REMA Lipprandt GmbH & Co. KG
Spichernstraße 11
53175 Bonn
Schnell-trennbare elektrische Steckverbindung, fixierbare Steckverbindung sowie Verfahren zur Kontaktierung eines elektrischen Kontaktelements mit einem elektrischen Leiter
Die Erfindung betrifft eine schnell-trennbare elektrische Steckverbindung für hochstromige Fahrzeuganwendungen, beispielsweise zur elektrischen Verbindung eines elektrischen Akkumulators mit einer Antriebseinrichtung eines Flurförderzeugs. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine fixier- und trennbare elektrische Steckverbindung sowie ein Verfahren zur Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung zwischen einem elektrischen Kontakt-element und einem aus einer Isolierung vorstehenden Endbereich eines elektrischen Leiters.
Um elektrisch betriebene Flurförderzeuge auch ohne eine Schnellladefunktion ohne längere Pausen betreiben zu können, ist es bekannt, für ein Flurförderzeug mehrere elektrische Akkumulatoren (auch als „Batterien" bezeichnet) geladen vorzuhalten und einen momentan verwendeten Akkumulator bei Erreichen eines bestimmten Entladezustandes gegen einen voll aufgeladenen Akkumulator auszutauschen. Hierzu ist es wünschenswert, einen jeweils im Fahrzeug befindlichen Akkumulator schnell und auf einfache Weise möglichst ohne Werkzeug von einer Antriebseinrichtung des Flurförderzeugs dekontak- tieren und einen weiteren, geladenen Akkumulator mit dieser Antriebseinrichtung bei möglichst geringem Zeitverlust kontaktieren zu können. Die im Stand der Technik bekannten und weit verbreiteten Batterieklemmen sind zu diesem
Einsatzzweck nur bedingt geeignet, da zur Dekontaktierung bzw. zur Kontak- tierung stets eine Klemmschraube betätigt werden muss, um ein elektrische Verbindung zwischen der Antriebseinrichtung und dem elektrische Akkumulator herstellen bzw. trennen zu können. Nachteilig ist auch, dass diese bekann- ten Klemmeinrichtungen das Ansetzen eines Drehwerkzeugs erforderlich machen, was insbesondere dann, wenn die Akkumulatoren in dem Flurförderzeug von außen schlecht zugänglich angeordnet sind, große Probleme bereiten kann. Darüber hinaus sind die bekannten Klemmanschlüsse regelmäßig negativen äußeren Einflüssen beispielsweise durch Feuchtigkeit und Schmutz aus- gesetzt, wodurch eine dauerhaft gute elektrische Verbindung den Einsatz zusätzlicher Maßnahmen, beispielsweise von sogenanntem„Polfett" erforderlich macht.
Steckverbindungen sind in zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungen be- kannt. Aus der DE 201 17 275 U l ist ein Steckverbinder bekannt, bei dem ein Leiterdraht eines Kabels für eine formschlüssige Fixierung in eine Querbohrung eines Buchsen- oder Stiftkontakts einschiebbar ist. Ferner ist aus der DE 10 2013 201 125 AI sowie der US 2013/0090009 AI jeweils ein Steckverbinder zur Verwendung im Fahrzeugbereich bekannt, bei denen jeweils ein zweiteili- ger Innenleiter vorgesehen ist, umfassend einen zur Aufnahme eines Gegen- kontaktelements hülsenförmigen ersten Innenleiterteil und einen separaten, mit einem Leiterdraht eines Kabels verbundenen, stiftförmigen zweiten Innenleiterteil. Dadurch weist der Steckverbinder jedoch eine relativ große Anzahl an separaten Bauteilen auf, wodurch der Steckverbinder relativ komplex auf- gebaut und in der Herstellung relativ kostenintensiv ist. Ferner ist der Steckverbinder dadurch relativ groß ausgebildet und benötigt einen entsprechend großen Montageraum.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schnell trennbare elektrische Steckverbindung bereitzustellen, die besonders platzsparend aufgebaut und im Umgang besonders sicher ausgebildet ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene elektrische Steckverbindung, die in Anspruch 2 genannte fixierbare elektrische Steckver-
bindung sowie durch das in Anspruch 19 genannte Verfahren zur Herstellung einer solchen Verbindung gelöst.
