EP4409492A1 - Lagereinheit, lageranordnung und verwendung - Google Patents
Lagereinheit, lageranordnung und verwendungInfo
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- EP4409492A1 EP4409492A1 EP22800599.7A EP22800599A EP4409492A1 EP 4409492 A1 EP4409492 A1 EP 4409492A1 EP 22800599 A EP22800599 A EP 22800599A EP 4409492 A1 EP4409492 A1 EP 4409492A1
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- EP
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- storage
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Definitions
- the invention relates to a storage unit for temporarily storing goods and/or logistics components, an associated storage arrangement and an associated use.
- the invention relates to a storage unit for temporarily storing goods and/or logistics components.
- the storage unit has a wall and a closure device.
- the wall encloses an interior space for temporarily storing the goods and/or logistics components, leaving an opening free.
- the closure device closes the opening in a closed state and completely or partially opens the opening in an open state.
- Such a storage unit can be used to create an interim storage facility in which goods to be delivered and/or logistics components used for this purpose can be temporarily stored.
- goods such as parcels or postal items can be temporarily stored in such a storage unit, so that a deliverer or a vehicle can cover the "last mile" after the temporary storage.
- delivery processes can be straightened out and delivery can be carried out faster and more efficiently overall.
- the storage unit can also take on other functionalities, for example those which are described further below. This results in a particularly advantageous combined use, particularly in inner-city areas.
- Goods can, for example, be parcels or letters, which are delivered in typical postal traffic.
- Logistics components can be, for example, handling containers, cargo bikes, mobile parcel stations, mobile parcel boxes, roll containers or delivery vehicles, especially those that are designed for the "last mile", i.e. for delivery to the actual recipient in the destination area after a longer transport. Likewise, such logistics components can also be used to collect goods.
- the wall can be used in whole or in part to define the interior space.
- An enclosing is to be understood here in particular as meaning that the wall encloses the interior at least to the extent that typical components stored or used in the storage unit are no longer accessible from the outside through the wall and are protected from the effects of the weather. This does not rule out the existence of individual openings such as ventilation slots or emergency access, which are typically designed in such a way that it is not possible to insert or remove goods or other components through them.
- the locking device can selectively close the opening to prevent unauthorized access. If the locking device is opened, access to the goods or logistics components stored in the storage unit is possible and other goods or logistics components can also be temporarily stored in the storage unit.
- the wall has a bottom section on the underside, with a ramp expediently being in the bottom section is formed, which is preferably directly adjacent to the opening.
- a ramp can be integrated into the storage unit, which is basically available. In particular, it is designed to be permanent. So it doesn't have to be re-manufactured each time you use it.
- separate elements can be dispensed with, which in known designs must first be folded out after the opening unit has been opened, which is fundamentally associated with an expenditure of muscle power and with generation of noise. In urban areas in particular, this can cause considerable nuisance to residents.
- the ramp described herein which is typically permanently formed in the storage unit and which, in particular, does not have to be folded out or otherwise provided after each opening of the closure device, thus achieves a considerable advantage, since the storage unit can be used directly for pushing in or pushing out roll containers or others Units can be used and no additional noise is generated.
- the bottom section can be a bottom plate of the storage unit, for example, which delimits the interior space at the bottom.
- the bottom section can be understood in particular as part of the wall.
- the ramp can be designed as a sloping surface in the floor section. This can mean in particular that the inclined surface is formed relative to a support on the underside.
- the inclined surface can be designed in such a way that material is not present in comparison to an otherwise cuboid or plate-shaped base plate or a cuboid or plate-shaped base section to form the inclined surface.
- the ramp can in particular lead to a storage area on the inside, ie inside the storage unit, which is formed by the floor section.
- the storage area can be formed in particular on an end of the ramp opposite the opening and/or the closing device.
- a vehicle or other element driving directly onto the ramp from the outside through the opening with the closure device open can gain height on the ramp and then reach the parking area directly.
- the floor section can form a flat storage area within the storage unit, in particular next to the ramp.
- the storage area is used in particular for storing logistics components such as roll containers, vehicles such as cargo bikes or other mobile elements.
- the shelf can be formed in particular on an upper side of the floor section. In particular, it can be provided that there are no further components between the floor section and the storage area. In other words, the shelf can be formed directly on the floor section. This allows for easy implementation and avoids an unnecessary increase.
- the floor section typically rests directly on a subsurface such as a parking space.
- the bottom section can be designed in particular as a solid plate.
- the solid plate has no cavities or other recesses in its interior.
- the bottom section can have a constant thickness, in particular outside the ramp. This allows for a simple implementation. In particular, a flat storage area can also be realized in this way in a simple manner
- the ramp can have its deepest point or its deepest section at the opening.
- a bottom slat of the roller door can be directly above the lowest point or the lowest section of the ramp when it is closed. This allows the most pleasant possible transition from a surrounding floor on which the storage unit stands to the interior of the logistics unit.
- a line can in particular designate a straight section with the same height.
- the ramp can be designed to rise inwards from the opening as the distance from the opening increases. This allows effortless and quiet insertion of a component such as a roll container or a Cargo bikes are made possible. This component can also be pulled out again.
- the ramp may have the same height at some or all distances from the opening.
- the ramp can thus for example be designed with a constant cross-section, in particular when considering a part which forms the ramp until it rests on the ground or transitions to the ground.
- the cross section can in particular be triangular.
- the cross section can be constant along a direction which is parallel to an extension of the opening and/or horizontal.
- the ramp can in particular be formed entirely or partially on a ramp part, with the ramp part being fastened to another component of the storage unit on the inside so that it can pivot towards the opening.
- a ramp part By means of such a ramp part, an automatic height compensation of any unevenness that may occur outside or inside the storage unit can be achieved.
- the ramp part is in particular a part that completely or partially forms the ramp, on which, for example, a slope is formed during use, which can be used to push cargo bikes or other units into the interior.
- the other component to which the ramp part is attached can in particular be part of the floor section.
- This pivotable attachment which can be realized for example by a hinge, is in particular on the inside of the opening, which means in particular that it is located, for example, under the interior of the storage unit and in particular on the inside of the opening and thus also the closure device. This allows the ramp part to be pivoted in such a way that the ramp functionality is already available at the opening.
- the ramp part can in particular be designed to rest on a base opposite to an end at which it is pivotably attached and/or to form a smooth transition to the base.
- a component such as a trolley can be pushed onto the ramp part and thus onto the ramp, and when leaving the ramp part can also slidably into a sub-floor of the interior outside the ramp portion. This allows the ramp to be used particularly easily for the purpose already explained.
- the ramp part can be fastened in particular by means of a hinge and/or pivotable about a horizontal axis.
- An orientation such as horizontal refers to a typical orientation of the bearing unit in typical use.
- the ramp part can, for example, be pivotable by a maximum of 30°.
- the ramp part can be designed in such a way that, even when the closure device is in the closed state, it rests on a floor on which the storage unit is standing. It is therefore advantageously possible to dispense with the time-consuming process of folding it out each time it is used and then folding it back again afterwards.
- the ramp can in particular be designed to take up the height of a floor at the opening and/or at one end of the floor section and/or to form a smooth transition to the floor on which the storage unit stands.
- a smooth transition is to be understood in particular as a transition which, in the event that a roller typically used by logistics components rolls over it, causes no or only a very small abrupt height difference in this roller.
- the wall can comprise at least one side element which is removably attached. This allows access from the side, for example for inspection purposes, and/or to combine several storage units into a storage arrangement, which will be discussed in more detail below.
- the closure device can be a roller door.
- a door for example a hinged door, or other element for closing and opening the opening can also be used.
- the storage unit can in particular have an access control device which can be addressed by means of an operating unit attached to the storage unit and/or by means of radio communication and is configured to release the locking device from the closed state to the open state in response to a validated access request.
- the access control device can thus selectively control access to the storage unit.
- a code can be entered into the operating unit, or a card or another means of identification can be inserted or connected to it for communication.
- short-range communication such as NFC or a mobile radio network can be used, for example.
- An operator can then use a mobile phone or other mobile device capable of data communication, for example, to enter a code, activate an application or otherwise ensure that he is identified at the storage unit.
- an access request can be triggered accordingly.
- This can be validated, i.e. it is checked whether the access request is authorized and whether the user is authorized to use the storage unit based on the access request he has created.
- the closure device can be released for the open state, for example by opening a lock, which allows manual opening of a roller shutter, or for example by automatically opening the closure device, for example in the case of an electrically driven roller shutter.
- the storage unit has one or more external lighting devices and/or ambient lighting devices.
- an area surrounding the storage unit can be illuminated, as a result of which safety in the area can be increased, the storage unit can be found more easily and safe and reliable use of the storage unit is made possible even at night.
- the lighting device can serve to illuminate an area in front of the storage unit, which is used by a user, for example can be used to park a cargo bike before it is brought into the storage unit after opening the locking device.
- the wall can be made completely or at least predominantly smooth on the outside. This allows a shapely training and reduces the risk of injury.
- the wall can be smooth over at least 50%, at least 60%, at least 70%, at least 80% or at least 90% of an outer surface.
- the wall can have a base frame and a plurality of surface parts, the surface parts being fastened to the base frame.
- the surface parts can be detachably fastened to the base frame, so that a section covered by a surface part becomes accessible.
