Grundkörper für ein Zahnimplantat, Zahnimplantat mit Grundkörper, Implantatpfosten eines Zahnimplantats zur Einführung in den Grundkörper, Zahnimplantat mit Grundkörper und Implantatpfosten sowie Kronenkörper für den Implantatpfosten oder das Zahnimplantat und Verpackung für Zahnimplantat
Die Erfindung betrifft ein Zahnimplantat gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie betrifft ferner ein Zahnimplantat mit einem gattungsgemäßen Grundkörper und einem Implantatpfosten. Weiter betrifft die Erfindung einen Implantatpfosten, ein Zahnimplantat mit einem gattungsgemäßen Grundkörper und einem Implantatp osten. Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Kronenkörper für den Implantatpfosten oder das Zahnimplantat. Schließlich betrifft die Er indung noch eine Verpackung für ein Zahnimplantat .
Aus der älteren Anmeldung 103 15 399.3 für den gleichen Anmelder der vorliegenden Erfindung ist ein gattungsgemäßes Zahnimplantat bekannt .
Bei diesem Zahnimplantat ist jedoch aufgrund des sich aufweitenden koronalen Endes des Implantatgrundkörpers - kurz "Grundkörper -kaum eine subgingivale Versorgung des Implantats möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Zahnimplantat, insbesondere einen Grundkörper für ein Zahnimplantat, anzugeben, das bzw. der sowohl sub- als auch transgingival versorgbar ist ("subgingival" : unterhalb der Kieferschleimhaut, auf Höhe des Kieferknochens, also von der Keifer- Schleimhaut bedeckt; "transgingival" : innerhalb der Kieferschleimhaut, also annähernd auf der Höhe • des Kieferknochens endend und damit die Kieferschleimhaut durchstoßend) und außerdem den kosmetischen Vorstellungen des Patienten maximal Rechnung trägt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Grundkörper mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dazu ist bei einem Grundkörper eines Zahnimplantats mit einer parallel zur Längsachse verlaufenden Mittelbohrung deren Öffnung ein koronales Ende des Grundkörpers festlegt, wobei die Aussenseite des Grundkörpers eine Beschichtung aufweist, die jedoch nicht das koronale Ende er- fasst, so dass der Grundkörper in diesem Bereich beschichtungsfrei ist, vorgesehen, dass das koronale Ende im beschichtungsfreien Bereich die Außenkontur zweier aufeinander gesetzter rotations- symmetrischer Volumina in Form eines Kegelstumpf oder eines Kegelstumpf mit einer im Vertikalschnitt gewölbten, insbesondere konkav gewölbten, Mantelfläche - im Folgenden jeweils als Konus bezeichnet - aufweist, dass im Anschluss an den Übergang von beschichteten zum beschichtungsfreien Bereich ein erster solcher Konus angeordnet ist, mit dem sich der Durchmesser des Grundkörpers im Bereich dieses ersten Konus ausgehend von einem Kerndurchmesser, der auch zumindest im wesentlichen dem Durchmesser des Grundkörpers im beschichteten Bereich entspricht, bis zu einem Maximaldurchmesser erhöht, dass im Anschluss an den ersten Konus ein zweiter solcher Konus angeordnet ist, mit dem sich der Durchmesser des Grundkörpers im Bereich dieses zweiten Konus ausgehend vom Maximaldurchmesser bis zu einem Plattformdurchmesser verringert, und dass der zweite Konus das koronale Ende des Grundkörpers bildet.
Die Aufgabe, eine sub- und eine transgingivale Versorgung des Implantats zu ermöglichen, wird dabei dadurch gelöst, dass das koronale Ende des Grundkörpers mit den beiden aufeinander gesetzten Koni beschichtungsfrei ist. Die beiden Koni können damit vollständig innerhalb der Schleimhaut liegen (transgingival). Die beiden Koni können jedoch auch in die zur Aufnahme des Grundkörpers in den Kieferknochen eingebrachte Bohrung versenkt werden, indem der Grundkörper tiefer in die im Kieferknochen vorhandene Bohrung eingesetzt wird. Dabei bewirkt der erste Konus, also die Aufweitung des Grundkörpers im Bereich des ersten Konus ausgehend vom Kerndurchmesser bis zum Maximaldurchmesser, eine Abdichtung der Bohrung. Dies ist vorteilhaft und wünschenswert, weil keine Bohrung im Kieferknochen exakt kreisrund ist und stets zumindest geringfügig größer als der Kerndurch- messer des Grundkörpers ist. Die Aufweitung des koronalen Endes des Grundkörpers gleicht diese Ungenauigkeiten aus und verschließt das Bohrloch vollständig. Wenn die Aufweitung des Grundkör-
pers ausreichend gering ist, ist dies ohne Traumatisierung (in Form von Quetschung oder Kompression) des Kieferknochens möglich. Des Weiteren bewirkt die Aufweitung des koronalen Endes des Grundkörpers eine sichere Fixierung des Grundkörpers in der Bohrung.
Hinsichtlich der kosmetischen Vorstellungen des Patienten ist zu berücksichtigen, dass transgingivale Implantate, also mit ihrem koronalen Ende oberhalb der Kieferschleimhaut, des Zahnfleisches, - im Folgenden zusammenfassend als Kieferschleimhaut oder Schleimhaut bezeichnet - endende Grundkörper mit zunehmender Tragedauer Sichtbar werden können oder stets sichtbar bleiben, wenn sich nämlich nicht genügend Kieferschleimhaut an den beschichtungsfreien Abschnitt des koronalen En- des des Grundkörpers anlegt oder bereits angelegte Schleimhaut aufgrund von Läsionen oder Putztraumata zurückgeht. Dies ist besonders unerwünscht, weil der Grundkörper aus Metall, üblicherweise aus Titan, gefertigt ist, dessen Farbe in starkem Kontrast zum Gebiss steht und daher optisch deutlich wahrnehmbar ist. Für diese Fälle ermöglicht der erfindungsgemäße Grundkörper eine exakte Justierung der Oberkante des koronalen Endes des Grundkörpers mit der Oberfläche der Schleim- haut, so dass der Grundkörper gerade unsichtbar ist. Da die Stärke der Schleimhaut von Patient zu Patient variiert, ist eine solche Justierung nur mit dem erfindungsgemäßen Grundkörper möglich, der bei Bedarf, also bei geringer Stärke der Schleimhaut, eine teilweise Versenkung des beschichtungsfreien koronalen Endes im Kieferknochen ermöglicht.
Hinsichtlich einer vom Grundkörper getragenen Krone, also dem optisch wahrnehmbaren Zahnersatz, ermöglicht der zweite Konus des Grundkörpers, also der Abschnitt des beschichtungsfreien koronalen Endes des Grundkörpers mit dem sich dieser wieder ausgehend vom Maximaldurchmesser bis zum Plattformdurchmesser verjüngt, eine Variation der Höhe des Kronenrandes, die bei bekannten Zahnimplantatgrundkörpern aufgrund der ungeeigneten Gestaltung des koronalen Endes des Grundkör- pers nicht möglich ist. Bei dem erfindungsgemäßen Grundkörper kann nämlich der Kronenrand entweder auf Plattform niveau, d.h. am äußeren koronalen Ende des Grundkörpers, oder auf Übergangsniveau, d.h. im Bereich des Maximaldurchmessers, oder an jeder Position zwischen Plattform- und Übergangsniveau enden. Falls der Kronenrand aufgrund eines Rückgangs der Schleimhaut sichtbar wird und der Kronenrand nicht bereits die Höhe des Übergangsniveaus erreicht hat, kann ein neue oder modifizierte Krone auf den Grundkörper aufgesetzt werden, bei der der Kronenrand in Richtung auf das Übergangsniveau oder bis zum Übergangsniveau verlängert ist. Der Kronenrand ist auf diese Weise wieder unsichtbar.
Die abhängigen Ansprüche beziehen sich auf besonders geeignete Masse oder Formen des korona- len Endes des Grundkörpers, insbesondere der beiden in diesem Bereich vorgesehenen Koni.
Dabei besteht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung darin, dass beide Koni in einem Vertikalschnitt durch ihre Mantelfläche bzw. ihre Hüllfläche eine Steigung im Bereich von 1 ,0° bis 10,0°, insbesondere im Bereich von 3,0° bis 6,0°, aufweisen. Aus dieser vergleichsweise geringen Steigung der Mantel- oder Hüllflächen der Koni resultiert bei geringer Höhe der Koni ein im Vergleich zum Kerndurchmesser nur geringfügig erhöhter Maximaldurchmesser. Das Verhältnis von Maximal- und Kerndurchmesser ist bei den genannten Steigungen derart, dass bei einer subgingivalen Versorgung des Implantats die Quetschung oder Kompression des Knochens auf ein Mindestmass reduziert ist und gleichzeitig noch der gewünschte Effekt der Abdichtung der in den Kieferknochen eingebrachten Bohrung eintritt.
Außerdem kann bei einer transgingivalen Versorgung des Implantats dem zweiten Konus ein Auf bauten oder ein Implantatpfosten übergestülpt werden, so dass sich der Durchmesser des koronalen Endes des Grundkörpers erweitern lässt.
