Fangvorrichtung für Kleintiere
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fangvorrichtung zum Fangen von Kleintieren nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es sind eine Menge Vorrichtungen und Methoden bekannt, um Kleintiere wie z.B. Mäuse, Ratten, Marder etc. zu fangen und ggf. zu töten. Gerade auf offenen Feldern mit Bepflan- zungen, wie beispielsweise Obstplantagen, können z.B. Mäuse sehr grossen Schaden anrichten und müssen deshalb entfernt werden. Dafür können sie entweder eingefangen und wegge- führt werden oder sie werden durch vergasen, vergiften oder mittels Fallen getötet.
Bei den mechanischen Vorrichtungen wird herkömmlicherweise ein Köder in der Vorrichtung derart plaziert, dass das Tier über einen definierten Weg zum Köder geführt wird und dabei einen federbehafteten Auslösemechanismus betätigt, welcher entweder den Eingang zur geschlossenen Vorrichtung schliesst oder einen mit einer starken Feder angetriebenen Schwenk- oder Schlagmechanismus betätigt, welcher das Tier erschlagen sollte. Derartige Vorrichtungen werden häufig oberirdisch eingesetzt. Für einen unterirdischen Einsatz brauchen solche Vorrichtungen eine zeitaufwändige und umfangreiche Vorbereitung.
Aus der WO/CH00/00407 ist eine Fangvorrichtung bekannt, welche zuverlässig und sicher Tiere zu fangen vermag, und welche einfach positioniert und kontrolliert werden kann. Das Gehäuse dieser Fangvorrichtung ist als Hohlkörper ausgebildet und weist seitliche Öffnungen auf. Oberhalb der Öffnungen ist ein Schliesselement in Form eines Teils eines
Hohlkörpers längsverschiebbar angeordnet. Eine Wippe blockiert das Schliesselement, welches mittels einer Feder, die gegen die Decke des Gehäuses vorgespannt ist, in offener Stellung. Wenn der Schliessmechanismus über einen Aus- lösemechanismus freigegeben wird, beispielsweise beim Eintritt eines Tieres durch eine der Öffnungen, wird das Schliesselement durch die vorgespannte Feder nach unten gedrückt und das Tier im Bereich des Genicks erschlagen oder im Fangraum eingesperrt.
Ausgehend von dieser Ausführungsform bestand nun die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine derartige Fanvorrichtung weiter zu verbessern und insbesondere den Anreiz für ein Tier, die Falle zu betreten, zu verbessern. Weiter soll eine solche Fangvorrichtung für möglichst viele, un- terschiedliche Tierarten einsetzbar sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch eine Fangvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst .
Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängi- gen Ansprüchen 2 bis 24.
Die erfindungsgemässe Ausgestaltung der Fangvorrichtung erlaubt ein sicheres Bedienen, d.h. Spannen der Fangvorrichtung durch den am Schliesselement angeordneten Ladegriff. Damit kann eine sehr einfache, sichere und schnelle Handha- bung der Fangvorrichtung gewährleistet werden. Die hohe Effizienz der Fangvorrichtung kann durch einfache Anpassungen an die unterschiedliche Fangmuster von verschiedensten Tierarten gewährleistet werden.
Wenn vorzugsweise zwei oder mehrere Fangöffnungen ausgebildet sind, kann die Fangvorrichtung nicht nur einseitig sondern mehrseitig wirken. Damit kann sie beispielsweise im Bereich von Gangverzweigungen oder Mitten im Verlauf eines Ganges eingesetzt werden und unabhängig von der Durchgangsrichtung der Tiere wirken.
Vorzugsweise sind die Fangöffnungen derart gross bemessen, dass zwischen diesen Fangöffnungen nur ein geringer Steg ausgebildet ist. Dann muss der Richtungsverlauf der Gänge nicht genau eruiert werden, da selbst bei einem unausge- richteten Aufstellen der Fangvorrichtung keine Gefahr besteht, dass alle Fangöffnungen durch Erdmaterial abgedeckt werden und damit der Gang vollständig verschlossen resp. unterbrochen wird.
Ein weiterer grosser Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass die Fangvorrichtung einen sehr robusten und einfach wartbaren Aufbau aufweist und damit gerade beim Einsatz auf dem freien Feld mit hoher Wirtschaftlichkeit betrieben werden kann.
