Nachheizverfahren zum Betreiben einer Kälteanlage für ein Kraftfahrzeug, Kälteanlage und Kraftfahrzeug mit einer solchen Kälteanlage
BESCHREIBUNG:
Die Erfindung betrifft ein Nachheizverfahren (RH II) zum Betreiben einer Käl teanlage mit Wärmepumpenfunktion für ein Kraftfahrzeug, eine Kälteanlage und ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Kälteanlage.
Eine Kälteanlage mit Wärmepumpenfunktion umfasst üblicherweise einen Kältemittelverdichter, der mit einem Primärstrang und einem Sekundärstrang verbindbar oder verbunden ist; einen äußeren Wärmeübertrager, der im Pri märstrang angeordnet ist; einen Verdampfer, der im Primärstrang angeord net ist; ein Heizregister, das im Sekundärstrang angeordnet ist; wenigstens eine bewegliche Temperaturklappe, die bezogen auf eine Zuluftströmungs richtung vor oder nach dem Heizregister angeordnet ist; und wenigstens ein Absperrorgan, das stromabwärts des Heizregisters im Sekundärstrang an geordnet ist.
Eine derartige Kälteanlage mit Wärmepumpenfunktion ist beispielsweise in der DE 10 2018 213 232.1 beschrieben, die zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Anmeldung noch nicht veröffentlicht war.
Weitere Hintergrundinformationen zu Kälteanlagen bzw. Wärmepumpen fin den sich beispielsweise in den Druckschriften DE 101 26 257 A1, DE 10 2015010 552 B3 und DE 102015012995 B1.
Bei einem Nachheizverfahren, das im Fachjargon auch als Reheat, Reheat- Betrieb, Reheat-Verfahren bezeichnet wird, wird bei der Klimatisierung eines Fahrzeuginnenraums die durch den Verdampfer gekühlte und entfeuchtete
Luft durch wenigstens teilweise Erwärmung mittels des Heizregisters auf ei ne gewünschte Ausblastemperatur gebracht.
Das Heizregister ist dabei eine Wärmequelle, bei der im Kältemittel gespei cherte Wärme an ein anderes Medium, wie Luft, Wasser, Wasser-Glykol- Gemisch und dergleichen abgegeben wird. Das Heizregister kann als Heiz kondensator bzw. Heizgaskühler ausgeführt sein, wenn es direkt von (Um- gebungs-)Luft als Kabinenzuluft durchströmt wird, welche die abgegebene Wärme aufnimmt. Das Heizregister kann als Fluid-Wärmeübertrager ausge führt sein, wenn es von einem anderen Fluid als (Umgebungs-)Luft, wie bei spielsweise Wasser, Wasser-Glykol-Gemisch oder dergleichen durch- bzw. umströmt wird, wobei die im Kältemittel gespeicherte Wärme an das Fluid abgegeben wird. Bei der Ausgestaltung als Fluid-Wärmeübertrager erfolgt dann ein weiterer Wärmeübergang vom erwärmten Fluid auf die (Umge- bungs-)Luft. Insoweit erfolgt durch einen Fluid-Wärmeübertrager eine indirek te Erwärmung von (Umgebungs-)Luft als Kabinenzuluftstrom.
Dabei kann im Luftströmungsweg zwischen dem Verdampfer und dem Heiz register (also stromaufwärts des Heizregisters) wenigstens eine Temperatur klappe zum Einsatz kommen, die ganz geschlossen (0% Öffnungsstellung bzw. Schließstellung) ist, wenn die Luft gekühlt und nicht erwärmt in den Fahrzeuginnenraum geleitet werden soll. Wenn die Temperaturklappe voll ständig geöffnet ist (100% Öffnungsstellung) wird im Wesentlichen der ge samte vom Verdampfer kommende Luftstrom über das Heizregister geleitet und erwärmt. Bei einer teilweisen Öffnung der Temperaturklappe wird ein Teil der Luft über das Heizregister geleitet und der andere Teil der Luft wird um das Heizregister herum geleitet und nicht erwärmt, so dass sich strom abwärts des Heizregisters eine Mischung aus erwärmter und gekühlter Luft bildet, die dann dem Fahrzeuginnenraum zugeleitet wird. Die verstellbare Temperaturklappe kann alternativ auch stromabwärts des Heizregisters an geordnet sein.
Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, ein Nachheizverfahren anzugeben, das einen optimierten Betrieb der Kälteanla ge ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Nachheizverfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 , durch eine Kälteanlage mit den Merkmalen des Pa tentanspruchs 9 und durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Pa tentanspruchs 15. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiter bildungen sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
Vorgeschlagen wird also ein Nachheizverfahren zum Betreiben einer Kälte anlage für ein Kraftfahrzeug, wobei die Kälteanlage umfasst: einen Kältemittelverdichter, der mit einem Primärstrang und einem Se kundärstrang verbindbar oder verbunden ist; einen äußeren Wärmeübertrager, der im Primärstrang angeordnet ist; einen Verdampfer, der im Primärstrang angeordnet ist; ein Heizregister, das im Sekundärstrang angeordnet ist; wenigstens eine bewegliche Temperaturklappe, die bezogen auf eine Zuluftströmungsrichtung vor oder nach (stromaufwärts oder stromabwärts) dem Heizregister angeordnet ist; wenigstens ein Absperrorgan, das stromabwärts des Heizregisters im Sekundärstrang angeordnet ist; wobei das Nachheizverfahren folgende Schritte umfasst:
Einstellen des wenigstens einen Absperrorgans in eine Position, in der Kältemittel stromabwärts des Heizregisters in den Verdampfer strömt unter Umgehung des äußeren Wärmeübertragers, und
Einbinden von wenigstens einerweiteren, strömungstechnisch parallel oder in Reihe zum Verdampfer angeordneten Wärmesenke, insbesondere eines als Wasserwärmepumpenverdampfer arbeitenden Chillers oder/und des als Luftwärmepumpenverdampfer arbeitenden äußeren Wärmeübertra gers.
