Bismut enthaltender Dieseloxidationskatalysator
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Dieseloxidationskatalysator, der mehrere katalytisch aktive Materialzonen umfasst, wobei eine Materialzone Bismut enthält.
Das Abgas von Kraftfahrzeugen, die mit mager betriebenen Verbrennungsmotoren, beispielsweise mit Dieselmotoren, betrieben werden, enthält neben Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxiden (NOx) auch Bestandteile, die aus der unvollständigen Verbrennung des Kraftstoffs im Brennraum des Zylinders herrühren. Dazu gehören neben Rest- Koh len wasserstoffen (HC), die meist ebenfalls überwiegend gasförmig vorliegen, Partikelemissionen, auch als „Dieselruß" oder „Rußpartikel" bezeichnet.
Zur Reinigung dieser Abgase müssen die genannten Bestandteile möglichst vollständig in unschädliche Verbindungen umgewandelt werden, was nur unter Einsatz geeigneter Katalysatoren möglich ist.
Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO) können mit Hilfe von Dieseloxidationskatalysatoren (DOC) oxidiert werden. Herkömmliche Dieseloxidationskatalysatoren enthalten insbesondere Platin und/oder Palladium auf einem geeigneten Trägeroxid, zum Beispiel Aluminiumoxid.
Ein bekanntes Verfahren zur Entfernung von Stickoxiden aus Abgasen in Gegenwart von Sauerstoff ist die selektive katalytische Reduktion (SCR) mittels Ammoniak an einem geeigneten Katalysator. Bei diesem Verfahren werden die aus dem Abgas zu entfernenden Stickoxide mit Ammoniak zu Stickstoff und Wasser umgesetzt.
Rußpartikel können sehr effektiv mit Hilfe von Dieselpartikelfiltern (DPF) aus dem Abgas entfernt werden, wobei sich Wandflussfilter aus keramischen Materialien besonders bewährt haben. Partikelfilter können auch mit katalytisch aktiven Beschichtungen versehen werden. So beschreibt
beispielsweise die EP1820561 Al die Beschichtung eines Dieselpartikelfilters mit einer Katalysatorschicht, die das Abbrennen der gefilterten Rußpartikel erleichtert. Dieselpartikelfilter können auch mit SCR- Katalysatoren beschichtet sein und werden dann kurz als SDPF bezeichnet.
Zur Abgasnachbehandlung von Dieselmotoren werden Abgasnachbehandlungssysteme eingesetzt, die aus zwei oder mehreren der oben genannten Bausteinen zusammengesetzt sind. Ein wichtiger Bestandteil eines solchen Systems ist der Dieseloxidationskatalysator. Seine Aufgabe ist vor allem die Umsetzung von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen, aber auch die Oxidation von Stickstoffmonoxid (NO) zu Stickstoffdioxid (NO2), das von abströmseitig angeordneten Bauteilen, wie DPF, SCR und SDPF) benötigt wird.
Zur Erfüllung kommender Gesetzgebungen sind Abgasnachbehandlungssysteme notwendig, die die genannten Schadstoffe über ein breites Betriebsfenster umsetzen. In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung und Optimierung eines Dieseloxidationskatalysators, der einerseits Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe bei möglichst niedrigen Temperaturen umsetzt und andererseits über den gesamten Betriebsbereich genügend Stickstoffdioxid liefert, eine technische Herausforderung.
Es wurde nun gefunden, dass Dieseloxidationskatalysatoren, die eine Bismut enthaltende Materialzone aufweisen, die in bestimmter Weise auf dem Katalysator angeordnet ist, dieser technischen Herausforderung gerecht werden.
Dieseloxidationskatalysatoren, die Bismut enthalten, sind bereits bekannt. So beschreibt die US 5,911,961 einen Katalysator, bei dem Platin und Bismut auf Titandioxid geträgert sind.
Die EP 1 927 399 A2 offenbart ein Aluminiumoxid und Bismut umfassendes Trägermaterial, das Platin trägt.
Die US 2003/027719 betrifft einen Oxidationskatalysator, der Palladium und Silber und als nächsten Nachbarn von Palladium Bismut enthält.
Die US 2012/302439 offenbart einen Palladium-Gold-Katalysator, der mit Bismut und/oder Mangan dotiert ist.
Die WO 2017/064498 Al offenbart einen Bismut oder Antimon, sowie ein Platingruppenmetall enthaltenden Oxidationskatalysator.
