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Beschreibung
Titel
Überwachungsanlage sowie Verfahren zur Darstellung eines
Überwachungsbereichs
Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Überwachungsanlage mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Darstellung eines Überwachungsbereichs mit der Überwachungsanlage.
Videoüberwachungsanlagen gewährleisten Schutz von Personen auf Bahnhöfen, Flughäfen oder öffentlichen Plätzen. Durch Verwendung der aufgenommenen Videodaten kann eine unmittelbare oder eine nachträgliche Verfolgung von Straftaten umgesetzt oder zumindest unterstützt werden.
Allerdings ist die Debatte um den Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit im Zusammenhang mit Videoüberwachungen im öffentlichen Bereich ein widersprüchlich diskutiertes Thema. Insbesondere fühlen sich die Hersteller von Videoüberwachungsanlagen stets verpflichtet zu respektieren, dass Personen, die sich im öffentlichen Bereich bewegen, ein hohes Maß an Selbstbestimmung über die erhobenen Daten haben, und somit Sorge zu tragen, dass deren Privatsphäre unverletzt bleibt. Zum Schutz dieser Personen gibt es insbesondere in Deutschland zahlreiche
Vorschriften, die eine Installation von Videokameras in öffentlichen Bereichen beschränken oder gänzlich ausschließen. Laut zumindest in Deutschland geltenden Vorschriften müssen öffentlich angebrachte Schilder vor der Überwachung warnen. Trotzdem ist die Verbreitung und der Betrieb von Überwachungskameras im öffentlichen Bereich wegen der geringen Akzeptanz der Bevölkerung erschwert.
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Ein Videoüberwachungssystem mit Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ist z.B. in der Druckschrift DE 101 58 990 C1 offenbart, die den nächstkommenden Stand der Technik bildet. Offenbarung der Erfindung
Im Rahmen der Erfindung wird eine Überwachungsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14 vorgeschlagen. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
Im Rahmen der Erfindung wird eine Überwachungslage vorgeschlagen, welche zur Überwachung von öffentlichen Plätzen geeignet und/oder ausgebildet ist. Die Überwachungsanlage umfasst mindestens eine Überwachungskamera, wobei jedoch auch mehrere Überwachungskameras vorgesehen sein können.
Die mindestens eine Überwachungskamera ist zur Aufnahme eines Überwachungsbilds geeignet und/oder ausgebildet. Das Überwachungsbild zeigt einen Überwachungsbereich in einer Umgebung. Der Überwachungsbereich ist insbesondere der Ausschnitt der Umgebung, der durch den Aufnahmebereich (Field of View, FOV) der mindestens einen Überwachungskamera erfasst wird.
Die Überwachungskamera kann als eine statische Kamera, deren extrinsische Kameraparameter statisch sind, oder als eine bewegbare, insbesondere dynamische Kamera ausgebildet sein, deren extrinsische Kameraparameter verändert werden können. Beispielsweise kann die Überwachungskamera als eine Pan-Tilt-Zoom (PTZ) Kamera mit zeitlich veränderlichen extrinsischen Kameraparametern ausgebildet sein. Unter den extrinsischen Kameraparametern werden insbesondere die Position (X, Y, Z) der Kamera, der
Roll-, Kipp- und Wankwinkel der Kamera sowie die Brennweite der Kamera verstanden. Insbesondere umfassen die extrinsischen Kameraparameter alle Informationen, die zur Berechnung des Aufnahmebereichs und damit des Überwachungsbereichs der Kamera neben den intrinsischen Kameraparametern, wie z.B. Größe des Aufnahmechips etc. notwendig sind.
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Die Überwachungslage umfasst eine zweite Kamera, welche zur Aufnahme eines Kontrollbilds ausgebildet ist. Das Kontrollbild zeigt einen Kontrollbereich in der gleichen Umgebung wie die Umgebung des Überwachungsbereichs. Der Überwachungsbereich und der Kontrol Ibereich überlappen in einem Überlappungsbereich zumindest teilweise. Es bevorzugt, dass die mindestens eine Überwachungskamera und die zweite Kamera aus verschiedenen Richtungen und/oder in unterschiedlichen Entfernungen und/oder mit unterschiedlichen Zoom- und/oder Vergrößerungswerten auf den Überlappungsbereich gerichtet sind.
