Intraokulares, akkommodativ bewegbares Implantat
Die vorliegende Erfindung betrifft ein intraokulares, akkommodativ bewegbares, mit zumindest einem optisch wirksamen Teil, insbesondere einer Linse in einen Kapselsack eines Auges einsetzbares Implantat mit zumindest einem ersten und einem zweiten Übertragungselement, die jeweils einen Endbereich aufweisen.
Die Implantation von Kunststofflinsen in das menschliche Auge zählt heute zu den gängigen Eingriffen vor allem im Rahmen der modernen Kataraktchirurgie und gilt mittlerweile als die am häufigsten am Menschen durchgeführte Operation überhaupt.
Eine damit zugleich verbundene Wiederherstellung des Akkommodationsvermögens - definiert als die durch Brechkraftänderung bzw. Focusverschiebung des dioptrischen Systems des Auges hervorgerufene Fähigkeit, unterschiedliche Entfernungsbereiche auf der Netz- haut scharf abzubilden - würde dem Ziel einer vollständigen visuellen Rehabilitation erheblich näher kommen. Hierzu wurden und werden ganz unterschiedliche Wege beschritten.
Eine der grundsätzlichen Möglichkeiten beruht auf der durch axiale Verschiebung der Linse im Auge bewirkten Fokusänderung, dem so genannten „Fokus-Shift" bzw. „Optik-Shift" Prinzip, wobei je nach Lage der Linse im Auge unterschiedliche Brechkraftverhältnisse innerhalb des Gesamtsystems Auge resultieren.
Hierzu sind bereits mehrere Anmeldungen bekannt.
Beispielweise ist aus der WO 00/66040 eine intraokulare Plattenhaptiklinse bekannt, die beweglich in einem Kapselsack angeordnet ist. Die Linse ist entlang ihrer Umrandung vollständig eingefasst. Diese Fassung ist gegenüber der Linse bewegbar und in Kontakt mit dem Kapselsack. Wird über den Kapselsack ein Druck auf die Fassung aufgebracht, knickt diese ein und die Linse wird in anteriorer Richtung bewegt. Wird der Kapselsack entspannt, verbleibt die Fassung in einer gegenüber der Linse abknickenden Form. Aus der EP 0 793 460 B1 wiederum geht ein Implantat hervor, dass zwei Haptiken aufweist, die in einem Ring befestigt werden, der im Kapselsack angeordnet ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, das Akkommodationsvermögen mittels eines Implantats zu verbessern bzw. wiederherzustellen.
Diese Aufgabe wird mit einem intraokularen, akkommodativ bewegbaren Implantat mit den Merkmalen des Anspruchs 1 , mit einem intraokularen, akkommodativ bewegbaren Implantat mit den Merkmalen des Anspruchs 2 und mit einem intraokularen, akkommodativ bewegbaren Implantat mit den Merkmalen des Anspruchs 3 gelöst. Weiterhin wird ein Verfah- ren zur Änderung des Strahlengangs im Auge mittels eines intraokularen Implantats mit den Merkmalen des Anspruchs 20 zur Verfügung gestellt. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
Im Gegensatz zu den bereits auf dem Markt befindlichen auf dem Optik-Shift-Prinzip basie- renden Kunstlinsen wird bei der vorliegenden Erfindung die „Shift-Wirkung" nicht durch eine direkte äußere Kompressionseinwirkung des Ziliarmuskels und/oder Glaskörpers auf das Implantat, sondern mittels der durch die weitestgehend intakten Akkommodationsstrukturen des Auges (Ziliarkörper, Zonulafasern, Kapselsack) bedarfsgerechten Freigabe der im Implantat selbst vorhandenen Federkräfte bewirkt. Darüber hinaus wird zumindest teilweise die allgemeine postoperative Fibrosierung bzw. Verklebung des intraoperativ verbliebenen Kapselsacks explizit zum „Shiften" (Akkommodieren) ausgenutzt.