- the base frame can be made entirely, partially or predominantly of aluminum.
- Predominant training means, for example, more than 50% training.
- Aluminum is light and strong and has therefore been found to be advantageous for the purposes herein.
- the wall can in particular have one or more removable surface parts, it being possible for a side wall of the storage unit to be opened completely, partially or predominantly by removing a surface part.
- the surface parts can be fastened to the base frame or other components, for example with quick-release fasteners, removable screws or in some other way.
- the storage unit can have a freely programmable controller.
- a freely programmable controller can be understood to mean, for example, that it has storage means and processor means, with program code that controls the behavior of the processor means being able to be stored in the storage means.
- the storage means can be provided with appropriate program code, with access to the storage means, for example, by entering a codes, a password, some other form of identification or compliance with certain criteria.
- the freely programmable controller can be configured to perform one or more of the following tasks:
- the programmable controller can also be configured to perform other tasks.
- the storage unit has at least one vegetation receptacle, in particular with a substrate for vegetation.
- the fouling receptacle can in particular be arranged on the outside of the wall.
- the fouling receptacle can be arranged in particular on one or more side surfaces of the storage unit and/or on a top side of the storage unit. Accordingly, several fouling shots can also be arranged on the surfaces or sides mentioned.
- the substrate can be earth and/or a porous body. In particular, it may contain nutrients for plants. This allows advantageous provision of vegetation.
- the storage unit can advantageously have at least one water tank, which is designed to water at least one growth receptacle. It can also be designed to water all existing vegetation recordings. As a result, an irrigation functionality integrated into the storage unit can be provided, which promotes plant growth in the vegetation receptacles.
- the storage unit can have a water collection unit which is designed to collect surface water on the storage unit and to conduct it into the water tank and/or into one, some or all vegetation receptacles.
- a water collection unit which is designed to collect surface water on the storage unit and to conduct it into the water tank and/or into one, some or all vegetation receptacles.
- moss can be planted in the substrate in one, some or all of the vegetation photographs.
- Such moss has been found to be beneficial for the inner-city climate and in particular provides good air purification and oxygen generation.
- the storage unit has an energy supply device, which has an electrical energy store, an electrical supply connection and/or a power generation device.
- An energy store can be designed as an accumulator or battery, for example.
- An electrical supply connection can, for example, establish a connection to a public energy supply network.
- a power generation device can be designed as a solar panel, for example. This can in particular be attached to another component of the storage unit.
- a solar panel can be a roof element and/or a wall element and/or attached to a roof element and/or wall element. The solar panel allows for a quiet and environmentally friendly generation of electrical energy, which means that the storage unit can be made independent of external power supplies.
- the storage unit has one or more forklift pockets on the underside for picking up the storage unit using a forklift. This allows easy transport and relocation of the storage unit.
- the storage unit has one or more container stop elements on the side and/or on corners and/or on edges.
- Such container attachment elements can be designed, for example, as eyelets or hooks. In particular, they can be used to lift, transport and move the storage unit using a crane or other device.
- one or more folding shelves are arranged in the interior. These can, for example, be folded down and can be folded up, in particular when folded down they can accommodate goods or other components thereon and take up very little space when folded up.
- the storage unit can have vandalism detection, which can be configured to detect a forced opening, an in particular unauthorized change of location and/or unauthorized intrusion and to trigger an alarm in response thereto.
- vandalism detection can be configured to detect a forced opening, an in particular unauthorized change of location and/or unauthorized intrusion and to trigger an alarm in response thereto.
- This allows the storage unit to be used more safely, particularly in remote locations, since vandalism, for example as mentioned, can be automatically detected and an alarm triggered.
- the alarm can be triggered and/or communicated to others, for example, by a light signal, a sound signal and/or a signal transmitted via a radio link.
- the storage unit has a location determination device, which is configured to determine the location of the storage unit.
- location determination methods such as satellite navigation, 5G WLAN or other location determination methods can be used be resorted to. This allows, for example, tracking and monitoring of the storage unit and detection of an unauthorized change of location.
- the wall can, in particular, completely enclose the storage unit apart from the opening and, if present, ventilation slots.
- Other similar openings such as ventilation slots, which are not suitable for bringing goods into or removing goods from the storage unit, can also be formed in the wall, which is why the wall nevertheless encloses the storage unit, as mentioned.
- the storage unit can be designed in particular as a storage box and/or for parking on a street, a public area or in a parking lot. At such points, the storage unit can advantageously exercise its support function in logistics.
- the storage unit can have a width of at least 180 cm and/or at most 260 cm.
- the storage unit can in particular have a height of at least 200 cm and/or at most 260 cm.
- the storage unit can in particular have a length of at least 360 cm and/or at most 460 cm.
- such dimensions allow the storage unit to be set up in a conventional parking space, as a result of which no more than one parking space is lost when the storage unit is set up. With these dimensions, the available space is well used. In principle, however, other dimensions are also possible. For example, areas can also be used which have a lower value that is 10 cm, 20 cm or 30 cm lower and/or an upper value that is 10 cm, 20 cm or 30 cm higher than those mentioned.
- the bearing unit can be at least essentially cuboid. This allows good use of a typical installation area such as a parking lot and also an overlying height.
- the invention further relates to a bearing arrangement which has at least two bearing units as described herein.
- the storage units all of the designs and variants described herein can be used.
- the Storage units are in particular set up directly adjacent to one another. Side surfaces of the storage units which face another storage unit can in particular be fully, partially or predominantly open, so that a continuous interior space of the storage units is formed.
- a plurality of storage units can be used together by means of such a storage arrangement, for example two, three, four or more storage units, it being possible for a continuous interior space to be formed between them. In particular, this allows greater flexibility and the possibility of storing even larger objects than when using only one storage unit.
- the bearing arrangement can have one or more bearing units which, in contrast to the rest of the description herein, have no opening. These can easily be used to expand the storage space and are accessible via the opening of at least one storage unit.
- the invention also relates to the use of a storage unit or a storage arrangement as described herein as a temporary interim storage facility for goods and/or logistics components.
- a storage unit or a storage arrangement as described herein as a temporary interim storage facility for goods and/or logistics components.
- the storage unit all of the designs and variants described herein can be used. The same applies to the bearing arrangement. The advantages already mentioned can thus be achieved.
- FIG. 1 a storage unit in a perspective view
- FIG. 2 the storage unit in an open state
- Fig. 3 the storage unit in a different state of use
- Fig. 4 the storage unit in yet another use state.
- the storage unit 10 has a wall 20 which largely encloses the storage unit 10 .
- An opening 21 which is not enclosed by the wall 20 is formed at the front.
- the opening 21 is closed by a closure device 30 in the form of a roller door.
- An interior of the storage unit 10 that cannot be seen in FIG. 1 is therefore not accessible in the state shown.
- the wall 20 has a base frame 22, which in the present case is designed to extend along the edges of an imaginary cuboid and thus also gives the storage unit 10 a cuboid shape.
- Surface parts 24 are fastened to the base frame 22 and are also part of the wall 20 . This permits a simple and stable structure, with the surface parts 24 basically being removable from the base frame 22 .
- an external lighting device 50 in the form of a headlight is attached to the base frame 22, by means of which a front area of the storage unit 10 can be illuminated. This allows the storage unit 10 to be used safely even at night.
- Fig. 2 the storage unit 10 is shown in a different state.
- the closure device 30 is opened, ie the roller door is pulled upwards, so that the opening 21 is largely free and an interior space 40 of the storage unit 10 is thus accessible.
- the surface part 24 on the right-hand side has been removed so that accessibility is also achieved from this side.
- the storage unit 10 could be attached to another storage unit 10 in the state shown be placed on the left-hand side with an open side surface, so that a continuous, shared interior space is created.
- two folding shelves 60 are formed in the interior space 40, which can be folded down in order to accommodate goods 15 thereon. These goods 15 are to be temporarily stored, which can be done in an advantageous manner in the storage unit 10 in a safe and better protected manner.
- a logistics unit 100 in the storage unit 10 i.e. a mobile system which rests on rollers and can be pushed into the storage unit 10 and pushed out again.
- the logistics unit 100 can in particular represent a logistics component. Goods that are to be temporarily stored in the storage unit 10 and which can be taken directly in the logistics unit 100 to a logistics center or to an installation site can also be stored therein, for example.
- the interior space 40 is delimited by a floor section 26 on the underside. This is designed as a base plate and forms a storage area 27 at the top. In the base section 26 a ramp 28 is formed. This begins immediately at the opening 21 and increases in height as the distance from the opening 21 increases. At the opening 21, the ramp 28 transitions into a surrounding floor or into the storage area 27 on which the storage unit 10 stands. Outside the ramp 28, the bottom section 26 is designed as a solid plate with a constant thickness.
- This ramp 28 advantageously enables components such as the logistics unit 100, a trolley or other mobile components such as cargo bikes to be pushed in and pushed out or pulled out, with no abrupt height differences having to be bridged.
- the separate attachment of an independent element, which then forms a ramp, or the time-consuming folding out of an element, which then forms the ramp, can advantageously be dispensed with. This saves effort and avoids generating noise when deploying the ramp.
- the storage unit 10 also has a freely programmable controller 70 . As shown, a control panel 75 is attached to this in order to operate the storage unit 10 on site to be able to As a result, for example, control functions can be controlled or the lighting device 50 can be switched on or off or provided with a time switch.