Ferner umfasst die Überwachungsanlage eine portable Datenverarbeitungseinrichtung mit einem Anzeigemodul, wie zum Beispiel einem Monitor, Display, im Speziellen einem LC-Display, einem TFT-Display oder einen anderen Flachbildschirm.
Es wird vorgeschlagen, dass die Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet ist, das Kontrollbild auf dem Anzeigemodul mit einer Kennzeichnung des Überwachungsbereichs anzuzeigen. Insbesondere wird beansprucht, dass auf dem Anzeigemodul der Überlappungsbereich in dem Kontrollbild durch die Kennzeichnung kenntlich gemacht ist.
Es ist dabei eine Überlegung der Erfindung, dass die geringe Akzeptanz von Überwachungslagen mit Überwachungskameras, wie diese auch in der Erfindung vorgeschlagen wird, daraus resultiert, dass die Personen in einer Umgebung eines Überwachungsbereichs trotz etwaig öffentlich angebrachter Schilder nicht genau wissen, wie die tatsächlich überwachte Fläche ausgebildet ist.
Dies liegt an der Ungewissheit, in welche Richtung genau die Überwachungskamera hingerichtet ist, welches Objektiv eingesetzt wird (zum Beispiel Weitwinkel- oder Zoom-Objektiv) oder ob es sich um eine bewegliche
(PTZ) Überwachungskamera handelt. Durch die Erfindung wird erreicht, dass sich eine Person, die sich über den Überwachungsbereich informieren möchte, sich als ein Nutzer auf der portablen Datenverarbeitungseinrichtung das Kontrollbild anzeigen lassen kann, wobei auf dem Kontrollbild der aktuelle oder momentane Überwachungsbereich mit der Kennzeichnung deutlich gemacht ist.
Somit kann der Nutzer jederzeit z. B. prüfen, ob seine aktuelle Position zu dem
aktuellen Überwachungsbereich der Überwachungskamera gehört oder ob er als Nutzer außerhalb des Überwachungsbereichs ist.
Es ist besonders bevorzugt, dass die Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet ist, neben oder ergänzend zu dem Kontrollbild Zusatzinformationen zu der
Überwachung mit der Überwachungskamera auf dem Anzeigemodul anzuzeigen. Beispielsweise kann die Art der Kamera (statische oder dynamische Kamera), die Intention oder Aufgabenstellung der Überwachungskamera, der technische Betreiber (Organisation oder Unternehmen, die oder das die Überwachung durchführt), insbesondere Adresse des Betreibers,
Überwachungsverantwortlicher (Organisation oder Unternehmen, die bzw. das die Überwachung verantwortet, wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Verfassungsschutz) und/oder die Datenvorhalterung, insbesondere die Länge der Datenvorhaltung in Tagen oder Monaten angegeben werden. Diese Weiterbildung eröffnet dem Nutzer die Möglichkeit, Zusatzinformation über die erfassten Daten der
Überwachungskamera abzurufen, darzustellen und gegebenenfalls auf Basis der Zusatzinformationen z. B, Einspruch oder ein Löschen der Daten zu beantragen.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Kontrollbild auf dem Anzeigemodul in Echtzeit anzeigbar und/oder insbesondere in Abhängigkeit einer
Eingabe des Nutzers aktualisierbar. Beide Ausführungsvarianten berücksichtigen, dass sich der Überwachungsbereich der Überwachungskamera und/oder die Position des Nutzers zeitlich ändern kann, so dass trotzdem der Überwachungsbereich in dem Kontrollbild oder der Nutzer in dem Kontrollbild stets zeitnah und/oder aktuell angezeigt wird. Unter Echtzeit ist insbesondere eine zeitliche Verzögerung von weniger als fünf Minuten, vorzugsweise von weniger als eine Minute und insbesondere von weniger als 30 Sekunden zu verstehen. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die zweite
Kamera in der portablen Datenverarbeitungsanlage integriert. Insbesondere ist die portable Datenverarbeitungsanlage als ein Handy, Smartphone, Tablet-PC, PDA, Laptop oder Notebook mit Kamera ausgebildet. In dieser Ausgestaltung ist es somit möglich, dass der Nutzer mit der zweiten Kamera selbst das Kontrollbild aufnimmt und die Datenverarbeitungseinrichtung dann die Kennzeichnung des
Überwachungsbereichs anzeigt. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Nutzer die Auswahlmöglichkeit hat, welchen Teil der Umgebung er durch das
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Kontrollbild überprüfen möchte. Zudem ist es z.B. möglich, dass der Nutzer eine dritte Person instruiert, sich an den Rand des Überwachungsbereichs zu begeben und prüft, ob die Person durch die Überwachungskamera erfasst wird oder bereits außerhalb des Überwachungsbereichs ist. Auf diese Weise wird eine sehr hohe Transparenz der Überwachungstätigkeit der Überwachungsanlage für den Nutzer dargestellt, sodass die Akzeptanz für die Überwachungsanlage in der Öffentlichkeit erhöht wird.