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Katalysator, der ein Trägersubstrat mit einer sich zwischen den Enden a und b erstreckenden Länge L, sowie vier Materialzonen A, B, C und D umfasst, wobei
• Materialzone A sich ausgehend vom Ende a über einen Teil der Länge L erstreckt und Platin und kein Palladium, Palladium und kein Platin oder Platin und Palladium umfasst;
• Materialzone B sich ausgehend vom Ende b über einen Teil der Länge L erstreckt und Platin und Bismut umfasst; wobei LA + LB = L gilt, wobei LA die Länge der Materialzone A und LB die Länge der Materialzone B ist;
• Materialzone C sich ausgehend vom Ende a über einen Teil der Länge L erstreckt und Platin und kein Palladium, Palladium und kein Platin oder Platin und Palladium umfasst;
• Materialzone D sich ausgehend vom Ende b über einen Teil der Länge L erstreckt und Platin und kein Palladium, Palladium und kein Platin oder Platin und Palladium umfasst; wobei Lc + LD = L gilt, wobei Lc die Länge der Materialzone C und LD die Länge der Materialzone D ist; und wobei die Materialzonen C und D über den Materialzonen A und B angeordnet sind.
Materialzone A umfasst bevorzugt Platin und Palladium, insbesondere in einem Gewichtsverhältnis von 10: 1 bis 1 :5, bevorzugt 3: 1 bis 1 :3.
Platin und Palladium liegen in Materialzone A bevorzugt in Mengen von 10 bis 200 g/ft3, beispielsweise 20 bis 180 g/ft3 oder 40 bis 150 g/ft3 vor, wobei die angegebenen Mengen die Summen der Mengen von Platin und Palladium sind.
Sofern Materialzone A Platin und Palladium umfasst, umfasst es bevorzugt kein Bismut.
Platin und Palladium in Materialzone A liegen in der Regel auf einem Trägermaterial vor. Als Trägermaterial kommen alle dem Fachmann für diesen Zweck geläufigen Materialien in Betracht. Sie weisen eine BET- Oberfläche von 30 bis 250 m2/g, bevorzugt von 100 bis 200 m2/g auf (bestimmt nach DIN 66132) und sind insbesondere Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Magnesiumoxid, Titanoxid, Cer/Titan-Mischoxide, sowie Mischungen oder Mischoxide von mindestens zwei dieser Materialien. Bevorzugt sind Aluminiumoxid, Cer/Titan-Mischoxide, Magnesium/Aluminium-Mischoxide und AI uminium/Silizi um- Mischoxide. Sofern Aluminiumoxid verwendet wird, so ist es besonders bevorzugt stabilisiert, beispielsweise mit 1 bis 6 Gew.-%, insbesondere 4 Gew.-%, Lanthanoxid.
Sofern ein Aluminium/Silizium-Mischoxid verwendet wird, so weist es insbesondere einen Gehalt an Siliziumoxid von 5 bis 30, bevorzugt von 5 bis 10 Gew.-% auf.
Materialzone A kann ein Material zur Speicherung von Kohlenwasserstoffen, insbesondere bei Temperaturen, die unter dem Light-off der Materialzone A für die Oxidation von Kohlenwasserstoffen liegt. Solche Speichermaterialien sind insbesondere Zeolithe, deren Kanäle groß genug sind, um Kohlenwasserstoffe aufnehmen zu können. Bevorzugte Zeolithe zu diesem Zweck gehören dem Strukturtyp BEA an.
Materialzone B umfasst Bismut beispielsweise in Form von Bismutoxid (BizOs), insbesondere liegt es aber in Form eines Kompositoxides mit Aluminium oder mit Aluminium und Silizium vor, wobei der Siliziumgehalt beispielsweise 5 bis 30, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht von Aluminium- und Siliziumoxid, beträgt. Bismut liegt beispielsweise in einer Menge von 1 bis 15, bevorzugt 2 bis 7 Gew.-%, bezogen auf das Kompositoxid und berechnet als elementares Bismut vor.
Idealerweise dient erfindungsgemäß das Kompositoxid als Trägermaterial für das Platin.
Bezogen auf das Kompositoxid aus Aluminium und Bismut bzw. aus Aluminium, Silizium und Bismut und berechnet als Platin-Metall, liegt Platin insbesondere in Mengen von 10 bis 200 g/ft3, beispielsweise 20 bis 180 g/ft3 oder 40 bis 150 g/ft3 vor.
Materialzone B umfasst bevorzugt kein Palladium.
Die Längen der Materialzonen LA und LB entsprechen zusammen der Länge L des Trägersubstrates. Dabei weist die Materialzone LA insbesondere eine Länge von 20 bis 80%, bevorzugt 40 bis 60% der Länge L auf. In einer bevorzugten Ausführungsform erstrecken sich LA und LB jeweils über 50% der Länge L.
Materialzone C umfasst bevorzugt Platin und kein Palladium oder Platin und Palladium, insbesondere in einem Gewichtsverhältnis von 20: 1 bis 1 : 1, bevorzugt 14: 1 bis 2: 1.
Platin und Palladium liegen in Materialzone C bevorzugt in Mengen von 10 bis 200 g/ft3, beispielsweise 20 bis 180 g/ft3 oder 40 bis 150 g/ft3 vor, wobei die angegebenen Mengen die Platinmengen sind für den Fall, dass Materialzone C Platin und kein Palladium umfasst bzw. die Summen der Mengen von Platin und Palladium sind für den Fall, dass Materialzone C Platin und Palladium umfasst.
