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Pendlereuro

  • Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 916)
  • Zu beantragen mit Formular L34 beim Arbeitgeber, wenn der Pendlereuro bereits laufend bei der  Gehalts-/Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll 

Sind Sie Pendler/-in und haben Anspruch auf die Pendlerpauschale, wird Ihnen ein zusätzlicher Absetzbetrag, der sogenannte Pendlereuro, gewährt. 

HINWEIS

Maß­nahme gegen er­höhte Treib­stoff­kosten

Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten wird - neben der Erhöhung der Pendlerpauschale - im Zeitraum Mai 2022 bis Ende Juni 2023 der Pendlereuro um 0,50 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorübergehend erhöht.

Höhe des Pendlereuro

Pendlereuro (Jahresbetrag)
2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beziehungsweise 1/3 oder 2/3 davon, je nach Anzahl der monatlichen Pendeltage

BEISPIEL:
Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 20 Kilometer: Pendlereuro = 20 km x 2 Euro = 40 Euro


HINWEIS

Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert. 

Wegstrecke

Für die Ermittlung der Länge der Wegstrecke ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend.

Kontakt

Kontakt

AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

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