Möbelantrieb
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Möbelantrieb zum Bewegen eines relativ zu einem Möbelkorpus bewegbar gelagerten Möbelteiles, umfassend:
- ein erstes Beschlagteil zur Befestigung am Möbelkorpus,
- ein zweites Beschlagteil zur Befestigung am bewegbaren Möbelteil,
- wenigstens einen Gelenkhebel, welcher mit dem ersten Beschlagteil über eine erste Gelenkachse und mit dem zweiten Beschlagteil über wenigstens eine zweite Gelenkachse gelenkig verbunden ist,
- wobei der wenigstens eine Gelenkhebel wenigstens zwei Abschnitte aufweist, welche in eine Richtung parallel zu den Gelenkachsen um einen Versatz voneinander beabstandet sind.
Im Weiteren betrifft die Erfindung ein Set mit wenigstens zwei Möbelantrieben der zu beschreibenden Art.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Möbel mit einem Möbelkorpus und wenigstens einem relativ zum Möbelkorpus bewegbar gelagerten Möbelteil, wobei das wenigstens eine bewegbare Möbelteil über wenigstens einen Möbelantrieb der zu beschreibenden Art mit dem Möbelkorpus verbunden ist.
Ein derartiger Möbelantrieb ist beispielsweise in der DE 28 29 727 A1 gezeigt. Der Möbelantrieb ist zum Bewegen einer Möbelklappe ausgebildet und weist zwei Hebel auf, welche einerseits an einer am Möbelkorpus zu befestigenden ersten Lagerplatte und andererseits an einer an der Möbelklappe zu befestigenden zweiten Lagerplatte schwenkbar angeordnet sind. Die beiden Hebel weisen jeweils eine Kröpfung auf, wodurch sich die Hebel und gegebenenfalls die vorspringenden Köpfe der Gelenkstifte ineinander verschachteln lassen.
Ein weiterer Möbelantrieb ist beispielsweise aus der WO 2016/174071 A1 bekannt. Bei individuellen Speziallösungen können sich hierbei Schwierigkeiten ergeben, beispielsweise dann, wenn eine Möbeltüre über den Möbelantrieb direkt unter einer
Küchenarbeitsplatte montiert werden soll. In einem solchen Fall muss nämlich eine Fuge zwischen der Oberseite der Möbeltüre und der Unterseite der Küchenarbeitsplatte vorgesehen sein, um eine Kollision zwischen der Möbeltüre und der Küchenarbeitsplatte zu verhindern und um damit eine einwandfreie Schwenkbewegung der Möbeltüre zwischen der geschlossenen und der geöffneten Endlage zu ermöglichen. Das türseitige Beschlagteil des Möbelantriebes wird in einer Ausnehmung der Möbeltüre versenkt, wobei aber aufgrund der reduzierten Flöhe der Möbeltüre nur eine geringe Wandstärke zwischen der Ausnehmung und einer Oberseite der Möbeltüre verbleibt. Diese geringe Restwandstärke kann dazu führen, dass das türseitige Beschlagteil des Möbelantriebes nur unzureichend oder gar nicht an der Möbeltüre zu befestigen ist und dass hierbei die Gefahr besteht, dass das türseitige Beschlagteil aus der Möbeltüre herausgerissen wird. Eine weitere problematische Montagesituation kann sich dann ergeben, wenn das türseitige Beschlagteil an einem Rahmen (beispielsweise einem Alurahmen) des bewegbaren Möbelteiles montiert werden soll, wobei der Rahmen zur Aufnahme einer Dekorplatte, beispielsweise aus Glas, ausgebildet ist. Für die Befestigung des türseitigen Beschlagteiles am Rahmen - unter Bildung einer Fuge zwischen dem Rahmen und einem benachbarten Möbelteil - steht hierbei keine geeignete Befestigungsmöglichkeit zur Verfügung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Möbelantrieb der eingangs erwähnten Gattung unter Vermeidung der oben diskutierten Nachteile anzugeben.
Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Beschlagteil eine erste gedachte Mittelebene und das zweite Beschlagteil eine zweite gedachte Mittelebene aufweisen, wobei die Mittelebenen in die Richtung parallel zu den Gelenkachsen voneinander beabstandet sind.
