Mobiltelefon
Die Erfindung betrifft ein Mobiltelefon nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Mobiltelefone der eingangs geschilderten gattungsgemäßen Art sind in vielfacher unterschiedlicher Ausgestaltung im Stand der Technik bekannt. Bei den gattungsgemäßen Mobiltelefonen kann es sich um so genannte Handys handeln, allerdings werden als Mobiltelefone im Sinne dieser Anmeldung auch solche Telefone verstanden, die als „schnurlose" Tele- föne bekannt sind, d. h. Telefone, bei der eine Basisstation vorhanden ist, und bei denen ein oder mehrere Mobiltelefone mit dieser Basisstation drahtlos kommunizieren können. Die Infrarotschnittstelle zum Datenaustausch dient beispielsweise der Übermittlung von SMS-Nachrichten von oder an einen externen PC. Die Verbreitung von Mobiltelefonen ist bereits heute so groß, dass viele Benutzer zur ständigen Erreichbarkeit derartige Mobiltelefone nahezu jederzeit mit sich führen. Die Beobachtung des ständig wachsenden
Marktes der Komunikationselektronik zeigt darüber hinaus, dass dort eine immer größere Anzahl infrarot- fernbedienbarer Geräte verfügbar ist. Problematisch bei der Benutzung dieser Geräte im privaten und geschäftlichen Umfeld ist hierbei, dass nahezu jedes derartig fernbedienbare Gerät mit einer eigenen speziellen Fernbedienung ausgerüstet ist, was die Bedienung der unterschiedlichen Geräte nicht unbedingt komfortabel gestaltet, weil zumeist die passende Fernbedienung erst auffindbar sein muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, zum einen die Ansteuerung der vorhandenen elektronisch fernbedienbaren Geräte komfortabler zu gestalten, und gleichzeitig die Verfügbarkeit für entsprechende Fernbedienungsvorrichtungen zu steigern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen eines Mobiltelefons entsprechend dem Anspruch 1 durch die im kennzeichnenden Teil dar- gelegte technische Lehre gelöst.
Gemäß dieser technischen Lehre weist ein erfindungsgemäßes Mobiltelefon eine mit der Datenschnittstelle gekoppelte Fernbedienungsvorrichtung zur Steuerung externer elektro- nisch fernbedienbarer Geräte auf. Die neuartige Kombination eines Mobiltelefons mit einer Fernbedienungsvorrichtung bietet insbesondere den Vorteil, dass die Funktionalitäten eines konventionellen Mobiltelefons - wie beispielsweise eines Handys oder eines schnurlosen Telefons - mit denen einer programmierbaren Fernbedienungsvorrichtung vorzugsweise auf Infrarotbasis in einem Gerät vereinigt sind. Durch die Tatsache, dass vielfach ein Mobiltelefon vom Benutzer ständig mitgeführt wird, wird ggf. sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich die Einsetzbarkeit
erweitert, da sowohl vorrangig im privaten Bereich vorhandene Stereoanlagen, TV-Geräte, Videorecorder, Satelliten- Receiver mit dem neuartigen Mobiltelefon gesteuert werden können, darüber hinaus jedoch auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten vorhandene elektronische Geräte - wie Gara- gentorantriebe, Zentralverriegelungen für Pkws und in diesen vorhandene Autoalarmanlagen, Hausalarmanlagen, Codeschlösser und dgl.. Der Benutzer eines erfindungsgemäßen Mobiltelefons kann darüber hinaus natürlich auch am Ar- beitsplatz vorhandene Computer, Zugangsberechtigungsvorrichtungen, Heizungssteuerungen, Anrufbeantworter, Raumbeleuchtungen, Klimaanlagen, Roboter usw. fernbedienen, ohne auf spezielle Gerätschaften zurückgreifen zu müssen. Die oben im Einzelnen aufgeführten Geräte stellen natürlich nur eine Auswahl dar, wobei natürlich auch andere Haushaltsgeräte - wie beispielsweise Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Backöfen, Mikrowellengeräte, Wecker und Rollladensteuerungen - mittels der speziellen Ausgestaltung des Mobiltelefons steuerbar sind.
Die in dem erfindungsgemäßen Mobiltelefon vorhandene Fernbedienungsvorrichtung kann hierbei bereits vom Hersteller mit entsprechenden Fernbedienungs-Codes für die unterschiedlichen elektronischen Geräte ausgestattet werden.