Die Kennzeichnung des Überwachungsbereichs in dem Kontrollbild erfolgt besonders bevorzugt durch eine Augmentierung, wobei das reale Kontrollbild mittels Einblendung und/oder Überlagerung der Kennzeichnung ergänzt wird. Diese auch erweiterte Realität genannte Ausprägung der gemischten Realität erlaubt es, den Überwachungsbereichs beispielsweise durch Anzeige von Linien, Flächen, Farbänderungen oder andere virtuelle Objekte als Kennzeichnung in dem Kontrollbild kenntlich zu machen. Insbesondere stehen die realen Objekte des Kontrollbilds und die virtuellen Objekte der Kennzeichnung dreidimensional zueinander in Bezug. Beispielsweise werden die Kennzeichnungen, insbesondere die virtuellen Objekte geometrisch und perspektivisch korrekt in das Kontrollbild eingeblendet.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Überwachungsanlage ein Kennzeichnungsmodul. Das Kennzeichnungsmodul ist ausgebildet, eine absolute Position des Kontrollbereichs in Weltkoordinaten zu erkennen. Die absolute Position umfasst insbesondere die Lage und die Orientierung des Kontrollbereichs in Weltkoordinaten. Ferner ist das
Kennzeichnungsmodul ausgebildet, die absolute Position des Kontrollbereichs mit einer absoluten Position des Überwachungsbereichs zur Erzeugung der Kennzeichnung zu verrechnen. Die absolute Position des Überwachungsbereichs wird wahlweise ausgemessen oder planerisch eingetragen. Alternativ oder optional ergänzend wird die Position des
Überwachungsbereichs durch die zuvor genannten extrinsischen und/oder intrinsischen Kameraparameter der Überwachungskamera bestimmt. Sofern die absoluten Positionen von Kontrollbereich und Überwachungsbereich in Weltkoordinaten bekannt sind, kann in einfacher Weise der Überlappungsbereich bestimmt und die Kennzeichnung erstellt werden.
Es ist besonders bevorzugt, dass das Kennzeichnungsmodul zur Nutzung von globalen Lagedaten der Datenverarbeitungseinrichtung zur Erkennung der absoluten Position des Kontrollbereichs ausgebildet ist. Die Lagedaten können insbesondere GPS-Daten, Kompassdaten und/oder Neigesensordaten umfassen. Durch die globalen Lagedaten ist es möglich, in Verbindung mit Kenntnis der zweiten Kamera und deren extrinsischen und/oder intrinsischen Eigenschaften die Position des Kontrollbereichs zu berechnen.
Alternativ oder optional ergänzend ist vorgesehen, dass das Kennzeichnungsmodul zur Nutzung von Bilddaten der Umgebung und/oder des Überwachungsbereichs zur Erkennung der Position des Kontrollbereichs in Weltkoordinaten ausgebildet ist. Bei dieser Möglichkeit werden zum Beispiel mittels extrahierter Bildmerkmale (zum Beispiel SIFT) aus Bilddaten der Umgebung und/oder des Überwachungsbereichs in dem Kontrollbild gesucht, um die Position des Kontrollbereichs zu erkennen.
Es ist auch möglich, dass sowohl globale Lagedaten als auch Bilddaten der Umgebung und/oder des Umgebungsbereichs zur Erkennung der absoluten Position des Kontrollbereichs von dem Kennzeichnungsmodul eingesetzt werden.
