Verfahren zum Betreiben einer Bremsassistenzvorrichtung und
Bremsassistenzvorrichtung für ein Fahrzeug
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Bremsassistenzvorrichtung für ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine
Bremsassistenzvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10.
Aus der DE 102 58 617 A1 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Auslösung eines selbsttätigen Notbremsvorgangs eines Fahrzeugs zur Vermeidung eines Auffahrens des Fahrzeugs auf ein vorausfahrendes Fahrzeug bzw. zur Verminderung der Auffahrfolgen bekannt. Dabei wird eine Fahrerwarnung ausgelöst, wenn zumindest eine vorgegebene Warnbedingung erfüllt ist. Die Erfüllung der Warnbedingung gibt an, dass aufgrund der unter Berücksichtigung einer ermittelten Beschleunigung des Fahrzeugs und/oder einer ermittelten Relativbeschleunigung zwischen dem Fahrzeug und einem vorausfahrendem Fahrzeug gegebenen momentanen Fahrsituation des Fahrzeugs und einer vorgegebenen Notbremsverzögerung bei Ablauf einer vorgegebenen Warnzeitdauer der selbsttätige Notbremsvorgang auszulösen ist. Der Notbremsvorgang ist auszulösen mit dem Ziel, mit Beendigung des selbsttätigen Notbremsvorgangs eine vorgegebene
Zielrelativgeschwindigkeit und/oder einen vorgegebenen Zielsicherheitsabstand zwischen dem Fahrzeug und dem vorausfahrendem Fahrzeug zu erreichen. Hierbei wird ein Zeitpunkt bestimmt, zu dem spätestens eine Vollbremsung eingeleitet werden muss, um eine Kollision zu vermeiden. Die Auslösung der Warnung erfolgt dann, wenn eine Handlungszeitspanne bis zu diesem Zeitpunkt die vorgegebene Warnzeitdauer unterschreitet.
Weiterhin sind aus der WO 2006/072342 A1 eine Kollisionsvermeidungs- oder
Kollisionsfolgenminderungsvorrichtung und ein Verfahren zum Betreiben einer
Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungsvorrichtung eines Fahrzeugs bekannt. Dabei wird ein vorhandener Fahrraum zwischen dem Fahrzeug und einem
potentiellen Kollisionspartner erfasst sowie bei Erreichen eines ersten Schwellenwerts eine erste Warnfunktion und/oder Informationsfunktion aktiviert. Ferner wird bei Erreichen eines zweiten Schwellenwerts eine autonome Teilbremsung in Kombination mit wenigstens einer weiteren Sicherungsmaßnahme ausgelöst. Eine Teilbremsung ist dabei eine Bremsung mit einer Verzögerung, die geringer ist als die mit einer Vollbremsung erzielbaren Verzögung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Verfahren zum Betrieb einer Bremsassistenzvorrichtung für ein Fahrzeug und eine verbesserte Bremsassistenzvorrichtung für ein Fahrzeug anzugeben.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale und hinsichtlich der Bremsassistenzvorrichtung durch die im Anspruch 10 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In einem Verfahren zum Betrieb einer Bremsassistenzvorrichtung für ein Fahrzeug wird in Abhängigkeit eines Abstands des Fahrzeugs zu einem vor dem Fahrzeug befindlichen Objekt und bei ausbleibender Fahreraktivität, insbesondere bei ausbleibender Bremsoder Lenkaktivität, insbesondere beim Ausbleiben einer Brems- und/oder Lenkaktivität des Fahrers, durch die der Fahrer die Gefahr einer Kollision mit dem Objekt mindern könnte, eine Assistenzfunktion ausgeführt, wobei als Assistenzfunktion ein Warnhinweis erzeugt und/oder automatisch ein Bremsvorgang des Fahrzeugs eingeleitet wird.
Unter einer Bremsassistenz wird dabei sowohl ein aktiver Eingriff in die Längssteuerung des Fahrzeugs, insbesondere eine Steuerung eines Bremssystems des Fahrzeugs, als auch eine Ausgabe von optischen, haptischen und/oder akustischen Hinweisen verstanden, welche den Fahrer des Fahrzeugs darauf hinweisen, dass ein Eingriff des Fahrers in die Längs- und/oder Quersteuerung des Fahrzeugs, d. h. eine Fahreraktivität, erforderlich ist, um eine Kollision des Fahrzeugs mit einem Objekt zu vermeiden oder zumindest die Folgen einer Kollision zu vermindern.
Erfindungsgemäß wird eine Klassifizierung einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße durchgeführt und die Assistenzfunktion wird nur dann ausgeführt, wenn eine von der Klassifizierung abhängige Auslösefreigabebedingung erfüllt ist. Die Durchführung der Assistenzfunktion wird damit in Abhängigkeit der Klassifizierung zugelassen oder
verhindert. Daraus resultiert in besonders vorteilhafter Weise, dass stets ein an die aktuelle Umgebung des Fahrzeugs angepasster Betrieb realisierbar ist. Insbesondere werden aufgrund der Anpassung der Auslösefreigabebedingung an die Klassifizierung der Straße Fehlauslösungen der Bremsassistenzvorrichtung, hervorgerufen durch die
Erfassung von Randbebauungen oder Randobjekten der Straße, wie beispielsweise Leitpfosten, Leitplanken und Verkehrsschilder, vermieden oder zumindert signifikant verringert. Derartige Randbebauungen und Randobjekte sind üblicherweise vom
Straßentyp abhängig und werden über die Anpassung der Auslösefreigabebedingung an die Klassifizierung der Straße bei Auslösung der Assistenzfunktion mitberücksichtigt.
In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt bei der Klassifizierung der Straße eine Einteilung in zumindest zwei Klassen, wobei die Straße einer ersten Klasse als autobahnähnlicher Straßentyp oder einer zweiten Klasse als nicht- autobahnähnlicher Straßentyp zugeordnet wird. Die Unterscheidung zwischen dem autobahnähnlichen Straßentyp und dem nicht-autobahnähnlichen Straßentyp ist besonders einfach durchführbar und ermöglicht gleichzeitig eine Anpassung der
Auslösefreigabebedinung an den Straßentyp, so dass eine effektive und sichere
Steuerung der Bremsassistenzvorrichtung realisierbar ist.
Dabei wird in zweckmäßiger Weise der Straßentyp anhand einer Anzahl und/oder Breite von die Fahrspur des Fahrzeugs begrenzenden Markierungslinien und/oder einer Breite der Fahrspur und/oder aus Kartendaten einer digitalen Straßenkarte ermittelt. Diese Ermittlung ist besonders einfach und effektiv durchführbar und der jeweilige Straßentyp ist sicher ermittelbar.
