hintergrund // märz 2021
Umweltschutz, Wald und nachhaltige
Holznutzung in Deutschland
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Umweltbundesamt
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Gudrun Schütze
Jens Günther
Eric Fee
Anne Klatt
Ulrike Döring
Doreen Schmitz
Anja Behnke
Almut Reichart
Anja Nowack
Frank Brozowski
Jürgen Fischer
Mareike Güth
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Stand: März 2021
ISSN 2363-829X
2. Überarbeitete und aktualisierte Auflage –
Redaktionsschluss 30.06.2020
hintergrund // märz 2021
Umweltschutz, Wald und nachhaltige
Holznutzung in Deutschland
Inhalt
Inhalt
1 Einführung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6
2 Wald, Naturhaushalt und Mensch – eine sensible Dreierbeziehung��������������������������������� 8
2.1 Waldfunktionen��������������������������������������������������������������������������������������������������������� 8
2.2 Wald als relativ naturnaher Lebensraum ��������������������������������������������������������������������������� 9
2.3 Waldzustand und Umwelteinflüsse���������������������������������������������������������������������������������� 9
2.4 Bewirtschaftungseinflüsse����������������������������������������������������������������������������������������� 11
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung –
Anforderungen des Umweltbundesamtes�������������������������������������������������������������������� 13
3.1 Ökosystemfunktionen und -leistungen der Wälder erhalten��������������������������������������������������
3.1.1 Nutzungsansprüche sind vielfältig – und es gibt Flächenkonkurrenzen����������������������������
3.1.2 Waldwirtschaft als Pfeiler einer integrierten nachhaltigen Biomassestrategie��������������������
3.1.3 Wald als Klimaschützer �������������������������������������������������������������������������������������
3.1.4 Wälder an den Klimawandel anpassen�������������������������������������������������������������������
3.1.5 Fremdstoffeinträge vermeiden oder minimieren��������������������������������������������������������
3.2 Nachhaltige Holznutzung�������������������������������������������������������������������������������������������
3.2.1 Holz als Rohstoff für Bau- und Werkstoffe ���������������������������������������������������������������
3.2.2 Holz als Rohstoff für Zellstoff- und Papierprodukte����������������������������������������������������
3.2.3 Holz als Chemierohstoff ������������������������������������������������������������������������������������
3.2.4 Holz als Energieträger��������������������������������������������������������������������������������������
3.2.5 Nutzungskaskaden und nachhaltige Altholzverwertung����������������������������������������������
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4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen���������������������������������������������������������������������� 47
4.1 Was bedeutet „nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft“?�������������������������
4.2 Kann Deutschland seine Holzproduktion nachhaltig und umweltgerecht steigern?�����������������������
4.3 Wege zu gesunden und leistungsfähigen Wäldern der Zukunft�����������������������������������������������
4.4 Effiziente Nutzung in- und ausländischer Holzvorräte für Produkte und die Energiegewinnung���������
4.5 Gesundheits- und umweltverträgliche Herstellung von Holzprodukten�������������������������������������
4.6 Forschungs- und Entwicklungsbedarf�����������������������������������������������������������������������������
4.7 Wie können die Empfehlungen umgesetzt werden?�������������������������������������������������������������
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Literatur ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 56
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1 Einführung
1 Einführung
Wald- und Holznutzung sind wichtige Bausteine zur
Rettung des Klimas, für den Erhalt der Biodiversität
oder den Ersatz synthetischer Werkstoffe wie Plastik
durch natürliche Werkstoffe. Das internationale
Klimaabkommen von Paris im Jahr 2015 setzt einen
starken Impuls, die für den Klimaschutz wichtige
Funktion der Wälder zur Kohlenstoffbindung weiter
zu stärken. Aber auch die Bedeutung der Holzprodukte für Klima- und Ressourcenschutz wird zunehmend in den Fokus gerückt (z. B. BMEL 2018; BMBF
& BMEL 2020). Gleichzeitig sollen die vielen anderen
Leistungen der Wälder für Mensch und Naturhaushalt (siehe Box 1), etwa die Schutz- und Erholungsfunktionen, erhalten und möglichst gestärkt werden.
Die Vielfalt an Lebensräumen, Arten und genetischen
Variationen ist dafür eine wichtige Voraussetzung.
Während die Anforderungen an die deutschen
Wälder steigen, reagieren diese oft empfindlich, wenn
sich Umwelt- und Nutzungsbedingungen ändern. So
sind die einheimischen Wälder dem Klimawandel,
Luftverunreinigungen und anderen Stressfaktoren
ausgesetzt, die ihre Vitalität und Widerstandskraft
überfordern und die biologische Vielfalt beeinträchtigen können. Es besteht die Besorgnis, dass ein zu
starker Holzeinschlag und eine noch intensivere
Forstwirtschaft diese Effekte verstärken, die Nachhaltigkeitsgrenzen übersteigen und die Waldfunktionen
beeinträchtigen. Den steigenden Bedarf mit Holz
aus dem Ausland zu decken, dessen Nachhaltigkeit
häufig nicht sichergestellt werden kann, ist keine
Lösung.
In Deutschland ist Wald die ursprüngliche Vegetation auf über 90 % der Landesfläche. Meist würde
sich dort auch heute über kurz oder lang wieder
Wald entwickeln, wenn der Mensch nicht eingreift.
Unter den derzeitigen Umweltbedingungen ist er
die Vegetationsform, die sich ohne künstlichen
Energieaufwand, Stoffeinträge und Belastungen des
Naturhaushalts durch den Menschen immer wieder
6
selbst organisiert und erneuert. Echte Urwälder gibt
es jedoch in Deutschland nicht mehr, die Waldflächen
sind heutzutage durch den Menschen beeinflusste,
zum Teil deutlich überprägte Ökosysteme. So sind
nach den Ergebnissen der Dritten Bundeswaldinventur lediglich 36 % der Waldfläche als naturnah oder
sehr naturnah einzustufen. Demgegenüber werden
41 % als nur bedingt naturnah und knapp 24 % als
kulturbetont oder kulturbestimmt beschrieben.1
Zwar beschränkt die Forstwirtschaft den Begriff der
Nachhaltigkeit heute längst nicht mehr ausschließlich auf den langfristigen Erhalt der Holzvorräte,
sondern strebt eine Bewirtschaftung an, die neben
der Holzproduktion auch den Nutz-, Schutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes gleichermaßen
gerecht wird. Aber: Die Eignung der nicht naturnahen Wälder als Lebensraum für die ursprüngliche
Pflanzen- und Tierwelt ist im Vergleich zu Urwäldern
eingeschränkt und ihre Funktionen im Naturhaushalt
sind verändert. Das gilt umso mehr, je weiter der
Wald von einem natürlichen Zustand entfernt ist. Es
stellt sich die Frage, wie ökologische Leitplanken zu
setzen sind, um Nachhaltigkeit im modernen Sinne
gewährleisten zu können.
Rund 98 % der Waldfläche sind begehbar und stehen
theoretisch zur forstwirtschaftlichen Nutzung zur
Verfügung (BMEL 2014). Schätzungsweise 93.000
Beschäftigte in rund 34.000 staatlichen, kommunalen und privaten Forstbetrieben erwirtschaften in
2017 circa 6 Mrd. Euro Jahresumsatz (Thünen-Institut
2019). Hinzu kommen rund 146.000 landwirtschaftliche Betriebe mit Wald (Statistisches Bundesamt
2019). Insgesamt setzte das Cluster Forst & Holz,
d. h. die gesamte Forst- und Holzbranche inklusive
Verlags- und Druckgewerbe, in 2017 etwa 184 Mrd.
Euro um und beschäftigte über 1,08 Mio. Menschen
1
vgl. Thünen-Institut, Dritte Bundeswaldinventur – Ergebnisdatenbank, https://
www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/
1 Einführung
(Thünen-Institut 2019). Aber: Viele Leistungen der
Forstwirtschaft, insbesondere der Schutz der Naturgüter und die Beiträge zur Erholung und Gesundheit
des Menschen sind bislang kaum ökonomisch
bewertet und werden nicht entlohnt. Die eigentliche
gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der
Wald- und Holzwirtschaft wird somit bislang ökonomisch völlig unterschätzt.
Die großen Herausforderungen, welche sich aus den
vielfältigen Ansprüchen an den Wald ergeben, sind
offensichtlich. So ist eine durch die Forst- und Holzbranche angestrebte, möglichst intensive Holznutzung nur bei Nährstoffnachhaltigkeit sowie ausreichendem Klima- und Biodiverstätsschutz akzeptabel.
Das optimale Austarieren der unterschiedlichen
Ansprüche und Ziele ist immer wieder ein kontrovers diskutiertes Thema. Nach den Dürrejahren
2018/2019 und den damit verbundenen großflächigen Kalamitäten erlangten die Diskussionen einen
neuen Höhepunkt (z. B. Offener Brief zur Waldkrise
2019; WBW & WBBGR 2020; Deutsche Umweltstiftung 2019, erste Reaktionen von Verbänden auf ein
Eckpunktepapier des Wissenschaftlichen Beirats
Waldpolitik beim BMEL (2020) für die Entwicklung
der Waldstrategie 2050). Zum Beispiel steht die
Forstwissenschaft der Integration standortgerechter,
nicht heimischer Bäume in die Waldbestände relativ
aufgeschlossen gegenüber (DVFFA 2019), wogegen
das Bundesamt für Naturschutz dies kritisch
diskutiert und auch zukünftig stark auf einheimische Baumarten fokussiert (BfN 2020). Das in der
Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (BMU
2007) und der „Naturschutz-Offensive 2020 (BMUB
2015) dargestellte und noch nicht erreichte Ziel, auf
fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands natürliche
Waldentwicklung zuzulassen, stößt innerhalb der
Forst- und Holzwirtschaft teilweise auf Kritik, weil
nach ihrer Ansicht dadurch die Senkenleistung der
Wälder und der Holzprodukte für Kohlenstoff gefährdet würde. Während die Forstwirtschaft eine höhere
Gesundheit und Stabilität der Wälder durch kürzere
Umtriebszeiten erwartet, legen andere Vertreter
hohen Wert auf alte Wälder, denen sie eine besondere
Bedeutung für die Biodiversität und die Abpufferung
von Klimaextremen zuschreiben (BfN 2020, Offener
Brief zur Waldkrise 2019).
Eine nachhaltige Waldwirtschaft sollte auf der
gesamten genutzten Waldfläche Deutschlands und
darüber hinaus weltweit umgesetzt werden. Ein
Schlüssel dazu ist, in jedem Fall mit der Ressource
Holz sparsam umzugehen. Das hilft, die wichtigen
Funktionen von Wäldern zu erhalten. Doch eine
nachhaltige Holznutzung geht über den Schutz von
Wäldern weit hinaus. Wo Holz als Material oder
Energiequelle genutzt wird, sind die Kriterien des
Gesundheits- und Umweltschutzes zu beachten.
Beispielsweise dürfen Holzheizungen nicht zu viel
Feinstaub ausstoßen oder Möbel aus Holz nicht
zu viele flüchtige organische Verbindungen wie
Formaldehyd freisetzen. Weitere Anstrengungen sind
hier erforderlich. Besonders die ständige Neu- und
Weiterentwicklung von Verfahren und Produkten im
holzverarbeitenden Sektor stellen den Umweltschutz
immer wieder vor neue Herausforderungen.
Dieses Hintergrundpapier zeigt die vielfältigen
Anknüpfungspunkte zu Umweltschutzthemen und
welche Anforderungen aus dieser Perspektive an die
Wald- und Holzwirtschaft zu stellen sind.
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2 Wald, Naturhaushalt und Mensch – eine sensible Dreierbeziehung
2 Wald, Naturhaushalt und Mensch –
eine sensible Dreierbeziehung
2.1 Waldfunktionen
Wälder erfüllen vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Sie beherbergen einen Großteil unserer biologischen Vielfalt und nutzen mit ihren Ökosystemleistungen dem Menschen in sehr unterschiedlicher
Weise, als Rohstofflieferant, als Erholungsraum oder
Schadstofffilter. Eine zentrale Rolle kommt ihnen bei
der Speicherung von Kohlenstoff in ihrer Biomasse
und den Böden und zu und damit ihrem potenziellen
Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels. Ihr
Vermögen, die verschiedenen in der Box 1 aufgeführten Funktionen und Leistungen für Menschen
und Natur zu erbringen, hängt im Wesentlichen
von der natürlichen Standortausstattung, von der
Lage und Anordnung der Wälder in der Landschaft,
aktuellen und historischen Umweltbelastungen
sowie von der forstlichen Bewirtschaftung ab. Einige
Waldfunktionen erfordern besondere Strukturen und
Waldeigenschaften. Deshalb kann es kein einheitli-
ches Idealbild vom Wald und seiner Bewirtschaftung
geben. Ein Wald mit standortheimischen Baum- und
sonstigen Pflanzenarten ist am besten an den jeweiligen Standort angepasst und deshalb besonders
stresstolerant gegenüber natürlichen Schwankungen
von Umweltfaktoren. Wälder verändern sich aber fortlaufend. Sie sind nicht statisch in ihren Strukturen
und Funktionen. Verändert der Mensch durch sein
Handeln das Klima, den Wasser- oder Nährstoffhaushalt der Böden, reagieren die Wälder oft schneller
und mit abweichendem Ergebnis als im Rahmen
natürlicher Schwankungen.
In den meisten Bundesländern existieren Waldfunktionskartierungen. Diese weisen Gebiete aus, in denen
bestimmte Leistungen der Wälder, insbesondere zum
Nutzen für den Menschen, vorrangig geschützt und
gefördert werden sollen (z. B. Wirtschafts-, Schutz-,
oder Erholungswald, Naturschutz).
Box 1: Was leistet der Wald für den Menschen?
▸▸ Im Wald wächst der vielfältig einsetzbare, wertvolle Rohstoff Holz.
▸▸ Der Wald beeinflusst das Klima klein- und großräumig, vor allem durch seine Wirkung auf den Wasserkreislauf,
die Strahlung (Albedo), das Windregime und den Kohlenstoffkreislauf. Für den Klimaschutz ist es von enormer
Bedeutung, den im Wald gespeicherten Kohlenstoffvorrat zu erhalten und möglichst zu erhöhen.
▸▸ Bäume und Waldboden halten Niederschlagswasser zurück und filtern es. Sie gleichen Extreme im Landschaftswasserhaushalt aus und tragen zum Hochwasserschutz sowie zur Bildung sauberen Grundwassers bei.
▸▸ Die Waldvegetation schützt vor Bodenerosion, Steinschlag und Lawinen.
▸▸ Wälder filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft. Sie halten Lärm von Siedlungen fern und wirken ausgleichend auf das lokale Klima.
▸▸ Wälder sind Orte für Erholung, Bildung, Naturerlebnis und Inspiration.
▸▸ Grundlage für diese Ökosystemleistungen sind intakte Nährstoff-, Wasser- und Energiekreisläufe sowie eine
Ausstattung mit Lebensräumen, Arten und ihren genetischen Ausprägungen, die dem natürlichen Standortpotenzial entsprechen und Anpassungsreaktionen auf äußere Störungen oder langfristige Veränderungen von
Umweltfaktoren ermöglichen1.
1
8
Das Umweltbundesamt zieht die Ausprägung dieser Fähigkeiten zur Bewertung der Ökosystemintegrität heran, siehe Jenssen et al. (2013, 2019), mit Ausnahme der
physikalischen Lebensraumstrukturen und der genetischen Ausstattung.
2 Wald, Naturhaushalt und Mensch – eine sensible Dreierbeziehung
2.2 Wald als relativ naturnaher Lebensraum
2.3 Waldzustand und Umwelteinflüsse
Eine besondere Funktion haben die Wälder als
Lebensraum. Obwohl es große Unterschiede im
Natürlichkeitsgrad der Wälder und Forsten gibt2, sind
Beeinträchtigungen durch bewirtschaftungsbedingte
Stoffeinträge wie Dünger oder Pflanzenschutzmittel,
Lärm und mechanische Störungen in der Regel deutlich geringer als auf intensiv genutzten Agrarflächen.
Zahlreiche Pflanzen und Tiere sind an die besonderen
Lebensraumstrukturen, klimatischen Gegebenheiten,
Nährstoff- und Lichtverhältnisse im Wald angepasst
und können nur dort existieren (z. B. Schattenblume,
Sauerklee, Waldanemone, Hirschkäfer, Schwarzstorch). Viele von Ihnen benötigen relativ ungestörte
Rückzugsorte. Die Biotopqualität der Wälder wird
vor allem durch die vorhandenen Baum- und
Straucharten, ihre Altersstruktur und ihren Gesundheitszustand bestimmt und hängt deshalb stark von
der Bewirtschaftung ab. Zahlreiche Arten des Waldes
sind auf absterbendes und totes Holz angewiesen,
weshalb ein hoher Anteil von Altbäumen und Totholz
die Lebensraumqualität beträchtlich erhöht. Da
Zielwerte für Totholzanteile auch abhängig von
Standort, Bewirtschaftungsform und Waldtyp sind,
sollten diese eher regional als pauschal bestimmt
werden (Milad et al. 2012).3 Der physikalische und
chemische Zustand des Waldbodens ist ausschlaggebend für das (unterirdische) Bodenleben sowie die
Bodenvegetation. Von ihr sind wiederum zahlreiche
Tiere abhängig, weil sie die Pflanzen als Nahrungsquelle, als Nistmaterial oder zur Deckung nutzen. Es
bestehen zahlreiche Wechselwirkungen zwischen
den abiotischen und biotischen Bestandteilen der
genannten Schichten (Baum- und Strauchschicht,
Bodenvegetation, Ober- und Unterboden) hinsichtlich
Nährstoff- und Schadstofftransporten, der Verfügbarkeit von Wasser und Sauerstoff. Um die biologische
Vielfalt der Wälder im Ganzen zu schützen, müssen
ihre Strukturen und Funktionen einschließlich ihrer
Fähigkeit auf Umweltveränderungen zu reagieren im
Ganzen bewahrt bleiben (Ökosystemintegrität).
Wie die Waldzustandserhebungen der letzten Jahre
zeigen, gelang es nicht, die Gesundheit des Baumbestandes nachhaltig zu verbessern. Der Anteil von
Bäumen ohne Schadmerkmale ist seit dem Jahr 2000
sogar regelmäßig kleiner als noch in den 1980er
Jahren. Im Jahr 2019 wiesen 36 % der untersuchten
Bäume deutliche Kronenverlichtungen auf (Schadstufe 2–4, alle Baumarten, BMEL 2020). Bei Buchen
und Eichen sind die Anteile deutlich geschädigter
Bäume höher als bei Nadelbaumarten. Das ist besonders besorgniserregend, weil aus verschiedenen
Gründen, unter anderem zur Anpassung an den
Klimawandel, ein höherer Laubholzanteil angestrebt
wird.
2
3
Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-
waldwirtschaft#naturnahe-der-w alder
Z. B. für Natura2000 Gebiete vgl. http://www.bfn.de/0316_forstwirtschaft-
natura2000.html
Eine Schwäche der jährlichen Waldzustandserhebung
besteht darin, dass die Indikatoren Kronenverlichtung und -vergilbung zwar die aktuelle Vitalität der
Bäume wiedergeben. Sie ermöglichen jedoch nicht
die Ursachen von Störungen zu erkennen und keine
Prognose, wie sich die Gesundheit der Bäume und
der Waldlebensgemeinschaften sowie die Ökosystemfunktionen weiter entwickeln werden. So kann zwar
der hohe Anteil an Bäumen mit deutlichen Kronenverlichtungen in 2019 unter anderem auch mit den
Dürrejahren 2018 und 2019 erklärt werden. Aber der
Waldzustand wird von vielen verschiedene Faktoren
bestimmt, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig
verstärken oder abschwächen können. So spielt das
Baumalter ebenso eine Rolle wie die gegenwärtige
und frühere Bewirtschaftung. Auch Standortfaktoren, der Eintrag von Luftschadstoffen, das Auftreten
von Schadorganismen oder die Witterung sind
relevant. Es ist davon auszugehen, dass sowohl
Klimaänderungen als auch zu hohe Stoffeinträge aus
der Atmosphäre in den kommenden Jahrzehnten die
Rahmenbedingungen für die Lebewesen der Wälder
weiterhin verändern werden. Zu wünschen wäre
deshalb eine Fortentwicklung der Indikatoren der
Waldzustandserhebung, um Ursache-Wirkungsbeziehungen zukünftig besser abbilden zu können.
Bereits seit mehr als hundert Jahren ist der Zusammenhang zwischen Industrieabgasen und Waldschäden bekannt (z. B. Stöckhardt 1850). Seitdem in
den 1980er Jahren die Diskussion um die Ursachen
neuartiger Waldschäden hohe Wellen schlug,
werden Zusammenhänge zwischen Umweltschutz
und Waldzustand kontinuierlich und systematisch
untersucht. Als eine der Hauptursachen wurde
9
2 Wald, Naturhaushalt und Mensch – eine sensible Dreierbeziehung
damals die Versauerung von Waldböden durch
Einträge von Schwefel- und Stickstoffverbindungen
aus der Atmosphäre erkannt, die unter anderem zur
verstärkten Auswaschung lebenswichtiger basischer
Pflanzennährstoffe wie Magnesium, Kalium, Kalzium
und zur Freisetzung giftiger Aluminiumionen im
Wurzelraum führt. Elling et al. (2007) beschreiben
aber am Beispiel des Erzgebirges, wo zweifelsfrei
die sehr hohe und nach 1900 stark zunehmende
Belastung mit Schwefeldioxid eine Hauptursache für
das großflächige Absterben von Fichtenbeständen
war, dass stets auch andere Faktoren – weitere
Luftschadstoffe wie Stickstoffoxide oder bodennahes
Ozon, die natürlichen Standortverhältnisse, die
Nutzung, Witterungsextreme und der Befall mit
Krankheiten und Schädlingen – zu berücksichtigen
sind. Die Vielzahl der Faktoren ist ein Grund, warum
Ursachen für Waldschäden häufig nicht eindeutig
zuzuordnen sind, obwohl physiologische Zusammenhänge zwischen einzelnen Belastungen und
Schädigungen wissenschaftlich belegt sind. Auch
die langen Reaktionszeiten von Waldökosystemen
erschweren die Ursachenzuordnung. So traten in
den oben erwähnten Regionen des Erzgebirges die
großflächigen schweren Schäden erst mehr als fünf
Jahrzehnte nach der deutlichen Erhöhung der Luftbelastung auf. Es gibt zahlreiche Hinweise dafür, dass
die Kombination mehrerer Stressfaktoren die Wirkungen einzelner Belastungen verstärkt. Hinsichtlich
10
solcher Interaktionen bestehen jedoch weiterhin
viele Wissenslücken. Daher müssen die bekannten,
eindeutig dem Menschen zuzuordnenden Ursachen
von Waldschäden kontinuierlich bekämpft werden.
Die Ergebnisse der Waldzustandserhebungen zeigen,
dass Handeln dringend geboten ist. Insbesondere
Luftschadstoffbelastungen und Klimaänderungen
erhöhen großflächig den Stress auf die Wälder
und müssen deshalb soweit als möglich minimiert
werden4.
Das forstliche Umweltmonitoring und die Bundeswaldinventuren5 liefern unentbehrliche Datengrundlagen für die Waldbewirtschaftung, die Umweltwissenschaften und die Politik. Das Thünen-Institut für
Waldökosysteme im brandenburgischen Eberswalde
koordiniert diese Aktivitäten für Deutschland im
Auftrag des BMEL für nationale und seit 2014 auch
für internationale Verpflichtungen, z. B. die Arbeiten des International Cooperative Programme on
Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on
Forests (ICP Forests) der Genfer Luftreinhaltekonvention6. Es arbeitet an der ständigen Qualitätssicherung
4
5
6
Weil eine annähernd vollständige Darlegung der Ursachen für Waldschäden und
ihrer Interaktionen im Rahmen dieses Hintergrundpapiers nicht möglich ist,
verweisen wir auf Elling et al. (2007), die in ihrem Buch den Wissensstand zur
Schädigung von Waldökosystemen zusammengefasst und anschaulich erläutert
haben.
gesetzlich verankert in § 41a BWaldG
http://icp-forests.net/
2 Wald, Naturhaushalt und Mensch – eine sensible Dreierbeziehung
und -verbesserung der Datengrundlagen. Die Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring vom 20.12.2013 (ForUmV) verpflichtet
die Bundesländer, die Kronenzustandserhebung im
Stichprobenverfahren mit systematischer Stichprobenverteilung über das ganze Bundesgebiet (Level I)
sowie eine Reihe von Untersuchungen im Intensivmonitoring (Level II) durchzuführen. Sie sichert die
Fortführung eines Mindestmaßes an Untersuchungen
durch die Bundesländer auch in der Zukunft. Eine
Einbeziehung der Bodenzustandserhebung in diese
Verordnung wird noch diskutiert. In Zusammenarbeit mit dem Thünen Institut für Waldökosysteme
berichtet das UBA in Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/22847 seit 2018 auch Daten des forstlichen
Umweltmonitoring an die Europäische Kommission.
Diese strebt im Zusammenhang mit der Entwicklung
einer neuen Forststrategie der EU an, ihr Waldinformationssystem für Europa weiter zu entwickeln und
damit alle Plattformen für Walddaten miteinander zu
verknüpfen (Europäische Kommission 2020).
Das UBA beteiligte sich an der zweiten bundesweiten
Bodenzustandserhebung im Wald (BZE 2) durch
Koordination der Untersuchungen zu persistenten
organischen Schadstoffen (siehe 3.1.5). Es nutzt
Daten aus der forstlichen Umweltbeobachtung
(Level I und Level II) in Forschungsprojekten, z. B.
für die nationale Berechnung von Überschreitungen
ökologischer Belastungsgrenzwerte (siehe 3.1.5).
An zwei Standorten in Reinluftgebieten (Forellenbach im Bayerischen Wald und Neuglobsow
am Stechlinsee in Brandenburg) untersucht das
UBA mittels intensivem, medienübergreifendem
Monitoring Stoffflüsse, Ökosystemprozesse und
Wirkungen von Stoffeinträgen und Klimawandel auf
die bewaldeten Gewässereinzugsgebiete8. Das UBA
fördert Forschungsprojekte zur Entwicklung einer
integrierten Bewertungsmethode für den Zustand
bzw. die Entwicklung von Waldökosystemen (Ökosystemintegrität). Es untersucht Zustandsänderungen
der Wälder unter Szenarien für Stoffeinträge und
Klimaänderungen, um anthropogene Ursachen
7
8
Richtlinie (EU) 2016/2284 des europäischen Parlaments und des Rates vom
14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der
Richtlinie 2001/81/EG
Standorte des ICP Integrated Monitoring, im Rahmen der Wirkungsforschung
der Genfer Luftreinhaltekonvention, CLRTAP, http://www.umweltbundesamt.de/
themen/luft/messenbeobachtenueberwachen/medienuebergreifendes-monitoring-in-luftreinhaltung
von Störungen zu erkennen und Möglichkeiten des
Gegensteuerns zu identifizieren (Jenssen et al. 2013,
Schröder et al. 2019).
2.4 Bewirtschaftungseinflüsse
Eine nachhaltige Forstwirtschaft bewirkt, verglichen
mit anderen Landnutzungsformen wie Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr, in der Regel nur
moderate Eingriffe in den Naturhaushalt, denn es
erfolgen kaum Versiegelungen oder unumkehrbare
Biotopzerstörungen, es werden kaum Fremdstoffe
wie Pestizide oder synthetische Dünger eingesetzt
usw. Andererseits ist die Kompensierung negativer
Wirkungen der Bewirtschaftung und anderer anthropogenen Einflüsse und damit die Wiederherstellung
intakter und stabiler Waldökosysteme nur über einen
relativ langen Zeitraum möglich.
Eine grundlegende Entscheidung für die Waldentwicklung und die damit verbundenen Ökosystemleistungen treffen WaldbesitzerInnen bzw. WaldbewirtschafterInnen mit der Auswahl der Baumarten.
Diese haben sowohl unterschiedliche Ansprüche an
den Standort als auch Rückwirkungen auf ihn und
die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten. Nur eine
naturnahe Forstwirtschaft, die auf standortheimische
Arten und einen möglichst hohen Anteil Naturverjüngung setzt, kann die Kriterien einer nachhaltigen
und umweltgerechten Waldwirtschaft erfüllen
(mehr dazu in Kapitel 3.1.1 und 3.1.2). Obwohl nur
rund ein Drittel des Waldes als naturnah oder sehr
naturnah zu betrachten ist, nimmt derzeit im Zuge
des ökologischen Waldumbaus, unter anderem zur
Anpassung an den Klimawandel (siehe Kapitel 3.1.4),
der Anteil von tendenziell naturnäheren Laub- und
Mischwäldern zu. Lag der Laubwaldanteil im Jahr
1990 noch unter 34 %, betrug er im Jahr 2017 schon
45 % (Purkus et al. 2019). Dadurch muss die Holzwirtschaft ihre Verarbeitungs- und Produktlinien
aber auf höhere Laubholzanteile umstellen. Nur dann
ist es möglich, die einheimischen Ressourcen optimal
zu nutzen und so auch zukünftig einen Beitrag zur
Ressourcenschonung durch Materialsubstitution zu
leisten (mehr dazu in Kap. 3.2).
Forstwirtschaft umfasst die gezielte Bewirtschaftung
der Waldbestände insbesondere im Hinblick auf
die nachhaltige Holzernte. Diese ist in der Regel
gerichtet auf einen hohen Holz- bzw. Biomasseertrag
und gesundes, bei Wertholz auf mehreren Metern
möglichst astfreies Stammholz. Dabei ist der Holzvor-
11
2 Wald, Naturhaushalt und Mensch – eine sensible Dreierbeziehung
rat im Wald im regionalen Maßstab und über längere
Zeiträume zu erhalten und möglichst zu vermehren.
