Gegenbahngelenk mit Anschlagmitteln für eine mehrteilige Antriebswelle
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Gleichlaufdrehgelenk in Form eines Gegenbahngelenks, insbesondere für eine mehrteilige Antriebswelle, die zur Drehmomentübertragung im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs dient. Das Gegenbahngelenk umfaßt ein Gelenkaußenteil mit äußeren Kugelbahnen, ein Gelenkinnenteil mit inneren Kugelbahnen, drehmomentübertragende Kugeln, die in Bahnpaaren aus jeweils einer äußeren und einer inneren Kugelbahn geführt sind, sowie einen Kugelkäfig mit umfangsver- teilten Käfigfenstern, in denen die Kugeln aufgenommen sind. Dabei bilden erste Außenbahnen mit ersten Innenbahnen erste Bahnpaare, deren Steuerwinkel sich in einer ersten axialen Richtung öffnet. Weiterhin bilden zweite Außenbahnen mit zweiten Innenbahnen zweite Bahnpaare, deren Steuerwinkel sich in einer zweiten axialen Richtung öffnet, die zur ersten Richtung entgegengesetzt ist. Die Kugeln werden mittels des Käfigs in einer gemeinsamen Mittenebene gehalten und bei Gelenkbeugung auf die Winkelhalbierende Ebene geführt. Das Gelenkinnenteil wird mit einem ersten Wellenabschnitt der Antriebswelle verbunden, während das Gelenkaußenteil mit einem zweiten Wellenabschnitt der Antriebswelle verbunden wird. Die Erfindung betrifft weiterhin eine solche Antriebswelle zur Drehmomentübertragung im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs, die zwei Wellenabschnitte und ein diese miteinander verbindendes Gleichlaufdrehgelenk umfaßt.
Aus der DE 196 52 100 C 1 ist ein Gleichlaufgelenk für eine mehrteilige Antriebswelle bekannt. Das Gelenk ist als VL-Verschiebegelenk mit zur Drehachse winklig verlaufenden Kugelbahnen gestaltet und stellt einen konstruktiv vorgegebenen Normalverschiebeweg bereit. Es sind Anschlagmittel vorgesehen, die am Ende des Normalverschiebewegs wirksam werden und während des Transports und der Montage eine
BESTÄTIGÖMGSKOPie
selbsttätige Demontage verhindern und die im Fahrbetrieb auftretende Verlagerungen der Wellenabschnitte begrenzen. Bei darüber hinausgehenden Belastungen im "Crash-Fall" erfolgt eine Zerstörung der Anschlagmittel unter Verformung, wobei ein weiteres Einschieben der beiden Wellenabschnitte ineinander ermöglicht wird. Die Anschlagmittel sind beispielsweise als Ringelement oder Deckelelement gestaltet.
Die DE 199 43 880 C1 zeigt eine Längsantriebswelle mit zwei Wellenabschnitten und einem diese miteinander verbindenden Gleichlaufdrehgelenk, das in Form eines Ge- genbahngelenks gestaltet ist. Die Durchmesserverhältnisse der Bauteile sind derart gewählt, daß - nach Zerstörung des Gleichlaufgelenks im "Crash-Fall" - ein teleskopartiges und im wesentlichen kraftloses Ineinanderfahren der beiden Wellenabschnitte ermöglicht wird, wenn der in axiale Richtung maximal zulässige Verschiebeweg des Gleichlaufgelenks überschritten wird. Der Gelenkkäfig ist als Sollbruchstelle ausgelegt, so daß er nur definierte Axialkräfte zerstörungsfrei aufnehmen kann. Werden diese überschritten, kommt es zu einer Zerstörung des Gleichlaufgelenks.
Aus der DE 100 60 118 C1 ist ein Gegenbahngelenk bekannt, dessen Gelenkaußenteil innen in einer ersten Richtung eine hinterschnittfreie Anschlag- und Führungsfläche für eine sphärische Außenfläche des Käfigs bildet. In einer entgegengesetzten zweiten Richtung bildet der Käfig eine hinterschnittfreie Anschlag- und Führungsfläche für eine sphärische Außenfläche des Gelenkinnenteils.
Aus der DE 100 60 119 A1 ist ein Gegenbahngelenk bekannt, bei dem der Kugelkäfig mit einer sphärischen Außenfläche im Gelenkaußenteil gehalten ist, das eine Anschlag- und Führungsfläche bildet. Dabei ist der Kugelkäfig innerhalb des Gelenkaußenteils in einem innenzylindrischen Verschiebebereich axial verschiebbar.
Aus der DE 100 60 120 A1 ist ein Gegenbahngelenk bekannt, dessen Gelenkaußenteil und Gelenkinnenteil relativ zueinander begrenzt axial verschiebbar sind. Dabei wird der Verschiebeweg durch ein Anschlagen des Gelenkinnenteils an einer sphärischen Innenfläche des Kugelkäfigs begrenzt bzw. durch Anschlagen des Kugelkäfigs an Umfangskanten des Gelenkaußenteils.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Gleichlaufgelenk für eine mehrteilige Antriebswelle vorzuschlagen, das höhere definierte Axialkräfte zerstörungsfrei aufnehmen kann, wobei die Betriebseigenschaften des Gleichlaufgelenks erhalten bleiben sollen. Eine weitergehende Aufgabe besteht darin, eine mehrteilige Antriebswelle vorzuschlagen, die höhere definierte Axialkräfte zerstörungsfrei aufnehmen kann.
Eine erste Lösung besteht in einem Gleichlaufdrehgelenk in Form eines Gegenbahn- gelenks, insbesondere zur Drehmomentübertragung in einer mehrteiligen Antriebswelle, umfassend ein Gelenkaußenteil mit äußeren Kugelbahnen; ein Gelenkinnenteil mit inneren Kugelbahnen; drehmomentübertragende Kugeln, die in Bahnpaaren aus jeweils einer äußeren Kugelbahn und einer inneren Kugelbahn geführt sind; einen Käfig mit Käfigfenstern, in denen die Kugeln aufgenommen sind und in einer gemeinsamen Ebene gehalten werden; wobei der Käfig zumindest gegenüber einem der beiden Teile, nämlich Gelenkaußenteil oder Gelenkinnenteil, axial formschlüssig gehalten ist; wobei das Gelenkinnenteil und das Gelenkaußenteil unter Einwirkung von Axialkräften relativ zueinander begrenzt axial verschiebbar sind, wobei der Käfig elastisch verformt wird; wobei eine Anschlagfläche am anderen der beiden Teile, nämlich Gelenkinnenteil oder Gelenkaußenteil, vorgesehen ist, gegen die der Käfig mit einer Gegenfläche anlaufen kann, so daß eine axiale Verschiebung der beiden Teile relativ zueinander begrenzt wird.
