Elektrisches Stimulationsqerät
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Stimulationsgerät mit einem Stimulator, enthaltend einen Generator zur Erzeugung elektrischer Stimulationsimpulse mit bestimmten Stimulationsparametern, und eine Spannungsversorgung zur Versorgung des Generators mit elektrischer Energie, und mit zumindest zwei Nadelelektroden zum Einstechen in die Hautoberfläche eines zu stimulierenden Areals, welche Nadelelektroden mit dem Stimulator verbunden sind.
Das betreffende elektrische Stimulationsgerät ist insbesondere zur Elektroakupunkturtherapie bei Menschen aber auch Tieren anwendbar. Insbesondere ist das Gerät für den Einsatz der elektrischen Stimulation von Akupunkturpunkten im Bereich des Ohres geeignet. Anwendungsgebiete reichen von der Schmerztherapie über die Wundheilung bis hin zur Therapie von Durchblutungsstörungen, beispielsweise bei Diabetikern.
Ein elektrisches Stimulationsgerät der gegenständlichen Art ist beispielsweise aus der AT 395 106 B und der EP 1 335 774 Bl bekannt geworden. Dabei wird der Stimulator mit einem Haftkleber in der Nähe des zu stimulierenden Areals an der Hautoberfläche angeklebt und die fix mit dem Stimulator verbundenen Nadelelektroden an den gewünschten Punkten platziert. Auch die Nadelelektroden können über entsprechende Klebeelement an der
Hautoberfläche fixiert werden. Insbesondere bei einer längeren Behandlungsdauer kommt es immer wieder zu einer Ablösung des Stimulators oder der Nadelelektroden und somit zu einer Unterbrechung der elektrischen Stimulation. Insbesondere der gegenüber den Nadelelektroden größer und schwerer ausgebildete
Stimulator kann meist nicht über längere Zeiträume von bis zu einigen Tagen erfolgreich an der Hautoberfläche eines Patienten fixiert werden.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines oben genannten elektrischen Stimulationsgeräts, welches die Nachteile bekannter Stimulationsgeräte vermeidet und eine einfache und rasche Anwendung und sichere Stimulation auch über mehrere Tage zulässt. Das Gerät soll möglichst einfach und kostengünstig her-
stellbar sein, sodass auch eine Anwendung als Einwegprodukt wirtschaftlich möglich ist.
Gelöst wird die erfindungsgemäße Aufgabe dadurch, dass die Nadelelektroden in einem gemeinsamen Elektrodengehäuse angeordnet und über eine Leitung mit dem Stimulator verbunden sind. Erfindungsgemäß ist somit die asseelektrode und die zumindest eine Stimulationselektrode in einem gemeinsamen Elektrodengehäuse angeordnet, wodurch die Anwendung, d.h. das Einstechen in die Hautoberfläche, erleichtert und beschleunigt werden kann, aber auch das Haften an der Hautoberfläche bzw. Befestigen an der Hautoberfläche verbessert werden kann. Je nach Anwendung wird zumindest eine Masseelektrode und zumindest eine Stimulationselektrode entsprechend im Elektrodengehäuse angeordnet. Die Nadelelektroden sind ebenfalls an die jeweilige Anwendung aber auch den zu behandelnden Patienten oder das zu behandelnde Tier entsprechend angepasst. Bei der Elektroakupunktur im Bereich des Ohres eines Menschen weisen die Nadelelektroden einen Durchmesser von einigen Zehntelmillimetern und eine Einstechtiefe von wenigen Millimetern auf. Zur Erzielung eines Längenausgleichs und Erhöhung der Beweglichkeit des Patienten kann es von Vorteil sein, wenn die Leitung als Spiralkabel ausgebildet ist.
