Aufzugsystem
Die Erfindung betrifft ein Aufzugsystem mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Die WO 2010/072656 AI beschreibt ein Aufzugsystem mit zwei in einem Aufzugschacht in vertikaler Richtung verlagerbaren Aufzugkabinen, wobei jede Aufzugkabine über ein Trag- und Treibmittel in Form eines Stahlseils mit einem Gegengewicht verbunden ist. Das Aufzugsystem verfügt über zwei Antriebsmaschinen in Form von Elektromotoren, welche jeweils eine Treibscheibe antreiben können, über welche jeweils ein Trag- und Treibmittel geführt ist. Damit können die beiden Aufzugkabinen von den
Antriebsmaschinen unabhängig voneinander im Aufzugschacht verlagert werden. Der Querschnitt des Aufzugschachts muss damit so ausgeführt sein, dass die Gegengewichte an den Aufzugkabinen vorbeigeführt werden können.
Die EP 2219985 Bl beschreibt ein Aufzugsystem mit zwei in einem Aufzugschacht in vertikaler Richtung verlagerbaren Aufzugkabinen, einem in sich geschlossenen, um eine untere Umlenkrolle und eine obere Umlenkrolle geführten Tragmittel, einer dem
Tragmittel zugeordneten Antriebsmaschine in Form eines Elektromotors und jeweils einer an jeder Aufzugkabine angeordneten ansteuerbaren Kopplungseinrichtung. Das Tragmittel weist mehrere Ankoppelelemente auf, welche beispielsweise als Löcher oder Nocken ausgeführt sein können. Eine Kopplungseinrichtung einer Aufzugkabine kann sich an ein Ankoppelelement ankoppeln und abkoppeln, womit eine Antriebsverbindung zwischen der jeweiligen Aufzugkabine und dem Tragmittel herstellbar und lösbar ist. Eine an ein Tragmittel angekoppelte Aufzugkabine kann damit mittels des von der jeweiligen Antriebsmaschine antreibbaren Tragmittels im ersten Aufzugschacht verlagert werden.
Die Aufzugkabinen werden in dem genannten Aufzugschacht nur in eine Richtung, also nur nach oben oder nur nach unten verlagert. Um einen umlaufenden Betrieb der Aufzugkabinen realisieren zu können, verfügt das Aufzugsystem über einen weiteren
Aufzugschacht. Die Aufzugkabinen können zwischen den beiden Aufzugschächten mittels einer Transfereinrichtung horizontal verschoben werden. Im Betrieb des
Aufzugsystems koppelt sich eine Aufzugkabine an einer unteren bzw. einer oberen Endposition über ihre Kopplungseinrichtung und ein Ankoppelelement an ein Tragmittel an und wird über das Tragmittel von der zugehörigen Antriebsmaschine nach oben bzw. unten verlagert, bis sie die obere bzw. untere Endposition erreicht hat. Dort koppelt sich die Aufzugkabine vom Tragmittel ab und wird von einer Transfereinrichtung in den Aufzugschacht für die andere Verlagerungsrichtung horizontal in den anderen
Aufzugschachtverschoben.
Demgegenüber ist es insbesondere die Aufgabe der Erfindung, ein Aufzugsystem vorzuschlagen, welche einerseits nur wenig Platz in einem Gebäude benötigt und andererseits eine einfache und damit kostengünstige Realisierung des Tragmittels ermöglicht. Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe mit einem Aufzugsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemässe Aufzugsystem verfügt über eine erste Aufzugkabine, die in einem ersten Aufzugschacht in vertikaler Richtung verlagerbar ist. Es weist zusätzlich ein in sich geschlossenes, um eine untere Umlenkrolle und eine obere Umlenkrolle geführtes erstes Tragmittel und eine dem ersten Tragmittel zugeordnete erste Antriebsmaschine auf. Das erste Tragmittel weist ein erstes primäres Ankoppelelement auf, an welche eine an der ersten Aufzugkabine angeordneten erste Kopplungseinrichtung ankoppelbar ist. Damit ist eine Antriebsverbindung zwischen der ersten Aufzugkabine und dem ersten Tragmittel herstellbar, so dass die angekoppelte erste Aufzugkabine mittels des von der ersten Antriebsmaschine antreibbaren ersten Tragmittels im ersten Aufzugschacht verlagert werden kann. Erfindungsgemäss ist das erste primäre Ankoppelelement des ersten Tragmittels als ein Verbindungselement ausgeführt, welches zwei freie Enden des ersten Tragmittels miteinander verbindet.
Die Verwendung eines in sich geschlossenen Tragmittels ermöglicht den Verzicht auf ein Gegengewicht, das an der Aufzugkabine vorbeigeführt werden muss, was einen kleinen Querschnitt des Aufzugschachts ermöglicht. Ausserdem erfüllt das genannte
Ankoppelelement eine Doppelfunktion. Es dient zum einen der Ankopplung der
Aufzugkabine an das Tragmittel und zum anderen der einfachen und kostengünstigen
Realisierung des geschlossenen Tragmittels.
Das Ankoppelelement erfüllt insbesondere die Funktion eines so genannten
Riemenschlosses oder eines Seilverbinders. Damit kann sehr einfach, kostengünstig und sicher aus einem ursprünglich offenen, langgestreckten Tragmittel durch Verbinden der beiden freien Enden mit dem Ankoppelelement ein in sich geschlossenes Tragmittel hergestellt werden. Das Ankoppelelement kann beispielsweise zwei miteinander verbundene Tragmittelendverbindungen aufweisen, welche beispielsweise entsprechend der EP 1634842 A2 ausgeführt sein können. Die beiden Tragmittelendverbindungen können beispielsweise über ein Zwischenstück verbunden werden, mit dem sie beispielsweise verschraubt oder verschweisst werden können. Das Ankoppelelement kann auch ein einstückiges Gehäuse aufweisen.
Der Aufzugschacht ist in oder an einem Gebäude angeordnet und verläuft hauptsächlich in vertikaler Richtung, so dass die Aufzugkabinen bei einer Verlagerung im
Aufzugschacht hauptsächlich vertikal verlagert werden.
Das Tragmittel ist in sich geschlossen, also beispielsweise ringförmig ausgeführt. Es kann damit auch als endlos bezeichnet werden. Das bedeutet aber nicht, dass es als ein homogener Ring oder nur aus einem Stück besteht. Vielmehr wird der Ring durch die Verbindung zweier freien Enden von Tragmittelteilen durch das als Verbindungselement ausgeführte Ankoppelelement realisiert. Das Tragmittel ist um eine untere und eine obere Umlenkrolle geführt, wobei mindestens eine Umlenkrolle als Antriebsrolle oder
Treibscheibe dient, über die das Tragmittel von der ihm zugeordneten Antriebsmaschine angetrieben werden kann. Die Umlenkrollen weisen insbesondere einen Wirkdurchmesser von weniger als 100 mm auf. Derart geringe Wirkdurchmesser einer als Treibscheibe dienenden Umlenkrolle ermöglichen einen getriebelosen Antrieb des Tragmittels, der wenig Einbauraum beansprucht. Die Umlenkrollen sind insbesondere so angeordnet, dass ihre jeweilige Rotationsachse senkrecht zu einer benachbarten Schachtwand des
Aufzugschachts ist. Am Tragmittel kann insbesondere eine Spannvorrichtung angeordnet sein, mit welcher einerseits die erforderliche Tragmittelvorspannung erzeugt und andererseits Abweichungen in der ursprünglichen Länge des in sich geschlossenen Tragmittels sowie betriebsbedingte plastische Längenänderungen des Tragmittels ausgeglichen werden. Die erforderlichen Spannkräfte lassen sich beispielsweise mit
Spanngewichten, Gasfedern oder Metallfedern erzeugen.
Die Antriebsmaschine ist insbesondere als ein Elektromotor ausgeführt, der von einer Aufzugsteuerung angesteuert wird. Die Aufzugsteuerung steuert den kompletten Betrieb des Aufzugsystems, sie steuert also alle ansteuerbaren Komponenten des Aufzugsystems an und ist mit Schaltern und Sensoren des Aufzugsystems verbunden. Die
Aufzugsteuerung kann als eine einzige zentrale Aufzugsteuerung ausgeführt sein oder aus mehreren dezentralen Steuerung bestehen, die für Teilaufgaben zuständig sind.