Die erfindungsgemäße schnell-trennbare elektrische Steckverbindung umfasst ein erstes, vorzugsweise etwa topfförmiges elektrisches Kontaktelement, welches vorzugsweise einen Bodenbereich und - besonders bevorzugt - einen Mantelbereich aufweist. Der Mantelbereich ist vorzugsweise mit zumindest einem sich vorzugsweise von dem Bodenbereich bis besonders bevorzugt zu dem dem Bodenbereich gegenüberliegenden Rand des Mantelbereichs erstre- ckenden Schlitz versehen. Vorzugsweise sind über den Umfang des Mantelbereichs verteilt mehrere Schlitze vorgesehen. Ferner umfasst die erfindungsgemäße elektrische Steckverbindung ein Kabel, welches vorzugsweise einen elektrischen Leiter und vorzugsweise eine diesen Leiter ummantelnde Isolierung umfasst. Ein aus der Isolierung vorstehender Endbereich des Leiters ist vorzugsweise mit dem Bodenbereich des ersten Kontaktelements elektrisch leitend verbunden, insbesondere verlötet oder verschweißt. Ferner weist diese elektrische Steckverbindung eine den Mantelbereich des ersten elektrischen Kontaktelements umgebende Isolationshülse, die innere und äußere Mantelflächen umfasst, auf. Die innere Mantelfläche der Isolationshülse ist zur äußeren Mantelfläche des Mantelbereichs des elektrischen Kontaktelements beabstandet. Aufgrund dieser Maßnahme ist sichergestellt, dass einander benachbarte elektrische Kontaktzungen, die durch die Schlitze voneinander getrennt sind, sich beim Überstecken mit einem zweiten, an den Kontaktzungen innen anliegenden Kontaktelement nach außen verlagern können. Ferner umfasst die erfindungsgemäße elektrische Steckverbindung ein den Bodenbereich des ersten Kontaktelements und die äußere Mantelfläche der Isolationshülse sowie einen Anschlussbereich des Kabels umgebendes erstes Gehäuse, das durch Umspritzen mit einem Kunststoffmaterial hergestellt ist. Aufgrund des Um- spritzens entsteht eine mit Ausnahme einer Öffnung, durch welche ein zweites elektrisches Kontaktelement einführbarsein muss, eine vollständig alle elektrisch leitenden Teile des ersten Kontaktelements sowie einen Teil der Isolierung des elektrischen Leiters umgebende Ummantelung. Aufgrund des radialen Abstandes der inneren Mantelfläche der Isolierhülse von der äußeren Mantelfläche des ersten Kontaktelements ist auch nach dem Umspritzen eine
Verlagerung der einzelnen Kontaktzungen beim Einbringen eines Kontaktstiftes möglich. Erfindungsgemäß umfasst die elektrische Steckverbindung ein zweites elektrisches Kontaktelement, welches eine äußere Mantelfläche aufweist, die von dem ersten Mantelbereich des ersten elektrischen Kontaktelements übersteckbar ist, wobei das zweite elektrische Kontaktelement vorzugsweise mit einem zweiten Gehäuse umgeben ist, welches mit dem zweiten elektrischen Kontaktelement einen Ringraum bildet, in den das erste Gehäuse einführbar ist. Das zweite Gehäuse umschließt mit seiner inneren Mantelfläche vorzugsweise die äußere Mantelfläche des ersten Gehäuses im übersteckten Zustand dichtend, wozu das zweite Gehäuse vorzugsweise aus einem elastischen, besonders bevorzugt aus einem gummielastischen Material gefertigt ist. Aufgrund der im überdeckten Zustand erzielten, besonders guten Dichtwirkung werden äußere, negative Einwirkungen auf die elektrische Kontaktie- rung zwischen ersten und zweiten Kontaktelementen auch ohne weitere Hilfs- mittel wie beispielsweise Polfette etc. wirkungsvoll verhindert.
Die weitere erfindungsgemäße fixier- und trennbare elektrische Steckverbindung umfasst ebenfalls ein erstes Kopplungsteil mit einem ersten elektrischen Kontaktelement, welches einen Bodenbereich und einen Mantelbereich um- fasst, wobei der Mantelbereich zumindest einen sich von dem Bodenbereich bis zu einem dem Bodenbereich gegenüberliegenden Randbereich des Mantelbereichs erstreckenden Schlitz aufweist, mit einem elektrischen Kabel, welches einen elektrischen Leiter und eine diesen Leiter ummantelnde Isolierung umfasst, wobei ein aus der Isolierung vorstehender Endbereich des Leiters mit dem Bodenbereich des ersten Kontaktelements elektrisch leitend verbunden ist, mit einer den Mantelbereich des ersten elektrischen Kontaktelements umgebenden Isolationshülse, die eine äußere Mantelfläche und eine innere Mantelfläche aufweist, wobei die innere Mantelfläche zu einer äußeren Mantelfläche des Mantelbereichs des elektrischen Kontaktelements beabstandet ist, und mit einem den Bodenbereich des ersten Kontaktelements und die äußere Mantelfläche der Isolationshülse sowie einen Anschlussbereich des elektrischen Kabels umgebenden ersten Gehäuse. Ein vorgesehenes zweites Kopplungsteil, insbesondere ein Gegenkopplungsteil, umfasst wiederum ein zweites elektrisches Kontaktelement, welches eine äußere Mantelfläche aufweist, die von
dem Mantelbereich des ersten elektrischen Kontaktelements übersteckbar ist, und das zweite elektrische Kontaktelement mit einem zweiten Gehäuse umgeben ist, welches mit dem zweiten elektrischen Kontaktelement einen Ringraum bildet, in den das erste Gehäuse einführbar ist. Insoweit entspricht die fixier- und trennbare elektrische Steckverbindung der zuvor erläuterten schnelltrennbaren Steckverbindung. Zur Sicherung der Steckverbindung weist die fixier- und trennbare elektrische Steckverbindung ein Sicherungsbügel zum Fixieren des ersten Gehäuses an dem zweiten Gehäuse auf. Dadurch kann ein insbesondere bei Anwendung der Steckverbindung bei Fahrzeugen, bei denen im Betrieb regelmäßig Erschütterungen, Vibrationen und/oder Beschleunigungskräfte auftreten, ein dauerhaft fester und besonders sicherer Halt des einen Kopplungsteils an dem anderen Kopplungsteil gewährleistet werden. Ferner kann anhand des Sicherheitsbügels - beispielsweise nach einer gewissen Zeit einer Verwendung des Fahrzeugs - schnell und unkompliziert festge- stellt werden, ob das erste Kopplungsteil noch vollständig und sicher an dem zweiten Kopplungsteil eingesteckt ist, oder ob sich die Steckverbindung zumindest teilweise gelöst hat. Der Sicherungsbügel ist bevorzugt separat ausgebildet und kann beispielsweise eine die beiden Gehäuse zumindest teilweise umgreifende Form aufweisen.