Im Folgenden ist unter dem Begriff „Implantat" ein Aufbau zu verstehen, der zumindest eine optische Linse und Übertragungselemente umfasst. Die Linse kann beispielsweise zusätz- lieh auf einer Halterung aufsitzen, in einer Halterung eingefasst sein oder auch selbst einen Randbereich halterungsähnlich aufweisen, insbesondere mit der Halterung stoffschlüssig einstückig verbunden sein. Die Linse sowie die Halterung können jeweils einzeln oder gemeinsam ein flexibles Material aufweisen, insbesondere aus einem flexiblen Material bestehen. Vorzugsweise ist das Material faltbar.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird ein intraokulares, akkommodativ bewegbares, in einen Kapselsack eines Auges einsetzbares Implantat mit zumindest einer optischen Linse und mit zumindest einem ersten und einem zweiten Übertragungselement, die jeweils einen Endbereich aufweisen, zur Verfügung gestellt. Die zur selb- ständigen Zentrierung der Linse im Kapselsack ausgelegten Übertragungselemente weisen jeweils einen zur direkten Kontaktierung des Kapselsacks und zur direkten Kraftaufnahme vom Kapselsack gestalteten Endbereich auf. Der Endbereich ist in einer Ruhelage außerhalb des Auges in posteriorer Richtung zur Linse vollständig versetzt, wobei ein Anstellwinkel zwischen einer Linsenebene und einer durch ein Übertragungselement und seinen Endbereichen verlaufenden Wirkungsebene definiert ist.
Die spezielle Gestaltung dieses Implantats ermöglicht zum einen über die gleichmäßige endokapsuläre Ausspannung seiner beiden flexiblen Übertragungselemente, insbesondere in Form von Schlaufenhaptiken, eine gute Zentrierung im Kapselsack. Zum anderen soll durch die nach hinten weisende Abwinkelung der Haptiken der optische Teil des Implantats innerhalb des Auges in einer mittleren Ruhelage - in einer Art Schwebezustand zwischen den Kräften der Federwirkung des Implantats und des Spannungszustandes des Kapselsackes - gehalten werden. Erst bei zusätzlicher Erschlaffung des Zonula- Kapselapparates durch Kontraktion des Ziliarmuskels kommt es durch ein Überwiegen der Federwirkung zu einer Dickenzunahme des gesamten Implantats mit gleichzeitiger axialer Verschiebung der optischen Linse nach vorne. Dieses ergibt eine Nahakkommodaton.
Mit Anspannung des Zonula-Kapselapparates hingegen, bei Entspannung des Ziliarmus- kels, kommt es durch äquatoriale Ausziehung des Kapselsackes bei gleichzeitiger Druckwirkung des vorderen Kapselblattes auf den Mittelteil zu einer Abflachung des Implantats mit axialer Verschiebung der Optik in Richtung Netzhaut. Dieses ergibt eine Fernakkom- modation bzw. Desakkommodation.
Die Funktionalität dieser ersten Ausgestaltung der Erfindung wird einer postoperativ stets einsetzenden Fibrosierung bzw. Verklebung der beiden Kapselblätter ausgesetzt sein, beruhend auf dem Problem der so genannten „inneren Wundheilung des Kapselsak- kes". Eine Lösung hierbei ist eine zusätzliche Auffüllung des Kapselsackes mit einem Biogel, welches neben einer „Abstandshalterfunktion" der beiden Kapselblätter zugleich zur inneren Unterstützung der Shiftwirkung beiträgt.
Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung, welche sich die Tatsache zu Nutze macht, dass der Sulkus ciliaris anatomisch vorgegeben etwas weiter anterior als der Kapselsack, insbesondere nach Verklebung der beiden Kapselblätter, sich im menschlichen Auge befindet, wird ein intraokulares, akkommodativ bewegbares Implantat mit einer optischen Linse und mit zumindest einem ersten und einem zweiten Übertragungselement zur Verfügung gestellt.
In dem nun die ursprünglich - d.h. in Ruhelage außerhalb des Auges - nicht oder nur gering nach posterior abgewinkelten Haptiken des Implantats intraoperativ gezielt in den Suicus ciliaris des Auges platziert werden und der die optische Linse tragende Mittelteil durch die zuvor angelegte Kapsulorhexis des vorderen Kapselblattes hindurch in den Kapselsack eingeknüpft wird, ergibt sich eine erzwungene Abwinkelung der Haptiken nach anterior gegenüber der Optik bzw. des Mittelteils mit einer permanenten Federwirkung der Optik nach vorne und dem Ergebnis einer, abhängig vom jeweiligen ziliarmuskelgesteuerten Spannungszustand der Zonula-Kapselstrukturen, axialen Verschiebung des gesamten Optik- Kapsel-Diaphragmas („Optik-Shift-Prinzip").
Je nach Materialbeschaffenheit sowie primärer Abwinkelung der Haptiken, insbesondere in Ruhelage außerhalb des Auges, läßt sich die Vorspannung beliebig variieren. Ebenso erhöht ein Durchknüpfen des Mittelteils durch eine zusätzlich angelegte Kapsulorhexis des hinteren Kapselblattes die Zugwirkung nach posterior deutlich.