Ein solches Nachheizverfahren kann insbesondere dann eingesetzt werden, wenn ein steigender Heizbedarf festgestellt wird, der nicht mehr alleine durch
die am Verdampfer und über den Verdichter ins Kältemittel übertragene Wärme gedeckt werden kann. Durch das Einbinden von wenigstens einer zusätzlichen Wärmesenke kann dem als Wärmequelle dienenden Kühlmittel, wie beispielsweise Wasser, Wasser-Glykol-Gemisch, (Umgebungs-)Luft, Wärme entzogen werden. Hierdurch werden die Temperatur und der Druck des Kältemittels in der Kälteanlage erhöht, so dass die durch die Kälteanlage ermöglichte Heizleistung, zusammen mit der Verdichterantriebsleistung, steigt. Ferner wird durch ein derartiges Verfahren der Nachheizbetrieb bzw. Reheatmodus durch eine kompakte Verschaltung der Kälteanlage mit weni gen aktiven Komponenten erreicht.
Bei dem Nachheizverfahren kann die Umgebungstemperatur erfasst werden und das Verfahren durchgeführt werden, wenn die Umgebungstemperatur bis zu 15°C beträgt, insbesondere in einem Bereich von etwa 0° bis 15° liegt, d.h. bis hin zu einer unteren Umgebungstemperatur, die gerade noch eine Kälteanlagenbetrieb erlaubt. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die beschriebene Verschaltung der Kälteanlage mit zusätzlich eingebundener Wärmesenke dann vorgenommen wird, wenn die Betriebs- und Umgebungs bedingungen günstig für einen solchen Nachheizbetrieb sind.
Das Einbinden der wenigstens einen weiteren Wärmesenke kann durch Öff nen eines der betreffenden Wärmesenke vorgeschalteten Expansionsventils erfolgen. Insbesondere kann ein solches Expansionsventil schrittweise bzw. inkrementeil geöffnet werden.
Das Nachheizverfahren kann die weiteren Schritte umfassen:
Einstellen der Temperaturklappe in einer Soll-Öffnungsstellung;
Beibehalten der Soll-Öffnungsstellung der Temperaturklappe;
Schrittweises Öffnen oder schrittweises Schließen des Expansionsventils in Abhängigkeit von dem Heizbedarf, der anhand eines Kälteanlagenparame ters ermittelt wird, bis sich hochdruckseitig an dem Heizkondensator ein vor bestimmtes Druckniveau einstellt oder/und bis das Expansionsventil eine maximale oder minimale Öffnungsstellung erreicht hat.
Das hier vorgestellte Nachheizverfahren Reheat II (RH II) kann direkt auf der Funktionalität des in einer parallelen Anmeldung enthaltenen Nachheizver fahrens Reheat I (RH I) aufbauen. Dabei können alle Funktionalitäten des Nachheizverfahrens Reheat I (RH I) übernommen werden und durch Einbin den mindestens eines weiteren Verdampfers die Heizleistung des System angehoben werden.
Das Nachheizverfahren kann somit bei im Wesentlich konstant gehaltenen bzw. geöffneten Temperaturklappen durch direkte Einflussnahme auf die Druck- und Temperaturverhältnisse im Kältekreis durchgeführt werden. Da bei kann das hier beschriebene Nachheizverfahren beim Erreichen einer entsprechenden Stellung des Expansionsventils beendet werden bzw. der Betrieb kann auf ein anderes Nachheizverfahren umgeschaltet werden.
Bei dem Nachheizverfahren können mehrere Wärmesenken in Kombination eingebunden werden, wobei die jeweiligen Expansionsventile der betreffen den Wärmesenken geöffnet oder geschlossen werden.
Die Soll-Öffnungsposition der Temperaturklappe kann auf einen Wert zwi schen 60% bis 90% eingestellt werden, insbesondere auf einen Wert zwi schen 70% und 85%, bezogen auf eine maximale Öffnungsstellung von 100%.
Bei dem Nachheizverfahren kann ein dem Verdampfer vorgeschaltetes Ex pansionsventil immer in einer geöffneten Stellung gehalten werden, die u.a. in Abhängigkeit von der bereitzustellenden bzw. angeforderten Kälteleistung (Entfeuchtungsbedarf) einstellbar ist bzw. eingestellt wird. Mit anderen Wor ten wird der Verdampfer bei diesem Nachheizverfahren immer von Kältemit tel durchströmt, unabhängig davon, welche weitere Wärmesenke(n) einge bunden ist bzw. sind. Hierdurch wird die einem Fahrzeuginnenraum zuzufüh rende Luft immer entfeuchtet.
Nach dem Erreichen einer maximalen Öffnungsstellung des Expansionsven tils der betreffenden (Zusatz-) Wärmesenke (Verdampfer) kann ein elektri-
sches Heizmodul zugeschaltet werden. Hierdurch kann auf einen weiter stei genden Heizbedarf reagiert werden. Dabei soll die maximale Öffnungsstel lung einen sinnvollen und vertretbaren Wert annehmen, der nicht zwingend einer 100% Öffnung entsprechen muss, sondern auch kleiner als 100% sein kann.
Vorgeschlagen wird auch eine Kälteanlage für ein Kraftfahrzeug, mit einem Kältemittelverdichter, der mit einem Primärstrang und einem Sekundärstrang verbindbar oder verbunden ist; einem äußeren Wärmeübertrager, der im Primärstrang angeordnet ist; einem Verdampfer, der im Primärstrang angeordnet ist; einem Heizregister, das im Sekundärstrang angeordnet ist; wenigstens einer beweglichen Temperaturklappe, die bezogen auf eine Zuluftströmungsrichtung vor oder nach dem Heizregister angeordnet ist; wenigstens einem Absperrorgan, das stromabwärts des Heizregisters im Sekundärstrang angeordnet ist; wobei die Kälteanlage dazu eingerichtet ist in einem oben beschriebe nen Nachheizbetrieb betrieben zu werden, und wobei in einem solchen Nachheizbetrieb das Kältemittel ausgehend vom Kältemittelverdichter nacheinander die folgenden Komponenten der Käl teanlage durchströmt: Heizregister im Sekundärstrang, Verdampfer im Pri märstrang und strömungstechnisch eine parallel oder in Reihe zum Ver dampfer angeordnete Wärmesenke, insbesondere einen als Wasserwärme pumpenverdampfer arbeitenden Chiller oder/und den als Luftwärmepumpen verdampfer arbeitenden äußeren Wärmeübertrager.