Wenn das Gehäuse vorzugsweise bis auf die Fangöffnungen geschlossen ausgebildet ist, kann insbesondere bei unterirdischem Einsatz kein Licht oder Luftzug von oben nach unten in die Gänge der zu fangenden Tiere eindringen. Es hat sich gezeigt, dass damit die Fangergebnisse bei gewissen Tieren weiter verbessert werden können, insbesondere bei Tieren, welche Lichteinfall und Durchzug meiden. Die geschlossene Bauart erlaubt auch das Einbringen von Ködern in die Fangvorrichtung, was unter anderem dazu beiträgt, dass Beifänge vermieden werden können.
Alternativ können gerade durch den Einsatz von gitterartigen Strukturen oder lichtdurchlässigen Materialen, sowie dem Einsatz von Lichtreizen, Geräuschreizen, taktilen Reizen und/oder Durchzug gewisse andere Tierarten dazu verlei- tet werden, die Fangvorrichtung zu betreten.
Durch den robusten Aufbau eignet sich die erfindungsgemäs- sen Fangvorrichtungen für eine Vielzahl von Einsatzgebieten. So kann sie beispielsweise im Erdbereich unterirdisch oder oberirdisch resp. im Wasser durch einfaches Aufstellen auf dem Boden oder Aufhängen eingesetzt werden. Eine beispielsweise oberhalb von Wasser angeordnete Aufhängevorrichtung für die Fangvorrichtung, welche diese beim Schliessen der Fangvorrichtung löst, erlaubt das Fangen und ertrinken der Tiere im Wasser.
Die bevorzugte Anordnung der Auslöse- und Hebelelemente erlaubt ein sehr rasches Ansprechen des Schliesselementes auch bei kleinsten Auslösekräften, wobei aber auch eine Sperrstellung vorgesehen ist, bei welcher die Vorrichtung nicht ausgelöst werden kann.
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachstehend anhand von Figuren noch näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 die Ansicht einer erfindungsgemässen Fangvorrichtung in der gespannten Position;
Fig. 2 die Ansicht des Gehäuses der Fangvorrichtung nach Figur 1;
Fig. 3 die Ansicht des Schliesselementes der Fangvorrichtung nach Figur 1;
Fig. 4 die detaillierte Ansicht vom Auslösemechanismus der Fangvorrichtung nach Figur 1;
Fig. 5 den schematischen Längsschnitt durch den Kopfbereich einer erfindungsgemässen Fangvorrichtung in der gespannten Position;
Fig. 6 den schematischen Längsschnitt durch die Fangvorrichtung nach Figur 5 in der geschlossenen Positi- on;
Fig. 7 den detaillierten Längsschnitt durch den Kopfbereich von Figur 5 in der gespannten Position;
Fig. 8 den detaillierten Längsschnitt durch den Kopfbereich von Figur 5 in der Sperrstellung;
Fig. 9 die Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Auslösers;
Fig. 10 die schematische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Führung resp. Halterung der Auslöserachse des Schliessmechanismus;
Fig. 11 die Ansicht des Fussbereiches einer erfin- dungsgemässen Fangvorrichtung mit zusätzlichen Elementen im Fangraum;
Fig. 12 die Ansicht einer alternativen Ausführungsform des Auslösers; und
Fig. 13 eine bevorzugte Ausführungsform des Deckels einer erfindungsgemässen Fangvorrichtung mit Dufthalter.
In Figur 1 ist die Ansicht einer erfindungsgemässen Fangvorrichtung dargestellt. Das vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisende hohlzylindrische Gehäuse 10 weist zwei seitliche Fangöffnungen 11 auf, welche seitlich durch die Stege 13 begrenzt sind. Es hat sich gezeigt, dass die Anordnung von zwei einander diametral gegenüberliegenden Fangöffnungen 11 in der breite von jeweils ca. 40% des Umfangs des Gehäuses 10 und damit verhältnismässig schmalen Stegen 13 zu guten Fangresultaten geführt hat.
Alternativ kann der Querschnitt des Gehäuses 10 auch recht- eckig, viereckig oder vieleckig ausgebildet sein und es können vorzugsweise mehr als nur zwei Fangöffnungen 11 am Gehäuse 10 ausgebildet sein. Weiter kann das Gehäuse 10 an seiner Aussenseite mit einer Isolation versehen sein.