Platin und Palladium in Materialzone C liegen in der Regel auf einem Trägermaterial vor. Als Trägermaterial kommen alle dem Fachmann für diesen Zweck geläufigen Materialien in Betracht. Sie weisen eine BET- Oberfläche von 30 bis 250 m2/g, bevorzugt von 100 bis 200 m2/g auf (bestimmt nach DIN 66132) und sind insbesondere Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Magnesiumoxid, Titanoxid, Cer/Titan-Mischoxide, sowie Mischungen oder Mischoxide von mindestens zwei dieser Materialien.
Bevorzugt sind Aluminiumoxid, Cer/Titan-Mischoxide, Magnesium/Aluminium-Mischoxide und Aluminium/Silizium-Mischoxide. Sofern Aluminiumoxid verwendet wird, so ist es besonders bevorzugt stabilisiert, beispielsweise mit 1 bis 6 Gew.-%, insbesondere 4 Gew.-%, Lanthanoxid.
Sofern ein Aluminium/Silizium-Mischoxid verwendet wird, so weist es insbesondere einen Gehalt an Siliziumoxid von 5 bis 30, bevorzugt von 5 bis 10 Gew.-% auf.
Materialzone C kann ein Material zur Speicherung von Kohlenwasserstoffen, insbesondere bei Temperaturen, die unter dem Light-off der Materialzone A für die Oxidation von Kohlenwasserstoffen liegt. Solche Speichermaterialien sind insbesondere Zeolithe, deren Kanäle groß genug sind, um Kohlenwasserstoffe aufnehmen zu können. Bevorzugte Zeolithe zu diesem Zweck gehören dem Strukturtyp BEA an.
Materialzone D umfasst bevorzugt Platin und kein Palladium oder Platin und Palladium, insbesondere in einem Gewichtsverhältnis von 20: 1 bis 1 : 1, bevorzugt 14: 1 bis 2: 1.
Platin und Palladium liegen in Materialzone D bevorzugt in Mengen von 10 bis 200 g/ft3, beispielsweise 20 bis 180 g/ft3 oder 40 bis 150 g/ft3 vor, wobei die angegebenen Mengen die Platinmengen sind für den Fall, dass Materialzone C Platin und kein Palladium umfasst bzw. die Summen der Mengen von Platin und Palladium sind für den Fall, dass Materialzone C Platin und Palladium umfasst.
Platin und Palladium in Materialzone D liegen in der Regel auf einem Trägermaterial vor. Als Trägermaterial kommen alle dem Fachmann für diesen Zweck geläufigen Materialien in Betracht. Sie weisen eine BET- Oberfläche von 30 bis 250 m2/g, bevorzugt von 100 bis 200 m2/g auf (bestimmt nach DIN 66132) und sind insbesondere Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Magnesiumoxid, Titanoxid, Cer/Titan-Mischoxide, sowie Mischungen oder Mischoxide von mindestens zwei dieser Materialien.
Bevorzugt sind Aluminiumoxid, Cer/Titan-Mischoxide, Magnesium/Aluminium-Mischoxide und Aluminium/Silizium-Mischoxide. Sofern Aluminiumoxid verwendet wird, so ist es besonders bevorzugt stabilisiert, beispielsweise mit 1 bis 6 Gew.-%, insbesondere 4 Gew.-%, Lanthanoxid.
Sofern ein Aluminium/Silizium-Mischoxid verwendet wird, so weist es insbesondere einen Gehalt an Siliziumoxid von 5 bis 30, bevorzugt von 5 bis 10 Gew.-% auf.
Materialzone D kann ein Material zur Speicherung von Kohlenwasserstoffen, insbesondere bei Temperaturen, die unter dem Light-off der Materialzone A für die Oxidation von Kohlenwasserstoffen liegt. Solche Speichermaterialien sind insbesondere Zeolithe, deren Kanäle groß genug sind, um Kohlenwasserstoffe aufnehmen zu können. Bevorzugte Zeolithe zu diesem Zweck gehören dem Strukturtyp BEA an.
Die Längen der Materialzonen Lc und LD entsprechen zusammen der Länge L des Trägersubstrates. Dabei weist die Materialzone Lc insbesondere eine Länge von 20 bis 80%, bevorzugt 40 bis 60% der Länge L auf. In einer bevorzugten Ausführungsform erstrecken sich Lc und LD jeweils über 50% der Länge L.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Materialzonen C und D identisch, d.h. sie enthalten die identischen Bestandteile in den identischen Mengen. In diesem Fall erstreckt sind somit eine einheitliche Materialzone über die gesamte Länge L des Trägersubstrates und überdeckt die Materialzonen A und B.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst auch Materialzone A Bismut und Platin und bevorzugt kein Palladium. Wie in Materialzone B liegt auch in Materialzone A Bismut beispielsweise in Form von Bismutoxid (BizCh), insbesondere aber in Form eines Kompositoxides mit Aluminium vor. Im letztgenannten Fall liegt Bismut beispielsweise in
einer Menge von 1 bis 10, bevorzugt 2 bis 7 Gew.-%, bezogen auf das Kompositoxid und berechnet als elementares Bismut vor.
In dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Materialzonen A und B beispielsweise identisch, d.h. sie enthalten die identischen Bestandteile in den identischen Mengen. In diesem Fall erstreckt sind somit ein eine einheitliche Materialzone über die gesamte Länge L des Trägersubstrates.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst der Katalysator eine Materialzone E, die sich ausgehend vom Ende b des Trägersubstrates über einen Teil der Länge L über Materialzone D erstreckt und Platin und kein Palladium, Palladium und kein Platin oder Platin und Palladium umfasst.
Materialzone E umfasst bevorzugt Platin und kein Palladium oder Platin und Palladium, insbesondere in einem Gewichtsverhältnis von 20: 1 bis 1 : 1, bevorzugt 14: 1 bis 2: 1.
Platin und Palladium liegen in Materialzone C bevorzugt in Mengen von 10 bis 200 g/ft3, beispielsweise 20 bis 180 g/ft3 oder 40 bis 150 g/ft3 vor, wobei die angegebenen Mengen die Platinmengen sind für den Fall, dass Materialzone C Platin und kein Palladium umfasst bzw. die Summen der Mengen von Platin und Palladium sind für den Fall, dass Materialzone C Platin und Palladium umfasst.
Platin, Palladium bzw. Platin und Palladium in Materialzone E liegen in der Regel auf einem Trägermaterial vor. Als Trägermaterial kommen alle dem Fachmann für diesen Zweck geläufigen Materialien in Betracht. Sie weisen eine BET-Oberfläche von 30 bis 250 m2/g, bevorzugt von 100 bis 200 m2/g auf (bestimmt nach DIN 66132) und sind insbesondere Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Magnesiumoxid, Titanoxid, Cer/Titan-Mischoxide, sowie Mischungen oder Mischoxide von mindestens zwei dieser Materialien.
Bevorzugt sind Aluminiumoxid, Cer/Titan-Mischoxide, Magnesium/Aluminium-Mischoxide und AI um inium/Silizi um- Mischoxide.
Sofern Aluminiumoxid verwendet wird, so ist es besonders bevorzugt stabilisiert, beispielsweise mit 1 bis 6 Gew.-%, insbesondere 4 Gew.-%, Lanthanoxid.
Sofern ein Aluminium/Silizium-Mischoxid verwendet wird, so weist es insbesondere einen Gehalt an Siliziumoxid von 5 bis 30, bevorzugt von 5 bis 10 Gew.-% auf.
Materialzone E erstreckt sich bevorzugt ausgehend von Ende b über 40 bis 60% der Länge L.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind jeweils die Materialzonen A und B und die Materialzonen C und D identisch, d.h. die Materialzonen A und B enthalten die identischen Bestandteile in den identischen Mengen und die Materialzonen C und D enthalten die identischen Bestandteile in den identischen Mengen.
In diesem Fall ist es bevorzugt, wenn der Katalysator eine Materialzone E umfasst.
Der erfindungsgemäße Katalysator umfasst einen Tragkörper. Dieser kann ein Durchflusssubstrat oder ein Wandflussfilter sein.
Ein Wandflussfilter ist ein Tragkörper, der Kanäle der Länge L umfasst, die sich parallel zwischen einem ersten und einem zweiten Ende des Wandflussfilters erstrecken, die abwechselnd entweder am ersten oder am zweiten Ende verschlossen sind und die durch poröse Wände getrennt sind. Ein Durchflusssubstrat unterscheidet sich von einem Wandflussfilter insbesondere darin, dass die Kanäle der Länge L an seinen beiden Enden offen sind.
Wandflussfilter weisen in unbeschichtetem Zustand beispielsweise Porositäten von 30 bis 80, insbesondere 50 bis 75% auf. Ihre durchschnittliche Porengröße beträgt in unbeschichtetem Zustand beispielsweise 5 bis 30 Mikrometer.
In der Regel sind die Poren des Wandflussfilters sogenannte offene Poren, das heißt sie haben eine Verbindung zur den Kanälen. Des Weiteren sind die
Poren in der Regel untereinander verbunden. Dies ermöglicht einerseits die leichte Beschichtung der inneren Porenoberflächen und andererseits eine leichte Passage des Abgases durch die porösen Wände des Wandflussfilters.
Durchflusssubstrate sind dem Fachmann ebenso wie Wandflussfilter bekannt und sind am Markt erhältlich. Sie bestehen beispielsweise aus Silicium-Carbid, Aluminium-Titanat oder Cordierit.
Der erfindungsgemäße Katalysator umfasst in der Regel außer Platin, Palladium und Bismut kein weiteres Metall, insbesondere kein Silber, Gold, Kupfer und noch Eisen.
