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Universität

Universität

Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht[1], die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen[2], ein möglichst umfassendes Fächerspektrum (Universalität) bieten sowie ihren Studenten wissenschaftsbezogene Berufsqualifikationen[3] vermitteln sollen.

Fürstbischöfliches Schloss Münster, auch heute noch Wahrzeichen der Stadt Münster und Sitz der Westfälischen Wilhelms-Universität
Mathematikvorlesung
Denkmal Wilhelm von Humboldts vor der Humboldt-Universität in Berlin
Treppenhaus im Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität München
Das Universitätsklinikum Aachen ist das größte zusammenhängende Krankenhausgebäude Europas
Promotionsurkunde der Universität Prag von 1905
Die Schule von Athen, Raphael Santi, 1510/1511, Stanzen des Vatikans, Rom

Inhaltsverzeichnis

Charakteristika und Aufgaben

Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium), das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische Freiheit) sowie das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Diplom oder Doktorgrad).

Die Universitäten im deutschen Sprachraum bieten Ausbildungsgänge nach ISCED, dem UNESCO-System zur Klassifizierung von Ausbildungssystemen, in den Leveln 5 und 6. Sie gehören zum tertiären Bildungsbereich.

Die ersten Universitäten in Europa entstanden im hohen Mittelalter (siehe Geschichte). Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster durchbrochen. Dennoch blieb die universitäre Lehre vor allem in Mittel- und Nordeuropa noch bis über den Beginn der Neuzeit hinaus von den geistlichen Orden und dem Klerus dominiert.

Seit der Einrichtung der Berliner Universität im Jahre 1810 (nennt sich seit 1949 Humboldt-Universität) setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studenten wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.

Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften – die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik – sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.

Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung „Universität“ führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.

Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.

Kunsthochschulen sind künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen, die den Universitäten gleichgestellt sind. Darunter fallen neben den Kunsthochschulen im engeren Sinn, deren Fachbereiche die bildende Kunst, die visuelle Kommunikation und die Architektur umfassen, auch die Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst und Filmhochschulen.

Teilweise werden auch Sporthochschulen wie die Deutsche Sporthochschule Köln als „Sportuniversitäten“ bezeichnet.

Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Hessen) umgesetzt wurde, sah eine Integration der Fachhochschul- und Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 in Nordrhein-Westfalen möglich. Im Hochschulgesetz von Hessen ist als Zugangsvoraussetzung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten eine Immatrikulation mit Abitur oder Fachhochschulreife vorgesehen.

Einzigartig, zumindest für Deutschland, ist das Prinzip der FernUniversität Hagen, die ein Studium mit Hilfe von schriftlich an den Wohnort der Studenten zugestelltem Unterrichtsmaterial anbietet (im Gegensatz zur Präsenzuniversität). Dieses Angebot wird meist von Studenten genutzt, die bereits ein Studium absolviert haben, die Familie oder Kinder haben oder schon im Berufsleben stehen. Auch Strafgefangene können an der FernUniversität studieren.

Es gibt in Deutschland zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw), eine in München und eine in Hamburg. Der Großteil aller Offizieranwärter der Bundeswehr studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie Pädagogik. An der Universität der Bundeswehr in München können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter des Sanitätsdiensts, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten. (siehe auch Geschichte der ehemaligen Offiziershochschulen der DDR)

Für Deutschland neu ist auch das Konzept der Stiftungsuniversität, das bis 2005 an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt wurde. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Dies soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die bekanntesten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das vor allem aus eigenen Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.

Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im angloamerikanischen Raum existieren, haben gelegentlich mit dem Problem zu kämpfen, finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem bilden die Studiengebühren eine weitere Finanzierungsquelle in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.

Bürgeruniversitäten und Kinderuniversitäten sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, die der Öffentlichkeitsarbeit einer Universität zuzurechnen sind. Sie sollen den Universitätsbetrieb für Kinder beziehungsweise Nicht-Akademiker transparent machen und für die Anliegen der Universitäten werben.

Die German University in Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Zu Auslandsaktivitäten Deutschlands auf diesem Gebiet siehe auch Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg.

Fachhochschulen vermitteln eine akademische Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis mit einem ausgeprägteren Bezug zur beruflichen Praxis. Die Fachhochschulen bieten vor allem technische, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge an. Sie haben kein eigenständiges Promotionsrecht, sondern müssen derzeit noch mit einer Universität kooperieren, um ihre Absolventen mit Diplom- oder Masterabschlüssen zu promovieren.

Berufsakademien sind keine Hochschulen, gehören aber gleichwohl zum tertiären Bildungsbereich.

Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer europäischen Universität erfüllen (siehe auch Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.

Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.

Geschichte

Die aus dem christlichen Bildungswesen und -gedanken des mittelalterlichen Westeuropas entstandene Universität[4] gilt als eine klassisch europäische Schöpfung:

„Die Universität ist eine, ja die europäische Institution par excellence: Als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, ausgestattet mit besonderen Rechten der Selbstverwaltung, der Festlegung und Ausführung von Studienplänen und Forschungszielen sowie der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade ist sie eine Schöpfung des europäischen Mittelalters…Keine andere europäische Institution hat wie die Universität mit ihren überlieferten Strukturen und ihren wissenschaftlichen Leistungen in der ganzen Welt universale Geltung erlangt. Die Titel der mittelalterlichen Universität, Bakkalaureat, Lizenziat, Magistergrad, Doktorat, werden in den unterschiedlichsten politischen und ideologischen Systemen anerkannt.[5]

Die Ursprünge der Universität vielerorts liegen in den mittelalterlichen Klosterschulen und Domschulen, in denen seit dem 6. Jahrhundert n. Chr. Mönche und Nonnen Unterricht gaben:[6]

Bisweilen werden einige Universitäten, die aus Madrasas hervorgegangen sind, als älteste Universitäten der Welt bezeichnet, wie zum Beispiel die 975 gegründete Al-Azhar-Universität. Bei diesen Moscheeschulen handelte es sich jedoch nicht um Universitäten im Sinne der in diesem Artikel bereits beschriebenen Charakteristika. Die Umwandlung solcher Hochschulen zu Universitäten erfolgte in der Regel erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Kloster- und Domschulen

Die ersten Universitäten schlossen sich häufig an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.

Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt.

Im Jahre 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. das sog. Scholarenprivileg (authentica habita), die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Insbesondere für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen sowohl der Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre erfolgen.

Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht erst die im 13. Jahrhundert aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das Deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.