Die Auswahl, Intensität und zeitliche Frequenz der
Pflegeeingriffe bestimmen den physischen Aufbau
der Waldbestände und damit die Beschaffenheit von
Habitaten für die Flora und Fauna. Entscheidend
für die Biotopstruktur ist auch die grundsätzliche
Bewirtschaftungsform, also ob es sich um einen
Altersklassenwald oder einen Wald mit unterschiedlich alten Bäumen handelt. Letztere sind aufgrund
ihrer horizontalen und vertikalen Strukturvielfalt
reicher an unterschiedlichen Lebensräumen.
Bestandspflege und Holzernte können durch diverse
Verfahren mit unterschiedlichem Mechanisierungsgrad erfolgen. Je nach Verfahren können unterschiedliche direkte und indirekte Umweltwirkungen wie
Bodenverdichtung, Emissionen in Wasser, Boden,
Luft oder Schäden am verbleibenden Bestand
auftreten. Um die Pflegearbeiten und die Entnahme
der Bäume ohne flächendeckende Befahrung durchführen zu können, werden sogenannte Rückegassen
angelegt. Diese sowie ein System aus mehr oder
weniger ausgebauten Forstwegen und Forststraßen
dienen dem Abtransport des genutzten Holzes. Die
Dichte dieser Wege ist ein Kompromiss zwischen dem
Schutz des Bodens bzw. möglichst geringem Flächenverbrauch, möglichst geringer Zerschneidungswirkung und wirtschaftlichen Erfordernissen.
Zur forstlichen Bewirtschaftung gehören auch die
Überwachung, Regulierung und in Ausnahmefällen
Bekämpfung von Forstschädlingen sowie Waldkalkungen, um durch Versauerung degradierte Standorte
wieder aufzuwerten. Der Eintrag von Fremdstoffen
(Kalke, Aschen, Pflanzenschutzmittel) hat neben den
gewünschten Wirkungen immer auch unerwünschte
Nebenwirkungen auf den chemischen Zustand der
Waldböden. Eine Bewertung der potenziellen Nutzen
und Risiken dieser Bewirtschaftungsmaßnahmen
findet sich im Kapitel 3.1.5.
Nicht zuletzt sind das Belassen von Totholz im
Bestand, der Erhalt von Sonderbiotopen (z. B. Moore,
naturnahe Bäche) der Schutz von Habitatbäumen
12
(z. B. Bäumen mit Bruthöhlen, Nestern und Horsten)
und eine naturnahe Waldrandgestaltung Bewirtschaftungsmaßnahmen, die eine reiche biologische
Ausstattung fördern und damit auch Puffer gegen
diverse Störungen schaffen. Darüber hinaus sind
weitere gezielte forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen in Abhängigkeit von der vorrangigen Waldfunktion erforderlich.
Eine mittelbare Maßnahme der forstlichen Bewirtschaftung und des Forstschutzes ist das Wildmanagement. Die oft zu hohen Schalenwildbestände in den
Wäldern führen aufgrund des häufigen und gebündelten Wildverbisses zur Unterdrückung der Naturverjüngung. Weil bestimmte Baumarten bevorzugt
werden, kann teilweise auch eine Entmischung des
Bestandes erfolgen. Ein zu hoher Schalenwildbesatz
gefährdet somit auch den gewünschten Umbau der
Wälder in mehrstufige Mischwälder. Die Einzäunung,
der Einsatz von Verbissschutzkappen für junge Triebe
oder chemischer Mittel gegen Wildverbiss können
arbeits- und kostenintensiv sein und sind zudem
nicht immer für den Schutz spontaner Naturverjüngung geeignet. Eine waldgerechte Wilddichte, die
die Etablierung standortheimischer Mischwälder
ohne gesonderten Schutz ermöglicht, ist somit für
einen nachhaltigen und umweltgerechten Waldbau
notwendig. Ein anderer Aspekt ist die Berücksichtigung von Biotopanforderungen von Wildtieren
einschließlich Insekten, bei der Bewirtschaftung der
Wälder. Dazu zählt neben der bewussten Schonung
von Alt- und Habitatbäumenbäumen und Totholz,
zum Beispiel auch die Erhaltung spezifischer Biotope
wie Waldmoore und der strukturreiche und diverse
Waldaufbau.
Bewirtschaftungsbedingte Risiken, die die Ökosystemintegrität der Wälder gefährden, entstehen
durch Monokulturen, nicht standortgerechte Bestockungen, Übernutzung bzw. zu starke Auslichtung
(siehe Kapitel 3.1.2), Zerschneidung (Kapitel 3.1.1),
Bodenverdichtung durch die Forstmaschinen oder
unangemessene Stoffeinträge (Dünge- und Pflanzenschutzmittel, siehe Kapitel 3.1.5), aber auch durch
einen zu hohen Schalenwildbesatz.
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung –
Anforderungen des Umweltbundesamtes
3.1 Ökosystemfunktionen und -leistungen
der Wälder erhalten
Die Anforderungen des UBA zum Schutz und zur
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder beruhen
auf international und national vereinbarten Grundsätzen und Rechtsgrundlagen. Dazu gehören unter
anderem (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung
dar):
▸▸ der Strategische Plan der Vereinten Nationen
für Wälder 2017–20309 sowie das UN Forest
Instrument10;
▸▸ die Grundsätze der nachhaltigen Forstwirtschaft
entsprechend der Helsinki-Deklaration der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa
(MCPFE11, heute: FOREST EUROPE);
▸▸ das UN Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt
(CBD12 mit ihrem Waldarbeitsprogramm), das
für Deutschland in der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt (NBS) umgesetzt ist sowie
die Biodiversitätstrategie der EU (Europäische
Kommission 2020);
▸▸ die Genfer Luftreinhaltekonvention (CLRTAP)13;
▸▸ Klimarahmenabkommen, das Übereinkommen
von Paris (UNFCCC COP24);
▸▸ das Bundeswaldgesetz und die Waldstrategie
2020;
▸▸ das Bundesnaturschutzgesetz und die Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS);
▸▸ die Waldgesetze der Länder;
Die EU- Strategie zur biologischen Vielfalt bis
2030 (Europäische Kommission 2020) setzt neben
dem strengen Schutz in der EU noch verbliebener
Urwälder den Schwerpunkt auf die Verbesserung der
„Quantität, Qualität und Widerstandsfähigkeit ihrer
Wälder“, insbesondere im Hinblick auf Bedrohungen
durch den Klimawandel. Für das Jahr 2021 kündigt
die Europäische Kommission eine Überarbeitung der
EU-Forststrategie an.
In diesem Zusammenhang sind weiterhin die
rechtlich unverbindliche Waldübereinkunft der
Vereinten Nationen14, die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung15 und die darauf aufbauende
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie16, die bisher
gültige EU Waldstrategie17, die New York Declaration
on Forests18 und die Beschlüsse der 7. Forstministerkonferenz im Oktober 2015 in Madrid19 zu nennen.
Einige der Dokumente enthalten Konzeptionen einer
nachhaltigen Waldwirtschaft. Sie bilden neben den
oben dargestellten Grundsätzen und Rechtsgrundlagen den weiteren Orientierungsrahmen, den es für
Deutschland zu konkretisieren gilt. Die nachfolgend
formulierten Anforderungen berücksichtigen über die
Waldbewirtschaftung hinaus auch umweltpolitische
Aspekte, die auf den Wald einwirken wie die effiziente und ressourcenschonende Nutzung von Holz als
Rohstoff und Energiequelle.
3.1.1 Nutzungsansprüche sind vielfältig –
und es gibt Flächenkonkurrenzen
Multifunktionalität der Wälder und Nutzungs
konflikte
Der Wald erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen in
unserer Kulturlandschaft, die über die reine Holzproduktion weit hinausgehen (vgl. Box 1). Sie sind von
großer Bedeutung für den Erhalt unserer natürlichen
▸▸ Klimaschutzprogramm 2030 und Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung.
9 https://www.un.org/esa/forests/wp-content/uploads/2017/09/UNSPF-Briefing_Note.pdf
10 https://www.un.org/esa/forests/wp-content/uploads/2018/0 8/UN_Forest_
Instrument.pdf
11 Ministerial Conference for Protection of Forests in Europe
12 UN Convention on Biological Diversity
13 UNECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution
14 UN Forest Instrument
15 UN Resolution A/RES/70/1 „Transforming our world: the 2030 Agenda for
Sustainable Development“
16 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/318676/
3d30c6c2875a9a08d364620ab7916af6/2017- 01-11-nachhaltigkeitsstrategie-data.pdf?download=1
17 COM(2013) 659 final/2
18 https://forestdeclaration.org/
19 http://www.foresteuropemadrid2015.org/documents-7th-conference/
13
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Lebensgrundlagen. Die Aufgabe, diese Multifunktionalität der Wälder bestmöglich zu wahren, ist in der
Forstwirtschaft grundsätzlich akzeptiert.
Eine rechtsverbindliche Definition der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung existiert bisher nicht. Die NBS
strebt eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder
im Einklang mit ihren ökologischen und sozialen
Funktionen an. Die Waldübereinkunft der Vereinten
Nationen von 2007 enthält erstmals eine weltweit
gültige, aber rechtlich unverbindliche, Definition
nachhaltiger Waldwirtschaft:
„Die nachhaltige Waldbewirtschaftung als dynamisches und sich entwickelndes Konzept verfolgt das
Ziel, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Werte aller Arten von Wäldern zum Wohle gegenwärtiger und künftiger Generationen zu erhalten
und zu verbessern.“
Auch die Definition nachhaltiger Waldwirtschaft
der Helsinki-Deklaration von FOREST EUROPE
bezieht sich auf das Prinzip der Multifunktionalität.
Demnach ist nachhaltige Forstwirtschaft
„…die Betreuung und Nutzung von Wäldern und
Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß,
welche deren biologische Vielfalt, Produktivität,
Verjüngungsfähigkeit und Vitalität erhält sowie
deren Potenzial, jetzt und in der Zukunft die
entsprechenden ökologischen, wirtschaftlichen und
sozialen Funktionen auf lokaler, nationaler und
globaler Ebene zu erfüllen, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen.“
siehe auch die sechs übergreifenden Kriterien der
nachhaltigen Forstwirtschaft in Box 2.
Box 2: Sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, erarbeitet
durch FOREST EUROPE auf seiner Konferenz in Wien (2003)1:
▸▸ Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen sowie Erhalt und Ausbau des Kohlenstoffspeichers Wald
▸▸ Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen
▸▸ Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder, sowohl für Holz als auch Nicht-Holzprodukte2
▸▸ Erhaltung, Schutz und adäquate Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen
▸▸ Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der Waldbewirtschaftung, vor allem
von Boden und Wasser
▸▸ Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen
1
2
Offizielle Übersetzung MCPFE, siehe http://www.foresteurope.org/docs/viena/vienna_german.pdf
z. B. Wild, Früchte, Schmuckreisig, Kräuter
Das Modell der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
zielt also auch darauf ab, die vielfältigen Waldfunktionen inklusive der Holzproduktion miteinander in
Einklang zu bringen. Im internationalen Vergleich
setzt die deutsche Forstwirtschaft dieses Leitbild
bereits in weiten Teilen vorbildlich um. Lokal und
regional gibt es aber Abweichungen. Es besteht daher
auch in Deutschland die Notwendigkeit, die Waldbewirtschaftung umwelt- und naturverträglicher zu
machen. Denn die gegenwärtig erhöhte Nachfrage
nach Holz, veränderte Produktionsbedingungen
durch den Klimawandel und Stoffeinträge, ein
wirksamerer Biodiversitätsschutz und weitere
14
Ansprüche der Gesellschaft (z. B. Erholung und Freizeitgestaltung) an den Wald erfordern eine ständige
Überprüfung und Anpassung des Managements.
Wichtigstes Ziel ist dabei „vielfältige, resiliente
Wälder zu entwickeln, die mit den Veränderungen
des Klimawandels zurechtkommen, sich anpassen
oder neu organisieren können und dabei ihre grundlegenden Funktionen und ökologischen Leistungen
beibehalten. […] Wälder sind dabei wieder stärker als
Ökosysteme zu betrachten, die neben der Holzerzeugung vielfältige und wichtige ökologische Leistungen
für Natur und Gesellschaft erbringen“ (BfN 2020).
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Die Mehrheit der Deutschen (80 %) befürwortet die
nachhaltige forstliche Nutzung des Waldes (UFZ
2009). Rund 70 % der Deutschen nutzen den Wald
regelmäßig zur Erholung und zwar auch außerhalb
ausgewiesener Erholungsgebiete. Nach Zahlen des
Thünen-Instituts (TI) besuchen mehr als 55 Mio.
Menschen in Deutschland mindestens einmal im
Jahr den Wald (Elsasser & Weller 2013). Das Bundeswaldgesetz gestattet allen Bürgern (mit bestimmten
Einschränkungen) das Betreten des Waldes zu
Erholungszwecken auf eigene Gefahr. Das Konfliktpotenzial zwischen Holznutzung und naturnaher
Erholungsnutzung ist relativ gering. Vielfältige,
abwechslungsreiche Wälder mit sehr guter Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere unterstützen
die Erholungs- und Bildungsfunktion des Waldes.
Allerdings haben nicht alle Erholungssuchenden
diesbezüglich hohe Erwartungen. Konflikte zwischen
dem Schutz der Lebensraumfunktion und Erholung
ergeben sich insbesondere bei intensiveren Formen
der Erholung, die mit Lärm, Schadstoffemissionen
oder einem stärkeren Ausbau von Infrastrukturen,
z. B. für Unterkunft oder Sport verbunden sind. Auch
das stetige Beunruhigen des Wildes oder Störungen
durch Erholungssuchende während der Brutzeit von
Vögeln oder Trittbelastungen auf empfindlicher Vegetation sind Beispiele für Konflikte. Um diese Konflikte
zu adressieren und zu lösen, hat des BMEL im Jahr
2017 die Bundesplattform „Wald – Sport, Erholung,
Gesundheit“ (WaSEG)20 gegründet.
sicherer erfüllen können. Daher ist es auch Ziel der
Bundesregierung, eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf möglichst der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche zu erreichen. Dieses Ziel hat sie sich
bereits in der ersten Strategie für eine nachhaltige
Entwicklung gesetzt (Bundesregierung 2002, S. 235)
und mehrfach bekräftigt, zuletzt im Klimaschutzprogramm 2030 (Bundesregierung 2019). Auch das
UN Forest Instrument21 wie auch FOREST EUROPE
bezieht die Vitalität der Waldökosysteme und den
Erhalt der Schutzfunktionen in ihr Verständnis für
eine nachhaltige Waldwirtschaft mit ein.
Die sogenannten Schutzfunktionen des Waldes, wie
der Schutz und die Reinhaltung von Luft, Wasser,
Boden, die Regulierung des Wasserhaushalts und
des lokalen Klimas oder der Schutz vor Lawinen und
Erosion sind im Wesentlichen von der Vitalität und
Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme abhängig
(vgl. die Kapitel 3.1.3 ff., zum Schutz der Biodiversität
siehe nächster Abschnitt). Daher können diese
Funktionen häufig zeitgleich und konfliktarm mit
anderen Nutzungsansprüchen in Einklang gebracht
werden, sofern die Waldgesundheit nicht nachteilig
beeinflusst wird. Monokulturen und einschichtige
Waldbestände sind eher gefährdet ihre Schutzfunktion zu verlieren. Mehrschichtige, naturnahe
Bestände, insbesondere Mischwälder, sind weniger
störungsanfällig, so dass sie die Schutzfunktion
Viele der vom Wald bereitgestellten Dienstleistungen
und Funktionen sind für die Gesellschaft von
großer Bedeutung, können allerdings je nach Art
und Umfang der Bewirtschaftung und die dadurch
möglicherweise entstehende Fokussierung auf die
Holzproduktion nicht in vollem Maße durch die
Waldbesitzer zur Verfügung gestellt werden bzw. sind
mit höheren Kosten verbunden (vgl. z. B. Dög et al.
2016). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll der öffentliche Wald, das ist Staats- und
Körperschaftswald, in erster Linie der Erhaltung
der Umwelt- und Erholungsfunktionen des Waldes
dienen22. Demgegenüber werden an Privatwälder
diese hohen Anforderungen nicht gestellt. Denn
grundsätzlich hat der Gesetzgeber bei privatem Besitz
deutlich weniger Befugnisse, Vorgaben bezüglich des
Schutzes der ökologischen Leistungen zu machen.
Wenngleich auch private Waldbesitzer grundsätzlich
der Sozialbindung des Eigentums unterliegen, sind
finanzielle oder marktwirtschaftliche Anreize das
naheliegendste Instrument, um auch im Privatwald
den Einklang der multiplen Funktionen zu erhalten.
Hierzu ist die Vergütung ökologischer und sozialer
Leistungen des Waldes nach dem Vorbild des
Vertragsnaturschutzes in der Landwirtschaft ein
häufig diskutierter Ansatz. Die Einführung von klar
definierten und gesetzlich verankerten ökologischen
Mindeststandards (Prinzipien der guten fachlichen
Praxis) bietet hierfür eine wichtige Grundlage (Winkel
und Volz 2003, SRU 2012, BfN 2020). Ihre Einhaltung
sollte von jedem Bewirtschafter eingefordert werden
können. Sie sollten so definiert werden, dass die
eigenständige ökonomische Tragfähigkeit der Forstbetriebe grundsätzlich gewährleistet ist. Bereits die
20 https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-sport-erholung-gesundheit-w aseg.
html
21 https://www.un.org/esa/forests/wp-content/uploads/2018/0 8/UN_Forest_
Instrument.pdf
22 Vgl. BVerfG, Urteil vom 31.05.1990, NVwZ 1991, S. 53
15
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Nationale Biodiversitässtrategie (NBS) forderte, diese
Grundsätze im Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Bundesländer zu verankern. Das Umweltbundesamt unterstützt nachdrücklich das Bestreben des
BMU in der Naturschutz-Offensive 2020, „dass Bund
und Länder gemeinsam mit allen Akteuren klare
und vergleichbare Kriterien für eine gute fachliche
Praxis in der Waldbewirtschaftung festlegen“, zumal
sich auch aus aktuellen Grundsatzurteilen eine
Notwendigkeit ergeben kann (vgl. BfN 2020, S. 21).
Inzwischen kündigt die EU-Kommission in ihrer
Biodiversitätsstrategie (Europäische Komission 2020)
an, parallel zur Erarbeitung der neuen Forststrategie
ihre Leitlinien für die biodiversitätsfreundliche
Aufforstung, Wiederaufforstung sowie naturbasierte
forstwirtschaftliche Verfahren zu überarbeiten. Diese
Leitlinien können, wenn sie konkret und ambitioniert
genug gestaltet sind, helfen Mindeststandards zu definieren. Darüber hinaus gehende Maßnahmen können
dann bewertet und entsprechend honoriert werden.
Bisher gibt es im Bundeswaldgesetz, § 11 (bis § 13)
nur sehr allgemeine Festlegungen zur nachhaltigen
Bewirtschaftung. Sie zielen im Wesentlichen darauf
ab, die Waldfläche und ausgewählte Waldfunktionen
zu erhalten. Die Länder konkretisierten die Anforderungen an die „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“
in ihren Landeswaldgesetzen mit unterschiedlichem
Detailgrad und Anspruchsniveau.
Die Biodiversitätsstrategie der EU sieht weiterhin vor,
dass für alle öffentlich bewirtschafteten Waldflächen
Bewirtschaftungspläne erstellt werden und der
Anteil privater Flächen mit Bewirtschaftungsplänen
erhöht wird, wobei naturbasierte forstwirtschaftliche
Verfahren weiterentwickelt werden sollen.
Als privatwirtschaftliches Instrument bieten zudem
ökologisch anspruchsvolle Zertifizierungen wie
das „Forest Stewardship Council“ oder „Naturland“
Anreize, Erfordernisse des Umwelt-, Natur- und
Artenschutzes über die gesetzlichen Anforderungen
hinaus zu erfüllen (siehe auch folgenden Abschnitt).
Die Herausforderung: Genug Holz und
mehr Biodiversität
Wälder sind Lebensräume für viele Arten, darunter
solche, die nur im Wald existieren können. Der
Schutz der Lebensraumfunktion der Wälder ist
deshalb und wegen des hohen Flächenanteils von
Wäldern in Deutschland unabdingbar, um eine
16
weitere Verschlechterung des Erhaltungszustands
von Arten mit ihrer genetischen Variabilität sowie
von Lebensräumen zu vermeiden.
Die konseqente Umsetzung einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung unter gleichberechtigter
Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte ist eine wichtige Vorraussetzung für
integrativen Biodiversitätsschutz in der Waldwirtschaft. Dabei ist das langfristig verfügbare Holzangebot auf ein ökologisch vertretbares Maß begrenzt. Die
politsch angeregte Erhöhung der Holznachfrage und
die daraus ableitbaren Intensivierungsbemühungen
in der Holzproduktion führen jedoch zu einem
Interessenskonflikt, den es aufzulösen gilt (vgl.
Kapitel 3.1.2).
Die Bundesregierung verabschiedete 2007 die NBS
zur Umsetzung der CBD. Sie enthält Qualitäts- und
Handlungsziele sowie Maßnahmen zum Schutz der
Biodiversität der Wälder. Um bewerten zu können,
wie weit die Ziele der NBS erreicht sind, gibt es für
den Wald bisher zwei Indikatoren. Der „Nachhaltigkeitsindikator für den Artenschutz“ bilanziert
die Bestände von 59 Vogelarten und weist für den
Teilindikator „Wälder“ mit 90 % (2019) bereits einen
Erfüllungsgrad im Bereich des Nachhaltigkeitsziels
auf23, bis 2030 100 % zu erreichen24. Der Indikator
„Flächenanteil zertifizierter Waldflächen“ soll den
Anteil der Waldfläche, die nachhaltig forstwirtschaftlich genutzt wird, verdeutlichen. Er weist einen positiven Trend und einen guten Erfüllungsgrad auf, wenn
man alle Zertifizierungssysteme (Programme for the
Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC),
Forest Stewardship Council (FSC) und Naturland)
zusammennimmt. Insgesamt waren im Jahr 2019
zwischen 75 und 83 % der Waldfläche in Deutschland
zertifiziert25. Das Ziel für 2010 waren 80 %. Auf
Unterschiede der Zertifikate geht das Kapitel 3.1.2 ein.
Neben diesen direkt auf den Wald bezogenen NBSIndikatoren gibt es weitere, die für den Schutz der
Waldökosysteme eine große Bedeutung haben, z. B.
zur Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung,
zum Erhaltungszustand von FFH-Lebensraumtypen
23 Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Indikatorenbericht 2018, Statistisches
Bundesamt
24 Indikatorenbericht 2014 zur Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt
25 Es kann nicht exakt bestimmt werden, wie hoch der tatsächlcihe Anteil der zertifizierten Fläche ist, da ein Teil der Waldflächen, insbesondere der Landesforsten,
nach PEFC und FSC zertifiziert ist
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
(Wälder haben einen großen Anteil) und zum
landwirtschaftlichen Stickstoffüberschuss in der
Gesamtbilanz (wegen Eutrophierungswirkungen,
siehe Kapitel 3.1.5).
Eines der am meisten diskutierten Themen der
nachhaltigen Waldnutzung ist das Ziel der NBS,
5 % der Waldfläche insgesamt (im Staatswald 10 %)
einer natürlichen Entwicklung zu überlassen, also
aus der Nutzung zu nehmen. Die Waldbesitzerinnen und -besitzer lehnen eine solche Ausweitung
überwiegend ab bzw. sehen diese als bereits erfüllt
an. Sie argumentieren unter anderem mit dadurch
angeblich geminderter Kohlenstoffbindung, geringerer Eigenversorgung mit Holz aus Deutschland und
potenziellen Auswirkungen auf die einheimische
Holzwirtschaft, ggf. dadurch erhöhte Importe aus
möglicherweise weniger nachhaltig produzierenden
Ländern. Aus Sicht des UBA gefährdet das NBSZiel weder den Klimaschutz noch die nachhaltige
Deckung des Holzbedarfs in Deutschland (siehe
nachfolgende Kapitel): Als Vorteile sieht das UBA
unter anderem einen besseren Erhalt der Biodiversität
und die Möglichkeiten, hinsichtlich der Erfüllung
von Ökosystemfunktionen und des Ausgleichs von
Störungen (z. B. durch Klimaänderungen) von der
Natur zu lernen. Ein Problem in der Akzeptanz und
Umsetzung dieses NBS-Ziels bestand darin, dass
es 2007 keinen genauen Überblick gab, welche
nutzungsfreien Flächen bereits heute auf die 5 %
anzurechnen sind und wie viel weitere nutzungsfreie
Wälder erforderlich sind. Laut einer durch das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Studie
können 2,8 % der Waldfläche in Deutschland als
dauerhaft gesicherte Flächen mit natürlicher Entwicklung bilanziert werden (Engel et al. 2019)26. Um das
angestrebte Ziel zu erreichen, wären also lediglich
2,2 % der Waldfläche zusätzlich erforderlich (das
Thema wird im Abschnitt 4.2 erneut aufgegriffen).
Aus Sicht des UBA greift die Waldstrategie 2020 der
Bundesregierung waldbezogene Handlungsziele
der NBS nur ungenügend auf. Zum Beispiel geht sie
nicht auf die „Entwicklung einer Strategie von Bund
und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung
der Biodiversitätsbelange für Wälder in öffentlichrechtlicher Hand“ oder die „klarere Fassung der
26 Siehe auch https://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?t x_ttnews%
5Btt_news%5D=6 608,
Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung
im Gesetz“ ein. Daher unterstützt das UBA die
Forderung des BMU, verbindliche Forderungen der
guten fachlichen Praxis der Waldbewirtschaftung im
Bundeswaldgesetz zu verankern, um Umwelt- und
Naturschutzaspekte entsprechend zu stärken.
Wald bedeckt rund ein Drittel der Fläche
Deutschlands
Die Ausweitung der Landwirtschaft, von Siedlungen,
Verkehr, Bergbau und Industrie drängten den Wald
im Laufe der Jahrhunderte auf etwa ein Drittel der
ursprünglichen Fläche zurück. Heute sind noch
11,4 Mio. Hektar, also rund ein Drittel der Landesfläche Deutschlands mit Wald bedeckt.
In den vergangenen vier Jahrzehnten nahm die
Waldfläche Deutschlands um ca. 1 Mio. Hektar
zu. Ihr Anteil an der Gesamtfläche Deutschlands
blieb damit relativ konstant im Unterschied zur
Landwirtschaftsfläche, die seit Jahren zugunsten von
Siedlungs- und Verkehrsflächen, des Rohstoffabbaus
und auch des Waldes schrumpft. Die Zunahme der
Waldfläche erfolgte vor allem durch Aufforstungen
auf dem Gelände ehemaliger Truppenübungsplätze,
in Bergbaufolgelandschaften sowie von ehemals
landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Dass Waldfläche kaum in andere Nutzungen umgewandelt wird, liegt daran, dass jede Umwandlung
von Waldfläche durch die Länder zu genehmigen ist.
Die Genehmigung soll nach Bundeswaldgesetz § 9
Abs. 1 Satz 3 versagt werden, wenn die Erhaltung des
Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt,
insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche
Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von
wesentlicher Bedeutung ist. Die starke Stellung der
für Wald zuständigen Behörden in den Ländern
manifestiert sich darin, dass sie in vielen Fällen
die Genehmigung zur Umwandlung versagen oder
an die Auflage koppeln, ersatzweise an anderer
Stelle – meist zulasten landwirtschaftlicher Flächen
– mindestens die gleiche Fläche (häufig sogar ein
Mehrfaches) aufzuforsten. Die häufig angeordnete
Aufforstung einer größeren als durch Waldumwandlung verlorenen gegangenen Fläche ist darin begründet, dass die Neuanlage von Wäldern als Ersatz für
die Rodung alter Waldbestände nur sehr langfristig
(zum Teil über viele Generationen) zum annähernden
Ausgleich der verlorenen Funktionen führt.
17
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Zur Nutzung der begrenzten Ressource Fläche ist die
Entwicklung von integrierten nachhaltigen Landnutzungskonzepten auf regionaler Ebene von großer
Bedeutung. Mit 32 % der Landesfläche ist der Wald
hierbei ein wesentlicher Bestandteil. Die Landes- und
Regionalplanung sollte gestärkt und das vorhandene
Instrumentarium der Raumordnung zur Begrenzung
der Außenentwicklung zielführend angewendet
werden. Neben den Möglichkeiten des Raumordnungsgesetzes zählen hierzu auch ämterübergreifende Organisationsstrukturen, die ein effektives Flächenmanagement ermöglichen oder die gezielte Aktivierung von
Potenzialen zur Innenentwicklung. Die notwendigen
Rahmenbedingungen zugunsten regionaler Kooperationen, wie dem Flächenzertifikatehandel27, sind
weiter zu verbessern, um die kontraproduktiven
Auswirkungen des interkommunalen Wettbewerbs um
Einwohner und Steuerzahler zu mildern.
Neben Verkehrsinfrastruktur und Siedlungs- und
Gewerbefläche können auch der Ausbau der Energieinfrastruktur oder die Intensivierung von Erholungsnutzung und Tourismus zu einer Zerschneidung
von Waldflächen führen oder zulasten des mit Bäumen
bewachsenen Teils28 der Waldfläche gehen, z. B.:
▸▸ Windenergieanlagen im Wald mit ihren Zuwegen
und Anschlüssen an das Stromnetz. Das UBA sieht
es trotz möglicher, lokal oder regional flächenrelevanter Eingriffe in Wälder grundsätzlich als notwendig an, auch diese als potenzielle Standorte für
Windenergieanlagen bzw. Flächen für den Ausbau
von Stromleitungstrassen in Betracht zu ziehen;
▸▸ Leitungstrassen, die dem überregionalen Stromtransport dienen und von Baumbestand freizuhalten sind bzw. nur niedrigen Bewuchs erlauben;
▸▸ Ausbau des Netzes der Forststraßen,29 um geerntetes Holz besser erreichen und abtransportieren zu
können;
▸▸ Anlage und Ausweitung von Schutzhütten,
Anlagen für Ski- oder Wassersport.