Die o.g. Aufgabe wird ebenfalls mit einem Grundkörper gemäß Anspruch 10 sowie mit einem Implantat oder Zahnimplantat gemäß Anspruch 13 oder 14 gelöst. Dabei ist gemäß Anspruch 10 bei einem Grundkörper der zuvor beschriebenen Art vorgesehen, dass die Innenbohrung am koronalen Ende konisch erweitert ist und dass im Anschluss an die erste konische Aufweitung - erster Innenkonus - in Richtung auf das koronale Ende der Innenbohrung eine nochmalige konische Aufweitung - zweiter Innenkonus - vorgesehen ist und dass zumindest die zweite konische Aufweitung der Form eines Kegelstumpfs oder eines Kegelstumpfs mit einer im Vertikalschnitt gewölbten, insbesondere konkav gewölbten, Mantelfläche (Konus) folgt. Bei einem derartigen Grundkörper dient der erste Innenkonus aufgrund seiner Klemmwirkung als Rotationshemmung und gleichzeitig als Sicherung gegen vertikales Lösen für einen in die Innenbohrung einführbaren Implantatpfosten. Der zweite Innenkonus dient zur Abdichtung der Innenbohrung, die bei einer sub- oder transgingivalen Versorgung des Implantats von besonderer Bedeutung ist. Die Ansprüche 13 und 14 beziehen sich auf einen zum o.g. Grundkörper passend ausgestalteten Implantatpfosten oder auf das Zahnimplantat mit Grundkörper und Implantatpfosten. Dabei weist der Implantatpfosten im Übergangsbereich zwischen Grundkörperabschnitt und Kronenabschnitt zum formschlüssigen Eingriff zumindest mit dem ersten Innenkonus des Grund- körpers einen konischen Abschnitt - Rotationshemmungskonus - auf. Bei einer geeigneten Steigung von Innenkonus und korrespondierend geformtem Rotationshemmungskonus, üblicherweise bei einer Steigung unterhalb von 10° wirkt der Reibschluss zwischen den Mantelflächen von Innenkonus und Rotationshemmungskonus als Rotationshemmung, so dass ein Verdrehen des Implantatpfostens im in den Grundkörper eingeführten Zustand nur noch mit erheblichem Kraftaufwand möglich ist. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund vorteilhaft, dass gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung vorgesehen ist, dass zum Einbringen des Grundkörpers in die vorbereitete Bohrung im Kieferknochen der
Grundkörper mittels des eingesetzten Implantatpfostens in den Kieferknochen geschraubt wird. Der Reibschluss zwischen Innenkonus und Rotationshemmungskonus reicht dabei aus, um die Kraft vom Implantatpfosteπ auf den Grundkörper zu übertragen. Nach dem Eindrehen des Grundkörpers wird der Implantatpfosten vom Grundkörper abgezogen. Auf diese Weise wird eine Montage des Grund- körpers ohne SpezialWerkzeug und nur mit den weiteren Bestandteilen des ohnehin benötigten Implantats möglich.
Zur weiteren Erleichterung der Montage ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass der Implantatpfosten am freien Ende des Kronenabschnitts eine Montagehilfe aufweist. Diese Montagehilfe kann eine Werkzeugaufnahme darstellen oder umfassen oder in einer zur Betätigung durch die menschliche Hand geeigneten Weise geformt sein. Die Montagehilfe wird nur während der Montage des Grundkörpers, also während des Eindrehens in die Bohrung im Kieferknochen, benötigt. Deshalb ist gemäß einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass die Montagehilfe mittels einer Sollbruchstelle leicht vom Implantatpfosten gelöst werden kann.
Zur Abdichtung der Innenbohrung ist der Implantatpfosten gemäß Anspruch 14 ausgestaltet. Danach weist der der Implantatpfosten im Anschluss an den Rotationshemmungskonus in Richtung des Kronenabschnitts einen weiteren konischen Abschnitt - Dichtungskonus - auf, dessen Steigung der Steigung des zweiten Innenkonus des Grundkörpers grundsätzlich folgt, jedoch so gewählt ist, dass ein Kontakt zwischen zweitem Innenkonus und Dichtungskonus jeweils nur oder im wesentlichen nur im Bereich des Außenumfangs des Dichtungskonus erfolgt.
Die o.g. Aufgabe wird darüber hinaus mit einem Zahnimplantat gemäß Anspruch 11 gelöst. Dazu ist bei einem Zahnimplantat mit einem Grundkörper der oben beschriebenen Art und mit einem Implan- tatpfosten, wobei der Implantatpfosten einen in die Inneπbohrung des Grundkörpers einführbaren Grundkörperabschnitt sowie einen gegenüberliegenden Kronenabschnitt aufweist, vorgesehen, dass der Kronenabschnitt konisch, also kegelstumpfförmig geformt ist, wobei sich dessen Radius zum freien Ende des Kronenabschnitts hin verringert, und wobei die Steigung des Kronenabschnitts zumindest im Wesentlichen der Steigung des zweiten Konus des Grundkörpers entspricht.
Aufgrund der gleichen oder zumindest im Wesentlichen gleichen Steigung des konischen Kronenabschnitts und des zweiten Konus des Grundkörpers lässt sich eine mit dem Kronenabschnitt zu kombinierende Krone besonders günstig derart fertigen, dass der Kronenrand, also eine Unterkante der Krone oder einer Krone mit einem eingebetteten Kronenkörper, das Plattform- oder Übergangsniveau oder jede Position zwischen diesen beiden Niveaus erreicht.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung besteht in einer möglichst günstigen und sicheren Fixierung eines einer Krone oder eines Kronenkörpers an einem solchen Zahnimplantat oder einem solchen Implantatpfosten. Diesem Aspekt der Erfindung kommt selbständige erfinderische Qualität zu, weil die erfindungsgemäße Fixierung auch im Zusammenhang mit anderen als den zuvor beschriebenen Zahn- implantaten angewendet werden kann.
Die Fixierung des Kronenkörpers erfolgt entsprechend mit einem Implantatpfosten gemäß Anspruch 24. Dabei ist bei einem Implantatpfosten zur Einführung in einen Grundkörper eines Zahnimplantats oder bei einem Zahnimplantat mit einem Grundkörper und einem Implantatpfosten , insbesondere bei einem Zahnimplantat mit einem Grundkörper der zuvor beschriebenen Art oder einem Zahnimplantat zuvor beschriebenen Art, wobei der Implantatpfosten einen in den Grundkörper einführbaren Grundkörperabschnitt sowie einen gegenüberliegenden Kronenabschnitt aufweist, vorgesehen, dass der Kronenabschnitt konisch, also kegelstumpfförmig geformt ist, wobei sich dessen Radius zum freien Ende des Kronenabschnitts hin verringert, dass der Kronenabschnitt zumindest eine umlaufende Ver- tiefung aufweist, derart, dass eine durch die Vertiefung definierte Kreisfläche senkrecht zur Längsachse des Implantatpfostens verläuft, und dass in die oder jede Vertiefung ein ringförmiges axiales Sicherungselement, insbesondere ein Sicherungsring, eingesetzt ist oder einsetzbar ist. Ein derartiger Implantatpfosten oder ein derartiges Zahnimplantat ermöglicht eine sichere axiale Fixierung eines korrespondierend ausgestalteten Kronenkörpers. Zur zusätzlichen Verhinderung unerwünschter Rota- tionsmöglichkeiten des Kronenkörpers ist selbstverständlich eine geeignete Rotationssicherung, etwa ein parallel zur Längsachse des Implantatpfosten orientierter Steg oder eine Nut, die formschlüssig mit einer korrespondieren Nut bzw. einem Steg im Kronekörper zusammenwirkt, oder dergleichen vorgesehen. Der genannte Sicherungsring wird zum Beispiel in dem Fachbuch "Dubbel", 19. Aufl., Abschn. G36, Bild 46 dargestellt.
Mit einem kantenfreien Sicherungsring, d.h. mit einem Sicherungsring mit z.B. kreisförmigem oder ovalem Querschnitt, ist das Aufsetzen und reversible Fixieren z.B. einer Abformbuchse mit einer Abformmasse möglich. Nach dem Abformen wird die Abformbuchse entfernt, was aufgrund des kantenfreien Sicherungsrings möglich ist, weil entweder die Ränder der Vertiefung im Implantatpfosten oder die Ränder einer Vertiefung in der Abformbuchse (die korrespondierend zum Kronenkörper gestaltet ist) über die kantenfreie Oberfläche des oder jedes Sicherungsrings hinweg gleiten. Zum dauerhaften axialen Fixieren des nach der Abformung gestalteten Kronenkörpers werden der oder jeder kantenfreie Sicherungsring durch einen zur dauerhaften axialen Fixierung geeigneten Sicherungsring, z.B. einen Sicherungsring mit rechteckigem Querschnitt, ersetzt.