Der Vorteil besteht darin, daß das erfindungsgemäße Gegenbahngelenk Axialkräfte in gewissem Umfang aufnehmen kann, ohne seine Funktionsfähigkeit zu verlieren. Dabei verformt sich der Käfig innerhalb des Verschiebewegs bis zum Erreichen der Anschlagfläche lediglich im elastischen Bereich. Nach dem Einwirken der Axialkräfte nimmt der Käfig wieder seine ursprüngliche Gestalt an, so daß das Gegenbahngelenk weiterhin uneingeschränkt funktionsfähig ist. Die Anschlagfläche ist so ausgelegt, daß sie Axialkräfte schadensfrei aufnehmen kann, die größer sind als die Axialkräfte, die der Käfig an sich aufnehmen kann. Werden diese Axialkräfte überschritten, beispielsweise im "Crash-Fall", verliert die Anschlagfläche ihre Haltefunktion. Die Anschlagfläche und der Käfig werden dann plastisch verformt, so daß das Gelenkinnenteil und das Gelenkaußenteil weiter relativ zueinander verschoben werden kön-
nen. So kann ein unkontrolliertes Ausknicken der mit dem Gelenkaußenteil bzw. Gelenkinnenteil verbundenen Anschlußteile verhindert werden.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung kommt beispielsweise bei der Montage eines Anschlußbauteils an das Gelenkinnenteil bzw. das Gelenkaußenteil zum Tragen. Beispielsweise kann es beim Einstecken eines Anschlußzapfens in das Gelenkinnenteil unter Übergangs- oder Preßpassung zu Axialkräften kommen, die von der Anschlagfläche aufgenommen werden, so daß eine plastische Verformung der Gelenkbauteile verhindert wird. Dasselbe gilt beim Einsatz des erfindungsgemäßen Gelenks in einer Längsantriebswelle im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs. Hier kann es bei Fahrten über Schlechtwegstrecken oder bei kleineren Unfällen, das heißt bei Unfällen, die mit geringer Fahrzeuggeschwindigkeit verursacht werden, zu axialen Zugoder Druckkräften kommen, die von den Gelenken aufgenommen werden müssen. Dabei bewirkt die Anschlagfläche - nach einer definierten axialen Verschiebung des Gelenkaußenteils relativ zum Gelenkinnenteil - eine Kraftübertragung der Axialkräfte vom Gelenkinnenteil über den Käfig auf das Gelenkaußenteil. Der Käfig erfährt keine plastische Verformung, so daß das Gelenk voll funktionsfähig bleibt.
Die Anschlagfläche ist vorzugsweise derart gestaltet bzw. angeordnet, daß sie eine Verschiebung des Gelenkaußenteils relativ zum Gelenkinnenteil von etwa 2 mm ermöglicht, wobei die Verschiebung unter elastischer Verformung der beteiligten Bauteile, insbesondere des Käfigs, erfolgt. Durch die Anschlagfläche können zwischen dem Gelenkinnenteil und dem Gelenkaußenteil wirkende Axialkräften von bis zu 80 kN abgestützt werden. Die Anschlagfläche kann so angeordnet sein, daß sie bei auftretenden Druckkräften ein Einschieben des Gelenkinnenteils in das Gelenkaußenteil begrenzt, bzw. so, daß sie bei auftretenden Zugkräften ein Ausziehen des Gelenkinnenteils aus dem Gelenkaußenteil. Das Gegenbahngelenk ist vorzugsweise als Scheibengelenk gestaltet und umfaßt ein in beide axiale Richtungen offenes Gelenkaußenteil.
Nach einer ersten Ausführungsform ist der Käfig gegenüber dem Gelenkinnenteil formschlüssig gehalten, wobei die Anschlagfläche dem Gelenkaußenteil zugeordnet ist, wobei zwischen dem Käfig und der Anschlagfläche in axial lastfreiem Zustand ein
Ringspalt gebildet ist. Mit "formschlüssig gehalten" ist in diesem Zusammenhang gemeint, daß der Käfig auf dem Gelenkinnenteil unter Berücksichtigung üblicher Fertigungstoleranzen geführt ist und gegenüber diesem keine Axialverschiebungen durchführen kann. Der Ringspalt zwischen der Außenfläche des Käfigs und dem Gelenkinnenteil ermöglicht eine gewisse Verschiebung des Gelenkinnenteils samt Käfig relativ zum Gelenkaußenteil, wobei der Käfig lediglich elastisch verformt wird.
Nach einer ersten Variante ist die Anschlagfläche als Ringfläche am Gelenkaußenteil ausgebildet, gegen die der Käfig mit einer Außenfläche anlaufen kann. Nach einer zweiten Variante ist die Anschlagfläche als Ringfläche an einer Haltescheibe gebildet, die mit dem Gelenkaußenteil fest verbunden ist und gegen die der Käfig mit einer Außenfläche anlaufen kann. Der Käfig taucht vorzugsweise in eine zentrale Öffnung der Haltescheibe zumindest teilweise ein, wobei - im axial lastfreien Zustand - zwischen der Außenfläche des Käfigs und der Anschlagfläche ein Ringspalt vorhanden ist. Durch diese Maßnahme ergibt sich eine axial platzsparende Anordnung. In beiden Varianten ist die Außenfläche des Käfigs vorzugsweise sphärisch, während die Anschlagfläche des Gelenkaußenteils bzw. der Haltescheibe, gegen die der Käfig anlaufen kann, konisch oder kugelig sein kann.