Vorzugsweise ist der Sicherungsbügel um eine Drehachse schwenkbar gelagert. Dadurch kann der Sicherungsbügel in besonders einfacher Weise um die beiden Gehäuse greifen und diese zueinander fixieren. Ferner ist der Sicherungsbügel dadurch nicht lose ausgebildet und kann bei einem Lösen der elektrischen Verbindung nicht verloren gehen. Besonders bevorzugt ist der Sicherungsbügel an dem zweiten Gehäuse gelagert und kann an dem ersten Gehäuse temporär fixiert werden, beispielsweise über eine in eine Ausnehmung eingreifende Rastnase. Die Drehachse ist bevorzugt senkrecht zu einer Übersteckrichtung angeordnet, in der die Steckverbindung erfolgt. Besonders bevorzugt ist der Sicherungsbügel seitlich neben einer Umfangswand des zweiten Gehäuses angeordnet. Dadurch kann das zweite Kopplungsteil und somit die gesamte Steckverbindung besonders platzsparend aufgebaut sein.
Vorzugsweise weist der Sicherungsbügel einen ersten Bügelabschnitt und einen gegenüber dem ersten Bügelabschnitt abgewickelten zweiten Bügelabschnitt auf. Dadurch kann der Sicherungsbügel in besonders einfacher Weise um die beiden Gehäuse umgelegt werden. Insbesondere kann einer der Bügel- abschnitte als ein Handgriff dienen, an dem ein Bediener den Sicherungsbügel anfassen und bewegen, insbesondere drehen, kann. Besonders bevorzugt ist der erste Bügelabschnitt korrespondierend zu der Außenkontur des zweiten Gehäuses und der zweite Bügelabschnitt korrespondierend zu der Außenkontur des ersten Gehäuses ausgebildet. Jeder Bügelabschnitt kann einen oder auch mehrere Bügelarme aufweisen
Vorzugsweise ist das erste Gehäuse mehrteilig ausgebildet. Beispielsweise weist das erste Gehäuse ein dem Kabelanschlussbereich zugewandtes Oberteil und ein dem Kabelanschlussbereich abgewandtes Unterteil auf. Diese Gehäu- seteile können jeweils als ein Vergussteil hergestellt sein. Dadurch kann das Gehäuse in besonders einfacher und kostengünstiger Weise hergestellt werden. In einer alternativen, ebenfalls vorteilhaften Ausgestaltung, umfasst die Steckverbindung ein den Bodenbereich des ersten Kontaktelements und die äußere Mantelfläche der Isolationshülse sowie einen Anschlussbereich des Ka- bels umgebendes erstes Gehäuse, welches einstückig ausgebildet ist und durch Umspritzen mit einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
Vorzugsweise weist das erste Gehäuse an einer Außenseite einen Schutzrandabschnitt auf, der zu einer äußeren Mantelfläche des ersten Gehäuses radial beabstandet angeordnet ist und die Mantelfläche zumindest teilweise radial umgibt. Es sollte deutlich sein, dass diese Ausgestaltung sowohl bei dem durch Umspritzen hergestellten ersten Gehäuse als auch bei einem mehrteiligen ersten Gehäuse vorgesehen sein kann. Der Schutzrandabschnitt kann im gekoppelten Zustand das zweite Gehäuse zumindest teilweise radial außen, insbe- sondere an einer Umfangsseite, umgeben. Dadurch kann beispielsweise ein verbesserter Berührungsschutz sowie eine verbesserte Dichtheit der Steckverbindung erreicht werden.
Besonders bevorzugt ist zwischen der äußeren Mantelfläche und dem Schutzrandabschnitt ein Freiraum ausgebildet, in den das zweite Gehäuse zumindest mit einem freien Endbereich einführbar. Dadurch kann das erste Gehäuse das zweite Gehäuse in diesem Bereich umgeben, wodurch eine Art Dom um das zweite Gehäuse gebildet ist und folglich die Steckverbindung beispielsweise gegen Spritzwasser besonders gut geschützt ist.
Vorzugsweise weist das erste Gehäuse und das zweite Gehäuse jeweils zumindest ein zueinander korrespondierendes Führungselement zum Ausrichten der beiden Gehäuse zueinander beim Verbinden der beiden Kopplungsteile auf. Dadurch kann die Steckverbindung in besonders einfacher Weise und besonders schnell erfolgen. Ferner können die Führungselemente für eine Verdrehsicherheit der beiden Kopplungsteile zueinander dienen. Insbesondere können die Führungselemente derart ausgebildet sein, dass das erste Kopplungsteil in nur einer einzigen bestimmten Ausrichtung mit dem zweiten Kopplungsteil gekoppelt werden kann. Dadurch können beispielsweise Fehlausrichtungen der beiden Kopplungsteile, insbesondere der elektrischen Kontakte, vermieden werden. Vorzugsweise weist das erste Gehäuse und das zweite Gehäuse jeweils zumindest ein zueinander korrespondierendes Fixiermittel zum zumindest temporären Fixieren der beiden Gehäuse aneinander auf. Dadurch kann das Verbinden der beiden Kopplungsteile in besonders sicherer Weise erfolgen. Beispielsweise wird das erste Kopplungsteil nach einem Einstecken in das zweite Kopplungs- teil an diesem zweiten Kopplungsteil temporär fixiert, sodass ein Herausfallen oder Lösen eines der Kopplungsteile verhindert wird und nur durch einen besonderen Handgriff oder Kraftaufwand ermöglicht ist. Dadurch wird für den Bediener eine verbesserte Handhabung ermöglicht, beispielsweise zum Umlegen des Sicherungsbügels in eine andere Fixierposition.