In einer bevorzugten Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung einen Katalysator, der ein Trägersubstrat mit einer sich zwischen den Enden a und b erstreckenden Länge L, sowie vier Materialzonen A, B, C und D umfasst, wobei
• Materialzone A sich ausgehend vom Ende a über 40 bis 60 % der Länge L erstreckt und Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 3: 1 bis 1 :3 umfasst;
• Materialzone B sich ausgehend vom Ende b über 40 bis 60 % der Länge L erstreckt und Platin geträgert auf einem Kompositoxid aus Aluminium und Bismut oder aus Aluminium, Silizium und Bismut umfasst; wobei LA + LB = L gilt, wobei LA die Länge der Materialzone A und LB die Länge der Materialzone B ist;
• Materialzone C sich ausgehend vom Ende a über 40 bis 60 % der Länge L erstreckt und Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1 bis 2: 1 umfasst;
• Materialzone D sich ausgehend vom Ende b über 40 bis 60 % der Länge L erstreckt und Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1 bis 2: 1 umfasst; wobei Lc + LD = L gilt, wobei Lc die Länge der Materialzone C und LD die Länge der Materialzone D ist;
und wobei die Materialzonen C und D über den Materialzonen A und B angeordnet sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung einen Katalysator, der ein Trägersubstrat mit einer sich zwischen den Enden a und b erstreckenden Länge L, sowie fünf Materialzonen A, B, C, D und E umfasst, wobei
• Materialzone A und Materialzone B identisch sind und Platin geträgert auf einem Kompositoxid aus Aluminium und Bismut oder aus Aluminium, Silizium und Bismut umfassen; wobei LA + LB = L gilt, wobei LA die Länge der Materialzone A und LB die Länge der Materialzone B ist;
• Materialzone C und Materialzone D identisch sind und Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1 bis 2: 1 umfassen; wobei Lc + LD = L gilt, wobei Lc die Länge der Materialzone C und LD die Länge der Materialzone D ist; und
• Materialzone E Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1 bis 2: 1 umfasst; und wobei die Materialzonen C und D über den Materialzonen A und B und Materialzone E über Materialzone D angeordnet sind.
Die Materialzonen A, B, C, D und falls vorhanden E liegen üblicherweise in Form von Beschichtungen auf dem Tragkörper vor.
Erfindungsgemäße Katalysatoren, bei denen die Materialzonen A, B, C, D und falls vorhanden E in Form von Beschichtungen auf dem Trägersubstrat vorliegen, können nach dem Fachmann geläufigen Methoden hergestellt werden, so etwa nach den üblichen Tauchbeschichtungsverfahren bzw. Pump- und Saug-Beschichtungsverfahren mit sich anschließender thermischer Nachbehandlung (Kalzination). Dem Fachmann ist bekannt, dass im Falle von Wandflussfiltern deren durchschnittliche Porengröße und die mittlere Teilchengröße der zu beschichtenden Materialien so aufeinander abgestimmt werden können, dass diese auf den porösen Wänden, die die
Kanäle des Wandflussfilters bilden, liegen (auf-Wand-Beschichtung). Die mittlere Teilchengröße der zu beschichtenden Materialien kann aber auch so gewählt werden, dass sich diese in den porösen Wänden, die die Kanäle des Wandflussfilters bilden, befinden, dass also eine Beschichtung der inneren Porenoberflächen erfolgt (in-Wand-Beschichtung). In diesem Fall muss die mittlere Teilchengröße der der zu beschichtenden Materialien klein genug sein, um in die Poren des Wandflussfilters einzudringen.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der die Materialzonen A und B identisch sind, ist das Trägersubstrat aus den Materialien der Materialzonen A und B und einer Matrixkomponente gebildet, während die Materialzonen C und D in Form einer Beschichtung auf dem Trägersubstrat vorliegt.
Trägersubstrate, Durchflusssubstrate ebenso wie Wandflussfilter, die nicht nur aus inertem Material, wie beispielsweise Cordierit bestehen, sondern die daneben auch ein katalytisch aktives Material enthalten, sind dem Fachmann bekannt. Zu ihrer Herstellung wird eine Mischung aus beispielsweise 10 bis 95 Gew.-% inerter Matrixkomponente und 5 bis 90 Gew.-% katalytisch aktiven Materials nach an sich bekannten Verfahren extrudiert. Als Matrixkomponenten können dabei alle auch sonst zur Herstellung von Katalysatorsubstraten verwendeten inerten Materialien verwendet werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um Silikate, Oxide, Nitride oder Carbide, wobei insbesondere Magnesium-Aluminium-Silikate bevorzugt sind.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Trägersubstrat verwendet, das aus gewellten Blättern aus inerten Materialien aufgebaut ist. Solche Trägersubstrate sind dem Fachmann als „corrugated substrate" bekannt. Geeignete inerte Materialien sind zum Beispiel faserförmige Materialien mit einem durchschnittlichen Faserdurchmesser von 50 bis 250 pm und einer durchschnittlichen Faserlänge von 2 bis 30 mm. Bevorzugt sind faserförmige Materialien
hitze beständig und bestehen aus Siliziumdioxid, insbesondere aus Glasfasern.