Mit anderen Worten ist zur schwenkbaren Verbindung zwischen den beiden Beschlagteilen zumindest ein Gelenkhebel mit zwei Abschnitten vorgesehen, welche in
einem montierten Zustand an der Möbeltüre in einer Höhenrichtung voneinander beabstandet und damit einen erwünschten Höhenversatz zwischen den beiden Beschlagteilen des Möbelantriebes herbeiführen. Dieser Höhenversatz kann beispielsweise durch einen abgewinkelten oder gekröpften Übergangsabschnitt des Gelenkhebels realisiert werden.
Durch den Gelenkhebel kann das zweite Beschlagteil zur Befestigung am bewegbaren Möbelteil an einer tieferen Position am oder im bewegbaren Möbelteil montiert werden, wobei eine ausreichende Wandstärke zwischen der Ausnehmung und einer Oberseite des bewegbaren Möbelteiles verbleibt und auch die Anordnung des zweiten Beschlagteiles an einem Rahmenprofil zur Aufnahme einer Glasplatte möglich ist.
Der Versatz kann beispielsweise zwischen 0,5 mm und 10,0 mm, vorzugsweise zwischen 1 ,0 mm und 7,0 mm, betragen.
Die wenigstens zwei Abschnitte des Gelenkhebels können jeweils im Wesentlichen flach ausgebildet und im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sein.
Die erste Gelenkachse kann einen ersten Stift und die wenigstens eine zweite Gelenkachse kann einen zweiten Stift aufweisen, wobei der erste Stift der ersten Gelenkachse und der zweite Stift der zweiten Gelenkachse in eine Richtung parallel zu den Gelenkachsen zueinander versetzt angeordnet sein können.
Das erste Beschlagteil kann eine erste Anlagefläche zur Anlage am oder im Möbelkorpus und das zweite Beschlagteil kann eine zweite Anlagefläche zur Anlage am oder im bewegbaren Möbelteil aufweisen, wobei die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche in die Richtung parallel zu den Gelenkachsen um einen ersten Abstand voneinander beabstandet sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das erste und/oder zweite Beschlagteil im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet sind, und/oder dazu ausgebildet sind, zumindest bereichsweise, vorzugsweise im Wesentlichen
vollständig, in einer Ausnehmung im Möbelkorpus oder im bewegbaren Möbelteil angeordnet zu werden.
Das erfindungsgemäße Set weist einen ersten Möbelantrieb und wenigstens einen zweiten Möbelantrieb der beschriebenen Art auf, wobei der Versatz des wenigstens einen Gelenkhebels des ersten Möbelantriebs und der Versatz des wenigstens einen Gelenkhebels des zweiten Möbelantriebs unterschiedlich groß sind.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung.
Fig. 1 a, 1 b zeigen ein Möbel mit einem Möbelkorpus und einem relativ dazu bewegbaren Möbelteil sowie einen Möbelantrieb in perspektivischen Ansichten,
Fig. 2a, 2b zeigen das Möbel in einer Ansicht von vorne sowie eine Seitenansicht des Möbelantriebes,
Fig. 3 zeigt eine Explosionsansicht des Möbelantriebes,
Fig. 4 zeigt eine Anwendungsmöglichkeit des Möbelantriebes mit einem bewegbaren Möbelteil, welches einen Rahmen und eine im Rahmen angeordnete Dekorplatte aufweist.
Fig. 1 a zeigt einen Teilbereich eines Möbels 1 mit einem Möbelkorpus 2 und einem relativ zum Möbelkorpus 2 bewegbaren Möbelteil 3. Zum Bewegen des Möbelteiles 3 ist zumindest ein Möbelantrieb 4 vorgesehen, durch welchen das bewegbare Möbelteil 3 in einem montierten Zustand um eine vertikal verlaufende Achse schwenkbar ist. Der Möbelkorpus 2 weist eine horizontal verlaufende Möbelplatte 2a in Form eines Oberbodens und eine senkrecht verlaufende Möbelplatte 2b in Form einer Seitenwand auf, wobei ein erstes Beschlagteil 5 des Möbelantriebes 4 in oder an der horizontal verlaufenden Möbelplatte 2a befestigt ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, das erste Beschlagteil 5 des Möbelantriebes 4 in oder an der vertikal verlaufenden Möbelplatte 2b des Möbelkorpus 2 zu befestigen, wobei das bewegbare Möbelteil 3 in einem solchen Fall um eine horizontal verlaufende Achse relativ zum Möbelkorpus 2 schwenkbar, d.h. relativ zum Möbelkorpus 2 anhebbar, wäre. Der Möbelantrieb 4 weist
ein zweites Beschlagteil 6 zur Befestigung am bewegbaren Möbelteil 3 auf. Der Möbelantrieb 4 kann zumindest einen (nicht gezeigten) Kraftspeicher umfassen, wobei das zweite Beschlagteil 6 (und damit das bewegbare Möbelteil 3) durch eine Kraft des Kraftspeichers gegen Ende der Schließbewegung in die vollständige Schließstellung und/oder gegen Ende der Öffnungsbewegung in die vollständige Offenstellung bewegbar ist. Der Möbelantrieb 4 kann zur Dämpfung einer Schließbewegung und/oder einer Öffnungsbewegung der Beschlagteile 5, 6 zueinander eine, vorzugsweise hydraulische, Dämpfvorrichtung (beispielsweise eine Kolben-Zylinder-Einheit) aufweisen.