Die Fangöffnungen 11 sind vorteilhaft unter Bildung einer Kante 12 an der unteren Stirnseite der Fangöffnungen 11 ausgebildet, welche als Griffkante für die zu fangenden Tiere dient.
Im Innern des Gehäuses 10 ist das Schliesselement 30 in Form eines nach unten ebenfalls vorzugsweise hohlzylind- risch ausgebildeten, einen Gang vortäuschenden, entlang der Innenwand des Gehäuses 10 verschiebbaren Elementes ausgebildet. Das Schliesselement 30 ist vorzugsweise gegen oben
zum Deckel 40 mit einer Feder 90, vorzugsweise einer Spiral-Druckfeder (hier nicht dargestellt), abgestützt.
Das Schliesselement 30 ist beispielsweise mit einem Spaltmass von ca. 1 mm von der Innenwand des Gehäuses 10 positi- oniert. Dieses Spaltmass kann aber auch wesentlich grösser sein und variieren. Dieses Spaltmass in Kombination mit der weiter unten beschriebenen Ausführung der Wippe 60 erlauben es, die zur Auslösung der Fangvorrichtung erforderliche Bewegung des ebenfalls weiter unten beschriebenen Auslösers 80 zu variieren. Das Spaltmass hat weiter den Vorteil, dass einerseits eine störungsfreie Bewegung des Schliesselemen- tes 30 innerhalb des Gehäuses 10 durch wenig Reibungswiderstand gewährleistet ist und andererseits ein Selbstreinigungseffekt durch mehrfaches Hin- und Herbewegen des Schliesselementes 30 erzielt wird. Dies kann besonders einfach durch das mit dem Schliesselement 30 verbundene Griffteil 50 erfolgen, welches vorzugsweise aus einer parallel zur Längsachse des Gehäuses 10 ausgebildeten Nut 14 nach Aussen oder nach Oben abragt. Dabei dient diese Nut 14 gleichzeitig als Führung für eine rotationsfreie Bewegung des Schliesselementes 30.
Im Innern des Gehäuses 10 ist parallel zur Gehäuselängsachse eine Auslöserachse 70 um ihre Längsachse schwenkbar angeordnet, welche unten bis in den durch die Fangöffnungen 11 zugänglichen Fangraum 15 des Gehäuses 10 ragt und oben aus dem Deckel 40 durch eine Öffnung 44 nach oben herausragt. Am unteren Ende der Auslöserachse 70 ist der Auslöser 80 angebracht, welche quer durch den Fangraum 15 in das Gehäuses 10 hineinragt. Das obere Ende der Auslöserachse 70 ist hier vorteilhaft u-förmig nach unten abgebogen und bil-
det die Spitze 71 der Auslöserachse 70. Die Spitze 71 der Auslöserachse 70 drückt in der dargestellten gespannten Position, wie sie nachfolgend in den Figuren 5 und 7 noch näher beschrieben wird, von oben auf die Spitze 61 der Wippe 60, welche schwenkbar am Ladegriff 50 befestigt ist, und fixiert damit die Wippe 60 in dieser Lage.
In Figur 1 sind weiter gestrichelt der Verlauf des Ganges dargestellt, in welchen die Fangvorrichtung hier beispielsweise eingesetzt worden ist. Vom Fangraum 15 nach unten kann sich ein falscher Gang fortsetzen, beispielsweise gebildet durch ein nach unten verlängertes Gehäuse 10 der Fangvorrichtung (ebenfalls gestrichelt dargestellt) .
In Figur 2 ist das hohlzylindrische Gehäuse 10 dargestellt. Erkennbar sind die unteren seitlichen Fangöffnungen 11, durch welche das zu fangende Tier den Fangraum 15 betreten kann, sowie die Nut 14 für den Ladegriff 50 des Schliesselementes 30. Das Gehäuse 10 ist beispielsweise einfach aus Metall, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl, herstellbar. Alternativ kann das Gehäuse auch aus einem Faserverstärkten Kunststoff hergestellt sein. Alternativ zum kreisrunden Querschnitt kann das Gehäuse 1 auch einen eckigen Querschnitt, beispielsweise einen quadratischen Querschnitt aufweisen, wie bereits erwähnt worden ist.
Der Fangraum 15 kann nach unten entweder offen ausgebildet sein, mit einem festen oder beweglichen Deckel vollständig oder nur teilweise, luft- und/oder lichtdicht oder - durchlässig oder mit einem Gitter 22 oder perforierten Deckel abgeschlossen sein.