Vorzugsweise weist das Fixiermittel eine an einem der Gehäuse ausgebildete Rastnase oder Clip und eine an dem jeweils anderen Gehäuse angeordnete, mit der Rastnase korrespondierende Ausnehmung auf. Besonders bevorzugt ist ein in der Übersteckrichtung ausgebildete, vorzugsweise als Führungsele-
ment ausgebildeter, Gehäuseabschnitt mit daran, vorzugsweise nach radial innen des ersten Kopplungsteils, hervorstehender Rastnase zum Eingreifen in eine an dem zweiten Gehäuse ausgebildete, korrespondierende Ausnehmung vorgesehen. Dadurch können die temporären Fixiermittel in der Herstellung besonders kostengünstig und in der Bedienung besonders einfach ausgestaltet sein.
Vorzugsweise ist der Endbereich des Leiters mit dem Bodenbereich des ersten Kontaktelements verlötet oder verschweißt ist. Dadurch kann eine besonders langlebige und sichere Verbindung zwischen dem ersten Kontaktelement und dem Leiterdraht des Kabels sichergestellt werden.
Um eine dauerhafte Kontaktierung des Mantelbereichs des ersten elektrischen Kontaktelements mit beispielsweise einem Kontaktstift auch nach häufigen Übersteckvorgängen bewerkstelligen zu können, ist vorzugsweise ein - besonders bevorzugt eine Teillänge des Mantelbereichs umgebender - Federring vorgesehen. Dieser kann aus einem Federstahl bestehen. Damit dieser eine Aufspreizbewegung der durch die Schlitze voneinander getrennten Kontaktzungen nicht durch Anschlag an die innere Mantelfläche der Isolationshülse begrenzt, ist vorzugsweise eine Nut in dem Mantelbereich vorgesehen, in welche der Federring soweit einrückt, dass er nach außen hin nicht über die Mantelfläche des Mantelbereichs des ersten elektrischen Kontaktelements übersteht. Auch ist durch diese Maßnahme die Gefahr, dass der Federring in Über- steckrichtung ver- oder abrutscht, ausgeschlossen.
Ein Gehäuse, welches im Zusammenhang mit einer schnell trennbaren elektrischen Steckverbindung Verwendung findet, insbesondere bei einer solchen, die ein oder mehrere der vorzitierten Merkmale aufweist, umfasst vorzugsweise einen in Übersteckrichtung verlaufenden Rand, der über eine Fase oder ge- krümmt in die äußere Mantelfläche des Gehäuses übergeht. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass ein derart ausgebildetes Gehäuse zum dichten Zusammenwirken eines im übersteckten Zustand die äußere Mantelfläche umgebendes Gegengehäuse geeignet ist, wenn dieses aus einem elastischen, insbesondere gummielastischen Material ausgebildet ist.
Aufgrund des Ringraumes zwischen dem zweiten Gehäuse und dem zweiten elektrischen Kontaktelement, in welchen das erste Gehäuse beim Überstecken einführbar sein muss, weist das zweite Gehäuse regelmäßig eine Öffnung auf, die es einer Bedienperson ermöglicht, mit einem Finger in Kontakt mit dem zweiten Kontaktelement zu gelangen. Bei einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform ist daher an dem in Übersteckrichtung vorlaufenden Ende des zweiten Kontaktelements ein Berührungsschutz aus einem isolierenden Material vorgesehen.
Um ein verpoltes Überstecken zu vermeiden, sind die äußere Mantelfläche des ersten Gehäuses und der Ringraum des zweiten Gehäuses vorzugsweise polspezifisch ausgebildet, insbesondere mit Nuten und/oder Vorsprüngen versehen.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung zwischen dem eine Innenfläche und eine Außenfläche aufweisenden Bodenbereich des ersten elektrischen Kontaktelements und den aus der Isolierung vorstehenden Endbereichen des elektrischen Leiters einer elektrischen Steckverbindung wie zuvor beschrieben. Bei diesem Verfahren wird der Endbereich des elektrischen Leiters mittels eines ersten Kontaktie- rungswerkzeugs in Anlage mit der Außenfläche des Bodens des ersten elektrischen Kontaktelements gebracht, ein zweites Kontaktierungswerkzeug anstatt des zweiten Kontaktelements in den Mantelbereich eingeführt, bis das Kontak- tierungswerkzeug an der Innenfläche des Bodenbereichs anliegt. Hiernach werden das erste und/oder zweite Kontaktierungswerkzeug mit einer eine dauerhafte Verbindung zwischen dem ersten elektrischen Kontaktelement und dem Leiter bewirkenden Energie beaufschlagt. Bei dieser Energie kann es sich beispielsweise um eine mechanische Energie handeln, die einen Druck zwi- sehen dem Boden und dem Leiter bewirkt, sollten Boden und/oder Leiter so ausgebildet sein, dass sie sich dauerhaft miteinander verpressen lassen. Auch ist es beispielsweise möglich, den Boden und/oder den Leiter in mechanische Schwingungen zu versetzen, um eine Reibverschweißung zwischen Boden und Leiter zu bewirken. Die ersten und/oder zweiten Kontaktierungswerkzeuge
können hierzu als Teile von Sonotroden ausgebildet sein. Ebenfalls ist es beispielsweise möglich, die ersten und zweiten Kontaktierungswerkzeuge als Elektroden auszubilden und durch Beaufschlagung mit elektrischer Leistung eine Schweißverbindung zu bewirken.