In der gezeigten Figur ist das erste Beschlagteil 5 des Möbelantriebes 4 zum überwiegenden Teil, vorzugsweise im Wesentlichen vollständig, innerhalb eines plattenförmigen Möbelteiles 2a, 2b des Möbelkorpus 2 aufgenommen. Bei einer horizontalen Ausrichtung der Möbelplatte 2a kann das erste Beschlagteil 5 in oder an einem Oberboden, in oder an einem Unterboden und/oder in oder an einem zwischen dem Oberboden und dem Unterboden angeordneten Regalfach angeordnet sein. Bei einer vertikalen Ausrichtung der Möbelplatte 2b kann das erste Beschlagteil 5 in oder an einer vertikal verlaufenden Seitenwand angeordnet sein. Das zweite Beschlagteil 6 des Möbelantriebes 4 ist hingegen zum überwiegenden Teil, vorzugsweise im Wesentlichen vollständig, innerhalb des bewegbaren Möbelteiles 3 aufgenommen. Die beiden Beschlagteile 5, 6 sind über eine Gelenkhebelanordnung 11 gelenkig miteinander verbunden, wobei die Gelenkhebelanordnung 11 wenigstens einen schwenkbaren Gelenkhebel 7, 7a aufweist.
Das erste Beschlagteil 5 ist über wenigstens eine Befestigungsvorrichtung 10 am Möbelkorpus 2, vorzugsweise in oder an der horizontalen Möbelplatte 2a des Möbelkorpus 2, zu befestigen. Das erste Beschlagteil 5 kann eine
Seiteneinstellvorrichtung 8 mit einem ersten Einstellrad aufweisen, wobei durch eine Drehung des ersten Einstellrades eine Lage des ersten Beschlagteiles 5 in einer seitlichen Richtung in Bezug zum Möbelkorpus 2 einstellbar ist. Durch eine
Tiefeneinstellvorrichtung 9 mit einem zweiten Einstellrad ist eine Lage des ersten Beschlagteiles 5 in einer Tiefenrichtung in Bezug zum Möbelkorpus 2 einstellbar.
Fig. 1 b zeigt den Möbelantrieb 4 gemäß Fig. 1 a in einer perspektivischen Ansicht. Das erste Beschlagteil 5 weist ein Gehäuse 5a und das zweite Beschlagteil 6 weist ein Gehäuse 6a auf. Das Gehäuse 5a und/oder das Gehäuse 6a können im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet sein. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die beiden Gehäuse 5a, 6a dazu ausgebildet sind, zumindest bereichsweise, vorzugsweise im Wesentlichen vollständig, in einer Ausnehmung im Möbelkorpus 2 oder im bewegbaren Möbelteil 3 angeordnet zu werden.