Der Fangraum 15 kann vorteilhaft derart dimensioniert sein, dass die Zieltiere, d.h. die zu fangen gewünschten Tiere, den Ausloser 80 nur dann betätigen können, wenn sie den Fangraum 15 vollständig betreten haben und somit lebend ge- fangen werden. Andererseits kann der Fangraum 15 vorteilhaft derart klein dimensioniert sein, dass die Zieltiere nur mit dem Kopfbereich eindringen können, um den Ausloser 80 zu betätigen, und damit durch das Schliesselement 30 ein tiergerechter Genickschlag ausgeführt wird, welcher eine schnelle Tötung garantiert.
Der Fangraum 15 kann nach oben und/oder unten unterschiedlich tief ausgebildet sein, und eine steil nach oben und/oder unten verlaufende Abzweigung des Ganges vortauschen.
In Figur 3 ist die Ansicht des Schliesselementes 30 detaillierter dargestellt. Das Schliesselement 30 ist vorteilhaft ebenfalls hohlzylmdrisch aufgebaut und nach unten voll- standig offen. Der untere Rand 31 des Schliesselementes 30 weist vorzugsweise mehrere, hier beispielsweise zwei nach unten abragende Fusse 32 auf. Diese Fusse 32 weisen entweder wie dargestellt eine gerade Kante auf, können aber auch beispielsweise eine gezackte oder verzahnte untere Kante aufweisen oder vollständig fehlen. Diese Kante kann nach Bedarf mit unterschiedlichsten Materialien gepolstert sein, um die zu fangenden Tiere nicht zu verletzen. Durch entsprechende Dimensionierung der Langen resp. Hohe dieser Fusse 32 kann beispielsweise erreicht werden, dass ein in den Fangraum 15 eindringendes und den Ausloser 80 für das Schliesselement 30 betätigende Tier durch das Schliessele-
ment 30 erschlagen, aber dessen Haut nicht aufgerissen wird.
Der obere Rand 33 des Schliesselementes 30 ist vorteilhaft gegenüber der Längsachse schräg verlaufend ausgebildet. Ei- nerseits wird damit /insgesamt das Gewicht des Schliesselementes 30 reduziert und andererseits ein optimales Gleitverhalten innerhalb des Gehäuses 10 erzielt. Es hat sich nämlich gezeigt, dass durch die ungleichen Wandlängen entlang des Umfangs nicht eine exakt koaxiale Bewegung des Schliesselementes 30 im Gehäuse 10 resultiert, sondern vorteilhaft ein leichtes Vor- und Zurückschwingen während des Verschiebevorganges erzielt wird, was von grossem Vorteil für die zuverlässige Funktionstüchtigkeit der Vorrichtung ist .
Vorzugsweise ist zwischen dem unteren Rand 31 und dem oberen Rand 33 des Schliesselementes 30 ein Zwischenboden 34 angebracht. Dieser Zwischenboden 34 kann entweder eine vollständig geschlossene Platte sein, welche in der dargestellten Position mit den Innenwänden des Schliesselementes 30 verbunden, beispielsweise verschweisst ist, oder kann auch aus einem Gitter oder ähnlichen, mit Öffnungen 36 versehenen Absperrelementen bestehen, das nach belieben geöffnet oder geschlossen werden kann. Dieser Zwischenboden 34 begrenzt in der Verschlussposition der Vorrichtung, d.h. bei abgesenktem Schliesselement 30 den Fangraum 15 nach oben, und verhindert, dass ein im Fangraum 15 gefangenes Tier ggf. nach oben aus der Fangvorrichtung entweichen kann. An dieser Stelle kann auch eine Kamera installiert sein, welche das Verhalten der Tiere beim Betreten der Vor- richtung erfassen kann.
Am oberen Rand 33 des Schliesselementes 30 ist der nach Aussen oder Oben abragende Ladegriff 50 angebracht, beispielsweise angeschweisst . Der Ladegriff 50 ist als flächige Platte ausgebildet und weist vorteilhaft an seiner Un- terseite eine griffgünstige konkave Einbuchtung 54 auf. Damit kann der Ladegriff 50 ergonomisch günstig mit dem Finger einer Hand gegen die Spannrichtung des Schliesselementes 30 von der Verschlussposition in die gespannte Position verschoben werden.