Um eine Lösung der Nadelelektroden vom Stimulator erzielen zu können und beispielsweise den Stimulator während des Duschens abnehmen zu können, ist es von Vorteil, wenn die Leitung mit zumindest einem Stecker zur lösbaren Verbindung mit einer entsprechenden Buchse am Stimulator oder Elektrodengehäuse versehen ist. Dadurch kann der Patient oder ein Betreuer einfach das Elektrodengehäuse vom Stimulator trennen und wieder verbinden. Die Leitung kann fix mit dem Elektrodengehäuse verbunden sein und der Stecker am Ende der Leitung befestigt und der Stimulator mit einer entsprechenden Buchse ausgestattet sein. Ebenso ist es möglich, die Leitung fix mit dem Stimulator zu verbinden und den Stecker am Ende der Leitung und die zugehörige Buchse am Elektrodengehäuse anzuordnen.
Vorteilhafterweise sind die Nadelelektroden auf einer gemeinsamen Platine im Elektrodengehäuse angeordnet. Die entsprechende Platine weist somit eine der Anzahl der Nadelelektroden entspre-
chende Anzahl von Öffnungen zum Einstecken der Nadelelektroden auf und Leiterbahnen, welche zu Anschlusspunkten für die Leitung zur Verbindung mit dem Stimulator oder einer entsprechenden Buchse im Elektrodengehäuse verbunden sind.
Vorteilhafterweise werden die Nadelelektroden mit einem Leitkle¬ ber mit der Platine verbunden. Dies ermöglicht eine rasche und kostengünstige Herstellung.
Die Leitung kann durch eine Löt- oder Schraubverbindung mit der Platine verbunden sein. Insbesondere bei besonders klein ausgebildeten Elektrodengehäusen sind Lötverbindungen vorteilhaft.
Die Nadelelektroden bestehen aus elektrisch-leit fähigem Material, insbesondere Metall, wie Titan, Edelstahl oder dergl .. Die Einstechelektroden können durch Drehen hergestellt sein. Neben Metallen sind auch leitfähige Kunststoffe für die Herstellung der Nadelelektroden denkbar, wobei die Materialien entsprechende Biokompatibilität aufweisen müssen und keine allergischen Reaktionen hervorrufen sollen.
Vorteilhafterweise ist das Elektrodengehäuse wasserdicht ausgebildet, dies ermöglicht die zeitweise Trennung des Elektrodenge¬ häuses vom Stimulator und ermöglicht den Patienten
beispielsweise sogar das Duschen.
Um die Befestigung des Elektrodengehäuses an der Hautoberfläche zu verbessern, kann ein Befestigungselement, vorzugsweise ein Klebeelement, angeordnet sein. Neben dem Klebeelement sind auch andere Befestigungsmethoden, beispielsweise über elastische Bän¬ der oder dergl., denkbar, je nach Ort der Stimulation und Patient bzw. Tier.
Das vorzugsweise als Klebeelement ausgebildete Befestigungselement kann bereits im Elektrodengehäuse integriert sein. Dadurch wird die Anwendung weiter erleichtert, da der Patient oder Arzt das Befestigungselement nicht am Elektrodengehäuse positionieren muss, sondern beispielsweise lediglich eine Abdeckfolie von einer Klebeschicht abziehen muss.
An der den Nadelelektroden gegenüberliegenden Seite des Elektro¬ dengehäuses kann ein Handhabungselement angeordnet sein, welches das Applizieren des Elektrodengehäuses bzw. der darin angeordneten Nadelelektroden an den gewünschten Stellen, beispielsweise am Ohr, erleichtert.
Ein solches Handhabungselment kann durch einen im . Wesentlichen zylinderförmigen Griff gebildet sein, der vorzugsweise einstückig mit dem Elektrodengehäuse hergestellt wird. Insbesondere bei üblichen Elektrodengehäusen aus Kunststoff lässt sich ein derartiges Handhabungselement sehr einfach im Spritzgussverfah¬ ren herstellen.
Ebenso kann das Handhabungselement durch eine Vertiefung oder ein Loch im Elektrodengehäuse gebildet sein, in welchem ein ent¬ sprechend gestaltetes Gegenstück eines Handhabungsinstruments angeordnet werden kann. Dabei kommen beispielsweise zylindri¬ sche, kugelförmige oder kegelförmige Vertiefungen zur Anwendung.
