Beschreibung
Strahlungsemittierendes Bauelement mit Glasabdeckung und Verfahren zu dessen Herstellung
Die Erfindung betrifft ein Strahlungsemittierendes Bauelement mit einer Glasabdeckung gemäß Patentanspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Strahlungsemittierenden Bauelements gemäß Patentanspruch 19.
Diese Patentanmeldung beansprucht die Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2007 046 348.2, deren Offenbarungsgehalt hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
Strahlungsemittierende Bauelemente mit einer Abdeckung sind beispielsweise aus der Druckschrift WO 97/50132 bekannt. Diese Anordnungen enthalten einen Grundkörper, der eine Ausnehmung definiert, die von einer Abdeckplatte aus Kunststoff abgedeckt ist. Der Boden dieser Ausnehmung ist für die Montage eines Diodenchips vorgesehen. Ein Beispiel für ein Bauelement mit einem derartigen Grundkörper ist in der US 5,040,868 offenbart.
Für viele Anwendungen reicht die Strahlungsintensität eines einzigen Strahlungsemittierenden Diodenchips nicht aus, sondern es wird eine Mehrzahl von Chips benötigt. Die Montage mehrerer Chips in dem für die Massenfertigung vorgesehenen Grundkörper ist nicht üblich, nur schwer implementierbar und wegen der großen benötigten Chipfläche teuer. Die Abdeckungen der Grundkörper aus thermoplastischen Optiken werden meist einzeln auf den Grundkörper aufgebracht.
Weiterhin ist in der WO 01/65613 Al offenbart, eine dünne Konversionsschicht mit mindestens einem Konversionselement direkt auf einer Halbleiterschichtenfolge eines Diodenchips aufzubringen.
Eine derartige Konversion des Lichts durch eine dünne Konversionsschicht direkt über dem Halbleiterkörper hat zur Folge, dass sich die Auskoppeleffizienz des Halbleiterkörpers durch die Konversionsschicht ändern kann und die Farborte Schwankungen aufweisen können.
Der "Farbort" definiert im Sinne der Erfindung die Zahlenwerte, die die Farbe des emittierten Lichts des Bauelements in der CIE-Normfarbtafel beschreiben.
Zudem können auch aufgrund unterschiedlicher Weglängen der Strahlung Farbunterschiede über dem Abstrahlwinkel auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Strahlungsemittierendes Bauelement mit verbesserter Leuchtdichte und ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben.
Diese Aufgabe wird durch ein Strahlungsemittierendes Bauelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verfahren zu dessen Herstellung gemäß Anspruch 19 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und bevorzugte Weiterbildungen des Bauelements sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Strahlungsemittierende Bauelement ein Trägersubstrat, mindestens einen auf diesem Trägersubstrat aufgebrachten LED- Chip und eine auf dem Trägersubstrat aufgebrachte
strahlungsdurchlässige Glasabdeckung aufweist, die mindestens eine Kavität enthält, die geeignet ist, mindestens einen LED- Chip aufzunehmen. Dabei ist die Glasabdeckung in einem Abstand zum LED-Chip angeordnet, so dass ein Zwischenraum zwischen dem mindestens einen LED-Chip und der Glasabdeckung besteht, der frei von fester und flüssiger Materie ist.
Zu diesem Zweck ist die Kavität der Glasabdeckung so ausgebildet, das sie mindestens einen LED-Chip aufnimmt und einen Zwischenraum zwischen dem mindestens einen LED-Chip und der Glasabdeckung einschließt. Die Glasabdeckung hat demnach keinen direkten Kontakt zu dem LED-Chip.
Dadurch, dass ein Zwischenraum zwischen dem LED-Chip und der Glasabdeckung vorhanden ist, der frei von fester und flüssiger Materie ist, wobei der Chip insbesondere keinen Verguss aufweist, verbessert sich die Leuchtdichte des Bauelements. Des Weiteren dient die Glasabdeckung als Schutz des LED-Chips vor Schädigungen, etwa aufgrund von Stößen.
Bevorzugt ist die Glasabdeckung derart auf dem Trägersubstrat angeordnet, dass sie zusammen mit diesen den mindestens einen LED-Chip umschließt. Mit anderen Worten umschließen das Trägersubstrat und die Glasabdeckung die Kavität, in der der mindestens eine LED-Chip angeordnet ist, vollständig.
Die Glasabdeckung stellt bevorzugt ein einfach zusammenhängendes, einstückiges Bauteil dar. Bevorzugt ist die Glasabdeckung als separat hergestellter Körper ausgebildet, der an das Trägersubstrat angepasst ist.
Gemäß zumindest einer Ausgestaltung der Erfindung enthält der Zwischenraum zwischen der Glasabdeckung und dem LED-Chip Luft.
Mit Vorteil ergeben sich vorzugsweise bei unvergossenen LED- Chips, die auf einem Nitridverbindungshalbleiter basieren und an Luft angeordnet sind, um etwa 15 Prozent höhere Leuchtdichten als bei herkömmlichen, vergossenen LED-Chips, die auf einem Nitridverbindungshalbleiter basieren.