Der äußere Wärmeübertrager kann bidirektional durchströmbar sein. Hier durch kann mittels der Kälteanlage ein Luftwärmepumpenbetrieb ermöglicht werden. Je nach umgesetzter Systemgestaltung und Leitungsrouting kann der äußere Wärmeübertrager auch monodirektional durchströmbar sein.
Zwischen dem Heizregister und dem Verdampfer kann ein Absperrventil an geordnet sein und zwischen dem Heizkregister und dem äußeren Wärme übertrager kann ein Expansionsventil angeordnet sein. Sowohl das Absperr-
ventil, als auch das Expansionsventil stellen ein jeweiliges Absperrorgan dar, das für das Durchführen des Nachheizverfahrens eingesetzt wird. Bei einer solchen Konfiguration kann das Nachheizverfahren mit geöffnetem Absperr ventil und geschlossenem Expansionsventil durchgeführt werden, so dass Kältemittel vom Heizregister direkt zum Verdampfer strömen kann.
Alternativ kann zwischen dem Heizregister und dem Verdampfer ein Rück schlagventil angeordnet sein. Auch das Rückschlagventil stellt ein Absperr organ dar, das für das Durchführen des Nachheizverfahrens eingesetzt wird. Ein solches Rückschlagventil ermöglicht das Durchströmen von Kältemittel vom Heizregister in Richtung des Verdampfers, wobei ein Durchströmen o- der auch Rückströmen in der Gegenrichtung verhindert ist. Weiter kann der äußere Wärmeübertrager monodirektional durchströmbar sein. Bei einer derartigen Konfiguration der Kälteanlage ist ein Luftwärmepumpenbetrieb weiterhin darstellbar, jedoch ist ein Nachheizbetrieb über eine Reihenschal tung von Heizregister und dem äußeren Wärmeübertrager nicht möglich, weil auf eine strömungstechnische Verbindung bzw. Leitung zwischen dem Heiz register und dem äußeren Wärmeübertrager verzichtet wird. Insofern stellt eine derartige Konfiguration eine Vereinfachung einer Kälteanlage dar, die aber weiterhin mit dem Nachheizverfahren betrieben werden kann.
Wie oben ausgeführt kann der äußere Wärmeübertrager monodirektional oder bidirektional durchströmbar sein, je nach Ausführungsform der Kältean lage. Bei einer monodirektionalen Variante wird im Kälteanlagenbetrieb und im Luftwärmepumpenmodus der äußere Wärmeübertrager vom Kältemittel stets in derselben Richtung bzw. in derselben Weise durchströmt. Bei einer bidirektionalen Variante wird der äußere Wärmeübertrager im Kälteanlagen betrieb vom Kältemittel in anderer bzw. unterschiedlicher Richtung (entge gengesetzt) durchströmt als im Luftwärmepumpenmodus. Bezüglich des äu ßeren Wärmeübertragers ist noch anzumerken, dass er - ähnlich zum Heiz register - sowohl direkt (als Gaskondensator bzw. Gaskühler) als auch indi rekt (als Fluid-Wärmeübertrager) Wärme an die (Umgebungs-)Luft abgeben oder aus dieser aufnehmen kann.
Stromabwärts des Verdampfers kann ein Expansionsventil angeordnet sein, das dazu eingerichtet ist, am Verdampfer ein Zwischendruckniveau einzu stellen. Hierdurch kann einem Vereisen des Verdampfers entgegengewirkt werden, weil der Druck im Verdampfer so eingestellt werden kann, dass ein Vereisen durch auskondensierendes Wasser aus dem Verdampferzuluft strom ausgeschlossen werden kann während weitere niederdruckseitige Systemabschnitte auf einem niedrigeren Druckniveau betrieben werden kön nen.
Ein Kraftfahrzeug kann mit einer oben beschriebenen Kälteanlage ausgestat tet sein. Dabei kann es sich bei dem Kraftfahrzeug insbesondere um ein Elektrofahrzeug handeln. Bei einem Elektrofahrzeug kann der effiziente Be trieb der Kälteanlage zu Stromeinsparungen führen, so dass hierdurch eine größere Reichweite des Elektrofahrzeugs erzielt werden kann.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nach folgenden Beschreibung von Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Figuren. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein schematisches und vereinfachtes Schaltbild einer Kälteanlage für ein Kraftfahrzeug;
Fig. 2 ein Flussdiagram einer beispielhaften Umsetzung des Nachheizver fahrens, insbesondere mittels der in Fig. 1 beschriebenen Kälteanlage;
Fig. 3 ein schematisches und vereinfachtes Schaltbild einer Ausführungs form einer Kälteanlage für ein Kraftfahrzeug zur Durchführung des Nach heizverfahrens;
Fig. 4 ein schematisches und vereinfachtes Schaltbild einer Ausführungs form einer Kälteanlage für ein Kraftfahrzeug zur Durchführung des Nach heizverfahrens.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform einer Kälteanlage 10 für ein Kraftfahrzeug schematisch und vereinfacht dargestellt. Die Kälteanlage 10 umfasst einen Kältemittelkreislauf 11, der sowohl in einem Kälteanlagenbetrieb (kurz auch AC-Betrieb genannt), als auch in einem Wärmepumpenmodus betrieben werden kann. Die Kälteanlage 10 umfasst in der gezeigten Ausführungsform einen Kältemittelverdichter 12, einen äußeren Wärmeübertrager 18, einen inneren Wärmeübertrager 20, einen Verdampfer 22 und einen Akkumulator bzw. Kältemittelsammler 24. Der äußere Wärmeübertrager 18 kann als Kon densator oder Gaskühler ausgebildet sein. Insbesondere ist der äußere Wärmeübertrager 18 in der dargestellten Ausführungsform bidirektional durchström bar.
Der Verdampfer 22 ist hier beispielhaft als Frontverdampfer für ein Fahrzeug gezeigt. Der Verdampfer 22 steht stellvertretend auch für weitere in einem Fahrzeug mögliche Verdampfer, wie beispielsweise Fondverdampfer, die strömungstechnisch parallel zueinander angeordnet sein können. Mit ande ren Worten umfasst die Kälteanlage 10 also wenigstens einen Verdampfer 22.