Besonders bevorzugt wird die Auslösefreigabebedingung in einer Weiterbildung die Assistenzfunktion derart vorgegeben, dass sie auf einer der ersten Klasse zugeordneten Straße, d.h. bei einer als autobahnähnlicher Straßentyp klassifizierten Straße, eine geringere Hürde für die Zulassung der Ausführung der Assistenzfunktion darstellt als auf einer der zweiten Klasse zugeordneten Straße. Dadurch wird beispielsweise auf
Landstraßen und innerhalb geschlossener Ortschaften, das heißt auf nicht- autobahnähnlichen Straßen, eine Warnrate und/oder eine Bremseingriffsrate verringert und nicht erforderliche Eingriffe der Bremsassistenzvorrichtung werden vermieden.
Gleichzeitig ist auf autobahnähnlichen Straßen, wie z. B. Kraftfahrtstraßen und
Autobahnen, die volle Leistungsfähigkeit der Bremsassistenzvorrichtung gegeben.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Umgebung des Fahrzeugs erfasst und als Umgebungsparameter werden eine Krümmung der Straße und/oder eine Querablage des vor dem Fahrzeug befindlichen Objekts und/oder eine Änderung der Querablage erfasst und zur Überprüfung der Auslösefreigabebedingung mit jeweils einer in Abhängigkeit der Klassifizierung der Straße vorgegebenen Schwelle verglichen. Unter der Querablage des Objekts wird dabei ein seitlicher Abstand des Objekts von einer Längsachse des Fahrzeugs verstanden. Die Änderung der Querablage bezieht sich auf eine Änderung des seitlichen Abstands, welche seit der erstmaligen Erfassung des Objekts stattgefunden hat. Die Wahl der Auslösefreigabebedingung in Abhängigkeit der Umgebungsparameter führt zu einer weiteren Verbesserung der Funktionalität der Bremsassistenzvorrichtung, da die durchgeführten Aktionen an die Umgebungssituation des Fahrzeugs angepasst werden. Somit wird beispielsweise eine Vollbremsung in einer Kurve mit einer starken Krümmung vermieden, um ein Unter- oder Übersteuern oder ein Ausbrechen des Fahrzeugs zu vermeiden.
Besonders bevorzugt wird zusätzlich die jeweilige Eskalationsstufe der Assistenzfunktion in Abhängigkeit der Klassifizierung der von dem Fahrzeug befahrenen Straße gewählt. Aus dieser Wahl der Eskalationsstufe in Abhängigkeit der Klassifizierung resultiert eine an die jeweilige Umgebung des Fahrzeugs angepasste Steuerung der Assistenzfunktion, so dass insbesondere eine aus einem automatischen Bremsvorgang resultierende Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, welche sich hinter dem Fahrzeug befinden, minimiert wird. Somit wird eine Verkehrssicherheit weiter erhöht.
Um stets eine an die aktuelle Situation angepasste Assistenzfunktion zur Verfügung zu stellen, werden in einer ersten Eskalationsstufe eine optische und/oder akustische Warnung als Warnhinweis ausgegeben, in einer zweiten Eskalationsstufe eine
automatische Teilbremsung als haptische Warnung ausgeführt und in einer dritten Eskalationsstufe wird eine Vollbremsung als Bremsvorgang ausgeführt.
Bevorzugt werden die erste und zweite Eskalationsstufe der Assistenzfunktion nur dann ausgeführt, wenn das sich vor dem Fahrzeug befindende Objekt, auf das die
Assistenzfunktion reagieren soll, steht oder sich in der gleichen Richtung wie das
Fahrzeug bewegt, d.h. dem Fahrzeug vorausfährt. Die dritte Eskalationsstufe wird vorzugsweise nur dann ausgeführt, wenn das Objekt sich in der gleichen Richtung wie das Fahrzeug bewegt. Dadurch kann der Fahrer des Fahrzeugs je nach Situation durch ein Bremsmanöver und/oder ein Ausweichen eine Kollision mit dem Objekt, insbesondere
einem dem Fahrzeug vorausfahrenden weiteren Fahrzeug, vermeiden. Bei ausbleibender Fahreraktivität, das heißt greift der Fahrer nicht ein, kann mittels der Teilbremsung und/oder der Vollbremsung die Kollision mit dem Objekt vermieden werden oder zumindest die Stärke der Kollision und die daraus entstehenden Folgen gemindert werden. Eine Voll- oder Notbremsung wird bei stehenden Objekten vorzugsweise nicht ausgeführt, um bei nicht eindeutig identifizierbaren Objekten, bei welchen nicht exakt ermittelt werden kann, ob diese sich auf der Fahrbahn oder neben der Fahrbahn befinden, eine Auslösung der Vollbremsung zu vermeiden. Somit werden so genannte
unberechtigte Vollbremsungen beispielsweise dann vermieden, wenn dass Fahrzeug eine Kurve durchfährt und am Straßenrand stehende Objekte ohne Eigengeschwindigkeit, wie Bäume, Pflanzen und Randbebauungen, erfasst werden.
Femer werden bevorzugt nur Objekte berücksichtigt, welche sich auf der gleichen
Fahrspur wie das Fahrzeug vor dem Fahrzeug befinden. Der Verlauf der Fahrspur und die Lage des Objektes bezüglich der Fahrspur lässt sich beispielsweise mit Hilfe eines videobasierten Spurerkennungssystem erkennen.
Somit werden Fehlauslösungen der Bremsassistenzvorrichtung aufgrund von Objekten, insbesondere Fahrzeugen, welche sich nicht auf der gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug bewegen, vermieden. Insbesondere werden Fehlauslösungen aufgrund von im
Gegenverkehr des Fahrzeugs befindlichen Objekten vermieden.
Eine Bremsassistenzvorrichtung für ein Fahrzeug umfasst eine Erfassungseinheit zur Erfassung eines Abstands des Fahrzeugs zu einem vor dem Fahrzeug befindlichen Objekt, eine weitere Erfassungseinheit zur Erfassung der Fahreraktivität des Fahrers des Fahrzeugs und eine Steuereinheit zur Ausführung einer Assistenzfunktion in Abhängigkeit des erfassten Abstands und der erfassten Fahreraktivität, wobei die Assistenzfunktion zumindest die Erzeugung eines Warnhinweises und/oder die Einleitung eines
automatischen Bremsvorgang des Fahrzeugs umfasst.