„Auf Nitridverbindungshalbleiter basierend" bedeutet im vorliegenden Zusammenhang, dass die aktive Epitaxie- Schichtenfolge oder zumindest eine Schicht davon ein Nitrid- III/V-Verbindungshalbleitermaterial , vorzugsweise
AlnGa1nIrIi-J1-H1N umfasst, wobei O ≤ n ≤ l, 0 < m < 1 und n+m ≤ 1. Dabei muss dieses Material nicht zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach obiger Formel aufweisen. Vielmehr kann es einen oder mehrere Dotierstoffe sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen, die die charakteristischen physikalischen Eigenschaften des AlnGamIni-n-mN-Materials im Wesentlichen nicht ändern. Der Einfachheit halber beinhaltet obige Formel jedoch nur die wesentlichen Bestandteile des Kristallgitters (Al, Ga, In, N) , auch wenn diese teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt sein können.
Bei zumindest einer weiteren Ausgestaltung ist die Strahlungsaustrittsseite des mindestens einen LED-Chips der Glasabdeckung zugewandt . Somit erfolgt die Auskopplung der elektromagnetischen Strahlung bei dem Bauelement vorzugsweise im Wesentlichen durch die Glasabdeckung ( "top-emitter" ) . Das Trägersubstrat braucht daher nicht transparent oder teiltransparent zu sein, womit sich vorzugsweise eine größere Materialauswahl für das Trägersubstrat ergibt. Beispielsweise
handelt es sich bei dem Trägersubstrat um ein Substrat, das bevorzugt Keramik, Silizium oder Epoxidharz aufweist. Eine verbesserte Temperaturbeständigkeit kann durch Füllstoffe wie beispielsweise Glasfasern erzielt werden.
Vorzugsweise ist auf mindestens einer Hauptfläche der Glasabdeckung eine Konversionsschicht aufgebracht, die mindestens einen Konversionsstoff aufweist, der zumindest einen Teil einer von dem LED-Chip ausgesandten Primärstrahlung in eine Sekundärstrahlung umwandelt, wobei sich zumindest ein Teil der Sekundärstrahlung und ein Teil der unkonvertierten Primärstrahlung zu einer Mischstrahlung überlagern. Besonders bevorzugt ist die Konversionsschicht auf einer Hauptfläche der Kavität der Glasabdeckung aufgebracht. Dabei kann die Konversionsschicht auf einer Hauptfläche der Kavität der Glasabdeckung aufgebracht sein, die von dem LED-Chip abgewandt oder dem LED-Chip zugewandt ist.
Das hat den Vorteil, dass sich die Auskoppeleigenschaften des LED-Chips geringer verändern als bei LED-Chips, die direkt mit einer KonversionsSchicht überzogen sind. Unvergossene LED-Chips weisen eine höhere Auskoppeleffizienz auf als LED- Chips, die direkt mit der Konversionsschicht überzogen sind. Dadurch können sich um etwa 10 Prozent höhere Leuchtdichten ergeben.
Alternativ kann der Konversionsstoff , der zumindest einen Teil einer von dem LED-Chip ausgesandten Primärstrahlung in eine Sekundärstrahlung umwandelt, wobei sich zumindest ein Teil der Sekundärstrahlung und ein Teil der unkonvertierten PrimärStrahlung zu einer Mischstrahlung überlagern, direkt in die Glasabdeckung eingebracht sein. Es ist besonders
vorteilhaft, den Konversionsstoff in die Glasabdeckung einzubringen, da so nicht nur eine erhöhte, sondern auch eine besonders homogene Abstrahlcharakteristik erzielt werden kann.
Bei zumindest einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist mindestens ein weiterer Konversionsstoff, der in mindestens einer KonversionsSchicht enthalten ist, auf einer Hauptfläche der Glasabdeckung aufgebracht. Dabei wandelt der mindestens eine weitere Konversionsstoff die von dem LED-Chip ausgesandte PrimärStrahlung in eine weitere Sekundärstrahlung um, so dass das Bauelement Mischstrahlung, bestehend aus PrimärStrahlung, Sekundärstrahlung des ersten
Konversionsstoffes, der sich direkt in der Glasabdeckung oder in einer KonversionsSchicht auf einer Hauptfläche der Glasabdeckung befindet, und Sekundärstrahlung der weiteren Konversionsschicht oder weiteren Konversionsschichten aussendet. Dadurch, ist es vorteilhaft möglich, vielfältige Farbmischungen und Farborte zu erzeugen.
Ist eine erste Konversionsschicht auf einer Hauptfläche der Glasabdeckung aufgebracht, kann die weitere Konversionsschicht bzw. Konversionsschichten auf einer weiteren Hauptfläche der Glasabdeckung und/oder direkt auf der ersten Konversionsschicht aufgebracht sein.
Bei der Erfindung ist vorgesehen, dass der oder die Wellenlängenbereiche der Sekundärstrahlung der ersten und/oder weiteren Konversionsstoffe im Wesentlichen größere Wellenlängen aufweisen als der Wellenlängenbereich der PrimärStrahlung .
Vorzugsweise sind Konversionsstoff bzw. Konversionsstoffe und LED-Chip so aufeinander abgestimmt, dass die Farben des Primärlichts und zumindest eines Teils des Sekundärlichts zueinander komplementär sind. Durch additive Farbmischung wird der Eindruck weißen Lichts hervorgerufen.