Ein weiterer separater Aspekt der Erfindung bezieht sich auf eine günstige Verpackung für das Zahnimplantat. Danach ist bei einer Verpackung für ein Zahnimplantat mit einer im wesentlichen zylindrischen Aussen- oder Hüllkontur, bestehend aus zwei oder mehr Halbschalen, und einer Ausnehmung in einer Deckeifläche, derart, dass eine am oberen Ende des Kronenabschnitts des Implantatpfostens angeordnete Montagehilfe eines in die Verpackung eingesetzten Zahnimplantats zugänglich ist, vorgesehen, dass Innenteile der Verpackung eine unterhalb der Montagehilfe angeordnete Werkzeugaufnahme des Implantatpfostens formschlüssig umgreifen, derart, dass bei einer Drehung an der Montagehilfe ein Öffnen der Verpackung erfolgt, indem zumindest zwei der Halbschalen an einer Berührungsstelle getrennt werden. Auf diese Weise ist eine einfache Handhabung des verpackten Zahnimplantats und eine quasi automatische Öffnung der Verpackung die nur durch eine Drehung an der Montagehilfe bewirkt wird, möglich. Eine Berührung des Zahnimplantats unterhalb der Montagehilfe ist damit auch zum Entfernen der Verpackung nicht erforderlich. Das Zahnimplantat bleibt damit keimfrei und kann direkt aus der Verpackung in die vorbereitete Bohrung im Kieferknochen eingesetzt werden.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Einander entsprechende Gegenstände oder Elemente sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Darin zeigen
Fig. 1 a, 1b, 1 c ein Zahnimplantat, Fig. 2a, 2b, 2c, 2d einen Grundkörper des Zahnimplantats, Fig. 3 einen Grundkörper des Zahnimplantats im Längsschnitt, Fig. 4 einen Ausschnitt aus einem Längsschnitt durch den Grundkörper an dessen koronalem Ende,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Grundkörper und einen in den Grundkörper eingeführten Implantatpfosten als Ausschnitt an der Verbindungsstelle zwischen Grundkörper und Implantatpfosten, Fig. 6 eine andere Ausgestaltung der Verbindungsstelle zwischen Grundkörper und Implaπtatpfosten,
Fig. 7, Fig. 8 zwei nochmals andere Ausgestaltungen der Verbindungsstelle zwischen Grundkörper und Implantatpfosten, Fig. 9 eine weitere Ausgestaltung der Verbindungsstelle zwischen Grundkörper und Implantatpfosten,
Fig. 10a, 10b einen Grundkörper mit eingeführtem Implantatpfosten und darauf aufgesetzter Krone,
Fig. 11a, 11b, 11c, 11deinen Grundkörper mit eingeführtem Implantatpfosten und darauf aufgesetzter Krone in unterschiedlichen Implantierungspositionen, Fig. 12 einen Längsschnitt durch einen Implantatpfosten und eine Krone zur Verdeutlichung der Vermeidung einer Spaltbildung am Kronenrand,
Fig. 13 einen Grundkörper mit eingeführtem Implantatpfosten und dessen spezieller Ausgestaltung im Kronenabschnitt zur Aufnahme eines Kronenkörpers,
Fig. 14 einen Verpackung für ein Zahnimplantat und Fig. 15 verschiedene Formen von Grundkörpern eines Zahnimplantats zur numerischen Gegenüberstellung charakteristischer Maße und Formen.
Fig. 1 a, 1 b, 1 c zeigen ein Zahnimplantat 20 mit einem Grundkörper 21 und einer sich oberhalb des Grundkörpers 21 erstreckenden Krone 22, wobei die Krone 22 den sichtbaren Teil des künstlichen Zahns und der Grundkörper 21 gleichsam dessen "Fundament" bildet. Der Grundkörper 21 ist deshalb zum Einbringen in den Kieferknochen vorgesehen. In den Kieferknochen wird dazu eine auf den Aussendurchmesser des Grundkörpers 21 abgestellte Bohrung eingebracht und der Grundkörper 21 mittels seines Gewindes in diese Bohrung eingedreht um dort nach einer Einheilphase vom Kieferknochen fest umschlossen zu werden. Deshalb ist der Grundkörper 21 auch zumindest im Bereich des Gewindes mit einer äußeren Beschichtung versehen. Diese Beschichtung erlaubt während der Einheilphase die Anlagerung von Knochenmaterial, so dass der Grundköper 21 fest im Kieferknochen fixiert ist. Die Beschichtung ist in Fig. 1 in ansonsten nicht näher dargestellter Weise durch einen besichteten Bereich 23 des Grundkörpers 21 dargestellt. Oberhalb des beschichteten Bereichs 23, also im Bereich eines koronalen Endes 24 des Grundkörpers 21 , erstreckt sich ein beschichtungsfreier Bereich 25. Der beschichtungsfreie Bereich 25 durchdringt die in Fig. 1 nur schematisch dargestellte Kieferschleimhaut 26. In einer für das ästhetische Empfinden des Trägers des Zahnimplantats 20 optimalen Weise endet die Kieferschleimhaut 26 - auch kurz als Schleimhaut 26 bezeichnet - an der Übergangsstelle zwischen Grundkörper 21 und Krone 22. Dann wird nämlich der metallische Grundkörper 21 vollständig von biologischem Material, also dem Kieferknochen und/oder der Schleimhaut 26, bedeckt und ausschließlich die in ihrem Aussehen einem natürlichen Zahn nachempfundene Krone 22 ist sichtbar. Dies ist in Fig. 1 a dargestellt.
Es ist jedoch beobachtet worden, dass mit zunehmender Tragedauer eines Zahnimplantats 20 eine Rückbildung von Knochenmasse im Bereich des koronalen Endes 24 des Grundkörpers 21 eintritt. Dann sinkt auch die Schleimhaut 26 ein und ein Teil des koronalen Endes 24 des Grundkörpers 21 wird sichtbar. Dies ist aus ästhetischen Gründen unerwünscht. Bei bekannten Zahnimplantaten, ins-
besondere Zahnimplantaten mit tulpenförmig aufgeweitetem koronalen Ende des Grundkörpers sind kaum Maßnahmen möglich um den sichtbar gewordenen Abschnitt des Grundkörpers wieder zu bedecken. Die Erfindung beschreitet hier den Weg, dass die konventionelle Form des koronalen Endes 24 des Grundkörpers 21 aufgegeben wird und der Grundkörper 21 im beschichtungsfreien Bereich 25 die Außenkontur zweier aufeinander gesetzter rotationssymmetrischer Volumina 27, 28 in Form eines Kegelstumpfs oder eines Kegelstumpfs mit einer im Vertikalschnitt gewölbten, insbesondere konkav gewölbten, Mantelfläche - im Folgenden jeweils als Konus 27, 28 bezeichnet - aufweist.
Im Anschluss an den Übergang vom beschichteten Bereich 23 zum beschichtungsfreien Bereich 25 ist ein erster solcher Konus 27 vorgesehen, mit dem sich der Durchmesser des Grundkörpers 21 im Bereich dieses ersten Konus 27 ausgehend von einem Kerndurchmesser 29, der auch zumindest im wesentlichen dem Durchmesser des Grundkörpers 21 im beschichteten Bereich 23 entspricht, bis zu einem Maximaldurchmesser 30 erhöht. Im Anschluss an den ersten Konus 27 ist ein zweiter solcher Konus 28 vorgesehen, mit dem sich der Durchmesser des Grundkörpers 21 im Bereich dieses ∑wei- ten Konus 28 ausgehend vom Maximaldurchmesser 30 bis zu einem Plattformdurchmesser 31 verringert. Der zweite Konus 28 bildet das koronale Ende 24 des Grundkörpers 21.
Diese Form des koronale Endes 24 des Grundkörpers 21 hat verschiedene Vorteile. Zum einen kann, wenn mit zunehmender Tragedauer des Zahnimplantats 20 der Grundkörper 21 sichtbar wird (wie in Fig. 1 b dargestellt), die Krone 22 ausgewechselt werden und z.B. gegen eine Krone 22 ersetzt werden, die in ihrem unteren Bereich den zweiten Konus 28 umgreift. Damit ist der komplette Grundkörper 21 wieder unsichtbar.
In der dargestellten Ausführungsform weisen beide Koni 27, 28 eine in etwa gleiche oder zumindest im Wesentlichen gleiche Höhe auf. In einer speziellen Ausführungsform sind beide Koni 27, 28 gleich hoch. Als Maß für die Höhe der Koni 27, 28 hat sich eine Höhe von weniger als 1 ,20 Millimetern als sinnvoll herausgestellt. Das die beiden Koni 27, 28 umfassende beschichtungsfreie koronale Ende 24 des Grundkörpers 21 ist dabei nicht höher als 3,0 Millimeter. Als besonders geeignet hat sich eine Höhe in der Größenordnung von 2,0 Millimeter bis 2,4 Millimeter herausgestellt. In der dargestellten Ausführungsform weisen beide Koni 27, 28 in einem Vertikalschnitt durch ihre Mantelfläche bzw. -im Falle von gewölbten "Koni"- ihre Hüllfläche eine Steigung im Bereich von 1 ,0° bis 10,0°, insbesondere eine Steigung im Bereich von 3,0° bis 6,0° auf. Dabei weisen in der dargestellten Ausführungsform beide Koni 27, 28 zumindest im Wesentlichen eine gleiche Steigung auf. Vorzugsweise haben beide Koni 27, 28 eine gleiche Steigung.