Der Ladegriff 50 weist vorteilhaft an seinem oberen, äusse- ren Rand eine Bohrung 51 auf, über welche die Wippe 60 schwenkbar mit dem Schliesselement 30 verbunden werden kann, wie dies in Figur 4 detailliert dargestellt ist.
Die Wippe 60 ist dabei vorteilhaft als u-förmiger Bügel ausgebildet, dessen beide freien Schenkel den Ladegriff 50 umschliessen und über nach innen gerichtete Zapfen 62 in die Bohrung 51 des Ladegriffes 50 eingreifen. Damit wird auf einfache Weise die schwenkbare Verbindung zwischen Ladegriff 50 und Wippe 60 realisiert. Vorteilhaft können die Zapfen 62 direkt aus dem Material der beiden Schenkel gebildet sein, oder ggf. separat eingesetzt werden.
Der Verbindungssteg zwischen den beiden Schenkeln der Wippe 60 weist vorzugsweise eine nach Aussen abragenden, dreieck- förmige Spitze 61 auf, gegen welche die Spitze 71 der Aus- löserachse 70 in Auflage gebracht werden kann. Durch diese Ausbildung der Spitze 61 wird diese Auflage bereits durch eine kleine Verdrehbewegung der Auslöserspitze 71 aufgehoben, wie dies beim Betätigen der Auslöserachse 70 durch ein den Fangraum 15 betretendes Tier erfolgt.
Die Spitze 61 der Wippe 60 kann aber auch breiter ausgebildet sein um die zur Auslösung des Mechanismus erforderliche Bewegung des Auslösers 80 deutlich zu vergrössern. Der Auslösewinkel kann damit gezielt den Zieltieren angepasst wer- den.
Als Auflage zur Fixierung der Wippe 60 dient beispielsweise ein durch den Deckel 40 gebildeter Kragen 45, welcher vom Rand des Gehäuses 10 abragt und einen Schlitz 41 zum Durchführen sowohl des Ladegriffes 50 wie auch der Wippe 60 auf- weist. Der Schlitz 41 ist T-förmig ausgebildet, damit die Wippe 60 eine Schwenkbewegung von ihrer horizontalen Lage in der gespannten Position in eine vertikale Lage in der ausgelösten Position innerhalb des Schlitzes 41 ausführen kann.
Die Oberfläche der Kante 42 des Kragens 45 dient dabei als Anschlag für die Wippe 60 in der gespannten Position, d.h. wenn die Wippe 60 durch die Spitze 71 der Auslöserachse 70 in der leicht geneigten Lage fixiert ist, wie dies aus Figur 5 hervorgeht.
Sobald nun die Spitze 71 der Auslöserachse 70 vom Anschlag an die Spitze 61 der Wippe 60 wegbewegt wird, kann die durch die Feder 90 auf das Schliesselement 30 ausgeübte Spannung die Bewegung des Schliesselementes bewirken.
Durch die Bewegung des Schliesselementes 30 wird der Lade- griff 50 ebenfalls nach unten bewegt, was durch ein Verschwenken der Wippe 60 von der leicht geneigten in die vertikale Lage ermöglicht wird. In Figur 6 ist diese Lage nach
dem Lösen der Spitze 71 der Auslöserachse 70 schematisch dargestellt .
In Figur 7 ist nochmals im Längsschnitt durch den Deckel 40 die Position der Wippe 60 in der gespannten Position darge- stellt. Die Wippe 60 liegt dabei im Wesentlichen auf der Kante 42 des Schlitzes 41 am Kragen 45 des Deckels 40 auf und wird durch die Spitze 71 der Auslöserachse 70 gegen die nach oben wirkende Kraft, welche über den Ladehebel 50 und die Zapfen 62 auf die Wippe 60 übertragen wird, fixiert.
Die Auslöserachse 70 wird ihrerseits durch den Sicherungsring 74, der in einer Nut 73 (nicht dargestellt) eingerastet ist, in eine hohe Position fixiert. Damit wird erreicht, dass die Auslösebewegung der Wippe 60 schon teilweise vollzogen ist und dass die Wippe 60 nur einen redu- zierten Weg vollziehen muss, um das Schliesselement 30 freizugeben, d.h. es wird dadurch ein Geschwindigkeitsgewinn erzielt.