Nach einer zweiten Ausführungsform ist der Käfig gegenüber dem Gelenkaußenteil formschlüssig gehalten, wobei die Anschlagfläche am Käfig gebildet ist, wobei zwischen dem Käfig und dem Gelenkinnenteil in axial lastfreiem Zustand ein Ringspalt gebildet ist. Der Ringspalt ermöglicht eine gewisse axiale Verschiebung des Gelenkaußenteils samt Käfig relativ zum Gelenkinnenteil, wobei der Käfig elastisch verformt wird. Mit "formschlüssig gehalten" ist gemeint, daß der Käfig im Gelenkaußenteil unter Berücksichtigung üblicher Fertigungstoleranzen axial spielfrei geführt ist.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung, die für beide obigen Ausführungsformen gilt, sind zusätzlich zu der Anschlagfläche weitere Haltemittel vorgesehen, die eine axiale Verschiebung des Gelenkaußenteils relativ zum Gelenkinnenteil begrenzen; wobei die Haltemittel derart ausgelegt sind, daß sie Axialkräfte schadensfrei aufnehmen können, die größer sind als die Axialkräfte, welche von der Anschlagfläche gerade noch schadensfrei abgestützt werden können. Diese Ausgestaltung ist für bestimmte
Anwendungen besonders günstig, in denen verhindert werden soll, daß nach dem Zerlegen des Gelenks eine weitere Verschiebung des Gelenkaußenteils relativ zum Gelenkinnenteil stattfindet. Dies kann beispielsweise bei einer Längsantriebswelle der Fall sein, die zwei Wellenabschnitte mit jeweils einem äußeren Anschlußgelenk sowie ein die beiden Wellenabschnitt gelenkig miteinander verbindendes Zwischengelenk umfaßt. Hier kann es gewünscht sein, daß zumindest eines der Anschlußgelenke bei einem Unfall nur eine begrenzte Axialverschiebung erlaubt, damit eine kontrolliertes Ineinanderfahren der beiden Wellenabschnitte im Bereich des nach dem Unfall zerlegten Zwischengelenks erfolgt.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Haltemittel in Form einer Halteplatte gestaltet, die mit dem Gelenkaußenteil fest verbunden ist. Die Halteplatte ist vorzugsweise napfförmig gestaltet und umfaßt einen konischen Abschnitt und einen innen an diesen anschließenden Boden, gegen den das Gelenkinnenteil nach Zerstören des Gelenks anschlagen kann. Die Halteplatte weist einen außen an den konischen Abschnitt anschließenden Flansch auf, der mit dem Gelenkaußenteil fest verbunden ist. Es ist für eine platzsparende Anordnung günstig, wenn die Halteplatte in eine ringförmige Ausnehmung des Gelenkaußenteils eingesetzt ist. Die Verbindung kann beispielsweise mittels Schweißen erfolgen.
Eine weitergehende Lösung der obengenannten Aufgabe besteht in einer ungeteilten Antriebswelle zum Übertragen von Drehmomenten im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs, umfassend ein Wellenrohr sowie zwei an den Enden des Wellenrohrs drehfest angeschlossene Drehgelenke, wobei zumindest eines der beiden Drehgelenke nach einer der obengenannten Ausführungsformen gestaltet ist. An den Enden des Wellenrohrs sind vorzugsweise Anschlußteile befestigt, beispielsweise ein Wellenzapfen bzw. ein Wellenflansch. Mit den Anschlußteilen sind die Drehgelenke mit ihrem jeweiligen Gelenkinnenteil bzw. Gelenkaußenteil fest verbunden. Von den Drehgelenken können eines oder auch beide in Form eines erfindungsgemäßen Gleichlaufdrehgelenks gestaltet sein. Die Vorteile der so gebildeten erfindungsgemäßen ungeteilten Antriebswelle sind dieselben wie des obengenannten Gleichlaufdrehgelenks. Dieses kann Axialkräfte bis zu einer bestimmten Höhe aufnehmen, die beispielsweise bei der Montage des Gegenbahngelenks auftreten können, ohne sei-
ne Funktionsfähigkeit zu verlieren. Insofern kann auch die Antriebswelle Axialkräfte bis zu dieser Höhe unter Beibehaltung ihrer Funktionsfähigkeit aufnehmen.
Eine weitere Lösung der obengenannten Aufgebe besteht in einer mehrteiligen Antriebswelle zum Übertragen von Drehmomenten im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs, umfassend einen ersten Wellenabschnitt mit einem Wellenrohr; einen zweiten Wellenabschnitt; ein die beiden Wellenabschnitte drehfest miteinander verbindendes Drehgelenk; wobei der zweite Wellenabschnitt und der erste Wellenabschnitt derart gestaltet sind, daß sie - nach einem Zerlegen des Drehgelenks aufgrund von Axialkräften, die größer sind als die Axialkräfte, welche die Anschlagfläche gerade noch aufnehmen kann - ineinanderschiebbar sind; wobei das die beiden Wellenabschnitte miteinander verbindende Drehgelenk nach einer der obengenannten Ausführungen gestaltet ist.