27 https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten/handel-fl aechenzertifikaten#modellprojekt-
handel-mit-fl achenzertifikaten
28 Zur Waldfläche gehören auch kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen,
Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherheitsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald
verbundene und ihm dienende Flächen
29 Selbst wenn Forststraßen noch zur Waldfläche zählen, gehen sie zulasten der
baumbestandenen Flächen
18
Hier liegen multiple Zielkonflikte vor, unter
anderem zwischen einem umfassenden Schutz der
Waldökologie, der angestrebten Minderung der
Flächeninanspruchnahme, der Nutzung erneuerbarer
Energien und der damit verbundenen Notwendigkeit
des Ausbaus der Infrastrukturen, der Effizienz der
Forstwirtschaft oder dem Ausbau des Tourismus.
Hinsichtlich des Naturhaushalts (Waldökologie) ist
zu beachten, dass sich Baumaßnahmen innerhalb
von Waldökosystemen auf Stoff-, Energie und Wasserflüsse im System, auf das lokale Klima sowie die
Lebensraumfunktion des Waldes auswirken. Damit
sind in der Regel, zusätzlich zu Zerschneidungswirkungen, weitere negative Wirkungen auf die Vitalität
der Waldökosysteme verbunden und wichtige Waldfunktionen eingeschränkt. Weitere Forschung zu den
Wirkungen bestimmter Eingriffe ist erforderlich.
Um die ökologischen Auswirkungen von Eingriffen zu
minimieren, sollten folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
▸▸ unvermeidbare Eingriffe räumlich bündeln, statt
sie breit zu streuen;
▸▸ Altbestände und alte Waldstandorte besonders
schonen;
▸▸ Windenergieanlagen nur an Standorten in räumlicher Nähe zu bestehenden Forststraßen, Leitungstrassen, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen
errichten;
▸▸ Unvermeidliche negative Wirkungen möglichst
vor Ort ausgleichen;
▸▸ Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen
bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag reduzieren und bis
2050 beenden;
▸▸ Siedlungsbrachen oder nicht mehr benötigte
Straßen und Wegen entsiegeln, um Neuversiegelungen auszugleichen.
Im Übrigen ist zu prüfen, ob eine Einbindung der
Flächenansprüche neuer Infrastrukturen im Wald,
die die Nutzung von Waldflächen so stark überformen, dass kein Baumbewuchs mehr möglich ist, in
ein Konzept zum Handel mit Flächenzertifikaten
eingebunden werden sollte. Der Handel mit Flächen-
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
zertifikaten wurde im Rahmen eines Modellversuchs,
in dem Kommunen bundesweit mit Zertifikaten
handeln, erprobt (Henger et. al 2019).
Eine theoretische Möglichkeit, Nutzungskonflikte
auf der Waldfläche zu entschärfen, stellt die weitere
Ausdehnung der Waldfläche dar. Obwohl diese
Option wegen der vielfältigen positiven Ökosystemwirkungen von Wald durchaus wünschenswert wäre,
verfolgt das UBA dies wegen der Konkurrenz mit
anderen Landnutzungsarten nicht als vorrangiges
Ziel. Anbausysteme wie Kurzumtriebsplantagen oder
Agroforstsysteme können einen begrenzten Beitrag
zur zusätzlichen Holzproduktion leisten, sofern sie
bestimmte Anforderungen der Natur- und Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit insgesamt erfüllen.30
Sie gehören jedoch nicht zur Waldfläche.
3.1.2 Waldwirtschaft als Pfeiler einer integrierten
nachhaltigen Biomassestrategie
Die Grenzen der Holzproduktion –
Nährstoffnachhaltigkeit
Die von der Bundesregierung in verschiedenen
Strategien und Aktionsplänen vorgegebenen Ziele zur
steigenden stofflichen und der klimapolitisch bedingten verstärkten energetischen Nutzung von Holz
(z. B. Waldstrategie 2020, Charta für Holz 2.0, Klimaschutzprogramm 2030) können dazu führen, dass die
Nachfrage nach Holz in Deutschland weiter wächst
und eventuell langfristig das Dargebot übersteigt.
Auch die Waldstrategie 2020 weist eine gewünschte
Nutzungssteigerung auf rund 100 Mio. m3/Jahr
aus. Hierbei ist zu bedenken, dass im Jahr 2015 der
Holzeinschlag mit rund 83 Mio. m³ oder 95 % des
nutzbaren Nettozuwachs31 seinen bisherigen Höchststand erreichte und aktuell mit rund 80 Mio. m3 bei
knapp 90 % des Nettozuwachses liegt (Statistisches
Bundesamt 2019a). Die Zielvorgabe der Waldstrategie
2020 fordert somit aus Sicht des Umweltbundesamtes
die maximale Nutzung des Zuwachses oder gar eine
Absenkung des Holzvorrates.
Der steigende Nutzungsdruck auf die Wälder birgt
jedoch zunehmend die Gefahr, die bereits erreichten
Veränderungen und Fortschritte einer umweltver-
30 Vgl. z. B. UBA (2008), BfN (2010)
31 Der nutzbare Zuwachs ist der Teil des Nettozuwachses, biologische Produktion
minus Mortalität, der für die Holzproduktion verfügbaren Flächen, der nach Abzug
von nicht verwertbarem Holz und des Zuwachses auf Flächen, welche aus der
Nutzung herausgenommen wurden, verbleibt.
träglichen und nachhaltigen Waldnutzung zu konterkarieren und die Ziel- und Nutzungskonflikte weiter
zu verschärfen. Die meisten der Landeswaldgesetze
der deutschen Bundesländer enthalten das Gebot,
nachhaltige Waldwirtschaft im Sinne der HelsinkiDeklaration zu betreiben. Leider wird das Konzept
Nachhaltigkeit jedoch teilweise noch immer auf die
Produktionsfunktion des Waldes reduziert, indem
schlicht nicht mehr Holz geschlagen werden soll, als
nachwächst. Dieses eindimensionale Verständnis
deckt jedoch nur einen Teilaspekt nachhaltiger
Forstwirtschaft ab. Bereits innerhalb des Aspekts
der Erntemengen muss die Nährstoffbilanz beachtet
werden. So kann trotz positiver Mengenbilanz je
nach Standort eine Übernutzung der Nährstoffvorräte
erfolgen (insbesondere bzgl. Phosphor und basischer
Kationen). Besonders bei Vollbaumernte32 oder der
Nutzung von Reisigholz kann auf empfindlicheren
Standorten eine Übernutzung hinsichtlich des
Nährstoffnachlieferungsvermögens eintreten, die
bei einer reinen Mengenbetrachtung (Zuwachs
zu Nutzung) nicht ersichtlich ist (vgl. z. B. Weis &
Göttlein 2012; Kolb & Göttlein 2012; Meiwes et al.
2008; Kölling et al. 2007). Bei Ganzbaumernte33 ist
dieses Risiko noch höher. Von Wilpert et al. (2018)
konnten zeigen, dass auf rund 42 % der Waldfläche
die aktuelle Nährelementbilanz ausreichend ist, um
die aktuelle Nutzungsintensität aufrecht zu erhalten.
Hingegen wird sich auf rund 58 % der Waldfläche
bei aktueller Nutzungsintensität für mindestens ein
Nährelement ein Defizit ergeben. Daher ist aus Sicht
des UBA die Betrachtung der Nährstoffkreisläufe in
die Hiebplanung zu integrieren. Vielversprechend ist,
das Nährstoffnachlieferungsvermögen des Bodens
in den forstlichen Standortskarten einzutragen und
in der forstlichen Planung bzw. der Forsteinrichtung
zu berücksichtigen. Mögliche Ansätze werden
bereits intensiv wissenschaftlich diskutiert (vgl.
z. B. Meiwes et al. 2008 oder Kolb & Göttlein 2012).
Im Forschungsprojekt „Energieholzernte und stoffliche Nachhaltigkeit in Deutschland (EnNa)“ wurde
ein deutschlandweites Indikatorenset zur Bewertung
der Nährstoffnachhaltigkeit der Holzernte auf Basis
der Bundeswaldinventur entwickelt (von Wilpert
et al. 2018), welches eine wichtige Grundlage für die
Aufnahme des Nährstoffentzugs in die Standortskartierung darstellt.
32 Nutzung der gesamten oberirdischen Biomasse der Waldbäume
33 Nutzung des gesamten Baumes einschließlich Wurzel
19
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Die Ausbringung von Holzasche als Beimischung zu
Waldkalkungen mit dem Ziel, erntebedingte Nährstoffdefizite auszugleichen, entspricht aus Sicht des
UBA nicht der naturnahen Waldwirtschaft. Die ökologisch vertretbare Erntemenge muss sich vielmehr
am natürlichen Nährstoffnachlieferungsvermögen
des Bodens orientieren. Genau wie die Waldkalkung
selbst ist eine Beimengung von Holzasche nur akzeptabel, wenn das Ziel verfolgt wird, versauerungsbedingte Schäden zu kompensieren und dabei ein
pflanzenphysiologisch gesundes Nährstoffverhältnis
wieder herzustellen. Zusätzliche Schadstoffeinträge,
zum Beispiel Schwermetalle, sind zu vermeiden. Das
Thema wird in Kapitel 3.1.5 vertieft.
Auch hinsichtlich nichtstofflicher Belange können
durch die Intensivierung der Forstwirtschaft langfristig wirksame Schäden verursacht werden. So führt
z. B. die Rodung von Wurzelstöcken oder die Ernte
ganzer Bäume einschließlich der dafür notwendigen
ganzflächigen Befahrung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens. Aber auch die verstärkte
Befahrung der Rückegassen mit Holzerntemaschinen
verdichtet Böden und schädigt damit Bodenleben
und Wasserhaushalt.
Möglichkeiten Erträge nachhaltig zu steigern
Wie von Wilpert et al. (2018) zeigen, ist unter dem
Aspekt der Nährstoffnachhaltigkeit eine Steigerung
der Nutzungsintensität nur auf rund 12 % der Waldfläche vertretbar. Das heißt, durch die Nutzung von
Kronenmaterial und Rinde könnte dort ein rund 20 %
höherer Biomasseertrag erzielt werden. Dabei ist zu
beachten, dass dieses Material ökonomisch genutzt
werden kann, d. h. im Wesentlichen in innovativen
stofflichen Wertschöpfungsketten (vgl. auch Kapitel 3.2.3).
Zur Rekultivierung, beispielsweise von Tagebaugebieten und bei der Wiederbewaldung von
Brachflächen oder großen Kalamitätsflächen,
können sogenannte Vorwälder eine Maßnahme
zur Ertragsteigerung insbesondere für Nutzungen
geringdimensionierter Holzsortimente sein. Hierbei
werden die unbewaldeten Flächen oder Flächen mit
nicht ausreichender Naturverjüngung als Vorwald
mit schnellwachsenden, einheimischen Baumarten
bepflanzt. Diese können nach einem Zeitraum von
zehn bis dreißig Jahren genutzt werden. Hierbei ist
die Nährstoffnachhaltigkeit zwingend zu berücksichtigen. Vorwälder können durchaus auch positive
20
Effekte auf die Nährstoffverfügbarkeit im Oberboden
aufweisen (vgl. Stark et.al 2011). So können Laubbäume wie Pappeln oder Ebereschen Nährstoffe aus
tieferen Bodenschichten erschließen und über ihr im
Herbst fallendes Laub den Oberboden mit Nährstoffen
und Humus anreichern. Im Schutz des Vorwaldes
können sich die eigentlichen Hauptbaumarten zur
Wertholzproduktion auf der Fläche etablieren, wobei
die Lichtverhältnisse in solchen Beständen dazu
beitragen, die angestrebte astfreie Stammlänge der
Wertholzbäume zu erreichen. Darüber hinaus verbessern Vorwälder den Erosionsschutz und mindern
Nährstoffauswaschungen.
Auch die Weiterentwicklung historischer Waldbau- und Waldnutzungssysteme kann ein Weg zur
nachhaltigen Ertragssteigerung sein: So waren die
durch wiederholtes Fällen relativ junger und regenerationsfähiger Bäume (Stockausschlag) entstanden
Niederwälder lange Zeit für die Versorgung mit Holz,
insbesondere zur energetischen Nutzung, von großer
Bedeutung. Ebenso die Mischform aus Nieder- und
Hochwald, der Mittelwald. Diese Waldbausysteme
könnten eine Lösung vor allem für Standorte sein,
die nur bedingt zur Stammholzproduktion geeignet
sind. Aufgrund der kleinstandörtlichen Bedingungen können solche historischen Waldbausysteme
an wärmere Bedingungen angepasste Genotypen
(Varianten einer Art) aufweisen. Somit bieten sie auch
ein gewisses Anpassungspotential hinsichtlich des
Klimawandels (vgl. Milad et. al 2012). Durch ihren
Strukturreichtum sind sie für die Biodiversität von
besonderem Wert (BfN 2020).
Auch durch die Auswahl der Baumarten können
BewirtschafterInnen den Ertrag steigern. So stehen
sie oft vor der Entscheidung, Douglasie statt Fichte
oder Roteiche statt einheimischer Eichenarten anzubauen. Hier ist aus Sicht des UBA der Verwendung
von Sorten von als heimisch geltenden und standortgerechten Baumarten der Vorrang zu geben, da die
ökologischen Risiken des Anbaus nicht heimischer
Baumarten nicht abschätzbar sind. Das Wuchspotenzial einheimischer Baumarten kann eventuell
durch klassische Forstpflanzenzüchtung noch
gesteigert werden. Der kleinflächige und begrenzte
Anbau (hauptsächlich als Mischbaumart) nicht
einheimischer aber standortgerechter Baumarten ist
vertretbar, sofern ihre ökologische Verträglichkeit
durch langjährige Anbauversuche nachgewiesen ist
(mehr dazu unter 3.1.4).
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Zertifizierung in der Forstwirtschaft
Die Zertifizierung ist ein privatwirtschaftliches
Instrument. Sie kann eine zentrale Rolle bei der
umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaftlich ertragreichen Waldbewirtschaftung spielen. In
Deutschland soll 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010 zertifiziert
sein – so hat es die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegt.
In Deutschland sind derzeit drei forstliche Zertifizierungssysteme etabliert. Das Programme for the
Endorsement of Forest Certification Schemes
(PEFC)34 ist mit einer Fläche von rund 7,6 Mio.
Hektar bei insgesamt 11,4 Mio. Hektar Waldfläche in
Deutschland das System mit der größten zertifizierten
Fläche. Nach dem System des Forest Stewardship
Council (FSC)35 sind aktuell rund 1,43 Mio. Hektar,
nach den Kriterien zur ökologischen Waldnutzung
von Naturland36 54.000 Hektar zertifiziert. Letztere
sind zugleich auch FSC-zertifiziert. Auch nach FSC
zertifizierte Flächen überschneiden sich teilweise mit
Flächen zertifiziert nach PEFC37, so dass der Anteil
der zertifizierten Fläche in Deutschland nicht genau
ermittelt werden kann.
Die Zertifizierungssysteme unterscheiden sich
hinsichtlich ihrer Kriterien sowie der Vorschriften zur
Vergabe und Vor-Ort Prüfungen38. Während der FSC
Einzelbetriebe oder Gruppen kleinerer Forstbetriebe
zertifiziert und diese jährlich vor Ort prüft, erfolgt
nach den PEFC-Richtlinien eine Zertifizierung
vorwiegend ganzer Regionen mit stichprobenartigen
Vor-Ort-Prüfungen. Auch hinsichtlich der Kriterien
zur Waldbewirtschaftung sind Unterschiede erkennbar. Die Kriterien des FSC sind in der Regel strikter
und ökologisch hochwertiger: So soll auf Vollbaumnutzung im Rahmen des PEFC Zertifikats nur auf
nährstoffarmen Böden verzichtet werden, bei FSC
dagegen ist diese nicht zugelassen. Pestizide dürfen
laut FSC nur mit behördlicher Anordnung eingesetzt
werden, PEFC erlaubt die flächige Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln als letztes Mittel auch ohne
Anordnung und verlangt lediglich eine fachkundige
34 www.pefc.de, Stand Dezember 2014
35 www.fsc-deutschland.de, Stand Oktober 2015
36 http://www.naturland.de/de/naturland/was-wir-t un/wald/%C 3%B6kologische-
waldnutzung.html
37 Z. B. ist der Staatswald mehrerer Bundesländer sowohl PEFC als auch FSC
zertifiziert
38 Vgl. http://www.fsc-deutschland.de/download.10-g ute-g ruende.57.pdf und
https://pefc.de/tl_files/dokumente/fuer_waldbesitzer/sonstige_dokumente/
Synopse_PEFC_FSC_2011.pdf
Begutachtung. Während FSC ein Totholzmanagement
und Referenzflächen vorschreibt, die aus der forstlichen Nutzung zu nehmen sind39, verzichtet PEFC
hierauf. Auch hinsichtlich der Baumartenwahl legt
die FSC-Zertifizierung mit der Orientierung an der
standortheimischen Bestockung strengere Maßstäbe
an als PEFC. Wenngleich der Zertifizierungsstandard
des PEFC explizit auch nicht gesetzlich geregelte
Aspekte der Waldbewirtschaftung adressiert,
gehen seine Kriterien nach Einschätzung des UBA
nur unwesentlich über die Mindestanforderungen
entsprechend der Helsinki- und Wien-Kriterien
von FOREST EUROPE sowie der in Deutschland
geltenden gesetzlichen Regelungen hinaus. Mit der
Zertifizierung nach besonders anspruchsvollen
Zertifizierungssystemen wie FSC oder Naturland
dokumentieren die Waldbesitzer ihre Bereitschaft, bei
der Bewirtschaftung ihrer Flächen Erfordernisse der
Nachhaltigkeit sowie des Natur- und Artenschutzes
deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Standard
hinaus zu berücksichtigen.
Biomasse – was ist nachhaltig nutzbar?
Die zweite Bundeswaldinventur (BWI-2002) hat
gezeigt, dass insbesondere im Klein- und Kleinstprivatwald40 ungenutzte Holzpotenziale vorhanden
sind. Häufig rechnet sich die Bewirtschaftung für
die Waldbesitzer nicht, zum Teil sind Besitzverhältnisse unklar oder andere Voraussetzungen,
wie technische Ausstattung und Waldbauwissen,
nicht vorhanden. Durch die Förderung forstlicher
Zusammenschlüsse versucht die Bundesregierung die
ungenutzten Holzpotenziale verfügbar zu machen.
So wurden forstwirtschaftliche Vereinigungen
im neuen Bundeswaldgesetz bessergestellt. Die
Wirkung dieser Maßnahme ist nach Auskunft der
Bundesregierung als positiv zu betrachten (Deutscher
Bundestag 201241), was durch die Ergebnisse der
BWI-2012 anscheinend bestätigt wird. Die Daten der
BWI-2012 zeigen, dass die Nutzung im Klein- und
Kleinstprivatwald um die Hälfte gesteigert wurde,
insbesondere bei Fichte. Im gleichen Zeitraum jedoch
sind nach Hennig (2016) die Vorräte im Klein- und
Kleinstprivatwald angewachsen und liegen nun
mehr rund 15 % über dem Durchschnitt aller Eigen-
39 Die Ausweisung von Referenzflächen im Rahmen der FSC-Zertifizierung ist für den
Staats- und Kommunalwald ab einer Größe von 1000 Hektar vorgeschrieben
40 Laut BWI II beträgt die Fläche von Privatwald der Eigentumsgrößenklasse
kleiner 20 Hektar in Deutschland 2,76 Mio. Hektar, das entspricht etwa 25 % der
Waldfläche
Quelle:
BT Drucksache 17/11498, die Aussage wird nicht mit konkreten Fakten
41
untermauert.
21
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
tumsarten. Während der Zuwachs der Nadelbäume
zu rund 81 % genutzt wird (im Bundesdurchschnitt
87 %), werden nur rund 49 % des Zuwachses der
Laubbäume geerntet (im Bundesdurchschnitt 67 %)
(Hennig 2016). Die Daten der BWI-2012 zeigen, dass
der Klein- und Kleinstprivatwald derzeit noch stärker
kulturbestimmt und somit weniger naturnah als der
durchschnittliche Waldbestand in Deutschland ist.
Auch der Totholzvorrat im Klein- und Kleinstprivatwald liegt mit knapp unter 16 m3/ha noch deutlich
unter den durchschnittlichen 20 m3/ha (Dunger &
Hennig 2018). Durch den Vorratsaufbau insbesondere
im Laubholz und dem nach Hennig (2016) überdurchschnittlichen Verbleib von ungenutztem Holz im Wald
(13 % im Kleinprivatwald gegenüber 10 % im Durchschnitt) werden dennoch wichtige Beiträge für den
Natur- und Klimaschutz geleistet, die einer stärkeren
Mobilisierung des Holzes gegenüber zustellen sind.
3.1.3 Wald als Klimaschützer
Speicher für Milliarden Tonnen CO2
Das im Dezember 2015 verabschiedete internationale
Abkommen von Paris zum Klimaschutz betont die
Wichtigkeit der Kohlenstoffsenken und damit die
Rolle des Waldes, insbesondere für die Erreichbarkeit
des Langfristziels der internationalen Gemeinschaft.
Das Ziel besteht darin, im Lauf des Jahrhunderts die
Treibhausgas (THG)-Emissionen so weit als irgend
möglich zu senken und die unvermeidbaren Emissionen durch Kohlenstoffspeicherung vollständig
auszugleichen, z. B. durch den Waldspeicher.
Der Wald speichert enorme Mengen Kohlenstoff im
Boden, in der oberirdischen und unterirdischen
Biomasse, im Totholz und in der Streu, den die Bäume
zuvor der Atmosphäre zur Photosynthese entziehen.
So speichern die deutschen Wälder gegenwärtig
1,264 Mrd. Tonnen Kohlenstoff in der ober- und
unterirdischen Biomasse (Riedel et al. 2019), das
entspricht 4,63 Mrd. Tonnen CO242 und ungefähr
der fünffachen Menge der jährlichen deutschen
Treibhausgasemissionen (ca. 858–909 Mio. Tonnen
CO2-Äquivalente pro Jahr von 2015 bis 2018).
Kohlenstoff, der in den Boden überführt wird und
dort als Humus oder unter bestimmten Bedingungen
als Torf festliegt, kann über einen Zeitraum von
mehreren hundert bis tausend Jahren gespeichert
42 1,264 Mrd. Tonnen C *44/12 = 4,63 Mrd. Tonnen CO2.
22
bleiben. In Deutschland sind zusätzlich zur Biomasse
rund 822 Mio. Tonnen Kohlenstoff im Waldboden43
gespeichert (Wellbrock et al. 2017). Atmung, Zersetzung und Feuer führen zur Freisetzung des in der
Biomasse und im Humus gespeicherten Kohlenstoffs.
Auch die Holzernte muss als CO2-Quelle betrachtet
werden, wobei hier die Verwendung entscheidend ist:
Wird Holz zeitnah verbrannt, gelangt der Kohlenstoff
direkt wieder in die Atmosphäre. Eine Nutzung in
Form langlebiger Holzprodukte („Produktspeicher“),
hält den Kohlenstoff über die Nutzungsdauer zurück,
was aus Gründen des Klimaschutzes günstig ist.
Auch der Treibstoffverbrauch bei Ernte, Transport
und sonstigen Arbeiten im Rahmen der Holznutzung
führt zu Emissionen, die in Kohlenstoffbilanzen zu
berücksichtigen sind.
Absorbiert eine Waldfläche durch Zuwachs mehr CO2
als sie durch Nutzung, Zersetzung im Boden, Brände
etc. „verliert“, ist sie eine Netto-CO2-Senke, und
umgekehrt. Jeder Speicher kann folglich zur Emissionsquelle werden. Der Schutz ist daher sehr wichtig.
Die Forderung, der Wald bzw. die Forst- und Holzwirtschaft sollen zum Klimaschutz beitragen, bedeutet
deshalb allgemein
▸▸ vorhandene Speicher schützen,
▸▸ die Festlegung von Kohlenstoff erhöhen, also die
Speicher vergrößern,
▸▸ Holz möglichst für stoffliche Nutzung und
möglichst gut substituierende Produkte verwenden (die Produkte ersetzen, die mit hohem fossilen
Energieaufwand erzeugt werden), Kaskadennutzung stärken (siehe Kapitel 3.2.5)
▸▸ Emissionen durch Entwässerung von Böden und
Waldbrände vermeiden
Speicher schützen: Dies muss oberste Priorität haben.
Hierfür ist es aus Sicht des UBA notwendig auf eine
Intensivierung der Waldwirtschaft im Sinne der
Verkürzung von Umtriebszeiten oder der verstärkten
Voll- oder Ganzbaumnutzung zu verzichten. Der
Schutz von Altbeständen und Waldmooren ist
weiter auszubauen. Durch einen konsequenten
43 Streuauflage und Mineralboden bis 90 cm Tiefe
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
naturverträglichen Waldumbau hin zu mehrschichtigen Mischbeständen ist die Widerstandsfähigkeit
der Waldbestände zu erhöhen. Bodenschonende
Waldbaumaßnahmen sind dabei Voraussetzungen
um auch den Kohlenstoffbestand des Waldbodens zu
schützen.
Mehr Kohlenstoff binden: Im Zeitraum 2012–2017
wurden in deutschen Wäldern, in Biomasse und
Boden, netto ca. 57.000 Kilotonnen CO2eq jährlich
festgelegt. Zur weiteren Steigerung der Kohlenstofffestlegung sind ebenfalls stabile, mehrschichtige
Mischbestände mit standortgerechten Baumarten
eine wesentliche Voraussetzung. Nutzungssysteme
wie Femelhieb44, Plenterwaldbewirtschaftung45 und
Einzelstammnutzung orientieren sich an der Struktur
natürlicher Waldbestände. Sie fördern die Festlegung
von Kohlenstoff in der Kraut- und Strauchvegetation.
Auch die Wiederbewaldung von Brachflächen sowie
eine Holznutzung unterhalb des jährlichen Zuwachses erhöhen die Festlegung von Kohlenstoff im Wald.
Neben den bereits genannten Maßnahmen zum
Schutz des Kohlenstoffspeichers sollten großflächige
Brachflächen minimiert werden. Denn durch die auf
solchen Flächen herrschenden Bedingungen, wie
hohe Temperatur und Sonneneinstrahlung, wird
Biomasse wie Laub und Pflanzenreste, aufgrund der
hohen mikrobiellen Aktivität schnell zersetzt. Dies ist
mit entsprechenden Emissionen verbunden.
Die Treibhausgasberichterstattung im UBA hat
eine wichtige Kontrollfunktion zur Überprüfung
der Klimaschutzziele insgesamt und unterstützt
Klimaschutzpolitik in Deutschland. Im Rahmen des
internationalen Klimaschutzes engagiert sich das
UBA in den Klimaverhandlungen dafür, transparente und anspruchsvolle Anrechnungsregeln für
natürliche Senken und Quellen zu erarbeiten, die
für alle Staaten verpflichtend sein sollten, um Verlagerungen von Emissionen – z. B. durch Entwaldung
für landwirtschaftliche Flächen in Drittländern
– zu vermeiden. Das entspricht dem Bestreben der
EU-Kommission, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen
in der EU nicht zur Entwaldung in anderen Regionen
der Welt führen (Europäische Kommission 2020).
44 Gruppenweise Entnahme von Bäumen zur Einleitung der natürlichen Verjüngung
mit dem Ziel eines mehrschichtigen, ungleichaltrigen Bestandes
45 In einem Plenterwald kommen Bäume unterschiedlichen Alters, Größe und
Dimension auf kleinster Fläche vor. Er ist somit immer mehrschichtig und ein sich
selbst verjüngender Dauerwald.
23
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Klimaschutz durch Kaskadennutzung:
Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Altholz
sind attraktive alternative Brennstoffe geworden. Die
energetische Nutzung von Holz gilt als „CO2-neutral“,
da vereinfacht angenommen wird, dass die gleiche
Menge Kohlenstoff bei der Verbrennung freigesetzt
wird, die zuvor während des Wachstums in der
Holzbiomasse gebunden wurde. Diese Betrachtung
greift häufig aber zu kurz. Für eine vollständige
Betrachtung müssen z. B. auch Emissionen berücksichtigt werden, die bei Holzernte, Transport und
Herstellung der Holzbrennstoffe (z. B. Hackschnitzel
oder Pellets) entstehen. Auch sollte bei der energetischen Nutzung von Frischholz der nicht mehr zur
Verfügung stehende Kohlenstoffspeicher im Wald in
die Betrachtung mit einbezogen werden (Hennenberg
et al. 2019). Auch sind für die Treibhausgasbilanz
energetischer Holznutzung lange Zeitreihen zu beachten, was die Berechnung äußerst komplex macht. Die
Spannbreite der Betrachtung kann somit von „sehr
positiv in Bezug auf den Klimaschutz“ bis „deutlich schlechter als fossile Energieträger“ reichen.
Faktoren, die das Ergebnis maßgeblich beeinflussen
können, sind unter anderem:
▸▸ der gewählte Startzeitpunkt der Berechnung bzw.
bereits vorhandener C-Vorrat (hiebreifer Wald oder
Neupflanzung),
▸▸ Referenzszenario (natürliches Wachstum oder
anderweitige Nutzung),
▸▸ Zeitabhängige Wirkung von Emissionen (Einfluss
auf die Strahlungsbilanz der Erde, Beitrag zum
Treibhauseffekt usw.).