Stromabwärts des Verdichters 12 ist ein Absperrventil A4 angeordnet. Stromaufwärts des Verdampfers 22 ist ein Expansionsventil AE2 vorgese hen.
Im Rahmen dieser Beschreibung wird in dem gesamten Kältemittelkreislauf 11 der Kälteanlage 10 der Abschnitt vom Verdichter 12 zum äußeren Wär meübertrager 18, zum inneren Wärmeübertrager 20 und zum Verdampfer 22 als Primärstrang 14 bezeichnet.
Die Kälteanlage 10 umfasst weiter ein Fleizregister 26 (auch als Fleizkonden- sator oder Fleizgaskühler bezeichnet). Stromaufwärts des Fleizregisters 26 ist ein Absperrventil A3 angeordnet. Stromabwärts des Fleizregisters 26 ist ein Absperrventil A1 angeordnet. Ferner ist stromabwärts des Fleizkondensa- tors 26 ein Expansionsventil AE4 angeordnet.
Im Rahmen dieser Beschreibung wird in dem gesamten Kältemittelkreislauf der Kälteanlage 10 der Abschnitt vom Verdichter 12 zum Heizregister 26, zum Expansionsventil AE4 und zu einem Abzweig Ab2 als Sekundärstrang 16 bezeichnet. Der Sekundärstrang 16 umfasst einen Heizzweig 16.1, der sich von dem Absperrventil A3 über das Heizregister 26 zum Absperrventil A1 erstreckt. Weiter umfasst der Sekundärstrang 16 einen Nachheizzweig bzw. Reheat-Zweig 16.2, der stromaufwärts mit dem Heizregister 26 und stromabwärts mit dem äußeren Wärmeübertrager 18 fluidverbindbar ist. Da bei mündet der Sekundärstrang 16 bzw. der Reheat-Zweig 16.2 bei einem Abzweigpunkt Ab2 in den Primärstrang 14.
Die Kälteanlage 10 umfasst einen weiteren Verdampfer bzw. Chiller 28. Der Chiller 28 ist strömungstechnisch parallel zum Verdampfer 22 vorgesehen. Der Chiller 28 kann beispielsweise zur Kühlung einer elektrischen Kompo nente des Fahrzeugs dienen, aber auch zur Realisierung einer Wasser- Wärmepumpenfunktion unter Nutzung der Abwärme von wenigstens einer elektrischen Komponente. Dem Chiller 28 ist stromaufwärts ein Expansions ventil AE1 vorgeschaltet.
Die Kälteanlage 10 kann auch ein elektrisches Heizelement 30 aufweisen, das beispielsweise als Hochvolt-PTC-Heizelement ausgeführt ist. Das elekt rische Heizelement 30 dient als Zusatzheizer für einen in den Fahrzeugin nenraum geführten Zuluftstrom L. Dabei kann das elektrische Heizelement 30 zusammen mit dem Heizregister 26 und dem Verdampfer 22 in einem Klimagerät 32 untergebracht sein. Dabei kann das elektrische Heizelement 30 dem Heizregister 26 nachgeschaltet angeordnet sein.
In der Fig. 1 sind ferner noch Rückschlagventile R1 und R2 ersichtlich. Fer ner sind auch einige Sensoren pT1 bis pT5 zur Erfassung von Druck oder/ und Temperatur des Kältemittels dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Sensoren bzw. deren Anordnung hier nur beispielhaft gezeigt ist. Eine Kälteanlage 10 kann auch weniger oder mehr Sensoren aufweisen. Im gezeigten Beispiel sind als Sensoren kombinierte Druck- /Temperatursensoren pT1 bis pT5 gezeigt. Es ist aber genauso denkbar,
dass voneinander getrennte Sensoren für die Messung von Druck bzw. Temperatur eingesetzt werden und ggf. auch räumlich voneinander getrennt entlang den Kältemittelleitungen angeordnet sind.
Die Kälteanlage 10 kann in unterschiedlichen Modi betrieben werden, die nachfolgend kurz beschrieben werden.
Im AC-Betrieb des Kältemittelkreislaufs 11 strömt das auf Hochdruck ver dichtete Kältemittel ausgehend von dem Kältemittelverdichter 12 bei offenem Absperrventil A4 in den äußeren Wärmeübertrager 18. Von dort strömt es zu dem Hochdruckabschnitt des inneren Wärmeübertragers 20 und dem voll ständig geöffneten Expansionsventil AE3. Über einen Abzweigpunkt Ab1 kann das Kältemittel zum Expansionsventil AE2 und in den Innenraum- Verdampfer 22 strömen (Verdampferabschnitt 22.1). Parallel oder alternativ kann das Kältemittel über einen Abzweigpunkt Ab4 und das Expansionsventil AE1 in den Chiller 28 strömen (Chillerabschnitt 28.1). Aus dem Verdampfer 22 oder/und dem Chiller 28 strömt das Kältemittel niederdruckseitig in den Sammler 24 und durch den Niederdruckabschnitt des inneren Wärmeüber tragers 20 zurück zum Verdichter 12.
In dem AC-Betrieb ist der Heizzweig 16.1 bzw. der Sekundärstrang 16 mit tels des Absperrventils A3 abgesperrt, so dass heißes Kältemittel nicht durch das Heizregister 26 strömen kann. Zur Rückholung von Kältemittel aus dem inaktiven Heizzweig 16.1 kann das als Absperrventil ausgebildete Absperror gan A5 geöffnet werden, so dass das Kältemittel über das Absperrorgan A5 und das Rückschlagventil R2, bei gleichzeitig geschlossenem Absperrorgan A2 in Richtung des Sammlers 24 strömen kann.
Im Heizbetrieb des Kältemittelkreislaufs 11 wird das Absperrventil A4 ge schlossen und das Absperrventil A3 geöffnet, so dass heißes Kältemittel in den Heizzweig 16.1 strömen kann.