Bei einer Alternative oder Weiterbildung der Erfindung ist das oder ein weiteres Kennzeichnungsmodul zur Erkennung einer relativen Position des Kontrollbereichs in der Umgebung und/oder in dem Überwachungsbereich zur Erzeugung der Kennzeichnung ausgebildet. Bei dieser Ausgestaltung wird auf einen rechnerischen Umweg über das Weltkoordinatensystem verzichtet und z.B. stattdessen ein lokales oder kein Koordinatensystem verwendet. Die Erkennung erfolgt bevorzugt durch einen Vergleich zwischen dem Überwachungsbild und dem Kontrollbild. Sofern von dem Kennzeichnungsmodul zueinander passende Bildbereiche gefunden werden, kann der Überlappungsbereich bestimmt werden. Auf Basis des erkannten Überlappungsbereichs kann das Kennzeichnungsmodul die Kennzeichnung erzeugen.
Das Kennzeichnungsmodul kann wahlweise in der Datenverarbeitungseinrichtung selbst angeordnet sein, als Web-Server, zum Beispiel in der „Cloud", oder in der Überwachungskamera oder in einer Überwachungszentrale ausgebildet sein. Es sind auch Mischformen möglich,
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sodass beispielsweise rechenintensive Operationen, wie eine digitale Bildverarbeitung in einem Webserver umgesetzt wird, die Anzeige der Kennzeichnung in dem Kontrollbild jedoch lokal in der Datenverarbeitungseinrichtung berechnet und dann umgesetzt wird.
Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung umfasst die Überwachungsanlage mindestens eine computerlesbare Signatur, zum Beispiel eine zweidimensionale graphische Codierung, insbesondere einen QR-Tag, wobei die Signatur in der Umgebung und/oder in dem Überwachungsbereich angeordnet ist, und wobei die Signatur Informationen zur Überwachungsanlage umfasst. Besonders bevorzugt ist die computerlesbare Signatur als eine öffentliche Schnittstelle ausgebildet. Insbesondere umfassen die Informationen eine Kontaktinformation zur Kontaktaufnahme mit der Überwachungsanlage. So ist es beispielsweise möglich, dass durch Einlesen der computerlesbaren Signatur eine Webadresse übermittelt wird, die weitere Informationen zu der
Überwachungskamera und/oder der Überwachungsanlage bereitstellt und/oder eine Schnittstelle zur Erzeugung der Kennzeichnung bildet. Alternativ ist es auch möglich, dass z. B. ein drahtlose Datenkommunikation, z.B. ein WLAN oder WFi bereitgestellt wird, wobei der Nutzer bei dem Aufbau einer Verbindung mit der drahtlosen Datenkommunikation, insbesondere dem WLAN oder Wifi zu der
Webadresse weitergeleitet wird.
Besonders bevorzugt weist die Überwachungsanlage eine öffentliche, frei zugängliche Schnittstelle, insbesondere Datenschnittstelle auf, so dass die Datenverarbeitungseinrichtung ohne Zugangscode die für die Darstellung der
Kennzeichnung und/oder des Kontrollbilds notwendigen Daten mit der Überwachungsanlage austauschen kann.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist die zweite Kamera als eine separate Kamera, insbesondere als eine weitere Überwachungskamera ausgebildet. In dieser Ausgestaltung wird auf der portablen Datenverarbeitungseinrichtung das Kontrollbild von der separaten Kamera angezeigt. Die Erzeugung der Kennzeichnung kann von dem Kennzeichnungsmodul wie zuvor beschrieben erfolgen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass durch die computerlesbare Signatur ein Hinweis auf die zweite Kamera gegeben wird.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die Überwachungsanlage eine Projektoreinrichtung zur Projektion einer Lichtkennzeichnung des Überwachungsbereichs in der Umgebung. Insbesondere ist die Projektoreinrichtung in der Überwachungskamera integriert. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Lichtkennzeichnung für das menschliche Auge unsichtbar ist. Beispielsweise erfolgt die Lichtkennzeichnung mit Licht in einer Wellenlänge > 700 Nanometer oder < 350 Nanometer. Jedoch ist Licht in diesen Wellenlängenbereichen für übliche Kameras sichtbar, sodass die Kennzeichnung als Lichtkennzeichnung von der zweiten Kamera aufgenommen und ohne weitere Berechnung sofort angezeigt werden kann. Optional ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Projektorvorrichtung, insbesondere die Lichtkennzeichnung in einem sichtbaren Bereich umgeschaltet wird, um den Überwachungsbereich für das unbewaffnete menschliche Auge, also ohne Hilfsmittel, sichtbar zu machen. Dies kann vorteilhafterweise z.B. dann erfolgen, wenn von der Überwachungsanlage eine verdächtige Situation in dem
Überwachungsbereich detektiert wurde.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Darstellung des Kontrollbilds mit der Kennzeichnung des Überwachungsbereichs auf der Überwachungsanlage wie diese zuvor beschrieben wurde und/oder nach einem der vorhergehenden Ansprüche. In dem Verfahren werden in einem ersten Schritt das Überwachungsbild und das Kontrollbild aufgenommen in einem weiteren Schritt das Kontrollbild mit der Kennzeichnung des Überwachungsbereichs angezeigt. Insbesondere umfasst das Verfahren die bestimmungsgemäße Verwendung der Überwachungsanlage wie diese zuvor beschrieben wurde.