Da die Nadelelektroden in die Hautoberfläche eingestochen wer¬ den, ist es von Vorteil, wenn das Elektrodengehäuse mit den dar¬ in enthaltenen Nadelelektroden allenfalls mit der am
Elektrodengehäuse befestigten Leitung in einer Verpackung angeordnet ist. Dadurch wird Verschmutzung vermieden. Vorzugsweise werden die Komponenten vor oder nach der Verpackung sterilisiert.
Zur Erzielung eines erhöhten Tragekomforts des Stimulationsgeräts kann der Stimulator mit einem Umhängeband verbunden sein, welches als Nackenband um den Hals oder über die Schulter getra¬ gen werden kann. Dabei kann das Umhängeband zumindest teilweise als Leitung zur Verbindung mit dem Elektrodengehäuse ausgebildet und mit einer Buchse oder einem Stecker zur Verbindung der mit dem Elektrodengehäuse verbundenen Leitung versehen sein. Andere Befestigungsmöglichkeiten des Stimulators, beispielsweise mittels Befestigungselementen in Form eines Ohrclips sind ebenfalls denkbar.
Der Generator des Stimulators ist vorzugsweise zur Erzeugung von Stimulationsimpulsen mit einer Wiederholfrequenz von 0,5 bis 100
Hz, vorzugsweise 1 Hz und einem Tastverhältnis von 10 bis 90 %, vorzugsweise 50 %, ausgebildet. Derartige Stimulationsparameter haben sich bei Anwendungen in der Schmerztherapie oder bei der Wundheilung als bevorzugt herausgestellt.
Da die Hautimpedanz große Schwankungen aufweist, ist es von Vorteil, wenn die Stimulationsimpulse mit konstanter Stromamplitude erzeugt werden. Zu diesem Zweck weist der Stimulator eine entsprechende Steuereinrichtung auf. Die Steuereinrichtung kann durch einen entsprechenden Mikrocontroller gebildet sein.
Wenn die Steuereinrichtung mit Bedienungselementen zur Änderung der Stimulationsparameter verbunden ist, kann eine manuelle Einstellung und Änderung der Stimulationsparameter vorgesehen werden. Im Falle des Nichtvorhandenseins von Bedienungselementen ist eine entsprechende Einstellung der Stimulationsparameter über eine Programmierung der Steuereinrichtung möglich. Zu diesem Zweck weist der Stimulator vorzugsweise eine entsprechende Schnittstelle zum Anstecken eines Steuercomputers auf.
Zum Aktivieren des Stimulators kann ein Schalter oder dergl. vorgesehen sein. Die Aktivierung kann alternativ dazu auch beispielsweise durch Entfernung eines Isolators an der Batterie, welche die Spannungsversorgung bildet, realisiert werden.
Um den Patienten oder Arzt ein Feedback über den Betrieb des Stimulationsgeräts zu geben, kann eine Betriebsanzeige, bei¬ spielsweise eine Leuchtdiode im Stimulator, vorgesehen sein. Ne¬ ben einer optischen Betriebsanzeige kann auch eine akustische Anzeige des ordnungsgemäßen Betriebs bzw. der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme erfolgen.
Vorteilhafterweise ist ein Speicher zum Aufzeichnen der Stimulationsparameter in Abhängigkeit der Zeit vorgesehen, wodurch eine Qualitätskontrolle oder eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Be¬ triebs vorgenommen werden kann.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein oben be¬ schriebenes Elektrodengehäuse, enthaltend zumindest zwei Nadel¬ elektroden samt allfälliger Leitung zur Verbindung mit dem
Stimulator. Ein derartiges Elektrodengehäuse kann auch separat vertrieben werden, wenn der Stimulator nicht zusammen mit der Elektrode verkauft wird und nicht als Einwegprodukt ausgebildet ist. Im Falle bei Ausbildung des Stimulationsgeräts als Einweg¬ produkt ist der Stimulator zusammen mit dem Elektrodenge.häuse und den darin angeordneten Nadelelektroden verpackt, wobei insbesondere die Nadelelektroden vor Verschmutzung geschützt sind, beispielsweise durch eine extra angeordnete Blisterverpackung .