- FIG 3 shows the storage unit 10 in a different state.
- the folding shelves 60 are folded up since they are not currently used for storing goods 15 . Accordingly, more space is available for the introduction of one or more logistics units 100, for example.
- Storage unit (10) according to feature 1, wherein the wall (20) has a bottom section (26) on the underside, and wherein a ramp (28) is formed in the bottom section (26) and is directly adjacent to the opening (21).
- Storage unit (10) according to one of features 2 or 3, wherein the ramp (28) from the opening (21) with increasing distance from the opening (21) is designed to rise inwards.
- Storage unit (10) according to any one of features 2 to 4, wherein the ramp (28) has the same height at some or all distances from the opening (21).
- Storage unit (10) according to one of the preceding features which has an access control device which can be addressed by means of an operating unit attached to the storage unit (10) and/or by means of radio communication and is configured to respond to a validated access request to release the locking device (30) from the closed state to the open state.
- Storage unit (10) according to one of the preceding features which has one or more external lighting devices (50) and/or ambient lighting devices.
- Storage unit (10) according to one of the preceding features the wall (20) being completely or at least predominantly smooth on the outside, at least above a base section (26).
- Storage unit (10) according to one of the preceding features wherein the wall (20) has a base frame (22) and a plurality of surface parts (24), the surface parts (24) being fastened to the base frame (22).
- Storage unit (10) according to feature 16 wherein the base frame (22) is made entirely, partially or predominantly of aluminum.
- Storage unit (10) which has at least one growth receptacle with a substrate for vegetation, the growth receptacle being arranged on the outside of the wall (20).
- Storage unit (10) according to one of the preceding features which has one or more forklift slots on the underside for receiving the storage unit (10) using a forklift, and/or which has one or more container stop elements on the side and/or on corners and/or on edges.
- Storage unit (10) according to one of the preceding features wherein one or more folding shelves (60) are arranged in the interior (40).
- Storage unit (10) according to one of the preceding features which has a vandalism detection which is configured to detect a forced opening (21), a change of location and/or an unauthorized intrusion and trigger an alarm in response thereto.
- Storage unit (10) according to one of the preceding features which has a location determination device which is configured to determine the location of the storage unit (10).
- Storage unit (10) according to one of the preceding features wherein the wall (20) completely encloses the storage unit (10) apart from the opening (21) and, if present, ventilation slots.
- Storage unit (10) according to one of the preceding features wherein the storage unit (10) is designed as a storage box and/or for parking on a street, in a public area or in a parking lot.
- Storage unit (10) according to one of the preceding features, wherein the storage unit (10) has a width of at least 180 cm and/or at most 260 cm, and/or the storage unit (10) has a height of at least 200 cm and/or of at most 260 cm, and/or wherein the storage unit (10) has a length of at least 360 cm and/or at most 460 cm.
- Storage arrangement which has at least two storage units (10) according to one of the preceding features, the storage units (10) being set up directly adjacent to one another, and the side surfaces of the storage units (10) which face another storage unit (10) being wholly or partially or are predominantly open, so that a continuous interior (40) of the storage units (10) is formed.
- Use according to feature 38 which takes place in an inner-city area, an urban area, a metropolitan area, a residential area, a commercial area and/or in an industrial area.
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Lagereinheit mit einer Wandung und einer Verschlusseinrichtung, wobei über die Verschlusseinrichtung ein Zugang zu einem Innenraum innerhalb der Wandung gesteuert werden kann. Die Lagereinheit kann insbesondere als Zwischenlager für Waren und/oder Logistikkomponenten dienen. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Lageranordnung mit mindestens zwei solchen Lagereinheiten, welche einen gemeinsamen Innenraum bilden, sowie eine zugehörige Verwendung.
Description
Lagereinheit, Lageranordnung und Verwendung
Die Erfindung betrifft eine Lagereinheit zum temporären Zwischenlagern von Waren und/oder Logistikkomponenten, eine zugehörige Lageranordnung sowie eine zugehörige Verwendung.
Der Versandhandel von Waren an Privatkunden und auch an Geschäftskunden erlebt derzeit eine deutliche Zunahme. Zahlreiche Gegenstände, welche früher in lokalen Geschäften gekauft wurden, werden heutzutage online bestellt und per Post oder Paketdienst geliefert. Dies gilt sowohl für Privatkunden wie auch für Geschäftskunden. Damit einher geht eine deutliche Zunahme des Warenverkehrs mit Paketen, welche bestimmte Empfänger erreichen sollen. Insbesondere in Innenstädten oder anderen Ballungszentren führt dies dazu, dass die Kapazität derzeit verwendeter Zustellsysteme nicht mehr ausreicht oder sie nicht flexibel genug sind.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, eine Lagereinheit zum temporären Zwischenlagern von Waren und/oder Logistikkomponenten bereitzustellen, welche im Vergleich zu bekannten Ausführungen alternativ oder besser ausgeführt ist. Es sind des Weiteren Aufgaben der Erfindung, eine zugehörige Lageranordnung sowie eine zugehörige Verwendung bereitzustellen. Dies wird erfindungsgemäß durch eine Lagereinheit, eine Lageranordnung sowie eine Verwendung gemäß den jeweiligen Hauptansprüchen erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen können beispielsweise den jeweiligen Unteransprüchen entnommen werden. Der Inhalt der Ansprüche wird durch ausdrückliche Inbezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Die Erfindung betrifft eine Lagereinheit zum temporären Zwischenlagern von Waren und/oder Logistikkomponenten. Die Lagereinheit weist eine Wandung und eine Verschlusseinrichtung auf. Die Wandung umschließt einen Innenraum zum Zwischenlagern der Waren und/oder Logistikkomponenten und lässt dabei eine Öffnung frei. Die Verschlusseinrichtung verschließt in einem geschlossenen Zustand die Öffnung und gibt die Öffnung in einem offenen Zustand ganz oder teilweise frei.
Mittels einer solchen Lagereinheit kann ein Zwischenlager geschaffen werden, in welchem auszuliefernde Waren und/oder dazu verwendete Logistikkomponenten
temporär zwischengelagert werden können. Beispielsweise kann eine Zwischenlagerung von Waren wie Paketen oder Postsendungen in einer solchen Lagereinheit erfolgen, so dass ein Zusteller oder ein Fahrzeug die „letzte Meile“ nach dem Zwischenlagern vornehmen kann. Dadurch können Zustellprozesse entzerrt werden und die Zustellung kann insgesamt schneller und effizienter durchgeführt werden. Des Weiteren kann die Lagereinheit auch noch weitere Funktionalitäten übernehmen, beispielsweise solche, welche weiter unten beschrieben werden. Dies bewirkt eine besonders vorteilhafte kombinierte Verwendung, insbesondere in innerstädtischen Bereichen.
Waren können beispielsweise Pakete oder Briefsendungen sein, welche im typischen Postverkehr zugestellt werden. Logistikkomponenten können beispielsweise Umschlagsbehälter, Lastenräder, mobile Paketstationen, mobile Paketboxen, Rollcontainer oder Zustellfahrzeuge sein, insbesondere solche, welche für die „letzte Meile“ ausgelegt sind, also für die Zustellung zum eigentlichen Empfänger im Zielgebiet nach einem längeren Transport. Ebenso können solche Logistikkomponenten auch zum Abholen von Waren verwendet werden.
Die Wandung kann insbesondere ganz oder teilweise zur Definition des Innenraums dienen. Unter einem Umschließen sei dabei insbesondere verstanden, dass die Wandung den Innenraum zumindest insofern umschließt, als typische in der Lagereinheit lagernde oder verwendete Komponenten von außen durch die Wandung nicht mehr zugänglich sind und gegenüber Witterungseinflüssen geschützt werden. Dies schließt nicht aus, dass beispielsweise einzelne Öffnungen wie Lüftungsschlitze oder Notzugänge vorhanden sind, welche jedoch typischerweise so gestaltet sind, dass durch sie kein Einlegern und keine Herausnahme von Waren oder anderen Komponenten möglich ist. Die Verschlusseinrichtung kann selektiv die Öffnung verschließen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Wird die Verschlusseinrichtung geöffnet, so ist ein Zugriff auf die in der Lagereinheit gelagerten Waren oder Logistikkomponenten möglich und es können auch weitere Waren oder Logistikkomponenten in der Lagereinheit zwischengelagert werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung weist die Wandung untenseitig einen Bodenabschnitt auf, wobei in dem Bodenabschnitt zweckmäßig eine Rampe
ausgebildet ist, welche vorzugsweise unmittelbar an die Öffnung angrenzt. Mittels einer solchen Ausführung kann eine Rampe in die Lagereinheit integriert sein, welche grundsätzlich zur Verfügung steht. Insbesondere ist sie dauerhaft ausgebildet. Sie muss also nicht bei jeder Verwendung neu hergestellt werden. Dadurch kann beispielsweise auf separate Elemente verzichtet werden, welche bei bekannten Ausführungen nach dem Öffnen der Öffnungseinheit zunächst herausgeklappt werden müssen, was grundsätzlich mit einem Aufwand an Muskelkraft und mit einer Lärmerzeugung verbunden ist. Insbesondere in städtischen Bereichen kann dadurch eine erhebliche Belästigung von Anwohnern ausgelöst werden. Durch die hierin beschriebene Rampe, welche typischerweise permanent in der Lagereinheit ausgebildet ist und welche insbesondere nicht nach jeder Öffnung der Verschlusseinrichtung zunächst herausgeklappt oder anderweitig bereitgestellt werden muss, wird somit ein erheblicher Vorteil erreicht, da die Lagereinheit unmittelbar zum Einschieben oder Herausschieben von Rollcontainern oder anderen Einheiten verwendet werden kann und eine zusätzliche Lärmerzeugung entfällt.
