Wäschebehandlungsgerät mit einem Dampferzeuger sowie
Verfahren zum Behandeln eines Waschguts
Die Erfindung betrifft ein Wäschebehandlungsgerät umfassend einen Behandlungsraum für die Aufnahme von Waschgut, einen Dampferzeuger, der über eine Wasserquelle durch eine Pumpe mit Wasser gespeist werden kann, einer Leitung, die den Dampferzeuger mit dem Behandlungsraum verbindet, sowie einem Einlass zum Einbringen von Dampf in den Behandlungsraum. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Behandeln von Waschgut in einem solchen Wäschebehandlungsgerät.
Es ist bekannt, in Haushaltswäschebehandlungsgeräten, insbesondere Wäschetrocknern, aber auch Waschmaschinen oder Waschtrocknern, verschiedene Zusatzfunktionen anzubieten. Dazu gehören unter anderem das Glätten von Textilien, die Minderung von Knitterfalten, Geruchsbeseitigung, z.B. über Wasserdampfextraktion, das Aufheizen mit Dampf zusätzlich oder alternativ zum herkömmlichen Aufheizen bis hin zu hygienischen Maßnahmen sowohl für die Wäschepflege als auch für die Gerätepflege.
So offenbart die EP 1 275 767 A1 einen Wäschetrockner oder Waschautomaten mit einer Bedampfungsvorrichtung, bei der nach dem Entzug von Wasser der Wäsche Dampf zugeführt wird, indem das unten im Laugenbehälter befindliche Wasser so weit erhitzt wird, dass es zu einer Dampfentwicklung kommt. Der Dampf dringt in die Trommel ein und beaufschlagt das darin befindliche Waschgut.
In der DE 102 60 151 A1 ist ein Wäschebehandlungsgerät beschrieben, bei dem eine Verarbeitungseinheit für eine Flüssigkeit zum Erzeugen von Nebel oder Dampf mit dem Prozessluftkanal verbunden ist, so dass über die Zuführung von Prozessluft Dampf in die Wäschetrommel eingeführt werden kann. Dadurch sollen Geruchsstoffe aus Textilien entfernt werden. Ein ähnliches Verfahren ist auch in DE 10 2005 046 163 A1 beschrieben.
Die DE 103 02 866 A1 beschreibt einen Wäschetrockner mit einer Wäschetrommel und einer an einem Luftauslass und/oder einer Ladeöffnung der Wäschetrommel angeordneten Sprüheinrichtung zum Einsprühen zumindest eines Zusatzstoffes in die
Wäschetrommel, sowie einer Steuereinrichtung zum Steuern des Trocknungsvorgangs.
Dabei ist mittels der Steuereinrichtung während des Einsprühens des zumindest einen Zusatzstoffes die Förderleistung des Lüfters reduzierbar, der Luftstrom abstellbar oder die Förderrichtung umkehrbar. Als Zusatzstoff, der dann zum Desinfizieren der Wäsche oder zum Aktivieren eines weiteren Zusatzstoffes nutzbar ist, ist durch Erhitzen von Wasser Wasserdampf erzeugbar.
Die DE 34 08 136 A1 beschreibt ein Verfahren zum Behandeln von textilem Gut wie Fasern, Textilien, Fellen, Pelzen und dergleichen, bei dem das Gut mit einem Flüssigkeitsnebel behandelt und durch Zuführen warmer Luft getrocknet wird, wobei der Flüssigkeitsnebel durch Zerstäuben der Flüssigkeit mittels eines Gasstrahles gebildet wird. Als Gasstrahl kann ein Dampfstrahl verwendet werden. Gemäß einer Ausgestaltung wird die Flüssigkeit aus einem Behälter über einen Saugstutzen an der Zerstäubungseinrichtung direkt angesaugt, wobei die Zerstäubungseinrichtung vorteilhafterweise als Gasstrahl/Flüssigkeitspumpe ausgebildet ist.
Der Erfindung lag insbesondere die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Wäschebehandlungsgerät mit einem Dampferzeuger bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung und ein Verfahren mit den Merkmalen der jeweiligen unabhängigen Patentansprüche. Die abhängigen Patentansprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können. Bevorzugten Ausführungsformen der Vorrichtung entsprechen dabei bevorzugte Ausführungen des Verfahrens und umgekehrt, und dies im Rahmen des technisch sinnvollen auch dann, wenn darauf hierin nicht explizit hingewiesen ist. Bevorzugte Ausführungsformen sind auch in der nachfolgenden Beschreibung aufgeführt.
Die Erfindung betrifft insbesondere ein Wäschebehandlungsgerät, umfassend einen Behandlungsraum für die Aufnahme von Waschgut, einen Dampferzeuger, der über eine Wasserquelle durch eine Pumpe mit Wasser gespeist werden kann, einer Leitung, die den Dampferzeuger mit dem Behandlungsraum verbindet, sowie einem Einlass zum Einbringen von Dampf in den Behandlungsraum. Dabei ist zwischen dem Dampferzeuger und dem Behandlungsraum über ein Schaltventil zusätzlich eine Vernebelungseinrichtung über Leitungen mit dem Behandlungsraum verbunden angeordnet, wobei die
Vernebelungseinrichtung in der Lage ist, dem Dampf Behandlungsmittel in Form eines Aerosols beizumischen.
Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Behandeln von Waschgut in einem Wäschebehandlungsgerät, welches Verfahren folgende Schritte umfasst: - Bereitstellen von Waschgut in dem Wäschebehandlungsgerät,
Erzeugen von Wasserdampf, Erzeugen eines Behandlungsmittel-Aerosols,
Erzeugen eines Gemischs aus dem Behandlungsmittel-Aerosol und dem erzeugten Wasserdampf, - Behandeln des Waschguts mit dem Gemisch.
Vorzugsweise wir dieses Verfahren in dem erfindungsgemäßen Wäschebehandlungsgerät durchgeführt.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu den Verfahren und Geräten aus dem Stand der Technik Wasserdampf nicht allein als Behandlungsmittel verwendet wird, sondern vielmehr als Trägermedium für andere, üblicherweise nicht über Dampf applizierbaren Medien eingesetzt wird, beispielsweise in der Haushaltstextilpflege. Der erzeugte Dampf besteht vorzugsweise zu 100% aus Wasser und sollte in Gegenwart von Kondensationskernen kondensationsfähig sein. In der Regel wird es sich daher um so genannten Sattdampf handeln, der vorzugsweise erwärmt ist. Die Temperatur des Dampfes kann je nach Anwendung und Behandlungsmittel gewählt und der dazugehörige Dampferzeuger ebenfalls entsprechend ausgewählt oder eingestellt werden.
Der Dampferzeuger ist vorzugsweise außerhalb des Behandlungsraums angeordnet und über eine Leitung mit dem Inneren des Behandlungsraums verbunden. Der Dampferzeuger kann im einfachsten Fall eine Vorrichtung zum Erzeugen von Heißwasser oder ein geschlossenes beheiztes Gefäß oder ein Druckrohrsystem sein.
Ebenso wie der Dampferzeuger befindet sich auch der Vernebler für das Behandlungsmittel vorzugsweise außerhalb des Behandlungsraumes, damit Dampf und Behandlungsmittel-Aerosol zunächst gemischt und als Gemisch in den Behandlungsraum eingebracht werden können. Als Vernebelungseinrichtung eignen sich alle bekannten
Vernebelungseinrichtungen für Flüssigkeiten oder feste Substanzen. Hierbei kann es sich um Sprühvernebler, Druckvernebler, Ultraschallvernebler oder auch eine Venturidüse handeln. Auch der Vernebler ist über eine Leitung mit dem Innern des Behandlungsraums verbunden, und zwar vorzugsweise so, dass die Leitung, die den Dampf führt, noch außerhalb des Behandlungsraumes auf die Leitung, die das Behandlungsmittel-Aerosol führt, trifft, so dass sich beide zu einem Gemisch vereinigen. Wird nun dieses Gemisch in den Behandlungsraum eingeführt, so dienen die Aerosolpartikel im Dampf als Kondensationskerne, und es bilden sich im Dampfstrom kleine homogene Wassertröpfchen, die aus Wasser und dem vernebelten Behandlungsmittel bestehen.
Es ist auch möglich, den Dampferzeuger und die Vernebelungseinrichtung so miteinander zu koppeln, dass der Dampf die Vernebelung fördert. Dies kann beispielsweise über eine durch den Dampf betriebene Venturidüse erfolgen. Dabei wird der Dampfstrom mit einer hohen Geschwindigkeit am Ansaugbereich der Düse vorbeigeleitet. Das zu vernebelnde Behandlungsmittel wird dabei aus einem Vorratsbehälter angesaugt und fein zerstäubt im Dampf mitgerissen.
Als Behandlungsmittel können nahezu alle flüssigen Substanzen aus den Bereichen der Textilreinigung, Textilpflege, Gesundheit, Wellness, Kosmetik und anderen Bereichen im Wäschebehandlungsgerät auf das zu behandelnde Gut aufgebracht werden. Auch feste Substanzen können zu Aerosolen vernebelt oder zerstäubt, zum Beispiel als feine Pulver in dem Dampf verteilt werden.
In einer speziellen Ausprägung der Erfindung kann die Geschwindigkeit des Dampfstromes und damit die Menge der zu vernebelnden Substanz geregelt werden. Dies kann im einfachsten Fall über eine Umschaltung der Dampfaustrittswege erfolgen. Gleichermaßen kann dies aber auch über eine Regelung des Wasserzulaufs zum Dampferzeuger oder über eine Regelung der Verdampferleistung erfolgen.
Der Behandlungsraum des Wäschebehandlungsgerätes ist, sofern es sich um eine Waschmaschine handelt, der Laugenbehälter, und, sofern es sich um einen üblichen Wäschetrockner handelt, die Trommel. Es ist vorteilhaft, den Zuluftstrom für den Dampf und das Behandlungsmittel-Aerosol so zu wählen, dass sich das Gemisch möglichst gleichmäßig im Behandlungsraum verteilt. Vorteilhafterweise kann sich dieser Einlass im
Bereich der Trommelrückwand befinden, oder auch im Bereich zwischen der Trocknerheizung und der Trommelrückwand. Ebenso kann aber auch die Dampferzeugung und die Vernebelung des Mediums im Dampfstrom direkt im Bereich zwischen Trocknerheizung und Trommelrückwand erfolgen.