Zur Durchführung der Heizfunktion mittels des Chillers 28 zur Realisierung eines Wasser-Wärmepumpenbetriebs strömt das mittels des Kältemittelver-
dichters 12 verdichtete Kältemittel über das geöffnete Absperrventil A3 in das Heizregister 26. Am Heizregister 26 wird Wärme an einen in den Fahrzeug innenraum geführten Zuluftstrom L abgegeben. Das Kältemittel strömt an schließend über das geöffnete Absperrventil A1 und den Abzweigpunkt Ab1. Es wird mittels des Expansionsventils AE1 in den Chiller 28 zur Aufnahme von Abwärme der in einem Kühlmittelkreislauf 28.2 angeordneten elektri schen und/oder elektronischen Komponenten entspannt. Bei dieser Heiz funktion sind die Expansionsventile AE3 und AE4 geschlossen, das Absperr ventil A5 geschlossen und das Absperrventil A2 geöffnet. Dabei kann über das Absperrventil A2 im Wasser-Wärmepumpenbetrieb ausgelagertes Käl temittel aus einem Bidirektionalzweig 14.1 bzw. dem Primärstrang 14 abge saugt und über das Rückschlagventil R2 dem Sammler 24 zugeführt werden.
Zur Durchführung der Heizfunktion mittels des äußeren Wärmeübertragers 18 als Wärmepumpenverdampfer strömt das mittels des Kältemittelverdich ters 12 verdichtete Kältemittel über das geöffnete Absperrventil A3 zur Ab gabe von Wärme an einen Zuluftstrom L in das Heizregister 26. Anschlie ßend wird es über das geöffnete Absperrventil A1 mittels des Expansions ventils AE3 in den äußeren Wärmeübertrager 18 zur Aufnahme von Wärme aus der Umgebungsluft entspannt. Danach strömt das Kältemittel über einen Wärmepumpenrückführzweig 15 zum Sammler 24 und zurück zum Kältemit telverdichter 12. Die Expansionsventile AE1, AE2 und AE4 bleiben dabei, ebenso wie das Absperrventil A5, geschlossen.
Eine indirekte Dreiecksschaltung kann dadurch realisiert werden, dass bei geöffnetem Absperrventil A1 das von dem Kältemittelverdichter 12 verdichte te Kältemittel mittels des Expansionsventils AE1 in den Chiller 28 entspannt wird, wobei gleichzeitig kühlmittelseitig, also in dem Kühlmittelkreislauf 28.2 kein Massenstrom erzeugt wird, also bspw. das als Kühlmittel verwendete Fluid, wie etwa Wasser oder Wasser-Glykol-Gemisch, auf der Kühlmittelseite des Chillers 28 stehen bleibt bzw. der Chiller 28 nicht aktiv von Kühlmittel durchströmt wird. Die Expansionsventile AE2, AE3 und AE4 bleiben bei die ser Schaltvariante geschlossen.
Bei einem Nachheiz- bzw. Reheat-Betrieb wird der in den Fahrzeuginnen raum zugeführte Zuluftstrom L mittels des Verdampfers 22 zunächst gekühlt und damit entfeuchtet. Mit der auf das Kältemittel durch Verdampfung und Entfeuchtung übertragenen Wärme sowie der dem Kältemittel über den Ver dichter 12 zugeführten Wärme kann der Zuluftstrom L mittels des Heizregis ters 26 vollständig oder zumindest teilweise wieder erwärmt werden.
Hierzu weist die Kälteanlage 10, insbesondere das Klimagerät 32, zwischen dem Verdampfer 22 und dem Heizregister 26 einstellbare, insbesondere steuerbare und schwenkbare, Temperaturklappen 34 auf. Im dargestellten Beispiel sind eine linke und eine rechte Temperaturklappe 34L und 34R (in Figur 1 schematisch dargestellt) angeordnet. Die Temperaturklappen 34L, 34R können zwischen einer Offenposition, die als 100%-Position bezeichnet wird, und einer Schließposition, die als 0%-Position bezeichnet wird, einge stellt bzw. verschwenkt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Tempera turklappen 34R, 34L dem Heizregister 26 nachzuschalten.
In der 100%-Position wird der gesamte den Verdampfer 22 durchströmende Zuluftstrom L über das Heizregister 26 geführt und erwärmt, bevor dieser in den Fahrgastraum des Fahrzeugs strömen kann. In der 0%-Position strömt der gesamte den Verdampfer 22 durchströmende Zuluftstrom L im Bypass um das Heizregister 26 ohne Erwärmung und damit ohne Wärmeaufnahme in den Fahrgastraum.
In einer x-Position der Temperaturklappen 34L und 34R mit 0 % < x < 100 % sind diese Temperaturklappen nur teilweise geöffnet, so dass jeweils nur ein Teilluftstrom des den Verdampfer 22 durchströmenden Zuluftstroms L über das Heizregister 26 geführt wird. Dieser erwärmte Teilluftstrom kann an schließend dem verbleibenden, gekühlten und entfeuchteten Teilluftstrom beigemischt werden. Der in dieser Weise erwärmte Zuluftstrom L wird dem Fahrgastraum des Fahrzeugs zugeführt. Beispielhaft zeigt eine 50 %- Position an, dass die Temperaturklappen 34R und 34L nur halb, also 50 % geöffnet sind.
Ein Nachheiz- bzw. Reheat-Betrieb des Kältemittelkreislaufs 11 bzw. der Käl teanlage 10 wird in Abhängigkeit der Wärmebilanz auf unterschiedliche Wei se durchgeführt.
Nachfolgend wird ein für den Nachheiz- bzw. Reheatbetrieb mögliches Be triebsverfahren 500 anhand des Ablaufschemas der Fig. 2 und unter Bezug nahme auf die in Fig. 1 dargestellte Kälteanlage 10 und ihrer Komponenten beispielhaft erläutert. Ein solches Betriebsverfahren ist üblicherweise in ei nem Steuergerät für die Kälteanlage bzw. für die Klimatisierung in einem Fahrzeug als Steuerprogramm umgesetzt.