Unabhängig von der jeweils zur Herstellung der dauerhaften Verbindung gewählten, eingeleiteten Energieart ist wesentlich, dass das zweite Kontaktie- rungswerkzeug auf die Innenfläche des Bodenbereichs wirkt, da hierdurch vermieden wird, dass der Mantelbereich mit seinen Kontaktzungen durch eventuellen Energieeintrag beschädigt wird.
Die Erfindung soll nun anhand der Zeichnung weiter verdeutlicht werden. Es zeigen : Fig. 1 - schematisch - ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen, schnell trennbaren elektrischen Steckverbindung in einem Schnitt, wobei der linke Bereich vor dem Überstecken, der rechte Bereich nach dem Überstecken des ersten elektrischen Kontaktelements mit dem zweiten elektrischen Kontaktelement dargestellt sind;
Fig. 2 - schematisch - die Vorbereitung des dauerhaften Verbindens des ersten elektrischen Kontaktelements mit dem elektrischen Leiter gemäß erstem Ausführungsbeispiel; Fig. 3 - wiederum schematisch - den Verfahrensschritt des dauerhaften
Inverbindungbringens des ersten elektrischen Kontaktelements mit dem elektrischen Leiter gemäß erstem Ausführungsbeispiel; und
Fig.4 - schematisch - ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsge- mäßen Steckverbindung in einer perspektivischen Explosionsdarstellung .
Das in der Figur 1 dargestellte, als Ganzes mit 100 bezeichnete Ausführungsbeispiel der schnell trennbaren, elektrischen Steckverbindung ist insbesondere
zur Verbindung eines Pols eines elektrischen Akkumulators mit einem elektrischen Anschluss einer Antriebseinrichtung eines Flurförderzeugs vorgesehen. In Fig. 1 sei die linke Seite akkumulatorseitig A, die rechte Seite antriebsseitig B. Akkumulatorseitig A ist die elektrische Steckverbindung 100 vor dem Über- Steckvorgang, antriebsseitig nach dem Übersteckvorgang dargestellt. Die Steckverbindung ist akkumulator- und antriebsseitig identisch ausgebildet, so dass die nachfolgenden Ausführungen für beide Seiten gelten.
Die elektrische Steckverbindung 100 umfasst ein erstes elektrisches Kontakte- lement 1, welches einem nicht näher bezeichneten ersten Kopplungsteil zugeordnet ist, etwa topfförmig ausgebildet ist und einen Mantelbereich 2 mit einer inneren Mantelfläche T und einer äußeren Mantelfläche 2", sowie einen Bodenbereich 3 umfasst. Das elektrische Kontaktelement 1 ist aus einem elektrisch gut leitenden Material, beispielsweise aus einer Kupferlegierung ge- fertigt. Der Mantelbereich 2 weist eine Mehrzahl von sich vom Bodenbereich 3 bis zum Randbereich 4 erstreckende Schlitze 5 auf, von denen in Fig. 1 lediglich drei erkennbar sind. Einander benachbarte Schlitze 5 begrenzen jeweils eine Kontaktzunge 6. Die Kontaktzungen 6 begrenzen die innere Mantelfläche T des Mantelbereichs 2, deren Durchmesser an den Außendurchmesser eines zweiten elektrischen Kontaktelements 7 derart angepasst ist, dass das erste elektrische Kontaktelement 1 unter Anlage der Kontaktzungen 6 an einer äußeren Mantelfläche des zweiten elektrischen Kontaktelements 7 übersteck- bar ist. Damit die Kontaktzungen 6 des ersten elektrischen Kontaktelements 1 auch nach mehrfachen Übersteckvorgängen unter einer für eine Kontaktierung notwendigen Vorspannung an dem zweiten elektrischen Kontaktelement 7 anliegen, ist ein Federring 8 vorgesehen, welcher die äußere Mantelfläche 2" des Mantelbereichs 2 umgibt. Der Federring 8 ruht in einer Ringnut 26, so dass er nicht von den Kontaktzungen 6 in Übersteckrichtung S abrutschen kann und über die äußere Mantelfläche 2" des Mantelbereichs 2 nicht hinaussteht.
Der Mantelbereich 2 des ersten elektrischen Kontaktelements 1 ist von einer Isolationshülse 9 umgeben. Deren innere Mantelfläche 9λ weist zur äußeren
Mantelfläche 2" des Mantelbereichs 2 einen radialen Abstand r auf. Es ist somit ein Ringraum (27) zwischen der inneren Mantelfläche 9λ und der äußeren Mantelfläche 2" gebildet, so dass ein Auseinanderspreizen der Kontaktzungen 6 beim Überstecken mit einem zweiten elektrischen Kontaktelement in den von dem Abstand r vorgegebenen Grenzen möglich ist. Die Isolationshülse 9 kann daher aus einem biegesteifen Material ausgebildet und vorgefertigt sein.
Das erste elektrische Kontaktelement 1 ist mit einem elektrischen Kabel 10, welches eine Isolierung 11 und einen elektrischen Leiter 12 aufweist, elektrisch verbunden. Hierzu ist der Leiter 12 in einem Endbereich E des Kabels 10 von der Isolierung 11 freigelegt. Die Länge des Endbereichs E entspricht etwa dem Außendurchmesser des ersten elektrischen Kontaktelements 1. Der Endbereich E ist flach auf die Außenseite des Bodenbereichs 3 aufgelegt und mit diesem untrennbar durch Kraft- oder Formschluss oder auch stoff- schlüssig durch Verlöten oder Verschweißen verbunden. Mit„flach" ist dabei gemeint, dass der elektrische Leiter 12 im Verbindungsbereich etwa senkrecht zur Übersteckrichtung S, in welcher das erste elektrische Kontaktelement und das zweite elektrische Kontaktelement übersteckbar sind, ausgerichtet ist. Die Isolationshülse 9, der Bodenbereich 3 mit dem daran befestigten elektrischen Leiter 1 sowie ein angrenzender Bereich T der Isolierung S sind umgeben von einem Gehäuse 13, welches durch Umspritzen hergestellt ist. Es umgibt die vorgenannten Bauteile bzw. Bereiche untrennbar und gasdicht mit Ausnahme einer sich in das erste elektrische Kontaktelement erstreckende Öffnung 14, durch welche das zweite elektrische Kontaktelement 7 einführbar ist. Der Durchmesser der Öffnung 14 ist nur geringfügig größer als der Durchmesser der inneren Mantelfläche T des ersten Kontaktelements 1.
