Deutsche Botschaft Canberra

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Deutsche Botschaft Canberra

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Botschaft
Geschäftsbereich Auswärtiges Amt[1]
Gründung 1952
Hauptsitz AustralienAustralien Canberra
Botschafterin Beate Grzeski
nebenakkreditiert in Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea
Salomonen Salomonen
Vanuatu Vanuatu
Nauru Nauru
Netzauftritt www.australien.diplo.de
Lageplan der fremden Missionen in der Diplomatic Enclave
Außenansicht der deutschen Botschaft Canberra Ende der 1950er Jahre
Deutsche Botschaft Canberra, um 1980
Außenansicht des Kanzleigebäudes der Deutschen Botschaft Canberra, 2014

Die Deutsche Botschaft in Canberra ist die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Australien. Die Leiterin ist gleichzeitig als Botschafterin in Papua-Neuguinea, Salomonen, Vanuatu und Nauru akkreditiert. Seit dem 1. September 2023 ist Beate Grzeski außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin Deutschlands in Australien.

Die Botschaft befindet sich im Botschaftsviertel (Diplomatic Enclave) im Stadtteil Yarralumla der australischen Hauptstadt Canberra, Australian Capital Territory (ACT). In direkter Nachbarschaft liegen die Botschaften Israels und Griechenlands. Die Straßenadresse lautet: 119 Empire Circuit, Yarralumla, ACT 2600, Canberra.[2]

Zum knapp 3 km entfernten Außenministerium gelangt man in wenigen Minuten. Der Flughafen Canberra ist rund 10 km östlich gelegen und eine Fahrtzeit von einer knappen Viertelstunde ist in der Regel ausreichend.

1955 wurde die in Sydney eröffnete Botschaft nach Canberra verlegt. Die von der Bundesbaudirektion geplante, 1958 fertiggestellte Botschaft ist einer der frühen Botschaftsneubauten Deutschlands eine „typische, von einem System enger Fensterachsen gegliederte langgestreckte Geradlinigkeit der Nachkriegsarchitektur und ist in erster Linie auf die funktionalen Bedürfnisse abgestimmt“.[3] Es handelt sich um eine bundeseigene Liegenschaft.

Die Botschaft wurde mit folgenden Kunstwerken ausgestattet:[3]

Auftrag und Organisation

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Die Deutsche Botschaft Canberra hat den Auftrag, die australisch-deutschen Beziehungen zu pflegen, die deutschen Interessen gegenüber der Regierung von Australien zu vertreten und die Bundesregierung über Entwicklungen in Australien zu unterrichten. Das Gleiche gilt für die Staaten, in denen der Botschafter nebenakkreditiert ist (Papua-Neuguinea, Salomonen, Vanuatu und Nauru).

Die Botschaft gliedert sich in die Referate für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Kultur sowie Presse. Es besteht ein von einem Offizier im Rang eines Oberstleutnant geleiteter Militärattachéstab.[4]

Konsularische Dienstleistungen

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Das Referat für Rechts- und Konsularaufgaben der Botschaft betreut lediglich deutsche Staatsangehörige, die im Australian Capital Territory (ACT) ansässig sind. Für diese bietet es alle konsularischen Dienstleistungen an.

Das Deutsche Generalkonsulat Sydney nimmt alle Rechts- und Konsularaufgaben für Deutsche in Australien (außer im ACT) sowie Papua-Neuguinea, Nauru, Salomonen und Vanuatu wahr.

Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sind in Melbourne (Victoria), Adelaide (South Australia), Brisbane (Southern Queensland), Cairns (Northern Queensland), Darwin (Northern Territory), Hobart (Tasmanien), Perth (Western Australia), Honiara (Salomonen), Port Moresby (Papua-Neuguinea) und Port-Vila (Vanuatu) bestellt und ansässig.[2] Auf Nauru gibt es keinen deutschen Honorarkonsul.[5]