Erfindungsgemäß ist eine Umgebungserfassungsvorrichtung zur Erfassung von
Umgebungsdaten vorgesehen, wobei die Umgebungsdaten eine vom Fahrzeug befahrene Straße betreffen, und die Steuereinheit umfasst eine mit der
Umgebungserfassungsvorrichtung gekoppelte Verarbeitungseinheit, mittels welcher anhand der erfassten Umgebungsdaten eine Klassifizierung der von dem Fahrzeug befahrenen Straße durchführbar ist. Die Steuereinheit ist dabei eingerichtet, die
Assistenzfunktion in Abhängigkeit der Klassifizierung der vom Fahrzeug befahrenen
Straße auszuführen. Die Vorrichtung zeichnet sich dabei durch einen einfachen Aufbau aus. Insbesondere bei Fahrzeugen, welche bereits über eine
Umgebungserfassungsvorrichtung und eine Bremsassistenzvorrichtung verfügen, ist die erfindungsgemäße Bremsassistenzvorrichtung besonders einfach realisierbar. Als
Umgebungserfassungsvorrichtung eignet sich dabei vorzugsweise eine
Erfassungsvorrichtung einer Spurführungsassistenzvorrichtung.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 schematisch eine erfindungsgemäße Bremsassistenzvorrichtung,
Fig. 2 schematisch Eskalationsstufen einer Assistenzfunktion der
Bremsassistenzvorrichtung gemäß Figur 1,
Fig. 3 schematisch ein Ausführungsbeispiel eines Ablaufs eines erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Betrieb der Bremsassistenzvorrichtung gemäß Figur 1 , und
Fig. 4 schematisch ein Ausführungsbeispiel eines Ablaufs eines erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Betrieb einer Bremsassistenzvorrichtung gemäß Figur 1.
Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.
In Figur 1 ist eine erfindungsgemäße Bremsassistenzvorrichtung 1 für ein Fahrzeug dargestellt. Die Bremsassistenzvorrichtung 1 umfasst eine Erfassungseinheit 2 zur Erfassung eines Abstands A des Fahrzeugs zu einem vor dem Fahrzeug befindlichen Objekt. Die Erfassungseinheit 2 umfasst zumindest einen in Figur 3 näher dargestellten Radarsensor RDF, mittels welchem eine redundante Messung des Abstands A anhand einer Radarsignal-Laufzeit und einer Differenzgeschwindigkeit vDiff bzw.
Relativgeschwindigkeit zwischen dem vorausfahrenden oder stehenden Objekt und dem Fahrzeug anhand einer Frequenzverschiebung durchgeführt wird.
Die Bremsassistenzvorrichtung 1 umfasst weiterhin eine Steuereinheit 3 zur Ausführung einer Assistenzfunktion der Bremsassistenzvorrichtung 1 bei ausbleibender Fahreraktivität und in Abhängigkeit des Abstands A zwischen dem Fahrzeug und dem sich vor dem Fahrzeug befindenden Objekt. Unter ausbleibender Fahreraktivität ist dabei ein
Ausbleiben einer auf eine Kollisionsvermeidung oder Kollisionsfolgenminderung
ausgerichteten Fahreraktivität zu verstehen. Insbesondere ist unter ausbleibender Fahreraktivität ein Zustand zu verstehen, in dem der Fahrer nichts unternimmt, insbesondere keine Lenk- und/oder Bremsbetätigung durchführt, um die bevorstehende Kollision zu vermeiden oder die Kollisionsfolgen zumindest zu mindern.
Zusätzlich ist eine Umgebungserfassungsvorrichtung 4 zur Erfassung einer Umgebung des Fahrzeugs vorgesehen, welche mit der Steuereinheit 3 gekoppelt ist. Die
Umgebungserfassungsvorrichtung 4 ist eine Bilderfassungseinheit, insbesondere eine Kamera, mittels welcher die Umgebung des Fahrzeugs erfasst wird. Aus den erfassten Bildern werden Objekte, Straßen, Randbebauungen, Spurmarkierungslinien und Straßenbegrenzungen, wie z. B. Leitpfosten und Leitplanken, sowie Verkehrsschilder ermittelt und entsprechende Umgebungsdaten UD und Umgebungsparameter UP generiert und an die Steuereinheit 3 weitergeleitet. Als Umgebungsparameter werden dabei eine oder mehrere der folgenden Größen ermittelt:
eine Krümmung c der vom Fahrzeug befahrenen Straße,
eine Querablage y des sich vor dem Fahrzeug befindenden Objekts
eine Änderung Ay der Querablage y des Objekts .
Unter Querablage y - nachfolgend auch Objektquerablage genannt - wird dabei der seitliche Abstand des Objekts von der Längsachse des Fahrzeugs verstanden und unter Änderung Ay der Objektquerablage y wird die Abweichung der momentanen
Objektquerablage y von der bei der erstmaligen Erfassung des Objekts ermittelten Objektquerablage verstanden.
Ferner umfasst die Steuereinheit 3 eine Verarbeitungseinheit 5, mittels welcher anhand der Umgebungsdaten UD eine Klassifizierung einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße durchführbar ist.
Die Umgebungserfassungsvorrichtung 4 und/oder die Verarbeitungseinheit 5 sind alternativ Bestandteile eines nicht dargestellten Spurführungsassistenzsystems des Fahrzeugs, so dass in vorteilhafter Weise nur ein geringer zusätzlicher Aufwand zur Realisierung der Bremsassistenzvorrichtung 1 und des Verfahren zu dessen Steuerung erforderlich ist.
Bei der Klassifizierung der Straße erfolgt eine Einteilung in zumindest zwei
Klassen K1 , K2. Eine erste Klasse K1 stellt dabei autobahnähnliche Straßentypen und eine zweite Klasse K2 nicht-autobahnähnlicher Straßentypen dar.
Die Klassifizierung erfolgt durch Ermittlung des Straßentyps, wobei der jeweilige
Straßentyp anhand einer Anzahl und/oder Breite der Spurmarkierungslinien, welche eine Fahrspur des Fahrzeugs begrenzen, und anhand einer Breite der Fahrspur ermittelt werden. Alternativ oder zusätzlich erfolgt die Ermittlung aus Kartendaten einer digitalen Straßenkarte einer nicht näher dargestellten Navigationsvorrichtung.
Beispielsweise handelt es sich bei der Straße mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen autobahnähnlichen Straßentyp, wenn die Fahrspur, auf der sich das Fahrzeug befindet, durch eine rechte und linke Spurmarkierungslinie begrenzt wird, von denen eine mindestens 20 cm breit ist, und wenn die Fahrspur mindestens 3,60 m breit ist.
Bei der Erfassung der Umgebung des Fahrzeugs werden als Umgebungsparameter UP eine Krümmung c der Straße, eine Querablage y des vor dem Fahrzeug befindlichen Objekts und eine Änderung Ay der Querablage y erfasst. Unter der Querablage y des Objekts wird ein seitlicher Abstand des Objekts von einer Längsachse des Fahrzeugs verstanden. Die Änderung Ay der Querablage y bezieht sich auf eine Änderung des seitlichen Abstands, welche seit der erstmaligen Erfassung des Objekts stattgefunden hat.
Die Bremsassistenzvorrichtung 1 ist ein Fahrerassistenzsystem, mittels welchem ein Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug oder ein stehendes Objekt vermieden wird oder zumindest derart abgeschwächt wird, dass Unfallfolgen reduziert werden. Dies erfolgt derart, dass keine neuen Gefahren im Straßenverkehr erzeugt werden.