Anhand der beigefügten Zeichnungen wird die vorliegende Erfindung näher erläutert .
Darin zeigen:
Fig. 1 eine schematische. Ansicht auf eine Ausführungsform eines elektrischen Stimulationsgeräts ;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf eine Ausführungsform eines Elektrodengehäuses mit zwei Nadelelektroden und einer Leitung zur Verbindung mit dem Stimulator;
Fig. 3 ein Schnittbild durch das Elektrodengehäuse gemäß Fig. 2 im Bereich einer Nadelelektrode;
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Elektrodengehäuse mit integriertem Befestigungselement;
Fig. 5 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform eines Stimulators ;
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform eines Stimulationsgeräts; und
Fig. 7 verschiedene Ausführungsformen eines Handhabungselements am Elektrodengehäuse.
Fig. 1 zeigt ein elektrisches Stimulationsgerät 1, insbesondere zur Elektroakupunkturtherapie im Bereich des Ohres eines Menschen. Das Stimulationsgerät 1 beinhaltet einen Stimulator 2 enthaltend einen Generator 3 zur Erzeugung elektrischer Stimula-
tionsimpulse mit bestimmten Stimulationsparametern, d.h. be¬ stimmter Spannung oder bestimmten Stromes, bestimmter Dauer, be¬ stimmter Wiederholfrequenz und Tastverhältnis etc.. Zur
Versorgung der Komponenten des Stimulators 2 mit elektrischer Energie ist eine Spannungsversorgung 4 vorgesehen, welche vor¬ zugsweise durch eine entsprechende Batterie oder einen Akkumulator gebildet ist. Die im Generator 3 des Stimulators 2
gebildeten elektrischen Impulse werden über zumindest zwei Na¬ delelektroden 5, welche in dem zu stimulierenden Areal in die Hautoberfläche eingestochen werden, abgegeben. Dabei ist zumindest eine Masseelektrode und zumindest eine Stimulationselektrode vorgesehen. Die Nadelelektroden 5 sind in einem gemeinsamen Elektrodengehäuse 6 angeordnet und werden mit einer entsprechenden Leitung 7 mit dem Stimulator 2 verbunden. Durch die gemeinsame Anordnung sämtlicher Nadelelektroden 5 in einem gemeinsamen Elektrodengehäuse 6 wird eine einfache Anwendung ermöglicht, ein besserer Halt der Nadelelektroden 5, insbesondere bei längeren Therapieintervallen, und auch ein definierter Abstand zwischen den einzelnen Nadelelektroden 5, erzielt. Die Leitung 7 zur Verbindung der Nadelelektroden 5 mit dem Stimulator 2 kann fix, d.h. untrennbar oder auch lösbar, angeordnet sein. Zur einfachen Lösung und Verbindung ist es von Vorteil, wenn an der Leitung 7 zumindest ein entsprechender Stecker 8 angeordnet ist. Je nach dem, ob die Leitung 7 fix mit dem Elektrodengehäuse 6 oder dem Stimulator 2 verbunden ist, befindet sich die zum Stecker 8 zugehörige Buchse 9 am Stimulator 2 oder im Elektrodengehäuse 6 (nicht dargestellt). Wenn die Leitung 7 als Spiralkabel ausgebildet ist, kann ein Längenausgleich zwischen Elektrodengehäuse 6 und Stimulator 2 und eine bessere Beweglichkeit erzielt werden .