Grundsätzlich verbessert sich die Treibhausgasbilanz
deutlich, wenn das Holz zuvor stofflich, etwa als
Möbel oder Baustoff, genutzt wurde (Bais-Moleman
et al. 2018; Höglmeier et al. 2014). Auch hinsichtlich
der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zeigt
die Kaskadennutzung Vorteile (Risse et al. 2017). Wird
statt der direkten Verbrennung das geerntete Holz
für langlebige Holzprodukte wie Möbel oder Bauholz
verwendet, wird der Kohlenstoff zunächst für weitere
Jahrzehnte festgelegt. Zudem ersetzen Holzprodukte
häufig Produkte aus fossilen Rohstoffen, wodurch
weitere Emissionen vermieden werden können46. Erst
am Ende einer möglichst langen Nutzungskette, z. B.
als Dachbalken, Spanplatte oder auch Papier, sollte
die energetische Verwendung stehen.
Andererseits kann erwartet werden, dass eine
Zunahme der Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten nur über eine bestimmte Zeitspanne erfolgt,
bis ein neuer Sättigungsgrad des Marktes erreicht
ist. Die Mengen an verrottenden oder schlussendlich
energetisch verwerteten Holzprodukten müssen in
die Bilanzierung einbezogen werden (Körner 2009).
Insofern tragen die langlebigen Holzprodukte nur
vorübergehend zur erhöhten Kohlenstofffestlegung
aus der Atmosphäre bei. Bedeutender ist ihr Substitutionseffekt.
▸▸ Berücksichtigung von Substitutions- und Verdrängungseffekten,
Der völlige Nutzungsverzicht ist nach Rock und Bolte
(2011) zwar deutlich günstiger als die ausschließliche
energetische Nutzung. Die Berücksichtigung von
Holzproduktspeicher durch stoffliche Nutzung und
vor allem der Substitutionseffekte von Holzprodukten
gegenüber Produkten aus fossilen und oder abiotischen Rohstoffen kann diesen Vorteil aber in Richtung
der realen Waldbewirtschaftung verschieben (vgl.
Beudert & Leibl 2020). In jedem Fall gilt es aber die
verminderte Speicherleistung des Waldes durch die
Holzentnahme in die Betrachtung mit einzubeziehen
(Henneberg et al. 2019). Mund et al. (2015) nennen
folgende Faktoren bei der Bewertung von Nutzungsverzichten im Wald als besonders wichtig: Erstens die
Höhe des Biomasse- und Kohlenstoffvorrats zu Beginn
des angenommenen Nutzungsverzichts und zweitens
▸▸ Allokation der Emissionen auf Durchforstungsholz
und Erntereste,
46 Weiterführend: Rüter S. (2011)
▸▸ die betrachtete Fläche (Landschaftsebene oder
nur Schlagfläche),
▸▸ Adaptives Management (Intensivierung) und
Erntekonzept (Kahlschlag oder selektive Ernte),
▸▸ Effizienz der Bioenergienutzung,
▸▸ beim Einsparpotenzial im Vergleich zu fossiler
Referenz: welcher Energiemix wird referenziert?
Wie wird dessen zeitliche Dynamik einbezogen
(Bilanzzeitraum erstreckt sich oft über Jahrhunderte)?
24
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
den Anteil produzierter langlebiger Holzprodukte und
ihrer kaskadenartigen Nutzung. Ein weiterer ganz
wesentlicher Aspekt ist, dass bei Nichtnutzung der
weiterhin bestehende Holzbedarf für Energie und
Holzprodukte durch Importe möglicherweise aus nicht
nachhaltiger Waldbewirtschaftung gedeckt würde
und somit nur eine Verschiebung der nationalen
Emissionen in andere Länder erfolgt. Somit ist auch
aus dieser Betrachtung heraus eine effiziente und
mehrfache Nutzung des Rohstoff Holz erforderlich.
Es ist festzuhalten, dass weiterer Forschungsbedarf
zur Bewertung der Kaskadennutzung wie auch der
Waldbewirtschaftung und der Holznutzung aus
Klimaschutzsicht besteht. Klar ist: Auf die direkte
energetische Nutzung von Holz sollte weitestgehend
verzichtet und die kaskadenartige Holznutzung
verstärkt gefördert werden. Das UBA befasst sich in
diversen Forschungsprojekten mit der Entwicklung
von Instrumenten zur Förderung der kaskadenartigen
Biomassenutzung, unter anderem von Holzbiomasse
(Fehrenbach et al. 2017). Unter dem Aspekt Klimaschutz ist die stoffliche Substitution durch Holzprodukte der energetischen Substitution von fossilen
Brennstoffen vorzuziehen. Bei der Entwicklung neuer
Verfahren und Produkte der stofflichen Holznutzung
sollte bereits frühzeitig geklärt werden, ob diese
aus gesamtökologischer Sicht zu Vorteilen für die
Umwelt gegenüber den herkömmlichen Verfahren
und Produkten führen. Auch hierzu leisten die
Forschungsprojekte des UBA beispielsweise durch die
Definition von Nachhaltigkeitskriterien einen Beitrag
(z. B. Carus et al. 2014).
3.1.4 Wälder an den Klimawandel anpassen
Wälder schützen nicht nur das Klima, sie sind auch
vom Klimawandel direkt betroffen. In Deutschland
besteht einerseits die Chance auf höhere Holzzuwächse, da sich die Vegetationsperiode verlängert.
Andererseits erhöhen steigende Temperaturen und
eine veränderte Niederschlagsverteilung über die
Jahreszeiten die Gefahr von Dürre- und Hitzeperioden. Aktuelle Beispiele dafür sind der extrem heiße
und trockene Sommer 2018 und regional auch 2019.
In solchen Jahren steigt die Waldbrandgefahr und das
Risiko des Schädlingsbefalls erhöht sich enorm, wie
die aktuellen Schäden durch rindenbrütende Insekten wie den Borkenkäfer zeigen (BMEL 2020 a). Allein
in Brandenburg sind 2018 bei 491 Waldbränden
rund 1.664 Hektar Wald verbrannt, bundesweit ging
eine Fläche von 2.349 Hektar verloren (UBA 2019).
Damit lag die Waldbrandfläche 2018 bundesweit
erstmals nach 2003 (1.315 Hektar) wieder deutlich
über 550 Hektar. Aber auch Starkregen, Stürme und
Schäden durch Spätfröste sind im Zuge des Klimawandels häufiger zu erwarten, damit verbundene
Risiken für empfindliche Waldökosysteme nehmen zu
(Sanders et al. 2019).
Da Wälder langsam wachsen, passen sie sich nur
allmählich an. Experten befürchten, dass das nicht
schnell genug geschieht, um den Risiken durch die
beschleunigten Klimaänderungen zu begegnen. Wo
gravierende Waldschäden auftreten, kann neben der
Holzproduktion auch der Schutz gegen Hochwasser
oder Bodenerosion oder die Eignung des Waldes als
Ort der Erholung leiden. Es kann vorübergehend
zu großen Nährstoffverlusten durch Auswaschung
kommen (Ergebnisse des ICP Integrated Monitoring
am Standort Forellenbach, Bayerischer Wald, siehe
UBA 2013). Die Bundesregierung kommt in der
Waldstrategie 2020 zu dem Schluss, dass insgesamt
die negativen Wirkungen des Klimawandels eindeutig
die positiven überwiegen. Nötig seien eine verstärkte
Forschung zu den Auswirkungen der Klimaänderungen sowie zur Anpassung; auch die Klimaanpassungspotenziale nutzungsfreier Wälder müssten besser
untersucht werden. Auch in dem Eckpunktepapier
zur Waldstrategie 2050 (Wissenschaftlicher Beirat
Waldpolitik beim BMEL 2020) ist die Anpassung an
den Klimawandel ein zentrales Thema, das Bezüge zu
fast allen aufgezeigten Handlungsfeldern aufweist.
Die Anfälligkeit der Wälder lässt sich aber gezielt
verringern. Weil die zukünftigen Auswirkungen
des Klimawandels für einzelne Regionen nicht mit
Sicherheit vorhersagbar sind, sollten die Wälder von
morgen vor allem tolerant gegenüber Änderungen
von Klimafaktoren in unterschiedliche Richtungen
sein. Der zügige Umbau von Monokulturen, insbesondere von Nadelbaumarten, zu Mischwäldern mit
dem Ziel vielfältiger und resilienter Wälder ist dafür
eine der wirksamsten Vorsorgemaßnahmen. Eine
Mischung von Baumarten mit unterschiedlichen
Eigenschaften (Alter, Kronenhöhe und -form, Lichtund Schattentoleranz) und Standortansprüchen,
bevorzugt aus Naturverjüngung, und die damit
gewonnene breitere strukturelle und genetische
Vielfalt erhöhen die natürliche Anpassungskapazität.
Positive Nebeneffekte eines höheren Laubholzanteils
sind zum einen die verringerte Interzeption und
damit verbesserte Wasserversorgung im Wurzel-
25
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
raum sowie erhöhte Grundwasserneubildung als
Ökosystemfunktion. Zum anderen können in der
Regel Stickstoffeinträge aus der Atmosphäre durch
Laubbäume besser verwertet werden und der Nitrat
austrag ins Grundwasser nimmt ab. Im Interesse der
Erhaltung der einheimischen Flora und Fauna sollten
vorrangig standortheimische Baumarten gefördert
oder gepflanzt werden. Voraussetzung ist, dass diese
auch unter den zukünftigen, ggf. veränderten Standortbedingungen existieren können.
Nachhaltige Forstwirtschaft beinhaltet auch, dass
Forstwirte auf ihren Flächen einen ausreichenden
Ertrag erwirtschaften können. Unter diesem Aspekt
erscheint für Forstbetriebe der Anbau fremdländischer
Baumarten attraktiv, mit denen es in Deutschland
bereits langjährige Erfahrungen gibt, wie zum Beispiel
die Douglasie. Im Zusammenhang mit den erheblichen
Waldschäden in den heißen und trockenen Sommern
der Jahre 2018 und 2019 kommen verstärkt weitere
Baumarten ins Gespräch, die bisher in Deutschland
noch nicht forstlich genutzt wurden. Zum Beispiel
werden im Projekt CorCed Herkünfte von Atlaszeder,
Libanonzeder und anderer Baumarten hinsichtlich
ihrer Anbaueignung in Deutschland untersucht
(Seho 2020). Es setzt sich allerdings zunehmend die
Erkenntnis durch, dass keine dieser Baumarten alle
Probleme der Klimaanpassung lösen wird.
In Feldversuchen wird auch geprüft, ob wärme- und
trockenheitstolerante Populationen heimischer Waldbäume sowie „potenzielle Einwanderer“ aus Süd- und
Südosteuropa als zukünftige Waldbäume für Regionen in Deutschland tauglich sind. Die Aussagekraft
der bisherigen wenigen Feldversuche ist aktuell aber
noch sehr begrenzt und uneindeutig. Festzuhalten
ist jedoch, dass die vereinfachte Annahme gebietsfremde Herkünfte heimischer Baumarten aus wärmeren und/oder trockeneren Gebieten würden unter den
sich ändernden klimatischen Bedingungen für einen
Anbau generell geeigneter sein, nicht belastbar ist
(BfN 2020).
Das UBA befürwortet, vor allem das genetische Potenzial heimischer Baumarten auszuschöpfen. Es hält
die behutsame Verwendung (kleinflächig, begrenzter
Flächenanteil) nicht einheimischer, aber standortgerechter Baumarten für vertretbar, sofern ihre ökologische Verträglichkeit (Wasser- und Nährstoffhaushalt)
und naturschutzfachliche Unbedenklichkeit
insbesondere mit Blick auf eine eventuelle Invasivität
26
durch langjährige Anbauversuche nachgewiesen ist.
Auch im vom SRU (2012) empfohlenen und auch im
UBA favorisierten Zertifizierungssystem FSC (siehe
Kapitel 3.1.2) sind geringe Beimischungen sogenannter Gastbaumarten zulässig. Moderne satelliten- und
computergestützte Verfahren der Standortkartierung
ermöglichen es, die Auswahl standortgerechter
Baumarten kleinräumig zu diversifizieren. Allerdings
sind Naturschutzaspekte zu berücksichtigen. So wird
z. B. ein Unterbau standortheimischer alter Buchenwälder mit Douglasien nicht befürwortet, weil er ihre
Natürlichkeit und Ursprünglichkeit beeinträchtigt.
Die „Alten Buchenwälder Deutschlands“ zählen
zum Welterbe der UNESCO und stehen deshalb unter
besonderem Schutz. Die Rotbuche, die nur in Europa
vorkommt, hat in Deutschland einen Verbreitungsschwerpunkt, weshalb Deutschland für den Erhalt
der Buchenwälder eine hohe Verantwortung trägt.
Vielerorts hat die Forstwirtschaft den ökologischen
Umbau der Wälder bereits in Angriff genommen
und arbeitet nach den Prinzipien des naturnahen
Waldbaus. Für den Waldumbau stehen Fördermittel
der EU aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
zur Verfügung. Hemmnisse auf diesem Weg liegen
u. a. darin, dass die Holzwirtschaft nach wie vor
Nadelholz deutlich stärker nachfragt als Laubholz
(siehe auch Einleitung zu Kapitel 3.2), und dass der
Waldumbau aufgrund der langen Lebenszyklen der
Bäume nur nach und nach möglich ist. Verbreitet
verhindern zu hohe Wildbestände die Entwicklung
junger Laubhölzer.
Ebenso wichtig wie der aktive Waldumbau sind
Vorsorgemaßnahmen gegen Waldbrände, Sturmschäden und Schädlinge, ein konsistentes Risikomanagement (Friederich und Dännart 2018) sowie die
Entwicklung und Implementierung abgestimmter
Wasserbewirtschaftungskonzepte einschließlich
Rückbau von Entwässerungsanlagen. Die Umsetzung
einzelner Maßnahmen ist jedoch zeitaufwändig und
teuer. Oft entfalten sie ihre positive ökonomische
Wirkung nur langfristig. Darüber hinaus sind alle
Maßnahmen, die zusätzliche Stressfaktoren mindern
(z. B. zur Verringerung von Stoffeinträgen, Bodenverdichtung oder häufiger Befahrung), geeignet, die
Anpassungskapazität der Wälder zu stärken47.
47 Weitere Informationen siehe www.anpassung.net, Klimafolgen und Anpassung,
Forstwirtschaft.
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), Handlungsfeld „Wald- und Forstwirtschaft“, weist über die hier bereits genannten
Handlungsoptionen hinaus auf die Notwendigkeit
hin, wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen
zu erarbeiten und den Wissenstransfer zwischen
Experten der Forstwirtschaft zu intensivieren. Sie
benennt in diesem Zusammenhang Umweltbeobachtung („Monitoring“) und Forschung („Versuchsflächen, Standortkartierungen, Forstpflanzenzüchtung,
Provenienzforschung und regionale Anbauempfehlungen, …“) als notwendige Aktionen. Langfristige
Umweltbeobachtungsprogramme, wie sie für die
Beobachtung der Wirkungen des Klimawandels
erforderlich sind, benötigen eine dauerhaft stabile
Finanzierung. Sowohl der Bund als auch die Länder
sollten dafür sorgen, dass diese gesichert ist und die
Monitoringprogramme eher ausgebaut werden, statt
sie weiter zu reduzieren.
Das Bundeskabinett veröffentlichte am 16. Dezember
2015 den Fortschrittsbericht zur DAS mit dem
Aktionsplan Anpassung II (APA II). Der nächste
Fortschrittsbericht einschließlich aktualisiertem
Aktionsplan (APA III) soll bis Ende 2020 beschlossen
werden. Die Anpassung an den Klimawandel soll
auch in der Forstwirtschaft integraler Bestandteil in
Planungs- und Entscheidungsprozessen sein. Das
UBA wirkt in der Interministeriellen Arbeitsgruppe
(IMA) mit, die auf geeignete Rahmenbedingungen
für die Stärkung der Anpassungskapazitäten
hinarbeitet. Die DAS sieht unter anderem auch eine
regelmäßige Berichterstattung zu Veränderungen,
die durch den Klimawandel bereits feststellbar
sind, und Anpassung vor. Dazu erschienen 2015
und 2019 Monitoringberichte, die zum Thema Wald
insgesamt 13 Indikatoren abbilden (UBA 2015, 2019).
Allerdings lassen sich Trends dieser Indikatoren noch
nicht bewerten, weil oft nur Daten aus ein oder zwei
Erhebungen, zum Beispiel aus der Bundeswaldinventur, vorliegen. Da die Bundeswaldinventur (BWI)
in Abständen von 10 Jahren durchgeführt wird, sind
in die Darstellung im Monitoringbericht 2019 (UBA
2019) die Ergebnisse der Inventur aus dem Jahr 2012
eingeflossen. Aktuellere Entwicklungen wie gravierende Schäden durch Waldbrände, Borkenkäferbefall
und Stürme können erst im Monitoringbericht 2023
dargestellt werden.
Der rechtliche Handlungsbedarf für die Anpassung
an die Folgen des Klimawandels wurde in einem
Forschungsvorhaben analysiert und Vorschläge für
die Weiter- und Neuentwicklung rechtlicher Instrumente erarbeitet (Reese et al. 2010). In der Forstwirtschaft sehen die Autoren besonderen Handlungsbedarf zum Schutz der Böden vor Erosion, Verdichtung
und Humusverlust sowie für verstärkten Wasserrückhalt. Sie bezeichnen die ordnungsrechtlichen
Möglichkeiten zum Schutz der Böden als defizitär
und regen an, in vorhandenen Planungsinstrumenten
verbindliche Festsetzungsmöglichkeiten für Anforderungen an die Bewirtschaftung zu schaffen.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung bereits
2011 übereinstimmend mit ihrem Aktionsplan
Anpassung (APA I) den Waldklimafonds eingerichtet
hat. Es werden Maßnahmen und Projekte gefördert,
die nicht bereits durch andere Förderprogramme
(ELER, GAK) gedeckt sind. Der Fonds wird aus dem
Sondervermögen Energie- und Klimafonds48 gespeist.
Die erheblichen Waldschäden in den Jahren 2018 und
2019 bewirkten ein stark erhöhtes Arbeitsaufkommen
für die Schadensbewältigung, Forstschutz und
Vorsorge vor weiteren Schäden. Gleichzeitig brachen
die Holzpreise wegen des Überangebots von Schadholz zusammen. Um die wirtschaftlichen Einbußen
auszugleichen, forderten Waldbesitzer und Forstwirte
finanzielle Unterstützung seitens des Bundes und der
Länder, um Wiederaufforstungen zu ermöglichen.
Ohne die Notwendigkeit kurzfristiger Dürrehilfen zu
negieren, empfiehlt das Umweltbundesamt
▸▸ bei der aktiven Wiederaufforstung, Flächen zu
bevorzugen, auf denen der Wald in besonderem
Maße ökologische Schutzfunktionen erfüllt (zum
Beispiel Erosions- und Hochwasserschutz),
▸▸ die Förderung immer an Auflagen zu koppeln
wie Standortgerechtigkeit, standortangepasste
Baumartenmischung,
▸▸ wo immer möglich, die Natur selbst regulieren zu
lassen, welche Baumarten aufwachsen und sich
durchsetzen,
48 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG)
vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1807), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 29. Juli 2011 (BGBl. I S. 1702) EKFG.
27
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
▸▸ zur Stabilisierung weniger geschädigter Wälder
beigemischte Baumarten auch dann zu fördern,
wenn sie fortwirtschaftlich nicht relevant sind,
auf Strukturreichtum durch unterschiedliche
Baum- und Straucharten, Altersklassen sowie
Wuchsbedingungen (Licht/Schatten) hinzuwirken
und schon im Jugendstadium ausreichenden
Wuchsraum für die Bestandesglieder zu schaffen,
▸▸ den Wildbestand so zu regulieren, dass sich alle
heimischen Baumarten selbst verjüngen können,
▸▸ die für diese komplexen Aufgaben notwendigen
Personalressourcen so schnell wie möglich wieder
aufzubauen einschließlich entsprechender Ausund Weiterbildung sowie Beratung der Waldbesitzer,
▸▸ das Monitoring von Klimawirkung und -anpassungsmaßnahmen zu stärken und diesbezügliche
Forschung weiter zu fördern.
3.1.5 Fremdstoffeinträge vermeiden oder minimieren
Luftschadstoffe
Für die Luftqualität sind Wälder bedeutsam, denn
sie reinigen die Luft und gleichen Witterungsextreme
aus. Die Luftqualität beeinflusst jedoch die Gesundheit der Wälder maßgeblich. Ablagerungen aus der
Atmosphäre (Depositionen) sind in Wäldern meist
die einzige Quelle für großflächige, vom Menschen
verursachte Stoffeinträge. Hauptverantwortlich für
Schadwirkungen auf Wälder sind heute reaktive
Stickstoffverbindungen (Ammoniak, Stickstoffoxide)
und bodennahes Ozon. Aber auch das Erbe jahrzehntelanger starker Säureeinträge – die großflächige
Basenverarmung und „Nivellierung des chemischen
Oberbodenzustandes auf niedrigem Niveau“ (BML
1996) – ist nur sehr langfristig, zum Teil gar nicht
rückgängig zu machen.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung reduzierten in
den letzten Jahrzehnten eine der Hauptursachen für
Waldschäden drastisch – die Deposition von Schwefelverbindungen. Die SO2-Emissionen Deutschlands
verringerten sich im Zeitraum 1990 bis 2018 um fast
95 % (aktualisierter Basiswert der SO2-Emissionen 5473
Kilotonnen im Jahr 1990). Dagegen konnte die Freisetzung von Stickstoffoxiden und Ammoniak im gleichen
Zeitraum nur um etwa 59 % (Basiswert NOx-Emissionen
2887 Kilotonnen) bzw. 16 % (Basiswert NH3-Emissi-
28
onen 760 Kilotonnen) gemindert werden, NMVOC49
um rund 72 % (Basiswert NMVOC-Emissionen 4033
Kilotonnen) (Nationales Emissionsinventar 2020).
Ökologische Risiken entstehen dort, wo Schadstoff
einträge die ökologischen Belastungsgrenzen (Critical
Loads oder Critical Levels) überschreiten. Aktuelle
Bewertungen im Auftrag des UBA belegen, dass im
Jahr 2015 auf fast 70 % der Waldfläche Deutschlands
die Stickstoffeinträge zu hoch sind (Schaap et al. 2018).
Die einseitige Stickstoffüberversorgung führt zu Nährstoffungleichgewichten und mindert die Stresstoleranz
von Waldbäumen. Sie vertragen dann Dürre, Frost
und andere Witterungsextreme schlechter und sind
anfälliger für Krankheiten und Schädlinge. Ergebnisse
des ICP Forests50 (2012) untermauern diese Hypothese.
Sie zeigen, dass ungünstige Nährstoffverhältnisse in
Blättern oder Nadeln und gleichzeitig Vergilbungserscheinungen häufiger an Standorten mit hohen Stickstoffeinträgen und Anzeichen von Stickstoffsättigung
auftraten als an anderen Standorten des Europäischen
Beobachtungsnetzwerks des ICP Forests. Allerdings
wird nicht ausgeschlossen, dass auch andere Faktoren
die Ergebnisse beeinflussten. So zeigt eine aktuelle
Studie (Etzold et al. 2020, ebenfalls auf Grundlage
der europäischen ICP Forests-Daten), dass Bestandesdichte und- alter die bedeutendsten Faktoren für den
jährlichen Volumenzuwachs von Waldbäumen sind
und dass der Zuwachs baumartspezifisch auf hohe
Stickstoffdepositionsraten reagiert. Bei Buche nahm
der Zuwachs oberhalb einer jährlichen Stickstoffdeposition von 30 kg ha−1 a−1 ab, bei Fichte reagierte
der Zuwachs bei hohen Depositionsraten schwächer,
wenn die Nadeln bereits einen hohen Stickstoffgehalt
aufwiesen. Andere Untersuchungen zeigen, dass die
Bodenvegetation bei hoher Stickstoffdeposition an
Vielfalt verliert, weil die weniger stickstofftoleranten
Arten verdrängt werden (ICP Forests 2006). Das hat
auch Auswirkungen auf eine Reihe von Tierarten und
auf das ökologische Gleichgewicht. Fördert Stickstoff
eine zu üppige Bodenvegetation, kann das dazu
führen, dass sie mehr Wasser verdunstet (Müller 2018).
Das verschärft den Trockenstress der Waldbäume in
niederschlagsarmen Perioden und vermindert so die
Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel.
49 Flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds) ohne Methan –
neben Stickstoffdioxid ein Vorläuferstoff für bodennahes Ozon
50 Das „International Cooperative Programme on Assessment and Monitoring of air
Pollution Effects on Forests“ ist eines von sieben Programmen der Arbeitsgruppe
„Wirkungen“ (Working Group on Effects, WGE) unter der Genfer Luftreinhaltekonvention (UNECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP,
http://www.unece.org/env/lrtap/welcome.html)
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Die Ergebnisse der 2. Bodenzustandserhebung
im Wald (BZE2, Wellbrock et al. 2016) belegen im
Vergleich zur BZE1 (BML 1996) erste Erholungstendenzen der Waldböden in Deutschland. Die Basenverarmung ging in den obersten Bodenschichten zurück
wie auch die Stickstoffvorräte dieser Schichten.
Unterhalb von 10 cm nahm aber die Basensättigung,
die ein wichtiger Indikator für den Versauerungszustand ist, weiter ab.
Die Konzentration von gasförmigem Ammoniak in
der Luft überschreitet die Belastungsgrenzwerte
(langfristige Einwirkung) für Flechten als besonders
empfindliche Pflanzen (1 µg m−3)51 fast überall in
Europa, die für höhere Pflanzen (2 bis 4 µg m−3) vor
allem in Regionen mit hohen Nutztierbeständen
(Cape et al. 2009, WGE 2012). Dort ist damit zu
rechnen, dass sich die Zusammensetzung natürlicher
Pflanzengesellschaften ändert. Das ICP Forests
(2012) belegte durch Auswertung von Daten des
europäischen Beobachtungsnetzwerks ebenfalls
Zusammenhänge zwischen hoher Stickstoffdeposition und geringerer Diversität von Flechten, vor allem
durch Rückgang solcher Arten, die mit sehr wenig
Nährstoff auskommen. Linde et al. (2018) empfehlen,
ebenfalls basierend auf ICP Forests-Daten, einen
sehr niedrigen Critical Load für eutrophierenden
Stickstoff (5 bis 6 kg/ha a−1) als Wirkungsschwelle für
die Veränderung der Ectomycorrhiza-Gemeinschaften
von Waldböden, die äußert bedeutsam für Nährstoff
umsetzungen im Waldökosystem sind.
Die Belastung von Waldökosysteme durch bodennahes Ozon kann nach heutigem Stand des Wissens
besonders bei Laubbäumen zu vermindertem Holzzuwachs und geringerer Bindung von Kohlenstoff aus
der Atmosphäre führen (Braun et al. 2014). Das gilt
als erwiesen, auch wenn ein statistischer Zusammenhang zwischen der Überschreitung von ökologischen
Belastungsgrenzen mit Zuwachsminderungen bei
Waldbäumen nur eingeschränkt nachweisbar ist
(Etzold et al. 2020, basierend auf Auswertungen der
europäischen Daten des ICP Forests). Grund dafür
sind die vielfältigen Faktoren, die den Zuwachs beeinflussen können. Bisher zeichnet sich keine Verbes-
51 Die ökologische Bedeutung von Flechten besteht in der Zwischenspeicherung von
Nährstoffen, vor allem von Stickstoff und der Umwandlung von atmosphärischem
CO2 unter Sauerstoffproduktion durch Photosynthese (grüne Flechten). Sie dienen
vielen Tieren als Nahrung, Unterschlupf oder Nistmaterial. Der Mensch nutzt
bestimmte Arten für Medikamente, Kosmetika, künstlerische oder dekorative
Zwecke. Quellen: US Forest Service, Goerig and Chatfield (2004)
serung der Ozonbelastung ab. Zwar kommen früher
gemessene Spitzenkonzentrationen kaum noch vor,
die globale Hintergrundbelastung, die auch Deutschland beeinflusst, zeigt aber einen leicht steigenden
Trend. In Deutschland überschreiten in den meisten
Jahren die Mittelwerte der Ozonkonzentrationen über
alle ländlichen Messstationen die Wirkungsschwelle
für Zuwachsminderungen bei Waldbäumen (AOT40 =
10 000 µg/m³ h), d. h. an vielen dieser Stationen treten
erhebliche Überschreitungen auf. Auch Studien, die
nicht mehr nur die Exposition der Pflanzen gegenüber
der bestimmten Ozonkonzentration während der
Vegetationsperiode bewerten (AOT40-Ansatz), sondern
den Ozonfluss durch die Spaltöffnungen in die
Pflanze (Phytotoxische Ozondosis, PODY, Details siehe
Kapitel 3, Modelling and Mapping Manual, ICP Vegetation 2017) kommen zu dem Schluss, dass vielerorts
Risiken für die Gesundheit von Waldbäumen durch
bodennahes Ozon bestehen. Alle 19 Luftmessstationen der Bundesländer plus zwei des UBA, bei denen
Wald im Umkreis von zehn Kilometern vorkommt,
wiesen im Jahr 2017 Überschreitungen der ozonflussbasierten kritischen Belastungsgrenzen (Critical
Levels) für Ozon auf (Bericht Deutschlands zum
Wirkungsmonitoring in Umsetzung der EU-Richtlinie
2016/2284, Artikel 9 und 10).
Neben den bisher beschriebenen Wirkungen
von Luftschadstoffen ist auch eine Anreicherung
persistenter Schadstoffe in den humusreichen
Waldböden festzustellen. Welche Wirkungen davon
auf Lebewesen ausgehen, ist derzeit erst für wenige
Arten oder mikrobiologische Prozesse erforscht. Eine
europäische Studie (Slootweg et al. 2007) zeigt, dass
die atmosphärischen Einträge von Blei und Quecksilber kritische Belastungsgrenzen in erheblichen
Teilen Deutschlands überschreiten. Das bestätigen
auch Ergebnisse eines Forschungsprojektes des UBA
(Schröder et al. 2018). Nach heutigem Stand des
Wissens entwickelt sich dort bei gleichbleibenden
Einträgen ein Risiko für das Bodenleben und verbundene Gewässer. Die BZE2 (Wellbrock et al. 2016)
zeigt, dass die Schwermetallvorräte in den Humusauflagen deutscher Wälder abnehmen und bei den
meisten untersuchten Metallen in den Mineralböden
zunehmen. Je nach Metall (hier ohne Quecksilber)
traten bei 2–22 % der untersuchten Standorte Überschreitungen der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (BodSchV 2015, Entwurf) auf.