Die geneigte Ausrichtung der Wippe 60 in der gespannten Position bewirkt zudem, dass das Schliesselement 30 in einer relativ labilen Lage zwischen den Wänden des Gehäuses 10 gehalten wird, womit eine Reibung der Wände zwischen dem Schliesselement 30 und dem Gehäuse 10 weitgehend vermieden wird. Die vertikale Verschiebbarkeit der Auslöserachse 70 erlaubt zudem, dass der Auslöser 80 die Schliessung der Fangöffnungen 11 durch das Schliesselement 30 nicht blockieren kann.
Durch die T-förmige Ausbildung des Schlitzes 41 und zum Gehäuse 10 hin verschwenkten Enden 63 der Wippe 60 lässt sich
eine stabile Sperrposition der Fangvorrichtung einstellen, bei welcher keine Auslösung des Schliesselementes 30 erfolgen kann, wie dies schematisch in Figur 8 dargestellt ist. Hierfür wird die Wippe 60 nach Aussen verschwenkt, wodurch eine Auflage an beide Kanten 42 des Schlitzes 40 erfolgt. Diese stabile Auflage kann nur von Aussen durch den Benutzer wieder aufgehoben werden, indem die Wippe 60 um 180° in die in Figur 7 dargestellt Lage geschwenkt wird. Damit kann auf einfache Weise eine Sicherung der Fangvorrichtung rea- lisiert werden, beispielsweise für Wartungsarbeiten oder zum Einbringen oder Entfernen von Gegenständen in den Fangraum 15.
Anstelle der in den Figuren 5 und 6 angedeuteten Druckfeder 90 kann auch eine Zugfeder als Spannorgan eingesetzt wer- den. Weiter ist es durchaus auch denkbar, andere Antriebsarten wie beispielsweise hydraulische oder pneumatische Antriebe vorzusehen, bei welchem die Druck- resp. Zugkraft auf das Schliesselement 30 über ein mittels der Auslöserachse 70 betätigten Ventils und entsprechenden Betätigungs- zylinder übertragen werden kann. Ebenfalls ist es denkbar, den Antrieb mittels eines Elektromotors zu realisieren, insbesondere dann, wenn die Schliessgeschwindigkeit des Schliesselementes 30 von untergeordneter Bedeutung ist. Weiter ist es auch denkbar, dass das Schliesselement 30 py- rotechnisch angetrieben wird, d.h. durch die Auslösung einer Sprengladung betätigt wird, womit ggf. das Zieltier auch getötet wird. Bei diesen Antriebsarten müsste jeweils die Auslösestange 12 mit einem entsprechenden Ventil oder Schalter gekoppelt werden. Denkbar ist auch das Anbringen
eines Sammelraumes für gefangene Tiere, welcher vom eigentlichen Fangraum 15 durch eine Einwegschleuse getrennt ist.
In Figur 9 ist die Ansicht der bevorzugten Ausbildungsform des Auslösers 80 am unteren Ende der Auslöserachse 70 dar- gestellt. Der Auslöser 80 ist dabei als Federkörper 83 ausgebildet, von dem der Auslöserarm 84 im wesentlichen senkrecht von der Auslöserachse 70 abragt. Dies hat den Vorteil, dass der Auslöser 80 einfach auf das untere Ende der Auslöserachse 70 aufgeschoben und in der gewünschten Höhe fixiert werden kann. Somit kann diese Höhe variiert werden, um sie an das Zieltier anzupassen. Die Federwirkung des Federkörpers 83 hält dabei den Auslöserarm 84 in der entsprechenden Position und besitzt auch eine genügend grosse Reibungskraft, um die Auslöserachse 70 im Gehäuse 10 verdrehen zu können und damit die Spitze 71 der Auslöserachse 70 von der Spitze 61 der Wippe 60 wegzubewegen. Durch das Anbringen von links- und rechtsgewickeltem Federkörper 83 lässt sich eine Richtungskorrektur der Auslöserarme 84 auch in eingebautem Zustand leicht durchführen.
Der Auslöser 80 kann auch vorzugsweise die Form einer teilweise oder vollständig geschlossenen Auslöserwand 81 haben, wobei die allfällige Öffnung 82 durch eine Gitter oder ein durchsichtiges Material abgedeckt sein kann, wie dies in Figur 12 dargestellt ist.