Der Plattformdurchmesser 31 am äußersten Ende des koronalen Endes 24 des Grundkörpers 21 entspricht bei der dargestellten Ausführungsform näherungsweise oder zumindest im Wesentlichen dem Kerndurchmesser 29, also dem Durchmesser des Grundkörpers 21 im beschichteten Bereich 23, Gemäß besonders bevorzugter Ausgestaltungen wicht der der Plattformdurchmesser 31 vom Kern- durchmesser 29 um nicht mehr als +/- 18%, insbesondere nicht mehr als +/- 5%, ab. In Bezug auf ein Verhältnis zwischen Maximaldurchmesser 30 und Kerndurchmesser 29 gilt, dass der Maximaldurchmesser 30 vom Kerndurchmesser 29 um nicht mehr als 25%, insbesondere nicht mehr als 12,5%, abweicht. In Bezug auf ein Verhältnis zwischen der jeweiligen Höhe der beiden Koni 27, 28 und der Steigung der beiden Koni 27, 28 gilt, dass der Quotient aus einem Übergangswinkel zwischen beiden Koni 27, 28 und der Höhe des ersten Konus 27 zwischen 1 0°/mm und 179°/mm, insbesondere zwischen 160 mm und 1797mm liegt. Dabei ist der Übergangswinkel der der von beiden Koni 27, 28 eingeschlossene Winkel mit einem Scheitelpunkt im Bereich des Maximaldurchmessers 30. Bei einer - nicht vorgesehenen - Steigung beider Koni von 0° beträgt der Übergangswinkel entsprechend 180°. Bei einer Steigung beider Koni 27, 28 von z.B. jeweils 10° beträgt der Übergangswinkel 160°. Entsprechend ergibt sich bei einer Steigung beider Koni 27, 28 von jeweils 5° ein Übergangswinkel von 170°. Bei einer bevorzugten Höhe des ersten Konus 27 in der Größenordnung von 1 ,0 bis 1 ,2 Millimetern ergibt dies ein Verhältnis von Übergangswinkel zu Konushöhe von 1707mm bzw. 141 ,677mm.
Weitere Vorteile der speziellen Form werden in Zusammenhang mit Fig. 2a bis 2d erläutert, die den Grundkörper 21 in einer in den Kieferknochen eingebrachten Position zeigen. Der nicht dargestellte Kieferknochen ist dabei durch eine horizontale Linie 32 angedeutet, die die Oberkante des Kieferknochens darstellt. In der Darstellung in Fig. 2a ragt der Grundkörper 21 mit seinem koronalen Ende 24 derart aus dem Kieferknochen heraus, dass sich der beschichtungsfreie Bereich 25 vollständig ober- halb des Kieferknochens befindet. Die in Fig. 2a dargestellte Position des Grundkörpers 21 entspricht einer Position, wie sie auch mit bekannten Grundkörpern von Zahnimplantaten erreichbar ist. In Fig. 2b ist eine Position des Grundkörpers 21 im Kieferknochen dargestellt, bei der der erste Konus 27 innerhalb des Kieferknochens liegt. Eine solche Position ist mit bekannten Grundkörpern von Zahnimplantaten nur bedingt erreichbar, weil diese Position eine Quetschung des Knochengewebes nach sich zieht. Eine solche Quetschung ist mit den Koni 27, 28 am koronalen Ende 24 des Grundkörpers 21 der oben beschriebenen Art und Weise noch tolerierbar. Speziell kommt es dabei darauf an, dass das Verhältnis zwischen Maximaldurchmesser 30 und Kerndurchmesser 29 möglichst klein, d.h. die zusätzliche, durch die beiden Koni 27, 28 bedingte Aufweitung möglichst gering ist. Allerdings ist bei der Erfindung eine geringe Quetschung des Knochengewebes durchaus beabsichtigt, denn durch die Quetschung wird die Bohrung im Kieferknochen optimal abgedichtet. D.h. der erste Konus 27 verschließt gleichsam die Bohrung im Kieferknochen im Bereich der Oberseite der Bohrung. Die-
ser Verschluss der Bohrung wird unabhängig von der Einbringtiefe des Grundkörpers in die Bohrung erreicht. Sobald zumindest ein Teil der Mantelfläche des ersten Konus 27 mit dem Kieferknochen in Kontakt hat, tritt der abdichtende Effekt ein. Wenn sich der erste Konus 27 vollständig innerhalb des Kieferknochens befindet, dichtet die komplette Mantelfläche des ersten Konus 27 die Bohrung im Kie- ferknochen ausgehend vom ersten Konus abwärts bis zum entgegengesetzten Ende des Grundkörpers 21 ab. Diese Verhältnisse sind in den Fig. 2b, 2c und 2d dargestellt.
Zudem ist der das Zahnimplantat einsetzende Mediziner, insbesondere der Zahnarzt, in die Lage versetzt, die Position des Grundkörpers nach den jeweiligen Gegebenheiten wählen zu können. Bei bis- herigen Implantaten ist im Wesentlichen nur eine Position des Grundkörpers möglich, bei dem sich deren koronale Enden oberhalb der Kieferschleimhaut erstrecken. Dies führt zu den bereits geschilderten ästhetischen Nachteilen. Andere Implantate mit einer rein zylindrischen Form des Grundkörpers sind ausschließlich zur subgingivalen Implantation vorgesehen. Das Implantat 20 mit einem Grundkörper 21 gemäß der Erfindung kann in seiner Höhe in Bezug auf die Kieferschleimhaut in jeder aus den jeweiligen Gegebenheiten resultierenden Position implantiert werden. D.h. es ist eine Implantation möglich, bei der sich das koronale Ende 24 oberhalb der Kieferschleimhaut erstreckt (Fig. 2a). Des Weiteren ist eine Implantation möglich, bei der sich das koronale Ende 24 innerhalb der Kieferschleimhaut 26 befindet und damit transgingival implantiert ist (Fig. 2b). Schließlich ist auch eine Implantation möglich, bei der sich das koronale Ende 24 unter der Kieferschleimhaut 26 erstreckt damit subgingival implantiert ist (Fig. 2c, 2d). Die Besonderheit bei der Implantation wie in Fig. 2d dargestellt, bei der sich also das koronale Ende 24 deutlich unterhalb der Kieferschleimhaut 26 befindet, liegt darin, dass der Zahnarzt z.B. bei bekannter Knochenschwäche des Implantatträgers das Implantat 20 gleich tiefer in den Kieferknochen einbetten kann, so dass auch bei einem Abbau von Knochenmasse im Bereich des Implantats kein Sichtbarwerden des Grundkörpers 21 befürchtet werden muss. Alle diese Implantatpositionen können mit ein und demselben Zahnimplantat 20 mit dem
Grundkörper 21 in der Ausführung gemäß der Erfindung erreicht werden. Der behandelnde Mediziner braucht also für sämtliche denkbaren Implantatpositionen nur ein Zahnimplantat 20 eines Typs oder nur einen Grundkörper 21 eines Typs bereit zu halten. Eine minimale Typenvielfalt ergibt sich allenfalls mit Grundkörpern 21 mit jeweils unterschiedlichem Kerndurchmesser 29 für die verschiedenen Anwendungsfälle. Auf jeden Fall ergibt sich nur eine "lineare" Typenvielfalt und keine "zwei- oder mehrdimesionale" Typenvielfalt mit Grundkörpern unterschiedlicher Kerndurchmesser und Sonderformen für jeden Kerndurchmesser für die unterschiedlichen Implantierungspositionen.
Fig. 3 zeigt den Grundkörper 21 des Zahnimplantats 20 in im Vergleich zu den vorangehenden Figu- ren vergrößerter Darstellung sowie in einer Schnittdarstellung. Die einzelnen Elemente und Abschnitte des Grundkörpers 21 sind mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 a, 1 b, 1c oder Fig. 2a, 2b, 2c,
2d bezeichnet. Der Grundkörper 21 weist eine parallel zur Längsachse verlaufende Mittelbohrung 33 auf, mit einer Öffnung 34 zum koronalen Ende 24 des Grundkörpers 21. Die Innenbohrung 33 ist am koronalen Ende 24 konisch erweitert. Dabei ist im Anschluss an eine erste konische Aufweitung, die im folgenden als erster Innenkonus 35 bezeichnet wird, in Richtung auf das koronale Ende 24 der Innenbohrung 33 eine nochmalige konische Aufweitung, die zur Unterscheidung als zweiter Innenkonus 36 bezeichnet wird, vorgesehen. Dabei folgt zumindest der zweite Innenkonus, also der direkt am koronalen Ende 24 liegende Innenkonus 36 der Form eines Kegelstumpfes oder eines Kegelstumpfs mit einer im Vertikalschnitt gewölbten Mantelfläche. In Fig. 3 dargestellt sind Verhältnisse, wobei beide Innenkoni 35, 36 eine rotationssymmetrische Mantelfläche entsprechend der Mantelfläche eines Kegelstumpfs aufweisen, d.h. es handelt sich um "echte" Koni.
In Fig. 4 sind die Verhältnisse aus Fig. 3 in nochmals vergrößerter Form dargestellt, wobei die Darstellung nur das koronale Ende 24 des Grundkörpers 21 umfasst. Auf Grund der Größe der Darstellung sind in Fig. 4 besonders gut die unterschiedlichen Durchmesser 29, 30, 31 der einzelnen Ab- schnitte des Grundkörpers, also der Kerndurchmesser 29, der Maximaldurchmesser 30 und der Plattformdurchmesser 31 ersichtlich. Unterhalb des ersten Innenkonus 35 erstreckt sich eine Rotati- onssicherungskontur. Für weitere Erläuterungen in Bezug auf diese Rotationssicherungskontur wird auf die ältere Anmeldung desselben Anmelders der vorliegenden Erfindung verwiesen (Aktenzeichen 103 15 399.3).