Die an der Aufzugkabine angeordnete Kopplungseinrichtung ist insbesondere an einem Boden oder einem Dach der Aufzugkabine angeordnet. Die Ankopplung an ein
Ankoppelelement des Tragmittels erfolgt insbesondere formschlüssig, wobei auch eine reibschlüssige Ankopplung denkbar ist. Das Ankoppelelement verfügt insbesondere über eine hauptsächlich horizontal orientierte Ausnehmung, in die beispielsweise in eine Betätigungsrichtung ein Bolzen der Kopplungseinrichtung eintauchen kann. Im einfachsten Fall kann das Ankoppelelement mit der Aufzugkabine verschraubt sein. In diesem Fall ist die Kopplungseinrichtung als eine oder mehrere Schrauben ausgeführt. Über die Kopplungseinrichtung und das Ankoppelelement kann damit eine form- oder reibschlüssige Verbindung zwischen der Aufzugkabine und dem Tragmittel hergestellt werden, so dass bei einer Verlagerung bzw. Bewegung des Treibmittels auch die Aufzugkabine verlagert wird. Damit ist eine Antriebsverbindung zwischen der
Aufzugkabine und dem Tragmittel und damit letztlich zwischen der Aufzugkabine und der dem Tragmittel zugeordneten Antriebsmaschine herstellbar.
In Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Kopplungseinrichtung so an das erste primäre Ankoppelelement angekoppelt, dass in einem Normalbetrieb des Aufzugsystems die erste Kopplungseinrichtung nicht vom ersten primären Ankoppelelement abkoppelbar ist. Damit besteht im Normalbetrieb immer eine Antriebsverbindung zwischen der ersten Aufzugkabine und dem ersten Tragmittel. Somit wird die erste Aufzugkabine ausschliesslich im ersten Aufzugschacht verlagert. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau des Aufzugssystems. Bei dieser Ausführungsform weist ein Tragmittel des Aufzugsystems genau ein Ankoppelelement auf.
Unter einem Normalbetrieb des Aufzugsystems soll ein Betriebsmodus verstanden
werden, in dem Passagiere in der Aufzugkabine befördert werden. Der Normalbetrieb ist insbesondere zu unterscheiden von einer Wartungsphase, in dem ein Wartungstechniker Wartungen am Aufzugsystem durchführen kann, von einer Installationsphase, in der das Aufzugsystem installiert wird, und von einer Demontagephase, in der das Aufzugsystem demontiert wird. In den genannten drei Phasen kann es vorkommen, dass die Ankopplung der ersten Kopplungseinrichtung mit dem ersten primären Ankoppelelement gelöst wird. Die Ankopplung der Kopplungseinrichtung an das Ankoppelelement erfolgt insbesondere in der Installationsphase und eventuell in der Wartungsphase, aber nicht im
Normalbetrieb des Aufzugsystems.
In Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Kopplungseinrichtung so ansteuerbar, dass im Normalbetrieb des Aufzugsystems die erste Kopplungseinrichtung an das erste primäre Ankoppelelement ankoppelbar und vom ersten primären Ankoppelelement abkoppelbar ist. Damit ist eine Antriebsverbindung zwischen der ersten Aufzugkabine und dem ersten Tragmittel herstellbar und lösbar. Wenn die Aufzugkabine vom
Tragmittel abgekoppelt ist, kann sie aus dem ersten Aufzugschacht verlagert, beispielsweise in einen zweiten Aufzugschacht verschoben werden. Damit ist das Aufzugsystem besonders flexibel.
Ein Aufzugsystem mit im Normalbetrieb fester Verbindung zwischen erster
Aufzugkabine und erstem Tragmittel weist insbesondere wenigstens eine zweite Aufzugkabine auf, die ebenfalls nur im ersten Aufzugschacht verlagert wird. Die Verbindung zwischen der zweiten Aufzugkabine und dem zweiten Tragmittel ist dabei insbesondere identisch wie bei der ersten Kabine. Die beiden Aufzugkabinen können dabei unabhängig voneinander verlagert werden. Damit kann eine in Bezug auf den Platzbedarf eine sehr hohe Transportkapazität des Aufzugsystems erreicht werden. Das Aufzugsystem kann insbesondere auch mehr als zwei, beispielsweise drei oder vier Aufzugkabinen aufweisen.
Ein Aufzugsystem mit im Normalbetrieb lösbarer Verbindung zwischen erster
Aufzugkabine und erstem Tragmittel weist insbesondere wenigstens eine zweite Aufzugkabine auf, die ebenfalls in einen zweiten Aufzugschacht verschoben werden kann. Die An- und Abkopplung der zweiten Aufzugkabine an das zweite Tragmittel erfolgt dabei insbesondere gleich wie bei der ersten Aufzugkabine. Die beiden
Aufzugkabinen können dabei unabhängig voneinander verlagert werden. Damit kann eine in Bezug auf den Platzbedarf eine sehr hohe Transportkapazität des Aufzugsystems erreicht werden. Das Aufzugsystem kann insbesondere auch mehr als zwei,
beispielsweise drei oder vier Aufzugkabinen aufweisen. Die Kopplungseinrichtungen werden insbesondere so angesteuert, dass zumindest während der Verlagerung einer Aufzugkabine an ein (einziges) Tragmittel nur eine Aufzugkabine angekoppelt ist. Von einem (einzigen) Tragmittel wird damit immer nur eine (einzige) Aufzugkabine im Schacht verlagert.
Wenn mehr als ein Tragmittel vorhanden ist, kann es notwendig sein, dass sich die Kopplungseinrichtungen an die Ankoppelelemente der verschiedenen Tragmittel ankoppeln können. Die Kopplungseinrichtungen sind dann horizontal insbesondere quer zu ihrer Betätigungsrichtung verschiebbar angeordnet. Wenn eine Aufzugkabine an ein Tragmittel angekoppelt werden soll, so wird zuerst die Kopplungseinrichtung so quer zu ihrer Betätigungsrichtung verschoben, dass sie korrekt gegenüber dem Ankoppelelement des entsprechenden Tragmittels positioniert ist. Anschliessend kann insbesondere durch Ausfahren eines Bolzens des Ankoppelelements die Ankopplung an das Tragmittel erfolgen. Es ist für diesen Fall auch möglich, dass pro Tragmittel eine entsprechend positionierte Kopplungseinrichtung an der Aufzugkabine vorgesehen ist.
Auch wenn mehrere Tragmittel vorhanden sind, kann eine Kopplungseinrichtung an einer festen Position, also eine nicht verschiebbare Kopplungseinrichtung, pro Aufzugkabine ausreichend sein. Dazu ist eine Zuordnung einer Aufzugkabine zu einem
Ankoppelelement notwendig, auf die weiter unten genauer eingegangen wird.
Für die Realisierung eines Aufzugsystems mit mehr als einer Aufzugkabine weisen die Aufzugsysteme eine zweite, im ersten Aufzugschacht in vertikaler Richtung verlagerbare Aufzugkabine, ein in sich geschlossenes, um eine untere Umlenkrolle und eine obere Umlenkrolle geführtes zweites Tragmittel und eine dem zweiten Tragmittel zugeordnete zweite Antriebsmaschine auf. An der zweiten Aufzugkabine ist eine zweite
Kopplungseinrichtung angeordnet. Das zweite Tragmittel weist ein zweites primäres Ankoppelelement auf, an welche die zweite Kopplungseinrichtung ankoppelbar ist, womit eine Antriebsverbindung zwischen der zweiten Aufzugkabine und dem zweiten Tragmittel herstellbar ist. Damit kann die angekoppelte zweite Aufzugkabine mittels des
von der zweiten Antriebsmaschine antreibbaren zweiten Tragmittels im ersten
Aufzugschacht verlagert werden. Damit kann das Aufzugsystem besonders effektiv betrieben werden und es können viele Passagiere insbesondere mit unterschiedlichen Zielstockwerken im Gebäude transportiert werden. Das Aufzugsystem kann pro
Aufzugschacht auch mehr als zwei, insbesondere vier, sechs oder acht Tragmittel aufweisen, so dass in einem Aufzugschacht auch vier, sechs oder acht Aufzugkabinen gleichzeitig und unabhängig voneinander verlagert werden können.