Der Bodenabschnitt kann beispielsweise eine Bodenplatte der Lagereinheit sein, welche den Innenraum untenseitig begrenzt. Der Bodenabschnitt kann insbesondere als Teil der Wandung verstanden werden.
Die Rampe kann insbesondere als schräge Fläche in dem Bodenabschnitt ausgebildet sein. Dies kann insbesondere bedeuten, dass die schräge Fläche relativ zu einer untenseitigen Auflage ausgebildet ist. Insbesondere kann die schräge Fläche derart ausgebildet sein, dass Material im Vergleich zu einer ansonsten quaderförmigen oder plattenförmigen Bodenplatte bzw. einem quaderförmigen oder plattenförmigen Bodenabschnitt nicht vorhanden ist, um die schräge Fläche zu bilden.
Die Rampe kann insbesondere innenseitig, also innerhalb der Lagereinheit, auf eine Abstellfläche führen, welche durch den Bodenabschnitt gebildet wird. Anders ausgedrückt kann die Abstellfläche insbesondere auf einem zur Öffnung und/oder zur Verschlusseinrichtung entgegengesetzten Ende der Rampe ausgebildet sein. Ein durch die Öffnung bei offener Verschlusseinrichtung von außen unmittelbar auf die Rampe fahrendes Fahrzeug oder sonstiges Element kann auf der Rampe an Höhe gewinnen und dann unmittelbar auf die Abstellfläche gelangen.
Der Bodenabschnitt kann insbesondere neben der Rampe eine ebene Abstellfläche innerhalb der Lagereinheit ausbilden. Die Abstellfläche dient insbesondere zum Abstellen von Logistikkomponenten wie Rollcontainern, Fahrzeugen wie Lastenfahrrädern oder anderen fahrbaren Elementen.
Die Abstellfläche kann insbesondere auf einer Oberseite des Bodenabschnitts ausgebildet sein. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass sich zwischen dem Bodenabschnitt und der Abstellfläche keine weiteren Komponenten mehr befinden. Anders ausgedrückt kann die Abstellfläche direkt auf dem Bodenabschnitt ausgebildet sein. Dies erlaubt eine einfache Ausführung und vermeidet eine unnötige Erhöhung. Der Bodenabschnitt liegt typischerweise unmittelbar auf einem Untergrund wie einer Abstellfläche auf.
Der Bodenabschnitt kann insbesondere als massive Platte ausgeführt sein. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die massive Platte in ihrem Inneren keine Hohlräume oder andere Ausnehmungen aufweist.
Der Bodenabschnitt kann insbesondere außerhalb der Rampe eine konstante Dicke aufweisen. Dies erlaub eine einfache Ausführung. Insbesondere kann dadurch auch in einfacher Weise eine ebene Abstellfläche realisiert werden
Die Rampe kann insbesondere an der Öffnung ihren tiefsten Punkt oder ihre tiefste Strecke aufweisen. Beispielsweise kann bei Ausführung der Verschlusseinrichtung als Rolltor eine unterste Latte des Rolltors im geschlossenen Zustand unmittelbar über dem tiefsten Punkt bzw. der tiefsten Strecke der Rampe sein. Dies erlaubt einen möglichst angenehmen Übergang von einem umgebenden Boden, auf welchem die Lagereinheit steht, zum Innenraum der Logistikeinheit. Eine Stecke kann insbesondere einen geraden Abschnitt mit gleicher Höhe bezeichnen.
Insbesondere kann die Rampe von der Öffnung aus mit zunehmender Entfernung von der Öffnung nach innen ansteigend ausgeführt sein. Dadurch kann ein kraftsparendes und leises Einschieben einer Komponente wie eines Rollcontainers oder eines
Lastenrads ermöglicht werden. Ebenso kann diese Komponente wieder herausgezogen werden.
Die Rampe kann insbesondere bei einigen oder allen Abständen von der Öffnung die gleiche Höhe aufweisen. Die Rampe kann also beispielsweise mit einem konstanten Querschnitt ausgebildet sein, insbesondere bei Betrachtung eines Teils, welches die Rampe ausbildet bis zum Aufliegen auf dem Boden oder zum Übergang auf den Boden. Der Querschnitt kann insbesondere dreieckig sein. Der Querschnitt kann insbesondere entlang einer Richtung, welche parallel zu einer Erstreckung der Öffnung und/oder horizontal ist, konstant sein.
Die Rampe kann insbesondere ganz oder teilweise auf einem Rampenteil ausgebildet sein, wobei das Rampenteil an einer anderen Komponente der Lagereinheit innenliegend zur Öffnung verschwenkbar befestigt ist. Mittels eines solchen Rampenteils kann ein automatischer Höhenausgleich von eventuell auftretenden Unebenheiten außerhalb oder innerhalb der Lagereinheit erreicht werden. Das Rampenteil ist insbesondere ein Teil, welches die Rampe ganz oder teilweise ausbildet, auf welchem also beispielsweise in Benutzung eine Schräge ausgebildet ist, welche zum Einschieben von Lastenrädern oder anderen Einheiten in den Innenraum verwendet werden kann. Die andere Komponente, an welcher das Rampenteil befestigt ist, kann insbesondere ein Teil des Bodenabschnitts sein. Diese schwenkbare Befestigung, welche beispielsweise durch ein Scharnier realisiert werden kann, ist insbesondere innenliegend zur Öffnung, was insbesondere bedeutet, dass sie sich beispielsweise unter dem Innenraum der Lagereinheit und insbesondere innenseitig zur Öffnung und damit auch der Verschlusseinrichtung befindet. Dies erlaubt ein Verschwenken des Rampenteils derart, dass bereits an der Öffnung die Rampenfunktionalität zur Verfügung steht.
Das Rampenteil kann insbesondere dazu ausgebildet sein, entgegengesetzt zu einem Ende, an welchem es schwenkbar befestigt ist, auf einem Untergrund aufzuliegen und/oder einen fließenden Übergang zum Untergrund auszubilden. Dadurch kann an diesem Ende, an welchem es aufliegt und/oder einen fließenden Übergang ausbildet, eine Komponente wie beispielsweise ein Rollwagen auf das Rampenteil und damit auf die Rampe geschoben werden, und bei Verlassen des Rampenteils kann ebenso
gleitend in einen Unterboden des Innenraums außerhalb des Rampenteils übergegangen werden. Dies erlaubt ein besonders einfaches Verwenden der Rampe zum bereits erläuterten Zweck.
Das Rampenteil kann insbesondere mittels eines Scharniers und/oder um eine horizontale Achse schwenkbar befestigt sein. Eine Ausrichtung wie horizontal bezieht sich dabei auf eine typische Ausrichtung der Lagereinheit bei typischer Verwendung. Das Rampenteil kann beispielsweise um höchstens 30° schwenkbar sein.
Beispielsweise dadurch kann insbesondere darauf verzichtet werden, das Rampenteil so auszuführen, dass es bei jeder Verwendung zunächst ausgeklappt werden muss, vielmehr bleibt es nach dem Aufstellen der Lagereinheit an einem bestimmten Ort typischerweise unverändert.
Insbesondere kann das Rampenteil so ausgebildet sein, dass es auch bei geschlossenem Zustand der Verschlusseinrichtung auf einem Boden aufliegt, auf welchem die Lagereinheit steht. Auf ein aufwändiges Ausklappen bei jeder Benutzung und ein Zurückklappen danach kann somit vorteilhaft verzichtet werden.
Lärmerzeugung wird dadurch vermieden.
Die Rampe kann insbesondere dazu ausgebildet sein, an der Öffnung und/oder an einem Ende des Bodenabschnitts die Höhe eines Bodens einzunehmen und/oder einen fließenden Übergang zum Boden auszubilden, auf welchem die Lagereinheit steht. Dies erlaubt ein möglichst ruckloses und kräftesparendes Einschieben einer Komponente wie beispielsweise eines Rollcontainers und ebenso ein Herausschieben oder Herausziehen. Unter einem fließenden Übergang sei insbesondere ein Übergang verstanden, welcher für den Fall, dass eine typischerweise von Logistikkomponenten verwendete Rolle darüberrollt, bei dieser Rolle keinen oder nur einen sehr geringen abrupten Höhenunterschied verursacht.
Die Wandung kann gemäß einer Ausführung mindestens ein Seitenelement umfassen, welches entfernbar befestigt ist. Dies erlaubt einen seitlichen Zugang, beispielsweise zu Revisionszwecken, und/oder um mehrere Lagereinheiten zu einer Lageranordnung zusammenzustellen, worauf weiter unten näher eingegangen werden wird.
Die Verschlusseinrichtung kann gemäß einer Ausführung ein Rolltor sein. Es kann auch eine Türe, beispielsweise eine schwenkbare Türe, oder ein anderes Element zum Verschließen und Freigeben der Öffnung verwendet werden.