Vorzugsweise weist die erste und/oder weitere
Konversionsschicht auf der Glasabdeckung eine konstante Dicke auf. Dadurch ergibt sich eine vereinheitlichte Weglänge der Strahlung innerhalb der Konversionsschicht. Dies führt vorteilhafterweise zu einer Homogenisierung des Farbeindruckes des Strahlungsemittierenden Bauelements.
Besonders bevorzugt ist der jeweilige Konversionsstoff im Wesentlichen homogen in der ersten und/oder weiteren Konversionsschicht und/oder in der Glasabdeckung verteilt. Eine im Wesentlichen homogene Verteilung des Konversionsstoffes führt vorteilhafterweise in der Regel zu einer sehr homogenen Abstrahlcharakteristik und zu einem sehr homogenen Farbeindruck des Strahlungsemittierenden Bauelementes. Der Ausdruck „im Wesentlichen homogen" bedeutet im vorliegenden Zusammenhang, dass die Partikel des Konversionsstoffs so gleichmäßig in der jeweiligen KonversionsSchicht und/oder der Glasabdeckung verteilt sind, wie es im Rahmen der technischen Machbarkeit möglich und sinnvoll ist.
Bei zumindest einer bevorzugten Ausgestaltung überdeckt die Glasabdeckung das Trägersubstrat in Draufsicht auf das Trägersubstrat vollständig. Besonders bevorzugt sind das Trägersubstrat und die Glasabdeckung in Draufsicht auf das Substrat bündig zueinander angeordnet. Das heißt, das Trägersubstrat und die Glasabdeckung haben in Draufsicht auf
die Haupterstreckungsebene die gleiche Ausdehnung und sind deckungsgleich.
Bevorzugt weist die Glasabdeckung eine Dicke zwischen einschließlich 50 μm und einschließlich 500 μm auf.
Bevorzugt enthält das Trägersubstrat Keramik, Silizium oder FR4. Besonders bevorzugt enthält die Glasabdeckung ein Borosilikatglas, beispielsweise Pyrex, und das Trägersubstrat Silizium.
Das Trägersubstrat weist bevorzugt eine Reflektorschicht für die von dem LED-Chip im Betrieb ausgesandte Primärstrahlung mit einem möglichst hohen Reflexionskoeffizienteή (ggf. durch geeignete Beschichtung der dem LED-Chip zugewandten Hauptfläche des Trägersubstrats) auf, so dass die PrimärStrahlung des LED-Chips in Richtung der Glasabdeckung reflektiert wird.
Besonders bevorzugt weist der LED-Chip eine metallische Schicht mit guten Reflexionseigenschaften für die von dem LED-Chip emittierte Strahlung auf.
Vorzugsweise liegt bei der Erfindung die Wellenlänge der von dem LED-Chip emittierten Strahlung im blauen Spektralbereich. Hierfür eignen sich insbesondere LED-Chips auf der Basis von Nitridverbindungshalbleitern. Unter
Nitridverbindungshalbleitern sind insbesondere Halbleiter zu verstehen, die eine Nitridverbindung von Elementen der dritten Hauptgruppe des Periodensystems der chemischen Elemente wie beispielsweise GaN,' AlN, InN, InGaN, AlGaN oder AlInGaN enthalten.
Die aktive Schichtenfolge des LED-Chips umfasst bevorzugt einen pn-Übergang, eine Doppelheterostruktur, einen Einfach- Quantentopf oder besonders bevorzugt eine Mehrfach- Quantentopfstruktur (MQW) zur Strahlungserzeugung. Die Bezeichnung Quantentopfstruktur beinhaltet hierbei keine Angabe über die Dimensionalität der Quantisierung. Sie umfasst somit u.a. Quantentröge , Quantendrähte und Quantenpunkte und jede Kombination dieser Strukturen.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung, die sich vor allem zur Erzeugung von mischfarbigem Licht eignet, liegt die Sekundärstrahlung des Konversionsstoffes der ersten und/oder zweiten Konversionsschicht und/oder des Konversionsstoffes in der Glasabdeckung im gelben oder roten Spektralbereich. Auf diese Weise wird ein Strahlungsemittierendes Bauelement erzielt, das Mischstrahlung mit einem Farbort im weißen Bereich der CIE- Normfarbtafel aussendet.
Der LED-Chip ist mit besonderem Vorteil ein Dünnfilm- Leuchtdiodenchip. Als Dünnfilm-Leuchtdiodenchip wird im Rahmen der Anmeldung ein LED-Chip angesehen, während dessen Herstellung das Aufwachssubstrat, auf dem eine Schichtenfolge für den LED-Chip, beispielsweise epitaktisch, aufgewachsen wurde, gedünnt oder, insbesondere vollständig, abgelöst ist.
Ein Grundprinzip eines Dünnfilm-Leuchtdiodenchip ist beispielsweise in I. Schnitzer et al . , Appl . Phys . Lett . 63 (16), 18. Oktober 1993, 2174-2176 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
Bevorzugt ist auf der dem LED-Chip zugewandten Hauptfläche der Glasabdeckung eine Antireflektionsschicht aufgebracht. Besonders bevorzugt ist zusätzlich auf der abgewandten Hauptfläche der Glasabdeckung eine weitere
Antireflektionsschicht aufgebracht. Dadurch verbessert sich die Leuchtdichte des Bauelements weiter vorteilhaft .