In Ausgestaltung der Erfindung weisen die Tragmittel zusätzlich zum genannten primären Ankoppelelement ein sekundäres Ankoppelelement auf, an welche sich
Kopplungseinrichtungen ankoppeln und abkoppeln können. Die primären und sekundären Ankoppelelemente eines Tragmittels sind so angeordnet, dass bei einer Verlagerung der über ein Ankoppelelement an ein Tragmittel angekoppelte Aufzugkabine von einer unteren Endposition zu einer oberen Endposition oder umgekehrt, kein Ankoppelelement um eine Umlenkrolle herumgeführt wird. Die primären und sekundären
Ankoppelelemente sind insbesondere identisch ausgeführt.
Damit wird bei der genannten Verlagerung der Aufzugkabine zwischen den beiden Endpositionen, also bei einer maximalen Verlagerung im Aufzugschacht, kein
Ankoppelelement um bzw. über eine der Umlenkrollen geführt. Es wird somit lediglich das flexible Tragmittel über die Umlenkrollen geführt, was ohne Komforteinbussen, wie beispielsweise Ruckeln oder Geräuschentwicklung, möglich ist. Ausserdem muss bei der Ausgestaltung der Ankoppelelemente weder darauf geachtet werden, dass sie überhaupt um bzw. über die Umlenkrollen geführt werden können, noch ob sie mit möglichst geringen Komforteinbussen um bzw. über die Umlenkrollen geführt werden können. Die Ankoppelelemente können so optimal auf ihre Aufgaben, die Ankopplung der
Kopplungseinrichtung an ein Tragmittel zu ermöglichen und zwei freie Enden des Tragmittels zu verbinden, ausgelegt werden. Darüber hinaus muss im Bereich der Umlenkrollen kein Bauraum vorgesehen werden, in dem die Ankoppelelemente um die Umlenkrollen herumgeführt werden können. Das ermöglicht eine einfachere
Konstruktion des Aufzugsystems.
Das Tragmittel besteht damit in diesem Fall aus zwei Tragmittelteilen, deren freien Enden mittels eines primären Ankoppelelements und eines sekundären Ankoppelelements
verbunden sind. Dabei ist jeweils ein freies Ende des ersten Tragmittelteils mit einem freien Ende des zweiten Tragmittelteils verbunden, so dass das Tragmittel einen geschlossenen Ring bildet.
Diese Anordnung der Ankoppelelemente an einem Tragmittel erlaubt es, die dem Tragmittel zugeordnete Antriebsmaschine so anzusteuern, dass im Betrieb des
Aufzugsystems nie ein Ankoppelelement um eine Umlenkrolle herumgeführt wird.
Die genannte erste und zweite Aufzugkabine müssen nicht gleichzeitig im ersten Aufzugschacht verlagerbar sein. Es ist insbesondere möglich, dass zuerst die erste Aufzugkabine im Aufzugschacht verlagert wird und anschliessend die zweite
Aufzugkabine insbesondere in dieselbe Richtung im Aufzugschacht verlagert wird. Die erste Aufzugkabine wird dazu insbesondere vor oder während der Verlagerung der zweiten Aufzugkabine aus dem Aufzugschacht entfernt.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden Ankoppelelemente des Tragmittels so angeordnet, dass bei einer Verlagerung der über ein Ankoppelelement an das Tragmittel angekoppelten ersten Aufzugkabine von einer unteren Endposition zu einer oberen Endposition oder umgekehrt, kein Ankoppelelement in Kontakt zu einer Umlenkrolle kommt. Darunter ist zu verstehen, dass das Ankoppelelement die Umlenkrollen nicht berührt. Es kann damit zu keinen Beschädigungen einer Umlenkrolle durch ein
Ankoppelelement oder umgekehrt kommen.
Diese Anordnung der Ankoppelelemente an einem Tragmittel erlaubt es, die dem Tragmittel zugeordnete Antriebsmaschine so anzusteuern, dass im Betrieb des
Aufzugsystems nie ein Ankoppelelement in Kontakt mit einer Umlenkrolle kommt. Das Tragmittel kann also immer so rechtzeitig angehalten werden, dass die Ankoppelelemente die Umlenkrollen nie erreichen oder beispielsweise einen bestimmten Mindestabstand zu den Umlenkrollen einhalten.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden Ankoppelelemente eines Tragmittels so angeordnet, dass wenn eine über ein primäres Ankoppelelement an ein Tragmittel angekoppelte Aufzugkabine die obere Endposition erreicht hat, das sekundäre
Ankoppelelement so positioniert ist, dass sich eine Kopplungseinrichtung einer in der
unteren Endposition angeordnete Aufzugkabine an das sekundäre Ankoppelelement ankoppeln kann. Bei einer Verlagerung einer Aufzugkabine nach unten ist das sekundäre Ankoppelelement dementsprechend bei Erreichen der unteren Endposition der ersten Aufzugkabine so positioniert, dass sich eine Kopplungseinrichtung einer in der oberen Endposition angeordneten Aufzugkabine an das andere Ankoppelelement ankoppeln kann. Damit kann sich immer dann, wenn die erste Aufzugkabine eine der beiden Endpositionen erreicht hat, eine andere Aufzugkabine an der anderen Endposition an das sekundäre Ankoppelelement ankoppeln und damit die Verlagerung der anderen
Aufzugkabine vorbereiten. Damit kann das Abkoppeln einer Aufzugkabine und das Ankoppeln einer anderen Aufzugkabine zumindest teilweise gleichzeitig ablaufen, womit ein effektiver Betrieb des Aufzugsystems ermöglicht wird.
In Ausgestaltung der Erfindung werden die Antriebsmaschinen von einer
Aufzugsteuerung angesteuert. Diese ist dazu vorgesehen, eine Bewegungsrichtung des Tragmittels für die nächste Verlagerung einer Aufzugkabine umzukehren, wenn eine Aufzugkabine je nach Verlagerungsrichtung die untere Endposition oder die obere Endposition erreicht hat. Damit ist es vorteilhaft möglich, beide Aufzugkabinen des Aufzugsystems in der gleichen Richtung im Aufzugschacht zu verlagern, ohne dass im Betrieb der Aufzuganlage ein Ankoppelelement um eine Umlenkrolle herumgeführt wird oder mit einer Umlenkrolle in Kontakt kommt. Die Aufzugsteuerung ist damit dazu vorgesehen, die Aufzugkabinen im Aufzugschacht nur in einer Richtung, also nur von unten nach oben oder nur von oben nach unten zu verlagern.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die erste und die zweite Aufzugkabine auch in einem einen zweiten, parallel zum ersten Aufzugschacht angeordneten Aufzugschacht in vertikaler Richtung verlagerbar. Das Aufzugsystem verfügt ausserdem über eine erste Transfereinrichtung, mittels welcher Aufzugkabinen vom ersten Aufzugschacht in den zweiten Aufzugschacht verschoben werden können, und eine zweite Transfereinrichtung, mittels welcher Aufzugkabinen vom zweiten Aufzugschacht in den ersten Aufzugschacht verschoben werden können. Eine Verlagerung der Aufzugkabinen im zweiten
Aufzugschacht ist dabei analog zur Verlagerung im ersten Aufzugschacht realisiert. Die Aufzugkabinen werden insbesondere im ersten Aufzugschacht nur von unten nach oben und im zweiten Aufzugschacht nur von oben nach unten verlagert. Es ist dabei nicht relevant, welcher Aufzugschacht als der erste und welcher als der zweite Aufzugschacht
bezeichnet wird.