Die Lagereinheit kann insbesondere eine Zutrittskontrolleinrichtung aufweisen, welche mittels einer an der Lagereinheit angebrachten Bedieneinheit und/oder mittels Funkkommunikation ansprechbar ist und dazu konfiguriert ist, ansprechend auf eine validierte Zutrittsanfrage die Verschlusseinrichtung aus dem geschlossenen Zustand für den offenen Zustand freizugeben. Die Zutrittskontrolleinrichtung kann somit selektiv den Zutritt zur Lagereinheit steuern. In die Bedieneinheit kann beispielsweise ein Code eingegeben werden, oder es kann eine Karte oder eine andere Möglichkeit zum Ausweisen eingeschoben oder damit kommunikativ verbunden werden. Bei einem Ansprechen mittels Funkkommunikation kann beispielsweise auf eine Nahbereichskommunikation wie NFC oder auch auf ein Mobilfunknetz zurückgegriffen werden. Ein Bediener kann dann beispielsweise über ein Mobiltelefon oder ein anderes mobiles, zur Datenkommunikation fähiges Gerät einen Code eingeben, eine Anwendung betätigen oder auf sonstige Art dafür sorgen, dass er an der Lagereinheit identifiziert wird. Dadurch kann eine Zutrittsanfrage entsprechend ausgelöst werden. Diese kann validiert werden, d.h. es wird überprüft, ob die Zutrittsanfrage berechtigt ist und der Benutzer anhand seiner erstellten Zutrittsanfrage dazu befugt ist, die Lagereinheit zu benutzen. In diesem Fall kann die Verschlusseinrichtung für den offenen Zustand freigegeben werden, beispielsweise indem ein Schloss geöffnet wird, was ein manuelles Öffnen eines Rolltors erlaubt, oder beispielsweise auch indem die Verschlusseinrichtung automatisch geöffnet wird, beispielsweise bei einem elektrisch angetriebenen Rolltor.
Gemäß einer Ausführung weist die Lagereinheit eine oder mehrere äußere Beleuchtungseinrichtungen und/oder Umfeldbeleuchtungseinrichtungen auf. Dadurch kann eine Umgebung der Lagereinheit beleuchtet werden, wodurch die Sicherheit im Umfeld erhöht werden kann, die Lagereinheit besser aufgefunden werden kann und auch bei Nacht eine sichere und zuverlässige Benutzung der Lagereinheit ermöglicht wird. Beispielsweise kann die Beleuchtungseinrichtung dazu dienen, ein Vorfeld der Lagereinheit zu beleuchten, welches beispielsweise von einem Benutzer verwendet
werden kann, um ein Lastenrad abzustellen, bevor es nach Öffnung der Verschlusseinrichtung in die Lagereinheit verbracht wird.
Die Wandung kann insbesondere, zumindest oberhalb eines Bodenabschnitts, außenseitig ganz oder zumindest überwiegend glatt ausgeführt sein. Dies erlaubt eine formschöne Ausbildung und eine Verringerung von Verletzungsgefahren.
Beispielsweise kann die Wandung zu mindestens 50 %, mindestens 60 %, mindestens 70 %, mindestens 80 % oder mindestens 90 % einer Außenfläche glatt ausgeführt sein.
Die Wandung kann insbesondere einen Grundrahmen und mehrere Flächenteile aufweisen, wobei die Flächenteile an dem Grundrahmen befestigt sind. Dies erlaubt einen modularen Aufbau der Wandung. Beispielsweise können die Flächenteile lösbar an dem Grundrahmen befestigt sein, so dass ein durch ein Flächenteil verdeckter Abschnitt zugänglich wird.
Der Grundrahmen kann insbesondere ganz, teilweise oder überwiegend aus Aluminium ausgebildet sein. Unter einer überwiegenden Ausbildung wird beispielsweise eine Ausbildung zu mehr als 50 % verstanden. Aluminium ist leicht und stabil und hat sich deshalb für die hier vorliegenden Zwecke als vorteilhaft erwiesen.
Die Wandung kann insbesondere ein oder mehrere abnehmbare Flächenteile aufweisen, wobei durch Abnahme eines Flächenteils eine Seitenwand der Lagereinheit ganz, teilweise oder überwiegend geöffnet werden kann. Die Flächenteile können dazu beispielsweise mit Schnellverschlüssen, entfernbaren Schrauben oder auf andere Art an dem Grundrahmen oder anderen Komponenten befestigt sein.
Die Lagereinheit kann gemäß einer vorteilhaften Ausführung eine frei programmierbare Steuerung aufweisen. Dies erlaubt eine besonders hohe Flexibilität. Unter einer frei programmierbaren Steuerung kann beispielsweise verstanden werden, dass sie Speichermittel und Prozessormittel aufweist, wobei in den Speichermitteln Programmcode gespeichert werden kann, welcher das Verhalten der Prozessormittel steuert. Die Speichermittel können mit entsprechendem Programmcode versehen werden, wobei ein Zugriff auf die Speichermittel beispielsweise von der Eingabe eines
Codes, eines Passworts, einer sonstigen Identifikation oder der Einhaltung bestimmter Kriterien abhängig gemacht werden kann.
Die frei programmierbare Steuerung kann insbesondere zur Ausführung einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben konfiguriert sein:
Einsatz als übergeordnete Steuerung für weitere Steuerungen, Kommunikation zwischen mehreren Lagereinheiten, Erhalten und Auswerten von Zugangsinformationen, Ansteuern der Verschlusseinrichtung, automatische Steuerung von Innenbeleuchtung und/oder Außenbeleuchtung.
Dies erlaubt die Übernahme von zahlreichen Funktionen der Lagereinheit durch die frei programmierbare Steuerung, wodurch entsprechende Funktionen benutzerspezifisch angepasst werden können und zahlreiche Funktionalitäten vorteilhaft bereitgestellt werden können. Die frei programmierbare Steuerung kann auch zur Ausführung weiterer Aufgaben konfiguriert sein.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung weist die Lagereinheit mindestens eine Bewuchsaufnahme, insbesondere mit einem Substrat für pflanzlichen Bewuchs, auf. Die Bewuchsaufnahme kann insbesondere außenseitig auf der Wandung angeordnet sein. Dadurch erhält die Lagereinheit eine zusätzliche Funktionalität zum Lagern von Waren und/oder Logistikkomponenten, nämlich die Bereitstellung einer Fläche für pflanzlichen Bewuchs, welcher beispielsweise in Innenstädten oder anderen Regionen der Luftreinigung und auch der optischen Verschönerung dienen kann. Insbesondere kann das optische Erscheinungsbild der Lagereinheit dadurch deutlich erhöht werden und die Akzeptanz des Aufstellens der Lagereinheit an belebten Plätzen und/oder in innerstädtischen Gebieten kann deutlich erhöht werden.
Die Bewuchsaufnahme kann insbesondere an einer oder mehreren Seitenflächen der Lagereinheit und/oder an einer Oberseite der Lagereinheit angeordnet sein. Es können dementsprechend auch mehrere Bewuchsaufnahmen an den genannten Flächen oder Seiten angeordnet sein.
Das Substrat kann insbesondere Erde und/oder ein poröser Körper sein. Es kann insbesondere Nährstoffe für Pflanzen enthalten. Dies erlaubt eine vorteilhafte Bereitstellung eines pflanzlichen Bewuchses.
Die Lagereinheit kann vorteilhaft mindestens einen Wassertank aufweisen, welcher zum Bewässern mindestens einer Bewuchsaufnahme ausgebildet ist. Er kann auch zum Bewässern aller vorhandenen Bewuchsaufnahmen ausgebildet sein. Dadurch kann eine in die Lagereinheit integrierte Bewässerungsfunktionalität vorgesehen werden, welche den Pflanzenwuchs in den Bewuchsaufnahmen fördert.
Die Lagereinheit kann gemäß einer Ausführung eine Wassersammeleinheit aufweisen, welche dazu ausgebildet ist, Oberflächenwasser auf der Lagereinheit einzusammeln und in den Wassertank und/oder in eine, einige oder alle Bewuchsaufnahmen zu leiten. Dadurch kann in vorteilhafter Weise Regenwasser, welches ohnehin auf die Lagereinheit trifft, eingesammelt und zum Zwecke der Bewässerung der Bewuchsaufnahmen verwendet werden. Auf eine separate Wasserversorgung oder das Bereitstellen von Wasser aus Kanistern oder anderen Behältern kann somit vorteilhaft verzichtet werden.
Insbesondere kann in einer, einigen oder allen Bewuchsaufnahmen Moos im Substrat angepflanzt sein. Derartiges Moos hat sich für das innerstädtische Klima als vorteilhaft herausgestellt und sorgt insbesondere für eine gute Luftreinigung und Erzeugung von Sauerstoff.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung weist die Lagereinheit eine Energieversorgungseinrichtung auf, welche einen elektrischen Energiespeicher, einen elektrischen Versorgungsanschluss und/oder eine Stromerzeugungseinrichtung aufweist. Dies erlaubt eine vorteilhafte Versorgung der Lagereinheit mit elektrischer Energie. Ein Energiespeicher kann beispielsweise als Akkumulator oder Batterie ausgebildet sein. Ein elektrischer Versorgungsanschluss kann beispielsweise einen Anschluss zu einem öffentlichen Energieversorgungsnetz herstellen. Eine Stromerzeugungseinrichtung kann beispielsweise als Solarpanel ausgebildet sein. Dies kann insbesondere an einer anderen Komponente der Lagereinheit befestigt sein. Insbesondere kann ein Solarpanel ein Dachelement und/oder ein Wandelement sein
und/oder an einem Dachelement und/oder Wandelement befestigt sein. Das Solarpanel erlaubt eine leise und umweltfreundliche Erzeugung von elektrischer Energie, wodurch die Lagereinheit unabhängig vom externen Bezug von Strom gemacht werden kann.