Mittelalterliche Universitäten

Laurentius de Voltolina: Liber ethicorum des Henricus de Alemannia, Einzelblatt, Szene: Henricus de Alemannia vor seinen Schülern, 14. Jahrhundert

Die ersten Universitäten finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten, in denen einige wenige Gelehrte (meist weniger als fünf) Adelssöhne in einem Fach, nämlich Kirchenrecht, weltliches Recht und Medizin, ausbildeten. Zu Beginn des Studiums wurden als Einführung die artes liberales studiert. Die ersten Universitäten waren die Rechtsschulen zu Bologna 1088 (durch Irnerio) und die Medizinschulen Salerno (etwa 1057 durch Konstantin, älter als Bologna, blieb aber reine Medizinhochschule[7]), dann breitete sich die Gründungswelle im 12. Jahrhundert aus zu den welt- und kirchenrechtlichen Universitäten Paris zwischen 1150 und 1170[7], Oxford 1167, Cambridge 1209, Salamanca 1218, Montpellier 1220, und Padua 1222. Die nächste Gründungswelle fand im 14. Jahrhundert im deutschen Sprachraum statt (siehe unten).[8]

Als älteste Universität gilt die Universität Bologna, deren Gründungsdatum von ihren eigenen Historikern mit dem Jahr 1088 angegeben wird.[9] Tatsächlich wird sich ein genaues Datum nicht nennen lassen, da es sich hier um ein langsames Zusammenwachsen kleinerer Rechtsschulen handelte. In Bologna waren die Interessen des Kaisers wichtig für die Entwicklung einer effektiven Ausbildung von Rechtsgelehrten. Als weltliche Gegenmacht zum Papst war er darauf angewiesen, nicht nur Mönche und Geistliche als Schriftkundige in seiner Verwaltung zu beschäftigen. In den Rechtsschulen wurden Verwaltungsfachleute herangebildet, die vom Papst unabhängig waren. Die Entwicklung der Universitäten, speziell der rechtswissenschaftlichen Ausbildung stellte hier einen Emanzipierungsprozess vom Bildungsmonopol der Kirche dar. Im Jahr 1155 erhielt die Universität von Friedrich Barbarossa durch das sogenannte Scholarenprivileg (authentica habita) eine rechtliche Autonomie. Unter anderem war der Dominus der Universität für den Schutz der Dozenten und Studenten verantwortlich, und die Universität besaß eine eigene Gerichtsbarkeit. Damit sollte verhindert werden, dass die Stadt Bologna die Kontrolle über die Universität übernehmen konnte. Nach mehreren Auseinandersetzungen kam es in der Mitte des 13. Jahrhunderts zu einer Einigung mit der Stadt.

Ganz im Gegensatz dazu verlief die Entstehung der Universität Paris. Obwohl auch hier die Ausbildung aus kleinen Anfängen langsam anwuchs, gilt als Gründungsakt die Ausstellung der päpstlichen Bulle Parens scientiarium durch Papst Gregor IX. im Jahre 1231. Innozenz wollte Paris zur obersten Schule der Christenheit machen. Durch die Zentralisierung in einer einzigen Schule sollte die Ausbildung der höheren Theologen besser zu überwachen sein. Die theologische Lehre wurde dadurch bis in das 14. Jahrhundert hinein stabilisiert.

Die Angehörigen der Sorbonne, Professoren wie Studenten, unterstanden dem Papst und der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Dies wurde auch vom französischen König bestätigt. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Kanzler der Universität ausgeübt, der kein Mitglied der Universität war, sondern als Vertreter des Bischofs von Paris agierte. Er wachte über die Reinheit der Lehre und vergab die akademischen Grade.

Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blanka von Kastilien (1226–1236), der Mutter Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen. Beide Universitäten unterschieden sich von Bologna durch ihre Kollegien, zu dieser Zeit eigentlich Bursen, in denen die Studenten schliefen.[7]

Die dritte Universität der Geschichte war die etwa 200 Jahre existierende Schule von Salerno, in der arabische Medizin gelehrt wurde.[10]

Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste und Kaiser die Schutzherrschaft bzw. die Kontrolle über die neuen Anstalten in Anspruch und verliehen ihnen damit das Recht, eine juristische Körperschaft zu sein und einen Doktorgrad zu verleihen (Promotionsrecht).[11] Aufgrund der besonderen dezentralen politischen Struktur des europäischen Mittelalters hätten ansonsten lokale Mächte – kleinere Fürsten oder die Städte – Einfluss auf die Universitäten gewinnen können. So entstand auch das Prinzip der akademischen Gerichtsbarkeit. Es erlaubte den Universitäten eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber lokalen Mächten und Machthabern und gleichzeitig eine Loyalität gegenüber Kaiser und/oder Papst. Dieses Prinzip wurde auch in der Reformationszeit beibehalten, als die protestantischen Fürsten ihre eigenen Landesuniversitäten gründeten, die oftmals in kleineren Provinzstädten angesiedelt wurden. Die akademische Gerichtsbarkeit umfasste nicht nur die Professoren und Studenten, sondern auch alle Angestellten der Universität. Man sprach auch von der civitas academica (deutsch: „Akademische Bürgerschaft“), also von der Universität als politischer Einheit.

Das Curriculum bestand aus den Sieben Freien Künsten Logik, lateinische Grammatik, Rhetorik, Geometrie, Arithmetik, Astronomie und Musik. Erst danach wählten die Studenten aus, ob sie Theologie, Jura oder Medizin studierten, einen Abschluss erreichten nur wenige.[12]

Nationen und Fakultäten

Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.

Denkmal für die Gründung der ersten Universität im Heiligen Römischen Reich durch Kaiser Karl IV. in Prag

Jede Nation hatte ihre besonderen Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.

Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der „sieben freien Künste“, die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.

Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.

Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.

Kollegien

Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der Universität wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprünglich kirchliche Anstalten, in denen (vorwiegend männliche) Studenten freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eines der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne. Vor allem in Deutschland traten zusätzlich als private, dem Kolleg ähnliche Einrichtungen die Bursen auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegien stärker, in denen später auch der Unterricht stattfand.

Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die sogenannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.

Entwicklung der Universitäten im deutschen Sprachraum

„Das Siegel der Universität Trier von 1473“

Das deutsche Universitätswesen hat im Heiligen Römischen Reich seine Ursprünge mit der Gründung von Universitäten (das heißt der Verleihung von Privilegien, auch an schon bestehende Schulen) durch die geistlichen und weltlichen Herrscher. So besonders Bologna (gegründet zwischen 1088 und 1119[13]) durch Barbarossa 1155 (Verleihung eines Rechtsprivilegs) und der Karls-Universität Prag 1348 durch Karl IV., welche beide nicht in deutschen Sprachgebieten lagen und liegen, aber für deutschsprachige Studenten die Studienorte waren. Die in Prag vertretenen vier nationes (Studenten anderer Herkunft schlossen sich einer dieser vier an) waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Neu war, dass diese Universitäten von einem Herrscher gegründet wurden und sich nicht aus Schulen entwickelten, wie Bologna, Paris, Oxford und Salerno.

Einige enzyklopädische Werke wie der Brockhaus nennen daher Prag als die älteste deutsche Universität (wenn auch die Lehrsprache - wie damals üblich - Latein war), weil der Gründer römisch-deutscher Kaiser sei, und die 1365 durch Herzog Rudolf IV. gegründete Universität Wien die Zweitälteste[14]. Auf dem Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland beanspruchen die Universität Erfurt mit dem ersten Privileg von 1379 und die 1385 gegründete Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg [15] den Status der ältesten Universität. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere aus der Grenzbestimmung: Einerseits war „Deutschland“ das deutsche Sprachgebiet; andererseits studierten bereits in Paris, aber auch innerhalb des Kaiserreiches schon in Bologna deutschsprachige Adlige (genannt transmontani, von jenseits der Alpen). Karl gründete die Universität zudem in seiner Eigenschaft als König von Böhmen, Kaiser wurde er erst sieben Jahre später. Die Benennung der „ältesten deutschen Universitäten“ lässt also die Komplexität der gesellschaftlichen Verhältnisse in der mittelalterlichen Zeit außer Betracht. Sicher ist Wien (1365) die älteste Universität des heutigen Staates Österreich, Erfurt (1379) die älteste Universität des heutigen Staates Bundesrepublik Deutschland und die Universität Basel (1460) die älteste der heutigen Schweiz (auch diese Stadt gehörte erst seit 1501 zur Eidgenossenschaft).