Darüber hinaus ist es entsprechend einer besonderen Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung zweckmäßig, die Fernbedienungsvorrichtung für die Kommunikation mit verschiedenen externen Geräten programmierbar zu gestalten. Die Programmierung kann hierbei mittels der auf dem Mobiltelefon serienmäßig vorhandenen Tastatur erfolgen, wobei dies üblicherweise dadurch geschieht, dass beliebige Signale einer beliebigen Empfangseinheit eines elektronischen Gerätes über die Infrarotschnittstelle des Mobiltelefons
eingelesen und gespeichert und einer Tastenkombination eines Menues oder einem Sprachbefehl zugeordnet werden, wobei die heutige Speichertechnik die Aufnahme einer nahezu beliebigen Anzahl von Fernbedienungsbefehlen erlaubt, und hierbei naturgemäß eher eine Begrenzung an der Übersichtlichkeit und Abrufmöglichkeit der gespeicherten Fernbedienungsbefehle gebunden ist.
Eine andere Art der Programmierung sieht vor, die Daten für die Programmierung der Fernbedienungsvorrichtung durch Laden der entsprechenden Informationen aus dem Internet zu erlangen, zumal eine steigende Anzahl von Mobiltelefonen, zum Beispiel Wap-Handys oder UTMS-Handys bereits heute die Möglichkeit des Datenaustausches via Internet gestatten. Ein derartiger Informationsaustausch bietet darüberhinaus den Vorteil, dass eine ständige, u. u. automatische Aktualisierung der Programmiercodes verschiedener, insbesondere neuer am Markt befindlicher Geräte erfolgen kann. Der Informationsaustausch kann dabei in regelmäßigen Zeitabstän- den beispielsweise immer dann geschehen, wenn ein Mobiltelefon zwecks Akkuladung in die entsprechende Ladestation eingeführt wird. Dies hätte den zusätzlichen Vorteil eines möglichen Datenaustausches über das Stromnetz. Zur Beschleunigung des Datenaustausches ist auch die Einrichtung so genannter Zeitfenster mit geringerer Belastung des Internet-Netzes denkbar.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann das erfindungsgemäße Mobiltelefon dabei so ausgestat- tet sein, dass die Fernbedienungsvorrichtung nicht im vorhandenen Mobiltelefon direkt, sondern in einem bereits vorhandenen Plug-In-SIM integriert ist. Eine andere Möglichkeit der Einbindung der Fernbedienungsvorrichtung in das Mobiltelefon besteht darin, die Fernbedienungsvorrichtung
auf einer Chipkarte anzuordnen, die in eine innerhalb des Mobiltelefons integrierte Lesevorrichtung einschiebbar ist. Darüber hinaus kann die Fernbedienungsvorrichtung auf einem in das Mobiltelefon einsetzbaren Einschubmodul angeordnet sein, wobei das Einschubmodul in eine geeignete Halterung innerhalb des Mobiltelefons einsetzbar ist.
Zusätzlichen Komfort erhält das erfindungsgemäße Mobiltelefon dadurch, dass die integrierte Fernbedienungsvorrichtung eine Kindersicherung aufweist, wobei insbesondere eine unbefugte Benutzung von Fernsehgeräten oder Computern ausgeschlossen wird. Natürlich kann die Fernbedienungsvorrichtung neben oder anstatt einer Kindersicherung allgemein eine Kontrollvorrichtung zur Prüfung der Benutzungsbe- rechtigung für das Mobiltelefon aufweisen. Die Kontrollvorrichtung zur Prüfung der Benutzungsberechtigung kann hierbei beispielsweise mittels eines Zahlencodes oder eines Iris-Scan-Bausteines vorgenommen werden, eine andere Art der Prüfung ist durch Abfrage eines genetischen Fingerab- druckes möglich und insbesondere als Kindersicherung eignet sich eine Stimmerkennung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Figur näher beschrieben.
Figur ein Blockschaltbild eines Mobiltelefons,
Eine tragbare Kommunikationseinheit, insbesondere ein Mobiltelefon 1, besteht im wesentlichen aus eine Steuerein- heit 2, die mindestens einen Mikroprozessor aufweist und mit einer Speichereinheit 3 (Speicher) verbunden ist. Ferner ist die Steuereinheit 2 mit einer Eingabeeinheit 4, die vorzugsweise als Tastenfeld mit einer Mehrzahl von Tasten ausgebildet ist, sowie einer Anzeigeeinheit 5, die Vorzugs-
weise als LCD-Display ausgebildet, ist verbunden. Zur Vermittlung von Informationen (Sprachinformationen, digitale Informationen) ist eine Sende-/Empfangseinheit 6 vorgesehen, mittels derer eine Kommunikation über das GSM-Netz mit einem weiteren Mobilfunkteilnehmer erfolgen kann. Zur Ortsbestimmung des Mobiltelefones 1 weist dasselbe eine GPS- Einheit 7 auf, die eine GPS-Empfangseinheit beinhaltet zum Empfang und Bestimmung des aktuellen Ortes des Mobiltelefones 1.