Auf der dem elektrischen Kabel 10 abgewandten Seite jenseits der Übersteck- achse S umfasst das Gehäuse 13 einen Vorsprung 29, der von einer ebenen Fläche 15 vorsteht. Er dient der Verhinderung eines Abrutschens eventuell vorhandener, in der Zeichnung nicht dargestellter Fixiermittel, mit welchen die ersten und zweiten elektrischen Kontaktelemente 1, 7 im übersteckten Zustand fixierbar sind .
Das zweite elektrische Kontaktelement 7, welches einem nicht näher bezeichneten zweiten Kopplungsteil zugeordnet ist, ist bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel als Steckkontakt etwa zylindrischen Quer- Schnitts ausgebildet. Es ist umgeben von einem etwa topfförmigen Gehäuse 16 aus einem elastisch nachgiebigen Material. Der Durchmesser des topfförmigen Gehäuses 16 ist derart an den Außendurchmesser des den Mantelbereich 2 des ersten elektrischen Kontaktelements umgebenden Bereich des ersten Gehäuses 13, welches hier eine Mantelfläche 17 aufweist, angepasst, dass dieser Bereich unter geringfügigem Aufweiten des zweiten Gehäuses 16 in dieses einführbar ist. Um den Einführvorgang zu erleichtern, geht die äußere Mantelfläche 17 des ersten Gehäuses 13 gekrümmt in den in Übersteckrich- tung S vorlaufenden Rand 18 des ersten Gehäuses 13 über. Das zweite Gehäuse 16 bildet mit der äußeren Mantelfläche des zweiten elektrischen Kon- taktelements einen Ringraum 28.
Das zweite elektrische Kontaktelement 7 weist an seinem in Übersteckrichtung S vorlaufenden Ende einen Berührungsschutz 19 aus einem isolierenden Material auf. Der Berührungsschutz 19 ist mit dem zweiten elektrischen Kontakte- lement 7 verpresst, wozu es einen kraftschlüssig in eine entsprechende Bohrung des Berührungsschutzes 19 eingreifenden Fortsatz aufweist.
Der von dem Berührungsschutz 19 fortweisende Endbereich 20 des zweiten elektrischen Kontaktelements 7 ist mit einem Außengewinde 21 versehen. Dieser ist zum Anschrauben des zweiten elektrischen Kontaktelements 7 an einem Akkumulatorpol oder an einem elektrischen Anschluss einer Antriebseinheit vorgesehen.
Der Endbereich 20 ist radial von Gehäusebereichen 22 umgeben.
Das erste Gehäuse kann mit Nuten und/oder Vorsprüngen und das zweite Gehäuse mit komplementären Vorsprüngen und/oder Nuten versehen sein. Deren Anordnung und/oder Ausbildung kann polspezifisch sein, so dass eine
Verwechslung von Plus- und Minuspolen und ein verpoltes Überstecken verhindert ist.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 soll nun das Verfahren beschrieben werden, mit welchem der Endbereich E des Leiters 12 des Kabels 10 mit dem Bodenbereich 3 des ersten elektrischen Kontaktelements 1 elektrisch verbunden wird .
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, wird der elektrische Leiter 12 im Bereich E zu- nächst auf die Außenfläche des Bodenbereichs 3 aufgelegt. Es werden ein erstes Kontaktierungswerkzeug 23 und ein zweiten Kontaktierungswerkzeug 24 bereitgestellt. Das erste Kontaktierungswerkzeug 23 ist geeignet, den elektrischen Leiter 12 gegen die Außenfläche des Bodenbereichs 3 zu drücken. Das zweite Kontaktierungswerkzeug 24 ist derart ausgebildet, dass es in den von den Kontaktzungen 6 umschlossenen Raum in Übersteckrichtung S einführbar ist. Das in Übersteckrichtung voreilende Ende 25 ist komplementär zur Kontur der Innenseite des Bodenbereichs ausgebildet, so dass es flächig an diesem in Anlage bringbar ist. Befindet sich das erste Kontaktierungswerkzeug 23 in Anlage mit dem elektrischen Leiter 12, das zweite Kontaktierungswerkzeug 24 in Anlage mit der Innenseite des Bodenbereichs 3, so wird zumindest eines der Kontaktierungswerkzeuge 23, 24 derart mit Energie beaufschlagt, dass der elektrische Leiter 12 mit dem Bodenbereich an dessen Außenseite eine zerstörungsfrei nicht mehr trennbare, daher auch als untrennbar bezeichnete Verbindung eingeht. Lediglich beispielhaft sei hier die Beaufschlagung mit elektri- scher Energie zur Erzeugung einer Elektroverschweißung oder eine Beaufschlagung mit Schwingungsenergie, indem beispielsweise eines oder beide der Kontaktierungswerkzeuge als Teile von Sonotroden ausgebildet sind und ein Reibverschweißen bewirkt wird, genannt. Nach Entfernen der Kontaktierungswerkzeuge 23, 24 erfolgt das Aufsetzen der Isolationshülse 9 und die an- schließende Umspritzung zur Ausbildung des Gehäuses 13 in an sich bekannter Weise.