Es entstanden durch das abendländische Schisma[16] weitere Universitäten. Zahlreiche Landesfürsten wollten ihr Territorium aufwerten, indem sie in ihrem Lande eine eigene Universität gründeten. Durch die Verdopplung des Papsttums stand diesem Vorhaben höchstens der finanzielle Aspekt im Wege, denn das begehrte Privileg des Papstes war nun leicht zu haben. Beide Päpste wurden erpressbar und verliehen auf Wunsch ein Universitätsprivileg im Wissen, dass bei einer Ablehnung der jeweilige Gegenpapst die Zustimmung zur Gründung einer Hochschule geben würde. Aus diesem Grund und wegen des höheren Bedarfs an Gelehrten des Kirchenrechts wurden weitere Universitäten gegründet: 1379 in Erfurt (Stiftungsprivileg des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon, das 1389 durch Papst Urban VI. erneut vergeben wurde, 1392 Aufnahme des Lehrbetriebes),1386 in Heidelberg, 1388 in Köln, 1402 in Würzburg, 1409 in Leipzig, 1419 in Rostock. Bis zur Reformation folgten noch 1456 Greifswald, 1457 Freiburg, 1472 Ingolstadt (umgezogen nach München), 1473 Trier und 1477 Tübingen und Mainz. Von den genannten Universitäten bestehen aber nur Heidelberg, Leipzig, Rostock, Greifswald und Tübingen seit ihrer Gründung ohne Unterbrechungen.

Alte Universitäten in Europa

Nach der Karls-Universität Prag gilt die Jagiellonen-Universität in Krakau (Polen), 1364 vom polnischen König Kazimierz dem Großen gegründet, als zweitälteste Universität in Osteuropa. Etwa zweihundert Jahre später entstand im Jahre 1544 die von Herzog Albrecht gegründete Albertina in Königsberg (Ostpreußen), die die zweitälteste protestantische Universität (nach Marburg) war. Im Jahre 1500 gab es in Europa insgesamt 66 Universitäten, davon 17 in Frankreich, 16 im Heiligen Römischen Reich, 13 in Italien, 11 in Spanien, drei in Schottland, zwei in England und je eine in Dänemark, Polen, Portugal und Schweden. Für das Baltikum von besonderer Bedeutung ist die Universität Vilnius, die als die älteste Universität im Baltikum gilt. Sie wurde 1579 von Jesuiten gegründet. Ihr protestantischer Gegenpart ist die Universität Tartu (Dorpat), die 1632 von König Gustav II. Adolf von Schweden gegründet wurde.

Die Frühe Neuzeit: Aufschwung des Universitätswesens

In der Zeit zwischen 1500 und 1670 begann auch die Entwicklung des akademischen Lehrkörpers zu der im Wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Dabei gilt die theologische Fakultät noch lange Zeit als die wichtigste, die philosophische hingegen als die am wenigsten angesehene; an einigen Hochschulen äußert sich der (rein äußerliche) Ehrenvorrang der Theologie bis heute in Sitz- und Eintrittsordnungen. Die ordentlichen Professoren einer Fakultät wählen aus ihrer Mitte den Dekan, sämtliche ordentliche Professoren den Rektor. Zudem gibt es nicht dem Senat angehörige Professoren und Privatdozenten, die zwar eine Lehrerlaubnis, aber keine Lehrverpflichtung haben.

Johann Georg Puschner – „Der Fleissige Student“, Universität Altdorf um 1725
Universität Altdorf 1725: Feierliche Promotion

Im Verlauf der rasanten Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und der humanistischen Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (zum Beispiel Wittenberg 1502, Marburg 1527, Königsberg 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.

Es entstand zudem im deutschen Sprachraum eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.

„Collegium der Alten Universität Würzburg“

Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die „neuen“ jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz (heute: Olomouc) 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.

An den deutschen Universitäten des 17. und 18. Jahrhunderts entwickelten sich in dieser Zeit neue Landsmannschaften als Zwischenstufe zwischen nationes und Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.

Erste Vorlesungen in deutscher Sprache hielt Christian Thomasius an der durch seine Bemühungen gegründeten Universität in Halle. Dort erschien auch unter seiner Leitung die erste kritische akademische Zeitschrift. Die erste Universität, die mit einer Akademie der Wissenschaften verbunden wurde, war die im Jahre 1737 gegründete Universität Göttingen.

Die Universität Göttingen war auch die erste Universität im Heiligen Römischen Reich, deren Fakultäten – geprägt durch den Geist der Aufklärung – nicht mehr durch die Theologische Fakultät zensiert werden konnten. Forschung und Lehre waren damit zwar von den Fesseln der kirchlichen Aufsicht befreit, aber noch lange nicht von der staatlichen Kontrolle. Weiterhin blieben alle Professoren verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in ihrem Einflussbereich keine Schriften gedruckt wurden, die dem Herrscher hätten missfallen können.

Bis zum Jahre 1789 war die Zahl der Universitäten in Europa auf 142 angewachsen. Das größte Kontingent war dabei mit 34 Universitäten in Deutschland (Heiliges Römische Reich ohne habsburgische Gebiete) zu verzeichnen, was auf den Wettbewerb der Landesfürsten und den Druck der Gegenreformation zurückzuführen ist. Als Folge davon gab es danach in der Napoleonischen Zeit eine erhebliche Zahl von Universitätsschließungen, nur die bedeutenderen Hochschulen zwischen Freiburg und Kiel blieben bestehen. Im Jahre 1790 stand Italien mit 26 Universitäten an zweiter Stelle. Dann folgten Frankreich mit 25, Spanien mit 23, Österreich-Ungarn mit zwölf, die Niederlande mit sechs, Schottland mit fünf, Skandinavien mit vier, England und Russland mit je zwei sowie Irland, Portugal und die Schweiz mit je einer Universität.

Im Kolleg bei Jacob Grimm, Göttingen 1830

Siehe auch: Erloschene Corps

Das 19. Jahrhundert

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den Universitäten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstärkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. Dies geschah inspiriert durch das Humboldtsche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre, das an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, der heutigen Humboldt-Universität zu Berlin begründet wurde und weltweite Nachahmung fand. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der Fakultäten an den Universitäten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studenten unter Anleitung praktische Übungen durchführen. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte. Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals „überfüllte“ Studiengänge auf. Einen besonderen Typus der Universität stellt die Stiftungsuniversität dar. Die erste war die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, die im Zeitraum 1912/1914 gegründet wurde.

Die ersten Frauen studierten an der Universität Zürich (erste Promotion einer Frau 1867) und bald auch an den Universitäten in Genf, Lausanne und Bern. Fast alle dieser Studentinnen an den Schweizer Universitäten kamen aus dem Russischen Reich, das Frauen vom Studium ausschloss. Die guten Erfahrungen mit diesen Studentinnen trugen wesentlich dazu bei, dass sich ab den 1890er Jahren auch die deutschen Universitäten schrittweise für Frauen öffneten. Heute ist mehr als die Hälfte der Studierenden an deutschen Hochschulen weiblich, allerdings mit sehr starken Schwankungen der Geschlechterverteilung je nach Fach (siehe auch Frauenstudium). So ist der Frauenanteil in den medizinischen, tiermedizinischen, biologischen sowie geisteswissenschaftlichen Fächern sehr hoch, bei den mathematisch-technischen Studiengängern deutlich niedriger.