Weitere Merkmale, Vorteile und Wrkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie der beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
Figur 1 einen schematischen Aufbau einer Überwachungsanlage als ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung; Figur 2 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der
Erfindung;
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Figur 3 eine zweite Ausführungsform der Überwachungsanlage in der Figur 1
Figur 1 zeigt in einer schematischen Illustration eine Überwachungsanlage 1 zur Überwachung von z.B. öffentlichen Plätzen 2, wie diese in der realen Szene im oberen Teil der Figur 1 dargestellt ist. Die Umgebung 3 kann somit den öffentlichen Platz 2 und zudem Häuserreihen, Personen etc. umfassen.
Ferner ist in der realen Szene eine Überwachungskamera 4 gezeigt, die einen Überwachungsbereich 5 in der Umgebung 3 überwacht. Der Überwachungsbereich 5 bildet einen Teilbereich der Umgebung. Der
Überwachungsbereich 5 ist in der realen Szene allerdings nicht zu entnehmen, da die genaue Ausrichtung der Überwachungskamera 4, deren Brennweite und andere extrinsische Kameraparameter nicht einfach aus der Existenz der Überwachungskamera 4 auslesbar sind.
Im unteren Bereich der Figur 1 ist ein Smartphone 6 als eine portable Datenverarbeitungseinrichtung mit einem Anzeigemodul 7 dargestellt. Auf dem Anzeigemodul 7 ist ein Kontrollbild 8 der Szene im oberen Bereich dargestellt, wie es zum Beispiel durch Aufnahme einer integrierten Kamera 9 in dem Smartphone 6 als zweite Kamera neben der Überwachungskamera 4 aufgenommen werden kann. Alternativ hierzu wird das Kontrollbild 8 durch eine weitere separat angeordnete und nicht dargestellte Kamera aufgenommen. Die Überwachungskamera 4 und das Smartphone 6 mit der integrierten Kamera 9 bilden Komponenten der Überwachungsanlage 1.
In dem Kontrollbild 8 sind die Überwachungskamera 4 sowie der Überwachungsbereich 5 durch Überlagerung des Kontrollbilds 8 mit einer Kennzeichnung 10 in Form von durchgezogene und strichpunktierten Linien als virtuelle Objekte dargestellt oder visualisiert. Diese Art der Darstellung wird auch als augmentierte Realität oder gemischte Realität bezeichnet, wobei auf realen
Darstellungen virtuelle Objekte lagerichtig gezeigt werden.
Das Kontrollbild 8 kann wahlweise in Echtzeit dargestellt und/oder in Echtzeit ergänzt oder regelmäßig automatisch aktualisiert werden. Alternativ ist es möglich, dass eine aktive Aktualisierung des Kontrollbilds 8 und damit auch der
Kennzeichnung 10 des Überwachungsbereichs 5 erfolgt. Die aktive Aktualisierung kann durch den Nutzer getriggert oder initiiert werden.