Fig. 5 zeigt nun eine erste Variante einer Kombination eines Grundkörpers 21 mit einem Implantatpfosten 37, der zum Tragen der Krone vorgesehen ist. Bei der Darstellung in Fig. 5 handelt es sich um eine Darstellung im Teilschnitt, wobei vom Grundkörper 21 nur dessen koronales Ende 24 mit den beiden Koni 27, 28 sowie den beiden Innenkoni 35, 36 und vom Implantatpfosten 37 nur der Abschnitt zum formschlüssigen Eingriff mit den beiden Innenkoni 35, 36 dargestellt ist. Der in den Grundkörper 21 , also in dessen Innenbohrung 33 einführbare Abschnitt des Implantatpfostens 37 wird als Grundkörperabschnitt 38 bezeichnet. Dem Grundkörperabschnitt 38 gegenüberliegend befindet sich ein Kronenabschnitt 39 des Implantatpfostens 37. Der Kronenabschnitt 39 ist konisch, also kegelstumpf- förmig geformt, wobei sich dessen Radius zum freien Ende des Kronenabschnitts 39 hin verringert. Die Steigung des Kronenabschnitts 39 entspricht zumindest im Wesentlichen der Steigung der zweiten Konus 28 des Grundkörpers 21. D.h. die Steigung des zweiten Konus 28 setzt sich mit dem Kronenabschnitt 39 kontinuierlich fort. Beide Koni, also der zweite Konus 28 und der Kronenabschnitt 39 können von einer gemeinsamen Hüllkontur umschlossen werden, die entlang ihrer gesamten Außenfläche eine gleichförmige, konstante Steigung aufweist. Der maximale Durchmesser des Implantat- pfostens 37 im Bereich des Kronenabschnitts 39 entspricht zumindest im Wesentlichen dem Plattformdurchmesser 31 des Grundkörpers 21. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der maximale
Durchmesser des Kronenabschnitts 39 gleich dem Plattformdurchmesser 31 des Grundkörpers 21. Der Implantatpfosten 37 weist im Übergangsbereich zwischen Grundkörperabschnitt 38 und Kronenabschnitt 39 zum formschlüssigen Eingriff zumindest mit dem ersten Innenkonus 35 des Grundkörpers einen im Folgenden als Rotationshemmungskonus 40 bezeichneten konischen Abschnitt auf. Die Rotationshemmung ergibt sich auf Grund der Steigung der Mantelfläche des ersten Innenkonus
35 und der korrespondierenden Steigung der Mantelfläche des Rotationshemmungskonus 40. Bei einer Steigung der Mantelflächen der beiden Koni 35, 40 im Bereich von 1 ° bis 10°, vorzugsweise im Bereich von 3° bis 6°, ergibt sich die gewünschte Rotationshemmung. Diese Rotationshemmung ergibt sich auf Grund eines Reibschlusses zwischen den Mantelflächen der beiden Koni 35, 40, wobei dieser Reibschluss umso stärker ist als, je geringer die Steigung der Mantelflächen der Koni 35, 40 ist. D.h. bei einer Steigung von 1 ° der genannten Mantelflächen kann die Rotationshemmung so stark sein, dass einerseits die Rotation des Implantatpfostens 37 im Grundkörper 21 verhindert ist, dass aber auch in unerwünschter Weise ein Entfernen des in den Grundkörper 21 eingeführten Implantatpfostens 37 unmöglich wird. Praxistaugliche Steigungen der Mantelflächen der Koni 35, 40 wird man daher im Allgemeinen in einer Größenordnung von über 1 °, vorzugsweise im Bereich von 3° bis 8°, wählen.
Neben dem Rotationshemmungskonus 40 weist der Implantatpfosten 37 im Anschluss an den Rotationshemmungskonus 40 und in Richtung Kronenabschnitts 40 einen weiteren, im Folgenden als Dich- tungskonus 41 bezeichneten konischen Abschnitt auf. Die Steigung der Mantelfläche des Dichtungskonus 41 folgt im Wesentlichen der Steigung der Mantelflächen des zweiten Innenkonus 36 des Grundkörpers 21 , so dass sich auch hier ein formschlüssiger Eingriff des Dichtungskonus 41 mit dem zweiten Innenkonus 36 ergibt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Steigung der Mantelfläche des Dichtungskonus 41 so gewählt, dass ein Kontakt zwischen zweitem Innenkonus 36 und Dich- tungskonus 41 jeweils nur oder im Wesentlichen nur im Bereich des Außenumfangs des Dichtungskonus 41 erfolgt. D.h. anstelle der flächigen Auflage der gesamten Mantelfläche des Dichtungskonus 41 auf der Mantelfläche des zweiten Innenkonus 36 gibt sich nur eine linienförmige Auflagefläche oder eine im Vergleich zur Mantelfläche des Dichtungskonus 41 zumindest verringerte flächige Auflage des Dichtungskonus 41 auf dem zweiten Innenkonus 36. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass eine eventuelle Spaltbildung an der Verbindungsstelle zwischen Implantatpfosten 37 und Grundkörper 21 weitgehend verhindert ist und der Spalt an der äußersten möglichen Position geschlossen ist. Für eine derartige Ausgestaltung des Implantatpfostens 37 ist die Steigung des Dichtungskonus 41 geeignet gewählt, so dass sich der Kontakt zwischen zweitem Innenkonus 36 und Dichtungskonus 41 nur im Bereich der gewünschten Position, nämlich im Bereich des Außenumfangs des Dichtungsko- nus 41 ergibt. Diese Ausführungsform ist in Fig. 6 dargestellt. Man erkennt den zweiten Innenkonus
36 mit einer Steigung in der Größenordnung von 45° sowie den Dichtungskonus 41 mit einer erheb-
lieh höheren Steigung, z.B. im Bereich von 70° is 80°. Beim weiteren Einführen des in Fig. 6 nur teilweise in den Grundkörper 21 eingeführten Implantatpfostens 37 ergibt sich ein Kontakt zwischen zweitem Innenkonus 36 und Dichtungskonus 41 nur im Bereich des Außenumfangs des Dichtungskonus 41. Die Spaltbildung an der Verbindungsstelle zwischen Grundkörper 21 und Implantatpfosten 37 ist damit verhindert; die Abdichtung eines eventuellen Spaltes erfolgt an der frühest möglichen Stelle, nämlich im Bereich der Außenfläche des Zahnimplantats 20. Erster Innenkonus 35 und Rotationshemmungskonus 40 sind dabei hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Mantelflächen und deren Steigung geeignet ausgebildet, so dass ein Einführen des Implantatpfostens 37 in den Grundkörper 21 soweit möglich ist, bis sich ein Kontakt zwischen dem Dichtungskonus 41 und dem zweiten Innenkonus 36 ergibt.
Die Fig. 7 und 8 zeigen Ausgestaltungen des Formschlusses zwischen Grundkörper 21 und Implantatpfosten 37. Die Ausgestaltung besteht darin, dass der zweite Innenkonus 36 und der korrespondierende Dichtungskonus 41 eine gewölbte Mantelfläche aufweisen. Bei der in Fig. 7 dargestellten Aus- führungsform ist die Mantelfläche des zweiten Innenkonus 36 konvex und die Mantelfläche des Dichtungskonus 41 entsprechend konkav gewölbt. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 ist die Mantelfläche des zweiten Innenkonus 36 konkav und die Mantelfläche des Dichtungskonus 41 entsprechend konvex gewölbt. Die Wölbungen der beiden Koni 36, 41 sind dabei derart gewählt, dass sich ein formschlüssiger Kontakt zwischen den beiden Mantelflächen ergibt, wenn der Implantatpfos- ten 37 vollständig in den Grundkörper 21 eingeführt ist. Bereits eingangs war erläutert, dass unter dem Begriff Konus im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ein rotationssymmetrisches Volumen in Form eines Kegelstumpfs oder eines Kegelstumpfs mit einer im Vertikalschnitt gewölbten Mantelfläche zusammengefasst wird. Daher wird auch im Falle der Ausgestaltungen gemäß Fig. 7 oder Fig. 8 der zweite Innenkonus 36 und der Dichtungskonus 41 noch als Konus bezeichnet, obwohl die Mantelfläche abweichend zur üblichen Konusform konvex oder konkav gewölbt ist.