1918-1945

Nach dem Ersten Weltkrieg standen die Professoren und Studenten der Weimarer Republik überwiegend feindselig oder zumindest kritisch gegenüber. Die Studierenden gehörten zu den ersten Gruppen der deutschen Gesellschaft, in denen der Nationalsozialismus bei Wahlen eine Mehrheit fand. Nach der "Machtergreifung" wurden 18 - 19 Prozent des Lehrkörpers von den Nationalsozialisten vertrieben. Die meisten von ihnen waren Juden oder jüdischer Herkunft.[17]

In der Zeit des Nationalsozialismus passten sich die deutschen Universitäten insgesamt äußerst bereitwillig und teilweise in vorauseilendem Gehorsam dem nationalsozialistischen Regime und Gedankengut an. Sie machten sich „zum Nährboden der verworfenen Mächte …, die Deutschland moralisch, kulturell und wirtschaftlich verwüsten“ und luden so „schwere Mitschuld“ (Thomas Mann) auf sich. Von einer "moralische(n) Kapitulation (...) vor den neuen Machthabern" sprach Georg Picht.

Ausbau und Reform der Hochschulen nach 1945

Vorlesung an der Universität Heidelberg im Juni 1988

Der anhaltende wirtschaftliche Nachkriegsaufschwung und spätere Bildungsreformen gewährten in der Bundesrepublik ab 1960 allmählich Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten einfachen Zugang zu höherer Bildung. Ab 1962 wurden neue Universitäten gegründet, größtenteils durch Ausbau der vorhandenen Pädagogischen Hochschulen. Dies waren unter anderem Bochum (1962), Regensburg (1962), Düsseldorf (1966), Konstanz (1966), Ulm (1967), Dortmund (1968), Bielefeld (1969), Augsburg (1970), Trier (Neugründung 1970), Bremen (1971), Oldenburg (1973), Osnabrück (1973) und Passau (1978) in Deutschland sowie Salzburg (1962) und Linz (1966) in Österreich. Als neuartige Hochschulen wurden in Hessen und Nordrhein-Westfalen auch Gesamthochschulen gegründet, so in Kassel (1971) und im Jahre 1972 in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal, die jedoch später alle in reguläre Universitäten überführt wurden. Das traditionelle wissenschaftliche Breitenspektrum einer Universität mit Medizin, Jura, Theologie und Philosophie sowie naturwissenschaftlichen Studiengängen in Biologie, Chemie und Physik wurde - zum Teil auch angesichts der fortschreitenden und unübersichtlicher werdenden Fächerspezialisierung - oftmals dabei aufgegeben. Gleichzeitig wurden vielfach fachübergreifende Studienmöglichkeiten in Projekten geschaffen und interdisziplinäre Lehr- und Forschungsvorhaben verstärkt.

Die seit 1965 aufkommende Studentenbewegung war ein Teil des internationalen reformerischen Aufbruchs, der besonders 1968 von Berkeley (USA) über Paris, Berlin, Frankfurt bis Prag reichte. Die deutsche „68er“-Generation rebellierte gegen das Totschweigen der Verbrechen des „Dritten Reiches“ durch die Elterngeneration und deckte die unaufgearbeiteten Verstrickungen erheblicher Teile der deutschen Wissenschaft in der Hitlerzeit auf. Der die Diskussion bestimmende Teil der damaligen Studenten sah die gründliche Aufarbeitung und Abkehr von Traditionen, die das Dritte Reich vorbereitet hatten, als Voraussetzung für jeden weiteren wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt an. Das berühmteste Transparent der Studentenbewegung wurde 1967 während der Rektoratsübergabe an der Universität Hamburg enthüllt und prangerte dies mit dem Spruch „Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren“ an.

Die Studentenbewegung hat die universitäre Landschaft nachhaltig beeinflusst: Eine erweiterte Mitbestimmung – Drittel- und Viertelparität – in den Universitätsgremien der akademischen Selbstverwaltung eröffnete den Studenten eine Fülle an neuen politischen Wirkungsmöglichkeiten. Es existiert heute an den Universitäten eine pluralistische Vielfalt von Vereinigungen. Darunter sind studentische Selbstverwaltungsorgane wie AStA-Referate für hochschul- und gesellschaftspolitische Fragen (zum Beispiel Lesben-/Schwulenreferate, Ausländerreferate), politische Fachbereichsinitiativen, Freizeiteinrichtungen, zum Beispiel Studentencafés, Entrepreneur-Vereine und Ausgründungsinitiativen zur Karriere-Förderung. Studentische Dachverbände wie der fzs verstehen sich bewusst als Gegengewicht zu herkömmlichen Studentenverbindungen, lehnen diese ab und bekämpfen sie offen.

Aktuelle Entwicklungen

Eine derzeit große Veränderung in der europäischen Hochschullandschaft ist einerseits das Bestreben zur Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess), der weit über die EU-Grenzen hinausgreift und an dem sich 45 Länder beteiligen. Wichtigste Veränderung für die Studenten sind dabei die einheitlichen Studienabschlüsse Bachelor und Master bis zum Jahr 2010. Damit soll ein einfacherer Hochschulwechsel sowie eine leichtere Anerkennung und ein besserer Vergleich der Studienabschlüsse beim Berufseinstieg oder -wechsel über alle Ländergrenzen hinweg erreicht werden. Für eine obligatorische Akkreditierung von Studiengängen wird beispielsweise erforderlich, dass die Studiengänge modularisiert werden. Dabei werden die zu erbringenden Studienleistungen in Modulhandbüchern genauer festgelegt und diesen Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System zugeordnet.

Andererseits treten im Zuge der Globalisierung und der eben erwähnten Angleichung der Universitätssysteme innerhalb der EU die Universitäten national und international in stärkere Konkurrenz zueinander. Verdeutlicht und verstärkt wird dieser Vorgang durch internationale vergleichende Hochschulrankings über die Qualität, Leistung und das Renommee ausgewählter Universitäten.

Die derzeitigen Veränderungen im Bildungsbetrieb sind umstritten. Als Kritik wird beispielsweise angeführt, dass die Reform nicht nur zahlreiche Ressourcen binde und ungenügend durchdacht sei, sondern zudem faktisch das Gegenteil dessen erreiche, was eigentlich angestrebt wurde: So sei bereits eine starke „Verschulung“ der neuen Studiengänge zu erkennen. Einige Kritiker sehen in den Reformen das endgültige Ende der Humboldtschen Universität, der damit verbundenen Idee von Bildung und damit das „Ende einer Lebensform“. Neben der Verschulung werden die zunehmende „Separierung von Forschung und Lehre“ und die Ersetzung von „Innensteuerung“ (Interesse an Inhalten) durch „Außensteuerung“ (scheinorientiertes - d.h. an Leistungsnachweisen - Studium unter Zeitdruck) angeführt.[18] Zudem findet eine wachsende Prekarisierung des universitären Personals statt.[19] Andere Kritiker verweisen auf die „Disziplinierung“ der Studenten durch die Abschaffung der akademischen Freiheit (Anwesenheitspflicht etc.), was Studenten, die nebenher arbeiten müssen, zusätzlich belaste und zu einer weiteren Verschlechterung der Studienbedingungen führe und politisches Engagement verhindere.[20] Dem wird jedoch entgegengehalten, dass verschiedene inhaltliche Veränderungen an Hochschulen nicht durch den Bologna-Prozess vorgegeben seien, dieser aber als Begründung vorgeschoben würde. Dazu sollen die Kürzung von Wahlalternativen im Studium aus wahrscheinlich finanziellen Gründen oder die verschiedenenorts eingeführte Anwesenheitspflicht zählen.[21]