Betrachtet wird ein Nachheizbetrieb, bei dem das Kältemittel ausgehend von dem Verdichter 12 über das geöffnete Absperrventil A3 zum Fleizregister 26 (Fleizkondensator bzw. Fleizgaskühluer) strömt. Das Expansionsventil AE4 ist geschlossen und das Absperrventil A1 ist geöffnet, so dass das Kältemit tel über das Expansionsventil AE2 in den Verdampfer 22 strömen kann. Strömungstechnisch ist als weitere Wärmesenke der Chiller 28 eingebunden. Entsprechend ist auch das Expansionsventil AE1 in einer geöffneten Stel lung. Für die weitere Betrachtung wird davon ausgegangen, dass das Ex pansionsventil AE3 geschlossen ist. Der Nachheizbetrieb wird also mit einer Verschaltung der Kälteanlage 10 mit möglichst wenig aktiven Komponenten erreicht.
Die Einbindung des Chillers 28 kann über eine systemseitige Zwangsanfor derung erfolgen aufgrund des bestehenden Bedarfs der Kühlung mindestens einer Flochvoltkom ponente oder als Fleizbedarfsanforderung zur Generie rung zusätzlicher Fleizleistung am Fleizregister 26, was funktional mit einer „freiwilligen“ Flochvoltkomponentenkühlung gleichzusetzen ist.
Gemäß dem in Fig. 2 gezeigten Nachheizverfahren 500 erfolgt im Betrieb nach dem Start (S501) der Kälteanlage 10 zu einem hier nicht näher be- zeichneten Zeitpunkt ein Übergang in einen Nachheizbetrieb, der hier mit Reheat II (S502) bezeichnet ist. Eine mögliche Bedingung, die erfüllt sein muss, um den Nachheizbetrieb (S502) zu starten, kann beispielsweise die
gemessene Umgebungstemperatur sein. Das Nachheizverfahren kann ins besondere aktiviert werden, wenn die Umgebungstemperatur bis zu 15°C. beträgt, insbesondere von etwa 0°C bis 15°C beträgt.
Bei dem Nachheizverfahren 500 werden die in diesem Anwendungsfall zwei Temperaturklappen 34L, 34R in eine Soll-Öffnungsstellung TKso eingestellt. TKso kann ein bestimmter Öffnungswert sein oder kann, wie dies in der Fig. 2 bei 502a gezeigt ist, ein Bereich sein von einem oberen Öffnungsgrenzwert TKo zu einem unteren Öffnungsgrenzwert TKu. Beim Betrieb der Kälteanla ge 10 wird über wenigstens einen Kälteanlagenparameter bestimmt, ob der Heizbedarf gleichbleibend, steigend oder sinkend ist. Eine hier beispielhaft verwendete Größe bzw. Kälteanlagenparameter ist die seitens einer Steuer einheit angeforderte Temperaturklappenöffnung TKan. Wird eine größere Temperaturklappenöffnung TKan gefordert, ist der Heizbedarf steigend. Wird eine kleinere Temperaturklappenöffnung TKan gefordert, ist der Heizbedarf sinkend. Für die nachfolgende Beschreibung wird darauf hingewiesen, dass eine systemseitig angeforderte Temperaturklappenöffnung TKan in dem hier betrachteten Nachheizverfahren nicht zwingend zu einer entsprechenden Anpassung der tatsächlichen Öffnungsstellung bzw. Ist-Öffnungsstellung TKis der Temperaturklappen 34L, 34R führt.
Wie bereits erwähnt, wird davon ausgegangen, dass sich die Temperatur klappen in einer tatsächlichen Öffnungsstellung TKis befinden, die im Be reich von TKo bis TKu liegt. Gemäß Schritt S503 wird überprüft, ob eine an geforderte Temperaturklappenöffnung TKan kleiner als der obere Öffnungs grenzwert TKo und größer als der untere Öffnungsgrenzwert TKu ist. Ist dies der Fall, können gemäß Schritt S504 die Temperaturklappen 34L, 34R in ihrer tatsächlichen Öffnungsstellung TKis angepasst werden, was durch die beiden Pfeile in Schritt S504 angedeutet ist. Der Kältekreis und/oder die für die Veränderung der die klimatischen Bedingungen beeinflussenden Peri pherie bleiben unverändert, Wird die Bedingung des Schritts S503 nicht er füllt, wird in S505 geprüft, ob die angeforderte Temperaturklappenöffnung größer als der obere Öffnungsgrenzwert TKo ist. Außerhalb dieser Grenzen erfolgt seitens des Kältekreises und/oder der für die Veränderung der die
klimatischen Bedingungen beeinflussenden Peripherie eine Veränderung und damit Reaktion auf die veränderten Anforderungen und Randbedingun gen.
Ist dies nicht der Fall, ist die angeforderte Öffnungsstellung TKan kleiner als der untere Öffnungsgrenzwert TKu (S506). Das bedeutet, dass der Heizbe darf sinkend ist und dass die Temperaturklappen 34L, 34R eigentlich weiter geschlossen werden müssten. Gemäß dem hier beschriebenen Nachheiz- Verfahren 500 erfolgt aber kein weiteres Schließen der Temperaturklappen. Vielmehr wird in Schritt S507 überprüft ob das dem Chiller 28 vorgeschaltete Expansionsventil AE1 bereits auf einen minimalen Wert eingestellt ist, insbe sondere geschlossen ist. Ist dies der Fall, kann in S512 überprüft werden, ob die Umgebungstemperatur T_U höher liegt als ein vorbestimmter Vergleichs temperaturwert T_x. Je nach Ergebnis der Prüfung in S512 wird ein anderer Nachheizbetrieb ausgewählt bzw. die Kälteanlage in einen anderen Nach heizbetrieb umgeschaltet, die hier mit RH I bzw. RH III bezeichnet sind (S513, S514).
Ist das Expansionsventil AE1 gemäß S507 nicht auf seinen minimalen Wert eingestellt, wird es gemäß S507 weiter geschlossen. Hierdurch verringert sich der vom Verdichter bereitzustellende Volumenstrom Vs_Vdi. Entspre chend sinken auch Druck und Temperatur des Kältemittels (S509).
Ist die minimal einstellbare Stellung des Expansionsventils noch nicht er reicht, und ist der Heizbedarf weiterhin sinkend, was durch das Abprüfen der Bedingungen in S510 und S511 festgestellt wird, erfolgt ein weiteres Schlie ßen des Expansionsventils gemäß S508. Solange der Heizbedarf sinkend ist, werden die Schritte S 506, S507, S508, S509, S510, S511 mehrfach durchlaufen.