Die erfindungsgemäße mehrteilige Antriebswelle hat im wesentlichen dieselben Vorteile wie die ungeteilte Antriebswelle bzw. wie das obengenannte Gegenbahngelenk. Das erfindungsgemäße Gegenbahngelenk kann Axialkräfte bis zu einer bestimmten Höhe aufnehmen, beispielsweise bei der Montage des Gegenbahngelenks oder bei kleineren Unfällen, ohne seine Funktionsfähigkeit zu verlieren. Der Käfig des Gegenbahngelenks erfährt bei Axialkräften, welche die Anschlagfläche aufnehmen kann, keine plastische Verformung, so daß das Gelenk auch nach dem Unfall noch voll funktionsfähig ist. Insofern behält auch die erfindungsgemäße Antriebswelle bei auftretenden Axialkräften bis zur genannten Höhe ihre Funktionsfähigkeit. Übersteigen die bei einem Unfall auftretenden Axialkräfte die Aufnahmekapazität der Anschlagfläche, so wird das Gelenk zerlegt und die beiden Wellenteile können ineinanderfahren.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Gelenkinnenteil des Gleichlaufdrehgelenks mit einem Zapfen des zweiten Wellenabschnitts verbunden, und das Gelenkaußenteil des Gleichlaufdrehgelenks ist zumindest mittelbar mit dem Wellenrohr des ersten Wellenabschnitts verbunden. Der erste Wellenabschnitt ist im Längsantriebsstrang eines Kraftfahrzeugs vorzugsweise einem vorne liegenden Schaltgetriebe zugeordnet, während der zweite Wellenabschnitt, der in den ersten Wellenabschnitt eintauchen kann, einem Hinterachsdifferential zugeordnet. Dabei ist zum Anschlie-
ßen an das Schaltgetriebe ein weiteres Drehgelenk vorgesehen, das vorzugsweise in Form eines VL-Gelenks gestaltet ist. An dem hinteren Ende des zweiten Wellenabschnitts ist ein weiteres Drehgelenk vorgesehen, das nach einer der obengenannte Ausführungsformen gestaltet ist. Die an den Enden der mehrteiligen Antriebswelle verwendeten Drehgelenke können jedoch auch anderen Typs sein, und beispielsweise in Form von Kreuzgelenken oder Scheibengelenken (Hardyscheibe) gestaltet sein. Alle drei Drehgelenke sind so ausgelegt, daß sie erste Axialkräfte schadensfrei aufnehmen können. Es ist besonders günstig, wenn das mit den Hinterachsdifferential zu verbindende Gegenbahngelenk zusätzlich mit Haltemitteln versehen ist, die - nach einem Zerlegen des Gelenks - auch über die ersten Axialkräfte hinausgehende Axialkräfte übertragen können. Die Haltemittel begrenzen einen Verschiebeweg des Gelenkaußenteils relativ zum Gelenkinnenteil nach Zerlegen des Gelenks. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß das Teleskopieren am mittleren Gelenk erfolgt, wobei der zweite Wellenabschnitt in den ersten Wellenabschnitt eintaucht. Ein ungewünschtes Ausknicken der Antriebswelle wird verhindert.
Bevorzugte Ausführungsformen werden nachstehend anhand der Zeichnungsfiguren erläutert. Es zeigt
Figur 1 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer ersten Ausführungsform a) im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg; b) den Schnitt durch den Käfigsteg aus Figur 1a in vergrößerter Darstellung;
Figur 2 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer zweiten Ausführungsform im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg;
Figur 3 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer dritten Ausführungsform im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg;
Figur 4 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer vierten Ausführungsform a) im Längsschnitt durch ein Gegenbahnpaar; b) einen Ausschnitt der Haltescheibe aus Figur 4a in vergrößerter Darstellung;
Figur 5 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer fünften Ausführungsform a) im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg; b) den Schnitt durch den Käfigsteg aus Figur 5a in vergrößerter Darstellung;
Figur 6 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer sechsten Ausführungsform a) im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg; b) den Schnitt durch den Käfigsteg aus Figur 6a in vergrößerter Darstellung;
Figur 7 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer siebten Ausführungsform im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg;
Figur 8 ein erfindungsgemäßes Gleichlaufdrehgelenk in einer achten Ausführungsform a) im Längsschnitt, der in der oberen Bildhälfte durch eine Kugelbahn verläuft und in der unteren Bildhälfte durch einen Käfigsteg; b) den Schnitt durch den Käfigsteg aus Figur 8a in vergrößerter Darstellung;
Figur 9 eine erfindungsgemäße mehrteilige Antriebswelle mit zwei erfindungs-
gemäßen Gleichlaufdrehgelenken im Längsschnitt;
Die Figuren 1 bis 8 werden hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten zunächst gemeinsam beschrieben. Dabei sind einander entsprechende Bauteile mit gleichen Bezugszif- fem, und abgewandelte Bauteile mit tiefergestellten Indizes versehen.
Jedes der Gleichlaufdrehgelenke 2 umfaßt ein Gelenkaußenteil 3, ein Gelenkinnenteil 4 mit Einstecköffnung 5 für einen Zapfen, Kugeln 6 und einen Kugelkäfig 7 mit Käfigfenstern 8, in denen die Kugeln 6 in einer Ebene E gehalten sind. Die Gleichlaufdrehgelenke 2 sind als Gegenbahngelenke ausgeführt, das heißt äußere erste Kugelbahnen 91 im Gelenkaußenteil 3 und innere erste Kugelbahnen 10' im Gelenkinnenteil 4 verlaufen axial gegensinnig zu äußeren zweiten Kugelbahnen 9" im Gelenkaußenteil 3 und inneren ersten Kugelbahnen 10" im Gelenkinnenteil 4; dabei sind die zweiten Kugelbahnen 9", 10" nur in Figur 4a ersichtlich. Die so gebildeten ersten Bahnpaare haben Steuerwinkel, die sich in einer ersten Richtung R1 öffnen, während die zweiten Bahnpaare Steuerwinkel haben, die sich in einer zweiten Richtung R2 öffnen. Die Gegenbahnformation entsteht dadurch, daß die Krümmungsmittelpunkte der Bahnmittellinien, die parallel zu den dargestellten Bahngrundlinien verlaufen, in jedem der Bauteile 3, 4 über dem Umfang abwechselnd in entgegengesetzte axiale Richtung gegenüber der Gelenkmittelebene versetzt sind. Dabei wird die Gelenkmittelebene durch die Mittelpunkte der Kugeln 6 bei gestrecktem Gelenk definiert. Die Anzahl der drehmomentübertragenden Kugeln 6 und der Käfigfenster beträgt zehn, wobei selbstverständlich auch eine andere gerade Anzahl von Kugeln und Käfigfenstern verwendet werden kann, z. B. sechs, acht oder zwölf.