Das in der Figur 4 gezeigte zweite Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Steckverbindung 100 umfasst ebenfalls zwei Kopplungsteile 101, 102, die
im Wesentlichen, das heißt insbesondere die jeweils im Inneren der Gehäuse 13 und 16 angeordneten und die elektrischen Komponenten betreffenden Bauteile, den in Figuren 1 bis 3 gezeigten Ausgestaltungen entsprechen. In der äußeren Ausgestaltung der Kopplungsteile 101, 102 sind jedoch zahlreiche Unterscheidungsmerkmale vorhanden.
Die in Figur 4 gezeigte Steckverbindung 100 weist ein erstes Kopplungsteil 101 auf, welches - wie das erste Ausführungsbeispiel - ein erstes elektrisches Kontaktelement 1, umfassend einen Bodenbereich 3, einen Mantelbereich 2 bildende und durch Schlitze 5 getrennte Kontaktzungen 6 mit einem freien Ende oder Rand 4. An dem Bodenbereich 3 ist das erste elektrische Kontaktelements 1 mit einem Leiter 12 eines Kabels 10, beispielsweise durch Löten, verbunden. Das erste Kontaktelement 1 ist zumindest in dem Mantelbereich 2 radial von einer Isolierungshülse 9 sowie einem ersten Gehäuse 13 umgeben. In diesem Beispiel ist das Gehäuse 13 zweiteilig ausgebildet und weist einen ersten Gehäuseteil 13a und einen zweiten Gehäuseteil 13b auf. Der zweite Gehäuseteil 13b umgibt zumindest die Verbindungsstelle zwischen dem ersten Kontaktelement 1 und dem Leiterdraht 12. Das erste Gehäuseteil 13a umgibt die Isolationshülse 9 und das darin befindliche erste Kontaktelement 1. Das erste Gehäuseteil 13a ist innenseitig im Wesentlichen wie das in Figur 1 gezeigte erste Gehäuse 13 aufgebaut. An einer Außenseite des ersten Gehäuseteil 13a sind bei der hier gezeigten zweiten Ausführungsform zusätzlich beispielsweise drei Verbindungspunkte zum Befestigen des zweiten Gehäuseteils 13b, zum Beispiel Schraublöcher, ein eine äußere Mantelfläche 17 des ersten Gehäuseteils 13a radial beabstandet umgebender Schutzrandabschnitt 30 sowie ein an den Schutzrandabschnitt 30 sich anschließendes erstes Führungselement 31 zum Ausrichten des ersten Gehäuses 13 gegenüber dem zweiten Gehäuse 16 beim Koppeln der beiden Kopplungsteile 101,102. In einer alternativen, in Figur 4 nicht dargestellten Ausgestaltung, ist das erste Gehäuse 13 einteilig und einstückig ausgebildet, insbesondere als ein den Bodenbereich 3 des ersten Kontaktelements 1 und die äußere Mantelfläche 9" der Isolationshülse 9 sowie einen Anschlussbereich des Kabels 10 umgebendes, und bevorzugt durch Umspritzen mit einem Kunststoffmaterial hergestelltes Gehäuse ausgebildet.
Der Schutzrandabschnitt 30 bildet einen Freiraum 41 aus, in den das zweite Gehäuse 16 zumindest mit einem freien Endbereich 42 beim Koppeln der beiden Kopplungsteile 101,102 eingeführt werden kann. An dem Führungsele- ment 31 ist auf einer dem ersten Kontaktelement 1 zugewandten Seitenfläche eine in Figur 4 nicht dargestellte, hervorstehende Rastnase 32 ausgebildet, die für eine temporäre Fixierung des ersten Kopplungsteils 101 an dem zweiten Kopplungsteil 102 in eine an dem zweiten Kopplungsteil 102 ausgebildete Ausnehmung 33 in Eingriff bringbar ist. An dem Endbereich 42 des zweiten Gehäuses 16 kann vorteilhafterweise ein Dichtungsring 40 angeordnet sein, der zum Koppeln des ersten Kopplungsteils 101 an das zweite Kopplungsteil 102 derart angeordnet ist, dass die Steckverbindung 100 gegenüber der Umgebung abgedichtet ist. Das zweite Kopplungsteil 102 umfasst - wie auch das erste Ausführungsbeispiel - ein zweites elektrisches Kontaktelement 7, welches eine äußere Mantelfläche aufweist, die von dem Mantelbereich 2 des ersten elektrischen Kontaktelements 1 übersteckbar ist, wobei das zweite elektrische Kontaktelement 7 von dem zweiten Gehäuse 16 umgeben ist und mit dem zweiten elektri- sehen Kontaktelement 7 einen Ringraum 28 bildet, in den das erste Gehäuse 13 einführbar ist. An einer Außenseite weist das zweite Gehäuse 16 zwei mit dem ersten Führungselement 31 des ersten Gehäuses 13 korrespondierende zweite Führungselemente 3 und 31" auf. Diese sind vorliegend als in Steckrichtung S konisch zusammenlaufende Stege 3Γ, 31" ausgebildet, welche beim Einstecken des ersten Kopplungsteils 101 das erste Führungselement 31 an zwei Stirnseiten führen. Vorliegend weist das zweite Gehäuse 16 zwischen diesen Stegen 31\31"eine Ausnehmung 33 zur Aufnahme der an dem ersten Führungselement 31 angeordneten Rastnase zur temporären Fixierung der beiden Kopplungsteile 101,102 aneinander auf. Ferner weist das zweite Ge- häuse 16 eine Aufnahmehülse 34 zur Lagerung oder drehfreien Befestigung eines Sicherungsbügels 35 auf.