In S510 erfolgt eine Überprüfung, ob die angeforderte Temperaturklappen öffnung TKan größer ist als der obere Öffnungsgrenzwert TKo. Ist dies nicht der Fall, wird in S511 geprüft, ob die angeforderte Temperaturklappenöff nung im Sollbereich, also zwischen TKo und TKu liegt. Ist dies der Fall, wird
davon ausgegangen, dass die eingestellte Stellung des Expansionsventils AE1 passend ist und im Wesentlichen beibehalten werden kann (S526). Hierdurch wird gemäß S527 der Druck pHD und auch die Heißgastemperatur tHG im Wesentlichen konstant gehalten.
Bei einem steigenden Heizbedarf wird das Verfahren ausgehend von dem bereits oben erwähnten Schritten S503 und S505 wie folgt durchgeführt. Wird in S505 festgestellt, dass die angeforderte Temperaturklappenöffnung TKan größer ist als der obere Öffnungsgrenzwert TKo, bedeutet dies, dass der Heizbedarf steigend ist und dass die Temperaturklappen 34L, 34R ei gentlich weiter geöffnet werden müssten. Gemäß dem hier beschriebenen Verfahren erfolgt aber (noch) kein weiteres Öffnen der Temperaturklappen. Vielmehr wird in Schritt S515 das Expansionsventil AE1 geöffnet. Durch das Öffnen des Expansionsventils AE1 wird die Wärmezufuhr vom Chiller 28 in den Kältekreis ermöglicht bzw. gesteigert. Hierdurch steigt gemäß S516 der vom Verdichter 12 bereitzustellende Volumenstrom Vs_Vdi. Entsprechend steigen auch Druck und Temperatur des Kältemittels.
In S517 wird überprüft, ob der in der Kälteanlage 10 anliegende Hochdruck pHD und/oder die Heißgastemperatur tHG einen Maximalwert erreicht hat. Ist dies nicht der Fall, erfolgt in S518 die Überprüfung, ob die angeforderte Temperaturklappenöffnung TKan größer ist als der obere Öffnungsgrenzwert TKo. Ist dies der Fall, wird in S519 geprüft, ob das Expansionsventil AE1 be reits auf einen maximal möglichen Öffnungswert eingestellt ist. Ist die maxi mal einstellbare Öffnungsstellung des Expansionsventils AE1 noch nicht er reicht, wird erneut zu S515 verzweigt und das Expansionsventil AE1 weiter (schrittweise bzw. inkrementeil) geöffnet.
Solange der Heizbedarf steigend ist, werden die Schritte S515, S516, S517, S518, S519 mehrfach durchlaufen.
Wird in S517 festgestellt, dass ein maximaler Druck pHD oder/und eine ma ximale Heißgastemperatur tHG erreicht wird und damit eine weitere Leis tungsanhebung über den Kältekreis ausgeschlossen ist, erfolgt eine Ver-
zweigung auf S524. In S524 wird geprüft, ob das elektrische Heizelement 30 schon mit voller Leistung in Betrieb ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt in S525 ein Einschalten des elektrischen Heizelements 30 bzw. ein Erhöhen von dessen Leistung bzw. Wärmeabgabe an den Kabinenzuluftstrom. Liegt ge mäß S521 die angeforderte Temperaturklappenöffnung TKan weiterhin oberhalb des oberen Öffnungsgrenzwerts TKo wird die Heizleistung bzw. Wärmeabgabe des elektrischen Heizelements 30 weiter vergrößert (S525). Sollte die Bedingung in S521 aufgrund von sinkendem Heizbedarf nicht mehr erfüllt sein, wird die Heizleistung bzw. Wärmeabgabe des elektrischen Heiz elements 30 gemäß S522 wieder reduziert. Ist das elektrische Heizelement 30 nicht mehr aktiv, was in S523 überprüft wird, erfolgt eine Verzweigung auf die Schritte S510 und S511 , so dass bei sinkendem bzw. gesunkenem Heiz bedarf eine Anpassung des Drucks wieder durch Einstellen, insbesondere Schließen der Öffnungsstellung des Expansionsventils AE1 (S508) erreicht werden kann. Ist die Bedingung in S524 erfüllt, wird in einen anderen Be triebsmodus bzw. Nachheizbetrieb der Kälteanlage 10 umgeschaltet, der hier rein bespielhaft mit DWP-RH bezeichnet ist (S528). Jedoch kann davon aus gegangen werden, dass mit maximal eingestellter Abwärme über den Kälte kreis und mit maximaler Heizleistung, eingestellt über einen elektrischen Zu heizer, das System seine Heizleistungsgrenzen erreicht haben kann und somit auf Anschlag betrieben wird.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen zur Durchführung des Nachheizverfahrens können die Methoden aus dem in einer parallelen An meldung enthaltenen Nachheizverfahren Reheat I (RH I) zur Leistungsvaria tion am Verdampfer herangezogen werden. Insbesondere kann die Menge der zum Verdampfer 22 zugeführten Zuluft L eingestellt werden, um die Heiz leistung zu beeinflussen. Dabei kann als zugeführte Zuluft Frischluft oder Umluft oder eine Mischung aus Frischluft und Umluft eingesetzt werden. Al ternativ kann die Solltemperatur der Luft nach Verdampfer in den durch das Steuergerät definierten und zulässigen Grenzen, verändert werden. Diese Veränderung orientiert sich insbesondere am Entfeuchtungsbedarf.