Unter einer analogen Realisierung der Verlagerung der Aufzugkabinen im Aufzugschacht soll dabei verstanden werden, dass im zweiten Aufzugschacht ebenfalls mindestens ein Tragmittel mit entsprechend angeordnetem primären und sekundären Ankoppelelement vorgesehen ist, das über eine zugeordnete Antriebsmaschine angetrieben werden kann. Daneben sind alle oben genannten Ausgestaltungen der Erfindung auch auf den zweiten Aufzugschacht anwendbar.
Das Vorsehen des zweiten Aufzugschachts und der beiden Transfereinrichtungen ermöglichen vorteilhafterweise einen umlaufenden Betrieb des Aufzugsystems. Die Transfereinrichtungen sind insbesondere im Bereich der Endpositionen der
Aufzugkabinen angeordnet. Erreicht beispielsweise eine Aufzugkabine bei einer Verlagerung im ersten Aufzugschacht nach oben die obere Endposition, dann wird sie nachdem alle Passagiere die Aufzugkabine verlassen haben und sie sich vom Tragmittel abgekoppelt hat, mittels der oberen Transfereinrichtung in die obere Endposition des zweiten Aufzugschachts horizontal verschoben. Anschliessend kann sie sich an ein Tragmittel im zweiten Aufzugschacht ankoppeln und so im zweiten Aufzugschacht nach unten bis zur unteren Endposition verlagert werden. Von dort wird sie wiederum von der unteren Transfereinrichtung horizontal in die untere Endposition des ersten
Aufzugschachts verschoben, von der aus sie wieder nach oben verlagert werden kann. Dabei können insbesondere mehrere, beispielsweise vier Aufzugkabinen pro
Aufzugschacht gleichzeitig verlagert werden, wobei an ein Tragmittel immer nur eine Aufzugkabine angekoppelt ist. Damit wird ein besonders effektiver Betrieb des
Aufzugsystems ermöglicht.
Die Transfereinrichtungen können insbesondere entsprechend den Transfereinrichtungen in Form von Horizontalverschiebeeinheiten der EP 2219985 Bl ausgeführt sein. In diesem Fall weist die Transfereinrichtung ein vertikales Führungsschienenstück auf, das die Aufzugkabine in der Transfereinrichtung führt. Die Transfereinrichtung ist so positionierbar, dass das Führungsschienenstück einen Abschnitt einer
Vertikalführungsschiene bildet, von der die Aufzugkabine während einer Verlagerung in einem Aufzugschacht geführt wird. Die Aufzugskabine weist dann eine Bremseinrichtung auf, mit welcher die Aufzugkabine an dem in der Transfereinrichtung integrierten
Führungsschienenstück während der Verschiebung zwischen den Aufzugschächten temporär fixierbar ist.
In Ausgestaltung der Erfindung sind im ersten Aufzugschacht und im zweiten
Aufzugschacht jeweils eine gleiche Anzahl von Tragmitteln mit jeweils zwei
Ankoppelelementen angeordnet. Eine Anzahl der Aufzugkabinen ist maximal gleich gross wie eine Gesamtanzahl der Tragmittel des Aufzugsystems. Die Anzahl der Aufzugkabinen ist insbesondere genau gleich gross wie die Gesamtanzahl der Tragmittel. Das bedeutet, dass die Anzahl der Ankoppelelemente pro Aufzugschacht grösser oder gleich der Anzahl der in einem Aufzugschacht zu verlagernden Aufzugkabinen ist. Damit kann jeder Aufzugkabine in jedem der beiden Aufzugschächte ein bestimmtes
Ankoppelelement oder bei der gleichzeitigen Ankopplung an zwei Tragmittel zwei Ankoppelelemente zugeordnet werden, wobei die jeweiligen Ankoppelelemente in den beiden Aufzugschächten an derselben Position angeordnet sind. Unter einer Zuordnung soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, dass sich eine Aufzugkabine über ihre Kopplungseinrichtung ausschliesslich an das oder die ihr zugeordneten
Ankoppelelemente ankoppelt. Damit benötigt jede Aufzugkabine nur ein oder bei einer gleichzeitigen Ankopplung an zwei Ankoppelelemente nur zwei
Kopplungseinrichtungen, die jeweils an einer festen Position angeordnet sind. Die Kopplungseinrichtungen sind damit nicht quer zur Betätigungsrichtung der Bolzen der Kopplungseinrichtungen verschiebbar. Dies ermöglicht eine kostengünstige Realisierung der Kopplungseinrichtungen. Ausserdem benötigen die Kopplungseinrichtung in diesem Fall besonders wenig Bauraum.
Beispielsweise kann bei zwei Tragmitteln (ein linkes und ein rechtes Tragmittel) und damit vier Ankoppelelementen (ein linkes, primäres und ein rechtes, sekundäres
Ankoppelelement pro Tragmittel) pro Aufzugschacht der ersten Aufzugkabine das linke Ankoppelelement des linken Tragmittels, der zweiten Aufzugkabine das linke
Ankoppelelement des rechten Tragmittels, der dritten Aufzugkabine das rechte
Ankoppelelement des linken Tragmittels und der vierten Aufzugkabine das rechte Ankoppelelement des rechten Tragmittels zugeordnet werden. Diese Zuordnungen sind in beiden Aufzugschächten gleich. Das einer Aufzugkabine zugeordnete Ankoppelelement ist damit in beiden Aufzugschächten an der gleichen Position angeordnet. Damit benötigt beispielsweise die erste Aufzugkabine nur eine Kopplungseinrichtung, welche so
positioniert ist, dass sie sich nur an das linke Ankoppelelement des linken Tragmittels ankoppeln kann.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die Tragmittel als Riemen ausgeführt. Riemen haben ausgezeichnete Traktions eigenschaften und eignen sich besonders gut zum
Zusammenwirken mit ansteuerbaren Kopplungseinrichtungen Die Riemen können beispielsweise als Flachriemen, Keilrippenriemen oder Zahnriemen ausgebildet sein und können mit Zugverstärkungen in Form von Drahtseilen, Kunstfaserseilen oder
Kunstfasergeweben verstärkt sein. Damit kann eine an das Tragmittel angekoppelte Aufzugskabine über eine grosse Höhe verlagert werden, ohne dass unzulässige
Vertikalschwingungen auftreten.
Es ist aber auch möglich, dass das Tragmittel aus einem oder mehreren Seilen, insbesondere Drahteilen besteht.
In Ausgestaltung der Erfindung werden die Ankoppelelemente bei einer Verlagerung im Aufzugschacht geführt. Die dazu verwendete Führung ist dabei insbesondere so ausgeführt, dass sie ein Anschlagen der Ankoppelelemente an eine vorbeifahrende Aufzugkabine verhindert. Dies ermöglicht einen besonders komfortablen und sicheren Betrieb des Aufzugsystems. Bei einer Verlagerung einer Aufzugkabine im Aufzugschacht kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass das Tragmittel und damit das nicht mit einer Aufzugkabine verbundene Ankoppelelement in Schwingung versetzt wird. Ohne eine Führung des Ankoppelelements würde insbesondere die Gefahr bestehen, dass das Ankoppelelement beim Vorbeifahren an der Aufzugkabine an dieser anschlägt. Ein derartiges Anschlagen würde zum einen zu einem hörbaren Schlag führen und könnte zum anderen Schäden an der Aufzugkabine und/oder dem Ankoppelelement hervorrufen. Diese Gefahr wird durch die Führung der Ankoppelelemente vermieden.
In Ausgestaltung der Erfindung weist jede Aufzugkabine zwei Kopplungseinrichtungen auf. Diese sind dazu vorgesehen, sich gleichzeitig an Ankoppelelemente zweier verschiedener Tragmittel anzukoppeln. Die Antriebsmaschinen der beiden Tragmittel werden synchronisiert angesteuert, so dass beide Tragmittel synchron angetrieben und verlagert werden. Die beiden Kopplungseinrichtungen einer Aufzugkabine sind insbesondere an gegenüberliegenden Seiten der Aufzugkabine angeordnet. Sie sind
insbesondere dazu vorgesehen, an diagonal gegenüberliegenden Positionen an jeweils ein Ankoppelelement eines Tragmittels anzukoppeln. Dies ermöglicht eine besonders gleichmässige bzw. gleichmässig verteilte Krafteinleitung in die Aufzugkabine, was ein sehr geringes Verkippen der Aufzugkabine während der Verlagerung ermöglicht. Damit ist zum einen ein komfortables Verfahren der Aufzugkabine möglich und zum anderen werden Führungen der Aufzugkabine wenig belastet, was eine einfache und
kostengünstigere Auslegung möglich macht und ausserdem zu einem sehr geringen Verschleiss führt. Zusätzlich muss im Vergleich zu nur einer Kopplungseinrichtung pro Aufzugkabine nur ungefähr die halbe Kraft über eine Kopplungseinrichtung eingeleitet werden. Dies ermöglicht den Einsatz kostengünstiger Antriebsmaschinen, die ausserdem nur einen geringen Bauraum beanspruchen.