Universitätswesen in Deutschland

Nach dem Grundgesetz ist die Hochschulgesetzgebung grundsätzlich Sache der Länder, die die Kulturhoheit haben. Dies entspricht, wenn man von der zentralistischen Zeit des Dritten Reichs oder der DDR absieht, auch der historischen Entwicklung in Deutschland. Fast alle alten Universitäten wurden von den Landesfürsten errichtet, die dazu allerdings ein Kaiserliches Privileg benötigten. Aus Gründen der Hochschulfinanzierung kam es jedoch auch zu rahmengesetzlichen Regelungen durch den Bund mit dem Hochschulrahmengesetz. Aufgrund der Föderalismusreform wird jedoch die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes angestrebt.[22] Ansonsten müssen sich die Länder untereinander staatsvertraglich über gemeinsam gewollte oder nicht gewollte Sachverhalte verständigen, was in der Regel im Rahmen der Kultusministerkonferenz stattfindet. Auch dies hat historische Dimension: bereits 1654 trafen die evangelischen Reichsstände auf dem Reichstag zu Regensburg ein erstes Abkommen zur Eindämmung des damals ausufernden Pennalismus an den Universitäten.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Struktur

In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist das entsprechende Ministerium (beziehungsweise - in Stadtstaaten - der Senator) für Wissenschaft. Gesetzliche Grundlage für die Universitäten und die anderen Hochschulen eines Bundeslandes ist das Landeshochschulgesetz.

In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahmen sind die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich und die École polytechnique fédérale de Lausanne, die von der Schweizer Bundesregierung getragen werden.

Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder (in Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter) als Studierende. Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten (oder Dozierende) zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.

Universitätsleitung

An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Er wird üblicherweise unterstützt von mehreren Prorektoren beziehungsweise Vizepräsidenten, mit besonderen Zuständigkeiten wie für Lehre oder Forschung. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Jurist oder ein Verwaltungsfachmann. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.

Für die Vertretung von Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gibt es auf Bundesebene die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), für die Zusammenarbeit der Hochschulen auf Landesebene die Landesrektorenkonferenz (LRK). Dort wird die Universität vom Rektor oder Präsidenten vertreten.

Universitätsverwaltung

Zum Aufgabenbereich der Universitätsverwaltung gehören Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, von Haushalt, Personal und Recht, aber auch das Gebäudemanagement sowie der Arbeits- und Umweltschutz.

Ein Beispiel ist das Studentensekretariat, das in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig ist. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.

Das Akademische Auslandsamt (AAA) ist der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines Studienaufenthalts im Ausland, diesbezüglicher Stipendien und der Anerkennung von Leistungsnachweisen. Akademische Auslandsämter prüfen auch für die jeweilige Hochschule die Hochschulzugangsberechtigung von internationalen Studenten und beraten sie bei ihrem Studium in Deutschland.

Fakultäten oder Fachbereiche

Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten oder Fachbereiche, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe z.B. auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten aus eigenständigen Einheiten zusammenwuchsen.

Die Fakultäten gliedern sich wiederum in Institute oder Seminare, die einzelne Fachgebiete in Lehre und Forschung vertreten. Sie werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel Institutsdirektor) geleitet.

Forschung wird unterteilt in Grundlagenforschung und angewandte Forschung. Forschung wird gefördert z.B. durch die DFG, Ministerien und Stiftungen. Forschung findet aber auch im Auftrag von Unternehmen und anderen öffentlichen Einrichtungen statt. Vor allem, aber keineswegs nur naturwissenschaftlich-technische Institute fördern die Angewandte Forschung (Drittmittelforschung); das verbessert ihre finanzielle Situation und damit die Möglichkeiten für die Studenten. Auf der anderen Seite können Unternehmen durch die projektbezogene Vergabe von Forschungsaufträgen zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gelangen.

Zentrale Einrichtungen

Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.

Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert (siehe auch: Fachzeitschrift).

Das Universitätsrechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Hochschulnetz, Server, etc.) bereitstellt und betreibt sowie IT-Dienstleistungen (E-Mail, Web-Services, etc.) und Beratung erbringt. Auch Rechenzentren versorgen manchmal mehrere Hochschulen mit IT-Infrastrukturen.

Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese beiden zentralen Einrichtungen weiter an Bedeutung. Sie kooperieren in überlappenden Aufgabenbereichen.

Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet darüber hinaus für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).

Alle Universitäten mit medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.

Weitere Einrichtungen können zum Beispiel Wissenschaftliche Zentren, Sonderforschungsbereiche, An-Institute, Laboratorien, Observatorien, Museen, Sammlungen oder Botanische Gärten sein, die von einzelnen Fakultäten oder fakultätsübergreifend unterhalten werden.

Universitätsnahe Einrichtungen

Das Studentenwerk kümmert sich um die sozialen Belange der Studenten. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für „Tisch“), betreiben Studentenwohnheime oder bieten Beratungen für Studierende an. In der Regel gibt es an einem Hochschulstandort ein Studentenwerk, das sich um die Studenten aller Universitäten und Hochschulen der Stadt (oder Region) kümmert.

An zahlreichen Orten gibt es neben der Universität auch eigenständige Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise Max-Planck-Institute.

Der akademische Bildungsweg

Der Weg zum Studienabschluss

Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in Deutschland in aller Regel in zwei Semester (Winter- und Sommersemester) unterteilt. Dazwischen liegt die Vorlesungsfreie Zeit, in welcher dennoch Arbeiten angefertigt und Prüfungen geschrieben werden, oder Semesterferien, die die Studierenden temporär von allen Verpflichtungen des Studiums befreien. An manchen Universitäten ist die Einteilung des akademischen Jahres in drei Trimester üblich (z. B. Universitäten der Bundeswehr, Bucerius Law School). Grundsätzliche Voraussetzung für die Immatrikulation ist meistens die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Bei einigen Fächern (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin) bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), andere Fächer können je nach Universität zulassungsbeschränkt sein. In diesem Fall muss der Studienbewerber eine Bewerbung bei der SfH oder der Hochschule einreichen.

Als wichtigste Lehrveranstaltungen der Universitäten gelten (zumindest theoretisch) die Vorlesungen, in denen ein Dozent mit akademischer Lehrbefugnis (Venia legendi) Lehrstoff aus seinem Fachgebiet, wenn möglich aus seinem Forschungsgebiet, vorträgt. Das können Professoren, aber auch Privatdozenten sein - Voraussetzung ist, dass der Dozent die venia legendi besitzt. Die Lehrinhalte werden in so genannten Seminaren oder Übungen praxisnah weiter vertieft. Diese Lehrveranstaltungen werden oft von Assistenten oder anderen Lehrbeauftragten geleitet. Hier ist auch die Mitarbeit der Studenten gefordert. In naturwissenschaftlichen Studiengängen werden beispielsweise Laborarbeiten durchgeführt, in den geisteswissenschaftlichen Fächern beteiligen sich die Studenten mit Referaten.