Der Sicherungsbügel 35 dient zum dauerhaften Fixieren des ersten Gehäuses 13 an dem zweiten Gehäuse 16 und ist als ein separates Bauteil ausgebildet.
Der Sicherungsbügel 35 ist um eine Drehachse 36 mittels der Bolzen 37 an der Aufnahmehülse 34 des zweiten Gehäuses 16 schwenkbar oder drehbar gelagert. Die Drehachse 36 ist dabei senkrecht und versetzt zu der Steckachse S angeordnet. Der Sicherungsbügel 35 weist einen ersten Bügelabschnitt 38 und einen gegenüber dem ersten Bügelabschnitt 38 abgewinkelten zweiten Bügelabschnitt 39 auf. Der erste Bügelabschnitt 38 ist U-förmig ausgebildet und weist zwei sich jeweils von den Bolzen 37 bis zu dem zweiten Bügelabschnitt 39 erstreckende Bügelarme auf. Im Bereich des sich anschließenden zweiten Bügelabschnitts 39 sind die Bügelarme zusammengeführt. Der zweite Bügel- abschnitt 39 ist geschwungen ausgebildet, sodass dieser als ein Handgriff zum Bedienen des Sicherungsbügels 35 besonders geeignet ausgebildet ist. An dem zweiten Bügelabschnitt 39 ist eine nicht näher dargestellte Rastnase 43 angeordnet, welche zum Fixieren des Sicherungsbügels 35 in eine an dem zweiten Gehäuseteil 13b des ersten Gehäuses 13 ausgebildet Ausnehmung 44 eingrei- fen kann.
Durch die zuvor beschriebene Ausgestaltung kann trotz Vibrationen, Erschütterungen oder anderen auftretenden Kräften eine dauerhafte Verbindung der Kontaktelemente 1, 7 gewährleistet werden. Bei einem Kopplungsvorgang wird zunächst der erste Kopplungsteil 101 mit dessen Gehäuse 13 über die Führungselemente 31,31 Strich, 31 zwei Strich bei geöffnetem Sicherungsbügel 35 an dem zweiten Gehäuse 16 des zweiten Kopplungsteils 102 ausgerichtet und entlang der Steckachse S in Richtung des zweiten Kopplungsteils 102 Translatorrausch vorgeschoben bis die an dem ersten Führungselement 31 angeordnete Rastnase 32 in die Ausnehmung 33 eingreift. In diesem Zustand kann der Bediener das erste Kopplungsteil 101 loslassen und über den als Handgriff ausgebildeten zweiten Bügelabschnitt 39 den Sicherungsbügel 35 über das Kopplungsteil 101 schwenken bis der Sicherungsbügel 35 mit der Rastnase 43 hinter einen Absatz in die Ausnehmung 44 eingreift. Das Lösen der Steckverbindung 100 erfolgt durch ein leichtes Anheben des als Handgriff ausgebildeten zweiten Bügelabschnitt 39 zum Lösen des Sicherungsbügels 35 von dem ersten Gehäuse 13, insbesondere der Rastnase 43 aus der Ausnehmung 44, und einem Zur-Seite-Schwenken des Sicherungsbügels 35. Anschließend kann das erste Kopplungsteil 101 durch Lösen der Rastnase 32 aus
der Ausnehmung 33 parallel zur Steckrichtung S aus dem Kopplungsteil 102 heraus gezogen werden.
Es sollte deutlich sein, dass der Schutzbereich der Erfindung nicht auf die be- schriebenen Ausführungsbeispiele und/oder die gezeigten Merkmalskombinationen begrenzt ist. Insbesondere der Aufbau der Gehäuse sowie des Sicherungsbügels, können - ohne den Kern der Erfindung zu verändern - durchaus modifiziert sein.
Bezuqszeichenliste:
100 elektrische Steckverbindung
101 erstes Kopplungsteil
102 zweites Kopplungsteil
1 erstes elektrisches Kontaktelement
2 Mantelbereich
X innere Mantelfläche
2„ äußere Mantelfläche
3 Bodenbereich
4 Randbereich
5 Schlitze
6 Kontaktzungen
7 zweites elektrisches Kontaktelement
T äußere Mantelfläche
8 Federring
9 Isolationshülse
9λ innere Mantelfläche
9" äußere Mantelfläche
10 elektrisches Kabel
11 Isolierung
12 Leiter
13 erstes Gehäuse
13a erster Gehäuseteil
13b zweiter Gehäuseteil
14 Öffnung
15 Fläche
16 zweites Gehäuse
17 äußere Mantelfläche
17λ Außenseite
18 Rand
19 Berührungsschutz
20 Endbereich
21 Außengewinde
22 Gehäusebereiche
23 erstes Kontaktierungswerkzeug
24 zweites Kontaktierungswerkzeug
25 Ende
26 Nut
27 Ringraum
28 Ringraum
29 Vorsprung
30 Schutzrandabschnitt
31, 3Γ, 31" Führungselement
32 Rastnase
33 Ausnehmung
34 Aufnahmehülse
35 Sicherungsbügel
36 Drehachse
37 Bolzen
38 erster Bügelabschnitt
39 zweiter Bügelabschnitt
40 Dichtring
41 Frei räum
42 Endbereich
43 Rastnase
44 Ausnehmung
A Akkumulatorseite
B Antriebsseite
E Endbereich
r Abstand
S Übersteckachse
T Bereich