Die Auslöserachse 70 ist vorteilhaft innerhalb des Gehäuses 1 in den Bohrungen 44 des Deckels 40 resp. 35 des Zwischenbodens 34 schwenkbar und in der Höhe verschiebbar gelagert. Alternativ kann die Lagerung gerade im oberen Bereich des Gehäuses 10 oder im Schliesselement 30 über eine aus der
Gehäusewand nach Innen gebogenen Lasche 110 mit einer Bohrung 111 erfolgen, wie in Figur 10 schematisch dargestellt. Diese Lasche 110 kann am Gehäuse 10 alternativ auch gegen Aussen abstehend ausgebildet sein und dabei die Auslöser- Stange 70 an der Aussenseite des Gehäuses 10 entlang geführt sein. Dies insbesondere dann, wenn anstelle eines geschlossenen Deckels 40 lediglich ein Gitter als oberer Ab- schluss im Gehäuse 10 eingesetzt wird.
Um ein zu fangendes Tier sicher vollständig in den Fangraum 15 zu locken, können im Bereich der Fangöffnungen 11 zusätzliche Führungselemente 100, wie Führungstritte 101, eingesetzt sein, wie dies aus Figur 11 hervorgeht. Die Führungstritte 101 können nur im Fangraum 15 angeordnet sein, oder nach Aussen aus der Fangöffnung 11 herausragen. Eine Führungswand 102 kann das Tier weiter nach oben oder unten in den Fangraum 15 leiten, beispielsweise in Form von einzelnen Tritten oder durch einen konvex nach oben oder unten gebogenen Körper resp. Platte resp. Fläche.
Der Auslöser 80 wird in diesem Fall ebenfalls höher oder tiefer an der Auslöserachse 70 angeordnet, ggf. sogar oberhalb oder unterhalb des Öffnungsbereiches der Fangöffnungen 11.
Vor den Fangöffnungen 11 können Führungskanäle angebracht werden, womit beim überirdischen Einsatz gewissen Nicht- Zieltieren der Zugang zur Fangvorrichtung verwehrt werden kann, andererseits die Attraktivität der Fangvorrichtung für die Zieltiere erhöht werden kann.
Falls der Fangraum 15 nicht vollständig geschlossen ausgeführt wird, beispielsweise durch Anbringung von einzelnen, kleinen Lochern resp. Durchgangen in der Seitenwand des Gehäuses 10 und/oder des Schliesselementes 30 resp. des Zwi- schenbodens 34 und/oder des Deckels 40 und/oder des Bodens 20 lassen sich entsprechend der zu fangenden Tierart spezifische Lockmittel, Licht-, Geräusch-, Durchzugseffekte oder taktile Effekte anwenden. So kann beispielsweise der Fangraum 15 im oberen Bereich damit erhellt werden, falls die Fangvorrichtung im Boden eingesetzt werden soll, oder es lassen sich Duftstoffe einbringen, welche die Tiere anlocken und zum Eindringen m den Fangraum 15 verlocken. So lasst sich beispielsweise in einer im Deckel 40 angebrachten lösbaren Abdeckung 46 ein Dufthalter 47 integrieren, wie dies in Figur 13 dargestellt ist.
Falls die Fangvorrichtung auf ebenem Boden eingesetzt werden soll, kann diese auch auf einer Standplatte angeordnet werden, entweder losbar oder fest mit dieser Standplatte verbunden.
Durch die Wahl der Dimensionen der Fangvorrichtung lasst sich diese für eine Vielzahl von unterschiedlichen Tieren einsetzen, und durch die oben beschriebenen Ausfuhrungsvarianten vorteilhaft entweder zum unmittelbaren und zuverlässigen Toten der Tiere oder zum lebend Fangen der Tiere einsetzen.
Vorteilhaft kann das Schliesselement 30 an seiner Unterseite Rastmittel (nicht dargestellt) , beispielsweise in Form von federnd nach Aussen gebogenen Laschen aufweisen, welche in der geschlossenen Position, d.h. bei vollständig abge-
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senktem Schliesselement 30, in entsprechende Ausnehmungen im Wandbereich des Gehäuses 10 federnd eingreifen und damit das Schliesselement 30 in dieser Lage gegen ungewolltes Verschieben blockieren. Damit kann zuverlässig verhindert werden, dass sich ein gefangenes Tier selbst oder durch Unterstützung von anderen Tieren aus der Fangvorrichtung befreien kann.