Nach der Hälfte des Studiums bzw. einem bestimmten Zeitabschnitt wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft eine fakultätsspezifische Bezeichnung trägt. So legen Mediziner nach vier Semestern ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum (acht weitere Semester) beginnen.

Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultäts- und studiengangspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird („Magisterprüfung“, „Diplomprüfung“, „Staatsexamen“ etc.).

Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten Scheine, verlangt. Diese werden zumeist nicht in den Vorlesungen, sondern in Übungen und Seminaren erworben. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand eines Teilbereiches der von ihm studierten Wissenschaft bzw. ein Spezialthema wiederzugeben und sich mit ihm auseinanderzusetzen, idealerweise eine aufgeworfene Fragestellung zu beantworten. Anders als bei der Dissertation wird nicht erwartet, dass der Kandidat einen wissenschaftlichen Fortschritt erzielt.

Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.

Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Dienstprüfung qualifiziert.

Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist. Das Staatsexamen berechtigt nicht zum Führen eines bestimmten Grades, wird allerdings in aller Regel als Ausgangspunkt für eine Promotion akzeptiert.

Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. Europaübergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen, der in der Praxis vielfach mit enormen Problemen verbunden ist und intern scharfer Kritik ausgesetzt ist, die allerdings von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.

Der Weg zum Doktorgrad

Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualifikation erwartet wird und in jedem Fall als der Nachweis „wissenschaftlicher Befähigung“ gilt. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Der „Doktor“ ist der höchste akademische Grad. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt, sowie durch das Bestehen eines Rigorosums und/oder einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand meist seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss. Art und Ablauf dieses „mündlichen Verfahrens“ sind von Fach zu Fach und von Universität zu Universität zum Teil sehr unterschiedlich. Nach erfolgreichem Abschluss der letzten Prüfung gilt der Kandidat als promoviert und erhält sein Zeugnis mit der Note; die Bezeichnung „Dr.“ darf man in Deutschland allerdings erst nach der Publikation der Doktorarbeit führen.

Der Weg zur Professur

Nach der Promotion kann sich der Doktor  auf die Habilitation vorbereiten. In der Regel bedeutet dies, dass vor allem eine weitere Qualifikationsschrift, die sogenannte Habilitationsschrift, angefertigt werden muss. Hierbei kann es sich um eine Monographie handeln; Sie kann aber auch aus mehreren Aufsätzen bestehen (kumulative Habilitation). Während der Erstellung dieser Schrift ist der Habilitand in der Regel in der Position eines „wissenschaftlichen Mitarbeiters“ (nach TV-L 13 oder TVöD 13) beschäftigt. Häufig ist auch eine Anstellung bzw. Verbeamtung als „akademischer Rates auf Zeit“ (nach A13). Diese Position hat in einigen Bundesländern den „Hochschulassistenten“ (C1) ersetzt, der bundesweit mit der Reform der Dozentenbesoldung abgeschafft wurde) .

Mit dem Abschluss der Habilitation wird der Titel eines Privatdozenten vergeben und die Venia Legendi verliehen. Dies ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten und eigenständig Prüfungen abzunehmen. Angestrebt wird aber die Position als ordentlicher Professor, die nach einem bestimmten, recht aufwändigen Berufungsverfahren erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland traditionell eine Beamtenposition und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Mittlerweile ist es insbesondere bei Erstberufungen üblich, die Stelle zunächst nur befristet zu vergeben; eine Entfristung nach Ablauf der vereinbarten Zeitraums ist aber die Regel.

Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die anstelle der Habilitation für eine Lebenszeitprofessur qualifizieren soll. Dies soll der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in der Welt dienen, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Die Juniorprofessur wird aber kritisiert, da die Reform das entscheidende Problem – die mit dem Einschlagen einer akademischen Laufbahn verbundene berufliche Unsicherheit – nicht behebt: Auch der Juniorprofessor ist nur befristet eingestellt und muss versuchen, nach spätestens sechs Jahren eine feste Anstellung zu erlangen. Daher streben inzwischen viele Juniorprofessoren auch die Habilitation an, um ihre Chancen auf eine Dauerstelle zu erhöhen.

In manchen künstlerisch orientierten Fachbereichen (zum Beispiel Kunst, Design, Architektur) wird eine Habilitation traditionell nicht als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle betrachtet. Teilweise ist nicht einmal eine Promotion notwendig. Hier kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer Promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt auch eine umfangreiche Publikationsliste. In den Ingenieurswissenschaften ist nach der Promotion eine Industrieerfahrung anstelle der Habilitation üblich.

Das Einschlagen der akademischen Laufbahn ist in Deutschland mit sehr hohen Risiken verbunden. Nach der Promotion – je nach Fach meist zwischen dem 26. und 33. Lebensjahr – muss man in der Regel weitere fünf oder sechs Jahre bis zur Habilitation einplanen. Da man nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes faktisch nur noch zwölf Jahre lang befristet an einer Hochschule beschäftigt sein kann, bedeutet dies, dass man mit Anfang vierzig entweder eine feste Anstellung (also in der Regel eine Professur) hat – oder gescheitert ist und sich nun eine andere Anstellung suchen muss, was natürlich oft nicht mehr gelingt. Während es früher durchaus üblich war, dass ein weder lehrender noch forschender „Kustos“ eine Assistentenstelle über Jahrzehnte belegte, leidet heute fast der gesamte „akademische Mittelbau“ in Deutschland unter einem enormen Konkurrenzdruck und einer erheblichen Existenzangst – ein Umstand, der kaum einem Studenten bewusst ist: Nur wenigen ist bekannt, dass eine Vielzahl der Dozenten (und sogar manch ein Professor) nur mit einer befristeten Stelle ausgestattet ist.

Dieser Konkurrenzdruck resultiert zumeist daraus, dass der wissenschaftliche Arbeitsmarkt spezifischen Arbeitsmarktkonjunkturen unterliegt und somit in enger Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen steht. Aktuell von Bedeutung sind dabei vor allem Kürzungen staatlicher Gelder, die Konstruktion eines Bedeutungsverlusts in bestimmten Fächern (wie den Geistes- und Sozialwissenschaften), die in den letzten Jahrzehnten steigenden Zahlen von Habilitationen (insbesondere durch Frauen) und die mit den hochschulpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre einhergehenden thematischen Fokussierungen in der Lehre und Forschung.[23]

Moderne Universitätsbauten im Bild

Steuerrechtliche Behandlung von Universitäten in Deutschland

Universitäten sind Körperschaften, jedoch wegen ihrer anerkannt gemeinnützigen Funktion grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Soweit Universitäten allerdings von Dritten Gelder erhalten um Forschungstätigkeiten in deren Auftrag zu erledigen, ist der Charakter der Gemeinnützigkeit partiell durchbrochen, sofern die Forschungsergebnisse nur dem Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse dienen damit nicht mehr unmittelbar dem Allgemeinwohl. Eventuelle Gewinne, die hierdurch erwirtschaftet würden, sind körperschaftsteuerpflichtig. Gewerbesteuerpflicht besteht gemäß § 3 Nr. 30 GewStG zwar nicht; die Leistung ist, gemäß dem Umsatzsteuergesetz, jedoch mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.