Das Gegenbahngelenk 2 ist als Scheibengelenk gestaltet, das heißt, daß das Gelenkaußenteil 3 in beide Richtungen R1 , R2 offen ist. In der ersten Richtung R1 ist das Gegenbahngelenk 2 mittels einer Dichtungsanordnung 12 nach außen hin abgedichtet. Die Dichtungsanordnung 12 umfaßt eine Blechkappe 13, die mit einem Bördelbund 27 in eine umlaufende Ringnut 14 des Gelenkaußenteils 3 eingreift, und einen Membranbalg 15, der auf einem hülsenförmigen Ansatz 16 des Gelenkinnenteils 4 dichtend aufsitzt. Die Blechkappe 13 ist gegenüber dem Gelenkaußenteil 3 mittels eines Dichtrings 17 abgedichtet, der in einer weiteren Ringnut 28 des Gelenkaußen-
teils 3 einsitzt. Der Membranbalg 15 greift mit einem äußeren Bund 18 in eine nach innen offene umlaufende Ausnehmung 29 der Blechkappe 13 dichtend ein. Radial innen ist der Membranbalg 15 mit einem inneren Bund 19 auf dem hülsenförmigen Ansatz 16 mittels eines Sicherungsrings 20 dichtend befestigt. In der zweiten Richtung R2 ist das Gegenbahngelenk 2 mittels eines Deckels 22 abgedichtet, der mit einem außenliegenden Flanschabschnitt in einer Eindrehung 23 des Gelenkaußenteils 3 gehalten ist. Weiterhin ist ein Deckel 24 vorgesehen, der in der Einstecköffnung 5 des Gelenkinnenteils 4 dichtend einsitzt. An dem Gelenkaußenteil 3 ist eine Hohlwelle 25 mittels Schweißen angeschlossen, die mit einem Flanschabschnitt 26 in die Eindrehung 23 eingesetzt ist. Das gezeigte Gelenk dient insofern insbesondere zum Einsatz in einer ein- oder mehrteiligen Antriebswelle, wobei eine direkte Verbindung des Gelenkaußenteils 3 mit einem Wellenrohr vorgesehen ist.
Im folgenden werden die erfindungsgemäßen Gegenbahngelenke 2 im Hinblick auf ihre Besonderheiten erläutert.
Es ist in Figur 1 ersichtlich, daß der Käfig 7 mit einer sphärischen Innenfläche 32 auf einer sphärischen Außenfläche 33 des Gelenkinnenteils 4 formschlüssig gehalten ist. So ist der Käfig 7 gegenüber dem Gelenkinnenteil 4 axial fixiert. Das Gelenkaußenteil 3 hat eine Innenfläche 34, die in Richtung R1 hinterschnittfrei gestaltet ist und in Richtung R2 eine ringförmige Anschlagfläche 35 aufweist. Im axial lastfreien Zustand ist zwischen der Innenfläche 34 und der sphärischen Außenfläche 36 des Käfigs 7 ein Ringspalt gebildet. Wenn zwischen dem Gelenkaußenteil 3 und dem Gelenkinnenteil 4 aufeinander zu gerichtete Axialkräfte wirksam sind, wie sie beispielsweise beim Einstecken eines Wellenzapfens in die Einstecköffnung 5 des Gelenkinnenteils 4 oder bei einem leichten Unfall auftreten können, verformen sich die beteiligten Bauteile, insbesondere der Käfig 7, so weit elastisch bis er mit seiner sphärischen Außenfläche 36 gegen die Anschlagfläche 35 des Gelenkaußenteils 3 zur Anlage kommt. Auf diese Weise wird eine weitere Verschiebung des Gelenkinnenteils 4 relativ zum Gelenkaußenteil 3 begrenzt und eine plastische Verformung der beiteiligten Bauteile, insbesondere des Käfigs 7, verhindert. Das Gegenbahngelenk 2 ist nach der Einwirkung der Axialkräfte weiterhin uneingeschränkt funktionsfähig, da der Käfig wieder seine Ausgangsform einnimmt.
Die Anschlagfläche 35 ist so gestaltet, daß sie Axialkräfte zerstörungsfrei aufnehmen kann, die - ohne vorgesehene Anschlagfläche - bereits zu einer plastischen Verformung des Käfigs 7 und somit einer Zerstörung des Gelenks 2 führen würden. Die Axialkräfte, die die Anschlagfläche 35 gerade noch aufnehmen kann, sind als erste Axialkräfte definiert. Treten noch höhere als die ersten Axialkräfte auf, beispielsweise aufgrund eines heftigeren Unfalls des Kraftfahrzeugs, wird die Anschlagfläche 35 aufgeweitet und verliert somit ihre Haltefunktion. Das Gegenbahngelenk 2 wird zerstört, so daß Gelenkinnenteil 4 und Gelenkaußenteil 3 im weiteren Verlauf im wesentlichen kraftfrei aufeinander zu wandern können. Ein unkontrolliertes Ausknicken der mit dem Gelenkaußenteil 3 bzw. Gelenkinnenteil 4 verbundenen Anschlußteile 25 wird verhindert.
Das in Figur 2 gezeigte Gegenbahngelenk 22 entspricht hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise demjenigen aus Figur 1 weitgehend. Insofern wird auf die obige Beschreibung verwiesen. Die vorliegende Ausführungsform unterscheidet sich dadurch, daß hier der Käfig 72 mit seiner sphärischen Außenfläche 36 in einer sphärischen Innenfläche 342 des Gelenkaußenteils 3 formschlüssig gehalten ist. Die Innenfläche 322 des Käfigs 72ist in Richtung R1 hinterschnittfrei gestaltet und bildet in Richtung R2 eine ringförmige Stützfläche, gegen welche die sphärische Anschlagfläche 352 des Gelenkinnenteils 4 anschlagen kann. Dabei ist im Normalbetrieb, das heißt ohne Einwirkung von Axialkräften zwischen dem Gelenkaußenteil 3 und dem Gelenkinnenteil 4, ein Ringspalt zwischen dem Gelenkinnenteil 4 und der Innenfläche 322 des Käfigs 72 gebildet. Dies bedeutet, daß das Gelenkaußenteil 3 und das Gelenkinnenteil 4 bei Einwirkung von Axialkräften - unter elastischer Verformung der Bauteile, insbesondere des Käfigs 72 - in begrenztem Maße aufeinander zu verschoben werden können. Die relative Verschiebung wird durch Anlaufen der sphärischen Anschlagfläche 352 des Gelenkinnenteils 4 gegen die teilsphärische Stützfläche des Käfigs 72 begrenzt, so daß die Axialkräfte vom Gelenkinnenteil 4 über den Käfig 72 direkt in das Gelenkaußenteil 3 eingeleitet werden. Treten noch höhere als die ersten Axialkräfte auf, welche der Käfig 72 im Zusammenwirken mit der Anschlagfläche 3Ö2 schadensfrei aufnehmen kann, wird der Käfig 72 unter plastischer Verformung aufgeweitet und verliert seine Haltefunktion. Das Gegenbahngelenk 2 wird
zerstört, so daß Gelenkinnenteil 4 und Gelenkaußenteil 3 im weiteren Verlauf im wesentlichen kraftfrei ineinanderfahren können.
Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gegenbahn- gelenks. Dieses entspricht hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise weitgehend den obengenannten Gegenbahngelenken. Insofern wird auf die obige Beschreibung Bezug genommen, wobei abgewandelte Bauteile mit um die Ziffer drei tiefergestellten Indizes versehen sind. Während die Anschlagfläche bei den obengenannten Ausführungsformen zur Aufnahme von aufeinander zu wirkenden Axialkräften, das heißt Druckkräften, angeordnet ist, ist die Anschlagfläche 353 in der vorliegenden Ausführungsform zur Aufnahme von in entgegengesetzte Richtung wirkenden Axialkräften, das heißt Zugkräften, ausgebildet. Hierfür ist der Käfig 73 mit seiner sphärischen Außenfläche 36 in der sphärischen Innenfläche 34 des Gelenkaußenteils 3 formschlüssig gehalten. Die Innenfläche 323 des Käfigs 73 ist in Richtung R2 hinterschnittfrei gestaltet und bildet in Richtung R1 eine ringförmige Stützfläche für die Anschlagfläche 353, die hier als sphärische Außenfläche des Gelenkinnenteils 4 gestaltet ist. Im axial lastfreien Zustand ist zwischen zwischen dem Käfig 73 und dem Gelenkinnenteil 4 ein Ringspalt gebildet. Unter Einwirkung von zwischen dem Gelenkaußenteil 3 und dem Gelenkinnenteil 4 wirkenden Zugkräften wandert das Gelenkinnenteil 4 - unter elastischer Verformung der Bauteile, insbesondere des Käfigs 73 - in Richtung Stützfläche des Käfigs 73 und kommt an dieser zur Anlage. In dieser Position werden die Zugkräfte vom Gelenkinnenteil 4 über den Käfig 73 direkt in das Gelenkaußenteil 3 eingeleitet. Treten noch höhere als die ersten Axialkräfte auf, welche der Käfig 73 im Zusammenwirken mit der Anschlagfläche 353 schadensfrei aufnehmen kann, wird der Käfig 73 aufgeweitet und verliert seine Haltefunktion.
In Ergänzung zu der Ausführungsform nach Figur 3 ist eine weitere Ausführungsform zur Aufnahme von Zugkräften denkbar, die nicht dargestellt ist. Dabei kann der Käfig mit einer sphärischen Innenfläche auf einer sphärischen Außenfläche des Gelenkinnenteils formschlüssig gehalten sein. Die Innenfläche des Gelenkaußenteils würde in Richtung R1 eine Anschlagfläche für die sphärische Außenfläche des Käfigs bilden und wäre in Richtung R2 hinterschnittfrei gestaltet. Der Ringspalt zur Ermöglichung einer begrenzten Axialverschiebung wäre zwischen dem Käfig und dem Gelenkau-
ßenteil gebildet.
Figur 4 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gegenbahn- gelenks 2, das zur Aufnahme von Druckkräften gestaltet ist. Es ist in der unteren Bildhälfte von Figur 4a) auch ein zweites Bahnpaar bestehend aus zweiten Kugelbahnen 9", 10" ersichtlich, dessen Steuerwinkel sich in entgegengesetzte Richtung öffnet wie der Steuerwinkel des ersten Bahnpaares 9\ 10'. Das gezeigte Gegen- bahngelenk entspricht in weiten Teilen demjenigen aus Figur 1 , auf deren Beschreibung insofern Bezug genommen wird. Dabei sind abgewandelte Bauteile mit Bezugszeichen mit um die Ziffer vier tiefergestellten Indizes versehen. Vorliegend ist der Käfig 74 mit seiner sphärischen Innenfläche 32 auf der sphärischen Außenfläche 33 des Gelenkinnenteils 4 formschlüssig gehalten. Das Gelenkaußenteil 34 hat eine zylindrische Innenfläche 344, so daß der Käfig 74 prinzipiell gegenüber dem Gelenkaußenteil 34 axial beweglich ist. Die Anschlagfläche 354 zur Begrenzung des Verschiebewegs des Käfigs 74 gegenüber dem Gelenkaußenteil 34 ist an einer Haltescheibe 37 gebildet, die in einer Eindrehung 23 des Gelenkaußenteils 3 einsitzt und mit diesem mittels Schweißen fest verbunden ist. Die Anschlagfläche 354, gegen die der Käfig 74 mit seiner sphärischen Außenfläche 36 anlaufen kann, ist sphärisch gestaltet. Im Normalbetrieb, das heißt ohne Einwirkung von nennenswerten Axialkräften auf das Gelenk 24) ist zwischen dem Käfig 74 und der Anschlagfläche 354 der Haltescheibe 37 ein Ringspalt gebildet. Unter Einwirkung von zwischen dem Gelenkaußenteil 3 und dem Gelenkinnenteil 4 wirkenden Druckkräften wandert der Käfig 74 unter elastischer Verformung in Richtung Anschlagfläche 354 und kommt an dieser zur Anlage. In dieser Stellung werden die Druckkräfte vom Gelenkinnenteil 4 über den Käfig 74 und dessen Außenfläche 36 in die Haltescheibe 37 und damit in das Gelenkaußenteil 3 eingeleitet. Treten noch höhere als die ersten Axialkräfte auf, welche die Anschlagfläche 354 der Haltescheibe 37 schadensfrei aufnehmen kann, wird letztere aufgeweitet und verliert ihre Haltefunktion. Das Gelenkinnenteil 4 und das Gelenkaußenteil 3 können im weiteren Verlauf im wesentlichen kraftfrei ineinander- fahren.
