Pendlerpauschale
Neue Regeln für die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Pauschale und der Frage der Zumutbarkeit von Öffis.
Sind Sie Pendler/-in und haben Anspruch auf die Pendlerpauschale, wird Ihnen ein zusätzlicher Absetzbetrag, der sogenannte Pendlereuro, gewährt.
HINWEIS
Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten wird - neben der Erhöhung der Pendlerpauschale - im Zeitraum Mai 2022 bis Ende Juni 2023 der Pendlereuro um 0,50 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorübergehend erhöht.
Pendlereuro (Jahresbetrag) |
---|
2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beziehungsweise 1/3 oder 2/3 davon, je nach Anzahl der monatlichen Pendeltage |
BEISPIEL:
Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 20 Kilometer: Pendlereuro = 20 km x 2 Euro = 40 Euro
HINWEIS
Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert.Für die Ermittlung der Länge der Wegstrecke ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend.
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0