In Fig. 6 ist eine Ausführungsform dargestellt gewesen, da der die Steigung des Kronenabschnitts 39 des Implantatpfostens 37 der Steigung des zweiten Konus 28 des Grundkörpers 21 folgt. An der Übergangsstelle zwischen Grundkörper 21 und Implantatpfosten 37 ergibt sich damit eine Hüllkontur mit einer geraden und stetigen Mantelfläche, d.h. ein Vertikalschnitt durch die Hüllkontur ergibt eine Gerade. In Fig. 9 nun eine andere Ausführungsform des Implantatpfostens 37 dargestellt, bei der ebenfalls die Steigung des zweiten Konus 28 im Bereich des Kronenabschnitts 39 des Implantatpfostens 37 fortgeführt wird. Durch den speziellen Eingriff zwischen Implantatpfosten 37 und Grundkörper 21 ist die Spaltbildung an der Verbindungsstelle noch weiter verringert, so dass die Gefahr des uner- wünschten Eindringens von z.B. Körperflüssigkeiten, Bakterien oder dergleichen in das Innere des Zahnimplantats 20 weiter reduziert ist. Dazu ist zunächst der maximale Durchmesser des Implantat-
pfostens 37 größer als der Plattformdurchmesser 31 des Grundkörpers 21. Ferner weist der Implantatpfosten auf einer Unterseite des Kroneπabschnitts 39 eine ringförmige Vertiefung 42 auf, deren Mittelpunkt mit einer Mittelachse des Grundkörperabschnitts 38 oder mit der selben Mittelachse des Kronenabschnitts 39 zusammenfällt. Die Mantelfläche des Rotationshemmungskonus 41 ist eine der Seitenflächen der Vertiefung 42. Eine gegenüberliegende Seitenfläche 43 der Vertiefung ist derart angeschrägt, dass sie der Steigung des zweiten Konus 28 des Grundkörpers 21 folgt oder entspricht. Bei einem derart ausgestalteten Implantatpfosten 37 wird dieser dem koronalen Ende 24 des Grundkörpers 21 gleichsam "übergestülpt". Die Mantelfläche des Rotationshemmungskonus 40 und die gegenüberliegende Seitenfläche 43 der ringförmigen Vertiefung 42 gleiten bei diesem Überstülpen an der Mantelfläche des zweiten Konus 28 sowie an der Mantelfläche des ersten Innenkonus 35 solange entlang, bis sich an beiden Verbindungsstellen ein flächiger Kontakt ergibt. Dieser flächige Kontakt bewirkt gleichzeitig eine Rotationshemmung wie auch einen Verschluss eines eventuellen Spaltes an der Verbindungsstelle zwischen Implantatpfosten 37 und Grundkörper 21. Das koronale Ende 24 des Implantatpfostens 37 ist dazu geeignet ausgebildet, dass ein Entlanggleiten der genannten Mantelflä- chen aneinander möglich ist, bis sich die flächige Auflage ergibt, d.h. insbesondere der zweite Innenkonus 36 ist derart geformt, dass sich kein Kontakt mit dem Dichtungskonus 41 ergibt. Die Bezeichnung des Abschnittes auf dem Boden der ringförmigen Vertiefung 42 als Dichtungskonus 41 wird lediglich aus Gründen der Konsistenz mit den vorangehend erläuterten Figuren beibehalten. Die Dichtungsfunktion des Dichtungskonus 41 beim Zusammenwirken mit dem zweiten Innenkonus 36 tritt jedoch gegenüber der Dichtungsfunktion des Rotationshemmungskonus 40 im Zusammenwirken mit dem ersten Innenkonus 35 sowie gegenüber der Dichtungsfunktion des zweiten Konus 28 im Zusammenwirken mit der Seitenfläche 43 der ringförmigen Vertiefung 42 zurück. Entsprechend ist in Fig. 9 eine Ausführungsform dargestellt, bei der der zweite Innenkonus 36 eine gerade Mantelfläche aufweist, wie in Fig. 5 und Fig. 6, dargestellt und bei der der Dichtungskonus 41 eine konkav gewölb- te Mantelfläche aufweist. Auf diese Weise wird ein zu früher Kontakt zwischen zweitem Innenkonus 36 und dem Dichtungskonus 41 verhindert, so dass sich der gewünschte flächige Kontakt zwischen zweitem Konus 28 und der Seitenfläche 43 der ringförmigen Vertiefung 42 sowie dem ersten Innenkonus 35 und dem Rotationshemmungskonus 40 einstellt. Die ringförmige Vertiefung 42 weist dabei eine entlang der dem Rotationshemmungskonus 40 gegenüberliegenden Seitenfläche 43 gemessene Tiefe auf, die größer ist als die Höhe des zweiten Konus 28 des Grundkörpers 21 oder der Höhe dieses zweiten Konus 28 im Wesentlichen entspricht.
Fig. 10 zeigt das Zahnimplantat 20 in einer Teilansicht im Bereich der Verbindungsstelle zwischen Grundkörper 21 und Implantatpfosten 37. Das Implantat 20 ist mit einer auf den Implantatpfosten 37 aufgesetzten Krone 22 dargestellt, wobei von der Krone 22 durch Umrandungslinien nur deren unterster Teil dargestellt ist. Die Krone 22 umschließt den Kronenabschnitt 39 des Implantatpfostens 37
vollständig, weshalb auch die Krone 22 mit fetten Linien und der Kronenabschnitt 39 mit dünnen Linien dargestellt sind. Innerhalb des Implantatpfostens 37 verläuft eine mit gestrichelten Linien dargestellte Implantatpfosteninnenbohrung 44. Die Implantatpfosteninnenbohrung 44 verläuft mittig entlang einer Längsachse des Implantatpfostens 37 und ist zur Aufnahme einer nicht dargestellten Zylinder- kopfgewindeschraube, im Folgenden kurz auch als Zylinderkopfschraube bezeichnet, vorgesehen. Der Radius der Implantatpfosteninnenbohrung 44 ist im Bereich des Kronenabschnitts 39 des Implantatpfostens auf den Radius des Zylinderkopfs der Zylinderkopfschraube abgestimmt. Im Bereich des Grundkörpers 38 des Implantatpfostens 37 ist der Radius der Implantatpfosteninnenbohrung 44 auf den geringeren Radius des Gewindes der Zylinderkopfschraube abgestimmt. Der Zylinderkopf der Zylinderkopfschraube weist auf seiner Unterseite, also der dem Gewinde der Zylinderkopfschraube zugewandten Seite ein Zahnrelief auf. Ein als Auflagefläche des Zylinderkopfs vorgesehener Abschnitt der Implantatpfosteninnenbohrung 44 im Bereich des Übergangs zwischen größerem und geringerem Durchmesser der Implantatpfosteninnenbohrung 44 weist ebenfalls ein Zahnrelief auf. Das Zahnrelief in der Auflagefläche der Implantatpfosteninnenbohrung 44 ist korrespondierend zum Zahn- relief der Unterseite des Zylinderkopfs der Zylinderkopfgewindeschraube ausgebildet. Die beiden Zahnreliefs dienen zur Rotationshemmung der in den Implantatpfosteπ 37 zu dessen Fixierung im Grundkörper 21 eingeführten Zylinderkopfgewindeschraube. Das oder jedes Zahnrelief weist bevorzugt jeweils sechs Zähne auf, wobei insbesondere jeder Zahn eine Höhe im Bereich von 0,1 mm bis 0,2 mm aufweist.
Zur weiteren Sicherung der Zylinderkopfgewindeschraube weist ein zur Aufnahme der Zylinderkopfgewindeschraube vorgesehenes Gewinde (vgl. Fig. 3) in der Mittelbohrung 33 des Grundkörpers 21 eine zumindest minimale Kontinuitätsveränderung gegenüber dem Gewinde der Zylinderkopfschrau- be auf. Dies erhöht die Klemmwirkung zwischen den Gewindeflanken der Zylinderkopf schraube und dem Gewinde in der Mittelbohrung 33 des Grundkörpers, so dass ein besserer Halt der Zylinderkopfgewindeschraube gewährleistet ist. Gemäß einer bevorzugten, nicht dargestellten Ausführungsform betrifft die Kontinuitätsveränderung des Gewindes eine Vorschneidung im Bereich des Auslaufs einer Gewindeflanke.
Wie in Fig. 10 ersichtlich, kann die Krone 22 ohne Weiteres auf Grund der gleichen oder näherungsweise gleichen Steigung des konischen Kronenabschnitts 39 und des zweiten Konus 28 des Grundkörpers 21 auf nahezu jeder Höhe entlang der gemeinsamen Hüllfläche dieser beiden Koni 28, 39 enden. Dargestellt ist in Fig. 10 die Situation (Fig. 10a) dass die Krone 22 auch den zweiten Konus 28 abdeckt und im Bereich des Maximaldurchmessers 30 des Grundkörpers 21 endet. In Fig. 10b ist demgegenüber dargestellt, dass die Krone 22 nur den Kronenabschnitt 39 des Implantatpfostens 37
verdeckt, so dass die Krone 22 im Bereich des Plattformdurchmessers 31 des Grundkörpers 21 endet.
Anhand von Fig. 11 wird nun der sich daraus, also aus der Variationsmöglichkeit hinsichtlich der Posi- tion der Unterkante der Krone 22 ergebende Vorteil erläutert.