Die beiden Kopplungseinrichtungen sind dazu insbesondere nicht mechanisch gekoppelt, sondern werden von der Aufzugsteuerung entsprechend angesteuert. Die
Kopplungseinrichtungen sind beim Ankoppeln an die beiden Tragmittel insbesondere so positioniert, dass eine Verbindungslinie auf Höhe des Schwerpunkts der Aufzugkabine zwischen den beiden Ankoppelelementen der Tragmittel durch den genannten
Schwerpunkt verläuft. Dies ermöglicht eine besonders gleichmässige Krafteinleitung in die Aufzugkabine.
Es ist auch möglich, dass jede Aufzugkabine nur eine einzige Kopplungseinrichtung aufweist. Die Aufzugkabine kann sich dann nur an ein Tragmittel ankoppeln und mittels diesem im Aufzugschacht verlagert werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen, in welchen gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind. Die Zeichnungen sind lediglich schematisch und nicht massstabsgetreu.
Dabei zeigen:
Fig. 1 einen ersten Aufzugschacht eines Aufzugssystems mit einer ersten und einer zweiten Aufzugkabine, welche sich an Tragmittel ankoppeln und von ihnen abkoppeln können,
Fig. 2 ein Ankoppelelement eines Tragmittels aus Fig. 1 in einer vergrösserten
Darstellung,
Fig. 3 eine Sicht von oben auf den ersten Aufzugschacht des Aufzugsystems in Fig. 1 mit insgesamt acht Antriebmaschinen,
Fig. 4 eine Sicht von unten auf eine Aufzugkabine des Aufzugsystems in
Fig. 1 mit zwei Kopplungseinrichtungen zur Ankopplung an und Abkopplung von Ankoppelelementen der Tragmittel,
Fig. 5a - c eine stark vereinfachte Darstellung eines Aufzugsystems nach Fig. 1 mit zwei Aufzugschächten, zwei Transfereinrichtungen und zwei Aufzugkabinen mit unterschiedlichen Positionen der Aufzugkabinen zur Erläuterung der Funktionsweise des Aufzugsystems,
Fig. 6 einen einzigen Aufzugschacht eines Aufzugssystems mit einer ersten und einer zweiten Aufzugkabine, welche fest an Tragmittel angekoppelt sind und
Fig. 7 eine Sicht von unten auf eine Aufzugkabine des Aufzugsystems in
Fig. 6 mit zwei Kopplungseinrichtungen zur festen Ankopplung an Ankoppelelemente zweier Tragmittel.
Gemäss Fig. 1 weist ein Aufzugsystem 10 einen ersten Aufzugschacht 12 auf, in welchem eine erste Aufzugkabine 14 und eine zweite Aufzugkabine 16 angeordnet sind. Die erste Aufzugkabine 14 befindet sich an einer unteren Endposition 18, welche einer Position der Aufzugkabine 14 an einem untersten Stockwerk des das Aufzugsystem 10 aufweisenden Gebäudes 20 entspricht. Die zweite Aufzugkabine 16 befindet sich an einer oberen Endposition 22, welche einer Position der Aufzugkabine 16 an einem obersten Stockwerk des Gebäudes 20 entspricht. Zwischen der unteren Endposition 18 und der oberen Endposition 22 befinden sich eine Vielzahl von Stockwerken, die in Fig. 1 nicht dargestellt sind.
Das Aufzugsystem 10 verfügt über eine in vertikaler Richtung verlaufende
Vertikalführungsschiene 24, an der die Aufzugkabinen 14, 16 während einer Verlagerung im Aufzugschacht 12 geführt werden. Zur Verlagerung der Aufzugkabinen 14, 16 im Aufzugschacht 12 verfügt das Aufzugsystem 10 über insgesamt acht in sich geschlossene Tragmittel, von denen in der Fig. 1 vier Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d dargestellt sind. Die Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d sind als Riemen ausgeführt und sind jeweils um eine untere Umlenkrolle 28 und eine obere Umlenkrolle 30 geführt.
Die beiden Umlenkrollen 28, 30 eines Tragmittels 26a, 26b, 26c, 26d sind vertikal übereinander angeordnet, so dass die Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d zwischen den Umlenkrollen 28, 30 vertikal verlaufen. Die Umlenkrollen 28, 30 weisen insbesondere einen Wirkdurchmesser von weniger als 100 mm auf. Die unteren Umlenkrollen 28 sind unterhalb der ersten Aufzugkabine 14 angeordnet und jeweils mit einem Spanngewicht 32 verbunden. Das Spanngewicht 32 wirkt als eine Spannvorrichtung, mit welcher einerseits die erforderliche Tragmittelvorspannung erzeugt und andererseits Abweichungen in der ursprünglichen Länge der in sich geschlossenen Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d sowie betriebsbedingte plastische Längenänderungen der Tragmittels 26a, 26b, 26c, 26d ausgeglichen werden.
Die oberen Umlenkrollen 30 sind oberhalb der zweiten Aufzugkabine 16 angeordnet und dienen jeweils als Treibscheibe für jeweils eine als Elektromotor ausgeführte
Antriebsmaschine 34a, 34b, 34c, 34d. Jedem Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d ist eine Antriebsmaschine 34a, 34b, 34c, 34d zugeordnet, mittels welcher das Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d angetrieben und verlagert werden kann. Die Antriebsmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d werden von einer Aufzugsteuerung 36 angesteuert, welche sämtliche Aktoren des Aufzugsystems 10 ansteuert.
Jedes Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d besteht aus zwei Tragmittelteilen 38, 40, deren freien Enden 42 (siehe Fig. 2) mittels eines primären Ankoppelelements und eines sekundären Ankoppelelements verbunden sind. Dabei ist jeweils ein freies Ende 42 des ersten Tragmittelteils 38 mit einem freien Ende des zweiten Tragmittelteils 40 verbunden, so dass jedes Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d einen geschlossenen Ring bildet. Ein
Ankoppelelement kann damit auch als ein Verbindungselement 45 (siehe Fig. 2) bezeichnet werden. In der Fig. 1 sind nur das erste primäre Ankoppelelement 44.1a und das erste sekundäre Ankoppelelement 44.2a des ersten Tragmittels 26a, sowie das zweite primäre Ankoppelelement 44.1b und das zweite sekundäre Ankoppelelement 44.2b des zweiten Tragmittels 26b dargestellt. Beispielhaft für die identisch aufgebauten
Ankoppelelemente ist das erste primäre Ankoppelelement 44.1a ist in Fig. 2 vergrössert dargestellt. Das Ankoppelelement 44.1a und damit das Verbindungselement 45 besteht aus zwei in entgegengesetzter Richtung ausgerichteter Tragmittelendverbindungen 46, welche mit einem eine Ausnehmung 48 aufweisenden Zwischenstück 50 verbunden sind.