Vorteilhaft weist die Lagereinheit untenseitig eine oder mehrere Staplertaschen zur Aufnahme der Lagereinheit mittels eines Gabelstaplers auf. Dies erlaubt ein einfaches Transportieren und Versetzen der Lagereinheit. Gemäß einer Ausführung weist die Lagereinheit seitlich und/oder an Ecken und/oder an Kanten ein oder mehrere Containeranschlagelemente auf. Derartige Containeranschlagelemente können beispielsweise als Ösen oder Haken ausgeführt sein. Sie können insbesondere dazu dienen, die Lagereinheit mittels eines Krans oder einer anderen Vorrichtung anzuheben, zu transportieren und zu versetzen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung sind in dem Innenraum ein oder mehrere Klappregale angeordnet. Diese können beispielsweise herunterklappbar sein und können heraufklappbar sein, wobei sie insbesondere im heruntergeklappten Zustand Waren oder andere Komponenten darauf aufnehmen können und im heraufgeklappten Zustand nur sehr wenig Platz beanspruchen.
Insbesondere kann die Lagereinheit eine Vandalismuserkennung aufweisen, welche dazu konfiguriert sein kann, eine gewaltsame Öffnung, eine insbesondere unautorisierte Ortsveränderung und/oder ein unautorisiertes Eindringen zu erkennen und ansprechend darauf einen Alarm auszulösen. Dies erlaubt eine sicherere Verwendung der Lagereinheit, insbesondere in abgelegenen Standorten, da Vandalismus, beispielsweise wie genannt, automatisch erkannt werden kann und ein Alarm ausgelöst wird. Der Alarm kann beispielsweise durch ein Lichtsignal, ein Schallsignal und/oder ein über eine Funkverbindung abgesetztes Signal ausgelöst und/oder an andere kommuniziert werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung weist die Lagereinheit eine Ortsbestimmungseinrichtung auf, welche dazu konfiguriert ist, den Ort der Lagereinheit zu bestimmen. Beispielsweise kann dazu auf Ortsbestimmungsverfahren wie Satellitennavigation, 5G-WLAN oder andere Ortsbestimmungsmethoden
zurückgegriffen werden. Dies erlaubt beispielsweise ein Tracking und ein Überwachen der Lagereinheit und ein Erkennen einer unautorisierten Ortsveränderung.
Die Wandung kann insbesondere die Lagereinheit abgesehen von der Öffnung, und, wenn vorhanden, Lüftungsschlitzen vollständig umschließen. Auch andere ähnliche Öffnungen wie Lüftungsschlitze, welche nicht dazu geeignet sind, Waren in die Lagereinheit einzubringen oder daraus zu entnehmen, können in der Wandung ausgebildet sein, weshalb jedoch die Wandung die Lagereinheit trotzdem wie erwähnt umschließt.
Die Lagereinheit kann insbesondere als Lagerbox und/oder zum Abstellen auf einer Straße, einer öffentlichen Fläche oder auf einem Parkplatz ausgebildet sein. An derartigen Stellen kann die Lagereinheit vorteilhaft ihre Unterstützungsfunktion bei einer Logistik ausüben.
Die Lagereinheit kann insbesondere eine Breite von mindestens 180 cm und/oder von höchstens 260 cm aufweisen. Die Lagereinheit kann insbesondere eine Höhe von mindestens 200 cm und/oder von höchstens 260 cm aufweisen. Die Lagereinheit kann insbesondere eine Länge von mindestens 360 cm und/oder von höchstens 460 cm aufweisen. Derartige Maße erlauben insbesondere das Aufstellen der Lagereinheit auf einem üblichen Parkplatz, wodurch nicht mehr als ein Parkplatz beim Aufstellen der Lagereinheit verloren geht. Bei diesen Maßen wird der vorhandene Raum gut ausgenutzt. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Bemaßungen möglich. Es können auch beispielsweise Bereiche verwendet werden, welche im Vergleich zu den genannten einen um 10 cm, 20 cm oder 30 cm niedrigeren unteren Wert und/oder einen um 10 cm, 20 cm oder 30 cm höheren oberen Wert aufweisen.
Insbesondere kann die Lagereinheit zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet sein. Dies erlaubt ein gutes Ausnutzen einer typischen Aufstellfläche wie beispielsweise eines Parkplatzes und auch einer darüberliegenden Höhe.
Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Lageranordnung, welche mindestens zwei Lagereinheiten wie hierin beschrieben aufweist. Bezüglich der Lagereinheiten kann auf alle hierin beschriebenen Ausführungen und Varianten zurückgegriffen werden. Die
Lagereinheiten sind insbesondere unmittelbar benachbart zueinander aufgestellt. Seitenflächen der Lagereinheiten, welche einer anderen Lagereinheit zugewandt sind, können insbesondere ganz, teilweise oder überwiegend geöffnet sein, so dass ein durchgehender Innenraum der Lagereinheiten ausgebildet ist. Mittels einer solchen Lageranordnung können mehrere Lagereinheiten zusammen verwendet werden, beispielsweise zwei, drei, vier oder mehr Lagereinheiten, wobei zwischen diesen ein durchgehender Innenraum ausgebildet werden kann. Dies erlaubt insbesondere eine höhere Flexibilität und die Möglichkeit zum Lagern von noch größeren Gegenständen als bei Verwendung nur einer Lagereinheit.
Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass nur bei einer Lagereinheit eine Rampe wie hierin beschrieben ausgebildet ist. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass bei mehreren oder allen Lagereinheiten eine Rampe wie hierin beschrieben vorgesehen ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Lageranordnung eine oder mehrere Lagereinheiten aufweist, welche in Abwandlung zur sonstigen Beschreibung hierin keine Öffnung aufweisen. Diese können in einfacher Weise zur Erweiterung des Stauraums verwendet werden und sind über die Öffnung mindestens einer Lagereinheit zugänglich.
Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Verwendung einer Lagereinheit oder einer Lageranordnung wie hierin beschrieben als temporäres Zwischenlager für Waren und/oder Logistikkomponenten. Bezüglich der Lagereinheit kann dabei auf alle hierin beschriebenen Ausführungen und Varianten zurückgegriffen werden. Gleiches gilt für die Lageranordnung. Die bereits erwähnten Vorteile können damit erreicht werden.
Die Verwendung kann insbesondere in einem innerstädtischen Gebiet, einem urbanen Gebiet, einem Ballungszentrum, einem Wohngebiet, einem Gewerbegebiet und/oder in einem Industriegebiet erfolgen. In derartigen Gebieten kann die Verwendung der hierin beschriebenen Lagereinheit oder Lageranordnung besonders vorteilhaft sein, da mit einem hohen Postaufkommen und einem erheblichen Bedarf an Flexibilität und somit auch an Zwischenlagerkapazitäten zu rechnen ist. Grundsätzlich kann die Lagereinheit jedoch überall verwendet werden.
Weitere Merkmale und Vorteile wird der Fachmann dem nachfolgend mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispiel entnehmen. Dabei zeigen: Fig. 1 : eine Lagereinheit in einer perspektivischen Ansicht, Fig. 2: die Lagereinheit in einem geöffneten Zustand,
Fig. 3: die Lagereinheit in einem anderen Verwendungszustand, und
Fig. 4: die Lagereinheit in einem nochmal anderen Verwendungszustand.
Fig. 1 zeigt eine Lagereinheit 10 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Lagereinheit 10 weist eine Wandung 20 auf, welche die Lagereinheit 10 weitgehend umschließt. Vorderseitig ist dabei eine Öffnung 21 ausgebildet, welche nicht von der Wandung 20 umschlossen ist. Die Öffnung 21 ist vorliegend von einer Verschlusseinrichtung 30 in Form eines Rolltors verschlossen. Ein in Fig. 1 nicht zu sehender Innenraum der Lagereinheit 10 ist somit in dem gezeigten Zustand nicht zugänglich.
Die Wandung 20 weist einen Grundrahmen 22 auf, welcher vorliegend entlang der Kanten eines gedachten Quaders erstreckend ausgeführt ist und somit auch der Lagereinheit 10 eine Quaderform verleiht. An dem Grundrahmen 22 sind Flächenteile 24 befestigt, welche ebenfalls Teil der Wandung 20 sind. Dies erlaubt einen einfachen und stabilen Aufbau, wobei die Flächenteile 24 grundsätzlich von dem Grundrahmen 22 entfernbar sind.
An dem Grundrahmen 22 ist des Weiteren eine äußere Beleuchtungseinrichtung 50 in Form eines Scheinwerfers angebracht, mittels welcher ein Vorfeld der Lagereinheit 10 beleuchtet werden kann. Dies erlaubt eine sichere Verwendung der Lagereinheit 10 auch bei Nacht.