Die zur selbständigen Zentrierung der Linse und zur Erzeugung einer Rückstellkraft ausgelegten flexiblen, insbesondere elastischen Übertragungselemente, insbesondere Schlau- fenhaptiken, sind im eingesetzten Zustand von der Linse in anteriore Richtung abgewinkelt und verlaufen zumindest teilweise außerhalb des Kapselsacks, wobei die Übertragungs- elemente Endbereiche zur Kontaktierung, insbesondere Fixierung, im Suicus ciliaris aufweisen, während die Linse eine Halterung aufweist, insbesondere die Linse eingefasst ist, vorzugsweise die Linse auf der Halterung aufsitzt. Die Halterung bildet gemäß einer Weiterbildung zumindest teilweise eine Auflagefläche für ein vorderes und/oder hinteres Kapselsackblatt.
Mittels einer verbreiterten Randgestaltung der die Linse umfassenden Halterung, welches zur Auflage des vorderen Kapselblattes dient, wird zugleich ein Zurückrutschen der Optik aus dem Kapselsack verhindert, vorausgesetzt, der Kapsulorhexisrand ist intakt und der Durchmesser der Kapsulorhexis ist kleiner als der Gesamtdurchmesser des Mittelteils der Linse. Insbesondere weist der Mittelteil ein Material auf, das einerseits elastisch genug ist, um gefaltet in den Kapselsack eingeführt zu werden. Andererseits weist das Material eine Festigkeit auf, die ein zumindest teilweises Zusammenfalten und Herausrutschen nach Einsetzen des Implantats allein aufgrund der im Zusammenspiel mit dem Auge wirkenden Kräfte verhindert.
Ein großer Vorteil dieser Ausgestaltung liegt vor allem in der hierbei nicht mehr störenden postoperativen Fibrosierungs- sowie Verklebungstendenz der Kapselblätter. Ganz im Gegenteil: Mit zunehmender Fibrosierung bzw. Verklebung des Kapselsackes verstärkt sich nachgerade der über den Ziliarmuskel gesteuerte Einfluss auf die Akkommodation bzw. gegenüber der Federkraft der Linse sowie eines eventuellen Druckes aus dem Glaskörperraum.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird ein intraokulares, akkommodativ bewegbares, in einen Kapselsack eines Auges einsetzbares Implantat mit zumindest einer optischen Linse und mit zumindest einem ersten und einem zweiten Übertragungselement zur Verfügung gestellt, wobei die Übertragungselemente, insbesondere in Ruhelage außerhalb des Auges eine federnd-elastische Abwinkelung nach posterior gegenüber der Linse aufweisen. Zumindest an einem der flexiblen Übertrag ungselemente ist ein Klemmmittel zur Befestigung des Implantats am Kapselsack und zur Kraftübertragung vom Kap- seisack zur Linse vorgesehen.
Die Fixation dieses Implantats erfolgt in der Ebene des intraoperativ zirkulär eröffneten vorderen Kapselblattes, also am Rand der so genannten „Kapsulorhexis".
Bei den hierbei für die axiale Verschiebung der optischen Linse nutzbar gemachten Kräften handelt es sich zum einen um die aus der elastischen Abwinkelung der Haptiken resultierende Federwirkung des Implantats. Vorzugsweise reichen die Haptiken hierfür nicht ganz bis zum Äquator. Zum anderen handelt es sich um die diesem Federdruck entgegenwirkende Anspannung der vorhandenen Kapselstrukturen, abhängig vom jeweiligen Kontraktionszustand des Ziliarmuskels.
Mit zunehmender Anspannung des Ziliarmuskels, und damit einer Entspannung der Kapselstrukturen, kommt es - eventuell zusätzlich unterstützt von einem mehr oder weniger von hinten aus dem Glaskörperraum des Auges nach vorne wirkenden Druck - zur voll- ständigen bzw. weiteren Realisierung der Abwinkelung der Haptiken mit gleichzeitig axialer Verschiebung der optischen Linse nach vorne in Richtung Hornhaut. Dieses erzeugt eine Nahakkommodation.
Mit Entspannung des Ziliarmuskels, und damit einer Anspannung der Kapselstrukturen hingegen, werden die Kräfteverhältnisse umgekehrt: Durch Anspannung des Kapselsak- kes kommt es zur allmählichen Aufhebung der Haptikabwinkelung mit gleichzeitiger Mitnahme der Optik nach hinten in Richtung Netzhaut. Dieses erzeugt eine Fern- bzw. De- sakkommodation.