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht auf eine Ausführungsvariante eines Elektrodengehäuses 6 mit darin angeordneten Na¬ delelektroden 5 und fest verbundener Leitung 7. Das
Elektrodengehäuse 6, welches vorzugsweise aus Kunststoff und vorzugsweise wasserdicht ausgebildet ist, kann an der den Nadel¬ elektroden 5 gegenüberliegenden Seite ein Handhabungselement 10 aufweisen, durch das ein Applizieren der Nadelelektroden 5 an dem gewünschten zu stimulierenden Hautareal erleichtert wird. Das Handhabungselement 10 ist im dargestellten Beispiel durch
einen im Wesentlichen zylindrischen Griff gebildet, kann aber je nach Verwendung und Größe des Elektrodengehäuses 6 auch andersartig ausgebildet werden (siehe Fig. 7). Die in Fig. 2 darge¬ stellte Komponente kann in einer vorzugsweise sterilen
Verpackung (nicht dargestellt) angeordnet werden, wodurch eine Verschmutzung der Nadelelektroden 5 verhindert werden kann.
Wie anhand der Schnittbilddarstellung gemäß Fig. 3 ersichtlich, ist im Elektrodengehäuse 6 eine Platine 11 angeordnet, an welcher die Nadelelektroden 5 platziert sind. Die Nadelelektroden 5 können beispielsweise einfach mit einem leitenden Kleber mit der Platine 11 verbunden sein. Die Leitung 7 wird entweder über eine Löt- oder Schraubverbindung ebenfalls mit der Platine 11 verbun¬ den, deren Leiterbahnen die elektrische Verbindung zu den Nadelelektroden 5 sicherstellt. Über dem Elektrodengehäuse 6 ist ein Befestigungselement 12 in Form einer Klebefolie sichtbar, mit Hilfe dessen eine Fixierung des Elektrodengehäuses 6 an der Hautoberfläche durchgeführt werden kann.
Fig. 4 zeigt die Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform ei¬ nes Elektrodengehäuses 6 mit zwei Nadelelektroden 5, wobei ein Befestigungselement 12 in Form einer Klebefolie mit abstehenden Laschen im Elektrodengehäuse 6 integriert ist. Eine Befestigung der Nadelelektroden 5 kann durch einfaches Abziehen einer nicht dargestellten Abdeckfolie vom Befestigungselement und Aufkleben an der Hautoberfläche durchgeführt werden. Anstelle einer Inte¬ gration des, vorzugsweise durch ein Klebeelement gebildetes, Be- festigungselements 12 kann auch ein Pflaster-artiger
Klebestreifen einfach über das Elektrodengehäuse 6 platziert werden. Ein allenfalls vorhandenes Handhabungselement 10 kann dabei durch ein vorgefertigtes Loch in diesem Pflaster hindurch gesteckt werden.
Fig. 5 zeigt schließlich ein Blockschaltbild einer Ausführungsform eines Stimulators 2 des elektrischen Stimulationsgeräts 1. Der Generator 3 zur Erzeugung elektrischer Stimulationsimpulse ist dabei durch einen Digital-Analog-Wandler 13 und einen Span- nungs-/Stromwandler 14 gebildet. Über die Leitungen 7 werden die Nadelelektroden 5 (nicht dargestellt) mit dem Stimulator 2 verbunden. Die Spannungsversorgung 4 ist vorzugsweise durch eine
Batterie gebildet. Über eine Steuereinrichtung 15 erfolgt die Ansteuerung des Generators 3 und die Festlegung der Stimulationsparameter und Steuerung des Stimulationsablaufes. Die Steuer¬ einrichtung 15 ist vorzugsweise durch einen entsprechenden
Mikrocontroller gebildet. Über eine Schnittstelle 16 kann die Steuereinrichtung 15 programmiert bzw. deren Parameter geändert werden. Eine Änderung der Stimulationsparameter kann auch durch entsprechende Bedienungselemente 17, welche mit der Steuereinrichtung 15 verbunden sind, manuell vorgenommen werden. Beispielsweise kann die Stromamplitude der Stimulationsimpulse über Bedienungselemente 17, beispielsweise Taster, eingestellt und verändert werden. Über einen Schalter 18 kann eine Aktivierung des Stimulators 2 bzw. der darin vorgesehenen Spannungsversorgung 4 vorgenommen werden. Erfindungsgemäß werden an die Leitungen 7, welche mit den Nadelelektroden 5 verbunden sind,
Stimulationsimpulse mit konstanter Stromamplitude abgegeben, um unabhängiger von der stark schwankenden Hautimpedanz zu sein. Zu diesem Zweck sind mit der Steuereinrichtung 15 entsprechende Regler 19 verbunden, die wiederum mit dem Spannungs-/Stromwand- ler 14 verbunden sind.