Mittels einer zwischen dem Trägersubstrat und einem Randbereich der Glasabdeckung angeordneten Lot- oder Klebschicht ist die Glasabdeckung zweckmäßigerweise mechanisch stabil mit dem Trägersubstrat verbunden. Vorzugsweise ist die Lot- oder Klebschicht im Wesentlichen undurchlässig für Wasser und Sauerstoff bzw. weitere oxidierende Stoffe. Beispielsweise wird eine Klebschicht auf Basis von Epoxidharz verwendet.
Bei zumindest einer weiteren Ausgestaltung ist eine Mehrzahl von LED-Chips auf dem Trägersubstrat aufgebracht. Dabei kann die Glasabdeckung genau eine Kavität aufweisen, so dass das Trägersubstrat und die Glasabdeckung genau einen Zwischenraum vollständig umschließen, in dem die Mehrzahl von LED-Chips angeordnet ist. Alternativ kann die Glasabdeckung eine Mehrzahl von Kavitäten aufweisen, wobei jede Kavität zur Aufnahme jeweils eines LED-Chips ausgebildet ist. Somit umschließen das Trägersubstrat und die Glasabdeckung eine Mehrzahl von Zwischenräumen vollständig, in dem jeweils genau ein LED-Chip angeordnet ist. Dabei ist die Glasabdeckung als zusammenhängende, einstückige Abdeckung ausgebildet.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines Strahlungsemittierenden Bauelements umfasst insbesondere die folgenden Schritte:
a) Bereitstellen eines Trägersubstrats; b) Aufbringen mindestens eines LED-Chips auf dem Trägersubstrat ; c) Elektrische Kontaktierung des mindestens einen LED-Chips mit Anschlussstellen des Trägersubstrats; d) Herstellen einer Glasabdeckung und Umformen der Glasabdeckung durch Tiefziehen, so dass die Glasabdeckung mindestens eine Kavität zur Aufnahme des mindestens einen LED-Chips aufweist; e) Aufbringen der Glasabdeckung auf das Trägersubstrat mittels einer Lot- oder Klebschicht.
Das Verfahren ermöglicht vorteilhafterweise, ein strahlungsemittierendes Bauelement mit verbesserter Leuchtdichte und ein für die Herstellung in Großserie geeignetes strahlungsemittierendes Bauelement mit einer separat hergestellten Glasabdeckung bereitzustellen.
Das Substrat liegt zweckmäßigerweise in Form einer Platte vor. Vorzugsweise wird eine erste Elektrode auf dem Substrat abgeschieden. Bei der Herstellung einer Mehrzahl von Bauelementen mit dem Verfahren wird eine erste Elektrodenschicht strukturiert abgeschieden oder ganzflächig abgeschieden und nach dem Abscheiden zu einzelnen ersten Elektroden strukturiert .
Auf der ersten Elektrode wird ein LED-Chip aufgebracht. Verfahren zur Montage von LED-Chips auf einem mit ersten Kontaktanschlüssen versehenen Trägersubstrat sind dem Fachmann bekannt und werden von daher an dieser Stelle nicht näher erläutert .
Zur weiteren Kontaktierung der LED-Chips sind vorzugsweise elektrische Leiterbahnen auf der Platte abgeschieden. Diese werden mit der Anschlussstelle des LED-Chips mittels eines Bonddrahtes oder mittels einer elektrisch leitenden Schicht, die entlang einer Seitenfläche des LED-Chips von der Anschlussstelle des LED-Chips zu den auf dem Trägersubstrat abgeschiedenen Leiterbahnen abgeschieden ist, verbunden. Auch diese Verfahren zur elektrischen Kontaktierung der LED-Chips sind dem Fachmann bekannt und werden von daher an dieser Stelle nicht näher erläutert.
Zur Abdeckung des Trägersubstrats und der darauf montierten LED-Chips wird eine separat hergestellte, zusammenhängende Glasabdeckung, die bevorzugt eine Dicke zwischen einschließlich 50 μm und einschließlich 500 μm aufweist, hergestellt. Zur Herstellung der Kavität, die geeignet ist, mindestens einen LED-Chip aufzunehmen, wird die Glasplatte mittels Tiefziehen umgeformt.
Anschließend wird die Glasabdeckung auf das Trägersubstrat aufgebracht . Bevorzugt überdeckt die Glasabdeckung die dem LED-Chip zugewandte Seite des Trägersubstrats dabei vollständig.
Auf der dem LED-Chip zugewandten Fläche oder/und der von dem LED-Chip abgewandten Fläche der Glasabdeckung kann, insbesondere im Bereich der Kavität, mindestens eine Konversionsschicht aufgebracht werden. Alternativ kann die Konversionsschicht oder die Konversionsschichten auf das Glas aufgedampft oder der Konversionsstoff in das Glas eingeschmolzen werden. Besonders bevorzugt wird auf der dem mindestens einen LED-Chip zugewandten und/oder abgewandten
Fläche der Glasabdeckung mindestens eine Antireflektionsschicht aufgebracht .