Auch bei diesem Implantat kann eine postoperative Fibrosierung bzw. Verklebung der Kapselblätter von Vorteil sein. Neben den beschriebenen ist eine Vielzahl unterschiedlicher Befestigungsmöglichkeiten des Implantats am Kapsulorhexisrand denkbar.
Die Rhexisfixation ist insbesondere am vorderen Kapselblatt durchführbar. Sollte das vordere Kapselblatt jedoch zu schwach, insbesondere eingerissen sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Implantat am Rand einer zusätzlich angelegten „hinteren Kapsulorhexis" des hinteren Kapselblattes durchzuführen.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Implantat Klemmmittel zur Klemmung eines Kapsulorhexisrandes eines anterioren und/oder posterioren Kapselsackblattes aufweist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Übertragungselement selbst als Klemmmittel ausgebildet ist. Dieses erlaubt eine direkte Kraftübertragung vom Kapselsackblatt zur Linse.
Gemäß einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Klemmmittel mehrere biegsame Klemmabschnitte aufweist. Insbesondere ist vorgesehen, dass zumindest ein Klemmabschnitt einen hohlen inneren Bereich aufweist. Dadurch lässt sich das Gewicht reduzieren und eine verbesserte Verklebung am Kapselsackblatt erzielen.
Die mehreren biegbaren Klemmabschnitte ermöglichen es beispielsweise, dass diese gemäß einer Ausgestaltung gegeneinander beweglich angeordnet sind. Durch diese Gegenbewegung kann ein Teil des Kapselsackblattes dazwischen geklemmt werden.
Eine weitere Ausgestaltung besteht darin, den zentralen optischen Teil des Implantats möglichst hinter die Ebene des vorderen Kapselsackblattes zu verlegen um einen direkten Kontakt zwischen der Linsenvorderfläche und der Irisrückfläche (im Zuge der Nahakkom- modation) weitestgehend zu vermeiden.
Das Implantat kann eine oder mehrere Linsen sowie eine unterschiedliche Anzahl von Klemmabschnitten aufweisen. Gemäß einer Ausgestaltung weist das Implantat eine Addition der Dioptrien durch Hintereinanderschaltung von optisch wirkenden Bestandteilen des Implantats auf. Dieses können mehrere Linsen wie aber auch Kombinationen aus zumin- dest einer Linse mit einem Gel („Lens refilling Systeme") sein. Im Sinne der Erfindung ist diese Kombination ebenfalls als Implantat zu verstehen.
Gemäß einem weiteren Gedanken der Erfindung wird das intraokulare akkommdativ bewegbare Implantat eingesetzt. Zusätzlich wird in den Kapselsack ein Gel eingebracht. An- schließend wird der Kapselsack verschlossen. Hierdurch wird ein Verkleben der Kapselblätter verhindert und zugleich die axiale Verschiebung der optischen Linse unterstützt. Im Rahmen dieser Offenbarung wird diesbezüglich insbesondere auf die WO 01/85067 wie auch auf die US 2002/0107567 A1 , insbesondere bezüglich der verwendeten Materialien, der Vorgehensweise, angestrebter Werte wie auch eines Verschlusses des Kapselsackes verwiesen, deren diesbezügliche Beschreibung zum Umfang dieser Offenbarung gehört. Gemäß einer Weiterbildung wird insbesondere das Klemmmittel der flexiblen Übertragungselemente zu einem Verschließen des Kapselsackes genutzt.
Berechnungen zum Optik-Shift-Prinzip zeigen, dass der über die Focusverschiebung er- reichte akkommodative Wirkungsgrad maßgeblich mit der Stärke der Brechkraft der zu verschiebenden Optik positiv korreliert. Da jedoch die erforderliche Gesamtbrechkraft des Auges über die jeweilige Augapfellänge stets vorgegeben ist, ist eine zusätzliche Verbesserung des akkommodativen Wirkungsgrades des „Optik-Shifts" über eine bewusste Erhöhung der Linsenbrechkraft bei gleichzeitiger bzw. anschließender kompensatorischer Abschwächung der Hornhautbrechkraft (zur Erhaltung der Gesamtbrechkraft) mittels einer Kontaktlinse oder besser noch durch einen laserchirurgischen Eingriff (PRK, LASIK etc.) an der Hornhaut möglich.