1879 wurde die Eröffnung eines Generalkonsulats in Sydney erstmals unter dem Reichskanzler und Außenminister Otto von Bismarck beschlossen.[6] Der erste Generalkonsul war ab 1879 Richard Krauel. Von 1897 bis 1900 war Peter Franz Kempermann deutscher Generalkonsul in Sydney. Nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden die Beziehungen abgebrochen und das Generalkonsulat in Sydney zunächst geschlossen. 1924 erfolgte die Wiederaufnahme des Generalkonsulats in Melbourne, das vier Jahre später wieder nach Sydney zog. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde das Generalkonsulat 1939 geschlossen.[7]

Im Jahr 1952 wurden wieder diplomatische Beziehungen aufgenommen. Obwohl die Reaktionen auf die Ankunft des ersten Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, Walther Hess, kontrovers waren und der Empfang nach dem Zweiten Weltkrieg in Sydney von Protesten begleitet wurde, gelang es ihm, die deutsch-australischen Beziehungen neu zu definieren.[8] Da es einige Zeit dauerte, bis eine geeignete Immobilie in Canberra zur Verfügung stand, wurde der Betrieb der deutschen Botschaft in Sydney weitergeführt. Erst 1955 zog die Botschaft schließlich in Hauptstadt Australiens, Canberra. Die Vertretung in Sydney wurde in ein Generalkonsulat umgewandelt.

Die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Australien begann am 22. Dezember 1972 mit Botschafter Hans Richter. Aufgrund des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gingen die diplomatischen Beziehungen am 3. Oktober 1990 unter. Die verwaltungstechnische Abwicklung der DDR-Botschaft in Canberra dauerte bis Mitte 1992.

Ausgewählte Eckpunkte der jüngeren australisch-deutschen Beziehungen

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Am 28. Januar 2013 unterzeichneten die Außenminister Guido Westerwelle und Bob Carr die Berlin-Canberra-Absichtserklärung[9] über eine strategische Partnerschaft zum Anlass des 61. Jahrestages deutsch-australischer Beziehungen.[10] Diese deckt Bereiche wie Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschaft und Handel, Wissenschaft und Forschung, Energie und Klimaschutz oder auch Entwicklungszusammenarbeit ab. Deutschland und Australien planen ihre Zusammenarbeit künftig weiter zu vertiefen.

Im April 2015 beriefen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der australische Premierminister Tony Abbott eine deutsch-australische Beratergruppe ein. Die Gruppe wurde von der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer, geleitet – Ko-Vorsitzender war der australische Finanzminister Mathias Cormann.[11]

Fußnoten und Einzelnachweise

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  1. Gemäß § 2 GAD bilden die Zentrale des Auswärtigen Amts und die Auslandsvertretungen eine einheitliche Oberste Bundesbehörde.
  2. a b Quelle: Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  3. a b Martin Seidel: Kunst am Bau bei Deutschen Botschaften und anderen Auslandsbauten. In: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): BMVBS-Online-Publikation. Nr. 11, September 2011, ISSN 1869-9324, S. 67 ff.
  4. Lernen Sie mehr über die einzelnen Referate der Botschaft. In: Deutsche Botschaft Canberra. Auswärtiges Amt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Januar 2022; abgerufen am 4. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/australien.diplo.de
  5. Honorarkonsuln. In: Deutsche Botschaft Canberra. Auswärtiges Amt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Januar 2022; abgerufen am 4. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/australien.diplo.de
  6. Philipp Weihrauch: Die Geschichte des Generalkonsulats Sydney, 13. Juni 2013, S. 1.
  7. Philipp Weihrauch: Die Geschichte des Generalkonsulats Sydney, 13. Juni 2013, S. 2.
  8. The Sunday Morning Herald, 22. Juni 1952, S. 3.
  9. Auswärtiges Amt: Berlin-Canberra-Absichtserklärung über eine strategische Partnerschaft (PDF), abgerufen am 4. Februar 2014
  10. Auswärtiges Amt: Beziehungen zu Australien vertiefen, 28. Januar 2013, abgerufen am 6. Februar 2014
  11. Christiane Wirtz: Einrichtung einer Deutsch-Australischen Beratergruppe. In: bundesregierung.de. Deutsche Bundesregierung, 8. April 2015, abgerufen am 28. Juli 2015.

Koordinaten: 35° 18′ 28,1″ S, 149° 6′ 45,7″ O