Bei zumindest einer weiteren Ausgestaltungsform wird eine Mehrzahl von LED-Chips auf das Trägersubstrat aufgebracht und eine zusammenhängend hergestellte Glasabdeckung über der Mehrzahl von LED-Chips aufgebracht, wobei die Glasabdeckung eine Mehrzahl von Kavitäten zur Aufnahme jeweils eines LED- Chips aufweist. Bevorzugt stellt die Glasabdeckung ein einfach zusammenhängendes, einstückiges Gebilde dar. Besonders bevorzugt überdeckt die Glasabdeckung die den LED- Chips zugewandte Seite des Trägersubstrats dabei vollständig.
Bei der Herstellung des Bauelements mit einer Mehrzahl von LED-Chips kann vorzugsweise auf mindestens eine Fläche der Glasabdeckung, insbesondere im Bereich der Kavität, mindestens eine Konversionsschicht aufgebracht werden. Alternativ kann die Konversionsschicht oder die Konversionsschichten auf das Glas aufgedampft oder der Konversionsstoff in das Glas eingeschmolzen werden. Besonders bevorzugt wird auf mindestens eine Fläche der Glasabdeckung mindestens eine Antireflektionsschicht aufgebracht.
Das hat den Vorteil, dass bei der Herstellung des Bauelements mit einer Mehrzahl von LED-Chips mit dem erfindungsgemäßen Verfahren genau eine zusammenhängend und separat hergestellte, einstückige Glasabdeckung antireflektionsbeschichtet wird, und sich so die Produktionszeit und Produktionskosten erniedrigen.
Die Verbindung des Trägersubstrats mit der Glasabdeckung erfolgt bevorzugt mittels einer Klebschicht, die auf das Substrat und/oder die Glasabdeckung, bevorzugt in Form einer
Kleberaupe, stellenweise aufgebracht wird. Bei der Klebschicht handelt es sich bevorzugt um einen thermisch härtbaren Klebstoff, beispielsweise auf Basis eines Epoxidharzes. Das Aushärten erfolgt beispielsweise durch Erwärmen und/oder durch Bestrahlen mit elektromagnetischer Strahlung, insbesondere im infraroten und/oder ultravioletten Spektralbereich. Besonders bevorzugt handelt es sich bei der elektromagnetischen Strahlung um Laserstrahlung. Die elektromagnetische Strahlung wird vorzugsweise fokussiert und/oder stellenweise abgeschattet, so dass bevorzugt im Wesentlichen nur die mit Klebstoff bedeckten Stellen des Trägersubstrats und/oder der Glasabdeckung bestrahlt werden.
Aufgrund der Materialkombination des Strahlungsemittierenden Bauelements sind nur die KonversionsSchicht, die bevorzugt Silikon enthält, und das Verbindungsmaterial, das bevorzugt einen Kleber, ein Lot oder Glaslot enthält, temperaturbegrenzend. Die Herstellung des Strahlungsemittierenden Bauelements kann somit bei Temperaturen bis zu 1800C erfolgen.
Bei zumindest einer bevorzugten Ausgestaltung wird der Verbund, der das Trägersubstrat, die Mehrzahl von LED-Chips und die' einstückige Glasabdeckung umfasst, mittels Schnitten zu einzelnen Strahlungsemittierenden Bauelementen vereinzelt, die sowohl das Trägersubstrat als auch die einstückige Glasabdeckung durchtrennen. Die Schnitte können zugleich auch die erste Elektrodenschicht zu einzelnen ersten Elektroden strukturieren. Das Verfahren ermöglicht damit vorteilhafterweise eine einfache Vereinzelung des Verbundes zu einzelnen Bauelementen mittels geradliniger Schnitte.
Alternativ kann die Glasabdeckung, die bevorzugt auf mindestens einer Fläche oder in der Glasplatte mindestens einen Konversionsstoff aufweist, vor Aufbringen auf das mit einer Mehrzahl von LED-Chips bestückte Trägersubstrat vereinzelt werden. Vorzugsweise werden anschließend die Abstrahlcharakteristiken des mindestens einen aufgebrachten Konversionsstoffs oder Konversionsstoffe der vereinzelten Glasabdeckungen und die Abstrahlcharakteristiken der einzelnen, auf dem Trägersubstrat montierten LED-Chips separat vermessen. Anschließend werden die vereinzelten Glasabdeckungen mit den auf dem Trägersubstrat montierten LED-Chips in einem Sortierverfahren derart kombiniert, dass eine gewünschte Farbortsteuerung erfolgt und über den LED- Chips montiert .
Die gezielte Kombination der einzelnen LED-Chips mit den vereinzelten Glasabdeckungen, die mindestens eine Konversionsschicht enthalten, hat den Vorteil, dass ein gewünschter Farbort des Strahlungsemittierenden Bauelements eingestellt werden kann. Dadurch ermöglich sich eine weitgehend reproduzierbare Bauelementcharakteristik.
Weitere Merkmale, Vorteile, bevorzugte Ausführungsformen und Zweckmäßigkeiten des Bauelements ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit den Figuren 1, 2 und 3 erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
Figur 1 einen schematischen Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Bauelements,
Figur 2 schematische Draufsichten auf eine Mehrzahl von Strahlungsemittierenden Bauelementen gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel, und
Figur 3 schematische Querschnitte durch eine Mehrzahl von Strahlungsemittierenden Bauelementen bei verschiedenen Stadien gemäß einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens .
Gleiche oder gleichwirkende Bestandteile sind jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Bestandteile sowie die Größenverhältnisse der Bestandteile untereinander sind nicht notwendigerweise als maßstabsgerecht anzusehen.