Zur Herstellung solcher Trägersubstrate werden zum Bespiel Blätter aus den genannten Fasermaterialien in bekannter Weise gewellt und die einzelnen gewellten Blätter zu einem zylindrischen monolithisch strukturierten Körper mit den Körper durchziehenden Kanälen geformt. Vorzugsweise wird durch Aufschichten einer Anzahl der gewellten Blätter zu parallelen Schichten mit unterschiedlicher Orientierung der Wellung zwischen den Schichten ein monolithisch strukturierter Körper mit einer kreuzweisen Wellungsstruktur geformt. In einer Ausführungsform können zwischen den gewellten Blättern ungewellte, d.h. flache Blätter angeordnet sein.
Substrate aus gewellten Blättern können direkt mit den Materialien A und B beschichtet werden, vorzugsweise werden sie aber zunächst mit einem inerten Material, zum Beispiel Titandioxid, und erst dann mit dem katalytischen Material beschichtet.
Soweit die erfindungsgemäßem Katalysatoren Kompositoxide aus Aluminium und Bismut oder Aluminium, Silizium und Bismut umfassen, so kann das Kompositoxid beispielsweise erhalten werden durch Inkontaktbringen von Aluminiumoxid oder eines mit Silizium stabilisierten Aluminiumoxides mit einer wässrigen Lösung eines Bismutsalzes und anschließendes Trocknen und Kalzinieren. Das Inkontaktbringen von Aluminiumoxid bzw. mit Silizium stabilisiertem Aluminiumoxid mit einer wässrigen Lösung eines Bismutsalzes kann mit Vorteil durch Besprühen des Aluminiumoxides mit der wässrigen Lösung des Bismutsalzes in einem Mischer erfolgen. Geeignete Mischer sind dem Fachmann bekannt. Beispielsweise sind Pulvermischer oder Vorrichtungen zur Sprühtrocknung geeignet.
Der erfindungsgemäße Katalysator eignet sich in hervorragender Weise als Dieseloxidationskatalysator, der Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe auch bei niedrigen Temperaturen effizient umsetzt, der aber auch für abströmseitig angeordnete Katalysatoren, wie Partikelfilter und SCR-
Katalysatoren, ausreichend Stickstoffdioxid bildet. Insbesondere hat sich gezeigt, dass der erfindungsgemäße Katalysator mehr Stickstoffdioxid bildet wie ein Vergleichskatalysator, der in der Materialzone B kein Bismut enthält und sonst identisch ist.
Somit betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Reinigung von Abgasen von Kraftfahrzeugen, die mit mager betriebenen Motoren betrieben werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Abgas über einen oben beschriebenen Katalysator geleitet wird, wobei das Abgas am Ende a in den Katalysator ein- und beim Ende b aus dem Katalysator austritt.
Die vorliegende Erfindung betrifft daneben auch ein Abgassystem, das einen oben beschriebenen Katalysator umfasst, an dessen Ende b sich ein oder mehrere weitere Katalysatoren anschließen, die ausgewählt sind aus der Reihe bestehend aus Dieselpartikelfilter, mit einem SCR-Katalysator beschichteter Dieselpartikelfilter, mit einer die Rußzündtemperatur herabsetzenden Beschichtung beschichteter Dieselpartikelfilter und einem auf einem Durchflusssubstrat befindlicher SCR-Katalysator.
Die oben für die Materialzonen A, B, C, D und falls vorhanden E beschriebenen optionalen und/oder bevorzugten Ausführungsformen gelten analog auch bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens und des erfindungsgemäßem Abgassystems.
Der SCR-Katalysator im erfindungsgemäßen Abgassystem, unabhängig davon, oberer auch einem Partikelfilter oder einem Durchflusssubstrat vorliegt, kann prinzipiell ausgewählt sein aus allen in der SCR-Reaktion von Stickoxiden mit Ammoniak aktiven Katalysatoren, insbesondere aus solchen, die dem Fachmann auf dem Gebiet der Autoabgaskatalyse als gebräuchlich bekannt sind. Dies schließt Katalysatoren vom Mischoxid-Typ ebenso ein, wie Katalysatoren auf Basis von Zeolithen, insbesondere von Übergangsmetall-ausgetauschten Zeolithen.
In Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden SCR- Katalysatoren, die einen kleinporigen Zeolithen mit einer maximalen Ringgröße von acht tetraedrischen Atomen und ein Übergangsmetall enthalten, eingesetzt. Solche SCR-Katalysatoren sind beispielsweise in W02008/106519 Al, WO2008/118434 Al und WO2008/132452 A2 beschrieben.
Daneben können aber auch groß- und mittelporige Zeolithe verwendet werden, wobei insbesondere solche vom Strukturtyp BEA in Frage kommen. So sind Eisen-BEA und Kupfer-BEA von Interesse.
Besonders bevorzugte Zeolithe gehören den Gerüsttypen BEA, AEI, AFX, CHA, KFI, ERI, LEV, MER oder DDR an und sind besonders bevorzugt mit Kobalt, Eisen, Kupfer oder Mischungen aus zwei oder drei dieser Metalle ausgetauscht.