Das in Fig. 2 dargestellte Nachheizverfahren wurde am Beispiel des zusätz lich eingebundenen Chillers mit seinem vorgeschalteten Expansionsventil AE1 beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren auch mit tels des äußeren Wärmeübertragers 18 und mit geöffnetem bzw. einstellba rem Expansionsventil AE3 durchgeführt werden kann. In diesem Fall ist der äußere Wärmeübertrager 18 strömungstechnisch parallel zum Verdampfer 22 vorgesehen und arbeitet als Luftwärmepumpenverdampfer. Entsprechend könnte an allen Stellen in Fig. 2, an denen AE1 erwähnt ist, auch AE3 ste hen. Ebenso ist es denkbar, dass sowohl der Chiller 28, als auch der äußere Wärmeübertrager 18 gemeinsam als Wärmesenken eingebunden sind. Ent sprechend würde dann gemäß dem in Fig. 2 dargestellten Verfahren jeweils die Öffnungsstellungen von AE1 und AE3 überprüft bzw. eingestellt.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform einer Kälteanlage 110, mit welcher das oben unter Bezugnahme auf die Fig. 2 beschriebene Nachheizverfahren Re- heat II ebenfalls durchgeführt werden kann. Die Kälteanlage 110 gemäß die ser Ausführungsform ist strukturell vereinfacht verglichen mit der in Fig. 1 dargestellten Kälteanlage. 10. Wie aus der Fig. 3 ersichtlich, ist stromabwärts des Heizregisters 26 nur noch eine Verbindung zum Verdampfer 22 bzw. dem Chiller 28 vorgesehen. Die Kälteanlage 110 weist keinen Nachheiz zweig bzw. Reheat-Zweig 16.2 (Fig. 1 ) mehr auf. Entsprechend kann auch der äußere Wärmeübertrager 18 nicht mehr in Reihe zum Heizregister 26 geschaltet werden.
Um das oben beschriebene Nachheizverfahren auch mit der vereinfachten Kälteanlage 110 durchführen zu können, ist zwischen dem Heizregister 26 und dem Expansionsventil AE2 bzw. dem Expansionsventil AE1 ein Rück schlagventil R3 angeordnet. Das Rückschlagventil R3 ermöglicht das Durch strömen von Kältemittel vom Heizregister 26 zum Verdampfer 22 gemäß dem oben beschriebenen Nachheizverfahren, verhindert aber einen Kältemit telfluss in umgekehrter Richtung, also wenn die Kälteanlage im AC-Betrieb arbeitet.
In Fig. 3 ist ferner stromabwärts des Verdampfers 22 in gestrichelter Darstel lung ein Expansionsventil AE5 gezeigt. Ein solches Expansionsventil AE5 kann in allen hier gezeigten Ausführungsformen der Kälteanlage 10, 110 (Fig. 1, 3, 4) anstatt des gezeigten Rückschlagventils R1 angeordnet werden. Durch die Anordnung des Expansionsventils AE5 stromabwärts des Ver dampfers 22 kann am Verdampfer 22 ein Zwischendruckniveau erzielt wer den, das oberhalb der Vereisungsgrenze liegt. Jede weitere Wärmesenke, die eingebunden wird, kann auf niedrigem Niederdruckniveau betrieben wer den.
Fig. 4 zeigt die vereinfachte Kälteanlage mit einer weiteren möglichen An passung. Anstelle des in Fig. 3 noch vorhandenen Expansionsventils AE3 kann ein Rückschlagventil R4 vorgesehen sein, das zwischen dem inneren Wärmeübertrager 20 und dem Verdampfer 22 bzw. Chiller 28 angeordnet ist. Das Rückschlagventil R4 wird im AC-Betrieb der Kälteanlage 110 von Käl temittel durchströmt. In einem Fleizbetrieb verhindert das Rückschlagventil R4 einen Kältemittelstrom vom Fleizregister 26 zur Flochdruckseite des inne ren Wärmeübertragers 20. Auch mit dieser weiter vereinfachten Konfigurati on der Kälteanlage 110 kann das oben beschriebene Nachheizverfahren (Fig. 2) durchgeführt werden.
In Bezug auf die angepasste Struktur der Kälteanlage 110 gemäß Fig. 3 und 4 wird noch darauf hingewiesen, dass mit einer solchen Konfiguration ein in den Schritten S513 und S525 illustriertes Umschalten auf ein anderes Nach heizverfahren RH III nicht möglich ist, sondern systemseitige Anpassungen SYS vorgenommen werden müssen.
Das oben unter Bezugnahme auf die Fig. 2 beschriebene Nachheizverfahren kann beispielsweise mit folgenden Werten durchgeführt werden. TKso kann von 60% bis 90% eingestellt sein, insbesondere auf einen Wert zwischen 70% und 85%, bezogen auf die maximale Öffnungsstellung von 100%. Bei spielsweise kann TKu 78% sein und TKo kann 82%, so dass TKso einen Bereich von 78% bis 82% abdeckt. Die Auswahl von passenden Öffnungs grenzwerten TKu und TKo kann insbesondere in Abhängigkeit von Eigen-
schäften der eingesetzten Kälteanlage gewählt werden, wobei der Bereich von TKu bis TKo eher eng gewählt werden sollte, insbesondere so, dass der Quotient TKu/TKo größer oder gleich 0,8 beträgt. Für das obige Beispiel mit TKu = 78% und TKo =82% berechnet sich der Quotient auf 0,95.
Das im Rahmen dieser Anmeldung beschriebene Nachheizverfahren kann durch Einbinden von weiteren Wärmesenken, wie beispielsweise dem Chiller 28 oder/und äußerem Wärmeübertrager 18 erreicht werden. Dabei kann auch die Möglichkeit einer vereinfachten Struktur der Kälteanalage 110 in Betracht gezogen werden.
Zusammengefasst ist das hier vorgestellte Nachheizverfahren Reheat II (RH II) ein Nachheizbetrieb, der auf einem in einer parallelen Anmeldung enthal tenen Nachheizverfahren Reheat I (RH I) aufbaut, wobei ein weiterer Ver- dampfer und damit eine zusätzliche Wärmesenk (hier beispielsweise ein Chiller) eingebunden wird.
Sollte es aber anstatt der „freiwilligen“ Einbindung des Chillers zur Deckung des Heizbedarfs zu eine „Zwangseinbindung“ des Chillers kommen, d.h. es wird seitens Thermomanagement eine aktive Batteriekühlung eingefordert, darf der beschriebene Ablauf zum gestuften Ausklinken des Chillers nicht weiter verfolgt werden. Ein Heizbedarfsüberschuss kann dann durch einen Wechsel zu einem in einer parallelen Anmeldung enthaltenen Nachheizver fahren Reheat III (RH III) kompensiert werden.