Das Zwischenstück 50 weist eine hauptsächlich quaderförmige Aussenkontur auf. Die Tragmittelendverbindungen 46 können beispielsweise entsprechend der in der
EP 1634842 A2 beschriebenen Tragmittelendverbindungen ausgeführt sein. In die Ausnehmung 48 kann ein ausfahrbarer Bolzen 60 (siehe Fig. 4) einer an einer
Aufzugkabine 14, 16 angeordneten Kopplungseinrichtung (siehe beispielsweise
Kopplungseinrichtung 58b in Fig. 4) eintauchen, womit sich die Kopplungseinrichtung an das Ankoppelelement ankoppelt. Durch Herausziehen des Bolzens 60 aus der
Ausnehmung 48 kann sich die Kopplungseinrichtung vom Ankoppelelement abkoppeln. Die Kopplungseinrichtungen sind an einem Boden 51 der Aufzugkabinen 14, 16 angeordnet und werden in Zusammenhang mit der Fig. 4 genauer beschrieben. Ein Ankoppelelement 44.1a. 44.2a, 44.2a, 44.2b, an das sich eine Kopplungseinrichtung angekoppelt hat, weist in den Figuren ein ausgefülltes Quadrat auf. In der Fig. 1 ist damit die zweite Aufzugkabine 16 über das Ankoppelelement 44.1b mit dem zweiten, in der Fig. 1 ganz links angeordneten Tragmittel 26b verbunden.
Es ist auch möglich, dass die Kopplungseinrichtungen am Dach einer Aufzugkabine angeordnet sind. Die Positionen der Ankoppelelemente an den Tragmitteln müssen dann entsprechend angepasst sein.
Sobald eine Aufzugkabine 14, 16 über eine ihr zugeordnete Kopplungseinrichtung an ein Ankoppelelement 44.1a. 44.2a, 44.2a, 44.2b angekoppelt ist, ist eine Antriebsverbindung zwischen der Aufzugkabine 14, 16 und dem Tragmittel 26a, 26b hergestellt. In diesem angekoppelten Zustand wird die Aufzugkabine 14, 16 vom Tragmittel 26a, 26b mitgenommen und damit im Aufzugschacht 12 verlagert, wenn das Tragmittel 26a, 26b von der ihm zugeordneten Antriebsmaschine 34a, 34b angetrieben bzw. verlagert wird. Im in Fig. 1 dargestellten Zustand kann damit die zweite Aufzugkabine 16 im
Aufzugschacht 12 verlagert werden. Da die erste Aufzugkabine 14 in Fig. 1 an kein Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d angekoppelt ist, ist im Zustand der Fig. 1 eine Verlagerung der ersten Aufzugkabine 14 im Aufzugschacht 12 nicht möglich.
In Fig. 3 ist eine Sicht von oben auf den ersten Aufzugschacht 12 mit insgesamt acht Antriebmaschinen 34 dargestellt. Die Antriebsmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d sind jeweils mit einer Treibscheibe in Form einer Umlenkrolle 30 antriebsverbunden, über die jeweils ein Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d läuft. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind in der Fig. 3
die Bezugszeichen nur für eine Seite dargestellt. Jeweils vier Antriebsmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d sind an gegenüberliegenden Seiten der Aufzugkabine 16 angeordnet, wobei auf jeder der gegenüberliegenden Seiten der Aufzugkabine 16 zwei Antriebsmaschinen 34a, 34b auf einer und zwei Antriebsmaschinen 34c, 34d auf der anderen Seite der Vertikalführungsschiene 24 angeordnet sind. Antriebsachsen 52 der Antriebmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d verlaufen parallel zueinander, wobei jeweils eine Antriebmaschine 34a, 34b, 34c, 34d auf einer Seite der Aufzugkabine 16 koaxial zu einer
korrespondierenden Antriebsmaschine auf der anderen Seite der Aufzugkabine 16 angeordnet ist. An einer oder beiden freien Seiten 54 der Aufzugkabine 16, an denen keine Antriebsmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d angeordnet sind, befindet sich eine nicht dargestellte Kabinentür der Aufzugkabine 16.
Die Aufzugsteuerung 36 steuert zwei korrespondierende Antriebsmaschinen auf gegenüberliegenden Seiten gleich bzw. synchron an, so dass sich die ihnen zugeordneten Tragmittel 26a, 26b, 26c, 26d ebenfalls synchron bewegen bzw. verlagert werden. Es werden zwei Antriebsmaschinen gleich angesteuert, welche bezüglich eines
Schwerpunkts 56 der Aufzugkabine 16 diagonal angeordnet sind, also beispielsweise in Fig. 3 die obere, ganz linke Antriebsmaschine 34b und die untere, ganz rechte
Antriebsmaschine. Damit können mit den acht Antriebsmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d insgesamt vier Aufzugkabinen gleichzeitig und unabhängig voneinander im ersten Aufzugschacht 12 verlagert werden.
In Fig. 4 ist eine Sicht von unten auf die Aufzugkabine 16 mit zwei
Kopplungseinrichtungen 58b zur Ankopplung an zwei Ankoppelelemente der Tragmittel dargestellt. In der Fig. 4 erfolgt eine Ankopplung der Kopplungseinrichtungen 58b an die beiden primären Ankoppelelemente 44.1b des zweiten Tragmittels. Die
Kopplungseinrichtungen 58b sind jeweils gegenüber den in der Fig. 4 nicht dargestellten Antriebsmaschinen 34a, 34b, 34c, 34d und damit gegenüber den Ankoppelelementen der Tragmittel angeordnet. Jede Kopplungseinrichtung 58b verfügt über einen Bolzen 60, der in einer Betätigungsrichtung 62, welche in Richtung der Ankoppelelemente 44.1b orientiert ist, aus- und eingefahren werden kann. Zum Aus- und Einfahren des Bolzens 60 verfügt die Kopplungseinrichtung 58b über einen Betätigungsaktor 64, der beispielsweise als ein Elektromotor ausgeführt sein kann. Zum Positionieren des Bolzens 60 gegenüber den Ankoppelelementen 44.1b kann der Bolzen 60 zusammen mit dem Betätigungsaktor
64 horizontal und senkrecht zur Betätigungsrichtung 62 entlang einer Schiene 66 mittels eines Positionierungsaktors 68, der beispielsweise ebenfalls als Elektromotor ausgeführt ist, verschoben werden.
Zum Ankoppeln einer Kopplungseinrichtung 58b und damit der Aufzugkabine 16 an ein Ankoppelelement 44.1b und damit an das zweite Tragmittel wird zunächst der Bolzen 60 korrekt bezüglich dem entsprechenden Ankoppelelement 44.1b positioniert.
Anschliessend wird der Bolzen 60 ausgefahren, womit der Bolzen 60 in die Ausnehmung 48 des Ankoppelelements 44.1b eintaucht. Damit wird eine formschlüssige Verbindung zwischen der Kopplungseinrichtung 58b und dem Ankoppelelement 44.1b und damit zwischen der Aufzugkabine 16 und dem zweiten Tragmittel hergestellt. Wenn diese formschlüssige Verbindung hergestellt ist, wird die Aufzugkabine 16 im Aufzugschacht 12 verlagert, sobald das zweite Tragmittel von der Antriebsmaschine 34b angetrieben bzw. verlagert wird.
Wie bereits in Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben, wird die Aufzugkabine 16 an zwei Tragmittel angekoppelt, welche bezüglich des Schwerpunkts 56 der Aufzugkabine diagonal angeordnet sind. Dies erfolgt dadurch, dass die Aufzugkabine 16 an
Ankoppelelemente 44.1b angekoppelt, welche bezüglich des Schwerpunkts 56 der Aufzugkabine 16 diagonal angeordnet sind.
Jedes Ankoppelelement 44.1a. 44.2a, 44.2a, 44.2b wird bei der Verlagerung im
Aufzugschacht 12 von einer Führung 53 geführt. Die Führung 53 ist zwischen jedem Ankoppelelement 44.1a. 44.2a, 44.2a, 44.2b und der Aufzugkabine 16 angeordnet und verläuft durch den gesamten Aufzugschacht 12. Die Führungen 53 verhindern insbesondere ein Anschlagen eines freien Ankoppelelements 44.1a. 44.2a, 44.2a, 44.2b, also ein Ankoppelelement 44.1a. 44.2a, 44.2a, 44.2b, an das keine Aufzugkabine 14, 16 angekoppelt ist, an eine vorbeifahrende Aufzugkabine 14, 16.
Es ist auch möglich, dass die Bolzen der Kopplungseinrichtungen nicht quer zur Betätigungsrichtung verschiebbar sind. In diesem Fall weisen die
Kopplungseinrichtungen für jedes Ankoppelelement separate Bolzen und
Betätigungsaktoren auf.