Figur 5 zeigt ein weiteres Gegenbahngelenk 2s, das hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise demjenigen aus Figur 1 weitestgehend entspricht. Insofern
wird auf die obige Beschreibung verwiesen, wobei gleiche Bauteile mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. In Ergänzung zu der Anschlagfläche 35s, die erste Axialkräfte gerade noch schadensfrei aufnehmen kann, umfaßt das vorliegende Gegen- bahngelenk 25 zusätzliche Haltemittel 38, die noch höhere Axialkräfte aufnehmen können. Die Haltemittel sind in Form einer Halteplatte 38 gestaltet, die mit dem Gelenkaußenteil 3 fest verbunden ist, beispielsweise mittels Schweißen. Die Halteplatte 38 ist napfförmig gestaltet und umfaßt radial außen ein Flanschteil 39, das in einer Eindrehung 23 des Gelenkaußenteils 3 einsitzt, sowie einen daran anschließendes Konusabschnitt 40 und einen innen an den Konusabschnitt anschließenden Boden 42. Durch die napfförmige Gestalt hat die Halteplatte 38 eine Dichtfunktion für das Gelenk 25. Die Funktionsweise der Halteplatte 38 ist dergestalt, daß das Gelenkinnenteil 4 bei Überschreiten der ersten Axialkräfte, welche die Anschlagfläche 35s gerade noch schadensfrei aufnehmen kann, gegen den Boden 42 der Halteplatte 38 anschlägt. Die Halteplatte 38 kann größere Axialkräfte von deutlich über 80 kN aufnehmen und verhindert somit ein weiteres Ineinanderfahren des Gelenkinnenteils 4 in das Gelenkaußenteil 3 nach Zerlegen des Gelenks 25. Dies ist insbesondere beim Einsatz des Gegenbahngelenks 2s in mehrteiligen Antriebswellen von Vorteil, bei der eine Axialverschiebung nach einem Unfall zum Schutz der Fahrzeuginsassen an einer anderen definierten Stelle als dem mit der Halteplatte versehenen Gelenk stattfinden soll.
Figur 6 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gegenbahngelenks 2Q. Dieses entspricht hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise demjenigen aus Figur 2 weitestgehend, so daß auf die obige Beschreibung Bezug genommen werden kann. Das vorliegende Gegenbahngelenk 2 umfaßt zusätzlich zu der Anschlagfläche 35β weitere Haltemittel in Form einer Halteplatte 38, wie sie bereits im Zusammenhang mit dem in Figur 5 gezeigten Gegenbahngelenk erläutert wurden. Auf die diesbezügliche Beschreibung zur Ausführungsform nach Figur 5 wird insofern Bezug genommen.
Figur 7 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gegenbahngelenks 27, das hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise weitgehend demjenigen aus Figur 5 entspricht. Auf die entsprechende Beschreibung wird inso-
fern Bezug genommen. Die Anschlagfläche 357 ist vorliegend so gestaltet, daß das Gelenk 27 axiale Zugkräfte bis zu einem begrenzten Maße aufnehmen kann. Solche Zugkräfte können beispielsweise in der Längsantriebswelle bei Fahrten über Schlechtwegstrecken oder bei kleineren Unfällen auftreten, bei denen der vorne eingebaute Motor gegenüber dem Hinterachsdifferential nach vorne schwingt. Zusätzlich zu der Anschlagfläche 357 sind Haltemittel in Form einer Halteplatte 38 vorgesehen, die axiale Druckkräfte zwischen dem Gelenkaußenteil 3 und dem Gelenkinnenteil 4 aufnehmen kann. Der Aufbau und die Funktionsweise der Halteplatte 38 entspricht derjenigen aus Figur 5, auf deren Beschreibung insofern verwiesen wird. Treten bei einem Frontalcrash hohe axiale Druckkräfte auf, wird das Gelenk 27 zerlegt, und das Gelenkinnenteil 4 schlägt gegen den Boden 42 der Halteplatte 38 an. Die Halteplatte 38 verhindert somit ein weiteres Ineinanderfahren des Gelenkinnenteils 4 in das Gelenkaußenteil 3.
Das in Figur 8 gezeigte Gegenbahngelenk 28 entspricht hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise demjenigen aus Figur 7 weitestgehend. Insofern wird auf die obige Beschreibung verwiesen, wobei gleiche Bauteile mit gleichen und abgewandelte Bauteile mit Bezugszeichen mit um die Ziffer acht tiefergestellten Indizes versehen sind. Die vorliegende Ausführungsform unterscheidet sich lediglich dadurch, daß im Gelenkaußenteil 3 zwei ringförmige Anschlagflächen 35s, 35'8 gebildet sind, um sowohl zwischen dem Gelenkinnenteil und dem Gelenkaußenteil wirkende Druckkräfte als auch Zugkräfte abzustützen. In axial lastfreiem Zustand ist zwischen der sphärischen Außenfläche des Käfigs 78 und der Innenfläche des Gelenkaußenteils 3 ein Ringspalt gebildet. Die Innenfläche des Gelenkaußenteils 3 ist sphärisch gestaltet und bildet an ihren axial entgegengesetzten Enden die Anschlagflächen 353, 358\ gegen die der Käfig 78 anlaufen kann. Diese ermöglichen, daß Druck- oder Zugkräfte vom Gelenkinnenteil 4 über den Käfig 7s direkt in das Gelenkaußenteil 3 eingeleitet werden. Übersteigen die Axialkräfte die Aufnahmekapazität der jeweiligen Anschlagfläche 358, 35s1, wird letztere aufgeweitet und verliert ihre Haltefunktion. Das Gegenbahngelenk 2 wird zerstört, so daß Gelenkinnenteil 4 und Gelenkaußenteil 3 im weiteren Verlauf im wesentlichen kraftfrei ineinanderfahren bzw. auseinanderfahren können.
In Ergänzung zu der Ausführungsform nach Figur 8 ist eine weitere Ausführungsform denkbar, die nicht dargestellt ist. Der Käfig kann selbstverständlich auch mit seiner sphärischen Außenfläche in einer sphärischen Innenfläche des Gelenkaußenteils formschlüssig gehalten sein, während das Gelenkinnenteil die Anschlagflächen in beide axiale Richtungen bildet. Dann wäre zwischen der Innenfläche des Käfigs und dem Gelenkinnenteil ein Ringspalt vorzusehen.
Figur 9 zeigt eine mehrteilige Antriebswelle 43 mit einem Zwischenlager 44, wie sie für den Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges zur Übertragung von Drehmomenten vom Schaltgetriebe auf das Achsdifferential verwendet wird, in gestreckter Lage zu der Längsachse X. Die Längsantriebswelle 43 umfaßt einen ersten Wellenabschnitt 45 und einen zweiten Wellenabschnitt 46, welche mittels eines Gleichlaufdrehgelenks 23 miteinander verbunden sind. Das Gleichlaufdrehgelenk 23 ist in Form eines Gegenbahngelenks nach Figur 3 gestaltet, wobei auf die obige Beschreibung Bezug genommen wird.