In Fig. 2 ist die Lagereinheit 10 in einem anderen Zustand dargestellt. Dabei ist die Verschlusseinrichtung 30 geöffnet, d.h. das Rolltor ist nach oben gezogen, so dass die Öffnung 21 weitgehend frei ist und ein Innenraum 40 der Lagereinheit 10 somit zugänglich ist. Des Weiteren ist das Flächenteil 24 der rechten Seite abgenommen, so dass auch von dieser Seite eine Zugänglichkeit erreicht wird. Beispielsweise könnte die Lagereinheit 10 in dem gezeigten Zustand an eine andere Lagereinheit 10 mit
linksseitig offener Seitenfläche gestellt werden, so dass ein durchgehender gemeinsamer Innenraum entsteht.
In dem Innenraum 40 sind vorliegend zwei Klappregale 60 ausgebildet, welche heruntergeklappt werden können, um Waren 15 darauf aufzunehmen. Diese Waren 15 sollen zwischengelagert werden, was in der Lagereinheit 10 in vorteilhafter Weise sicher und besser geschützt erfolgen kann. Des Weiteren befindet sich in der Lagereinheit 10 eine Logistikeinheit 100, d.h. ein verfahrbares System, welches auf Rollen aufliegt und in die Lagereinheit 10 eingeschoben und wieder herausgeschoben werden kann. Die Logistikeinheit 100 kann insbesondere eine Logistikkomponente darstellen. Darin können beispielsweise ebenfalls Waren gelagert werden, welche in der Lagereinheit 10 zwischengelagert werden sollen und welche beispielsweise direkt in der Logistikeinheit 100 zu einem Logistikzentrum oder zu einem Aufstellplatz gebracht werden können.
Untenseitig ist der Innenraum 40 von einem Bodenabschnitt 26 begrenzt. Dieser ist als Bodenplatte ausgeführt und bildet obenseitig eine Abstellfläche 27. In dem Bodenabschnitt 26 ist eine Rampe 28 ausgebildet. Diese beginnt unmittelbar an der Öffnung 21 und ihre Höhe steigt mit zunehmender Entfernung von der Öffnung 21 an. An der Öffnung 21 geht die Rampe 28 in einen umgebenden Boden bzw. in die Abstellfläche 27 über, auf welchem die Lagereinheit 10 steht. Außerhalb der Rampe 28 ist der Bodenabschnitt 26 als massive Platte mit konstanter Dicke ausgeführt.
Mittels dieser Rampe 28 wird ein Hereinschieben und Herausschieben oder Herausziehen von Komponenten wie der Logistikeinheit 100, eines Rollwagens oder anderer fahrbarer Komponenten wie Lastenräder in vorteilhafter Weise ermöglicht, wobei keine abrupten Höhendifferenzen zu überbrücken sind. Auf das separate Anbringen eines unabhängigen Elements, welches dann eine Rampe ausbildet, oder auf das aufwändige Herausklappen eines Elements, welches dann die Rampe ausbildet, kann vorteilhaft verzichtet werden. Dies spart Kraftaufwand und vermeidet das Erzeugen von Lärm beim Bereitstellen der Rampe.
Die Lagereinheit 10 weist ferner eine frei programmierbare Steuerung 70 auf. An dieser ist wie gezeigt ein Bedienpanel 75 angebracht, um die Lagereinheit 10 vor Ort bedienen
zu können. Dadurch können beispielsweise Kontrollfunktionen gesteuert werden oder es kann die Beleuchtungseinrichtung 50 eingeschaltet, ausgeschaltet oder mit einem Zeitschalter versehen werden.
Fig. 3 zeigt die Lagereinheit 10 in einem anderen Zustand. Dabei sind die Klappregale 60 hochgeklappt, da sie derzeit nicht zum Lagern von Waren 15 verwendet werden. Dementsprechend steht mehr Platz beispielsweise für das Einbringen von einer oder mehreren Logistikeinheiten 100 zur Verfügung.
In dem in Fig. 4 dargestellten Zustand sind dagegen die Klappregale 60 heruntergeklappt und Waren 15 befinden sich zum Zwischenlagern darauf. Es befindet sich jedoch in diesem Zustand keine Logistikeinheit 100 in dem Innenraum 40.
Es sei darauf hingewiesen, dass in den Ansprüchen und in der Beschreibung Merkmale in Kombination beschrieben sein können, beispielsweise um das Verständnis zu erleichtern, obwohl diese auch separat voneinander verwendet werden können. Der Fachmann erkennt, dass solche Merkmale auch unabhängig voneinander mit anderen Merkmalen oder Merkmalskombinationen kombiniert werden können.
Rückbezüge in Unteransprüchen können bevorzugte Kombinationen der jeweiligen Merkmale kennzeichnen, schließen jedoch andere Merkmalskombinationen nicht aus.
Nachfolgend werden Merkmale strukturiert wiedergegeben, welche weitere Erfindungsaspekte beinhalten. Diese können untereinander und mit anderen hierin offenbarten Merkmale kombiniert werden.
1 . Lagereinheit (10) zum temporären Zwischenlagern von Waren (15) und/oder Logistikkomponenten (100), wobei die Lagereinheit (10) folgendes aufweist: eine Wandung (20), und eine Verschlusseinrichtung (30), wobei die Wandung (20) einen Innenraum (40) zum Zwischenlagern der Waren (15) und/oder Logistikkomponenten (100) umschließt und dabei eine Öffnung (21) freilässt, wobei die Verschlusseinrichtung (30) in einem geschlossenen Zustand die Öffnung (21 ) verschließt und in einem offenen Zustand die Öffnung (21 ) ganz oder teilweise freigibt.
2. Lagereinheit (10) nach Merkmal 1 , wobei die Wandung (20) untenseitig einen Bodenabschnitt (26) aufweist, und wobei in dem Bodenabschnitt (26) eine Rampe (28) ausgebildet ist, welche unmittelbar an die Öffnung (21 ) angrenzt.
3. Lagereinheit (10) nach Merkmal 2, wobei die Rampe (28) an der Öffnung (21 ) ihren tiefsten Punkt oder ihre tiefste Strecke aufweist.
4. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 2 oder 3, wobei die Rampe (28) von der Öffnung (21 ) aus mit zunehmender Entfernung von der Öffnung (21 ) nach innen ansteigend ausgeführt ist.
5. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 2 bis 4, wobei die Rampe (28) bei einigen oder allen Abständen von der Öffnung (21) die gleiche Höhe aufweist.
6. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Rampe (28) ganz oder teilweise auf einem Rampenteil ausgebildet ist,
wobei das Rampenteil an einer anderen Komponente der Lagereinheit (10) innenliegend zur Öffnung (21 ) schwenkbar befestigt ist. Lagereinheit (10) nach Merkmal 6, wobei das Rampenteil dazu ausgebildet ist, entgegengesetzt zu einem Ende, an welchem es schwenkbar befestigt ist, auf einem Untergrund aufzuliegen und/oder einen fließenden Übergang zum Untergrund auszubilden. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 6 oder 7, wobei das Rampenteil mittels eines Scharniers und/oder um eine horizontale Achse schwenkbar befestigt ist und/oder um höchstens 30° schwenkbar ist. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 6 bis 8, wobei das Rampenteil auch bei geschlossenem Zustand der Verschlusseinrichtung (30) auf einem Boden aufliegt, auf welchem die Lagereinheit (10) steht. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 2 bis 9, wobei die Rampe (28) dazu ausgebildet ist, an der Öffnung (21 ) und/oder an einem Ende des Bodenabschnitts (26) die Höhe eines Bodens einzunehmen und/oder einen fließenden Übergang zum Boden auszubilden, auf welchem die Lagereinheit (10) steht. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Wandung (20) mindestens ein Seitenelement umfasst, welches entfernbar befestigt ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Verschlusseinrichtung (30) ein Rolltor ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, welche eine Zutrittskontrolleinrichtung aufweist, welche mittels einer an der Lagereinheit (10) angebrachten Bedieneinheit und/oder mittels Funkkommunikation ansprechbar ist und dazu konfiguriert ist, ansprechend auf
eine validierte Zutrittsanfrage die Verschlusseinrichtung (30) aus dem geschlossenen Zustand für den offenen Zustand freizugeben. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, welche eine oder mehrere äußere Beleuchtungseinrichtungen (50) und/oder Umfeldbeleuchtungseinrichtungen aufweist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Wandung (20), zumindest oberhalb eines Bodenabschnitts (26), außenseitig ganz oder zumindest überwiegend glatt ausgeführt ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Wandung (20) einen Grundrahmen (22) und mehrere Flächenteile (24) aufweist, wobei die Flächenteile (24) an dem Grundrahmen (22) befestigt sind. Lagereinheit (10) nach Merkmal 16, wobei der Grundrahmen (22) ganz, teilweise oder überwiegend aus Aluminium ausgebildet ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Wandung (20) ein oder mehrere abnehmbare Flächenteile (24) aufweist, wobei durch Abnahme eines Flächenteils (24) eine Seitenwand der Lagereinheit (10) ganz, teilweise oder überwiegend geöffnet werden kann. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Lagereinheit (10) eine frei programmierbare Steuerung (70) aufweist. Lagereinheit (10) nach Merkmal 19, wobei die frei programmierbare Steuerung (70) zur Ausführung einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben konfiguriert ist:
Einsatz als übergeordnete Steuerung für weitere Steuerungen, Kommunikation zwischen mehreren Lagereinheiten (10), Erhalten und Auswerten von Zugangsinformationen,
Ansteuern der Verschlusseinrichtung (30), automatische Steuerung von Innenbeleuchtung und/oder Außenbeleuchtung. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, welche mindestens eine Bewuchsaufnahme mit einem Substrat für pflanzlichen Bewuchs aufweist, wobei die Bewuchsaufnahme außenseitig auf der Wandung (20) angeordnet ist. Lagereinheit (10) nach Merkmal 21 , wobei die Bewuchsaufnahme an einer oder mehreren Seitenflächen der Lagereinheit (10) und/oder an einer Oberseite der Lagereinheit (10) angeordnet ist. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 21 oder 22, wobei das Substrat Erde und/oder ein poröser Körper ist und/oder Nährstoffe für Pflanzen enthält. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 21 bis 23, welche mindestens einen Wassertank aufweist, welcher zum Bewässern mindestens einer Bewuchsaufnahme ausgebildet ist. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 21 bis 24, welche eine Wassersammeleinheit aufweist, welche dazu ausgebildet ist, Oberflächenwasser auf der Lagereinheit (10) einzusammeln und in den Wassertank und/oder in eine, einige oder alle Bewuchsaufnahmen zu leiten. Lagereinheit (10) nach einem der Merkmale 21 bis 25, wobei in einer, einigen oder allen Bewuchsaufnahmen Moos im Substrat angepflanzt ist.
Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Lagereinheit (10) eine Energieversorgungseinrichtung aufweist, welche einen elektrischen Energiespeicher, einen elektrischen Versorgungsanschluss und/oder eine Stromerzeugungseinrichtung aufweist. Lagereinheit (10) nach Merkmal 27, wobei die Energieversorgungseinrichtung als Stromerzeugungseinrichtung mindestens ein Solarpanel aufweist, das an einer anderen Komponente der Lagereinheit (10) befestigt ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, welche untenseitig eine oder mehrere Staplertaschen zur Aufnahme der Lagereinheit (10) mittels eines Gabelstaplers aufweist, und/oder welche seitlich und/oder an Ecken und/oder an Kanten ein oder mehrere Containeranschlagelemente aufweist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei in dem Innenraum (40) ein oder mehrere Klappregale (60) angeordnet sind. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, welche eine Vandalismuserkennung aufweist, welche dazu konfiguriert ist, eine gewaltsame Öffnung (21 ), eine Ortsveränderung und/oder ein unautorisiertes Eindringen zu erkennen und ansprechend darauf einen Alarm auszulösen. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, welche eine Ortsbestimmungseinrichtung aufweist, welche dazu konfiguriert ist, den Ort der Lagereinheit (10) zu bestimmen. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Wandung (20) die Lagereinheit (10) abgesehen von der Öffnung (21 ), und wenn vorhanden Lüftungsschlitzen, vollständig umschließt.
Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Lagereinheit (10) als Lagerbox und/oder zum Abstellen auf einer Straße, einer öffentlichen Fläche oder auf einem Parkplatz ausgebildet ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Lagereinheit (10) eine Breite von mindestens 180 cm und/oder von höchstens 260 cm aufweist, und/oder wobei die Lagereinheit (10) eine Höhe von mindestens 200 cm und/oder von höchstens 260 cm aufweist, und/oder wobei die Lagereinheit (10) eine Länge von mindestens 360 cm und/oder von höchstens 460 cm aufweist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale, wobei die Lagereinheit (10) zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Lageranordnung, welche mindestens zwei Lagereinheiten (10) nach einem der vorhergehenden Merkmale aufweist, wobei die Lagereinheiten (10) unmittelbar benachbart zueinander aufgestellt sind, und wobei Seitenflächen der Lagereinheiten (10), welche einer anderen Lagereinheit (10) zugewandt sind, ganz, teilweise oder überwiegend geöffnet sind, so dass ein durchgehender Innenraum (40) der Lagereinheiten (10) ausgebildet ist. Verwendung einer Lagereinheit (10) oder einer Lageranordnung nach einem der vorhergehenden Merkmale als temporäres Zwischenlager für Waren (15) und/oder Logistikkomponenten (100). Verwendung nach Merkmal 38, welche in einem innerstädtischen Gebiet, einem urbanen Gebiet, einem Ballungszentrum, einem Wohngebiet, einem Gewerbegebiet und/oder in einem Industriegebiet erfolgt.
Bezugszeichenliste
10 Lagereinheit
15 Waren
20 Wandung
21 Öffnung
22 Grundrahmen
24 Flächenteile
26 Bodenabschnitt
27 Abstellfläche
28 Rampe
30 Verschlusseinrichtung
40 Innenraum
50 Beleuchtungseinrichtung
60 Klappregal
70 frei programmierbare Steuerung
75 Bedienpanel
100 Logistikeinheit
Claims
- 24 -
Patentansprüche Lagereinheit (10) zum temporären Zwischenlagern von Waren (15) und/oder Logistikkomponenten (100), wobei die Lagereinheit (10) folgendes aufweist: eine Wandung (20), und eine Verschlusseinrichtung (30), wobei die Wandung (20) einen Innenraum (40) zum Zwischenlagern der Waren (15) und/oder Logistikkomponenten (100) umschließt und dabei eine Öffnung (21) freilässt, wobei die Verschlusseinrichtung (30) in einem geschlossenen Zustand die Öffnung (21 ) verschließt und in einem offenen Zustand die Öffnung (21 ) ganz oder teilweise freigibt, wobei die Wandung (20) untenseitig einen Bodenabschnitt (26) aufweist, der eine Bodenplatte der Lagereinheit ist, und wobei in dem Bodenabschnitt (26) eine Rampe (28) ausgebildet ist, welche unmittelbar an die Öffnung (21 ) angrenzt. Lagereinheit (10) nach Anspruch 1 , wobei die Rampe (28) als schräge Fläche in dem Bodenabschnitt (26) ausgebildet ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rampe (28) innenseitig auf eine Abstellfläche (27) führt, welche durch den Bodenabschnitt (26) gebildet wird. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Bodenabschnitt (26) neben der Rampe (28) eine ebene Abstellfläche (27) innerhalb der Lagereinheit (10) ausbildet. Lagereinheit (10) nach einem der Ansprüche 3 oder 4, wobei die Abstellfläche (27) auf einer Oberseite des Bodenabschnitts (26) ausgebildet ist.
Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Bodenabschnitt (26) als massive Platte ausgeführt ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Bodenabschnitt (26) außerhalb der Rampe (28) eine konstante Dicke aufweist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rampe (28) an der Öffnung (21 ) ihren tiefsten Punkt oder ihre tiefste Strecke aufweist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rampe (28) von der Öffnung (21) aus mit zunehmender Entfernung von der Öffnung (21 ) nach innen ansteigend ausgeführt ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rampe (28) bei einigen oder allen Abständen von der Öffnung (21 ) die gleiche Höhe aufweist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rampe (28) ganz oder teilweise auf einem Rampenteil ausgebildet ist, wobei das Rampenteil an einer anderen Komponente der Lagereinheit (10) innenliegend zur Öffnung (21 ) schwenkbar befestigt ist. Lagereinheit (10) nach Anspruch 11 , wobei das Rampenteil dazu ausgebildet ist, entgegengesetzt zu einem Ende, an welchem es schwenkbar befestigt ist, auf einem Untergrund aufzuliegen und/oder einen fließenden Übergang zum Untergrund auszubilden. Lagereinheit (10) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, wobei das Rampenteil mittels eines Scharniers und/oder um eine horizontale Achse schwenkbar befestigt ist und/oder um höchstens 30° schwenkbar ist.
Lagereinheit (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei das Rampenteil auch bei geschlossenem Zustand der Verschlusseinrichtung (30) auf einem Boden aufliegt, auf welchem die Lagereinheit (10) steht. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rampe (28) dazu ausgebildet ist, an der Öffnung (21 ) und/oder an einem Ende des Bodenabschnitts (26) die Höhe eines Bodens einzunehmen und/oder einen fließenden Übergang zum Boden auszubilden, auf welchem die Lagereinheit (10) steht. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Wandung (20) mindestens ein Seitenelement umfasst, welches entfernbar befestigt ist. Lagereinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Verschlusseinrichtung (30) ein Rolltor ist. Lageranordnung, welche mindestens zwei Lagereinheiten (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist, wobei die Lagereinheiten (10) unmittelbar benachbart zueinander aufgestellt sind, und wobei Seitenflächen der Lagereinheiten (10), welche einer anderen Lagereinheit (10) zugewandt sind, ganz, teilweise oder überwiegend geöffnet sind, so dass ein durchgehender Innenraum (40) der Lagereinheiten (10) ausgebildet ist. Verwendung einer Lagereinheit (10) oder einer Lageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche als temporäres Zwischenlager für Waren (15) und/oder Logistikkomponenten (100). Verwendung nach Anspruch 19, welche in einem innerstädtischen Gebiet, einem urbanen Gebiet, einem Ballungszentrum, einem Wohngebiet, einem Gewerbegebiet und/oder in einem Industriegebiet erfolgt.
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