Eine weitere Möglichkeit, die Brechkraft der Kunstlinse gezielt zu erhöhen, besteht in der Implantation einer zusätzlichen optischen Linse mit einer zerstreuenden Wirkung hinter die vordere optisch sammelnde Linse („duale Optik"). Hierzu ist die vorliegende Erfindung besonders geeignet, da sie aufgrund ihrer eigenständigen Fixierung im vorderen Kapselsackbereich auch ohne mechanische Verbindung zur zweiten, im hinteren Kapselsackbereich liegenden, optisch zerstreuenden Linse, einen gegenläufigen „Shift" ermöglicht.
Insbesondere bezüglich des einzustellenden Brechungsindex, des Refraktionsindex, der Dioptrie des Implantates, dessen Abmaße und Teilgeometrien wie Linse, Halterung und Haptik, der verwendbaren Materialien sowie Beschichtungen und Eigenschaften von Materialien und Beschichtungen, bezüglich von Einführhilfen und einsetzbaren Verfahren zur Implantation wird auf die DE 103 12 551 verwiesen, deren diesbezüglicher Inhalt vollumfänglich zum Offenbarungsgehalt dieser Erfindung gehört.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen werden anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert. Die dort beschriebenen Ausführungen und Merkmale sind jedoch nicht auf die einzelnen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr können diese Merkmale, Wirkungsweisen und Vorteile auch kombiniert werden mit den oben beschriebenen Implantaten und deren jeweiligen Weiterbildungen. Es zeigen:
Fig Ein erstes Implantat in einer Aufsicht, Fig Das erste Implantat aus Figur 1 in einer Seitenansicht, Fig Das erste Implantat in einem Kapselsack implantiert, Fig Ein zweites Implantat in einer Aufsicht, Fig Das zweite Implantat in einer Seitenansicht, Fig Das zweite Implantat aus Figur 4 implantiert in einem Kapselsack mit der optischen Linse im Kapselsack und einer Abstützung von Endbereichen der Übertragungselemente im Suicus ciliaris,
Fig.7: Einen Schnitt durch ein Auge, wobei in das Auge ein Implantat entsprechend demjenigen aus Figur 4 eingesetzt ist,
Fig 8: Ein drittes Implantat in einer Aufsicht, Fig 9: Das dritte Implantat in einer Seitenansicht, Fig 10 Das dritte Implantat implantiert in einem Kapselsack, Fig 11 Ein viertes Implantat in einer Aufsicht, Fig 12 Das vierte Implantat in einer Seitenansicht, Fig 13 Das vierte Implantat implantiert in einem Kapselsack, Fig 14 Ein fünftes Implantat in einer Aufsicht Fig 15 Das fünfte Implantat in Seitenansicht, Fig 16 Das fünfte Implantat implantiert in einem Kapselsack, Fig 17 Eine Schematische Darstellung eines der in Fig. 9 bis 16 gezeigten Implantate in einem in einen Kapsulorhexisrand eingehängten Zustand bei maximaler Nahakkommodation,
Fig. 18: Das gleiche wie in Fig. 17 gezeigte Implantat bei mittlerer Akkommo- dation,
Fig. 19: Das gleiche wie in Fig. 17. und Fig. 18. gezeigte Implantat bei maximaler Femakkommodation, Fig. 20: Einen Schnitt durch das Auge, wobei in das Auge ein Implantat entsprechend demjenigen aus Figur 1 eingesetzt ist,
Fig. 21 , Fig. 22 und Fig. 23: Verschiedene flexible Implantate, die jeweils mit einer Pinzette gefaltet eingesetzt werden.
Figur 1 zeigt ein erstes Implantat 1 , das eine Linse 2 sowie ein erstes Übertragungselement 3 und ein zweites Übertragungselement 4 aufweist. Die Linse 2 ist auf einer Halterung 5 für die Linse 2 angeordnet. Die Halterung 5, die insbesondere mittels des ersten und des zweiten Übertragungselementes 3 und 4 aufgrund deren elastischen Eigenschaften zentriert wird, weist Ausnehmungen 6 auf, die gelenkbildend sind. Das erste Übertra- gungselement 3 und das zweite Übertragungselemenf 4 bewirken auf diese Weise gegenüber der Halterung 5 eine besondere radiale flexible Kraftübertragung.