29
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Im Rahmen der BZE2 untersuchte das UBA in Zusammenarbeit mit den Forst- und Umweltverwaltungen
der Länder die Belastung von Waldböden mit mehr
als 10 persistenten organischen Schadstoffen bzw.
Schadstoffgruppen. Diesen Stoffen werden toxische,
zum Teil krebserregende oder erbgutverändernde
Eigenschaften zugeschrieben. Sie können sich in
Nahrungsketten anreichern. Es zeigte sich, dass
die Böden solche Schadstoffeinträge sehr lange „in
ihrem Gedächtnis“ speichern. Das heißt, Gebiete
mit historischer Belastung lassen sich heute noch
lokalisieren: Vor allem an alten Industriestandorten
wie dem Saarland, dem Ruhrgebiet und dem Bitterfeld-Wolfener Chemiedreieck gibt es erhöhte Konzentrationen zum Teil längst verbotener Stoffe (Details in
Marx et al. 2019). Die gute Nachricht: An den meisten
Standorten liegen die Werte unter den Vorsorgewerten der Bundesbodenschutzverordnung. Persistente
organische Schadstoffe können aber auch aus den
Böden wieder freigesetzt und mit Luftströmungen
in die Umgebung, zum Teil über weite Entfernungen
transportiert werden. Bis die Stoffe endgültig nicht
mehr in Umweltmedien nachweisbar sind, können
noch viele Jahrzehnte vergehen.
Das Ziel der NBS (unter „Konkrete Vision“, B 3.1), bis
2020 die kritischen Belastungswerte in Deutschland
für versauernde und eutrophierende Schadstoffe
sowie Schwermetalle und bodennahes Ozon einzuhalten, wurde nicht erreicht. Die Waldstrategie 2020
fordert die Umsetzung bestehender Vorschriften zur
Emissionsminderung und ihre Weiterentwicklung im
Bedarfsfall. Die Nichteinhaltung der ökologischen
Belastungsgrenzen zeigt, dass weiterführende
Emissionsminderungsmaßnahmen erforderlich sind.
Weil Luftschadstoffe weite Distanzen und auch
Ländergrenzen überwinden können, müssen effektive Minderungsmaßnahmen auch international
vereinbart werden, z. B. in der Genfer Luftreinhaltekonvention oder in der Europäischen Union. So
würde z. B. eine Verringerung des Ausstoßes von
Ozonvorläuferstoffen allein in Deutschland nicht zu
einer deutlichen Verbesserung der Ozonbelastung
beitragen, weil grenzüberschreitende Luftschadstofftransporte einen relativ hohen Anteil an der Gesamtbelastung haben. Ebenso beeinflussen deutsche
Emissionen den Umweltzustand in anderen Ländern.
30
Internationale Vereinbarungen zur Luftreinhaltung
werden nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die
Genfer Luftreinhaltekonvention überarbeitete ihre
1998 abgeschlossenen Protokolle zu Schwermetallen
und persistenten organischen Verbindungen sowie
das 1999 abgeschlossene Göteborg-Protokoll, das
auf die Minderung der Versauerung, Eutrophierung
sowie bodennahes Ozon abzielt und deshalb auch
Multikomponenten-Protokoll genannt wird. Die
EU setzte im Rahmen ihrer Thematische Strategie
zur Luftreinhaltung im Jahr 2016 die Richtlinie
(EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen
Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in Kraft,
die die Richtlinie 2001/81/EC über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) ersetzt. Die
neue Richtlinie wurde über die 43. Bundes-Immissionsschutzvorordnung (43. BImSchV) in nationales
Recht umgesetzt. Sowohl das überarbeitete GöteborgProtokoll (seit 2019 völkerrechtlich in Kraft) als auch
die EU-Richtlinie 2016/2284 regeln zusätzlich die
Minderung von Feinstaub. Eine Übersicht über die
für Deutschland festgelegten Minderungsziele zeigt
die Tabelle 1. Die Einhaltung dieser, gegenüber den
früheren Regelungen anspruchsvolleren Ziele wird
die Ökosysteme und den Menschen noch besser vor
schädlichen Wirkungen der Luftschadstoffe schützen.
In Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2284 und
der 43. BImSchV erarbeitete Deutschland ein Nationales Luftreinhalteprogramm (BMU 2020), in dem
weiterführende Maßnahmenoptionen zu SOx, NOx,
NH3, Ozonvorläuferstoffen und Feinstaub mit ihren
Minderungspotenzialen dargestellt sind. Die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen soll anhand
von möglichst repräsentativen Monitoringdaten für
naturnahe und natürliche Ökosysteme überwacht
werden, die im Turnus von vier Jahren an die Europäische Umweltagentur zu berichten sind.
Das UBA setzt sich dafür ein, den Ökosystemschutz
auch in der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie
2008/50/EG auszubauen. Dabei sollte über geeignete Schritte nachgedacht werden, ergänzend zu
nationalen Emissionsminderungszielen (Richtlinie
EU 2016/2284) für bestimmte Luftschadstoffe, wie
NH3, die unterschiedliche räumliche Verteilung der
Belastung mit Luftschadstoffen zu berücksichtigen
und geeignete Minderungsmaßnahmen auch regionsbezogen oder auf der lokalen Ebene festzulegen.
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Tabelle 1
Minderungsverpflichtungen für Deutschland aus dem revidierten Göteborg-Protokoll der Genfer
Luftreinhaltekonvention sowie der EU-Richtlinie über die Reduktion von Emissionen 2016/2284
Revision des Göteborgprotokolls
sowie EU-Richtlinie 2016/2284
(Minderungsverpflichtung
2005–2020 in %)
Neue EU-Richtlinie 2016/2284
(Minderungsverpflichtung
2005–2030 in %)
Schwefeldioxid (SO2)
21
58
Stickstoffoxide (NOx)
39
65
Ammoniak (NH3)
5
29
Flüchtige organische Kohlenwasserstoffe
ohne Methan (NMVOC)
13
28
Feinstaub bis 2,5 µm (PM2,5)
26
43
NOx und NMVOC sind Ozon-Vorläuferstoffe
Beim Stickstoff müssen sowohl technische als auch
nichttechnische Maßnahmen umgesetzt werden, um
die vollständige Einhaltung der Critical Loads zum
Schutz vor Eutrophierung zu erreichen. Das UBA
empfiehlt zur Lösung der Stickstoffproblematik einen
integrierten Ansatz. Dabei werden alle Verursacher
und das Minderungspotential von Maßnahmen
verschiedener Sektoren übergreifend bewertet.
Weitergehende besonders effektive und effiziente
Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Minderung
der Ammoniakemissionen sind z. B. die Umsetzung
und Förderung von emissionsmindernden Stallabluftsystemen, verfahrenstechnische Maßnahmen im Stall
zur Verkleinerung der emittierenden Oberfläche, zum
Absenken von Temperatur und pH-Wert der Gülle,
eine nährstoffangepasste Multiphasenfütterung der
Tiere sowie dem Stand der Technik entsprechende
Düngeeinarbeitungstechniken. Weiterhin können
folgende nicht technische Maßnahmen dazu beitragen, Spielräume für eine extensivere Landwirtschaft
zu eröffnen:
▸▸ Einführung einer Flächenbindung in der Nutztierhaltung,
▸▸ produzierte Lebensmittel effizienter verwenden
sowie
▸▸ über die gesundheitlichen und Umweltrisiken
übermäßigen Fleischkonsums aufklären mit dem
Ziel diesen zu reduzieren.
Im Verkehrsbereich zählen z. B. die Einführung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Bundesautobahnen, die Angleichung des Steuersatzes von Diesel an
den von Benzin oder die Ausweitung der Lkw-Maut
zu den denkbaren nicht technischen Maßnahmen.
Waldkalkung und Verwendung von Holzaschen zum
Ausgleich von Nährstoffdefiziten
Seit Beginn der 1980er Jahre und bis heute werden in
vielen Regionen Deutschlands Kalkungsmaßnahmen
im Wald durchgeführt, um die überwiegend durch
atmosphärische Stoffeinträge bedingte Versauerung
der Waldböden auszugleichen und dadurch säurebedingten Waldschäden entgegenzuwirken (von Wilpert
et al. 2013; Reif et al. 2014; Wellbrock et al. 2016).
Die von den Bundesländern entwickelten Konzepte
und Zielstellungen dieser Bodenschutzkalkungen
unterscheiden sich deutlich voneinander. So strebt
zum Beispiel Baden-Württemberg mit seiner Strategie
der „Regenerationsorientierten Bodenschutzkalkung“
das Ziel an, über die reine Kompensation der aktuellen Säureeinträge aus der Luft hinaus durch ein
kleinflächiges und standortorientiertes Kalkungsprogramm die natürliche (quasi vorindustrielle) Vielfalt
der Standortsqualitäten wieder herzustellen. Dabei
wird die Kalkung auf versauerungsempfindliche
Standorte beschränkt, natürlich saure Ökosystemtypen werden ausgenommen. Ebenso erfolgt keine
Kalkung in Natur- und sonstigen Schutzgebieten bzw.
nur nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen
31
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
(von Wilpert et al. 2013). Dagegen findet in manchen
anderen Bundesländern keine systematische Waldkalkung statt.
Das UBA verfügt nicht über eigene Untersuchungen
zur Wirkung der Waldkalkung, weshalb die nachfolgenden, stark zusammenfassenden Einschätzungen
vor allem auf Ergebnissen der BZE2 (Wellbrock
et al. 2016) basieren. Darin dienen Vergleiche der
Bodenzustände auf gekalkten und ungekalkten
versauerungssensitiven Untersuchungsflächen und
ihre Veränderung zwischen den Aufnahmen (BZE1
und BZE2) als Grundlage, um die Wirksamkeit
der Kalkung zu bewerten. Es zeigte sich, dass
die Kalkung zu einer deutlichen Zunahme des
pH-Wertes, der Basensättigung und des Vorrates an
Kalzium und Magnesium im Oberboden (bis 30 cm
Tiefe) führte, zum Teil sogar zu einem leichten
Anstieg im Unterboden (bis 60 cm). Dagegen verbesserte sich der Versauerungsstatus auf ungekalkten
Standorten nur im Oberboden leicht als Folge
natürlicher Erholungsprozesse, während in tieferen
Schichten die Versauerung zum Teil noch zunahm.
Hinsichtlich der Ernährung der Bäume waren Verbesserungen der Magnesiumgehalte in Blättern und
Nadeln durch Kalkung zu verzeichnen, bei einigen
Baumarten aber auch Verschlechterungen der
Phosphor und Kaliumversorgung durch veränderte
Elementbindung bzw. Verfügbarkeit im Boden.
Als Kritikpunkte an der Waldkalkung werden häufig
die erhöhte Freisetzung von Stickstoff aus der Humusauflage mit anschließender Nitratauswaschung sowie
Kohlenstoffverluste durch erhöhte Umsetzungsraten
des Humus angeführt. Die Auswertungen der BZE II
(Wellbrock et al. 2016) belegen jedoch, dass durch
Kalkung zwar sowohl Stickstoff als auch Kohlenstoff
aus der Humusauflage freigesetzt werden. Sie werden
aber zumindest teilweise in darunter liegende Mineralbodenschichten verlagert und dort angereichert.
Zwar waren Stickstoffverluste über das gesamte
Profil auch bei gekalkten Standorten zu verzeichnen,
sie fielen aber bei den ungekalkten Standorten
insgesamt deutlich höher aus. Die Kohlenstoffspeicherung über das gesamte Profil nahm auf gekalkten
Standorten gegenüber ungekalkten sogar zu. Eine
detaillierte multivariat statistische Analyse zeigte
allerdings, dass neben der Kalkung auch der Tongehalt, die Temperatur und die Stickstoffdeposition
die Kohlenstoffspeicherung beeinflussen, so dass es
unter bestimmten Bedingungen durch Kalkung auch
32
zu Kohlenstoffverlusten kommen kann. Zu beachten
ist auch, dass die hier dargestellten Ergebnisse der
BZE zwar einen Überblick über die Situation an
den zahlreichen untersuchten Standorten geben,
was aber nicht ausschließt, dass sich einzelne
BZE-Standorte aber auch Standorte außerhalb der
untersuchten Flächen anders verhalten und dass es
zeitliche Variationen der Wirkungen, insbesondere in
Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen geben
kann.
Die Wirkungen der Kalkung auf die Biodiversität
sind unterschiedlich. Durch die Förderung der
Stoffumsetzungen in der Humusauflage wird unter
anderem mehr Stickstoff verfügbar. So treten auf
gekalkten Flächen oft mehr Arten (höhere Diversität)
in der Bodenvegetation auf, die aber häufig als
unerwünschte Stickstoff- und Störungsanzeiger
einzuordnen sind (Reif et al. 2014, Wellbrock et al.
2016). Die Bodenatmung als ein Indikator für
die Aktivität des Bodenlebens, insbesondere der
Mikroorganismen, nahm laut Evers et al. (2008) und
Melvin et al. (2013) nach der Kalkung kurzfristig zu,
längerfristig dagegen ab. Wellbrock et al. (2016), die
auf diese Quellen verweisen, interpretieren dies als
eine mögliche Ursache für die Nettoanreicherung
von Kohlenstoff im Mineralboden. Sie schließen
daraus aber auch, dass sowohl die kurzfristigen
als auch die langfristigen Folgen einer Kalkung auf
Bodenlebewesen und-prozesse sowie die Entwicklung der Kohlenstoffvorräte erst unzureichend
verstanden sind.
Von Wilpert et al. (2013) belegen anhand von
Untersuchungsergebnissen, dass die verringerte
Säurebelastung in Humusauflagen und Mineralböden
die Lebensbedingungen auch anspruchsvoller
Zersetzer organischer Substanz und tiefgrabender
Regenwürmer verbessert. Die dadurch geförderte
Anreicherung von Humus im Mineralboden trägt zu
einer besseren Bodenstruktur und damit Wasser- und
Nährstoffversorgung bei und unterstützt eine tiefere
Durchwurzelung. Das schafft günstige Bedingungen
für den Waldumbau zu Laub- Laubmischwäldern
und kann Stressbelastungen durch den Klimawandel
abmildern.
Diverse Studien (Kölling et al. 2007; Stahl und
Doetsch 2008; Meiwes 2010; Flückinger und Braun
2009; Leitgeb und Mutsch 2012) befassen sich mit
der Frage, ob bei intensiver Forstnutzung entste-
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
hende Nährstoffdefizite durch die Beimengung von
Holzaschen (und ggf. anderen Reststoffen) bei der
Kalkung ausgeglichen werden können. Während
Flückinger und Braun (2009) das Recycling der dem
Waldboden entzogenen Nährstoffe durch Ausbringung von Holzaschen als Alternative zur Beschränkung der Holznutzung auf die Derbholzfraktion
befürworten, warnen Kölling et al. 2007 vor negativen Folgen wie Nährstoffauswaschung und Humusschwund – Aussagen, die allerdings aufgrund der
Ergebnisse der BZE II zur Wirkung der Waldkalkung
zu prüfen sind, denn durch die Beimengung von
Aschen ist keine grundsätzlich andere Reaktion der
Bodenprozesse zu erwarten als bei reiner Kalkung.
Leitgeb und Mutsch (2012) weisen allerdings darauf
hin, dass für den Einsatz im Wald zugelassene
Aschen in der Regel sehr hohe pH-Werte aufweisen
und eine solche Düngung daher einen deutlichen
Eingriff in natürliche Abläufe darstellt. Auch sie
befürchten eine erhöhte Nitrifikation, Verluste von
Kohlenstoff und Stickstoff aus dem Boden und eine
deutliche Veränderung von Bodenprozessen und die
Artenzusammensetzung der Bodenflora und -fauna.
Sie weisen darauf hin, dass gute Standortkenntnisse
und eine sachgerechte Ausbringung erforderlich
sind, um Aschen ökologisch vertretbar einzusetzen.
Standörtliche Beschränkungen bei der Biomassenutzung sind ihrer Meinung nach zu akzeptieren und
können nicht in jedem Falle durch den Einsatz von
Holzaschen überwunden werden. So scheiden eine
Reihe von Standorttypen aus, z. B. flachgründige,
nitratreiche oder grundwassernahe Böden, Steilhänge oder Kuppen.
Stoffliche Anforderungen an Holzaschen, die auf
forstlichen Flächen ausgebracht werden sollen, regelt
die Düngemittelverordnung (DüMV). Diese Vorgaben
sind einzuhalten. Zum Beispiel dürfen nur Aschen
aus naturbelassenem Holz verwendet und bestimmte
Schadstoffgehalte nicht überschritten werden.
Bisher wird die Düngung mit Aschen in Deutschland
erst wenig praktiziert. In Skandinavien ist sie aber
bereits verbreitet und ihre Bedeutung in Deutschland
könnte zukünftig im Zusammenhang mit intensiver
Biomassenutzung im Wald steigen. Die Landeswaldgesetze beinhalten kaum eindeutige Regelungen
zur künstlichen Nährstoffzufuhr in Wäldern. Einige
Länder, z. B. Bayern, haben Merkblätter erarbeitet,
in denen rechtliche Rahmenbedingungen erläutert
werden (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2009).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Kalkung
hinsichtlich der Wirkungen auf die Waldökosysteme sowohl Vor- als auch Nachteile hat, die sehr
gründlich gegeneinander abzuwägen sind. Über den
Nachweis des Kalkungsbedarfs der Waldstandorte
hinaus sind die dort anzutreffenden spezifischen
Bodeneigenschaften und Schutzerfordernisse sehr
genau zu berücksichtigen, bevor Kalkungsentscheidungen getroffen werden. Eine besonders kritische
Bewertung des Kalkungsbedarfs ist bei Standorten
erforderlich, die sich natürlicherweise zu stark
sauren Böden entwickeln, z. B. auf Graniten oder
Quarzsanden. Unterbleiben sollte die Kalkung auf
stark bodensauren Standorten mit Lebensgemeinschaften, die an nährstoff- und humusarme Standorte
angepasst sind.
Nach der Waldstrategie 2020 und NBS soll auch
weiterhin keine Düngung zur Ertragssteigerung in
Wäldern erlaubt sein. Laut Waldstrategie 2020 sollen
Waldkalkungen zum Ausgleich versauernder Einträge
aber aufrechterhalten werden, wobei Beimischungen
von Holzaschen nicht zu Schadstoffakkumulationen
in Böden führen dürfen. Das UBA unterstützt diese
Zielstellungen. Der Einsatz von Kalk und Aschen soll
die Ziele der naturnahen Waldwirtschaft und den
Anbau möglichst standortheimischer Baumarten
unterstützen. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen
zur Luftreinhaltung erforderlich (siehe voriger
Abschnitt), so dass die Notwendigkeit der Waldkalkung zukünftig entfällt.
Pflanzenschutzmittel
Die Bekämpfung von Forstschädlingen durch die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wäldern
führt zu Stoffeinträgen, die mit einem erheblichen
Potenzial an direkten und indirekten negativen
Auswirkungen auf andere Pflanzen- und Tierarten
des Waldes verbunden sind. Für den Einsatz in
Deutschland sind unter anderem Herbizide und
Insektizide zugelassen. Insbesondere der Einsatz
von Breitbandinsektiziden z. B. gegen Kiefernspinnerkalamitäten schädigt in der Regel auch andere
vorkommende Insektenarten – darunter auch die
natürlichen Gegenspieler der bekämpften Forstschädlinge und hat zusätzlich Auswirkungen auf
das gesamte Nahrungsnetz. Als besonders kritisch
müssen hierbei die Anwendungen von Insektiziden
mit dem Hubschrauber aus der Luft beurteilt werden.
So ergibt sich wegen der höheren Abdrift bei der
Ausbringung aus dem Hubschrauber ein erhöhtes
33
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Eintragsrisiko für alle benachbarten Habitate; zudem
sind wegen der weniger zielgerichteten Ausbringung
auch schützenswerte Biotope innerhalb des Waldes,
wie z. B. Kleingewässer, höheren Risiken ausgesetzt.
Aufgrund der hohen Risiken für Mensch und Umwelt
wurde die Luftausbringung mit der EU-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden
(RL 2009/128/EG) generell verboten. Allerdings
besteht für das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel in besonderen
Ausnahmefällen, wie z. B. der Gefahr erheblicher
Waldschäden, die Möglichkeit, gesonderte Genehmigungen für Anwendung mit dem Hubschrauber zu
erteilen. Solche Ausnahmen sind auf Anwendungen
im Wald und im Weinbau beschränkt. Über die
jährlich behandelten Waldflächen liegen dem UBA
vereinzelt Informationen vor.
Naturnahe, standortgerechte Waldbestände
verfügen über stärker ausgeprägte Mechanismen
der natürlichen Schädlingsregulation und sind
widerstandsfähiger gegenüber Schädlingsbefall als
naturferne Bestände. Der ökologische Waldumbau ist
daher neben anderen nicht-chemischen Maßnahmen
des Waldschutzes (z. B. Monitoring oder Entfernung
von für Forstschädlinge besiedlungsfähigem und
befallenem Holz im Befallsgebiet) der wichtigste
Baustein, um den Pflanzenschutzmitteleinsatz in
Wäldern langfristig zu reduzieren. Insbesondere für
nicht standortgerechte Wälder ist daher eine immer
wiederkehrende Symptombehandlung gegen Schadinsekten mit Pflanzenschutzmitteln (Insektiziden)
nicht akzeptabel.
Wo Insektizide eingesetzt werden müssen, weil keine
anderen Mittel zur Verfügung stehen, um ein großflächiges Absterben von Bäumen und somit den Verlust
wichtiger Waldfunktionen abzuwenden, sollten die
Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen und den
Stoffhaushalt des Waldes auf ein Minimum begrenzt
werden. Ein ausreichender Anteil von unbehandelten
Refugialräume stellt sicher, dass sich die durch die
34
Insektizidanwendung geschädigten Populationen an
Nichtzielorganismen wieder erholen und somit auch
die ökologischen Funktionen des Waldes wiederhergestellt werden können. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen sollten nicht mit Insektiziden
behandelt werden.
Pflanzenschutzmittel dürfen generell keine „unannehmbaren Auswirkungen“ auf den Naturhaushalt
haben. Das UBA hat nach dem Pflanzenschutzgesetz
in den Zulassungsverfahren einen sogenannten
Einvernehmensstatus: Ohne Zustimmung des UBA
ist eine reguläre Zulassung in Deutschland nicht
möglich. Die Zustimmung zur Zulassung erteilt
das UBA nur, wenn es in seiner Bewertung zu dem
Schluss kommt, dass bei sachgemäßer Anwendung
sichergestellt ist, dass keine unannehmbaren
Auswirkungen auf den Naturhaushalt auftreten
können. Mögliche Auswirkungen auf Gewässer
(Oberflächengewässer, Grundwasser), Boden und
Luft sowie das Ökosystem und die biologische Vielfalt
sind zu berücksichtigen. Im Zulassungsverfahren
für Pflanzenschutzmittel, die mit dem Hubschrauber
aus der Luft in Wäldern ausgebracht werden sollen,
hat das UBA allerdings nur einen Benehmensstatus.
Vollständig umgangen wird eine Umweltprüfung von
Pflanzenschutzmitteln mit dem Hubschrauber im
Forst jedoch in Fällen, in denen die Mittel über den
Weg der Erweiterungen der Zulassung auf geringfügige Verwendungen (Art. 51 VO (EG) 1107/2009)
genehmigt werden. In diese Verfahren ist das UBA
nicht direkt eingebunden. Solche ungeprüften
Anwendungen mit Luftfahrzeugen widersprechen
dem grundsätzlichen Ansatz, die Ausbringung von
Pflanzenschutzmittel mit dem Hubschrauber auch
aus Umweltschutzgründen so weit wie möglich
einzuschränken und nur als allerletztes Mittel
anzuwenden.
Die Anwendung von Bioziden zum Schutz der
menschlichen Gesundheit in angrenzenden Wohngebieten wird in diesem HGP nicht behandelt.
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
3.2 Nachhaltige Holznutzung
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der multifunktional eingesetzt werden kann:
a) als Bau- und Werkstoff,
b) als Zellstoff, Papier und Pappe,
c) als Chemierohstoff und
d) als Energieträger.
Im Jahr 2017 wurden in Deutschland pro Person im
Durchschnitt 1,49 m³ Holz pro Jahr genutzt in Form
von Bauholz, Möbeln, Papier, Pappe oder anderen
Holzprodukten. Insgesamt betrug 2017 der (rechnerische) inländische Verbrauch an Holz und Produkten
auf Basis von Holz rund 123 Mio. m3(r)52 bei einem
Gesamtaufkommen an Holz, inklusive der Verwendung von Altpapier und Altholz, von 259,5 Mio. m3(r)
(Weimar 2018). Circa 134,8 Mio. m3(r) Holz und
Produkte auf Basis von Holz wurden im selben Jahr
exportiert, und somit deutlich mehr als im Inland
verbraucht wurde (ebenda).
Während rund 53 % des Gesamtaufkommens an Holz
und Produkten aus Holz importiert werden, machen
die Exporte etwa 52 % des Gesamtverbrauchs an Holz
und Produkten aus Holz aus. Deutschland ist somit
seit 2011 mengenmäßig ein Nettoimporteur von Holz
und Produkten aus Holz mit aktuell abnehmender
Tendenz53. Beim Rohholz (ohne Produkte aus Holz
und Papier) kommt es seit 2009 hauptsächlich beim
Nadelrohholz und Brennholz zu Nettoimporten,
insgesamt lag die Nettoeinfuhr von Rohholz im Jahr
2017 bei 5,5 Mio. m3 (Weimar 2018).
Der Cluster Forst-Holz-Papier stellte im Jahr 2017 mit
rund 121.900 Unternehmen, ca. 1,081 Mio. Beschäftigten und einem Umsatz von knapp 184 Mrd. Euro
einen wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland dar
(Thünen-Institut 2019).
52 m3 (r) = Rohholzäquivalente „Beim Rohholzäquivalent handelt es sich um eine
theoretische Größe, welche – unter Berücksichtigung von Ausbeuteverlusten
– ausdrückt, wie viel Einheiten Rohholz für die Herstellung einer Einheit der
jeweiligen holzbasierten Roh-, Halb- oder Fertigware erforderlich wären.“
(Weimar, 2018)
53 gemessen am Warenwert bleibt Deutschland mit rund 6,5 Mrd. EUR Exportüberschuss Nettoexporteur
Wenngleich die stoffliche Nutzung von Derbholz in
Deutschland aktuell noch deutlich überwiegt54, ist
die energetische Nutzung des Gesamtaufkommens an
Holz (Waldholz, Restholz, Altholz/Recycling) seit 1990
um fast 240 % gestiegen und beträgt 2016 rund 50 %
(Mantau et al. 2018). Insgesamt hat sich der Holzbedarf seit 1990 nahezu verdoppelt (ebenda) und es ist
davon auszugehen, dass sowohl der Bedarf an Holz
zur stofflichen als auch energetischen Nutzung voraussichtlich weiter steigen wird (vgl. Mantau et al. 2017);
die Bundesregierung hat hierfür Ziele in verschiedenen Strategien und Aktionsplänen vorgegeben
(z. B. Waldstrategie 2020, Charta für Holz 2.0, Nationale Bioökonomiestrategie, Klimaschutzprogramm
2030) und auch durch Zielvorgaben auf europäischer
Ebene (z. B. des Anteils erneuerbarer Energien in der
Wärmenutzung in der europäischen Erneuerbaren
Energien Richtlinie (RED II)) sind zusätzliche Anreize
für die energetische Holznutzung zu erwarten.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass derzeit die deutschen Rohholznutzer wie Sägewerke oder Zellstoffindustrie hauptsächlich Nadelholz verarbeiten (vgl.
Seintsch 2011) und hier auch in den letzten Jahren
ein erheblicher Aufbau von Kapazitäten erfolgt ist
(vgl. Waldstrategie 2020). Vor dem Hintergrund
des notwendigen Waldumbaus, der das Angebot
an Laubholz erhöhen und an Nadelholz verringern
wird, und vor allem des Vorratsabbaus im Nadelholzbereich, werden Angebot und Nachfrage an
Holzrohstoffen weiter auseinander gehen (vgl. Schier
& Weimar 2017). Zudem sind viele Sägewerke durch
den Ausbau der Kapazitäten, z. B. Profilzerspaner,
nicht auf die Verarbeitung von Laubholz, vor allem
in höheren Durchmesserklassen, ausgerichtet. Somit
könnte es zu einem verstärkten Versorgungsengpass
an Nadelholz und einem Überangebot an Laubholz
kommen. Das aktuelle Überangebot vor allem an
Nadelholz aufgrund der Sturm- und Käferschäden der
letzten Jahre verstärkt diese „Schieflage“ mittelfristig
noch weiter. Sowohl Politik als auch die holzverarbeitende Industrie sind sich des Problems bewusst.
So ist die Wertschöpfungskette Laubholz ein Schwerpunktthema im Handlungsfeld „Potenziale von Holz
in der Bioökonomie“ der Charta für Holz 2.0. Auch im
Rahmen des Förderschwerpunkt „Nachhaltige Wald-
54 Thünen Institut 2020: Inlandsverwendung von Rohholz in Deutschland im Jahr
2017, https://www.thuenen.de/media/institute/wf/HM_div._Statistik_Dateien/
Dateien_-_ Bilanzen_-_Tabellen/Wald/Einschlagrueckrechnung/Rohholz_Inlandsverwendung.pdf
35
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
wirtschaft“ des BMEL werden diverse Projekte zur
Nutzung der Laubholzpotenziale gefördert55. Wenngleich der Laubholzanteil in der Rohholzverwendung
der Holzwerkstoffindustrie steigt (33 % im Jahr 2018),
so überwiegt aktuell die energetische Nutzung des
Laubholzes mit 64 % des Laubholzaufkommens bei
weitem (FNR 2019, vergleiche auch Thünen Institut
2020, siehe Fußnote 51).