Beispielsweise kann die Aktualisierung des Kontrollbilds 8 mit der Kennzeichnung 10 dadurch aktualisiert werden, indem der Nutzer des Smartphones 6 mit der Kamera 9 des Smartphones 6 ein weiteres Kontrollbild 8 aufnimmt. Optional werden in dem Kontrollbild 8 Zusatzinformationen 12 zu der Überwachung durch die Überwachungskamera 4 eingeblendet. Die
Zusatzinformationen 12 können Hinweise zum Betreiber der Überwachungskamera, Art der Überwachungskamera etc. umfassen und werden insbesondere über das Netzwerk 1 1 bereitgestellt. Zur Übertragung von Daten, welche zur Darstellung der Kennzeichnung 10 und der optionalen Zusatzinformationen 12 notwendig sind, ist das Smartphone 6 über ein Netzwerk
1 1 , zum Beispiel WLAN, WiFi, LTE, Internet etc., verbunden.
Ein Nutzer des Smartphones 6 hat somit die Möglichkeit, deutlich zu erkennen, welcher Teil der Umgebung 3 zu dem Überwachungsbereich 5 gehört, insbesondere ist es für den Nutzer transparent dargestellt, welchen Bereich die
Überwachungskamera 4 überwacht. Neben der reinen Informationsfunktion kann auf diese Weise die Akzeptanz für Überwachungsanlagen 1 bei der Bevölkerung erhöht werden. In der Figur 2 ist ein schematisches Blockdiagramm der Überwachungsanlage 1 gezeigt. Der gestrichelte Kreis repräsentiert die Umgebung 3, der mit dem Sichtbereich (FOV: field of view) der Überwachungskamera 4 überlappende Bereich in der Umgebung 3 bildet den Überwachungsbereich 5. Der mit dem Sichtbereich (FOV: field of view) der Kamera 9 überlappende Bereich der Umgebung 3 bildet den Kontrollbereich 13. Der Teil der Umgebung 3, der sowohl von dem Überwachungsbereich 5 und dem Kontrollbereich 13 überdeckt ist, bildet den Überlappungsbereich 14.
Zudem ist in der Figur 2 ein Kennzeichnungsmodul 15 dargestellt, welches die Kennzeichnung 10 in dem Kontrollbild 8 erzeugt. Das Kennzeichnungsmodul 15 kann einen integralen Bestandteil des Smartphones 6 bilden. Alternativ kann das Kennzeichnungsmodul 15 Teil der Überwachungskamera 4 oder Teil eines anderen datenverarbeitenden Systems, wie z.B. einem Webserver, sein. Es ist auch möglich, dass die nachfolgend geschilderten Funktionen des Kennzeichnungsmoduls 15 verteilt durchgeführt werden, wobei ein Teil der
Funktionen im Smartphone 6, ein anderer Teil der Funktionen in der
Überwachungskamera 4 und ein weiterer Teil der Funktionen in dem datenverarbeitenden System umgesetzt wird.
Um den Überwachungsbereich 5 in dem Kontrollbild 8 durch die Kennzeichnung 10 lagerichtig anzeigen zu können ist es notwendig, den Überwachungsbereich 5 und den Kontrol Ibereich 13 zueinander in Bezug zu setzen.
Eine Möglichkeit besteht darin, dass die absolute Position des Überwachungsbereichs 5 der Überwachungskamera 4 auf Basis von extrinsischen Parametern der Überwachungskamera 4, wie die Position,
Ausrichtung, Brennweite etc., und in Kenntnis der intrinsischen Parameter der Überwachungskamera 4, wie konstruktiver Aufbau, Größe und Ausleuchtung des Chips etc., berechnet und beispielsweise in Weltkoordinaten dargestellt wird. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass sich bei einer Änderung der extrinsischen Parameter, wie z.B. eine Schwenken, Neigen oder Zoomen der
Überwachungskamera 4 die absolute Position nachgeführt wird.
Die absolute Position des Kontrollbereichs 13 und damit die absolute Position des Kontrollbilds 8 kann auf Basis von mit dem Smartphone 6 empfangenen globalen Lagedaten, wie z.B. GPS-Daten, Kompassdaten und/oder
Neigesensordaten, und mit den intrinsischen Parametern des Smartphones 6 bzw. der in dem Smartphone 6 integrierten Kamera 9 berechnet werden.
Das Kennzeichnungsmodul 15 ist ausgebildet, die beiden absoluten Positionen von Überwachungsbereich 5 und Kontrollbereich 13 zu vergleichen, den
Überlappungsbereich 14 zu bestimmen und die Kennzeichnung 10 für das Kontrollbild 8 zu erzeugen. Auf Basis der erzeugten Kennzeichnung 10 kann das Smartphone 6 auf dem Anzeigemodul 7 das Kontrollbild 8 mit der Kennzeichnung 10 darstellen.