Figur 2 zeigt das erste Implantat 1 aus Figur 1 in einer Seitenansicht. Das erste Implantat 1 weist einen Anstellwinkel 7 auf, der über eine Wirkebene 8 und eine Linsenebene 9 ge- bildet wird. Die Linsenebene 9 ist in Figur 2 parallel verschoben und verläuft durch den jeweiligen äußeren Rand der Halterung 5. Dieses ist durch die strichpunktierte Linie angedeutet. Die Übertragungselemente 3, 4 weisen Endbereiche 10 auf. Insbesondere diese Endbereiche 10 stehen in direktem Kontakt mit einem Kapselsack.
Fig. 3 zeigt das erste Implantat 1 angeordnet in einem Kapselsack 11. Das Implantat liegt mit einer Auflagefläche 12 in der Halterung 5 dem anterioren Kapselsackblatt 13 an. Die Auflagefläche 12 ist schraffiert angedeutet. Die Übertrag ungselemente 3, 4 sind als bogenförmige, einander gegenüber liegende Haptiken ausgebildet, die eine direkte Kraftübertragung vom Kapselsack zur Linse 2 ermöglichen. Insbesondere über eine gleichmä- ßige, endokapsuläre Ausspannung der beiden flexiblen Schlaufenhaptiken wird eine Zentrierung des Implantats im Kapselsack 11 gewährleistet. Die von der Linse in posteriore Richtung weisende Abwicklung der Haptiken des Implantats im Auge erlaubt, dass das eingesetzte erste Implantat 1 in einer dortigen mittleren Ruhelage, in einer Art Schwebezustand zwischen den Kräften der erreichten Federwirkung der Linse und des Span- nungszustandes des Kapselsackes, gehalten wird. Die Funktion des ersten Implantates ist dann wie folgt: Bei einer zusätzlichen Erschlaffung des Zonula-Kapselapparates bei
einer Kontraktion des Ziliarmuskels kommt es zu einem Überwiegen der Federwirkung des Implantats und damit zu einer Dickenzunahme desselben mit gleichzeitiger axialer Verschiebung der optischen Linse in anteriore Richtung. Auf diese Weise wird eine Na- hakkommodation erzielt. Hingegen bei einer Anspannung der Zonulafasem durch eine Entspannung des Ziliarmuskels kommt es durch eine äquatoriale Ausziehung des Kapselsackes bei einer gleichzeitigen Druckwirkung des vorderen Kapselblattes auf die Auflagefläche 12 der Halterung 5 zu einer Abflachung des Implantats mit einer axialen Verschiebung der Linse in posteriore Richtung. Dadurch wird eine Fern- bzw. Desakkommodation erzielt.
Wie in Fig. 2 und 3 dargestellt, weist die Halterung 5 eine spezifische Gestalt auf, die zumindest teilweise eine abgerundete Oberfläche beinhaltet. Die abgerundete Oberfläche bildet zumindest teilweise die Auflagefläche 12. Diese Flächigkeit ermöglicht, dass die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten so genannten „Kapsel-Capture-Phänomens" ver- mieden wird. Bei diesem Phänomen würde es zu einem Einklemmen des intraoperativ zirkulär eröffneten anterioren Kapselblattes 13 unter einen Randabschnitt der Halterung 5 beziehungsweise der Linse 2 kommen.
Figur 4 bis Fig. 7 zeigen ein zweites Implantat 15. Das zweite Implantat 15 ist in Fig. 4 und in Fig. 5 in einer Ruhelage außerhalb des Auges dargestellt, bei der keine Kraft von außen auf das Implantat wirkt. Fig. 6 und Fig. 7 zeigen das zweite Implantat 15 dagegen in im " Auge 28 eingesetztem Zustand. Das zweite Implantat 15 weist zumindest zwei Übertragungselemente als Haptikschlaufen 29 auf. Die Haptikschlaufen 29 sind derart geformt, dass sie eine Abstützung im Suicus ciliaris 32 ermöglichen. Die Haptikschlaufen 29 weisen daher eine Dimensionierung auf, die ein Vorbeiführen an der optischen Linse 2 ermöglicht, wenn diese in dem Kapselsack 13 implantiert ist. Vorzugsweise haben die Haptikschlaufen 29 einen ersten Abschnitt, der zumindest überwiegend radial verläuft. In einem sich daran anschließenden Abschnitt verlaufen die Haptikschlaufen 29 vorzugsweise überwiegend in Umfangsrichtung der Linse 2. Die beispielsweise zumindest teilweise flexible und/oder star- re Halterung 5 des zweiten Implantats 15 weist eine Auflagefläche 12 zur Kontaktierung des anterioren Kapselsackblattes 13 auf. Die Auflagefläche 12 verläuft insbesondere entlang der gesamten Linse 2 herum, vorzugsweise nur unterbrochen für einen Durchlassbereich 31 für die Schlaufenhaptiken 29. Dazu weist die Halterung 5 vorzugsweise gelenkbildende Ausnehmungen auf, in denen die Schlaufenhaptiken 29 mit der Halterung 5 verbun- den, insbesondere bei Stoffschlüssigkeit ineinander übergehen.