3.2.1 Holz als Rohstoff für Bau- und Werkstoffe
Umweltverträgliche Herstellung von Holzprodukten
Die holzbearbeitende und holzverarbeitende Industrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig in Deutschland. Die beiden größten Teilbereiche stellen dabei
die Sägeindustrie und die Holzwerkstoffindustrie dar.
Die Sägeindustrie produziert durch den Einschnitt
von Rundholz Bauschichtholz (Bretter, Kantholz,
Latten, Balken), Schnittholz für Verpackungszwecke
sowie Schnittware für Möbel, Treppen und Parkett.
Das eingeschnittene Holz wird häufig durch Hobeln,
Fräsen und Imprägnieren weiterverarbeitet. In den
2774 Betrieben in Deutschland (Thünen-Institut 2019)
wurden 2017 ca. 22 Mio. m³ Nadelschnittholz und ca.
1,1 Mio. m³ Laubschnittholz produziert (DESH 2020).
Die Exportquote liegt bei rund 40 %, wobei Laubschnittholz zu mehr als 70 % exportiert wird (ebenda).
Die Größe der einzelnen Betriebe variiert sehr stark
mit Einschnittmengen von wenigen tausend Festmetern in familiären Kleinbetrieben bis hin zu 300.000
Festmetern pro Jahr in industriellen Großsägewerken.
Beim Einschnitt fallen Holzhackschnitzel, Holzspäne
und andere Sägeresthölzer an, die der Holzwerkstoffund Pelletindustrie als Rohstoff dienen.
Holzwerkstoffe hergestellt. Darunter ist vor allem die
Spanplattenindustrie mit einer Produktionsmenge
von rund 8,5 Mio. m³ als wichtigste Branche zu
nennen (FNR 2019a). Die für die Spanplattenproduktion genutzten Holzspäne werden zum größten Teil
von Sägewerken bezogen. Die deutsche Spanplattenindustrie setzt aber auch durchschnittlich 25 % Holzspäne aus recyceltem Altholz ein (FNR 2019). Manche
Spanplatten werden komplett aus recyceltem Altholz
hergestellt. Die Einsatzgebiete der Spanplatten sind
vor allem der Baubereich und die Möbelindustrie.
Während der Herstellung von Holzprodukten können
unterschiedliche Emissionen, vor allem aber Holzstäube, entstehen. Zur Verminderung dieser Emissionen nutzen die Anlagen der Holzbearbeitung und
-verarbeitung in den Produktionsprozess integrierte
oder nachgeschaltete Minderungstechniken. Das UBA
trägt sowohl national als auch international dazu
bei, die aus der industriellen Holzbearbeitung und
-verarbeitung resultierenden Umweltbelastungen zu
vermeiden und zu vermindern.
Gemäß der Richtlinie über Industrieemissionen (IED
2010/75/EU) ist 2015 ein Merkblatt über die Besten
Verfügbaren Techniken im Bereich der Herstellung
von Platten auf Holzbasis veröffentlicht worden. Das
UBA nahm als deutsche Vertretung an diesem Erarbeitungsprozess teil und hat somit bei der Harmonisierung der europäischen Umweltschutzstandards
auf einem hohen Niveau geholfen (siehe Box 3).
Zur Produktpalette der Holzwerkstoffindustrie
gehören unter anderem Spanplatten, Grobspanplatten
(OSB), Faserplatten, Sperrholz, Wärmedämmplatten,
Formteile sowie auch relativ neue Werkstoffe, wie
Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoffe. Als Rohmaterialien dienen hauptsächlich Holzspäne, Holzfasern und
Furniere. Diese werden i. d. R mit einem Bindemittel
unter hohen Temperaturen und Druck verpresst.
Deutschland ist der bedeutendste Produzent von
Holzwerkstoffen in Europa. Allein im Jahr 2017
wurden in Deutschland rund 12,8 Mio. Tonnen
Einen weiteren Teilbereich der Holzindustrie stellen
die Anlagen zur Holzimprägnierung dar. In erster
Linie werden Hölzer und Holzwerkstoffe, die eine
tragende oder aussteifende Funktion erfüllen sollen,
mit Holzschutzmitteln behandelt, um einem Insektenund Pilzbefall vorzubeugen. Hierbei kommen eine
breite Palette von organischen und anorganischen
Bioziden zum Einsatz56. Vielfach handelt es sich
um Kombinationsprodukte mit zwei und auch mehr
Wirkstoffen, die eine entsprechend lange Gebrauchsdauer des Holzes sicherstellen sollen. Darüber hinaus
werden in gewerblichen Anlagen auch sogenannte
Bläueschutzmittel in Oberflächenverfahren aufgebracht, um die Besiedelung des Holzes mit Bläuepilzen und Schimmel zu verhindern.
55 Vgl. Potrykus and Milunov (2013); https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/
Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3711_43_330_2 _holzkonservierung_en_bf.pdf
56 https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere- Chemikalien-und-
Produkte/Chemikalienrecht/Biozide/Datenbank-Biozide/Biozide_form.html
36
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Box 3: Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED 2010/75/EU) und
die Besten Verfügbaren Techniken
Die Richtline 2010/75/EU (IED = Industrial Emissions Directive) bildet europaweit die Grundlage für die
gung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Zentrales Konzept für Genehmigung und Betrieb v
sind die „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT). Ziel der Richtlinie ist eine Harmonisierung des Umwelt
dards für Industrieanlagen in Europa auf hohem Umweltschutzniveau.
Gemäß Art. 13 der IED findet ein europaweiter Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und be
Industrie (Sevilla-Prozess) über die Besten Verfügbaren Techniken statt, dessen Ergebnisse als BVT-Me
veröffentlicht werden. Die sog. BVT-Schlussfolgerungen, als Teil dieser Merkblätter, dienen bei der Fes
Genehmigungsauflagen EU-weit als Referenz.
Holzschutzmittel sind
Biozide. Als Mittel zur Bekämpfung unterschiedlicher
Organismen sind Biozidprodukte potenziell auch
gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt und
müssen dementsprechend mit der gebotenen Vorsicht
gehandhabt werden. Um die notwendige Sicherheit
für Verbraucher, Beschäftigte und die Umwelt zu
erreichen und gleichermaßen die erforderliche
Wirksamkeit der entsprechenden Produkte gewährleisten zu können, dürfen grundsätzlich nur nach
behördlicher Prüfung zugelassene Biozidprodukte
oder Biozidprodukte, die sich noch im Prüfungsverfahren nach der Biozid-Verordnung (BiozidVO EU
Nr. 528/2012) befinden, verwendet werden. Seit 2013
regelt die Biozid-Verordnung das Inverkehrbringen
und Verwenden von Biozidprodukten auf dem
europäischen Markt. Das UBA ist in Deutschland als
Einvernehmensstelle für die Umweltrisikobewertung
im Biozidvollzug zuständig.
Im Bereich der vorbeugend wirksamen Holzschutzmittel für den industriellen Einsatz kommen in
Deutschland üblicherweise wasserlösliche Holzschutzmittel zur Anwendung, wie z. B. Zubereitungen
auf Basis von Borsalzen, Kupferverbindungen,
Triazolen, Carbamaten und quartären Ammoniumverbindungen. Insbesondere durch Auswaschprozesse durch Bewitterung während der Nutzungsphase
des Holzes gelangen die eingesetzten Biozide in die
verschiedenen Umweltmedien und können Nichtzielorganismen nachweislich schädigen (UBA 2000).
Darüber hinaus sind viele der eingesetzten Wirkstoffe
nicht nur hoch toxisch, sondern auch persistent
und verbleiben über lange Zeiträume in Böden und
Gewässern (OECD 2013). Zudem besteht für einige
der eingesetzten Biozide der Verdacht, dass sie das
Hormonsystem von Nichtzielorganismen negativ
beeinflussen könnten. Der Einsatz von Holzschutzmitteln verdient daher eine besonders kritische
Betrachtung im Hinblick auf mögliche Umweltwirkungen und es sind Maßnahmen zu treffen, um den
Austrag von Bioziden in die Umwelt zu vermeiden.
Während der Anwendung von Holzschutzmitteln
sollten Einträge in Boden und Gewässer unbedingt
verhindert werden. Dies gilt für industrielle Anlagen
ebenso wie für die händische Anwendung von
Holzschutzmitteln am Verwendungsort des Holzes.
Bei behandeltem Holz sollte auf ausreichende Fixierzeiten oder Trocknungszeiten geachtet werden bevor
dieses verbaut wird, da gerade aus frisch behandeltem Holz viele Biozide ausgewaschen werden
können. Die Lagerung von frisch behandeltem Holz
sollte unter Dach und auf versiegeltem Untergrund
erfolgen. Je nach Verwendung des Holzes kann ein
Deckanstrich die Haltbarkeit des behandelten Holzes
erhöhen und den Austrag von Bioziden reduzieren.
Nach Ende der Nutzungsdauer ist bei behandeltem
Holz besonders darauf zu achten, dass dies sachgerecht als Altholz entsorgt wird und keinesfalls vor Ort
verrottet oder gar verbrannt wird.
Für eine nachhaltige Nutzung von Holzschutzmitteln
ist es wichtig, deren Verwendung möglichst sicher
zu gestalten und auf ein Minimum zu begrenzen. Es
gilt das Prinzip: „So viel wie nötig und so wenig wie
möglich.“ Auf ihren Einsatz in Wohn- oder Aufenthaltsräumen sollte zum Schutz der Bewohner soweit
irgend möglich verzichtet werden. In bestimmten
Fällen kann der Einsatz natürlich dauerhafter Holzarten eine Alternative darstellen. So wird nach den
37
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Vorgaben der Holzschutznorm DIN 68800-2 : 2012
gefordert, dass der chemische Holzschutz erst
zum Tragen kommt, wenn im Vorfeld die baulichkonstruktiven Maßnahmen zum Schutz des Holzes
und die Verwendung natürlich dauerhafter Holzarten Berücksichtigung gefunden haben. Je nach
Einsatzbereich stehen mittlerweile auch biozidfreie
Verfahren zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Holz
zur Verfügung.
Die Anwendung von Kreosot (Destillat aus
Steinkohleteer) ist in Deutschland auf Grund des
hohen Gefährdungspotentials (sehr besorgniserre-
gender Stoff nach REACh-VO (EG) Nr. 1907/2006;
Anhang XVII Nr. 31) nur noch für die industrielle
Imprägnierung von Holzschwellen für das Gleisbett
zulässig. Eine Abgabe an den privaten Endverbraucher oder die zweckfremde Nutzung von mit Kreosot
behandelten Hölzern ist untersagt. Mittlerweile
gibt es eine Reihe von Alternativen, um mit Kreosot
imprägnierte Holzschwellen zu ersetzen (UBA 2015a).
Daher wird die Verwendung von Kreosot vermutlich
auch in diesem Bereich in naher Zukunft beendet
werden können (siehe Box 4).
Box 4: Zulassung von Kreosot nach Biozidrecht
Kreosot wurde 2013 befristet auf 5 Jahre bis April 2018 als Biozidwirkstoff genehmigt, da einige Mitgliedstaaten
trotz der Risiken keine Ersatzmöglichkeiten für seine Verwendung, insbesondere zur Behandlung von Bahnschwellen und Masten, sahen. In den Folgejahren wurde die Genehmigung bis Ende Oktober 2021 verlängert. Derzeit wird
eine zeitlich begrenzte Wiedergenehmigung von Kreosot geprüft.
Eine Zulassung für kreosothaltige Produkte kann nur dann ausgesprochen werden, wenn keine geeigneten
Alternativen verfügbar sind. Anders als bei Wirkstoffen, die die EU-Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, bleibt
die letztliche Entscheidung, ob kreosothaltige Holzschutzmittel zugelassen werden, dem jeweiligen Mitgliedstaat
überlassen. Lässt ein Mitgliedstaat kreosothaltige Holzschutzmittel zu, so muss er der Europäischen Kommission
begründet darlegen, dass es keine Alternativen gibt und einen veröffentlichten Aktionsplan zur Förderung von
Alternativen vorlegen.
Kreosot ist eine Mischung einer Vielzahl chemischer
Verbindungen und besteht hauptsächlich aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)57.
Da einige dieser PAK krebserzeugend sind, wurde
auch Kreosot als karzinogener Stoff der Kategorie 1B
eingestuft. Zudem sind viele Verbindungen in Kreosot
persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT),
andere Verbindungen sind sehr persistent und sehr
bioakkumulierend (vPvB). Diese Verbindungen
werden in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut,
reichern sich in Organismen an und können diese
schädigen. Folglich ist jede Freisetzung in die Umwelt
zu vermeiden.
Die Imprägnierung von Hölzern mit lösemittelhaltigen Schutzmitteln spielt in Deutschland im
industriellen Maßstab inzwischen keine Rolle mehr,
57 Richtlinie 2011/71/EU der Kommission vom 26. Juli 2011
38
sie werden jedoch noch häufig im handwerklichen
und privaten Bereich genutzt, wenn es z. B. um die
Bekämpfung eines akuten Insektenbefalls geht.
In den letzten Jahren wurden auf europäischer Ebene
die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für Industrieanlagen zur Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von über 75 m³ pro Tag ermittelt, sofern sie nicht
ausschließlich dem Bläueschutz dienen (siehe Box 3).
Das UBA beteiligte sich an den Arbeiten und wirkte auf
die Festlegung von anspruchsvollen Anforderungen
hin. Als Beitrag für die BVT Arbeiten ließ das UBA
ein Forschungsvorhaben zur Ermittlung der Besten
Verfügbaren Techniken für Anlagen zur Konservierung von Holz in Deutschland durchführen58.
58 Vgl. Potrykus and Milunov (2013); https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/
Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3711_43_330_2 _holzkonservierung_en_bf.pdf
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Umweltfreundliche, emissionsarme Holzprodukte
Damit möglichst umweltfreundliche Produkte entstehen, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden,
darunter die nachhaltige und legale Herkunft der
Rohstoffe, die Ressourceneffizienz sowie geringe
Schadstoffemissionen aus den Produkten. Hier
sollen diese Aspekte beispielhaft für ausgewählte
Produktgruppen betrachtet werden.
Die Bedeutung von Holz im Bauwesen nimmt ständig
zu. Das betrifft den traditionellen Baustoff Holz bis
hin zu modernen naturfaserverstärkten Verbundwerkstoffen. Die Holzbauquote 2018 beträgt bei den
Ein- und Zweifamilienhäusern 20,3 % (Vorjahr: 20,0),
bei den Mehrfamilienhäusern 3,2 % (Vorjahr: 3,7)
und bei den Nichtwohngebäuden 17,8 % (Vorjahr:
17,1). Insgesamt beträgt die Holzbauquote bezogen
auf alle Gebäude 17,8 % (Vorjahr 17,6) und ist damit
gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen. Die
Quoten beziehen sich auf die Anzahl der überwiegend mit Holz genehmigten Gebäude59. Auch bei
Bauelementen hat Holz eine erhebliche Bedeutung. So
geht beispielsweise der Verband Fenster und Fassade
e. V. in den letzten Jahren von einem Anteil von ca.
15 % Holzfenstern in Deutschland aus, Kombifenster
aus Metall und Holz werden voraussichtlich einen
59 https://www.holzbau-deutschland.de/aktuelles/presseinformation/ansicht/
detail/holzbauquote_2018_liegt_bei_178_prozent/(, abgerufen am 11.02.2020)
Marktanteil von rund 8 % erreichen. Weitere Einsatzbereiche können Fassadendämmung, Böden und
Decken sein.
Unter Ressourcenschonungsaspekten ist die
zunehmende Verwertung von Holz im Bauwesen
dann zu begrüßen, wenn dem eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung zugrunde liegt. Als Indikator
für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung dienen
verschiedene Labels, die wichtigsten sind das
FSC- und das PEFC-Label (siehe auch Kapitel 3.1.2).
Zur Problematik von Zertifizierungen verweisen wir
auf das UBA Positionspapier „Globale Landflächen
und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend
nutzen“ (UBA 2012). Für die Produkte im Baubereich,
bei denen der Einsatz bereits gebrauchten Holzes in
Frage kommt, sollten diese Einsparungspotenziale
bestmöglich genutzt werden.
Holz gibt je nach Holzart in unterschiedlichem
Maße flüchtige organische Verbindungen ab (VOC
– „Volatile Organic Compounds“). Zur Beurteilung
der Emissionen von VOC aus Bauprodukten in die
Innenraumluft steht das AgBB-Bewertungsschema
(AgBB – Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung
von Bauprodukten60) zur Verfügung. Der AgBB sieht
60 http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-zur-gesundheitlichen-bewertung-von
39
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, die
Grundlagen für eine einheitliche Bewertung von
Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, damit
einerseits die Anforderungen erfüllt werden, die sich
aus den Landesbauordnungen und der europäischen
Bauproduktenverordnung ergeben, und andererseits
eine nachvollziehbare und objektivierbare Produktbewertung möglich ist. Das Bewertungsschema ist
in den technischen Baubestimmungen der Länder
beispielsweise für Parkett und andere Bodenbeläge
umgesetzt. Eine Umsetzung für Spanplatte und OSB
wird angestrebt. Das UBA ist, wie schon bei der Erarbeitung, auch bei der Weiterentwicklung des AgBBSchemas maßgeblich beteiligt und empfiehlt dessen
Anwendung als Mindeststandard bei der Bewertung
von VOC-Emissionen aus allen Bauprodukten für
Innenräume. Bei der Vergabe des Blauen Engels
an Bauprodukte kommen je nach Produktgruppe
verschärfte AgBB-Kriterien zur Anwendung, um
besonders emissionsarme Produkte kenntlich zu
machen.
Holzwerkstoffe (Spanplatten, Faserplatten) auf Basis
von formaldehydhaltigen Leimen emittieren Formaldehyd, der über den natürlichen Gehalt des Holzes
hinaus insbesondere aus den eingesetzten Klebern
und Leimen entweicht. Formaldehyd ist ein Stoff,
der zu Reizungen der Schleimhäute führen kann
und darüber hinaus oberhalb eines Schwellenwertes
kanzerogen wirkt.
Auf nationaler Ebene erarbeitet der von den Bundesländern und dem Umweltbundesamt eingesetzte
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) Empfehlungen für Höchstwerte von Stoffen in Innenräumen.
Für Formaldehyd gibt es seit 2016 einen Richtwert
von 100 µg/m3. Das entspricht der Empfehlung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wenn sich in
einem Raum viele emittierende Holzwerkstoffprodukte (Wände, Fußboden, Decken, Möbel) befinden,
sind Überschreitungen dieses Wertes möglich, selbst
wenn alle einzelnen Produkte die in der ChemikalienVerbotsverordnung geforderten 0,1 ppm unter den bis
Ende 2019 im Referenzprüfverfahren zur Chemikalien-Verbotsverordnung definierten Prüfbedingungen
erfüllten. Das bis Ende 2019 herangezogene Prüfverfahren entsprach nicht mehr dem Stand der Technik.
Es spiegelte die realen Gegebenheiten (teilweise
hohe Beladungsfaktoren61 in Innenräumen, oft sehr
niedriger Luftwechsel in modernen und sanierten
Gebäuden, hohe Temperatur im Sommer) nur unzureichend wider. Die Überschreitungen können bei der
Vielzahl und Diversität der vorhandenen Wohnungen
mit vertretbaren Mitteln nicht quantifiziert werden.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Fälle, bei
denen z. B. Kindergärten und Schulen wegen einer
zu hohen Formaldehydbelastung geschlossen und
saniert werden mussten.
Seit dem 01. Januar 2020 gibt es in Deutschland ein
neues nationales Referenzprüfverfahren, welches
seitens UBA und BAM in einem Forschungsvorhaben
entwickelt und mit BMU und weiteren Akteuren
abgestimmt wurde. Die zuständige Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)
hat diesem Prüfverfahren zugestimmt. Es wurde vom
BMU veröffentlicht. Dabei wird mit der EN 1651662
eine neue europäische Prüfnorm als Referenznorm in
Bezug genommen, die stärker als die frühere Referenznorm die realen Gegebenheiten abbildet. Die alte
Referenznorm darf weiterhin als zusätzliches Verfahren angewandt werden, Messwerte nach dieser Norm
sind aber mit einem Faktor von 2,0 zu multiplizieren,
um vergleichbar zu sein.
Auf europäischer Ebene findet gegenwärtig im
Zusammenhang mit der Umsetzung der CLPVerordnung (EG-Verordnung über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen; Regulation on Classification, Labelling
and Packaging of Substances and Mixtures) und
der REACH-Verordnung eine umfassende wissenschaftliche Neubewertung der genotoxischen und
krebserzeugenden Wirkungen von Formaldehyd statt.
Im Ergebnis können weitergehende Anforderungen
an die Produktinformation und die Risikominderung
entstehen. Die Entscheidungen zur Risikominderung
auf der Ebene des Stoffes (hier Formaldehyd) können
in diesem Kontext nur auf europäischer Ebene
gefasst werden, jedoch bleibt das Schutzniveau
für die Gesundheit der Bewohner in Bezug auf die
Innenraumluft unter der Bauproduktenverordnung
weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedstaaten.
61 Fläche eingebrachter Holzprodukte [m²] pro Raumvolumen [m³]
62 DIN EN 16516 : 2018-01 Bauprodukte – Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen – Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft; Deutsche
Fassung EN 16516 : 2017
40
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Auch in anderen Ländern gibt es nationale Formaldehyd-Regelungen, so sind in den letzten Jahren in den
USA stufenweise die CARB-Regularien (California Air
Resources Board) eingeführt worden. Verschiedene
Label wie in Deutschland im Rahmen des Blauen
Engels das DE-UZ (Umweltzeichen) 76 „Emissionsarme Holzwerkstoffplatten“ oder das österreichische
Umweltzeichen UZ 07 haben normalerweise schärfere
Anforderungen als die staatlichen Regelsetzungen.
Die Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau (2003)
schreibt ihren Mitgliedsfirmen vor, nur solche
Holzwerkstoffe einzusetzen, die maximal 30 % des
gesetzlich erlaubten Emissionswertes (bezogen auf
die bis Ende 2019 gültige Prüfvorschrift) erreichen.
Mit dem DE-UZ 38 „Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen“ sind verschiedene Möbel ausgezeichnet, das DE-UZ 176 gilt für
„Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen
aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“. Im
Zusammenhang mit dem neuen deutschen Referenzprüfverfahren muss in den nächsten Jahren geprüft
werden, inwieweit die Formaldehydanforderungen
beim Blauen Engel angepasst werden sollten.
Neben der Beschränkung der Emissionen muss
das verwendete Holz gemäß den Vergabekriterien
aus nachweislich legalen Quellen stammen und
bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
(siehe Box 5).
In Innenräumen sind vorbeugende Holzschutzmittel
gegen Pilze und Insekten für Holzprodukte grundsätzlich nicht mehr notwendig. Balken oder Holzteile
können allein durch die Baukonstruktion vor Schädlingen ausreichend geschützt werden. Sie lassen
sich so einbauen, dass Insekten sie nicht erreichen
können oder ein möglicher Befall leicht optisch festgestellt werden kann. Die Holzschutznorm DIN 68800
hält am Prinzip „baulicher Holzschutz geht vor
chemischem Holzschutz“ fest und verbannt Fungizide und Insektizide aus Häusern und Wohnungen.
Das UBA rät von Holzschutzmitteln in Wohnungen
generell ab, da sie die Gesundheit schädigen können.
Alternativ können befallenes Holz oder Möbelstücke
mit Heißluft behandelt werden.
Auf die Klimaschutzwirkungen langlebiger Holzprodukte geht Kapitel 3.1.3 ein.
Box 5: Instrumente zur Kennzeichnung und Förderung nachhaltiger Holzprodukte
Die nachhaltige Forstwirtschaft ist auch bei der umweltfreundlichen Beschaffung sowie bei der Umweltkennzeichnung eine wichtige Anforderung. Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen
nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch
Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
Bei der Umweltkennzeichnung Blauer Engel werden bei allen einschlägigen Vergabegrundlagen zu Holz- und
Papierprodukten ebenfalls Anforderungen an die nachhaltige Forstwirtschaft gestellt. Als Nachweise werden von
beiden Instrumenten sowohl die Zertifizierungssysteme FSC als auch PEFC genutzt und anerkannt.
3.2.2 H
olz als Rohstoff für Zellstoff- und
Papierprodukte
Bei der Papierproduktion nimmt Deutschland eine
Spitzenstellung in Europa ein. Jährlich werden ca.
9,3 Mio. m³ Holz in der deutschen Zellstoff- und
Papierindustrie eingesetzt. Davon fallen als Rundholz
5,4 Mio. m³ und als Sägenebenprodukte 3,9 Mio. m³
an. Die rund 22,3 Mio. Tonnen Faserstoffverbrauch
der deutschen Papierindustrie im Jahr 2019 teilen
sich in 4,1 Mio. Tonnen Primärzellstofffasern, 1 Mio.
Tonnen Holzstofffasern und 17,1 Mio. Tonnen Sekun-
därfasern63 auf. Aus diesen Faserstoffen wurden im
Jahr 2019 22,1 Mio. Tonnen Papier hergestellt. Mit
210 Kilogramm Papier pro Person und Jahr verbrauchen wir rechnerisch viermal mehr Papier als der
weltweite Durchschnittsbürger mit 55 Kilogramm pro
Jahr. Beim rechnerischen gesamtvolkswirtschaftlichen Pro-Kopf-Verbrauch werden auch Verbräuche
63 Primärzellstofffasern sind ein durch chemischen Aufschluss aus pflanzlichen
Rohstoffen (überwiegend aus Holz) gewonnenes Fasermaterial (Halbstoff ). Holzstofffasern sind ein mit überwiegend mechanischen Mitteln aus Holz gewonnenes
Fasermaterial. Sekundärfasern werden aus gebrauchten und ungebrauchten
Papieren, Kartonagen und Pappen gewonnen.
41
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
außerhalb der Haushalte, die z. B. in Gewerbe,
Medien und Verwaltung anfallen, mit einkalkuliert.
Nach einer Untersuchung der INTECUS GmbH64
werden in deutschen Haushalten jährlich zwischen
95 und 105 Kilogramm Papier pro Person verbraucht.
Insgesamt beträgt der weltweite Verbrauch jährlich
423 Mio. Tonnen Papier, in der EU belief sich der pro
Kopf-Verbrauch im Jahr 2018 auf 133 Kilogramm pro
Jahr.
Der boomende Versandhandel über das Internet
führte dazu, dass der größte Teil des in Deutschland
verwendeten Papiers (rund 50 %) inzwischen für
Verpackungen genutzt wird, wobei allerdings
überwiegend mehrfach recycelte Papierfasern zum
Einsatz kommen. Nur noch ca. 30 % allen Papiers in
Deutschland wird als Druckerzeugnis oder Büropapier verbraucht. Der Rest sind Hygienepapiere, deren
Verbrauch einen leicht steigenden Trend aufweist mit
hohem Anteil an Primärzellstofffasern.
In Deutschland wachsen jährlich pro Hektar Wald
11,6 m³ Holz nach. Würde der gesamte jährliche
Zuwachs der 11 Mio. Hektar Waldfläche für die
Zellstoffproduktion verwendet (eine rein theoretische
Annahme), ließen sich daraus bis zu 25 Mio. Tonnen
Zellstoff produzieren. Diese Menge wäre zwar ausreichend65, um den Papierverbrauch in Deutschland zu
decken, allerdings würde darüber hinaus kein Holz
für sonstige Nutzungen zur Verfügung stehen. Altpapier ist deshalb unser hauptsächlicher und inländisch vorhandener Papierrohstoff mit steigendem
Wert. Durch die Steigerung des Altpapieranteils in der
deutschen Papierproduktion auf derzeit 76 % werden
die Wälder maßgeblich entlastet. Das Papierrecycling
ist eine wichtige Stütze der Kreislaufwirtschaft in
Deutschland und zunehmend auch in Europa sowie
weltweit.
Für einen gut funktionierenden Recyclingkreislauf
und hohe Festigkeit des produzierten Papiers werden
auch frische Fasern (Primärzellstofffasern) benötigt. Ca. 20 % der eingesetzten Fasern sollten dem
Kreislauf als Frischfasern zugeführt werden. Frischfaserpapiere für den europäischen Markt werden
überwiegend in Skandinavien und zunehmend
64 Gutachten 18-11-60 zum Pro-Kopf-Papierverbrauch in der Bundesrepublik
Deutschland, INTECUS GmbH Dresden, Jörg Wagner, im Auftrag des Verbandes
Deutscher Papierfabriken, Mai 2019
65 Vergleich mit dem Faserstoffverbrauch von 21,9 Mio. t
42
in Südamerika produziert und nach Deutschland
importiert, diese gewährleisten dann auch zum Teil
den Frischfasernachschub, der für die Herstellung
von Recyclingpapieren mit hoher Festigkeit in
Deutschland notwendig ist. Beide Papiersegmente
haben ihre Berechtigung.
Im Bereich der Büropapiere und auch der Hygienepapiere sind noch erhebliche Steigerungspotentiale für
den Altpapiereinsatz vorhanden. Der Recyclingpapieranteil im Bereich der in Deutschland verbrauchten Büropapiere liegt bei gerade einmal 16 %. Papiere
mit dem Blauen Engel beweisen seit langem, dass
sich auch aus überwiegend unteren und mittleren
Altpapiersorten mit umweltverträglichen Verfahren
hochwertige Recyclingpapiere produzieren und damit
Primärfasern substituieren lassen66. Verpackungspapiere werden in Deutschland fast ausschließlich
aus Altpapier hergestellt. Wichtig ist der verantwortungsbewusste Umgang mit Papier, vor allem vor dem
Hintergrund der weltweiten Ungleichverteilung des
Papierkonsums und dem hohen Anteil an Importen
von Zellstoff und Fertigerzeugnissen aus Zellstoff
z. B. Bücher aus China (siehe Box 6).