Es ist auch möglich, dass eine Aufzugkabine nur eine Kopplungseinrichtung aufweist, so dass sich eine Aufzugkabine zum Verlagern im Aufzugschacht nur an ein Tragmittel ankoppelt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Antriebsmaschinen und damit die Tragmittel an einer der Kabinentür und damit Schachttüren gegenüberliegenden Seite der Aufzugkabinen angeordnet sind.
Mit den Darstellungen der Fig. 5a, 5b und 5c wird die Funktionsweise des Aufzugsystems 10 und insbesondere die Anordnung der primären und sekundären Ankoppelelemente 44.1b, 44.2b des zweiten Tragmittels 26b genauer beschrieben. In den Fig. 5a, 5b und 5c ist aus Übersichtlichkeitsgründen nur ein oberer und ein unterer Bereich des
Aufzugsystems 10 und nur jeweils das zweite Tragmittel 26b pro Aufzugschacht dargestellt. Ausserdem sind die Umlenkrollen 28, 30 mit einem im Vergleich zu Fig. 1 grösseren Durchmesser dargestellt.
Das Aufzugsystem 10 gemäss Fig. 5a, 5b und 5c verfügt neben einem ersten
Aufzugschacht 12 über einen zweiten Aufzugschacht 13, der parallel zum ersten
Aufzugschacht 12 angeordnet ist. Der zweite Aufzugschacht 13 ist analog zum ersten Aufzugschacht 12 ausgeführt. Die Verlagerung der Aufzugkabinen 14, 16 im zweiten Aufzugschacht 13 ist analog zur Verlagerung im ersten Aufzugschacht 12 realisiert. Im ersten Aufzugschacht 12 werden die Aufzugkabinen 14, 16 nur nach oben und im zweiten Aufzugschacht 13 nur nach unten verlagert.
In der Fig. 5a befindet sich die erste Aufzugkabine 14 im ersten Aufzugschacht 12 an der unteren Endposition 18. Sie ist über ihre in den Fig. 5a, 5b und 5c nicht dargestellte Kopplungseinrichtung an ein sekundäres, in der Fig. 5a rechtes Ankoppelelement 44.2b des zweiten Tragmittels 26b angekoppelt. Die erste Aufzugkabine 14 verfügt dabei über nur eine einzige, nicht verschiebbare Kopplungseinrichtung. Die Kopplungseinrichtung ist so angeordnet, dass sie sich an das sekundäre Ankoppelelement 44.2b ankoppeln kann. Die erste Aufzugkabine 14 kann sich damit nur an das sekundäre Ankoppelelement 44.2b ankoppeln, so dass der ersten Aufzugkabine 14 das sekundäre Ankoppelelement 44.2b zugeordnet ist.
Ein zweites, in der Fig. 5a primäres, linkes Ankoppelelement 44.1b des zweiten
Tragmittels 26b ist so am zweiten Tragmittel 26b angeordnet, dass sich eine
Kopplungseinrichtung einer an der oberen Endposition 22 befindlichen Aufzugkabine an das primäre Ankoppelelement 44.1b abkoppeln könnte. Zwischen dem sekundären Ankoppelelement 44.2b und dem primären Ankoppelelement 44.1b des zweiten
Tragmittels 26b ist jeweils eine Umlenkrolle 28, 30 angeordnet.
Zum Verlagern der ersten Aufzugkabine 14 nach oben, treibt die Antriebsmaschine 34b die obere Umlenkrolle 30 in einer Bewegungsrichtung gegen den Uhrzeigersinn an, was mit einem Richtungspfeil 69 angezeigt wird. Die erste Aufzugkabine 14 wird mit eventuellen Zwischenstopps an Stockwerken zwischen der unteren Endposition 18 und der oberen Endposition 22 bis zur oberen Endposition 22 verlagert. Gleichzeitig mit der Verlagerung des sekundären, in der Fig. 5a rechten Ankoppelelements 44.2b nach oben, wird das primäre, in der Fig. 5a linke Ankoppelelement 44.1b nach unten verlagert.
Während der genannten Verlagerung kommt keines der beiden Ankoppelelemente 44. lb, 44.2b mit einer der beiden Umlenkrollen 28, 30 in Kontakt. Die Ankoppelelemente 44.1b, 44.2b berühren also weder eine der beiden Umlenkrollen 28, 30, noch werden sie um die Umlenkrollen 28, 30 herumgeführt.
Die zweite Aufzugkabine 16 befindet sich in der Fig. 5a im zweiten Aufzugschacht 13 an der oberen Endposition 22. Sie ist über ihre in den Fig. 5a, 5b und 5c nicht dargestellte Kopplungseinrichtung an ein primäres, in der Fig. 5a linkes Ankoppelelement 44.1b des zweiten Tragmittels 26b angekoppelt. Die zweite Aufzugkabine 16 verfügt ebenfalls über nur eine einzige, nicht verschiebbare Kopplungseinrichtung. Die Kopplungseinrichtung ist so angeordnet, dass sie sich an das primäre Ankoppelelement 44.1b ankoppeln kann. Die zweite Aufzugkabine 16 kann sich damit nur an das primäre Ankoppelelement 44.1b ankoppeln, so dass der zweiten Aufzugkabine 16 das primäre Ankoppelelement 44.1b zugeordnet ist.
Ein sekundäres, in der Fig. 5a rechtes Ankoppelelement 44.2b des zweiten Tragmittels 26b ist so am zweiten Tragmittel 26b angeordnet, dass sich eine Kopplungseinrichtung einer an der unteren Endposition 18 befindlichen Aufzugkabine an das sekundäre Ankoppelelement 44.2b abkoppeln könnte. Zwischen dem primären Ankoppelelement 44.1b und dem sekundären Ankoppelelement 44.2b des zweiten Tragmittels 26b ist jeweils eine Umlenkrolle 28, 30 angeordnet.
Zum Verlagern der zweiten Aufzugkabine 16 nach unten, treibt die Antriebsmaschine 34b die obere Umlenkrolle 30 ebenfalls gegen den Uhrzeigersinn an. Die zweite Aufzugkabine 16 wird mit eventuellen Zwischenstopps an Stockwerken zwischen der oberen Endposition 22 und der unteren Endposition 18 bis zur unteren Endposition 18 verlagert. Gleichzeitig mit der Verlagerung des primären, in der Fig. 5a linken
Ankoppelelements 44.1b nach unten, wird das sekundäre, in der Fig. 5a rechte
Ankoppelelement 44.2b nach oben verlagert. Während der genannten Verlagerung kommt keines der beiden Ankoppelelemente 44.1b, 44.2b mit einer der beiden
Umlenkrollen 28, 30 in Kontakt.
In Fig. 5b ist die Situation dargestellt, wenn die erste Aufzugkabine 14 im ersten Aufzugschacht 12 die obere Endposition 22 und die zweite Aufzugkabine 16 im zweiten Aufzugschacht 13 die untere Endposition 18 erreicht hat. Da im ersten Aufzugschacht 12 die Aufzugkabinen 14, 16 nur nach oben und im zweiten Aufzugschacht 13 nur nach unten verlagert werden, müssen beide Aufzugkabinen 14, 16 einen Schachtwechsel durchführen.
Zur Durchführung von Schachtwechseln weist das Aufzugsystem 10 eine erste, obere Transfereinrichtung 70 auf, mittels welcher die erste Aufzugkabine 14 an der oberen Endposition 22 vom ersten Aufzugschacht 12 in den zweiten Aufzugschacht 13 verschoben werden kann. Die erste Transfereinrichtung 70 weist ein vertikales
Führungsschienenstück 72 auf, das die erste Aufzugkabine 14 in der ersten
Transfereinrichtung 70 führt. Die erste Transfereinrichtung 70 ist vor Beginn der Verschiebung so positioniert, dass das Führungsschienenstück 72 einen Abschnitt der Vertikalführungsschiene 24 des ersten Aufzugschachts 12 bildet, von der die erste Aufzugkabine 14 während einer Verlagerung im ersten Aufzugschacht 12 geführt wird. Die erste Aufzugskabine 14 weist eine Bremseinrichtung 74 auf, mit welcher die erste Aufzugkabine 14 an dem in der ersten Transfereinrichtung 70 integrierten
Führungsschienenstück 72 während der Verschiebung zwischen dem ersten
Aufzugschacht 12 und dem zweiten Aufzugschacht 13 temporär fixiert ist.