Bei dem in Figur 1 dargestellten Strahlungsemittierenden Bauelement sind zwei LED-Chips 1, die auf GaN basieren, auf einem Trägersubstrat 2 angeordnet. Alternativ kann auch eine Vielzahl von LED-Chips 1 auf dem Trägersubstrat 2 angeordnet sein.
Das Trägersubstrat 2 weist Kontaktanschlüsse auf (nicht dargestellt) , auf denen die LED-Chips angeordnet sind. Zur weiteren Kontaktierung der LED-Chips sind vorzugsweise elektrische Leiterbahnen auf dem Trägersubstrat 2 abgeschieden (nicht dargestellt) . Diese können mit Anschlussstellen der LED-Chips mittels eines Bonddrahtes oder mittels einer elektrisch leitenden Schicht verbunden sein, die entlang einer Seitenfläche des LED-Chips 1 von der Anschlussstelle des LED-Chips 1 zu den auf dem Trägersubstrat 2 abgeschiedenen Leiterbahnen aufgebracht ist (nicht dargestellt) .
Das Trägersubstrat 2 und die darauf montierten LED-Chips 1 sind von einer Glasabdeckung 3, die eine Dicke zwischen
einschließlich 50 μm und einschließlich 500 μm aufweist, abgedeckt .
Mittels einer zwischen dem Trägersubstrat 2 und einem Randbereich der Glasabdeckung 3 angeordneten Lot- oder Klebschicht 9 ist die Glasabdeckung 3 zweckmäßigerweise mechanisch stabil mit dem Trägersubstrat 2 verbunden. Vorzugsweise ist die Lot- oder Klebschicht 9 im Wesentlichen undurchlässig für Wasser und weitere oxidierende Stoffe. Beispielsweise wird eine Klebschicht auf Basis von Epoxidharz verwendet .
Vorzugsweise überdeckt die Glasabdeckung 3 das Trägersubstrat 2 in Draufsicht auf das Trägersubstrat 2 vollständig. Besonders bevorzugt sind das Trägersubstrat 2 und die Glasabdeckung 3 in Draufsicht auf das Substrat 2 bündig zueinander angeordnet. Das heißt, das Trägersubstrat 2 und die Glasabdeckung 3 haben in Draufsicht auf die Haupterstreckungsebene die gleiche Ausdehnung und sind deckungsgleich.
Die Glasabdeckung 3 enthält eine Kavität 6, die geeignet ist, die LED-Chips 1 aufzunehmen. Zu diesem Zweck ist die Kavität der Glasabdeckung so ausgebildet, dass sie einen Zwischenraum 7 zwischen den LED-Chips 1 und der Glasabdeckung 3 einschließt, der frei von fester und flüssiger Materie ist und bevorzugt Luft enthält. Die Glasabdeckung 2 hat demnach keinen direkten Kontakt zu dem LED-Chip 1.
Bevorzugt ist die Glasabdeckung 3 derart auf dem Trägersubstrat 2 angeordnet, dass sie zusammen mit diesen die LED-Chips 1 umschließt. Mit anderen Worten umschließen das
Trägersubstrat 2 und die Glasabdeckung 3 einen Innenraum, in dem die LED-Chips angeordnet sind, vollständig.
Die Glasabdeckung 3 stellt bevorzugt ein einfach zusammenhängendes, einstückiges Bauteil dar. Bevorzugt ist die Glasabdeckung 3 als separat hergestellter Körper ausgebildet, der an das TrägerSubstrat 2 angepasst ist.
LED-Chips 1 zeigen ohne Verguss die höchste Leuchtdichte und Helligkeit. Mit Vorteil verbessert sich die Leuchtdichte des Bauelements dadurch, dass ein Zwischenraum 7 zwischen den LED-Chips 1 und der Glasabdeckung 3 vorhanden ist, der frei von fester und flüssiger Materie ist und bevorzugt Luft enthält. Die Leuchtdichte erhöht sich im Vergleich zu vergossenen LED-Chips vorteilhaft um etwa 15 Prozent. Des Weiteren dient die Glasabdeckung 3 als Schutz der LED-Chips 1 vor Schädigungen, etwa aufgrund von Stößen.
Die Strahlungsaustrittsseiten der LED-Chips 1 sind der Glasabdeckung 3 zugewandt. Somit erfolgt die Auskopplung der elektromagnetischen Strahlung bei dem Bauelement vorzugsweise im Wesentlichen durch die Glasabdeckung 3 ("top-emitter") . Das Trägersubstrat 2 braucht daher nicht transparent oder teiltransparent zu sein, womit sich vorzugsweise eine größere Materialauswahl für das Trägersubstrat 2 ergibt. Vorzugsweise enthält das Trägersubstrat 2 Silizium und die Glasabdeckung 3 ein Borosilikatglas, beispielsweise Pyrex. Alternativ kann es sich bei dem Trägersubstrat 2 um ein Substrat handeln, das bevorzugt eine Keramik, Silizium oder Epoxidharz aufweist. Eine verbesserte Temperaturbeständigkeit kann durch Füllstoffe wie beispielsweise Glasfasern erzielt werden.
