Munizipium (Rumänien)

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Ein Munizipium (von lateinisch Municipium, rumänisch Municipiu) ist eine Verwaltungseinheit in Rumänien. Einer Stadt wird dieser Status durch ein Gesetz verliehen. 2001 waren außer Bukarest 92 Städte Munizipien.[1]

Vor dem Zweiten Weltkrieg waren Munizipien den Kreisen (județe) gleichgestellt.[2] Nach mehreren Verwaltungsreformen sind die Munizipien heute mit Ausnahme der kreisfreien Hauptstadt den Kreisen untergeordnet. Sie werden wie gewöhnliche Städte von einem Gemeinderat und einem Bürgermeister verwaltet, der direkt gewählt wird. In den Munizipien gibt es außer in Bukarest mit sechs Sektoren mit je einem gewählten Bürgermeister und eigenem Rat keine administrative Unterteilungen und die eingemeindeten Dörfer (Sate) haben keine Selbstverwaltung.

Ränge und Kriterien

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Das Gesetz 351 vom 6. Juli 2001 regelt die Ranghierarchie und die Mindestkriterien für die Vergabe:[1]

Im Rang 0 ist die Hauptstadt Bukarest.

Im Rang I waren „Munizipien von nationaler Bedeutung, mit potenziellem Einfluss auf europäischem Niveau“. Das waren 11 Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern Bacău, Brașov, Brăila, Cluj-Napoca, Constanța, Craiova, Galați, Iași, Oradea, Ploiești, und Timișoara.[3]

Im Rang II waren „Munizipien von nationaler Bedeutung, mit zwischen- oder innerkreislichen Bedeutung oder mit einer ausgleichenden Rolle im Ortsnetz“. Das galt für weitere 81 Städte.[3]

Mindestkriterien:

  1. Einwohner: 40.000
  2. erwerbsfähige Bevölkerung im nichtlandwirtschaftlichen Erwerb: 85 %
  3. Wohnungen mit Leitungswasserversorgung: 80 %
  4. Wohnungen mit Innenbad und -WC: 75 %
  5. Wohnungen mit Zentralheizung: 45 %
  6. Krankenhausbetten auf 1.000 Einwohner: 10
  7. Ärzte auf 1.000 Einwohner: 2,3
  8. Bildungseinrichtungen: nachgymnasial (postliceal)
  9. Kultur- und Sporteinrichtungen: Veranstaltungssäle /Theater, Musikinstitute, öffentliche Bibliotheken, Stadion, Sporthallen
  10. Hotelplätze:100
  11. modernisierte Straßen: 60 % der Gesamtlänge
  12. Straßen am Wasserverteilungsnetz: 70 % der Gesamtlänge
  13. Straßen mit Kanalisation: 60 % der Gesamtlänge
  14. Kläranlagen: mechanische und biologische Stufen
  15. Straßen mit frei zugänglichem Hydrantennetze zur Feuerlöschung: 70 % der Gesamtlänge
  16. Grünflächen: 15 m² pro Einwohner, öffentlicher Park
  17. kontrollierte Abfallentsorgung mit gesichertem Zugang

Es gibt Ausnahmen, z. B. hat das kleinste Munizipium Orșova etwa 10.000 Einwohner.

Einzelnachweise

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  1. a b Gesetz Nr. 351 der rumänischen Abgeordnetenkammer vom 6. Juli 2001 (Memento des Originals vom 11. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cdep.ro
  2. Georg Lubenoff: Die Organisation der Lokalverwaltung in Rumänien. (PDF; 3,7 MB). Universität Greifswald, 1933.
  3. a b Gebietsbezogene Entwicklungsstrategie Rumäniens bei sdtr.ro abgerufen am 11. Mai 2017 (rumänisch; PDF; 9,2 MB)