Das Gelenkaußenteil 3 ist mit einem Wellenrohr 47 des ersten Wellenabschnitts 45 fest verbunden und das Gelenkinnenteil 4 ist mit einem Zapfen 48 des zweiten Wellenabschnitts 46 fest verbunden. Axial benachbart zum Drehgelenk 2 ist das Zwischenlager 44 mit Dämpfungskörper 49 angeordnet, in dem die Antriebswelle 43 an die Fahrzeugkarosserie angeschlossen wird. Dabei ist die Längsantriebswelle 43 mittels eines Wälzlagers 50, das auf einem Lagerabschnitt 52 des zweiten Wellenabschnitts 46 im Zwischenlager 44 aufgezogen ist, drehbar gelagert. Der größte Außendurchmesser D des zweiten Wellenabschnitts 46 ist kleiner als der Innendurchmesser d des Wellenrohrs 47, so daß bei einem Unfall nach einem Zerlegen des Gegenbahngelenks 2 ein Verkürzen der Antriebswelle 43 durch Einschieben des zweiten Wellenabschnitts 46, geführt durch den in das Gelenkaußenteil 3 eintretenden Zapfen 48, teleskopartig und nahezu kraftfrei in das Wellenrohr 47 des ersten Wellenabschnitts 45 erfolgen kann.
Der erste Wellenabschnitt 45 der Antriebswelle 43 hat an seinem freien Ende einen Zapfen 53, der mit einem weiteren Gleichlaufdrehgelenk 54 befestigt und gegenüber diesem mittels einer Dichtungsanordnung 51 abgedichtet ist. Das Gleichlaufdrehge-
lenk 54 ist in Form eines VL-Gleichlaufdrehgelenks gestaltet, das axiale Verschiebungen in begrenztem Maße erlaubt. Das VL-Gelenk umfaßt ein Gelenkaußenteil 55 mit äußeren Kugelbahnen 56, ein Gelenkinnenteil 57 mit inneren Kugelbahnen 58, eine Mehrzahl von drehmomentübertragenden Kugeln 59, die in Bahnpaaren aus jeweils einer äußeren und einer inneren Kugelbahn geführt sind, sowie einen Kugelkäfig 60 mit umfangsverteilten Käfigfenstern, in denen die Kugeln aufgenommen sind. Das Gelenkaußenteil 55 des Gelenks hat eine innenzylindrische Führungsfläche, in welcher der Käfig 60 mit seiner sphärischen Außenfläche geführt ist. Das Gelenkinnenteil 57 hat außen zwei entgegengesetzt gerichtete konische Anschlagflächen, gegen die der Käfig 60 mit seiner sphärischen Innenfläche anlaufen kann. Dabei ist zwischen der Außenfläche des Gelenkinnenteils 57 und der Innenfläche des Käfigs 60 ein Spalt gebildet, so daß eine gewisse axiale Verschiebung zwischen dem Gelenkaußenteil 55 und dem Gelenkinnenteil 57 ermöglicht wird. Dieser Verschiebeweg kann bis zu 2 x 8 mm, das heißt 16 mm betragen. Das Gelenkaußenteil 55 hat über den Umfang verteilt mehrere Durchgangsbohrungen 62 zum Anschließen an einen Flansch eines nicht dargestellten Schaltgetriebes des Kraftfahrzeugs.
Der zweite Wellenabschnitt 46 der Antriebswelle 43 umfaßt ein Wellenrohr 63 mit einem Anschlußteil 25, das an seinem freien Ende mit dem Gelenkaußenteil 36 eines weiteren Gleichlaufdrehgelenks 26 fest verbunden. Das Gleichlaufdrehgelenk 2 ist in Form Gegenbahngelenks nach Figur 6 gestaltet, auf deren Beschreibung insofern verwiesen wird.
Alle drei Gelenke sind so ausgelegt, daß sie erste Axialkräfte schadensfrei aufnehmen können. Dadurch, daß das hintere Gegenbahngelenk 26 mit Haltemitteln 38 versehen ist, die - nach einem Zerlegen des Gelenks - auch große Axialkräfte übertragen können, wird ein Teleskopieren der Antriebswelle am mittleren Gelenk 2z erzwungen. Dabei taucht der hintere, zweite Wellenabschnitt 46 in den vorderen, ersten Wellenabschnitt 45 ein, so daß ein ungewünschtes Ausknicken der Antriebswelle verhindert wird.
Bezugszeichen liste
2 Gleichlaufdrehgelenk
3 Gelenkaußenteil
4 Gelenkinnenteil
5 Einstecköffnung
6 Kugel
7 Käfig
8 Fenster
9 äußere Kugelbahn
10 innere Kugelbahn
12 Dichtungsanordnung
13 Blechkappe
14 Ringnut
15 Membranbalg
16 Ansatz
17 Dichtung
18 Bund
19 Bund
20 Sicherungsring
22 Deckel
23 Eindrehung
24 Deckel
25 Wellenrohr
26 Flansch
27 Bördelbund
28 Ringnut
29 Ausnehmung
32 Innenfläche (Käfig)
33 Außenfläche (Innenteil)
34 Innenfläche (Außenteil)
35 Anschlagfläche
36 Außenfläche (Käfig)
37 Haltescheibe
38 Haltemittel
39 Flanschteil
40 Mantelteil
42 Boden
43 Gelenkwelle
44 Zwischenlager
45 erster Wellenabschnitt
46 zweiter Wellenabschnitt
47 Wellenrohr
48 Zapfen
49 Dämpfelement
50 Lager
51 Dichtungsanordnung
52 Lagerabschnitt
53 Zapfen
54 Gleichlaufdrehgelenk
55 Gelenkaußenteil
56 äußere Kugelbahn
57 Gelenkinnenteil
58 innere Kugelbahn
59 Kugel
60 Käfig
62 Durchgangsbohrung
63 Wellenrohr
A Längsachse
D1 d Durchmesser
E Ebene
R Richtung
X Längsachse