Auf den Hauptflächen 5 der Glasabdeckung 3 sind vorzugsweise Konversionsschichten 4 aufgebracht. Die Konversionsschichten 4 enthalten jeweils einen Konversionsstoff, der zumindest einen Teil einer von den LED-Chips 1 ausgesandten PrimärStrahlung in eine SekundärStrahlung umwandelt. Ein Teil der unkonvertierten Primärstrahlung, ein Teil der Sekundärstrahlung der ersten Konversionsschicht und ein Teil der Sekundärstrahlung der zweiten Konversionsschicht überlagern sich zu einer Mischstrahlung, wobei das Bauelement vorzugsweise weißes Licht abstrahlt.
Das hat den Vorteil, dass sich die Auskoppeleigenschaften der LED-Chips 1 geringer verändern als bei LED-Chips, die direkt mit einer Konversionsschicht 4 überzogen sind. Unvergossene LED-Chips 1 weisen eine um etwa 10 Prozent höhere Leuchtdichte auf als LED-Chips, die direkt mit der Konversionsschicht 4 überzogen sind.
Alternativ kann der Konversionsstoff 4 in die Glasabdeckung 3 eingebracht sein (nicht dargestellt) . Es ist besonders vorteilhaft, den Konversionsstoff 4 in die Glasabdeckung 3 einzubringen, da so nicht nur eine erhöhte, sondern auch eine besonders homogene Abstrahlcharakteristik erzielt werden kann.
Die Konversionsschichten 4 weisen auf der Glasabdeckung 3 bevorzugt eine konstante Dicke auf . Dadurch ergibt sich eine vereinheitlichte Weglänge der Strahlung innerhalb der Konversionsschichten 4. Dies führt vorteilhafterweise zu einer Homogenisierung des Farbeindruckes des Strahlungsemittierenden Bauelements .
Vorzugsweise ist der Konversionsstoff jeweils homogen in den Konversionsschichten 4 verteilt. Eine homogene Verteilung des Konversionsstoffes 4 führt vorteilhafterweise in der Regel zu einer sehr homogenen Abstrahlcharakteristik und zu einem sehr homogenen Farbeindruck des Strahlungsemittierenden Bauelementes .
Auf der den LED-Chips 1 zugewandten und/oder abgewandten Hauptfläche 5 der Glasabdeckung 3 kann vorzugsweise eine Antireflektionsschicht aufgebracht sein (nicht dargestellt) . Dadurch verbessert sich die Leuchtdichte des Bauelements weiter vorteilhaft.
Das Trägersubstrat 2 weist eine Reflektorschicht 8 für die von den LED-Chips 1 im Betrieb ausgesandte Primärstrahlung mit einem möglichst hohen Reflexionskoeffizienten auf, so dass die Primärstrahlung der LED-Chips 1 in Richtung der Glasabdeckung 3 reflektiert wird. Der möglichst hohe Reflexionskoeffizient kann beispielsweise durch eine geeignete Beschichtung der den LED-Chips 1 zugewandten Hauptfläche des Trägersubstrats 2 zustande kommen.
Die LED-Chips 1 sind mit besonderem Vorteil ein Dünnfilm- Leuchtdiodenchip .
Bei dem in Figur 2 in einer Aufsicht dargestellten Ausführungsbeispiel eines Strahlungsemittierenden Bauelements sind eine Vielzahl von LED-Chips 1 auf dem Trägersubstrat angeordnet. Die Glasabdeckung 3 weist für jeden LED-Chip eine eigene Kavität 6 auf . Somit umschließen das Trägersubstrat und die Glasabdeckung 3 jeweils einen Innenraum vollständig, in dem genau ein LED-Chip angeordnet ist. Dabei ist die
Glasabdeckung als zusammenhängende, einstückige Abdeckung ausgebildet .
Gemäß dem in Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens wird ein Trägersubstrat 2 bereitgestellt, das vorzugsweise Silizium enthält .
Eine Hauptfläche des Trägersubstrats 2, die als Montagefläche für LED-Chips 1 vorgesehen ist, wird beschichtet, so dass das Trägersubstrat 2 eine Reflektorschicht 8 für die von den LED- Chips 1 im Betrieb ausgesandte Primärstrahlung mit einem möglichst hohen Reflexionskoeffizienten aufweist. Auf das Trägersubstrat 2 werden Anschlussstellen aufgebracht, die zur elektrischen Kontaktierung der vorgesehenen LED-Chips 1 benötigt werden (nicht dargestellt) . Nachfolgend wird auf das Trägersubstrat 2, wie in Figur 3A dargestellt, eine Mehrzahl von LED-Chips 1 aufgebracht, die auf einem
Nitridverbindungshalbleiter basieren. Anschließend werden die LED-Chips 1 mit Anschlussstellen des Trägersubstrats 2 elektrisch kontaktiert (nicht dargestellt) .
Nachfolgend wird, wie in Figur 3B dargestellt, auf das Trägersubstrat 2 stellenweise ein Klebstoff 9 aufgebracht. Bei dem Klebstoff 9 handelt es sich beispielsweise um ein Epoxidharz .
Nachfolgend wird eine Glasabdeckung 3 hergestellt, deren Ausdehnung groß genug ist, das Trägersubstrat 2 in Draufsicht auf das Trägersubstrat 2 vollständig zu überdecken. Die Glasabdeckung 3 wird durch Tiefziehen umgeformt, so dass eine Mehrzahl von Kavitäten 6 entsteht, wobei jeweils eine Kavität zur Aufnahme eines LED-Chips 1 vorgesehen ist. Somit werden
genau so viele Kavitäten 6 geformt, wie LED-Chips 1 auf dem Trägersubstrat 2 angeordnet sind.