Fig. 7 zeigt ein Auge 28, in das das zweite Implantat 15 eingesetzt ist. Die Haptiken 29 sind intraoperativ gezielt in den Suicus ciliaris 32 des Auges platziert und die Linse 2 gezielt in die zuvor angelegte Kapsulorhexis des anterioren Kapselsackblattes in den Kapselsack 11 eingeknüpft worden. Durch die hierdurch erzwungene Abwinkelung der Haptiken gegen- über der Linse 2 bzw. der Halterung 5 resultiert eine permanente Federwirkung der Linse 2 in anteriore Richtung. In Abhängigkeit vom jeweiligen durch den Ziliarmuskel gesteuerten Spannungszustand des Zonula-Kapselapparates erfolgt eine axiale Verschiebung der optischen Linse. Mittels der spezifischen Auflageflächengestaltung der Halterung 5 wird zugleich ein Zurückrutschen der Linse aus dem Kapselsack verhindert, vorausgesetzt, der Kapsulorhexisrand 22 ist intakt und der Durchmesser der Kaspulorhexis ist kleiner als der Gesamtdurchmesser der Halterung 5.
Zur Erzielung einer stärkeren Federwirkung kann das Implantat in Ruhestellung außerhalb des Auges eine Abwinkelung der Schlaufenhaptiken in posteriore Richtung zur Linse auf- weisen. Auf diese Weise erhöht sich die Vorspannung aufgrund des für die Endbereiche der Schlaufenhaptiken größeren Abstandes zur Ruheposition außerhalb des Auges.
Fig. 8 bis Fig. 10 zeigen ein drittes Implantat 16, das vier Übertragungselemente in Form von in posteriore Richtung abgewinkelten Klemmprofilen 17 als Klemmmittel aufweist. Die Klemmprofile 17 weisen einen ersten Längssteg 18 und einen zweiten Längssteg 19 auf, die über einen Verbindungssteg 20 miteinander verbunden sind. Zwischen den Stegen ist eine Öffnung, insbesondere ein Durchgang 21 angeordnet. Die Verbindungsstege können insbesondere zumindest teilweise plan und/oder gebogen geformt sein. Weiterhin erlaubt dieses eine besonders flexible Konstruktion der Stege. Mittels der Klemmprofile 17 kann das dritte Implantat 16 am Kapsulorhexisrand 22 befestigt werden. Dazu werden die Hohlklemmprofile 17 abwechselnd auf der anterioren und posterioren Oberfläche des Kapselsackblattes angeordnet und können dadurch eine Klemmwirkung entfalten.
Im Übrigen kann die Anzahl der gezeigten Klemmprofile auch nach oben wie auch nach unten abweichen.
Fig. 11 bis Fig. 13 zeigen ein viertes Implantat 23, bei dem die Klemmprofile 17 teilweise scharnierartig aufgebogen werden können, bevor sie eingesetzt werden. Das vierte Implantat 23 ist ebenso dazu geeignet, am Kapsulorhexisrand 22 befestigt zu werden. Hierzu weist das vierte Implantat 23 die Halterung für die Linse 2 derart konstruiert auf, dass die die Übertragungselemente bildenden Klemmprofile 17 jeweils eine Gegenfläche 24 zuge-
ordnet aufweisen. Je eine Gegenfläche 24 und ein Bereich der Klemmprofile 17 bildet eine Klemmöffnung 25 als Klemmmittel 26. In die Klemmöffnung 25 wird ein Abschnitt des Kapsulorhexisrandes 22 eingebracht.
Fig. 14 bis Fig. 16 zeigen ein fünftes Implantat 41 mit nur zwei Klemmprofilen 17 die mit den beiden jeweils zugeordneten Gegenflächen 24 zwei Klemmöffnungen 25 für den Kapsulorhexisrand 22 bilden.
Entscheidend für die Funktion der in den Fig. 8 bis Fig. 16 gezeigten Implantate ist die fe- dernd-elastische Abwinkelung 7 der jeweiligen Übertragungselemente (Haptiken) von ca. 10° in Ruhelage außerhalb des Auges. Die Abwinkelung kann sich jedoch auch vorzugsweise in einem Bereich zwischen 5° und 15° in Ruhelage bewegen.