Alle modernen, integrierten Zellstoff- und Papierwerke beziehen ihre Energie aus dem Rohstoff Holz
und speisen darüber hinaus überschüssigen Strom
in die Stromnetze ein. Die Energie wird überwiegend
durch die thermische Verwertung von nicht stofflich
verwertbarem Holz sowie von Produktions- und
Faserrückständen erzeugt. Über 95 % der von den
Unternehmen im eigenen Betrieb erzeugten Elektrizität stammt aus Kraft-Wärme-Kopplung. Primärzellstoffpapiere aus diesen Werken können weniger
CO2-Emissionen verursachen, als manches mit dem
deutschen Energiemix hergestellte Recyclingpapier.
Für Papiere aus Brasilien oder Indonesien sieht die
Bilanz anders aus, denn hier spielen der Transport,
die zum Teil nicht nachhaltige Waldbewirtschaftung
und geringere Umweltauflagen eine maßgebliche
Rolle. Das Ergebnis des Vergleiches der CO2-Bilanz
zwischen Primärfaserpapier und Recyclingpapier
ist somit vom jeweiligen Fall abhängig. Obwohl
66 Mit der Broschüre „Papier. Wald und Klima schützen“, herausgegeben vom
Forum Ökologie & Papier (FÖP), Hamburg, in Kooperation mit dem UBA und vielen
anderen Partnern liegt ein Beispiel vor, dass unterschiedliche Papiere aus 100 %
Altpapier, die die Kriterien des Blauen Engels erfüllen, eine ausgezeichnete Druckqualität gewährleisten. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/378/publikationen/papier_-_wald_und_klima_schuetzen-reichart_1.pdf
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
die CO2-Bilanz nicht immer genau bestimmbar ist,
ergeben sich dennoch eindeutige Umweltvorteile für
das Recyclingpapier:
▸▸ Die Ressource Holz wird geschont und steht für
andere Nutzungen zur Verfügung. Die Flächenkonkurrenz wird vermindert.
▸▸ Der Prozesswasserbedarf ist zwei- bis siebenmal
niedriger.
▸▸ Die Entlastung der globalen Waldressource
bedeutet:
▸▸ Schutz von Primärwäldern,
▸▸ Erhalt der Biodiversität,
▸▸ Schutz des Lebensraums der lokalen Bevölkerung.
▸▸ Der Gesamtenergiebedarf ist drei bis viermal
niedriger.
▸▸ Sekundärfaserverwendung bedeutet „Papier der
kurzen Wege“.
Box 6: EU- Holzhandelsverordnung sowie das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
Laut EU-Holzhandelsverordnung1 müssen seit März 2013 alle Händler, die Holz oder Holzprodukte innerhalb der
EU erstmals auf den Markt bringen, nachweisen, dass ihre Produkte legal geschlagen und gehandelt wurden.
Druckerzeugnisse wie Zeitschriften und Bücher sind vom Gesetz ausgenommen, darüber hinaus gibt es weitere
Ausnahmen. Es gilt als legal eingeschlagen, was in den jeweiligen Partnerländern national als legale Forstwirtschaft eingestuft wird.
Im Mai 2013 wurde dazu die Umsetzung der Verordnung durch eine Änderung des Holz-Handels-Sicherungsgesetzes2 beschlossen. Geregelt werden insbesondere Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden
sowie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß
gegen geltendes EU-Recht besteht. Das Gesetz sieht auch eine Meldepflicht für alle Marktteilnehmer vor, die Holz
aus Drittstaaten erstmalig nach Deutschland importieren und in Verkehr bringen.
Für Holz, das für die Herstellung von Zellstoff- und Papierprodukten für den deutschen Markt außerhalb der EU
geschlagen wird, werden hier kaum Konsequenzen zu spüren sein, da zum einen importierte Fertigerzeugnisse
ausgenommen sind und zum anderen die Definition von legaler Forstwirtschaft in Einzelstaaten sehr unterschiedlich ausfällt. Umweltverbände und auch Industrieverbände3 kritisieren die Regelungen als zu schwach
und zu durchlässig. Da zwar Zellstoff und Papier, nicht aber Druckerzeugnisse unter das Gesetz fallen, müssen
z. B. Verlage, die Bücher in China produzieren, nicht nachweisen, woher das Papier stammt.
1
2
3
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32010R0995:DE:NOT
http://www.gesetze-im-internet.de/holzsig/BJNR134500011.html
Stellungnahme und Forderung des Verbandes Deutscher Papierfabriken e. V. (VDP) in Bezug auf die EU-Holzhandels-verordnung anlässlich deren Überarbeitung,
21.01.2016
Neben der Umsetzung im Umweltzeichen Blauer
Engel und nationalen Beschaffungsempfehlungen67
setzt sich das UBA auch in internationale Gremien
für die Verwendung von Recyclingpapier ein, vor
allem im Rahmen der Erarbeitung internationaler
Umweltzeichen für Papierprodukte (z. B. Europäisches Umweltzeichen) und damit zusammenhän-
67 http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung/empfehlungen-f uer-ihre-ausschreibung
gende Empfehlungen für eine umweltfreundliche
Beschaffung68. Es wirbt für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Papierprodukt als
solchem, das heißt Papier sparsam einzusetzen und
Altpapier höchstmöglich zu verwerten. Darüber
hinaus beteiligt sich das UBA an dem europäischen
Informationsaustausch zur Weiterentwicklung der
Besten Verfügbaren Techniken für die Zellstoff- und
68 http://ec.europa.eu/environment/gpp/eu_gpp_criteria_en.htm
43
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Papierbranche gemäß der Richtlinie über Industrieemissionen (IED 2010/75/EU). Ziel ist es dabei ein
harmonisiertes anspruchsvolles Umweltschutzniveau
für alle industriellen Anlagen der Branche in Europa
zu erreichen.
2. Auftrennung der Holzbestandteile in kurzkettige
Kohlenstoffmoleküle.
3.2.3 Holz als Chemierohstoff
Die speziellen Anforderungen der Sägeindustrie
sowie der Zellstoff- und Papierindustrie an Holzart
und Holzeigenschaften führen dazu, dass nicht die
gesamte Holzbiomasse genutzt wird. Seit mehreren
Jahren bemühen sich Forschung und Entwicklung
daher um neue Verfahren, die eine vollständige
Nutzung des Holzes erlauben.
Beim ersten Weg werden durch chemisch-physikalische Verfahren die Hauptbestandteile gewonnen.
Diese können dann mittels biotechnischer Verfahren
(z. B. enzymatische Umsetzung) in fermentierbare
Zucker umgewandelt werden. Diese wiederum
erlauben durch weitere biotechnische Verfahren
die Produktion von höherwertigen Produkten wie
Alkohole (z. B. Ethanol), oder Biopolymere („BioKunststoffe“). Das gewonnene Lignin kann direkt als
Werkstoff eingesetzt oder aber zu Phenolen umgewandelt werden.
So lässt sich aus Holz und verholzter Biomasse
grundsätzlich die gesamte Palette an chemischen
Produkten, die heute durch die Petrochemie geliefert
wird, herstellen. Das geschieht in sogenannten
Bioraffinierien. Prinzipiell sind hierbei zwei Wege
denkbar:
Beim zweiten Weg werden mittels thermochemischer
Verfahrenstechniken (Pyrolyse, Wirbelschichtvergasung) Holzrohstoffe in kurzkettige KohlenstoffMoleküle (Synthesegas, Syngas) umgewandelt. Damit
können bestehende Prozesse der Petrochemie für
biobasierte Materialien genutzt werden.
1. Die Nutzung der Vorleistung der Natur durch
Aufschluss des Holzes in seine Hauptbestandteile
Zellulose, Hemizellulose und Lignin;
Die Bundesregierung greift diese neuartigen
Verfahren vor allem im Kontext der Bioökonomie auf
(BMBF & BMEL 2020, BMEL 2018). In der Roadmap
Bioraffinerien (Bundesregierung 2014) werden zudem
44
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Stärken und Schwächen der Verfahren analysiert
und erheblicher Forschungsbedarf identifiziert.
Beide Verfahrenswege sind aktuell noch in der
Entwicklungsphase und bisher nur im Demonstrationsmaßstab umgesetzt worden. Dennoch sollte
bereits frühzeitig sichergestellt werden, dass die
neuen Verfahren und Produkte insgesamt zu Vorteilen für die Umwelt gegenüber den herkömmlichen
Verfahren und Produkten führen. Das UBA begleitet
diese Entwicklungen kritisch mit großem Interesse,
um mögliche ökologische Fehlentwicklungen
frühzeitig zu erkennen. Ein wesentlicher Aspekt bei
der Umsetzung solcher Konzepte ist die nachhaltig
verfügbare Rohstoffmenge. So geht beispielsweise
eine Schätzung innerhalb der Roadmap Bioraffinerien
für eine Synthesegas-Bioraffinerie (s. o. zweiter Weg)
von einem Bedarf von rund 450.000 Tonnen Buchenhackschnitzeln aus.
3.2.4 Holz als Energieträger
Holz ist ein nachwachsender Energieträger. Ein
positiver Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung durch Substitution fossiler Brennstoffe kann
jedoch nur bei einer an Klimaschutzerfordernisse
angepassten Waldbewirtschaftung und Holznutzung
erwartet werden (siehe 3.1.3).
Die energetische Nutzung von Holz wird über
verschiedene Instrumente gefördert, z. B. die Erzeugung von Strom durch das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) oder die Erzeugung von Wärme durch
Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien. Deshalb wird Holz seit einigen
Jahren verstärkt als Brennstoff in Heizungsanlagen,
Biomasseheizkraftwerken und Holzvergasern
eingesetzt. Die energetische Verwertung von Holz
nahm von ca. 20 Mio. m³ in 1990 auf ca. 65 Mio. m³
in 2009 zu und erreichte damit den Umfang der
stofflichen Nutzung. Seitdem liegen die energetische
Verwertung von Holz und die stoffliche Nutzung
auf einem vergleichbaren Niveau (Mantau et al.
2018). Die weitere Entwicklung der energetischen
Holznutzung wird maßgeblich durch die Förderinstrumente bestimmt werden. So bleibt abzuwarten
in wieweit die erneuerbaren Energien-Ziele, z. B.
die Zielvorgaben der europäischen Union für den
Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung in
der erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II), eine
Steigerung der Holzenergienutzung zur Folge haben
wird und ob diese dem Umwelt- und Klimaschutz
dient.
Folgender Vergleich deutet darauf hin, dass keine
zusätzlichen Energieholzpotenziale verfügbar
sind: Die Studie „BioRest: Verfügbarkeit und
Nutzungsoptionen biogener Abfall- und Reststoffe
im Energiesystem“ (Fehrenbach et al. 2019) beziffert
das für die energetische Nutzung verfügbare Holz auf
rund 17 Mio. t. Darin enthalten sind rund 6–11 Mio.
Tonnen Waldholz (hier wurden Dendromasse-Potenziale betrachtet), ca. 4 Mio. Tonnen Industrierestholz
und ca. 6–7 Mio. Tonnen Altholz. Laut Mantau (2018)
wurden 2016 jedoch bereits rund 27 Mio. Tonnen
Holz energetisch genutzt.
Bei der Verbrennung von Holz sind die dabei emittierten Luftschadstoffe ein unerwünschter Nebeneffekt.
In größeren Anlagen – Kraftwerken oder Heizkraftwerken – können effiziente Abgasreinigungsanlagen
den Schadstoffausstoß geringhalten. Viele dieser
Anlagen sind mit Minderungstechniken ausgestattet,
die auch den Einsatz von gebrauchten und behandelten Hölzern erlauben.
Den größten Anteil an der energetischen Nutzung
von Holz aber machen Kleinanlagen in Haushalten
und in Gewerbebetrieben aus. In diesen Anlagen
darf nur trockenes und naturbelassenes Holz zum
Einsatz kommen, weil die Installation leistungsfähiger Abgasreinigungstechnik gemäß dem Stand
der Technik zu aufwändig wäre. In Haushalten sind
derzeit noch zahlreiche kleine Öfen und Heizkessel
installiert, die eine relativ geringe Effizienz haben
und einen erheblichen Ausstoß an Luftschadstoffen
verursachen. Aus diesem Grund wurde im Jahr
2010 die Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen (1.BImSchV) novelliert, die die
Installation und den Betrieb kleiner Anlagen regelt.
Mit der Umsetzung dieser Vorschriften werden die
Emissionen aus Anlagen dieser Art in den nächsten
Jahren deutlich sinken. Das UBA stellt der Öffentlichkeit Informationen über den richtigen Betrieb von
Holzfeuerungen zur Verfügung, beispielsweise mit
der Broschüre „Heizen mit Holz“69. Das UBA setzt
sich für anspruchsvolle Kriterien bei der Vergabe des
Blauen Engels für Pelletkessel und -öfen sowie beim
EU-Umweltzeichen für Heizungsanlagen ein. Auch
für Brennstoffe bestehen Umweltzeichen: die Vergabegrundlagen des Blauen Engel für Holzpellets und
69 https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz
45
3 Schutz der Wälder und nachhaltige Holznutzung – Anforderungen des Umweltbundesamtes
Holzhackschnitzel enthalten neben Anforderungen
an die Brennstoffqualität vor allem Vorgaben für die
nachhaltige Erzeugung des Brennstoffs.
3.2.5 Nutzungskaskaden und nachhaltige
Altholzverwertung
Um eine dauerhaft nachhaltige Versorgung mit dem
Rohstoff Holz zu sichern, muss die verfügbare Holzbiomasse nachhaltig und effizient genutzt werden.
Ein wichtiger Weg zu diesem Ziel sind Nutzungskaskaden (vgl. 3.1.3 Wald als Klimaschützer).
Holz und Holzwerkstoffe werden nach dem Ende ihrer
Nutzung als sogenanntes Altholz bzw. Gebrauchtholz
unter anderem in Form von Sperrmüll oder auf
Werkstoffhöfen gesammelt. Das Altholz kann stofflich
oder energetisch verwertet werden. Das UBA setzt
sich dafür ein, Holz wo immer möglich, vor der
energetischen Nutzung mehrfach und möglichst
hochwertig stofflich zu nutzen (Kaskadennutzung).
Dieses Ziel greift die Bundesregierung im Deutschen
Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) auf und
unterstützt ausdrücklich weitere Nutzungskaskaden
zu entwickeln. Den rechtlichen Rahmen für die
Kaskadennutzung von Holz und damit für das
Recycling von Altholz bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Verwertungsmöglichkeiten
und Anforderungen an eine schadlose Verwertung
sind durch die Altholzverordnung (AltholzV) geregelt.
In der AltholzV können entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz Anforderungen an die Kaskadennutzung festgelegt werden. Die energetische Verwertung
des Altholzes hat entsprechend den Regelungen
des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG)
in geeigneten Feuerungsanlagen zu erfolgen. Eine
Deponierung von Altholz ist nicht mehr zulässig.
Auch diese Rechtsgrundlagen unterstützen den
Aufbau von Nutzungskaskaden.
Welchen Verwertungsweg die Althölzer gehen, hängt
von den Verunreinigungen des Holzes ab. Je nach
Art der vorherigen Nutzung kann Altholz mit Lacken,
Holzschutzmitteln oder Beschichtungen behandelt
sein. Um eine möglichst hochwertige Verwertung zu
ermöglichen, wird das gesammelte Altholz deshalb
46
vor der Verwertung sortiert und aufbereitet, indem
z. B. die Störstoffe oder Lackierungen entfernt werden.
In Deutschland wurden 2016 rund. 6,6 Mio. Tonnen
Altholz durch die Sammlung erfasst, wovon ca.
25 % (ca. 1,6 Mio. t) stofflich verwertet werden (FNR
2019a). Jedoch darf aufgrund von Schadstoffbelastungen oder einer Holzschutzmittelbehandlung nicht
jedes Altholz einer stofflichen Verwertung zugeführt
werden. Für diese Altholzsortimente ist eine energetische Verwertung in entsprechend genehmigten
Feuerungsanlagen möglich. Durch die energetische
Nutzung von Altholz können fossile Brennstoffe
substituiert werden.
Vor allem Möbel und Verpackungshölzer werden
wieder aufbereitet und einer erneuten stofflichen
Nutzung zugeführt. Hauptabnehmer für das recycelte
Altholz in Form von Hackschnitzeln ist die Spanplattenindustrie. Im Mittel werden in Deutschland
20–25 % Altholz in der Spanplattenproduktion
eingesetzt (FNR 2019a).
Das Recycling von Holzprodukten, Papier und Pappe
entlastet nicht nur die Wälder, sondern mindert
gleichzeitig auch die Energie- und Wasserverbräuche
in der Produktion sowie die Inanspruchnahme von
Landflächen (Risse et al. 2017). Die Herstellung von
Recyclingkopierpapier verbraucht im Vergleich zu
Frischfaserkopierpapier nur ca. 30–50 % des Wassers
und ca. 35–60 % der Energie. Weitere Informationen
zum Papierrecycling finden sich im Abschnitt „Holz
als Rohstoff für die Zellstoff- und Papierherstellung“.
Auch wenn die nachhaltig verfügbaren Holzpotenziale hoch effizient und mehrfach genutzt werden,
kann eine nachhaltige Versorgung in Zukunft nur
gesichert werden, wenn gleichzeitig auch eine
Verringerung des Ressourcen- und Energiebedarfs
insgesamt erfolgt. Neben der Förderung ressourceneffizienter Produkte und Produktion, gesetzlichen
Regelungen und klimapolitischen Maßnahmen (z. B.
der energetischen Gebäudesanierung), trägt auch
das persönliche Verhalten zu einer Verringerung des
Ressourcenbedarfs bei.
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
4.1 Was bedeutet „nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft“?
Wirtschaftliche Interessen, soziale Verbesserungen
und Ziele des Umweltschutzes scheinen oft auf den
ersten Blick schwer vereinbar. Strategien zur Nachhaltigkeit versuchen genau diese Interessen zusammenzuführen. Für die Nutzung des Waldes ergibt sich
daraus, dass die zahlreichen, sehr unterschiedlichen
gesellschaftlichen Ansprüche (Stichwort Multifunktionalität), vertreten durch unterschiedliche Behörden,
durch die Forstwirtschaft, die WaldeigentümerInnen,
Verbände usw. fortwährend ausbalanciert werden
müssen. Soweit Wirtschaft und Soziales aber unabdingbar auf Ökosystemleistungen beruhen, muss der
langfristigen Umweltverträglichkeit ein Vorrang vor
kurzfristigen ökonomischen oder sozialen Vorteilen
eingeräumt werden.
Aus dieser Sicht ist zu begrüßen, dass vier der sechs
von Forest Europe formulierten Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft (Wien 2003, siehe Box 2)
einen klaren Bezug zum Umweltschutz haben. Die
wichtigsten Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes
in Bezug auf die Waldbewirtschaftung sind damit in
den Kriterien verankert. Die Kriterien sind allerdings
sehr allgemein formuliert. Um die Zielerfüllung
nachvollziehbar zu machen, sind in Deutschland wie
auch in anderen europäischen Ländern inhaltliche
Konkretisierungen erforderlich. Deshalb unterstützt
das UBA das Ziel der Naturschutz-Offensive 2020 des
BMU sehr, die Diskussion mit den Bundesländern
und allen relevanten Akteuren zur Festlegung von
Kriterien der guten fachlichen Praxis der Waldbewirtschaftung wieder aufzunehmen.
Auch die stoffliche oder energetische Nutzung der
Ressource Holz kann nur dann nachhaltig sein, wenn
Umweltschutzziele mindestens gleichwertig neben
wirtschaftlichen und sozialen Zielen berücksichtigt
werden. Eine Grundanforderung ist, dass das Holz
aus nachhaltiger Landnutzung stammt. Deshalb ist es
wichtig, dass sich Deutschland weltweit für nachhaltige Produktionsmethoden engagiert. Die natürlichen
Potenziale dafür sind in Anbetracht vorhandener
Flächenkonkurrenzen begrenzt. Umso wichtiger
ist es, den Rohstoff Holz so effizient wie möglich zu
nutzen.
Darüber hinaus ist Umweltverträglichkeit nur dann
gegeben, wenn die Herstellung von Produkten aus
Holz, die Produkte selbst sowie die Verbrennung
von Holz nicht zu schädlichen Wirkungen auf die
menschliche Gesundheit oder auf Umweltmedien
führen. Der Stand der Technik sollte stets dahingehend weiterentwickelt werden, dass bisher
unvermeidbare schädliche Wirkungen minimiert und
zukünftig möglichst vermieden werden.
4.2 Kann Deutschland seine Holzproduktion
nachhaltig und umweltgerecht steigern?
Der inländische Bedarf an Holzrohstoffen nahm in
den letzten Jahren kontinuierlich zu. Gleichzeitig
wird davon ausgegangen, dass das verfügbare
Potenzial der derzeit als „Brotbaum“ der Forstwirtschaft bezeichneten Fichte in Deutschland kontinuierlich abnimmt, dafür aber ein deutlich steigendes
Potenzial an Laubholz verfügbar ist (Schier & Weimar
2017). Deutschland sollte seinen Bedarf an Holz und
Holzprodukten soweit als möglich aus einheimischer
Produktion decken. Das spart nicht nur Transporte,
sondern garantiert auch, dass das Holz und daraus
hergestellte Erzeugnisse im Vergleich zu vielen
anderen Herkunftsländern nachhaltiger produziert
werden. Allerdings wird auch das in Deutschland
erzeugte Holz weltweit gehandelt, so dass ein
vermehrter Einschlag heimischer Hölzer nicht
zwangsläufig zu geringeren Holzimporten führt. Auch
sind der nachhaltigen Steigerung des Holzaufkommens aus eigener Produktion enge Grenzen gesetzt70.
Grenze Klimaschutz: Die Ziele der Waldstrategie
2020 und der Charta für Holz 2.0, zum einen das
CO2-Minderungspotenzial der Wälder zu erschließen
und zu erhalten und zum anderen die Holzernte
zu steigern, sind nur in engen Grenzen gleichzeitig
erfüllbar. Eine Kohlenstoffsenke sind Wälder nur,
wenn sie durch ihr Wachstum langfristig mehr CO2
binden, als durch Zersetzung, Waldbrände sowie die
Bewirtschaftung freigesetzt wird.
70 Zu den aus den dargestellten Grenzen aus Sicht des Naturschutzes abweichende
Meinungen bestehen.
47
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Der bereits angelegte oberirdische und unterirdische
Kohlenstoffspeicher ist um ein Vielfaches (rund
85fach) höher als die derzeitige jährliche Festlegung.
Weil dieser Speicher zugleich eine potenzielle
CO2-Quelle ist, muss sein Schutz oberste Priorität
haben. So zeigen auch die modellierten Treibhausgasbilanzen der WEHAM-Szenarien, dass eine Vorratsabsenkung auf die Holzvorräte der ersten Bundeswaldinventur sowie verkürzte Produktionszeiträume
(Holzpräferenzszenario der WEHAM-Szenarien) den
Wald zumindest zeitweise zu einer Treibhausgasquelle werden lassen (Rüter et al. 2017). Dies ist vor
dem Hintergrund des Übereinkommens von Paris
und der daraus abzuleitenden notwendigen Minimierung der kumulierten Treibhausgasemissionen
und dem politischen Ziel der Treibhausgasneutralität
bis 2050 kritisch zu sehen. Deshalb unterstützt
das UBA grundsätzlich den Ansatz des SRU (2012)
kontrollierbare Nutzungsgrenzen einzuführen.
Die bisher in Deutschland üblichen relativ langen
Umtriebszeiten sollten beibehalten oder sogar noch
ausgebaut werden, auch wenn sich dadurch die
jährliche Zunahme des Kohlenstoffspeichers allmählich verlangsamt.
Grenze Nährstoffnachhaltigkeit: Eine Möglichkeit
die Biomassenutzung aus Wäldern zu steigern besteht
in der intensiveren Nutzung von Kronenholz, Rinde
und anderen bisher kaum genutzten Holzfraktionen.
Damit ist aber gegenüber der Nutzung von Stammholz ein überproportional erhöhter Austrag von
Nährstoffen pro Flächeneinheit verbunden. Nicht alle
Standorte sind in der Lage, Nährstoffe so nachzuliefern, dass für zukünftig aufwachsende Bäume eine
ausgewogene Versorgung garantiert ist. Entsprechend
ist die Biomassenutzung zu beschränken. Geeignete
Ansatzpunkte wären hier, entsprechende Informationen zur Nährstoffnachhaltigkeit in den forstlichen
Standortskarten einzuarbeiten und in der Forstplanung bzw. der Forsteinrichtung zu berücksichtigen.
Düngungsmaßnahmen verändern die Bodenchemie
abrupt und sind deshalb nur ausnahmsweise, zum
Zwecke der Sanierung bereits vorhandener Degradationen mit der naturnahen Waldbewirtschaftung
vereinbar.
Grenze Biodiversitäts- bzw. Prozessschutz: Laut
NBS sollen Flächen mit natürlicher Waldentwicklung
auf 5 % zunehmen. Damit steigt der Anteil forstwirtschaftlich nicht nutzbarer Waldfläche gegenüber der
bereits heute verbindlich geschützten Fläche um 2 %.
48
Die wissenschaftliche Diskussion um Gewinne oder
Einbußen bei den unterschiedlichen Funktionen
des Waldes durch die Nutzungsaufgabe ist nicht
abgeschlossen und weitere Forschung ist erforderlich.
Neben unterschiedlichen fachlichen Ansichten
werden in den Diskussionen oft auch die gegensätzlichen Interessen der beteiligten Gruppen deutlich (vgl.
z. B. Meier-Landsberg & Schweinle 2017). Unbestritten
dürfte dagegen sein, dass bestimmte Arten und
Biotope nur unter ungestörten Bedingungen dauerhaft
existieren können und dass diese Bestandteile der
Biodiversität zu schützen sind. Weiterhin ist auf den
ungenutzten Flächen gut zu beobachten (Erkenntnisgewinn), welche Waldökosystemtypen sich unter den
Bedingungen des Klimawandels und unter konkreten
sonstigen Standortbedingungen (Relief, Boden,
Ausgangsbestockung, Wilddichte) spontan entwickeln
und an diese Bedingungen optimal angepasst sind.
Die angestrebte Erweiterung der ungenutzten Fläche
wird bei einer nationalen Betrachtung aus Sicht des
UBA nicht zu relevanten Änderungen der Produktions- oder Klimaschutzfunktion der Wälder führen.
Brauchen wir mehr Flächen für die Holzproduktion
in Deutschland?
Auch wenn die Waldfläche in Deutschland in den
letzten Jahren zunahm, kann es wegen der vielfältigen Nutzungskonkurrenzen nicht das Ziel sein, ihren
Anteil an der Gesamtfläche Deutschlands deutlich zu
erhöhen. Ein wichtiger und richtiger Schritt um das
eigene Holzaufkommen zu erhöhen, ist nachhaltig
nutzbare Holzpotenziale von bisher ungenutzten
Waldflächen mit geringem naturschutzfachlichem
Wert zu mobilisieren. Dadurch kann sowohl die
Bereitstellung von Holzbiomasse gesteigert als auch
der naturnahe Waldumbau auf diesen Flächen
forciert werden. Langfristig wirkt sich das positiv auf
die Kohlenstoffspeicherleistung und die Biodiversität
aus. Naturschutzanforderungen, insbesondere die
Ziele der NBS, sind zu beachten.
Im Rahmen integrierter Landnutzungskonzepte
können in begrenztem Umfang Holzquellen außerhalb des Waldes erschlossen werden. Dazu gehören
▸▸ Kurzumtriebsplantagen oder Agroforstsysteme
unter Beachtung von Umwelt- und Naturschutzauflagen71.
71 Vgl. BfN (2012)
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
▸▸ Holz, das bei Landschaftspflegemaßnahmen
anfällt und mit kurzen Transportwegen verwertet
werden kann.
Diese zusätzlichen Quellen können das Holzaufkommen aber nur geringfügig erhöhen. Deshalb sollten,
um einen hohen Anteil des deutschen Holzbedarfs
selbst zu decken, der Rohstoff Holz sparsam und effizient verwendet und die aufwachsenden Holzpotenziale optimal und umweltgerecht genutzt werden. Das
bedeutet, dass der stofflichen Nutzung in Nutzungskaskaden ein absoluter Vorrang einzuräumen ist. In
geringem Maße sind aus Sicht des Umweltschutzes
auch nachhaltige Ertragssteigerungen ein geeigneter,
ergänzender Weg.
Nachhaltige Ertragssteigerungen
in der Forstwirtschaft
Holzerträge dürfen, wenn überhaupt, nur innerhalb
ökologisch vertretbarer Grenzen gesteigert werden.
Das heißt, dass die ökologischen und weiteren
Schutzfunktionen der Wälder für das Klima, für
Wasser, Boden und Luft sowie für Pflanzen und Tiere
ebenso wie das natürliche Ertragspotenzial langfristig erhalten und, soweit möglich, gestärkt werden.
Die Weiterentwicklung der Waldbaukonzepte, eine
zielgerichtete Baumartenauswahl und Methoden
der herkömmlichen Forstpflanzenzüchtung sind aus
Sicht des Umweltschutzes geeignete Wege, um die
inländische Holzproduktion nachhaltig und in engen
Grenzen zu steigern72.
Ergänzend können Ertragssteigerungen durch
Vorwälder erreicht werden, z. B. auf Rekultivierungsflächen. Auch historische Waldbau- und Waldnutzungssysteme bieten dafür Möglichkeiten und haben
große Synergien mit dem Naturschutz. Allerdings
stehen für solche Nutzungen Flächen nur in sehr
begrenztem Umfang zur Verfügung.