Unter den Begriff Zeolithe fallen hier auch Molsiebe, die bisweilen auch als „zeolithähnliche" Verbindungen bezeichnet werden. Molsiebe sind bevorzugt, wenn sie einem der oben genannten Gerüsttypen angehören. Beispiele sind Silicaaluminiumphosphat-Zeolithe, die unter dem Begriff SAPO bekannt sind und Aluminiumphosphat-Zeolithe, die unter dem Begriff AIPO bekannt sind.
Auch diese sind insbesondere dann bevorzugt, wenn sie mit Kobalt, Eisen, Kupfer oder Mischungen aus zwei oder drei dieser Metalle ausgetauscht sind.
Bevorzugte Zeolithe sind weiterhin solche, die einen SAR (silica-to-alumina ratio)-Wert von 2 bis 100, insbesondere von 5 bis 50, aufweisen.
Die Zeolithe bzw. Molsiebe enthalten Übergangsmetall insbesondere in Mengen von 1 bis 10 Gew.-%, insbesondere 2 bis 5 Gew.-%, berechnet als Metalloxid, also beispielsweise als FezCh oder CuO.
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung enthalten als SCR- Katalysatoren mit Kupfer, Eisen oder Kupfer und Eisen ausgetauschte Zeolithe oder Molsiebe vom Beta-Typ (BEA), Chabazit-Typ (CHA), AEI, AFX oder vom Levyne-Typ (LEV). Entsprechende Zeolithe oder Molsiebe sind beispielsweise unter den Bezeichnungen ZSM-5, Beta, SSZ-13, SSZ-62, Nu- 3, ZK-20, LZ-132, SAPO-34, SAPO-35, AIPO-34 und AIPO-35 bekannt, siehe etwa US 6,709,644 und US 8,617,474.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abgassystems befindet sich vor dem SCR.- Katalysator eine Einspritzeinrichtung für Reduktionsmittel.
Die Einspritzvorrichtung kann vom Fachmann beliebig gewählt werden, wobei geeignete Vorrichtungen der Literatur entnommen werden können (siehe etwa T. Mayer, Feststoff- SCR- System auf Basis von Ammonium- carbamat, Dissertation, TU Kaiserslautern, 2005, sowie EP 1 561 919 Al). Der Ammoniak kann über die Einspritzvorrichtung als solches oder in Form einer Verbindung in den Abgasstrom eingebracht werden, aus der bei den Umgebungsbedingungen Ammoniak gebildet wird. Als solche kommen beispielsweise wässrige Lösungen von Harnstoff oder Ammoniumformiat in Frage, ebenso wie festes Ammoniumcarbamat. In der Regel wird das Reduktionsmittel bzw. ein Vorläufer davon in einem mitgeführten Behälter, der mit der Einspritzvorrichtung verbunden ist, vorrätig gehalten.
Die Figuren 1 und 2 zeigen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Katalysators mit den folgenden Bedeutungen:
(1) Trägersubstrat
(2) Materialzone A
(3) Materialzone B
(4) Materialzone C
(5) Materialzone D
(6) Materialzone E a und b bezeichnen die beiden Enden des Trägersubstrates, der Pfeil zeigt die Fließrichtung des Abgases bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Katalysators.
Figur 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Katalysator mit den Materialzonen A, B, C und D, wobei alle Materialzonen die gleiche Länge haben, nämlich 50% der Länge des Trägersubstrates.
Figur 2 zeigt einen erfindungsgemäßen Katalysator mit den Materialzonen A, B, C, D und E, wobei jeweils A und B, sowie C und D identisch sind.
Beispiel 1 a) Ein handelsübliches Durchflusssubstrat aus Cordierit wurde ausgehend von seinem ersten Ende auf 50% seiner Länge mit 65 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 2: 1, geträgert auf 72,65 g/l eines mit Lanthanoxid stabilisierten Aluminiumoxids, sowie 40 g/l eines ß-Zeolithen beschichtet. b) Das gemäß a) erhaltene Durchflusssubstrat wurde ausgehend von seinem zweiten Ende auf 50% seiner Länge mit 65 g/ft3 Platin, geträgert auf 100 g/l eines mit 3 Gew.-% Bismutoxid dotierten Aluminiumoxids, sowie 40 g/l eines ß-Zeolithen beschichtet. c) Das gemäß b) erhaltene Durchflusssubstrat wurde über seine gesamte Länge mit 25 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1, geträgert auf 60 g/l eines mit Lanthanoxid stabilisierten Aluminiumoxids beschichtet.
Die Gesamtbeladung des Katalysators mit Platin und Palladium ist 90 g/ft3. Im somit erhaltenen erfindungsgemäßen Katalysator Kl sind die Materialzonen C und D identisch und bilden auf den Materialzonen A und B eine zusammenhängende Schicht über die gesamte Länge des Durchflusssubstrates.