Hierzu wird mittels der Steuereinheit 3 die Klassifizierung der von dem Fahrzeug befahrenen Straße durchgeführt und in Abhängigkeit der Klassifizierung wird eine
Auslösung der Assistenzfunktion zugelassen oder unterdrückt. Dazu wird geprüft, ob eine von der Klassifizierung abhängige und der jeweiligen Klasse K1 bzw. K2 zugeordnete Auslösefreigabebedingung AS1 bzw. AS2 erfüllt ist oder nicht erfüllt ist. Bei Erfüllung der jeweiligen Auslösefreigabebedingung AS1 bzw. AS2 wird Auslösung der
Assistenzfunktion zugelassen, ansonsten wird die Auslösung der Assistenzfunktion unterdrückt.
Somit wird die Assistenzfunktion, wenn das Fahrzeug sich auf einer der ersten Klasse K1 zugeordneten Straße befindet, also auf einem autobahnähnlichen Straßentyp, nur dann zur Ausführung freigegeben, wenn die der ersten Klasse K1 zugeordnete
Auslösefreigabebedingung AS1 erfüllt ist. Entsprechend wird, wenn das Fahrzeug sich auf einer der Klasse K2 zugeordneten Straße befindet, die Assistenzfunktion nur dann zur
Ausführung freigegeben, wenn die der zweiten Klasse K2 zugeordnete Auslösefreigabebedingung AS2 erfüllt ist.
Die Auslösefreigabebedingungen AS1 und AS2 sind derart vorgegeben, dass die der ersten Klasse K1 zugeordnete Auslösefreigabebedingung AS1 leichter erfüllt wird als die der zweiten Klasse K2 zugeordnete Auslösefreigabebedingung AS2. Das heißt, auf autobahnähnlichen Straßentypen ist die Bremsassistenzvorrichtung 1 "sensibler" eingestellt, um ihre volle Leistungsfähigkeit zu erhalten. Auf nicht-autobahnähnlichen Straßentypen, welche sich durch mehr Objekte am Straßenrand, wie Bepflanzungen und Randbebauungen auszeichnen, ist die Bremsassistenzvorrichtung 1 hingegen weniger „sensibel" eingestellt, so dass Bremsassistenzvorrichtung 1 nicht so häufig auslösen wird, als beim Betrieb auf den autobahnähnlichen Straßentypen. Damit wird auch die Häufigkeit der auf nicht-autobahnähnlichen Straßentypen erwarteten Fehlauslösungen reduziert.
Weiterhin wird die Assistenzfunktion der Bremsassistenzvorrichtung 1 in mehreren Eskalationsstufen E1 bis E3 ausgeführt, wobei die jeweilige Eskalationsstufe E1 bis E3 der Assistenzfunktion vorzugsweise in Abhängigkeit der Klassifizierung der von dem Fahrzeug befahrenen Straße gewählt wird.
In Figur 2 sind diese Eskalationsstufen E1 bis E3 in Abhängigkeit von
Zeitpunkten t1 bis t3, zu welchen diese erfolgen, dargestellt.
Der Zeitpunkt t3 markiert den spätesten Zeitpunkt, zu dem eine Vollbremsung mit einer vorgegebenen Maximalverzögerung eingeleitet werden muss, um eine Kollision mit dem sich vor dem Fahrzeug befindenden Objekt zu vermeiden. Alternativ kann der Zeitpunkt t3 auch als Zeitpunkt definiert sein, zu dem spätestens entweder die oben genannte
Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver mit einer vorgegebenen maximalen
Querbeschleunigung eingeleitet werden muss, um eine Kollision mit dem Objekt zu vermeiden.
Der Zeitpunkt t3 wird in Abhängigkeit des Abstands A zwischen dem Fahrzeug und dem sich davor befindenden Objekt und in Abhängigkeit des Fahrzustands des Fahrzeugs und des Objekts bestimmt. Als Fahrzustand werden dabei insbesondere die
Geschwindigkeiten des Fahrzeugs und des Objekts und vorzugsweise zusätzlich auch die Beschleunigungen des Fahrzeugs und des Objekts berücksichtigt. Die Zeitpunkte t1 und t2 sind als Zeitabstände bezogen auf den Zeitpunkt t3 definiert.
In einer ersten Eskalationsstufe E1 , welche zum Zeitpunkt t1 ausgeführt wird, wird als Warnhinweis eine optische und akustische Warnung ausgegeben. In einer zweiten Eskalationsstufe E2 zum Zeitpunkt t2 wird eine haptische Warnung ausgegeben und in einer dritten Eskalationsstufe E3 zum Zeitpunkt t3 wird als Bremsvorgang eine
Vollbremsung ausgeführt.
Somit ist es dem Fahrer des Fahrzeugs rechtzeitig möglich, eine kritische
Verkehrssituation durch Eingreifen selbst zu lösen. Erkennt die
Bremsassistenzvorrichtung 1 jedoch keine entsprechende Fahrerreaktion, so löst sie automatisch zum Zeitpunkt t3 in der dritten Eskalationsstufe E3 auf vorausfahrende Fahrzeuge eine Vollbremsung aus, so dass zumindest unter optimalen Bedingungen, wie einer trockenen Straße und keiner Sichtverdeckung, ein Auffahrunfall zwischen dem Fahrzeug und dem sich vor dem Fahrzeug befindenden Objekt vermieden wird. Dies gilt jedoch nur, wenn das Objekt sich in der gleichen Richtung wie das Fahrzeug bewegt, d.h. wenn das Objekt als vorausfahrendes Fahrzeug identifiziert worden ist.
Handelt es sich bei dem erfassten Objekt jedoch um ein stehende Hindernis, welches keine Eigengeschwindigkeit aufweist, werden nur die Eskalationsstufen E1 bis E2 ausgelöst, dass der Fahrer zum Zeitpunkt t3 selbstständig eine Vollbremsung einleiten muss, um die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem erfassten Objekt zu vermeiden. Auf stehende Objekte wird keine automatische Vollbremsung ausgelöst.
Wie bereits erwähnt müssen die vom jeweiligen Straßentyp abhängigen
Auslösefreigabebedingungen AS1 bzw. AS2 erfüllt sein, wenn die Assistenzfunktion in den vorstehend genannten Eskalationsstufen ausgeführt werden soll. Diese
Auslösefreigabebedingungen sind erfüllt, wenn eine oder mehrere der nachfolgend genannten Zusatzbedingungen erfüllt sind.
Eine erste Zusatzbedingung fordert, dass die Krümmung c der Straße kleiner oder gleich einem vorgegebenen Schwellwert c_schwelle ist, gemäß: c < c_schwelle. [1]
Dabei gilt für den autobahnähnlichen Straßentyp, dass der Schwellwert c_schwelle einem großen Krümmungswert c_groß gemäß c_schwelle = c_groß [2]
entspricht.
Für den nicht-autobahnähnlichen Straßentyp gilt nach c_schwelle = c_klein < c_groß, [3] dass der Schwellwert c_schwelle einem kleinen Krümmungswert c_klein entspricht, welcher kleiner als der große Krümmungswert c_groß ist.