Das UBA lehnt einen Ausgleich des Nährstoffentzuges
der Bäume durch Düngung sowie die Rodung von
Wurzelstöcken grundsätzlich ab, weil damit vielfältige Schädigungen des Bodens einhergehen.
72 Eine rein naturschutzfachliche Bewertung kann hierbei zu anderen Schlüssen
führen.
Wo wegen Belastungen in der Vergangenheit die
ausgewogene Ernährung der Waldbäume und damit
die Stabilität der Waldbestände nicht gesichert ist,
kann im Sinne einer Sanierung die Waldkalkung,
ggf. in Kombination mit dem Einsatz von Aschen aus
naturbelassenem Holz, eine praktikable Lösung sein.
Um negative Folgen zu vermeiden, sind gründliche
Standortuntersuchungen und sehr gezieltes Arbeiten
erforderlich. Für den Einsatz von Aschen im Wald
sollten weitere fachliche und rechtliche Vorgaben
erarbeitet werden73.
4.3 Wege zu gesunden und leistungs
fähigen Wäldern der Zukunft
Typische Waldlebensräume können sich nur in größeren zusammenhängenden Waldflächen ausbilden.
Einige Arten benötigen besonders große, ungestörte
Lebensräume. Deshalb sollten zusammenhängende
Waldflächen beim Ausbau der Siedlungs-, Verkehrs
und Energieinfrastrukturen geschont werden. Dort
wo eine Umwandlung von Waldflächen in andere
Nutzungen nicht vermieden werden kann, sind
störende Nutzungen zu bündeln und unsensible
Bereiche zu bevorzugen. Altbestände sollten weitestgehend von Umwandlung verschont bleiben.
Das in den 1970er Jahren befürchtete Waldsterben
blieb aus. Der Kronenzustand der Waldbäume hat
sich jedoch im Vergleich zum Beginn der kontinuierlichen Beobachtung Mitte der 1980er Jahre trotz
erheblicher Fortschritte bei der Luftreinhaltung nicht
nachhaltig verbessert. Inzwischen ist bekannt, dass
es sich bei den Waldschäden um komplexe Reaktionen auf eine Vielzahl abiotischer und biotischer
Faktoren handelt, die auf die Waldbäume einwirken.
Besonders der Einfluss der langfristigen Klimaänderung nimmt zu, begleitet durch erhöhten Stress
aufgrund von Dürre und anderen Witterungsextremen sowie zunehmendem Befall mit Schaderregern.
Dies zeigen die großflächigen Kalamitäten der letzten
Jahre aufgrund der Dürre und Sturmereignisse
eindrücklich. Es bestehen weiterhin große Wissenslücken zu den vielfältigen Wirkungen und Wechselwirkungen der unterschiedlichen Stressoren auf
Waldökosysteme. Deshalb wären eine Ausweitung
und Intensivierung der Umweltbeobachtung im Wald
sowie der Ökosystemforschung erforderlich, um
73 Eine rein naturschutzfachliche Bewertung kann hierbei zu anderen Schlüssen
führen.
49
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
vorsorglich handeln zu können. Tatsächlich ist aber
eher eine gegensätzliche Tendenz zu verzeichnen.
Das UBA fördert Forschung zur Ökosystemintegrität
mit dem Ziel Maßnahmeempfehlungen abzuleiten.
Es unterstützt Bestrebungen, dem Problem der eher
zunehmenden Risiken durch eine Diversifizierung
der Bestände im Zuge des ökologischen Waldumbaus
zu begegnen. Maßgeblich für den Umbau ist die
Baumartenwahl. Es sollten Baumarten gewählt
werden, die die natürlichen, heutigen und zukünftigen Standortpotenziale gut nutzen können und
der potenziell natürlichen Vegetation unter diesen
Bedingungen entsprechen.
Eine naturnahe, multifunktionale und umweltverträgliche Waldbewirtschaftung und ein konsequenter
Umbau in stabile, mehrschichtige Waldbestände mit
weiter zunehmendem Laubholzanteil schaffen wichtige Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung
der Wälder. Sie erzeugen mehrfache Synergien und
werden den drei Säulen der Nachhaltigkeit gerecht:
▸▸ gegenüber gleichaltrigen Monokulturen, vor allem
Nadelholz, stabilere Holzproduktion im Rahmen
der natürlichen Standortpotenziale,
▸▸ Erhaltung und weiterer Aufbau des Kohlenstoffspeicherpotenzials (Klimaschutz),
▸▸ beste strukturelle Voraussetzungen für die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel sowie eine
hohe Lebensraumfunktion (Biodiversitätsschutz),
▸▸ verbesserte Resilienz gegenüber auch zukünftig
noch erhöhten Stickstoffeinträgen,
▸▸ Stärkung der Regulationsmechanismen zur
natürlichen Schädlingsbekämpfung und zur
schnellen Wiederherstellung der Waldfunktionen
nach Schäden.
Die Forstwirtschaft steht dem ökologischen Waldumbau zwar grundsätzlich positiv gegenüber (bei
großer Spannbreite der Meinungen einzelner Akteure)
und hat den Waldumbau in den Waldbau-Leitlinien
der Bundesländer verankert. Es existieren aber
noch zahlreiche praktische Hürden für eine zügige
Umsetzung, z. B. ist die Nachfrage nach Laubholz
deutlich geringer als nach Nadelholz, der Waldumbau
ist teuer und kann aus waldbaulicher Sicht nicht
überall gleichzeitig in Angriff genommen werden. Die
50
nach den schweren Waldschäden der letzten Jahre
notwendige Wiederbewaldung von Schadflächen
bietet die Chance, Waldumbauziele nun schneller
und umfassender als bisher umzusetzen. Die für
die Wiederbewaldung vorgesehenen Fördermittel
müssen entsprechend ausgerichtet werden. Um den
Waldumbau praktikabel zu machen und die Kosten
dafür in vertretbaren Grenzen zu halten, müssen
zudem die Wildbestände überall auf ein solches Maß
reduziert werden, dass junge Laubbäume auch ohne
den Schutz durch Zäune und andere aufwändige
Maßnahmen aufwachsen können.
Je geringer die zukünftigen Schadstoffeinträge in die
Wälder in Deutschland sind, umso mehr Chancen
bestehen für ihre gesunde Entwicklung, Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, Funktionstüchtigkeit
und den Erhalt ihrer biologischen Vielfalt. Besonders
beim Stickstoff sind in Deutschland und Europa
über bestehende Anforderungen hinausgehende
Emissionsminderungsmaßnahmen erforderlich. Ein
ausreichender Schutz der Wälder vor Wirkungen
von Luftschadstoffen kann nur durch international
abgestimmte Maßnahmen und ihre konsequente
nationale Umsetzung erreicht werden.
Der Einsatz von Insektiziden im Wald ist wegen
seiner Auswirkung auf Nichtziel-Organismen grundsätzlich ökologisch problematisch und sollte auf das
absolut unvermeidbare Minimum begrenzt werden.
4.4 E
ffiziente Nutzung in- und ausländischer Holzvorräte für Produkte und
die Energiegewinnung
Holz ist ein vielseitig verwendbarer, aber auch ein
knapper Rohstoff. Um einen möglichst großen Anteil
des in Deutschland benötigten Holzes selbst zu
produzieren und dabei die Wälder nicht zu übernutzen, sind intelligente Lösungen für eine möglichst
hohe Mehrfachnutzung zu entwickeln. Zertifizierungssysteme bieten eine gute Orientierung, um nur
Holz aus nachhaltigen Quellen im In- und Ausland
zur Produktion von Holzprodukten zu verwenden.
Die in Deutschland gewachsenen Holzrohstoffe
können derzeit noch nicht im vollen Umfang genutzt
werden. Ein wichtiger Hinderungsgrund besteht
darin, dass zahlreiche, oft kleine Waldflächen in
Privatbesitz gar nicht bewirtschaftet und somit auch
nicht geerntet werden. Das UBA unterstützt Bemühungen diese Potenziale nachhaltig zu mobilisieren,
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
wozu die im Bundeswaldgesetz verankerte Stärkung
von Forstbetriebsgemeinschaften und forstlichen
Zusammenschlüssen beiträgt. Um breitere Verwendungsmöglichkeiten für Laubholz zu erschließen,
ist weitere Forschung und Entwicklung erforderlich.
Es ist notwendig, dass sich die Holzwirtschaft
langfristig an das ökologische Erfordernis höherer
Laubholzanteile anpasst. In diese Richtung gibt
es bereits zahlreiche Initiativen, aber auch noch
Widerstände der holzverarbeitenden Industrie sowie
Skepsis seitens mancher Waldbesitzer gegenüber dem
ökologischen Waldumbau.
Nutzungskaskaden: Die direkte energetische
Nutzung von Waldholz (Starkholz) bietet unter dem
Aspekt Klimaschutz keine Vorteile. Es sollte immer
zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und
erst am Ende einer kaskadenartigen Nutzung energetisch verwertet werden. Dies ermöglicht den weiteren
Aufbau und die Nutzung eines Holzproduktspeichers
für Kohlenstoff in den nächsten Jahrzehnten. WaldRestholz, das nicht effizient stofflich nutzbar ist und
nicht aus Gründen der Nährstoffnachhaltigkeit, zum
Erhalt der CO2-Senkenleistung des Waldes oder der
Biodiversität im Wald verbleiben soll, nicht stofflich
nutzbares Altholz und Landschaftspflegeholz
usw. können als Ersatz (die Substitution) fossiler
Brennstoffe einen gewissen Beitrag zum Klimaschutz
leisten. Jedoch ist dieser Beitrag aufgrund des bereits
ausgeschöpften Energieholzpotenzials (vgl. 3.2.4)
sehr begrenzt. Eine besonders hohe Klimaschutzwirkung besitzt dagegen die Substitution energieintensiver Baustoffe und Produkte durch Holzprodukte.
Das UBA empfiehlt ökonomische Anreize besonders
für die stoffliche Substitution zu setzen. Die holzverarbeitende Industrie recycelt bereits seit langem
anfallende Reststoffe. Der konsequente Aufbau und
Ausbau solcher Nutzungskaskaden ist mit einer
umwelt- und sozialverträglichen Steigerung der
Wertschöpfung von Holz- und Holzprodukten verbunden. Bioraffinerien und weitere innovative Verfahren
der Bioökonomie eröffnen die Möglichkeit, auch
bisher nicht verwendbare oder energetisch genutzte
Holzfraktionen stofflich zu nutzen. Sie sollten aber
nicht zu einem weiter steigenden Druck auf die
Waldbestände führen, denn im Wald verbleibendes
Totholz und Restholz trägt zur Humusbildung und
Kohlenstoffbindung sowie zur Nährstoffnachlieferung bei und fördert die Biodiversität. Bisher
werden die Verfahren erst erprobt, eine kommerzielle
Nutzung steht noch aus.
Sparsame Papierverwendung: Die Wiederverwendung von Papier dient nicht nur der sparsamen
Verwendung von Holz, sie bewirkt auch erhebliche
Einsparungen an Energie und Wasser und vermeidet
Transporte. Dennoch ist ein bestimmter Anteil
frischer Zellulosefasern erforderlich, um Papier qualitätsgerecht produzieren zu können. Beim sparsamen
Umgang mit Papier sind noch nicht alle Potenziale
ausgeschöpft. So ist z. B. noch nicht erreicht, dass alle
öffentlichen Einrichtungen ausschließlich Recyclingpapier verwenden. In der Bevölkerung erfreuen
sich Hygienepapiere zunehmender Beliebtheit. Weil
sie aber höchstens noch zur energetischen Nutzung
wiederverwendbar sind, ist es besonders wichtig, in
diesen Sortimenten einen noch höheren Anteil an
Recyclingpapier zu erreichen. Ein Weg dazu kann die
bessere Aufklärung der Verbraucher sein. Das UBA
setzt sich auch international für die Verwendung von
Recyclingpapier ein und ist an der Weiterentwicklung
der Standards der Besten Verfügbaren Techniken
für umweltgerechte Zellstoff- und Papierproduktion
beteiligt.
Weil die Importmengen an Papierprodukten sehr
hoch sind und der globale Papierverbrauch eventuell
zukünftig noch steigen wird, sind verstärkter Wissenstransfer und internationale Aktionen erforderlich
um den Rohstoff Holz noch effizienter und umweltverträglicher zu nutzen.
4.5 Gesundheits- und umweltverträgliche
Herstellung von Holzprodukten
In Deutschland werden bereits hohe Anforderungen
an eine umweltschonende Produktion von Holzprodukten gestellt. Durch den Einsatz der besten verfügbaren Technik gelingt es gesundheits- oder umweltschädliche Emissionen zu mindern oder gänzlich zu
vermeiden. Das UBA wirkt darauf hin, diese hohen
Umweltstandards national weiter zu verbessern und
auch europaweit einheitlich einzuführen. Großer
Forschungsbedarf besteht unter anderem noch
hinsichtlich der ökologischen Bewertung von Bioraffinerien und innovativen Holzprodukten. Angesichts
der bereits ohne diesen Zukunftssektor bestehenden
Rohstoffknappheit, ist besonders das Potenzial für
eine nachhaltige Rohstoffversorgung solcher Anlagen
zu hinterfragen.
Holzschutzmittel: Um die Dauerhaftigkeit von Holzprodukten im Außenbereich zu verbessern, können
industriell verschiedene Verfahren eingesetzt werden.
51
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Für die industrielle Anwendung von Holzschutzmitteln wurden Beste Verfügbare Techniken abgestimmt.
Eine gängige Methode ist die Imprägnierung des
Holzes mit Bioziden. Diese sind i. d. R. jedoch auch
gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt. Daher
ist der Eintrag von Bioziden in die Umwelt während
der Nutzung von behandeltem Holz durch Auswaschung in Folge von Niederschlägen und Verbau in
den Boden und Gewässer grundsätzlich auf ein Minimum zu beschränken. Darüber hinaus unterliegen
Holzschutzmittel hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
Mensch, Tier und Umwelt einer eingehenden Prüfung
und Zulassung nach Biozidrecht. Chemische Holzschutzmittel im Wohnbereich sind heute überflüssig.
Flüchtige organische Schadstoffe: Zur Beurteilung
der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC) aus Holzwerkstoffen in Innenräumen hält das
UBA eine einheitliche Festlegung der AgBB-Kriterien
als Mindestanforderung in den technischen Baubestimmungen der Länder für notwendig. Bauprodukte,
die diese nicht einhalten, dürften nicht in Innenräumen eingesetzt werden.
Emissionen durch Verbrennung: Bei der Verbrennung von Holz werden neben Kohlenstoffoxiden auch
Luftschadstoffe wie z. B. Feinstaub und NOx emittiert.
Altholz darf aus Gründen des Gesundheits- und
Umweltschutzes nur in bestimmten, dafür zugelassenen Feuerungsanlagen verbrannt werden, die über
ausreichende Abgasreinigungsanlagen verfügen.
In Kleinanlagen in Haushalten und Gewerbebetrieben, die den größten Anteil an der energetischen
Nutzung von Holz ausmachen, darf grundsätzlich
nur trockenes und naturbelassenes Holz zum Einsatz
kommen. Weiterhin besteht noch ein erhebliches
Potenzial für Verbesserungen, vor allem durch den
Austausch alter emissionsträchtiger Anlagen gegen
moderne, emissionsarme Anlagen, emissionsarmen
Betrieb der Anlage durch den Betreiber, regelmäßige
Wartung der Anlage und die Verwendung des
richtigen Brennstoffs. Um den Zielkonflikt zwischen
energetischer Holznutzung und Anforderungen der
Luftreinhaltung zu minimieren, ist es erforderlich,
kleine Verbrennungsanlagen für Holz effizienter und
emissionsärmer zu machen als sie es heute sind.
4.6 Forschungs- und Entwicklungsbedarf
Das UBA sieht hinsichtlich Umweltschutz und Wald
unter anderem Forschungsbedarf
52
▸▸ zu Formen der Wald- und Holznutzung, die
langfristig die besten Optionen für die Kohlenstoffspeicherung bei gleichzeitigem Erhalt und
Förderung der biologischen Vielfalt bieten,
▸▸ zu Waldbaukonzepten, die nachhaltige Ertragssteigerungen ermöglichen,
▸▸ im Bereich der Provenienzforschung und der
herkömmlichen Forstpflanzenzüchtung,
▸▸ zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel
▸▸ zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen
Basis ökologischer Belastungsgrenzen für Stoff
einträge,
▸▸ zur wissenschaftlichen Unterstützung der
Entwicklung von Aktionen der Bundesregierung
zur integrierten Stickstoffminderung
▸▸ zur Entwicklung von Referenz- und Zielsystemen
für eine integrative Zustandsbewertung von
Waldökosystemen, zur Entwicklung integrierter
Landnutzungssysteme.
Forschung und Entwicklung sind auch erforderlich,
um
▸▸ Verfahren für eine noch effizientere Rohstoffnutzung zu entwickeln und Hindernisse einer
besseren Kaskadennutzung zu überwinden,
▸▸ Stoffströme der Holzwirtschaft in Deutschland
noch genauer nachvollziehen zu können und
▸▸ die Umweltverträglichkeit von Bioraffinerien
sowie von innovativen Holzprodukten gesamtökologisch ermitteln und nachverfolgen zu können.
4.7 Wie können die Empfehlungen
umgesetzt werden?
Aus den bisher dargestellten Zusammenhängen und
Fakten lassen sich vier wichtige Handlungsfelder
ableiten. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle 2
jeweils mit den identifizierten Empfehlungen (Handlungs- und Entwicklungspotenziale) kombiniert. Im
Anschluss werden ausgewählte, besonders wichtige,
erfolgversprechende Umsetzungswege vertieft dargestellt. Das sind gesetzliche Regelungen, ökonomische
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Tabelle 2
Handlungsfelder für gesunde Wälder und nachhaltige Holznutzung
Handlungsfelder
prioritäre Handlungs- und Entwicklungspotenziale
Nachweisbar nachhaltige
Waldwirtschaft in Deutschland und ausschließliche
Nutzung nachhaltig produzierter Hölzer
▸▸ gesetzliche Verankerung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis, um die
Einhaltung ökologischer Mindestanforderungen einfordern/einklagen zu können
▸▸ Ausbau Vertragsnaturschutz, Entwicklung neuer Förderinstrumente und Anreize
für Umweltschutz in der Forstwirtschaft, der über die Mindestanforderung
hinausgeht
▸▸ weitere Förderung und politische Unterstützung des ökologischen Waldumbaus
▸▸ noch mehr öffentlichen Wald nach den strengen deutschen FSC-Kriterien oder
anderen besonders hochwertigen Standards zertifizieren
▸▸ Nachverfolgbarkeit der Stoffströme von Holz verbessern
Rohstoffeffizienz in der
Holznutzung
▸▸ Förderung der stofflichen Nutzung, insbesondere Kaskadennutzung stärken.
▸▸ internationaler Wissenstransfer
▸▸ Kommunikation pro Recyclingprodukte verstärken
Minderung von Luftschadstoffemissionen und ihrer
Wirkungen auf den Wald und
die Biodiversität
▸▸ anspruchsvolle Ziele und Anforderungen der Genfer Luftreinhaltekonvention und
der EU Luftreinhaltepolitik unterstützen und zügig national umsetzen
Holzverarbeitung und
-produkte sowie die energetische Holznutzung umweltund gesundheitsverträglich
gestalten
▸▸ Weiterentwicklung der Besten Verfügbaren Techniken für holzverarbeitende
Produktionsprozesse, für Verbrennungsanlagen sowie die Holzkonservierung,
▸▸ Weiterentwicklung der Zertifizierung emissionsarmer, nachhaltiger Holzprodukte
▸▸ internationaler Wissenstransfer sowie Kommunikation für nachhaltigen Konsum
Anreize, Umweltbeobachtung und Monitoring der
Umsetzung gesetzlicher Regelungen sowie Kommunikation.
Empfehlungen des UBA um die Ziele zu erreichen:
▸▸ Gesetzliche Regelungen
Das UBA befürwortet eine Konkretisierung der in
Forest Europe festgelegten Kriterien der nachhaltigen Waldbewirtschaftung für Deutschland als
„gute fachliche Praxis“ und ihre Verankerung in
den Waldgesetzen des Bundes und der Länder,
um die nicht monetarisierbaren ökologischen
Funktionen und Leistungen der Wälder überall zu
sichern (siehe Empfehlungen in Winkel und Volz
(2003), des SRU (2012), BMUB 2015, BfN2020)).
Diese Konkretisierung muss die spezifischen
Produktionsbedingungen der unterschiedlichen
Forststandorte berücksichtigen. Bisher gut
funktionierende Instrumente zur Förderung von
über diese Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungen, wie Vertragsnaturschutz, sollen
dadurch auf einheitliche Bewertungsgrundlagen
gestellt und gestärkt werden. Sobald die Europäische Kommission die angekündigten Leitlinien
für eine biodiversitätsfördernde und naturbasierte
Forstwirtschaft vorlegt, ist zu prüfen, ob diese als
Mindestanforderungen für Deutschland ausreichen oder ob konkretere Kriterien zu vereinbaren
sind. Deutschland sollte sich aus Sicht des UBA
auch für die Verabschiedung eines rechtlich
verbindlichen Abkommens zu Wäldern in Europa
im Rahmen von Forest Europe stark machen.
Das UBA setzt sich in nationalen und internationalen Gremien für die anspruchsvolle
Gestaltung und Weiterentwicklung gesetzlicher
Regelungen und untergesetzlicher Regelwerke
des Umweltrechts ein. Beispiele sind die konkrete
Ausgestaltung des Europäischen Grünen Deals74,
der Thematischen Strategie der EU zur Luftreinhaltung oder zukünftige Verhandlungen zur
Festlegung der Besten Verfügbaren Techniken in
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissio-
74 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen;
Der europäische Grüne Deal, Brüssel, den 11.12.2019, COM(2019) 640 final
53
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
nen (IED 2010/75/EU). Ziel ist es, Umweltschutzstandards auf einem hohen Niveau zu schaffen
bzw. in Deutschland und auch international zu
harmonisieren. Ebenso wichtig ist dafür zu sorgen,
dass internationale Vereinbarungen eingehalten,
Gesetze und Richtlinien vollzogen werden.
▸▸ Ökonomische Anreize
Das UBA befürwortet die Entwicklung von Vergütungssystemen zur Vermarktung der Schutz- und
Erholungsfunktionen durch innovative Waldprodukte, die die nachhaltige Waldbewirtschaftung
unterstützen können und so die Umsetzung
gesetzlicher Mindestanforderungen ergänzen.
Es empfiehlt auch den Ausbau des sogenannten
Vertragsnaturschutzes und anderer geeigneter
Förderinstrumente (wie z. B. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) oder der Waldklimafonds),
die Möglichkeiten für vielfältige Anreize für Naturund Umweltschutz im Wald über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus bieten. Einen ersten Schritt
ist Baden-Württemberg mit der Umweltzulage
Wald im Maßnahmen- und Entwicklungsplan
Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020
(MEPL III) gegangen.
Der ökologische Waldumbau und andere Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Forstwirtschaft
erfordern aus Sicht des UBA weiterhin besondere
54
politische Unterstützung, noch stärkere finanzielle
Förderung und Informationsvermittlung. Die
aktuelle Förderkulisse zur schnellen Wiederbewaldung nach den mehrjährigen Kalamitäten
sollte dahingehend ausgerichtet werden.
Auch Projekte zur Stärkung der stofflichen
Holznutzung und Ressourceneffizienz (Kaskadennutzung) sollten stärker als bisher gefördert,
Anreize für eine direkte energetische Nutzung von
Waldholz dagegen zurückgefahren werden.
Das UBA begrüßt privatwirtschaftliche Instrumente, für den Wald z. B. besonders anspruchsvolle Zertifizierungssysteme wie FSC oder
Naturland, die Anreize bieten die Erfordernisse
des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus zu erfüllen.
Im Bereich der Produkte auf Holzbasis spielen
diese und andere Zertifikate und das Umweltzeichen „Blauer Engel“ eine ähnlich positive Rolle,
denn ein gutes Images fördert die Nachfrage.
▸▸ Umweltbeobachtung, Ökosystemforschung
und Monitoring der Umsetzung gesetzlicher
Vorgaben
Langfristig gesicherte Umweltbeobachtung im
Wald und die Weiterführung der Ökosystemforschung sind unter den Bedingungen des globalen
Wandels, der sich auch in Deutschland durch die
4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Änderung von Umweltbedingungen bemerkbar
macht, unverzichtbar. Das UBA begrüßt ausdrücklich, dass durch die Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring vom
20.12.2013 (ForUmV) ein Mindestmaß an Untersuchungen im Rahmen der forstlichen Umweltbeobachtung für die absehbare Zukunft gesichert ist.
Aus der Sicht der Umweltforschung sind jedoch
oft umfangreichere, für mehr Ökosystemtypen
repräsentative Untersuchungen erforderlich. In
Zusammenarbeit mit dem BMEL und den Bundesländern bemüht sich das UBA darum, die Datenanforderungen seitens der Umweltforschung mit
den Gegebenheiten im forstlichen Umweltmonitoring in Einklang zu bringen. Durch seine Arbeit
in Gremien der Genfer Luftreinhaltekonvention
und der EU strebt das UBA in Zusammenarbeit mit
anderen beteiligten Institutionen eine möglichst
große Harmonisierung der Anforderungen an das
Monitoring und die Berichterstattung an, um die
in Deutschland erhobenen Daten vielseitig und
effizient zu nutzen.
Wenn Standards der guten forstlichen Praxis
zukünftig gesetzlich festgelegt werden, folgt
daraus die Notwendigkeit Richtlinien abzustimmen, wie die Einhaltung einheitlicher Grundlagen
kontrolliert bzw. nachgewiesen werden kann.
▸▸ Aufklärung, Wissenstransfer und
Öffentlichkeitsarbeit
Um Akzeptanz für die Ziele und Maßnahmen
des Umweltschutzes im Bereich Wald und
Holznutzung zu erreichen sind wissenschaftlicher Austausch und Dialog mit Beteiligten und
Betroffenen über politische Lösungsoptionen
wichtige Schritte. Das UBA begrüßt deshalb
Veranstaltungen, ressortübergreifende Arbeitsgruppen und andere Foren, die diesem Dialog
dienen und bringt sich mit seiner Fachkompetenz
aktiv ein. Gute Beispiele aus der Vergangenheit
sind die Dialogforen zur Umsetzung der NBS, zur
Waldstrategie 2020 bzw. aktuell 2050 oder im
Rahmen der Charta für Holz 2.0, vor und nach
ihrer Verabschiedung. Solche Diskussionsrunden
sollten fortgesetzt werden, zum Beispiel
▸▸ zur optimalen Vereinbarung der Ziele der
Forstwirtschaft, des Klima- sowie des Naturschutzes
▸▸ zur verbindlichen Definition einer guten forstwirtschaftlichen Praxis und ihrer gesetzlichen
Verankerung
▸▸ zu Möglichkeiten der besseren Vermarktung
von ökologischen und kulturellen Leistungen
des Waldes und Förderung von Maßnahmen,
die diese Leistungen stärken und über die
gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus
gehen.
Die Information der Öffentlichkeit über nachhaltigen Konsum und umweltgerechtes Verhalten sind
besonders dort wirksam, wo Verbraucherentscheidungen das Erreichen von Umweltzielen wesentlich beeinflussen. Das UBA wird die Öffentlichkeit
auch zukünftig informieren und unterstützt
darüber hinaus entsprechende Initiativen, zum
Beispiel über die Verbändeförderung.
Das in Deutschland erreichte Niveau hinsichtlich
Umweltschutz, nachhaltiger Wald- und Holzwirtschaft kann Vorbild und Anregung für Länder in
anderen Teilen der Erde sein. Der Transfer von
Wissen, Verfahren und Technik wirkt letztendlich
auch positiv auf die Wirtschaft in Deutschland
zurück. Daher sollte sich Deutschland auch
weiterhin stark in europäischen und internationalen Gremien und Prozessen zur nachhaltigen
Waldwirtschaft und zum Schutz der Wälder aktiv
und ambitioniert einbringen. Neben unmittelbar
forstpolitischen Prozessen, wie die neue EU
Forststrategie für die Zeit nach 2020 und die
Verhandlungen zu einem rechtlich verbindlichen
Abkommen für die Wälder in Europa, sollten auch
weiterhin verstärkt Prozesse zur Vermeidung
von Entwaldung genutzt werden (vgl. Deutscher
Bundestag 2019). Hierzu zählen insbesondere die
Bonn Challenge75, die New Yorker Walderklärung76
und die sogenannte Amsterdam Erklärung77 sowie
die darauf aufbauende Amsterdam Partnerschaft.
Mit den Leitlinien der Bundesregierung zu entwaldungsfreien Lieferketten78 ist ein erster Schritt zu
deren Umsetzung erfolgt. Dieser Prozess sollte
auch auf europäischer Ebene fortgeführt werden79.
75 https://www.bonnchallenge.org/
76 https://forestdeclaration.org/
77 https://www.euandgvc.nl/binaries/euandgvc/documents/publications/2015/
december/7/declarations/Amsterdam+Declaration+Deforestation+%26+A gro-
commodity+chains.pdf
78 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Wald/leitlinien- entwaldungsfreie-lieferketten.pdf?_ _blob=publicationFile&v =2
79 https://ec.europa.eu/info/files/communication-2019-s tepping-eu-action-protect-
and-restore-worlds-forests_de
55
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beschlossen, Berlin.
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel, vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008
beschlossen, Berlin, 78 S., http://www.bmub.bund.de/
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Naturschutz, Leipzig.
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Anpassungsstrategie an den Klimawandel vom Bundeskabinett am 31. August 2011 beschlossen, Berlin, 93 S., http://
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hintergrund // märz 2021
Umweltschutz, Wald und nachhaltige
Holznutzung in Deutschland
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