Die oben beschriebenen Baueinheiten des Mobiltelefones 1 werden mittels einer Stromversorgungseinheit 8, die vorzugsweise als ein Akku ausgebildet ist, mit elektrischer Energie versorgt.
Ferner weist das Mobiltelefon 1 eine Kontaktierungsschnitt- stelle 22 auf, die im Bereich einer Aufnahme zum Einsetzen einer Plug-In-SIM-Karte 23 vorgesehen ist. Die SIM-Karte 23 dient zur Identifizierung des Mobiltelefonnutzers und er- möglicht die Kommunikation mittels des Mobiltelefons.
Ferner weist das Mobiltelefon 1 eine Datenschnittstelle 24, insbesondere eine Infrarot-Datenschnittstelle, auf, mittels derer eine drahtlose Kommunikation mit einem externen Gerät 20 ermöglicht wird. Die Datenschnittstelle 24 ist mit einer in dem Mobiltelefon integrierten Fernbedienungsvorrichtung 21 elektrisch verbunden. Die Fernbedienungsvorrichtung 21 kann zum einen als zusätzliche elektrisch programmierbare Schaltung (PLA) ausgebildet sein. Alternativ kann die Fern- bedienungsvorrichtung 21 auch als Fernbedienungsprogramm ausgebildet sein, das in der Speichereinheit 3 oder in einem Speicher auf der SIM-Karte 23 angeordnet sein kann. Die Fernbedienungsvorrichtung 23 beinhaltet Kommandos, die über die Datenschnittstelle 24 zu dem externen Gerät 20 übermit-
telbar werden und mittels derer das externe Gerät 20 gesteuert werden kann.
Nach einer alternativen Ausführungsform kann die Daten- schnittsteile 24 als Funkdatenschnittstelle ausgebildet sein, mittels derer eine einseitige oder zweiseitige Kommunikation zu dem externen Gerät 20 ermöglicht wird. Die Datenschnittstelle würde in diesem Fall zumindest als eine gesonderte Sendeeinheit ausgebildet sein. Alternativ könnte diese Schnittstelle auch in die vorhandene Send- /E pfangseinheit 6 integriert sein.
Darüber hinaus ist es als nahezu selbstverständlich anzusehen, dass die mit Hilfe des Mobiltelefons mittels der Fern- bedienungsvorrichtung zusätzlich vorzunehmenden Handhabung gleichzeitig mit laufenden Telefonaten, Faxübertragungen, SMS-Übertragungen, E-Mailtransfers, wie deren Übertragungen oder Spielfunktionen des Mobiltelefons, durchführbar sind. Darüber hinaus sollte das erfindungsgemäße Mobiltelefon ei- ne Möglichkeit bieten, bereits programmierte Infrarot- Fernsteuerungsbefehle elektronischer Geräte zu einem anderen mit einer entsprechenden Fernsteuerungsvorrichtung ausgestatteten Mobiltelefon zu übermitteln. Auf diese Weise lässt sich eine mehr oder weniger zeitaufwendige Neupro- grammierung zu benutzender Geräte vermeiden.
Da es sich bei der nunmehr möglichen Fernbedienung externer Geräte mittels eines Mobiltelefons in erster Linie um die Übertragung elektronischer Steuerbefehle handelt, ist es darüber hinaus denkbar, eine derartige Fernbedienungsvorrichtung innerhalb eines Mobiltelefons durch Ergänzung der bereits vorhandenen Software auf dem Plug-In- SIM vorzunehmen. Auf diese Weise könnten bereits mit einer Infrarotschnittstelle versehene Mobiltelefone problemlos
nachgerüstet und somit eine Aufwertung derartiger Geräte vorgenommen werden. Darüber hinaus bietet insbesondere die Einbindung der Fernbedienungsvorrichtung in bereits im Mobiltelefon vorhandene Baugruppen, wie den Plug-In-SIM die einfache Möglichkeit, neu zu entwickelnde Geräte mit diesem zusätzlichen Zubehör auszustatten.
Natürlich kann die Fernbedienungsvorrichtung auch dazu vorgesehen werden, andere Datenübertragungen wie Videotextin- formationen vom TV-Gerät, eine Videoaufnahme von einem Camcorder oder die Übertagung von Videos, Bildern oder anderen Dateien von handy zu Handy zu steuern, was den zusätzlichen Vorteil eines gebührenfreien Datentransfers mit sich brächte.