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Zuführvorrichtung zur gleichmässigen Lieferung von Garn bei Strickmaschinen
Die Erfindung betrifft eine Zuführvorrichtung zur gleichmässigen Lieferung von Garn bei Strickma- schinen.
Bei Strickmaschinen für die Herstellung glatter, d. h. ungemusterter Meterware ist es nötig, eine wichtige Bedingung zu erfüllen, nämlich für jede Masche den gleichen Verbrauch an Garn gewähr- leisten.
Eine der bisher bekannten Zuführvorrichtungen arbeitet mit einer oder zwei kegelförmigen Zuführ- walzen, deren Oberfläche glatt oder gerauht ist und zwischen welchen sich das zugeführte Garn - festgeklemmt-befindet. Diese Vorrichtungen erfüllen die Aufgabe einer konstanten Garnlieferung nicht zufriedenstellend, denn die Lage des Garnes auf der kegelförmigen Oberfläche kann nur ungenau fixiert werden (auch unmittelbar angebrachte Führungselemente sind unzureichend) ; infolge des sich ändernden Durchmessers kommt es aber zu unerwünschten Schwankungen der Liefergeschwindigkeit.
Es sind zwar auch Zuführvorrichtungen bekannt, die mit zwei zylinderförmigen Lieferwalzen arbeiten, von denen das Garn nicht geklemmt wird, die aber vom Garn umschlungen werden. Die Lieferung erfolgt nur durch Friktion, was einen entsprechend grossen Reibungskoeffizienten erfordert, der nur bei Gummifäden gegeben ist, so dass diese Vorrichtungen praktisch nur für diese Art von Fäden verwendbar sind.
Es ist ferner eine Zuführvorrichtung bekannt, die zwei zylinderförmige Zuführwalzen aufweist, zwischen welchen das Garn - ohne Umschlingung - geklemmt wird, wobei eine der zylindrischen Walzen von einer Scheibe durch Reibung angetrieben wird. Diese Vorrichtung hat für den oben angeführten Zweck zwei wesentliche Nachteile. Das gelieferte Garn wird von den Walzen nur geklemmt, was einen Durchschlupf nicht ausschliesst, so dass sich diese Vorrichtung wiederum nur für die Gummifäden behaupten konnte. Zweitens ist eine tatsächlich konstante Zuführgeschwindigkeit vor. vornherein praktisch ausge- schlossen, denn die eine Walze wird von einem nicht einwandfrei definierbaren Durchmesser der Antriebsscheibe angetrieben.
Die Erfindung macht es sich nun zur Aufgabe, eine vollkommene Lösung der gestellten Aufgabe zu erreichen. Zu diesem Zwecke verwendet sie eine Zuführvorrichtung mit Vorbremse und zylindrischen Klemmwalzen, deren Kennzeichen darin besteht, dass zwei oder mehrere Klemmwalzen vorgesehen sind, die vom Garn teilweise umschlungen sind, wobei die mit konstanter Geschwindigkeit unmittelbar angetriebene Walze eine harte und aufgerauhte bzw. gerillte Oberfläche besitzt und die andere Walze oder die anderen Walzen, welche an die angetriebene Walze angedrückt werden, mit einer elastischen Oberfläche, z. B. einem Gummibelag, versehen sind.
Durch die Vorbremse wird dem zu verarbeitenden Garn eine geeignete Spannung erteilt, mit welcher es in die Zuführvorrichtung eintritt. Zufolge der gleichzeitigen Umschlingung und Festklemmung auf genau gleichbleibendem Durchmesser entspricht die zu den einzelnen Arbeitsstellen der Maschine gelieferte Garnlänge vollkommen der Umfangsgeschwindigkeit der Walzen, so dass eine genaue und gleichförmige Garnlieferung gewährleistet ist.
Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt.
Die Zuführvorrichtung besteht beispielsweise aus zwei oder mehreren zylindrischen Klemmwalzen
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1, 4, von denen die obere Walze 1 durch ihr Eigengewicht oder durch Einwirkung eines Gewichtes, gegebenenfalls einer Feder auf die untere Walze 4 angedrückt wird. Letztere ist unmittelbar angetrieben und besteht aus Metall oder aus einem wenig elastischen Werkstoff. Vorteilhaft ist die Oberfläche der unteren Klemmwalze 4 gerauht, gegebenenfalls mit Riefen 5 oder mit Längsnuten ausgestattet, während die sich auf ihr abwälzende obere Klemmwalze 1 mit einem Belag aus Gummi oder einem andern elastischen Werkstoff versehen ist und eine glatte Oberfläche aufweist. An Stelle einer oberen elastischen Klemmwalze 1 können auch mehrere derartige Walzen nebeneinander verwendet werden.
Ausser den Klemmwalzen 1, 4 für das Garn 2 besteht die Vorrichtung aus einer Vorbremse 3, die beispielsweise eine Teller-Rollen-Klemm- oder Kugelbremse usw. sein kann und dem Garn 2 sowohl die entsprechende Eintrittsspannung erteilt, als auch gleichzeitig dessen genaues Auflaufen auf die obere Walze 1 sichert.
Von einer nicht dargestellten Spule läuft das Garn ; durch an sich bekannte Führungen, Fadenösen und die Vorbremse 3 in der Richtung des aus der Zeichnung ersichtlichen Pfeiles, um auf die obere Klemmwalze 1 aufzulaufen und diese auf einem grösseren Teil des Umfanges z. B. bis zu 2700 zu umschlingen. Festgeklemmt zwischen den beiden Walzen 1 und 4 umschlingt das Garn 2 teilweise auch die untere, zwangläufig angetriebene Walze 4 und gelangt über einen bekannten Fadenwächter 7 und eine Führungsstange 6 zum nicht dargestellten Fadenführer der Arbeitsstelle.
Die Grösse der Garnzufuhr ändert sich bei jeder Arbeitsstelle mit dem Durchmesser der einzelnen Zuführwalzen oder mit deren Umdrehungszahl, d. i. mit dem Übersetzungsverhältnis der verwendeten Zahnräder oder mit einem Variator für alle Arbeitsstellen gleichzeitig. Die Beseitigung des Schlupfes und die Gewährleistung einer gleichbleibenden Garnlänge ermöglichen es, von der Verwendung von Messgeräten zur Feststellung des Fadenverbrauches abzusehen. Die Ausführung der Klemmwalzen nach der Erfindung schliesst auch eine Beschädigung des Garnes aus. Die Grösse der Spannung des Garnes zwischen jeder Zufuhrvorrichtung und dem Fadenführer jeder Arbeitsstelle wird durch einen entsprechenden Fadenwächter überprüft. Die Zuführvorrichtung nach der Erfindung eignet sich sowohl zur Zubringung einzelner als auch einer ganzen Gruppe von Garnen.