In Fig. 11 sind mit Fig. 11 a, 1 1 b, 11 c und 11 d wieder die bereits im Zusammenhang mit Fig. 2a bis 2d erläuterten verschiedenen Implantierungspositionen dargestellt. Allerdings ist im Gegensatz zu den Fig. 2a bis 2d, die den vollständigen Grundkörper 21 zeigen, nur ein Ausschnitt des Zahnimplantats 20 im Bereich der Verbindungsstellen zwischen Grundkörper 21, Implantatpfosten 37 und Krone 22 gezeigt. Die Darstellung in Fig. 11 a entspricht der Darstellung in Fig. 10b, d.h. die Krone 22 verdeckt nur den Implantatpfosten 37 und der Grundkörper 21 , d.h. dessen koronales Ende 24 sollte nach Möglichkeit von hier nicht dargestellter Kieferschleimhaut 36 umgeben sein. Die Position der Oberkante des Kieferknochens ist wieder durch die horizontale Linie 32 verdeutlicht. Wenn die Kiefer- Schleimhaut 26 nach längerer Tragezeit des Zahnimplantats 20 zurückgeht, kann die Krone 22 ausgewechselt oder angepasst werden, derart, dass deren Unterkaπte auch den zweiten Konus 28 des Grundkörpers 21 umschließt. Die Darstellung in Fig. 11b entspricht damit der Darstellung in Fig. 10a. Eine weitere transgingivale Implantierungsposition ist in Fig. 11c dargestellt. Dabei befindet sich vom Grundkörper 21 nur noch ein Bereich mit dem zweiten Konus 28 oberhalb der Oberkante des Kiefer- knochens. Die Unterkante der Krone 22 kann den zweiten Konus 28 komplett umschließen. Damit ist auch bei einer weiteren Reduzierung der Kieferschleimhaut und/oder bei einer Reduzierung von Kieferschleimhaut und Knochengewebe ein Sichtbarwerden des Grundkörpers 21 weitgehend ausgeschlossen. In Fig. 11 d ist eine Implantierungsposition mit einem subgingival implantierten Grundkörper 21 dargestellt. Die Unterkante der Krone 22 reicht dabei bis in den Kieferknochen hinein. Bei einer solchen Implantierungsposition ist ein Sichtbarwerden des Grundkörpers 21 noch besser vermieden. Zudem dichtet der Grundkörper 21 bei den Implantierungspositionen in Fig. 11c und 11d das Bohrloch im Kieferknochen optimal ab.
Eine Möglichkeit zur Vermeindung einer Spaltbildung zwischen dem Kronenabschnitt 39 des Implan- tatpfostens 37 und einer Unterkante der Krone 22, im Folgenden als Kronenrand 46 bezeichnet, mit selbständiger erfinderischer Qualität wird nachfolgend anhand von Fig. 12 erläutert. Bei der Abdichtung eines eventuellen Spalts zwischen Krone 22 und Kronenabschnitt 39 des Implantatpfostens 37 geht es vor allem um den Abschluss des Kronenrands 46 an der konischen Mantelfläche des Kronenteils 39. Wie in der Schnittdarstellung in Fig. 13 dargestellt, weist die Krone 22 in ihrem Innern eine Ausnehmung zum Einführen des Kronenabschnitts 39 bzw. zum Aufstülpen der Krone 22 auf den Kronenabschnitt 39 auf. Diese Ausnehmung ist entsprechend der konischen Gestalt des Kronenab-
Schnitts 39 ebenfalls konisch ausgeführt, die Ausnehmung bildet also einen Innenkonus. Die Steigung der Mantelflächen der beiden Koni, also der konischen Mantelfläche des Kronenabschnitts 39 und der konischen Mantelfläche des korrespondierenden Innenkonus in der Krone 22 weisen vorzugsweise eine gleiche oder zumindest näherungsweise gleiche Steigung auf, so dass sich ein Formschluss und/oder Reibschluss zwischen den beiden Mantelflächen ergibt. Der Formschluss zwischen den beiden konischen Mantelflächen entspricht in etwa dem Formschluss und/oder Reibschluss zwischen dem ersten Innenkonus 35 des Grundkörpers 21 und dem Rotationshemmungskonus 40 des Implantatpfostens 37, wie in Fig. 5 dargestellt. Da der zwischen beiden Komponenten 22, 37 des Zahnimplantats 20 verbleibende Spalt aber möglichst im Bereich des Kronenrands 46 abgeschlossen werden soll, ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung, wie in Fig. 13 gezeigt, vorgesehen, dass zumindest ein geringer Unterschied zwischen der Steigung der Mantelflächen der beiden Koni, also der Mantelfläche des Kronenabschnitts 39 und der Mantelfläche des Innenkonus in der Krone 22 besteht, so dass ein Kontakt zwischen Krone 22 und Implantatpfosten 37 nur im Bereich des Kronenrandes 46 erfolgt. Der Kronenrand 46 kann dabei zusätzlich nach innen leicht gekröpft sein, so dass der Ver- schluss des Spaltes zwischen Krone 22 und Implantatpfosten 37 tatsächlich im untersten Bereich des Kronenrandes 46 erfolgt.
Fig. 13 zeigt das Zahnimplantat 20 als Kombination aus Grundkörper 21 und Implantatpfosten 37. Der Implantatpfosten 37 weist am freien Ende des Kronenabschnitts 39 eine Montagehilfe 47 auf. Die Montagehilfe 47 ist als Werkzeugaufnahme 48, insbesondere als Sechskant ausgestaltet. Zwischen Werkzeugaufnahme 48 und Kronenabschnitt 39 ist eine Sollbruchstelle 49 vorgesehen. Die Sollbruchstelle 49 ist als umlaufende, ringförmige Vertiefung ausgebildet.
Im Kronenabschnitt 39 weist der Implantatpfosten 37 zumindest eine weitere umlaufende Vertiefung 50 auf. Dargestellt sind zwei umlaufende Vertiefungen 50. Die Vertiefung 50 verläuft in der Mantelfläche des Kronenabschnitts 39 derart, dass eine durch die Vertiefung 50 definierte Kreisfläche senkrecht zur Längsachse des Implantatpfostens 37 oder zur selben Längsachse des Kroπenabschnitts 39 verläuft. In die oder jede Vertiefung 50 ist ein nicht dargestelltes ringförmiges axiales Sicherungselement, insbesondere ein Sicherungsring, einsetzbar. Das Sicherungselement ist vorzugsweise aus dem gleichen Werkstoff hergestellt, aus dem auch der Implantatpfosten 37 hergestellt ist. In einer besonderen Ausgestaltung ist das Sicherungselement allerdings aus keramischem Werkstoff gefertigt. Die umlaufende Vertiefung 50 hat ein eckiges, insbesondere rechtwinkliges Profil, so dass Sicherungselemente mit einem korrespondierenden Profil nicht aus der oder jeder Vertiefung 50 herausgeschoben werden können. Die umlaufende Vertiefung 50 kann jedoch auch kantenfrei ausgebildet sein, also zum Beispiel mit einem runden, parabolischen oder elliptischen Profil, so dass ein in eine solche umlaufende Vertiefung 50 eingesetztes Sicherungselement aus der umlaufenden Vertiefung
50 herausgeschoben werden kann. Auf den Kronenabschnitt 39 des Im plaπtatpf Ostens 37 ist nämlich ein nicht dargestellter Kronenkörper oder eine Abformbuchse zur Verwendung mit dem Implantatpfosten 37 oder dem Zahnimplantat 20 aufsetzbar. Der Kronenkörper oder die Abformbuchse weist eine auf die Form des Kronenabschnitts 39 des Implantatpfostens 37 abgestimmte Ausnehmung auf. Die Ausnehmung ist also formschlüssig zum Kronenabschnitt 39 ausgebildet. Dies ermöglicht die Bereitstellung von vorfabrizierten Kronenkörpern in Form von zylindrischen oder im Wesentlichen zylindrischen Elementen mit einer geeigneten formschlüssigen Ausnehmung. Der behandelnde Mediziner wählt aus einer Kollektion vorfabrizierter Kronenkörper denjenigen Kronenkörper aus, der für den Implantationsfall am Besten geeignet ist, d.h. es gibt Kronenkörper die sich zur Modellierung von Ba- cken-, Eck- und/oder Schneidzähnen eignen. Daneben gibt es Kronenkörper die unterschiedliche Ausmaße der Zähne individueller Patienten reflektieren. Durch Auswahl des Kronenkörpers aus der Kollektion vorfabrizierter, formschlüssig auf den Implantatpfosten 37 passender Kronenkörper reduziert sich die Arbeit des behandelnden Mediziners auf Detailanpassungen, d.h. der Kronenkörper wird in erforderlichem Umfang beschliffen, so dass sich die Grundform des nachzubildenden Zahnes er- gibt (um ca. fünf bis zehn Volumenprozent unter dem Volumen des nachzubildenden Zahns). Auf diesen vorfabrizierten und individuell geschliffenen Kronenkörper wird dann eine Modelliermasse aufgebracht, die die Oberfläche des künstlichen Zahns bildet. Kronenkörper und Modelliermasse bilden zusammen die Krone 22. Von der Krone 22 ist selbstverständlich nur die äußere Modelliermasse, insbesondere Porzellan oder Keramik, sichtbar, während der Kronenkörper vollständig innerhalb der Modelliermasse eingeschlossen ist.
Im Vergleich zur bisherigen Herstellung einer Zahnkrone liegt in der Verwendung vorfabrizierter Kronenkörper ein erheblicher Vorteil, der vor allem in der Reduzierung der Arbeitszeit und der benötigten Ressourcen, auch im Bereich des Zahnlabors liegt. Zudem kann der Kronenkörper in Großserienpro- duktion hergestellt werden, so dass eine stets gleichbleibende Qualität des Kronenkörpers im Gegensatz zu dem bisher erforderlichen individuellen Guss gewährleistet ist. Des Weiteren sind Kronenkörper und Kronenabschnitt 39 hinsichtlich Ihres Materials aufeinander abgestimmt. Eine optimale Kombinierbarkeit von Kronenabschnitt 39 und Kronenkörper ist damit gewährleistet.