Alternativ zu dieser Vorgehensweise ist es möglich, dass eine relative Position des Kontrollbereichs 13 in der Umgebung 3 oder in dem Überwachungsbereich 5 von dem Kennzeichnungsmodul 15 bestimmt wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel werden Bildbereiche von dem Kontrollbild 8 und somit aus dem Kontrollbereich 13 in der Umgebung 3, insbesondere im
Überwachungsbereich 5, gesucht, um eine Relativpositionierung zwischen dem Überwachungsbereich 5 und dem Kontrollbereich 13 herstellen zu können und
den Überlappungsbereich 14 zu bestimmen. Insbesondere erfolgt die Bestimmung über digitale Bildverarbeitung.
Optional ist es möglich, dass in der Umgebung 3 oder in dem Überwachungsbereich 5 künstliche Markierungen positioniert sind, die eine
Zuordnung der Bereiche unterstützen. In dieser Ausgestaltung ist es auch möglich, dass auf eine Abbildung des Überwachungsbereichs 5 und/oder des Kontrollbereichs 13 auf Weltkoordinaten vollständig verzichtet wird und nur eine Zuordnung der Bildbereiche erfolgt. Es ist jedoch auch möglich, dass beide Maßnahmen miteinander verbunden werden, um die Auswertegenauigkeit des
Kennzeichnungsmoduls 15 zu erhöhen. So ist es beispielsweise denkbar, dass über globale Lagedaten die ungefähre Lage des Kontrollbereichs 13 festgelegt wird und durch einen Vergleich der Bildbereiche im Überwachungsbild der Überwachungskamera 4 und in dem Kontrollbild 8 der Kamera 9 eine genaue Zuordnung der Bereiche erfolgt.
In der Figur 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, wobei gleiche Teile bzw. gleiche Bereiche mit dem gleichen Bezugszeichen versehen sind, wobei zur Erläuterung auf die vorhergehende Beschreibung verwiesen wird. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel in der Figur 2 wird als zweite Kamera eine separate Kamera 16, z.B. eine weitere Überwachungskamera, verwendet, wobei die weitere Kamera 16 den Kontrollbereich 13 definiert. Wie zuvor beschrieben wird in dem Kennzeichnungsmodul 15 der Überlappungsbereich 14 berechnet und die Kennzeichnung 10 erzeugt.
Die Funktion des Smartphones 6 ist darauf begrenzt, dass ein Nutzer eine digitale Signatur, wie z.B. einen QR-Code 17, mit der Kamera 9 aufnimmt und auf diese Weise Kontaktinformationen zu dem Kennzeichnungsmodul 15 erhält, welches das aktuelle Kontrollbild 8 von der weiteren Kamera 16 mit der Kennzeichnung 10 an das Smartphone 6 überträgt, sodass dieses das
Kontrollbild 8 mit der Kennzeichnung 10 auf dem Anzeigemodul 7 darstellen kann. Somit handelt es sich auch bei dem Kontrollbild 8, welches auf dem Smartphone 6 dargestellt wird, stets um ein Echtzeitbild, welches die Umgebung 3 mit einer Verzögerung kleiner als 5 Minuten, insbesondere kleiner als 1 Minute zeigt, um dem Nutzer den tatsächlichen und aktuellen Überwachungsbereich 5 zu visualisieren.
Hervorzuheben ist, dass das Kennzeichnungsmodul 15 oder die Daten der Überwachungskamera 4 für das Kennzeichnungsmodul 15 öffentlich verfügbar und frei zugänglich sind, sodass jeder Nutzer die Überwachungsanlage 1 zur Anzeige des Kontrollbilds 8 mit der Kennzeichnung 10 nutzen kann.
Bei dem Ausführungsbeispiel in der Figur 2 kann statt dem Kennzeichnungsmodul 15 eine Projektorvorrichtung 18 eingesetzt sein, die den Überwachungsbereich 5 durch eine Lichtkennzeichnung aus für das menschliche Auge unsichtbare, jedoch für die zweite Kamera 9 bzw. 16 sichtbares Licht besteht, so dass auf dem Anzeigemodul 7 die Kennzeichnung 10 durch die
Lichtkennzeichnung gebildet ist.