Eine zweite Zusatzbedingung fordert, dass die Objektquerablage y kleiner oder gleich einem vorgegebenen Schwellwert y_schwelle ist, gemäß: y < y schwelle, [4] wobei für den autobahnähnlichen Straßentyp gilt, dass der Schwellwert y_schwelle einer großen Objektquerablage y_groß gemäß y_schwelle = y_groß [5] entspricht.
Für den nicht-autobahnähnlichen Straßentyp gilt nach y_schwelle = y_klein < y_groß, [6] dass der Schwellwert y_schwelle einer kleinen Objektquerablage y_klein entspricht, welche kleiner als die große Objektquerablage y_groß ist.
Eine dritte Zusatzbedingung fordert, dass die Änderung Ay der Objektquerablage y kleiner oder gleich einem vorgegebenen Schwellwert Ay_schwelle ist, gemäß:
Ay < Ay_schwelle, [7] wobei für den autobahnähnlichen Straßentyp gilt, dass der Schwellwert Ay_schwelle einer großen Änderung Ay_groß der Objektquerablage gemäß
Ay_schwelle = Ay_groß [8] entspricht.
Für den nicht-autobahnähnlichen Straßentyp gilt nach
Ay_schwelle = Ay_klein < Ay_groß, dass der Schwellwert Ay_schwelle einer kleinen Änderung Ay_klein der
Objektquerablage y entspricht, welche kleiner als die große Änderung Ay_groß der Objektquerablage y ist.
Insgesamt können die Auslösefreigabebedingung AS1 für den autobahnähnlichen
Straßentyp und die Auslösefreigabebedingung AS2 für den nicht-autobahnähnlichen Straßentyp wie folgt zusammengefasst werden: c < c_groß
AS1 = y < y_groß j10] Ay < Ay_groß c < c_klein
AS2 y < y_klein
Ay < Ay _ klein wobei die die Auslösefreigabebedingung AS2 für den nicht-autobahnähnlichen Straßentyp vorteilhafterweise für zumindest eine vorgegebene Zeitdauer ununterbrochen erfüllt sein müssen.
Daraus resultiert in vorteilhafter Weise, dass die Bremsassistenzvorrichtung 1 auf dem autobahnähnlichen Straßentyp "sensibler" eingestellt ist als auf dem nicht- autobahnähnlichen Straßentyp, wie beispielsweise auf Landstraßen oder innerhalb geschlossener Ortschaften. Somit wird die Häufigkeit von Fehleingriffen der
Bremsassistenzvorrichtung 1 auf dem nicht-autobahnähnlichen Straßentyp gegenüber einer herkömmlichen Systemauslegung, bei der eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Straßentypen nicht vorgenommen wird, reduziert.
Ein konkretes Ausführungsbeispiel einer durchgeführten Assistenzfunktion wird im
Folgenden näher beschrieben. Hierbei wird angenommen, dass bei allen Berechnungen der Bremsassistenzvorrichtung 1 bezüglich des Bremswegs und der Kollisionsvermeidung optimale Straßenverhältnisse, d. h. ein Reibwert von "1", vorausgesetzt werden.
Insbesondere wird eine Reibwertschätzung nicht durchgeführt.
Mittels der Bremsassistenzvorrichtung 1 wird permanent die Verkehrslage vor dem Fahrzeug erfasst und ausgewertet, wobei Daten des eigenen Fahrzeugs ermittelt und überwacht werden, der Abstand A zu vorausfahrenden Fahrzeugen oder stehenden Objekten beobachtet und deren Geschwindigkeit erfasst wird.
Ob ein Objekt relevant für den Betrieb des Fahrzeugs ist, wird mittels eines Algorithmus zur Erkennung relevanter Objekte bestimmt. Dabei muss ein relevantes Objekt länger als eine Sekunde erkannt sein, eine Relativgeschwindigkeit muss kleiner "0" sein, das heißt der Abstand A zwischen dem eigenen Fahrzeug und dem erfassten Objekt verkleinert sich und der Abstand A muss mehr als 0,25 m betragen, d. h. das Objekt muss sich außerhalb einer Totzone des Radarsensors befinden.
Dabei müssen alle Bedingungen erfüllt sein, bevor eine Warnung aktiv ausgegeben wird. Der Algorithmus zur Berechnung der Zeit bis zur Kollision ist bestimmt durch den
Reibwert der Straße und eine vorgegebene Maximalverzögerung des Fahrzeugs, mit beispielsweise 6 m/s2.
Erkennt die Bremsassistenzvorrichtung 1 aufgrund der aktuellen Fahrsituation eine mögliche Kollision mit einem vorausfahrenden Fahrzeug oder einem stehenden Objekt, wird die die Fahreraktivität zum Zeitpunkt tO ausgewertet. Dieser Zeitpunkt tO liegt beispielsweise 5,5 s vor dem Zeitpunkt t3 zu dem spätestens eine Vollbremsung mit der vogegebenen Maximalverzögerung eingeleitet werden muss, um eine Kollision mit dem Objekt zu vermeiden. Dabei werden vorzugsweise nur vorausfahrende Fahrzeuge auf der eigenen Fahrspur oder stehende Objekte, welche sich in gerader Richtung vor dem eigenen Fahrzeug befinden, berücksichtigt. Entgegenkommende Fahrzeuge bleiben unberücksichtigt.
Wird keine Fahreraktivität erkannt, wird der Fahrer insbesondere nach einer Sekunde zum Zeitpunkt t1 optisch durch eine Warnanzeige im Kombiinstrument und akustisch durch Ausgaben eines intermittierenden Warntones gewarnt. Der Zeitpunkt t1 kann auch 2 s bis 2,5 s vor der potentiellen Vollbremsung liegen.
Nach einer weiteren Sekunde, wobei die Zeit je nach geschätzter Kritikalität der Situation, d.h. in Abhängigkeit von einer geschätzten Kollisionswahrscheinlichkeit, variiert wird, triggert die Bremsassistenzvorrichtung 1 eine Teilbremsung, d.h. einen im Vergleich zu einer Vollbremsung leichten Bremseingriff mit einer Verzögerung von beispielsweise 3 m/s2 zum Zeitpunkt t2 als haptische Warnung.
Nach einer weiteren Sekunde wird automatisch die Vollbremsung zum Zeitpunkt t3 ausgelöst, wenn es sich bei dem erkannten Objekt um ein vorausfahrendes Fahrzeug mit einer Eigengeschwindigkeit handelt.
Bis zum Einsetzen der eigentlichen Vollbremsung bzw. Notbremsung im Zeitpunkt t3 kann der automatische Eingriff durch eine entsprechende Reaktion des Fahrers, beispielsweise durch Betätigung des Blinkers, der Bremse, progressives Beschleunigen, ein Abschalten und/oder ein Ausweichen mit Objektverlust für die Erfassungseinheit 2, jederzeit unterbrochen werden. Eine automatisch mittels der Bremsassistenzvorrichtung 1 ausgelöste Vollbremsung kann der Fahrer durch Deaktivierung des Systems und/oder durch vollständige Betätigung des Gaspedals, auch als Kickdown bekannt, abbrechen.