Das Aufzugsystem 10 verfügt ausserdem über eine zweite, untere Transfereinrichtung 76 zum Verschieben der zweiten Aufzugkabine 16 in der untere Endposition 18 vom zweiten Aufzugschacht 13 in den ersten Aufzugschacht 12. Die zweite, untere
Transfereinrichtung 76 ist analog zur ersten, oberen Transfereinrichtung 70 ausgeführt. Die zweite Aufzugkabine 16 verfügt ebenfalls über eine Bremseinrichtung 74.
Die Transfereinrichtungen 70, 76 können insbesondere entsprechend den
Transfereinrichtungen in Form von Horizontalverschiebeeinheiten der EP 2219985 Bl ausgeführt sein.
In Fig. 5c ist die Situation nach dem Verschieben der beiden Aufzugkabinen 14, 16 dargestellt. Die erste Aufzugkabine 14 ist im zweiten Aufzugschacht 13 an der oberen Endposition 22 und die zweite Aufzugkabine 16 im ersten Aufzugschacht 12 an der unteren Endposition 18 positioniert.
Die jetzt im ersten Aufzugschacht 12 an der unteren Endposition 18 angeordnete zweite Aufzugkabine 16 ist jetzt über ihre Kopplungseinrichtung an das primäre, in der Fig. 5c linke Ankoppelelement 44.1b des zweiten Tragmittels 26b angekoppelt. Das sekundäre, in der Fig. 5c rechte Ankoppelelement 44.2b des zweiten Tragmittels 26b ist so am zweiten Tragmittel 26b angeordnet, dass sich eine Kopplungseinrichtung einer an der oberen Endposition 22 befindlichen Aufzugkabine an das sekundäre Ankoppelelement 44.2b abkoppeln könnte.
Zum Verlagern der zweiten Aufzugkabine 16 nach oben, treibt die Antriebsmaschine 34b die obere Umlenkrolle 30 jetzt im Uhrzeigersinn an. Die Antriebsmaschine 34b wird also von der Aufzugsteuerung so angesteuert, dass die Bewegungsrichtung des zweiten Tragmittels 26b für die nächste Verlagerung einer Aufzugkabine umgekehrt wird, wenn eine Aufzugkabine die untere Endposition oder die obere Endposition erreicht hat.
Die zweite Aufzugkabine 16 wird mit eventuellen Zwischenstopps an Stockwerken zwischen der unteren Endposition 18 und der oberen Endposition 22 bis zur oberen Endposition 22 verlagert. Gleichzeitig mit der Verlagerung des primären, in der Fig. 5c linken Ankoppelelements 44.1b nach oben, wird das sekundäre, in der Fig. 5c rechte Ankoppelelement 44.2b nach unten verlagert.
Die erste Aufzugkabine 14 befindet sich in der Fig. 5c im zweiten Aufzugschacht 13 an der oberen Endposition 22. Sie ist über ihre Kopplungseinrichtung an das sekundäre, in
der Fig. 5c rechte Ankoppelelement 44.2b des zweiten Tragmittels 26b angekoppelt. Das primäre, in der Fig. 5c linke Ankoppelelement 44.1b des zweiten Tragmittels 26b ist so am zweiten Tragmittel 26b angeordnet, dass sich eine Kopplungseinrichtung einer an der unteren Endposition 18 befindlichen Aufzugkabine an das primäre Ankoppelelement 44.1b abkoppeln könnte.
Zum Verlagern der ersten Aufzugkabine 14 nach unten, treibt die Antriebsmaschine 34b die obere Umlenkrolle 30 jetzt ebenfalls im Uhrzeigersinn an. Es findet im Vergleich zu Fig. 5a also ebenfalls eine Umkehr der Bewegungsrichtung des zweiten Tragmittels 26b statt. Die erste Aufzugkabine 14 wird mit eventuellen Zwischenstopps an Stockwerken zwischen der oberen Endposition 22 und der unteren Endposition 18 bis zur unteren Endposition 18 verlagert. Gleichzeitig mit der Verlagerung des sekundären, in der Fig. 5c rechten Ankoppelelements 44.2b nach unten, wird das primäre, in der Fig. 5c linke Ankoppelelement 44.1b nach oben verlagert.
Nach diesem in Fig. 5a-5c dargestellten Schema können im Aufzugsystem gemäss der Fig. 1 - 4 pro Aufzugschacht vier und damit insgesamt acht Aufzugkabinen gleichzeitig in vertikaler Richtung verlagert werden.
Es ist auch möglich, dass das Aufzugsystem einen dritten Aufzugschacht aufweist, in dem aktuell nicht benötigte Aufzugkabinen geparkt werden können.
In den Fig. 6 und 7 ist ein Aufzugsystem 110 mit nur einem einzigen Aufzugschacht 112 dargestellt. Das Aufzugsystem 110 in Fig. 6 und 7 ist sehr ähnlich aufgebaut wie das Aufzugsystem 10 gemäss Fig. 1 - 5, so dass nur auf die Unterschiede des Aufzugsystems 110 zum Aufzugsystem 10 eingegangen wird.
Das Aufzugsystem 110 in Fig. 6 verfügt über insgesamt vier voneinander unabhängig verlagerbare Aufzugkabinen, wobei nur eine erste, untere Aufzugkabine 114 und eine obere, zweite Aufzugkabine 116 dargestellt sind. Die erste Aufzugkabine 114 ist über eine erste Kopplungseinrichtung 158a und ein erstes primäres Ankoppelelement 144.1a an ein erstes Tragmittel 126a angekoppelt. Die zweite Aufzugkabine 116 ist über eine zweite Kopplungseinrichtung 158b und ein zweites primäres Ankoppelelement 144.1b an ein zweites Tragmittel 126b angekoppelt. Die Ankopplung ist dabei so ausgeführt, dass
sie in einem Normalbetrieb des Aufzugsystems 110 nicht gelöst werden kann, d.h. die genannten Kopplungseinrichtungen sind nicht von den Ankoppelelementen abkoppelbar. Damit besteht im Normalbetrieb des Aufzugsystems 110 immer eine Antriebsverbindung zwischen einer Aufzugkabine und dem ihr zugeordneten Tragmittel.
Die vier Aufzugkabinen können damit unabhängig voneinander im Aufzugschacht 112 verlagert werden.
Wie in Fig. 7 dargestellt, ist taucht ein Bolzen 160 der zweiten Kopplungseinrichtung 158b in eine Ausnehmung 148 des zweiten primären Ankoppelelements 144.1b ein. Der Bolzen 160 ist über zwei voneinander beabstandet angeordnete U- förmige
Befestigungselemente 164 am Boden 151 der zweiten Aufzugkabine 116 fixiert. Die beiden Befestigungselemente 164 sind mittels nicht dargestellter Schrauben an den Boden 151 geschraubt. Die Bolzen 160, die Befestigungselemente 164 und die Schrauben bilden damit die Kopplungseinrichtung 158b, die eine Ankopplung an das zweite primäre Ankoppelelement 144.1b realisieren, die im Normalbetrieb des Aufzugsystems 110 nicht gelöst werden kann.
Das Ankoppelelement könnte alternativ auch direkt an die Aufzugkabine geschraubt werden.
Die Aufzugkabinen können auch von einem hauptsächlich L-förmigen Rahmen gehalten werden, der geführt und angetrieben wird. Eine solche Ausführung wird auch als Rucksack- Anordnung bezeichnet.
Abschließend ist daraufhinzuweisen, dass Begriffe wie„aufweisend",„umfassend", etc. keine anderen Elemente oder Schritte ausschließen und Begriffe wie„eine" oder„ein" keine Vielzahl ausschließen. Ferner sei daraufhingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.