Der Gelenkhebel 7 der Gelenkhebelanordnung 11 ist mit dem ersten Beschlagteil 5 über eine erste Gelenkachse (A) und mit dem zweiten Beschlagteil 6 über wenigstens eine zweite Gelenkachse (B) verbunden. Die erste Gelenkachse (A) und die zweite Gelenkachse (B) sind über einen abgewinkelten oder gekröpften Übergangsabschnitt 19 (Fig. 3) des Gelenkhebels 7 miteinander verbunden, sodass die Gelenkachsen (A, B) in einer Flöhenrichtung versetzt zueinander angeordnet sind. Auf diese Weise kann die Restwandstärke 13 (Fig. 1a) des bewegbaren Möbelteiles 3 dicker und folglich stabiler ausgeführt werden, wodurch das zweite Beschlagteil 6 in einer verbesserten Weise am bewegbaren Möbelteil 3 montierbar ist.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Gelenkhebelanordnung 11 einen weiteren Gelenkhebel 7a auf, welcher an einem Ausleger 12 des ersten Beschlagteiles 5 um eine Gelenkachse (C) und am zweiten Beschlagteil 6 um eine Gelenkachse (D) gelagert ist. Die Gelenkhebelanordnung 11 kann also vier Gelenkachsen (A, B, C, D) aufweisen, wobei wenigstens drei Gelenkachsen (B, C, D) in allen Relativstellungen der Beschlagteile 5, 6 zueinander außerhalb des Gehäuses 5a des ersten Beschlagteiles 5 angeordnet sind.
Fig. 2a zeigt das Möbel 1 mit dem Möbelkorpus 2 in einer Ansicht von vorne. Wenn sich über der horizontal verlaufenden Möbelplatte 2a des Möbelkorpus 2 eine Arbeitsplatte 14 befindet, so muss zwischen der Oberseite 3a des bewegbaren Möbelteiles 3 und der Unterseite 14a der Arbeitsplatte 14 eine Fuge 15 vorgesehen werden, sodass das bewegbare Möbelteil 3 bei einer Schwenkbewegung nicht die Unterseite 14a der Arbeitsplatte 14 berührt. Durch den abgewinkelten Übergangsabschnitt 19 (Fig. 3) des Gelenkhebels 7 nehmen die Gelenkachsen (A, B) des Gelenkhebels 7 in allen
Relativstellungen der Beschlagteile 5, 6 eine unterschiedliche Höhenlage zueinander ein. Durch den Höhenversatz der Gelenkachsen (A, B) zueinander kann die Restwandstärke 13 (Fig. 1a), welche zwischen einer Oberseite der Ausnehmung zur Aufnahme des zweiten Beschlagteiles 6 und einer Oberseite 3a des bewegbaren Möbelteiles 3 verbleibt, dicker und folglich stabiler ausgeführt werden.
Fig. 2b zeigt den Möbelantrieb 4 in einer Seitenansicht, wobei sich das zweite Beschlagteil 6 in einer Offenstellung in Bezug zum ersten Beschlagteil 5 befindet. Der zumindest eine Gelenkhebel 7 ist über die Gelenkachse A mit dem ersten Beschlagteil 5 und über die Gelenkachse B mit dem zweiten Beschlagteil 6 verbunden. Durch den abgewinkelten Übergangsabschnitt 19 des Gelenkhebels 7 sind die beiden Stifte der Gelenkachsen (A, B) in eine Richtung parallel zu den Gelenkachsen (A, B) um einen Versatz (DC) voneinander beabstandet.
Bevorzugte Ausführungsformen: Das erste Beschlagteil 5 weist eine erste Anlagefläche 5b zur Anlage am oder im Möbelkorpus 2 und das zweite Beschlagteil 6 weist eine zweite Anlagefläche 6b zur Anlage am oder im bewegbaren Möbelteil 3 auf, wobei die erste Anlagefläche 5b und die zweite Anlagefläche 6b in die Richtung parallel zu den Gelenkachsen (A, B) um einen ersten Abstand (X1 ) voneinander beabstandet sind. Ferner kann vorgesehen sein, dass das erste Beschlagteil 5 eine weitere Anlagefläche 5c zur Anlage am oder im Möbelkorpus 2 und das zweite Beschlagteil 6 eine weitere Anlagefläche 6c zur Anlage am oder im bewegbaren Möbelteil 3 aufweisen, wobei die weiteren Anlageflächen 5c, 6c in die Richtung parallel zu den Gelenkachsen (A, B) um einen zweiten Abstand (X2) voneinander beabstandet sind, und wobei der erste Abstand (X1 ) und der zweite Abstand (X2) unterschiedlich groß sind.
Das erste Beschlagteil 5 weist eine erste gedachte Mittelebene (P1 ) und das zweite Beschlagteil 6 weist eine zweite gedachte Mittelebene (P2) auf, wobei die Mittelebenen (P1 , P2) in die Richtung parallel zu den Gelenkachsen (A, B) voneinander beabstandet sind.