Fig. 17 bis 19 zeigen schematisch die prinzipielle Funktionsweise der in Fig. 8 bis Fig. 16 dargestellten „rhexisfixierten" Implantate. Ausgehend von einer mittleren Ruhelage, siehe Fig. 18, des in den Kapsulorhexisrand 22 eines vorderen und/oder hinteren Kapselblattes eingehängten Implantats, kommt es mit zunehmender Anspannung des Ziliarmuskels 33 über eine Entspannung der Kapselstrukturen 13 zur vollständigen bzw. weiteren Realisierung der primären Abwinkelung der Haptiken 17 mit gleichzeitiger axialer Verschiebung der optischen Linse 2 nach vorne. Dieses erzeugt die Nahakkommodation, siehe Fig. 17. Mit Entspannung des Ziliarmuskels 33, siehe Fig. 19, werden die Kräfteverhältnisse umgekehrt: Durch Anspannung des Kapselapparates 13 kommt es zur allmählichen Aufhebung der Haptikabwinkelung mit gleichzeitiger Mitnahme der Optik 2 nach hinten in Richtung Netzhaut Dieses erzeugt die Fern- bzw. Desakkommodation.
Die Übertragungselemente sind vorzugsweise über ihren gesamten Bereich flexibel sowie einstückig formschlüssig ausgebildet. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Material im Bereich der Klemmmittel über ein anderes Elastizitätsmodul als das Material in unmittelbarer Nachbarschaft zur Linse 2 verfügt. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass zumindest die Halterung 5 nebst den Klemmprofilen 17 und den Gegenflächen 24 einstük- kig stoffschlüssig sind. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die Linse 2 aus dem gleichen Material wie die Halterung 5 ist, insbesondere die Halterung 5 und die Linse 2 einstückig formschlüssig miteinander verbunden sind.
Eine Weiterbildung der in Fig. 1 bis 16 dargestellten Implantate sieht vor, dass der Kapselsack 11 neben der Linse 2 zusätzlich mit einem Gel 37 gefüllt ist ( ens refilling").
Fig. 20 zeigt das in Fig. 1 dargestellte erste Implantat 1 , das in ein Auge 28 implantiert ist. Über die Ziliarmuskeln 33 sowie die Zonulafasern 34 kann beispielsweise eine Zugkraft auf den Kapselsack 11 ausgeübt werden und dadurch das erste Implantat 1 für eine akkommodativ angepasste Fokussierung auf die Netzhaut 35 sorgen. Die gewünschte Fo- kussier- bzw. Akkommodationsfähigkeit wird durch die Federwirkung des ersten Implantats 1 in Verbindung mit der verbleibenden Kapselsackdynamik bei erhaltener Kontrakti- onsfähigkeit des Ziliarmuskels erreicht. Eine unterstützende Wirkung wird durch die zusätzliche Auffüllung des Kapselsackes mit einem Gel 37 erreicht.
Fig. 21 bis Fig. 23 zeigen verschiedenartige Implantate, wie sie oben beschrieben wurden. Sie alle können, vorausgesetzt die optische Linse ist aus flexiblem Material, jeweils mit einer Pinzette gefaltet in gewohnter Weise durch einen 3-4mm breiten Zugang ins Auge eingesetzt werden. Fig. 21 gibt an, wie beispielsweise das erste Implantat 1 aus Fig. 1 in das Auge eingesetzt werden kann. Fig. 22 gibt beispielsweise an, wie das zweite Implantat 15 aus Fig. 5 in den Kapselsack 11 eingesetzt wird. Fig. 23 gibt an, wie beispielsweise das dritte Implantat 16 aus Fig. 8 gefaltet eingesetzt werden kann.
Die Erfindung ist insbesondere bei Augen von Säugetieren einsetzbar, vorzugsweise bei Menschenaugen. Sie kann ein- wie auch beidseitig bei einem Säugetier ausgeführt werden. Neben dem Einsatz beim Menschen wird die Erfindung insbesondere bei Pferden, Hunden, Katzen, Rindern, Kamelen und anderen Lebewesen angewendet. Die Erfindung ist nicht nur im Rahmen der Kataraktchirurgie einsetzbar, sondern ebenfalls bei der refraktiven Chirurgie, beispielsweise als Ersatz oder auch Ergänzung zu einer Brille, insbesondere zur Presbyopiekorrektur.