Weiters ist mit der Steuereinrichtung 15 ein entsprechender Taktgeber 20 verbunden, der beispielsweise durch einen Quarz gebildet sein kann. Wenn der Stimulator 2 einen Speicher 21 aufweist, können die Stimulationsparameter in Abhängigkeit der Zeit für nachträgliche Untersuchungen oder zur Qualitätskontrolle aufgezeichnet werden. Der Speicher 21 kann über die Schnittstelle 16 durch einen entsprechenden Computer ausgelesen werden.
Zur Anzeige des ordnungsgemäßen Betriebes des Stimulationsgeräts 1 bzw. Stimulators 2 kann eine entsprechende Betriebsanzeige 22 vorgesehen sein, die beispielsweise durch eine Leuchtdiode rea¬ lisiert werden kann.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Stimulationsgerätes 1, wobei der Stimulator 2 mit einem Umhängeband 23 verse¬ hen ist. Dieses Umhängeband 23 kann als Nackenband um den Hals eines Patienten oder um dessen Schulter angeordnet werden und ermöglicht ein bequemes Tragen des Stimulators 2. Das Umhängeband kann zumindest teilweise als Leitung 7 zur Verbindung mit
dem Elektrodengehäuse 6 mit den darin integrierten Nadelelektro¬ den 5 ausgebildet sein. Um ein Abnehmen des Stimulators 2 ohne Entfernung der Nadelelektroden 5, beispielsweise während des Du¬ schens, zu ermöglichen, ist es von Vorteil, wenn das Elektroden¬ gehäuse 6 durch entsprechende Stecker 8 und Buchsen 9 lösbar mit dem Stimulator 2 verbunden ist. Bei der Elektroakupunktur im Be¬ reich des Ohres ist eine Ausführungsform zweckmäßig, bei welcher der Stimulator 2 mit einem Befestigungselement in Form eines Ohrclips verbunden ist. Dadurch kann der Stimulator 2 in Art ei¬ nes Schmuckstücks am Ohrläppchen angeordnet und über eine entsprechende Leitung mit dem Elektrodengehäuse 6 mit darin
integrierten Nadelelektroden 5 verbunden werden (nicht darge¬ stellt) .
Wie bereits bei Fig. 2 beschrieben, kann das Elektrodengehäuse 6 an der den Nadelelektroden 5 gegenüberliegenden Seite ein Hand¬ habungselement 10 aufweisen. Fig. 7 zeigt weitere Ausführungsformen eines solchen Handhabungselements 10 in Form
verschiedener Vertiefungen oder Löchern im Elektrodengehäuse 6. Über derartige zylinderförmig, kugelförmig oder kegelförmig aus¬ gebildete Vertiefungen oder entsprechend gestaltete Löcher im Elektrodengehäuse 6 kann ein entsprechend gestaltetes Handha¬ bungsinstrument (nicht dargestellt) platziert und das Elekjtro- dengehäuse 6 mit den Nadelelektroden 5 am gewünschten
Stimulationsbereich platziert und wieder entfernt werden. Insbe¬ sondere bei einer kegel- bzw. kegelstupfförmigen Vertiefung als Handhabungselement 10 kann eine Selbsthemmung eines entsprechen¬ den Kegels bzw. Kegelstumpfes an einem Handhabungsinstrument (nicht dargestellt) erzielt werden.