Sowohl die Eskalationsstufen E1 bis E3 als auch die
Auslösefreigabebedingungen AS1 , AS2 der Assistenzfunktion werden vorzugsweise zusätzlich in Abhängigkeit der Umweltparameter UP eingestellt und gesteuert.
Zur Bedienung der Bremsassistenzvorrichtung 1 ist eine nicht dargestellte Mensch- Maschine-Schnittstelle vorgesehen, welche Eingabeelemente umfasst, mittels welchen der Fahrer das Verhalten Bremsassistenzvorrichtung 1 vorgeben und/oder kontrollieren kann, so dass der Fahrer insbesondere in kritischen Fahrsituationen "seinen Willen" mitteilen kann. Die Eingabeelemente umfassen zumindest einen Taster im Bedienfeld, ein Fahrpedal, ein Bremspedal, einen Blinkerhebel und ein Lenkrad, wobei aus der
Lenkradstellung die gefahrene Kurvenkrümmung c ermittelt wird. Mittels der
Eingabeelemente wird die Fahreraktivität erkannt. Diese Fahreraktivität wird von der Bremsassistenzvorrichtung 1 bei der Ausgabe der Warnungen berücksichtigt.
Weiterhin umfasst die Mensch-Maschine-Schnittstelle alle Ausgabeelemente, mit welchen der Fahrer informiert und gewarnt wird. Mittels der Ausgabeelemente wird das
Warnkonzept umgesetzt und der Fahrer auf kritische Situationen aufmerksam gemacht.
Die Ausgabeelemente umfassen ein Ausgabeinstrument INS, d. h. einen Ausgabebildschirm und einen Lautsprecher aufweist, und das in Figur 4 näher
dargestellte Bremssystem BS. Mittels des Ausgabeinstruments INS wird die optische Warnung angezeigt und der Warnton ausgegeben. Mittels des Bremssystems BS werden die Verzögerungen der haptischen Warnung als Teilbremsung und die volle
Bremsverzögerung bei der Voll- bzw. Notbremsung erzeugt.
Zur Warnung eines direkten Verkehrsumfeldes des Fahrzeugs wird zusätzlich während der Vollbremsung vorzugsweise ein so genanntes "Emergency Stop Signal" aktiviert, welches beispielsweise ein mittels einer Fahrzeugbeleuchtung erzeugtes optisches Signal und/oder mittels einer Fahrzeughupe erzeugtes akustisches Signal ist.
Die Aktivierung der Bremsassistenzvorrichtung 1 durch den Fahrer erfolgt mittels des Tasters im Bedienfeld. Somit kann der Fahrer zu jeder Zeit die
Bremsassistenzvorrichtung 1 aktivieren oder deaktivieren. Die optische Warnung bleibt davon unabhängig vorzugsweise auch im ausgeschalteten Zustand aktiv. Nach dem Aktivieren der Zündung des Fahrzeugs ist die Bremsassistenzvorrichtung 1
standardmäßig aktiviert, wobei eine Zustandsanzeige der Bremsassistenzvorrichtung 1 deaktiviert ist. Die Zustandsanzeige ist vorzugsweise eine LED, welche innerhalb des Tasters angeordnet ist. Der Zustand wird redundant über die LED im Taster und als Textausgabe in der Anzeigeeinheit des Ausgabeinstruments INS angezeigt.
Die Bremsassistenzvorrichtung 1 realisiert weiterhin zwei Warnstufen, die in Abhängigkeit einer verbleibenden Zeitreserve bezüglich der drohenden Kollision aktiviert werden.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Warnstufen situationsabhängig und dynamisch gesteuert in der richtigen Reihenfolge für den Fahrer jederzeit nachvollziehbar erfolgen. Das Warnkonzept der Bremsassistenzvorrichtung 1 ist dabei derart konzipiert, dass jeder Warnstufe eine spezifische Ausgabe an den Fahrer zugeordnet ist. Dabei ist neben den zwei Hauptwarnstufen auch eine so genannte ART-Komfortwarnung (ART =
Abstandsregeltempomat) berücksichtigt.
Bei der ART-Komfortwarnung, welcher bis zu einer Regelgrenze von 2 m/s2 aktiviert wird, wird die optische Warnung erzeugt. Zusätzlich wird als akustische Warnung ein
Doppelwarnton ausgegeben.
Die erste Warnstufe wird in einer kritischen Situation aktiviert. Dabei wird die optische Warnung ausgegeben und zusätzlich wird der Doppelwarnton kontinuierlich
hintereinander angesteuert, was zu einem intermittierenden Warnton führt.
Die zweite Warnstufe wird in einer sehr kritischen Situation aktiviert, wobei optische Warnung und der intermittierende Warnton weiterhin aktiviert bleiben. Zusätzlich wird die haptische Warnung durch die Teilbremsung mit einer Verzögerung von 3 m/s2 aktiviert und es erfolgt eine Aktivierung von Bremslichtern des Fahrzeugs, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen. Die haptische Warnung wird relativ zur aktuellen
Fahrzeugbeschleunigung additiv beaufschlagt.
Die letzte Stufe der Bremsassistenz stellt die Vollbremsung dar, wobei während der ausgelösten Vollbremsung die optische Warnung weiterhin aktiviert bleibt. Zusätzlich wird ein Dauerwarnton ausgeben.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung werden ab der ersten Warnstufe zusätzlich ein Radio und eine Freisprecheinrichtung stumm geschaltet, damit sich der Fahrer in kritischen Situationen ausschließlich auf den Verkehr konzentrieren kann.
Das Warnkonzept der Bremsassistenzvorrichtung 1 ist dahingehend ausgelegt, dass der Fahrer so früh wie möglich eine kritische Situation durch Bremsen oder Ausweichen allein ohne automatischen Bremseingriff lösen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass der Fahrer zu jedem Zeitpunkt die Hoheit über sein Fahrzeug bewahren kann. Aus diesem Grund werden von der Bremsassistenzvorrichtung 1 alle "relevanten Fahreraktivitäten", wie z. B. die Betätigung des Tasters, des Bremspedals, des Fahrpedals, des
Fahrrichtungsanzeigers, die Lenkaktivität sowie der Kickdown anerkannt, die
entsprechend der Situation vom Fahrer beobachtet werden können.
Diese Fahreraktivitäten werden verwendet, um bei einer potentiellen Notbremssituation den Bremseingriff zu unterdrücken, wenn der Fahrer eine Reaktion auf die akustische und/oder haptische Warnung zeigt. In der letzten Warnstufe der Vollbremsung wird von der Bremsassistenzvorrichtung 1 neben dem Kickdown nur noch der Taster ausgewertet. Alle anderen Eingaben können nicht mehr zum Abbruch der Voll- bzw. Notbremsung führen, da beispielsweise eine ungewollte Aktivierung des Blinkers durch den Fahrer aufgrund der starken Verzögerung des Fahrzeugs vorliegen kann.