Studiengebühren

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss seit 2002 allgemeine Studiengebühren in Deutschland aus. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einiger unionsgeführten Bundesländer, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen, am 26. Januar 2005 recht. Im Zuge dessen begannen 2006 auch die staatlichen Universitäten in manchen Bundesländern mit der Einführung von Studiengebühren. Die Höhe beläuft sich meist auf etwa 500 Euro pro Semester. Das Thema Studiengebühren ist heftig umstritten und Gegenstand von Studentenprotesten.

Die ältesten Universitäten bis zum 15. Jahrhundert

Fassade der Universität Salamanca in Spanien, einer der ältesten Universitäten

Siehe auch: Liste der ältesten Universitäten

Jahr Universität
1088 Universität Bologna, Bologna
um 1170 Universität Oxford, Oxford
1175 Universität Modena, Modena
um 1200 Sorbonne, Paris
um 1209 Universität Cambridge, Cambridge
1218 Universität Salamanca, Salamanca
1222 Universität Padua, Padua
1224 Universität Federico II, Neapel
1229 Universität Toulouse, Toulouse
1240 Universität Siena, Siena
1254 Universität Sevilla, Sevilla
1276 Universität Perugia, Perugia
1289 Universität Montpellier, Montpellier
1290 Universität Coimbra, Coimbra
1290 Universität Lissabon, Lissabon
1297 Universität Lleida, Lleida
1303 Universität La Sapienza, Rom
1321 Universität Florenz, Florenz
1336 Universität Camerino, Camerino
1339 Universität Grenoble, Grenoble
1343 Universität Pisa, Pisa
1346 Universität Valladolid, Valladolid
1348 Karls-Universität, Prag
1361 Universität Pavia, Pavia
1364 Jagiellonen-Universität, Krakau
1365 Universität Wien, Wien
1367 Universität Fünfkirchen, Fünfkirchen (heute: Pécs)
Jahr Universität
1386 Universität Heidelberg, Heidelberg
1388 Universität zu Köln, Köln
1391 Universität Ferrara, Ferrara
1392 Universität Erfurt, Erfurt
1402 Universität Würzburg, Würzburg
1409 Universität Leipzig, Leipzig
1413 Universität St Andrews, St Andrews
1419 Universität Rostock, Rostock
1425 Universität Löwen, Löwen
1431 Universität Poitiers, Poitiers
1434 Universität Catania, Catania
1450 Universität Barcelona, Barcelona
1451 Universität Glasgow, Glasgow
1453 Universität Istanbul, Istanbul
1456 Universität Greifswald, Greifswald
1457 Universität Freiburg, Freiburg im Breisgau
1460 Universität Basel, Basel
1465 Universitas Istropolitana, Bratislava
1472 Universität Ingolstadt, Ingolstadt
1473 Universität Trier, Trier
1477 Universität Mainz, Mainz
1477 Universität Uppsala, Uppsala
1477 Universität Tübingen, Tübingen
1479 Universität Kopenhagen, Kopenhagen
1495 Universität Aberdeen, Aberdeen
1495 Universität Santiago de Compostela, Santiago de Compostela
1499 Universität Madrid, Madrid

Listen von Universitäten

Literatur

  • Umfangreiche Literaturliste zu Bücher, Studenten, Magister und Doktoren in der Universität des Mittelalters, Peter Zahn, HU Berlin, 4. Dezember 1997
  • Clyde W. Barrow: Universities and the Capitalist State: Corporate Liberalism and the Reconstruction of American Higher Education, 1894–1928, University of Wisconsin Press 1990
  • Martin Biastoch, Studenten und Universitäten im Kaiserreich – Ein Überblick, in: Marc Zirlewagen (Hrg.), „Wir siegen oder fallen“. Deutsche Studenten im Ersten Weltkrieg, Köln 2008, (= Abhandlungen zum Studenten- und Hochschulwesen 17), S. 11-24.
  • Pierre Bourdieu: Homo Academicus, Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1988 ISBN 3-518-57892-8
  • Franco Cardini, Mariaterese Fumagalli Beonio-Brocchieri (Hrsg.): Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens. München 1991, ISBN 3-517-01272-6
  • John Connelly, Michael Grüttner (Hrsg.): Zwischen Autonomie und Anpassung. Universitäten in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts, Schöningh, Paderborn 2003 ISBN 3-506-71941-6
  • Jacques Derrida: Die unbedingte Universität. Frankfurt am Main 2001. (Suhrkamp) ISBN 3-518-12238-X
  • Sigmund Diamond: Compromised Campus: The Collaboration of Universities with the Intelligence Community, 1945–1955, Oxford University Press 1992
  • Joachim Ehlers: Die hohen Schulen. In: Peter Weimar (Hrsg.): Die Renaissance der Wissenschaften im 12. Jahrhundert, Zürich 1981, 57–86.
  • Johann J. Engel, Johann B. Erhard, Friedrich A. Wolf u.a.: Gelegentliche Gedanken über Universitäten, Leipzig 1990 ISBN 3-379-00531-2
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena (Hrsg.): Das Spezifikum universitärer Bildung. Denkschrift zur gegenwärtigen Lage der Universität. (edition paideia) Jena 2007, ISBN 978-3-938203-56-9
  • Karl Griewank: „Deutsche Studenten und Universitäten in der Revolution von 1848“, Böhlau 1949, ISBN B0000BIRT2
  • Michael Grüttner u.a. (Hrsg.): Gebrochene Wissenschaftskulturen. Universität und Politik im 20. Jahrhundert, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2010, ISBN 978-3-525-35899-3
  • Helmut Heiber: Universität unterm Hakenkreuz, Teil 1: Der Professor im Dritten Reich: Bilder aus der akademischen Provinz, München: Saur, 1991; Teil 2: Die Kapitulation der Hohen Schulen: das Jahr 1933 und seine Themen, 2 Bände, München: Saur, 1992/94,
  • Klaus Heinrich: Zur Geistlosigkeit der Universität heute, Universität Oldenburg 1987, ISBN 3-8142-1008-5
  • M. J. F. M. Hoenen, Jakob Hans Josef Schneider, Georg Wieland (Hrsg.): Philosophy and Learning. Universities in the Middle Ages. Brill Leiden 1997, ISBN 90-04-10212-4
  • Jochen Hörisch: Die ungeliebte Universität. Rettet die Alma mater!. München 2006, Hanser, ISBN 3-446-20805-4 (einige Kapitel von Karl Jaspers inspiriert)
  • Die Idee der deutschen Universität: die fünf Grundschriften aus der Zeit ihrer Neubegründung durch klassischen Idealismus und romantischen Idealismus (darin unter anderem Wilhelm von Humboldt: Über die innere und äußere Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten in Berlin. 1810). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1956, ISBN B0000BJR17
  • Karl Jaspers: Die Idee der Universität. Berlin, New York 1980. (Springer) ISBN 3-540-10071-7
  • Michael Klant: Universität in der Karikatur - Böse Bilder aus der kuriosen Geschichte der Hochschulen, Hannover 1984, ISBN 3-7716-1451-1
  • Beate Krais: Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung. Über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt, Frankfurt am Main/New York, Campus 2000, ISBN 3-593-36230-9
  • Otto Krammer: „Bildungswesen und Gegenreformation. Die Hohen Schulen der Jesuiten im katholischen Teil Deutschlands vom 16. bis zum 18. Jahrhundert“, ISBN 3-923621-30-2
  • Dieter Langewiesche: Wozu braucht die Gesellschaft Geisteswissenschaften? Wieviel Geisteswissenschaften braucht die Universität? In: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 3-593-37336-X
  • Konrad Lengenfelder (Hrsg.): Dendrono-Puschners Natürliche Abschilderung des Academischen Lebens in schönen Figuren ans Licht gestellet, 2. Auflage Altdorf 1993 (1. Auflage Nürnberg 1962)
  • Walter Rüegg: Geschichte der Universität in Europa, 4 Bände, München: C.H. Beck, Bd. 1: Mittelalter, 1993; Bd. 2: Von der Reformation zur Französischen Revolution (1500-1800), 1996; Bd. 3: Vom 19. Jahrhundert zum Zweiten Weltkrieg 1800–1945, 2004; Bd. 4: Vom Zweiten Weltkrieg bis zum Ende des 20. Jahrhunderts, 2010 ISBN 978-3-406-36955-1
  • Rudolf Stichweh: Der frühmoderne Staat und die europäische Universität – Zur Interaktion von Politik und Erziehungssystem im Prozeß ihrer Ausdifferenzierung. Frankfurt a. Main 1991.
  • Wolfgang E.J. Weber: Geschichte der europäischen Universität, Stuttgart: Kohlhammer, 2002, ISBN 3-17-016482-1