Fig. 3 zeigt den Möbelantrieb 4 in einer Explosionsdarstellung. Das erste Beschlagteil 5 weist das quaderförmige Gehäuse 5a auf, welches dazu ausgebildet ist, in einer am
Möbelkorpus 2 angeordneten Ausnehmung angeordnet zu werden. Darüber hinaus ist eine Lagervorrichtung 17 mit zwei voneinander beabstandeten Lagerteilen 17a, 17b vorgesehen, welche in Gehäuseteilen 16a, 16b aufgenommen sind. Die Gehäuseteile 16a, 16b sind mit dem am Möbelkorpus 2 vormontierten Gehäuse 5a über eine nicht gezeigte Befestigungsvorrichtung lösbar verbindbar. Der Gelenkhebel 7 ist bereichsweise zwischen den beiden Lagerteilen 17a, 17b angeordnet, durch welche jeweils die Gelenkachse (A) verläuft. Wenigstens eines der, vorzugsweise beide, Lagerteile 17a, 17b weist einen abgewinkelten Ausleger 12 auf, an welchem der vom wenigstens einen Gelenkhebel 7 gesonderte weitere Gelenkhebel 7a um die Gelenkachse (C) schwenkbar gelagert ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Ausleger 12 bereichsweise außerhalb des Gehäuses 5a des ersten Beschlagteiles 5 angeordnet ist.
Der wenigstens eine Gelenkhebel 7 weist wenigstens zwei Abschnitte 18a, 18b auf, welche in eine Richtung parallel zu den Gelenkachsen (A, B) um den Versatz (DC) voneinander beabstandet sind. Die wenigstens zwei Abschnitte 18a, 18b des Gelenkhebels 7 können jeweils im Wesentlichen flach ausgebildet und im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sein. Die beiden Abschnitte 18a, 18b des
Gelenkhebels 7 können beispielsweise über einen, vorzugsweise mehrfach, abgewinkelten oder abgestuften Übergangsabschnitt 19 miteinander verbunden sein.
Im Gehäuse 6a des zweiten Beschlagteiles 6 ist ein Lager 20 anordenbar, durch welches die Gelenkachsen (B, D) zur schwenkbaren Lagerung der Gelenkhebel 7, 7a verlaufen.
Fig. 4 zeigt eine Anwendungsmöglichkeit des Möbelantriebes 4 mit einem bewegbaren Möbelteil 3, welches einen Rahmen 21 und zumindest eine im Rahmen 21 angeordnete Dekorplatte 22 aufweist. Der Rahmen 21 kann beispielsweise aus einem Aluminiumprofil gebildet sein und ist zur Aufnahme der Dekorplatte 22, vorzugsweise aus Glas, ausgebildet. Der Möbelkorpus 2 kann eine erste Oberseite 23 und das wenigstens eine bewegbare Möbelteil 3 kann eine im Wesentlichen parallel dazu ausgerichtete zweite Oberseite 3a aufweisen, wobei die Oberseiten 23, 3a durch eine Fuge 15 in eine Richtung parallel zu den Gelenkachsen A, B voneinander beabstandet
sind. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass eine Größe der Fuge 15 dem Versatz (DC) der wenigstens zwei Abschnitte 18a, 18b des wenigstens einen Gelenkhebels 7 entspricht.
Das erfindungsgemäße Set ist insbesondere dazu geeignet, dass sich beispielsweise ein Küchenhersteller mit zwei oder mehreren, vorzugsweise genau drei, Typen von Möbelantrieben 4 bevorraten kann, welche jeweils einen unterschiedlichen Versatz (DC) aufweisen. In Abhängigkeit einer Materialstärke (M) des Möbelkorpus 2 (beispielsweise 16 mm, 18 mm oder 19 mm), in Abhängigkeit eines zu wählenden Versatzes (DC), beispielsweise zwischen 0,5 mm und 10 mm) und in Abhängigkeit einer Materialbeschaffenheit des bewegbaren Möbelteiles 3 (beispielsweise Holzmaterial oder Dekorplatte 22 aus Glas) kann ein Monteur direkt vor Ort den passenden Möbelantrieb 4 aus dem Set der zwei oder mehreren Möbelantriebe 4 auswählen.