Besonders bevorzugt befindet sich der Einlass direkt an dem als Wäschetrommel gestalteten Behandlungsraum, insbesondere im Bereich einer Manschette, oder im Falle einer Waschmaschine oder eines Waschtrockners auch im Bereich zwischen Laugenbehälter und Wäschetrommel.
In einer besonderen Ausführungsform kann der Einlass für das Gemisch auch so gewählt sein, dass es durch die im Laugenbehälter vorhandene Waschflotte oder durch das zulaufende Frischwasser geleitet wird. Dies bietet den Vorteil, dass ein Behandlungsmittel auf diese Weise über Dampf auch während des Wasch prozesses zu dem zu behandelnden Waschgut zugeführt werden kann.
Das Behandlungsmittel wird vorteilhafterweise in einem Vorratsbehälter für eine einmalige oder mehrmalige Anwendung bereitgestellt, wobei dieser Behälter als auswechselbare Kartusche oder als wiederbefüllbarer Behälter ausgestaltet sein kann.
Ein Vorteil der Erfindung liegt in dem Einsatz von Dampf als Trägermedium für vernebelte oder zerstäubte Substanzen, die ansonsten nur schwer gleichmäßig in einem zu behandelnden Waschgut verteilbar sind. Dadurch, dass Dampf, der mit einem Behandlungsmittel-Aerosol gemischt ist, durch das Waschwasser geleitet wird, können auch geringe Konzentrationen an Behandlungsmittel gleichmäßig im Waschwasser verteilt und auch noch nach der Wäsche aufgetragen werden. Damit lässt sich insbesondere der Nachteil umgehen, dass im Waschmittel befindliche Duftstoffe und dergleichen innerhalb des Waschens oder Spülens zum großen Teil aus dem zu behandelnden Gut wieder ausgespült werden oder aufgrund niedriger Siedetemperaturen während der Behandlung im Wäschetrockner schnell verdampfen und somit dem zu behandelnden Gut keinen dauerhaften Duft verleihen.
Das zu behandelnde Gut ist in der Regel ein Waschgut oder Trockengut, welches in einem Haushaltswäschebehandlungsgerät behandelt wird, d.h. in der Regel Wäsche aller
Arten von Textilien und Geweben. Die Wäschebehandlungsgeräte, für die die vorliegende Erfindung geeignet ist, sind insbesondere Waschmaschinen, Trockner und Waschtrockner.
Die Erfindung wird nun anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Figur 1 zeigt schematisch den Aufbau eines Wäschebehandlungsgerätes.
In Figur 1 dargestellt ist der Behandlungsraum 1 eines Wäschebehandlungsgeräts 100, welches an eine Wasserquelle 2 angeschlossen ist. Der Behandlungsraum 1 ist hier eine drehbare Wäschetrommel 1 , die das zu behandelnde Gut, insbesondere Waschgut oder Trockengut, aufnimmt. Eine Leitung 6 leitet Wasser durch eine Pumpe 3 in einen Dampferzeuger 4. Dort wird Dampf erzeugt, welcher unter Druck über ein Schaltventil 5 und durch eine Leitung 7 durch den Einlass 11 in den Behandlungsbehälter 1 eingeleitet werden kann. Dieser Einlass 11 ist direkt am Behandlungsbehälter 1 angeordnet; im Falle einer Waschmaschine könnte der Einlass 11 in einer Manschette, die einen Spalt zwischen einer geschlossenen Tür und dem Behandlungsraums 1 abdichtet, angeordnet sein, so dass der Dampf aus dem Einlass 11 direkt in die Wäschetrommel 1 gelangen kann. Ebenfalls dargestellt ist eine Vernebelungseinrichtung 9, in diesem Fall in Form einer Venturidüse 9, welche über die Leitung 8 und über das Schaltventil 5 mit dem Dampf gespeist wird. An der Ansaugseite der Venturidüse 9 befindet sich eine Leitung 12, welche aus einem Vorratsbehälter 10 Behandlungsmittel ansaugt. Das vernebelte Behandlungsmittel wird über die Leitung 13 ebenfalls über den Einlass 11 dem Behandlungsbehälter zugeführt. Durch das Schaltventil 5 ist es möglich, lediglich Dampf über die Leitung 7 in den Behandlungsbehälter einzubringen, oder Dampf, der mit dem Behandlungsmittel-Aerosol mittels der Venturidüse 9 gemischt wurde, über die Leitung 13 einzubringen. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, da sie sowohl die Vorteile der herkömmlichen Dampfbehandlung ermöglicht, als auch die zusätzliche Applikation weiterer Behandlungsmittel in Form von Aerosolen, die insbesondere durch das Venturiprinzip gebildet werden.