Siehe auch

 Portal:Universität – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Universität

Einzelnachweise

  1. vgl. Hochschulgesetze der Länder, bspw. Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 38; Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Januar 2006, § 27
  2. vgl. verschiedene aber ähnliche Formulierungen der Hochschulgesetze der Länder: Bspw. Bayerisches Hochschulgesetz v. 23. Mai 2006, Art. 2 (1); Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 2 (1); Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 (1)
  3. vgl. Hochschulgesetze der Länder (teilweise für alle Hochschulen formuliert): Bspw. Bayerisches Hochschulgesetz v. 23. Mai 2006, Art. 2 (1); Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 (1)
  4. Verger (1999), „Universität“, Lexikon des Mittelalters, 8, Stuttgart: J.B. Metzler
  5. Rüegg, Walter (Hrsg.): Geschichte der Universität in Europa, Bd. 1: Mittelalter, C.H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-36952-9, S. 13
  6. Riché: Education and Culture in the Barbarian West: From the Sixth through the Eighth Century, University of South Carolina Press, Columbia 1978, ISBN 0-87249-376-8, S. 126-7, 282-98
  7. a b c Encyclopaedia Britannica 2004, university, 3. Absatz
  8. Brockhaus, Hochschulen, Geschichte
  9. In the nineteenth century a committee of historians, led by Giosuè Carducci, attributed the birth of the University to the year 1088. The first recorded scholars were Pepone and Irnerio.
  10. Brockhaus, Universität, Mannheim 2004, Abs. 2
  11. Brockhaus, Universität, Mannheim 2004, Abs. 3
  12. Britannica, university, 6. Absatz
  13. Brockhaus 2004, Hochschulen: Geschichte
  14. Brockhaus, Universität, Mannheim 2004, Abs. 4
  15. Heidelberg über seine Universität
  16. Brockhaus, Universität, Mannheim 2004, Abs. 5
  17. Michael Grüttner / Sven Kinas, Die Vertreibung von Wissenschaftlern aus den deutschen Universitäten 1933-1945, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 55, 2007, S. 123 - 186.
  18. Gustav Seibt, „Ende einer Lebensform. Von Humboldt zu Bologna: Der atemberaubende Untergang der deutschen Universität“, Süddeutsche Zeitung, 21. Juni 2007, S. 11
  19. Ingrid Thurner, Zum Universitätsbetrieb, Die Presse, 27. Februar 2010
  20. Tobias Becker, „Der steinige Weg in eine fragwürdige Richtung“, HUch! Zeitung der Studentischen Selbstverwaltung an der HU Berlin, Nr. 5, Juni 2007, S. 4–5
  21. Realisierung der Ziele der „Bologna-Erklärung“ in Deutschland, Gemeinsamer Bericht von KMK, HRK und BMBF, 25. April 2002
  22. Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes, BMBF
  23. Barbara Strobel, 2009, Was sie wurden, wohin sie gingen. Ergebnisse einer Verbleibstudie über PromovendInnen und HabilitandInnen des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin, in: gender politik online abgefragt am 26. August 2009.

Weblinks

 Commons: Universitäten und Colleges – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Universitäten und Colleges in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Universitäten und Colleges in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Universitäten und Colleges in der Schweiz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Universität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Universitätsgeschichte – Quellen und Volltexte

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  • Universität — (v. lat. Universitas), Hochschule, eine öffentliche Lehranstalt, welche dazu bestimmt ist, nicht nur die Gesammtheit der Wissenschaften od. wenigstens die wichtigsten Theile derselben durch öffentliche Vorträge u. geeignete Übungen der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Universitat — (Барселона,Испания) Категория отеля: Адрес: Joaquín Costa, 56, Старый город, 08001 Барс …   Каталог отелей

  • Universität — Universität: Die Bezeichnung für »Hochschule« wurde im 14. Jh. (mhd. universitēt) aus lat. universitas (magistrorum et scolarium) »Gesamtheit (der Lehrenden und Lernenden)« entlehnt. Lat. universitas »Gesamtheit; gesellschaftlicher Verband;… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Universität — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Bsp.: • Oxford und Cambridge sind bekannte englische Universitäten. • Die Universität ist in der Nähe des Bahnhofs …   Deutsch Wörterbuch

  • Universität — Universität, oder Hoch , noch besser Gesammtschule, umfaßt zum Unterschied von andern Lehranstalten das Gesammtbereich (universitas) der Wissenschaft und Kunst, welches von den Lehrern (den Professoren) den Studirenden öffentlich in mündlicher… …   Damen Conversations Lexikon

  • Universität — Universität, lat. universitas literarum, Hochschule, nennt man seit dem 14. Jahrh. (früher bezeichnete universitas die einzelne Facultät oder die privilegirte Corporation von Lehrern u. Studierenden) eine solche höhere Bildungsanstalt, in welcher …   Herders Conversations-Lexikon

  • Universität — Sf std. (14. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. ūniversitās ( ātis) Gesamtheit, Ganzes , zu l. ūniversus ganz, sämtlich , zu l. ūnus ein und l. versus gewendet , dem PPP. von l. vertere (versum) wenden, drehen, umkehren (Vers). Das Wort bezeichnet… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Universität — Alma Mater; Uni (umgangssprachlich); Akademie; Hochschule * * * Uni|ver|si|tät [univɛrzi tɛ:t], die; , en: in mehrere Fakultäten gegliederte Institution für wissenschaftliche Ausbildung und Forschung: eine Universität besuchen; an einer… …   Universal-Lexikon

  • Universität — U·ni·ver·si·tä̲t [ v ] die; , en; 1 eine Institution, an der verschiedene Wissenschaften gelehrt werden und an der Forschungen in diesen Wissenschaften gemacht werden <an der Universität studieren, auf die / zur Universität gehen; an der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Universität — (as used in expressions) Ludwig Maximilians Universität München Georg August Universität zu Göttingen Ruprecht Karl Universität Heidelberg * * * …   Universalium

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