Der nicht dargestellte Kronenkörper weist in seiner Ausnehmung in deren Innenseite zumindest eine umlaufende Vertiefung auf, derart, dass eine durch die Vertiefung definierte Kreisfläche senkrecht zu einer Mittelachse der Ausnehmuπg verläuft. Die oder jede Vertiefung ist nach Art und Höhe korrespondierend zu der oder jeder umlaufenden Vertiefung 50 des Implantatpfostens 37 ausgestaltet. Das bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der umlaufenden Vertiefung 50 des Implantatpfos- tens 37 erwähnte Sicherungselement kann sich entweder in der umlaufenden Vertiefung 50 des Implantatpfostens oder in korrespondierenden Vertiefung des Kronenkörpers befinden. Wenn das Siche-
rungselement ein Spannring ist, kann der Kronenkörper mittels eines solchen Spannrings, insbesondere jeweils eines solches Spannrings für jeweils eine umlaufende Vertiefung 50 oder eine korrespondierende Vertiefung im Kronenkörper am Implantatpfosten 37 dauerhaft gegen Abziehen fixiert werden.
Besonders bevorzugt kommen dabei Sicherungsringe zum Einsatz, die in Richtung einer der genannten Vertiefungen, also entweder der umlaufenden Vertiefung 50 oder der Vertiefung in der Ausnehmung des Kronenkörpers eine kantenfreie Kontur aufweisen. Mit einer solchen kantenfreien Kontur, die auch in Richtung beider Vertiefungen vorgesehen sein kann, ist es möglich, den Kronenkörper zunächst nur provisorisch auf dem Implantatpfosten 37 zu fixieren. Auf Grund der Kantenfreiheit gleitet der Sicherungsring auch bei einem eckigen Profil einer oder beider Vertiefungen 50 beim Abziehen des Kronenkörpers aus zumindest einer Vertiefung heraus. Wenn auf diese Weise die optimale Form und der optimale Sitz der Krone 22 geprüft ist, wird der oder jeder Sicherungsring mit zumindest einseitig kantenfreier Kontur gegen einen oder mehrere Sicherungsringe mit eckiger Kontur ausge- tauscht und die Krone 22 mit solchen Sicherungsringen am Implantatpfosten 37 dauerhaft fixiert.
Fig. 14 zeigt eine Verpackung 51 für ein Zahnimplantat 20 der vorbeschrieben Art. Die Verpackung 51 weist eine im Wesentlichen zylindrische Außen- oder Hüllkontur auf und besteht aus zwei oder mehr Halbschalen 52. Die Verpackung weist in einer ihrer Deckelflächen eine Ausnehmung auf, der- art, dass die Montagehilfe 47 eines in die Verpackung eingesetzten Zahnimplantats 20 zugänglich ist. Nicht näher dargestellte Innenteile der Verpackung 51 umgreifen dabei die im Bereich der Montagehilfe angeordnete Werkzeugaufnahme 48 des Implantatpfostens 37 formschlüssig derart, dass bei einer Drehung an der Montagehilfe 47 ein Öffnen der Verpackung 51 erfolgt. Das Öffnen der Verpackung 51 erfolgt dabei indem durch das Drehen an der Montagehilfe 47 die formschlüssig die Werk- zeugaufnahme 48 umgreifenden Abschnitte der Verpackung 51 , insbesondere jeweils ein Abschnitt einer der beiden Halbschalen 52, gespreizt werden, so dass die beiden Halbschalen 52 an einer Berührungsstelle 53 getrennt werden. Diese Ausgestaltung der Verpackung 51 hat den Vorteil, dass das Zahnimplantat 20 vom behandelnden Mediziner nur an der Montagehilfe 47 berührt werden muss und somit die Keimfreiheit des Zahnimplantates gewährleistet ist. Das beim Öffnen der Verpackung 51 und beim Handhaben des Zahnimplantats 20 gegebenenfalls kontaminierte Teil, nämlich die Montagehilfe 47 und/oder die Werkzeugaufnahme 48, wird auf Grund der Sollbruchstelle 49 zwischen Montagehilfe 47 und Kronenabschnitt 39 beim implantierten Zahnimplantat 20 ohnehin entfernt.
Fig. 15 zeigt einen Grundkörper 21 eines Zahnimplantats 20 im Längsschnitt mit verschiedenen Be- maßungen. Mit dem Buchstaben A ist der Winkel, der die Steigung der Mantelfläche des ersten Innenkonus 35 (vgl. Fig. 4) angibt, bezeichnet. Mit dem Buchstaben B ist der Winkel, der die Steigung
der Mantelfläche des zweiten Innenkonus 36 (vgl. Fig. 4) angibt, bezeichnet. Mit dem Buchstaben C ist der Winkel, der die Steigung der Mantelfläche des zweiten Konus 28 (vgl. Fig. 4) angibt, bezeichnet. Mit dem Buchstaben D ist schließlich der Winkel, der die Steigung der Mantelfläche des ersten Konus 27 (vgl. Fig. 4) angibt, bezeichnet. In der in Fig. 15 dargestellten Reihenfolge, also von oben nach unten betrachtet ergeben sich für die dargestellten Formen der Grundkörper und die mit den Buchstaben A, B, C und D bezeichneten Winkel die folgenden Zahlenwerte:
A = 7,5° B = 45° C = 5° D = 10° A = 7,5° B = 45° C = 5° D = 19°
A = 7,5° B = 45° C = 5° D = 16°
A = 7,5° B = 45° C = 1 ° D = 3°
Als Übergangswinkel, also als Winkel am Übergang zwischen erstem und zweitem Konus 27, 28 ergeben sich in der Reihenfolge der Darstellung, also wieder von oben nach unten gesehen, die folgenden Zahlenwerte: 165°/ 156°/ 159°/ 176 °
Ferner ist in Fig. 15 mit dem Buchstaben V noch das Volumen bezeichnet, das der zweite Konus 28 in seiner über den Kerndurchmesser 29 des Grundkörpers hinaus gehenden Ausdehnung verdrängt.
Für das Volumen V ergeben sich - wiederum in der Reihenfolge der Darstellung der Grundkörper - folgende Zahlenwerte:
1 ,0 mm3 / 6,9 mm3 / 14,25 mm3 / 0,29 mm3
Die beiden in der Darstellung in Fig. 15 zuunterst gezeigten Grundkörper entsprechen in ihrer Außenkontur im Bereich des koronalen Endes des Aussenkontur bekannter Grundkörper. Der zuunterst dargestellte Grundkörper ist für eine subgingivale Implantation wendiger gut als der erfindungsgemäße Grundkörper geeignet, weil das koronale Ende kaum zum Verschließen des Bohrlochs im Kieferknochen wirksam ist. Der direkt darüber dargestellte Grundkörper ist für eine transgingivale Implanta- tion nur bedingt geeignet, weil die vergleichsweise große Steigung des ersten Konus und das damit verdrängte vergleichsweise hohe Volumen zu einer kaum vertretbaren Traumatisierung des Kiefer-
knochens führt. Dieser Grundkörper ist also nur für Implantatsituationen geeignet, bei denen das koronale Ende des Grundkörpers oberhalb der Kieferschleimhaut verbleibt. Die beiden zuoberst dargestellten Grundkörper stellen unterschiedliche Ausführungsformen eines Grundkörpers gemäß der Erfindung dar. Ein solcher Grundkörper kann in jeder denkbaren Implantierungsposition im Kieferkno- chen gesetzt werden, wie z.B. anhand von Fig. 2 deutlich wird.
Zusammenfassend lässt sich die Erfindung damit kurz wie folgt beschreiben:
Die Erfindung betrifft einzelne Komponenten eines Zahnimplantats 20, wie Grundkörper 21 und Imp- lantatpfosten 37, sowie das gesamte Zahnimplantat 20, wobei aufgrund der Erfindung eine Implantation des Zahnimplantats 20 in sämtlichen denkbaren Implantierungspositionen, insbesondere sub- und transgingival, möglich ist.
Bezugszeichenliste
20 Zahnimplantat 38 Grundkörperabschnitt
21 Grundkörper 39 Kronenabschnitt
22 Krone 40 Rotationshemmungskonus
23 beschichteter Bereich 41 Dichtungskonus
24 koronales Ende 42 ringförmige Vertiefung
25 beschichtungsfreier Bereich 43 Seitenfläche (der ringförmigen Vertie
26 Schleimhaut fung)
27 erster Konus 44 Implantatpfosteninnenbohrung
28 zweiter Konus 45 —
29 Kerndurchmesser 46 Kronenrand
30 Maximaldurchmesser 47 Montagehilfe
31 Plattformdurchmesser 48 Werkzeugaufnahme
32 Linie 49 Sollbruchstelie
33 Mittelbohrung 50 umlaufende Vertiefung
34 Öffnung (der Mittelbohrung) 51 Verpackung
35 erster Innenkonus 52 Halbschale
36 zweiter Innenkonus 53 Berührungsstelle
37 Implantatpfosten