Bei erkannter Fahreraktivität wird automatisch die akustische Warnung unterdrückt. Das optische Warnsymbol bleibt dabei weiterhin angezeigt und weist auf die potentielle Gefahrensituation hin.
Die ausgelöste Vollbremsung kann jederzeit mittels Taster oder Kickdown durch den Fahrer abgebrochen oder reversiert werden. Die Voll- bzw. Notbremsung wird dann automatisch wieder aufgehoben, wenn vor einem Stillstand des Fahrzeugs die
Relativgeschwindigkeit zwischen dem Fahrzeug und dem Objekt größer als "0" ist und der Abstand A mehr als 10 m beträgt. Befindet sich das Fahrzeug im Stillstand, wird die Vollbzw. Notbremsung dann automatisch wieder aufgehoben, wenn die Eigengeschwindigkeit "0" ist
Im Stillstand wird das Fahrzeug durch die Bremse maximal noch 5 s automatisch gehalten. Anschließend kann der Fahrer das Fahrzeug umgehend aus dem
Gefahrenbereich entfernen oder das Fahrzeug durch Betätigung einer Feststellbremse gegen Wegrollen sichern. Mittels der optischen Anzeigeeinheit wird zusätzlich der Hinweis in Textform ausgegeben, dass eine Voll- bzw. Notbremsung ausgeführt und beendet wurde.
Neben der redundanten Messung des Abstands A anhand der Radarsignal-Laufzeit und der Differenzgeschwindigkeit vDiff zwischen dem vorausfahrenden oder stehenden Objekt und dem Fahrzeug anhand einer Frequenzverschiebung erfolgt weiterhin eine
Plausibilisierung aller Eingangssignale.
Figur 3 zeigt die Bremsassistenzvorrichtung 1 und mit diesem gekoppelte weitere
Komponenten, deren Signale als Eingangssignale plausibilisiert werden.
Bei diesen Komponenten handelt es sich um den Radarsensor RDF, einen so genannten Radarfrontend. Der Radarsensor RDF liefert Objektdaten über einen CAN-Bus des Fahrzeugs an die Steuereinheit 3 der Bremsassistenzvorrichtung 1. Hierzu werden zwei CAN-Botschaften verwendet, welche redundante Informationen über erkannte Ziele liefern. Dabei handelt es sich um eine erste Botschaft, welche eine Standard-Botschaft ist, und eine zweite Botschaft mit redundanten Daten, welche über einen so genannten Common Power Train Controller CRC und einen nicht dargestellten Botschaftszähler abgesichert ist. Die Objektdaten enthalten Informationen über den Abstand A, die
Relativgeschwindigkeit (=Differenzgeschwindigkeit vDlff), eine Relativbeschleunigung, die
Querablage y und eine Messqualität. Die Messqualität beinhaltet Informationen über eine analoge oder digitale Erfassung sowie eine Zieldichte und weitere Informationen.
Eine weitere Komponente ist ein Grundmodul GM, welches die CAN-Botschaften des Radarsensors RDF von einem so genannten Rahmen-CAN und einem modularen Schalterfeld MSF, welches den Taster enthält, von einem so genannten Innenraum-CAN auf einen IES-CAN setzt. Hierbei werden die Daten kopiert, jedoch nicht verarbeitet. Zusätzlich kann das "Emergency Stop Signal" angesteuert werden.
Eine weitere Komponente ist das Bremssystem BS, welches an die
Bremsassistenzvorrichtung 1 Informationen über eine Geschwindigkeit an einer
Vorderachse und Hinterachse des Fahrzeugs, die Kurvenkrümmung c und die
Bremspedalstellung liefert. Die Bremspedalstellung sowie die Kurvenkrümmung c werden von der Bremsassistenzvorrichtung 1 ausgewertet, um die Fahreraktivität während der ersten Warnstufe zu erkennen.
Das Bremssystem BS erhält von der Bremsassistenzvorrichtung 1 den
Verzögerungswunsch über den CAN-Bus. Zusätzlich ist der Bremseingriff über eine Checksumme und den Botschaftszähler und ein "Verzögerungswunsch-Bit" abgesichert.
Eine weitere Komponente stellt das Anzeigeinstrument INS dar, welche Anweisungen für einen Warnton, eine Abstandswarnung, Text- und Fehleranzeigen sowie eine
Stummschaltung des Radios und der Freisprecheinrichtung steuert.
Das modulare Schalterfeld MSF liefert an die Bremsassistenzvorrichtung 1 Informationen über Fahrerreaktionen durch Drücken des Tasters und Betätigen des linken oder rechten Blinkers. Das Modulare Schalterfeld MSF erhält von der Bremsassistenzvorrichtung 1 über das Grundmodul GM den Status der LED im Taster.
Der Common Power Train Controller CPC liefert Informationen über die Geschwindigkeit und die Fahrpedalstellung, inklusive eines durchgeführten Kickdowns. Die
Fahrpedalstellung und die Information über den Kickdown werden von der
Bremsassistenzvorrichtung 1 für die Fahreraktivitätserkennung benötigt. Die
Bremsassistenzvorrichtung 1 fordert vom Common Power Train Controller CPC eine Motormomentbegrenzung und eine Deaktivierung eines Tempomats über den CAN-Bus an.
Zusätzlich wird zur Plausibilisierung der Eingangssignale eine Integritätsüberprüfung einer Hardware der Bremsassistenzvorrichtung 1 und deren Software durchgeführt. Weiterhin sind eine redundante Berechnung aller kritischen Werte und Ausgangsgrößen, wie eine Zeitreserve, und eine redundante Reversierung der Bremsassistenzvorrichtung 1 durch den Fahrer jederzeit möglich.
Ziel ist es nach dem so genannten Fail-Silent-Prinzip, dass Einfachfehler zu keiner Gefährdung des Straßenverkehrs führen.
Zur Überwachung der gesamten Systemfunktion führt die Bremsassistenzvorrichtung 1 umfangreiche Überprüfungen aller Eingangsdaten durch. So werden beispielsweise die Relativgeschwindigkeit und der Abstand A über der Zeit speziell im Hinblick auf
Scheinobjekte plausibilisiert. Wird ein nicht reales Verhalten beobachtet, so wird automatisch ein interner Fehler ausgelöst und die Funktion abgeschaltet. Dabei werden in einem so genannten Errormanagement drei Fehlerklassen unterschieden. Die erste Fehlerklasse umfasst funktionseinschränkende Fehler, beispielsweise wenn das
Bremssystem BS nicht verfügbar ist. Die zweite Fehlerklasse umfasst leichte Fehler, beispielsweise wenn Rechenoperationen unplausibel sind. Die dritte Fehlerklasse umfasst permanente Fehler, beispielsweise Hardware-Fehler.
Je nach Fehlerart wird die Assistenzfunktion komplett abgeschaltet bzw. darauf begrenzt, dass nur eine optische Warnung ausgegeben wird.