Vergleichsbeispiel 1 a) Ein handelsübliches Durchflusssubstrat aus Cordierit wurde über seine gesamte Länge mit 65 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 2: 1, geträgert auf 72,65 g/l eines mit Lanthanoxid stabilisierten Aluminiumoxids, sowie 40 g/l eines ß-Zeolithen beschichtet.
b) Das gemäß a) erhaltene Durchflusssubstrat wurde über seine gesamte Länge mit 25 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1, geträgert auf 60 g/l eines mit Lanthanoxid stabilisierten Aluminiumoxids beschichtet.
Die Gesamtbeladung des Katalysators mit Platin und Palladium ist 90 g/ft3. Im somit erhaltenen Vergleichskatalysator VK1 sind die Materialzonen A und B, sowie C und D jeweils identisch. Der Katalysator VK1 enthält kein Bismut.
Beispiel 2 a) Ein handelsübliches Durchflusssubstrat aus Cordierit wurde ausgehend von seinem ersten Ende auf 50% seiner Länge mit 40 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 1 :3, geträgert auf Ce-Titanoxid beschichtet. b) Das gemäß a) erhaltene Durchflusssubstrat wurde ausgehend von seinem zweiten Ende auf 50% seiner Länge mit 65 g/ft3 Platin, geträgert auf 100 g/l eines mit 3 Gew.-% Bismutoxid dotierten Aluminiumoxids, sowie 40 g/l eines ß-Zeolithen beschichtet. c) Das gemäß b) erhaltene Durchflusssubstrat wurde ausgehend von seinem ersten Ende auf 50% seiner Länge mit 70 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 2: 1, geträgert auf 62,28 g/l Aluminiumoxid und 25 g/l ß- Zeolith beschichtet. d) Das gemäß c) erhaltene Durchflusssubstrat wurde ausgehend von seinem zweiten Ende auf 50% seiner Länge mit 25 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 14: 1 auf 60 g/l eines mit Lanthanoxid stabilisierten Aluminiumoxids beschichtet.
Die Gesamtbeladung des Katalysators mit Platin und Palladium ist 100 g/ft3. Der somit erhaltene erfindungsgemäßen Katalysator wird nachstehend K2 genannt.
Vergleichsbeispiel 2 a) Ein handelsübliches Durchflusssubstrat aus Cordierit wurde übers eine gesamte Länge mit 40 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 1 :3, geträgert auf Ce-Titanoxid beschichtet. b) Das gemäß a) erhaltene Durchflusssubstrat wurde übers eine gesamte Länge mit 70 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 2: 1, geträgert auf 62,28 g/l Aluminiumoxid und 25 g/l ß-Zeolith beschichtet. Die Gesamtbeladung des Katalysators mit Platin und Palladium ist 110 g/ft3. Im somit erhaltenen Vergleichskatalysator VK2 sind die Materialzonen A und B, sowie C und D jeweils identisch. Der Katalysator VK2 enthält kein Bismut.
Beispiel 3 a) Ein handelsübliches Durchflusssubstrat aus Cordierit wurde über seine gesamte Länge mit 25 g/ft3 Platin, geträgert auf 25 g/l eines mit 3 Gew.-% Bismutoxid dotierten Aluminiumoxids beschichtet. b) Das gemäß a) erhaltene Durchflusssubstrat wurde über seine gesamte Länge mit 40 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 2: 1, geträgert auf 110 g/l Aluminiumoxid beschichtet. c) Das gemäß b) erhaltene Durchflusssubstrat wurde ausgehend von seinem zweiten Ende auf 50% seiner Länge mit 50 g/ft3 Platin und Palladium im Gewichtsverhältnis 12: 1 auf 50 g/l eines mit Siliziumdioxid stabilisierten Aluminiumoxids beschichtet.
Die Gesamtbeladung des Katalysators mit Platin und Palladium ist 90 g/ft3. Der somit erhaltene erfindungsgemäßen Katalysator wird nachstehend K3 genannt. Darin sind die Materialzonen A und B, sowie C und D jeweils identisch, wobei die Materialzonen A und B Bismut enthalten. Zusätzlich trägt Materialzone D Materialzone E als weiter Materialzone.
Vergleichsversuch 1
Figur 3 zeigt die NC /NOx Verhältnisse von Kl und VK1 in [%] nach dem Katalysator gemessen an einem Motorprüfstand während eines NEDC Zyklus. Die schwarze Kurve zeigt das Ergebnis von VK1, die graue Kurve die
von Kl. Die graue Kurve von Kl zeigt ein höheres NOz/NOx Verhältnis vor allem in dem Zyklus zwischen ca. 1125 Sekunden und 1500 Sekunden.
Vergleichsversuch 2 Figur 4 zeigt die NOz/NOx Verhältnisse von K2 und VK2 in [%] nach dem Katalysator gemessen an einem Motorprüfstand während eines NEDC Zyklus. Die schwarze Kurve zeigt das Ergebnis von VK2, die graue Kurve die von K2. Die graue Kurve zeigt ein höheres NO2/NOX Verhältnis.