Nachfolgend wird die Glasabdeckung 3 auf das Trägersubstrat 2 aufgebracht, so dass die Glasabdeckung 3 und das Trägersubstrat 2 in Draufsicht auf das Trägersubstrat 2 bündig zueinander angeordnet werden (vgl. Fig. 3C). Die Glasabdeckung 3 besteht vorliegend aus Borosilikatglas und weist Kavitäten 6 auf, die geeignet sind, je einen LED-Chip 1 aufzunehmen. Die Glasabdeckung 3 wird dabei in einem Abstand zu den LED-Chips 1 angeordnet, so dass ein Zwischenraum 7 entsteht, der frei von fester und flüssiger Materie ist. Vorliegend beinhaltet der Zwischenraum 7 Luft.
LED-Chips 1 zeigen an Luft die höchste Leuchtdichte und Helligkeit. Die Leuchtdichte erhöht sich im Vergleich zu vergossenen LED-Chips vorteilhaft um etwa 15 Prozent. Des Weiteren dient die Glasabdeckung 3 als Schutz der LED-Chips 1 vor Schädigungen, etwa aufgrund von Stößen.
Die Glasabdeckung 3 wird so auf dem Trägersubstrat 2 angeordnet, dass die LED-Chips 1 jeweils in einer Kavität 6 zu liegen kommen. Vorliegend ist die Ausdehnung des Trägersubstrats 2 und der Glasabdeckung 3 in der Haupterstreckungsebene des TrägerSubstrats 2 gleich groß, und das Trägersubstrat 2 und die Glasabdeckung 3 sind bündig zueinander angeordnet, so dass sie in Draufsicht auf das Trägersubstrat 2 deckungsgleich sind. Die zwischen den Kavitäten 6 angeordneten Bereiche der dem Trägersubstrat 2 zugewandten Seite der Glasabdeckung 3 werden zumindest teilweise von dem Klebstoff 9 benetzt.
Nachfolgend wird der Klebstoff 9 ausgehärtet, so dass eine mechanisch stabile Verbindung zwischen der Glasabdeckung 3 und dem Trägersubstrat 2 entsteht. Die LED-Chips 1 werden dabei derart in der Kavität 6 eingeschlossen, dass Wasser und andere korrosive Stoffe möglichst nicht aus dem Außenraum in die Kavität 6 eindringen können.
Das Aushärten des Klebstoffs 9 erfolgt vorzugsweise durch Bestrahlung mit fokussierter Laserstrahlung. Die Bestrahlung des Klebstoffs 9 erfolgt dabei durch das Trägersubstrat 2 und/oder durch die Glasabdeckung 3 hindurch. Die Bestrahlung des Klebstoffs 9 erfolgt an allen Stellen möglichst gleichmäßig. So wird ein homogenes Aushärten des Klebstoffs 9 erreicht .
Zusätzlich können auf der den LED-Chips 1 zugewandten Fläche und/oder der von den LED-Chips abgewandten Fläche der Glasabdeckung 3 vor Aufbringen der Glasabdeckung 3 auf das Trägersubstrat 2 eine oder mehrere Konversionsschichten aufgebracht werden (nicht dargestellt) . Alternativ besteht die Möglichkeit, einen KonversionsStoff in die Glasabdeckung einzuschmelzen. Ferner kann auf eine oder mehrere Hauptflächen der Glasabdeckung 3 eine Antireflektionsschicht aufgebracht werden (nicht dargestellt) .
Nachfolgend werden die LED-Chips mittels Schnitten durch die Glasabdeckung 3, den Klebstoff 9 und das Trägersubstrat 2 zu einzelnen Strahlungsemittierenden Bauelementen vereinzelt (vgl. Fig. 3D) . Erst bei diesem Verfahrensschritt wird vorliegend das Trägersubstrat 2, also das Trägersubstrat für die Mehrzahl der LED-Chips 1, zu einzelnen Trägersubstraten und die einstückige Glasabdeckung 3 zu einzelnen Glasabdeckungen 3 strukturiert .
Alternativ kann die Glasabdeckung 3 vor Aufbringen auf das mit einer Mehrzahl von LED-Chips 1 bestückte Trägersubstrat 2 vereinzelt werden (nicht dargestellt) . Anschließend können die Abstrahlcharakteristiken der mindestens einen aufgebrachten Konversionsschicht und/oder des mindestens einen eingebrachten Konversionsstoffs der vereinzelten Glasabdeckungen 3 und die Abstrahlcharakteristiken der einzelnen, auf dem Trägersubstrat 2 montierten LED-Chips 1 separat vermessen werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die vereinzelten Glasabdeckungen 3 mit den auf dem Trägersubstrat 2 montierten LED-Chips 1 in einem Sortierverfahren gezielt zu kombinieren und über den LED- Chips 1 zu montieren, wodurch ein gewünschter Farbort des Strahlungsemittierenden Bauelements eingestellt werden kann. Dadurch ermöglicht sich eine weitgehend reproduzierbare Bauelementcharakteristik .
Die Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele auf diese beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.