Auftretende Fehler der Funktion, Kommunikation und Hardwarebetriebs der
Bremsassistenzvorrichtung 1 werden auf Basis einer bestehenden Diagnose-Architektur verarbeitet. Im Fahrbetrieb kommen dabei nur Fehler zur Anzeige für den Fahrer, die für den Betrieb des Fahrzeuges wichtig sind, wie beispielsweise, dass
Bremsassistenzvorrichtung 1 nicht aktivierbar ist.
Im Stillstand des Fahrzeugs ist es weiterhin für den Fahrer möglich, den gesamten Fehlerstatus aller Steuergeräte per so genannter PFÜ-Online mittels der Anzeigeinheit des Ausgabeinstruments INS abzufragen. Diese Abfrage der Fehlerspeicher ist auch Offline in einer Werkstatt per Diagnosegerät oder Tester, beispielsweise während einer Inspektion oder Wartung des Fahrzeugs, möglich.
Um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen anderen Verkehrsteilnehmer sicherzustellen, sind Systemgrenzen
vorgegebenen, welche im Wesentlichen durch die Systemarchitektur der Bremsassistenzvorrichtung 1 bestimmt sind.
Dabei ist die haptische Warnung insbesondere auf einen Bremseingriff mit einer
Verzögerung von 3 m/s2 begrenzt.
Vorzugsweise wird die Bremsassistenzvorrichtung 1 dann automatisch deaktiviert, wenn das Fahrzeug eine Eigengeschwindigkeit von weniger als 10 km/h aufweist, die
Feststellbremse betätigt ist, während einer Initialisierungs- und Selbsttestphase der Bremsassistenzvorrichtung 1 , bei Störungen eines Antiblockiersystems und bei
Systemfehlern der Bremsassistenzvorrichtung 1.
Über die Fahrzeugdiagnose werden sämtliche Systemzustände und Systemfehler abgerufen und überprüft. Kritische Fehler, die einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs einschränken, werden mittels der Anzeigeeinheit des Ausgabeinstruments INS angezeigt.
Figur 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Ablaufs eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb einer Bremsassistenzvorrichtung 1 gemäß der Beschreibung der Figuren 1 bis 3.
In einem ersten Verfahrensschritt S1 wird ermittelt, ob eine erfasste Spurbreite größer oder gleich einer vorgegebenen Spurbreite ist, wobei die vorgegebene Spurbreite einer Spurbreite eines autobahnähnlichen Straßentyps entspricht und vorzugsweise 3,60 m ist. Weiterhin wird im ersten Verfahrensschritt S1 ermittelt, ob genau zwei Markierungslinien auf der Fahrspur des Fahrzeugs erkannt werden und ob eine rechte Markierungslinie breiter als eine linke Markierungslinie ist, insbesondere breiter als 20 cm ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Straße, auf welcher sich das Fahrzeug bewegt, als autobahnähnlicher Straßentyp erkannt und es wird ein zweiter Verfahrensschritt S2 ausgeführt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Straße, auf welcher sich das Fahrzeug bewegt, als nicht-autobahnähnlicher Straßentyp erkannt und es wird ein dritter Verfahrensschritt S3 ausgeführt.
Im zweiten Verfahrensschritt S2 wird die Auslösefreigabebedingung AS1 für den autobahnähnlichen Straßentyp zur Entscheidung, ob die Assistenzfunktion ausgeführt werden darf, angewandt. Die Assistenzfunktion wird bei Erfüllung der
Auslöserfreigabebedingung AS1 dabei insbesondere derart ausgeführt, dass in einer ersten Warnkaskade die Eskalationsstufen E1 bis E3 ausgeführt werden.
Die erste Wamkaskade wird dabei nur solange ausgeführt, wie die Zusatzbedingungen erfüllt sind, nach welchen die erfasste Krümmung c der Straße kleiner oder gleich dem großen Krümmungswert c_groß gemäß c < c_groß [12] ist und die Objektablage y des erfassten relevanten Objekts kleiner oder gleich der großen Objektquerablage y_groß gemäß y < y_groß [13] ist und die Änderung Ay der Objektquerablage y kleiner oder gleich der großen
Änderung Ay_groß der Objektquerablage y gemäß
Ay < Ay_groß [14] ist.
Ist eine der Zusatzbedingungen nicht erfüllt, kommt es zur sofortigen Unterbrechung der ersten Warnkaskade. Bei erneuter Erfüllung der Zusatzbedingungen kommt es zur sofortigen Wiederaufnahme der ersten Warnkaskade.
Bei Ausführung der ersten Warnkaskade kommt es somit zu einem robusten Auslösen der Bremsassistenzvorrichtung 1 , insbesondere bei stehenden Objekten, d.h. bei Objekten ohne Eigengeschwindigkeit, auf autobahnähnlichen Straßentypen.
Im dritten Verfahrensschritt S3 wird die Auslösefregabebedingung AS2 für den nicht- autobahnähnlichen Straßentyp zur Entscheidung, ob die Assistenzfunktion ausgeführt werden darf, angewandt. Die Assistenzfunktion wird dabei insbesondere derart ausgeführt, dass in einer zweiten Warnkaskade die Eskalationsstufen E1 bis E2 ausgeführt werden, so dass härtere bzw. strengere Filterbedingungen zur Auslösung der Bremsassistenzvorrichtung 1 , insbesondere bei stehenden Objekten ohne
Eigengeschwindigkeit, angewandt werden.
Die zweite Warnkaskade wird dabei nur ausgeführt, wenn die folgenden
Zusatzbedingungen für eine vorgegebene Zeitdauer erfüllt sind.
Nach der ersten Zusatzbedingung muss die erfasste Krümmung c der Straße kleiner oder gleich dem kleinen Krümmungswert c_klein gemäß c < c klein [15] sein. Nach der zweiten Zusatzbedingung muss die Objektablage y des erfassten relevanten Objekts kleiner oder gleich der kleinen Objektquerablage c_groß gemäß y -ί y_klein [16] sein und nach der dritten Zusatzbedingung muss die Änderung Ay der Objektquerablage y kleiner oder gleich der kleinen Änderung Ay_groß der Objektquerablage y gemäß
Ay < Ay_klein [17] sein.
Ist eine der Zusatzbedingungen nicht erfüllt, kommt es zur sofortigen Unterbrechung der zweiten Wamkaskade. Bei erneuter Erfüllung der Zusatzbedingungen für zumindest die vorgegebene Zeitdauer kommt es zur sofortigen Wiederaufnahme der zweiten
Warnkaskade.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel des Ablaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens werden einerseits unterschiedliche Auslösefreigabebedingungen AS1 , AS2 in in Abhängigkeit der Klassifizierung der vom Fahrzeug befahrenen Straße, d. h. in
Abhängigkeit des erfassten Straßentyps, vorgegeben und andererseits wird bei der Ausführung der Assistenzfunktion zwischen stehenden und vorausfahrenden Objekten unterschieden.