Anordnung einer 3D-Druckvorrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung von 3D-Formteilen mit mindesten einer Prozesseinheit, die insbesondere auch geeignet ist für eine Großserienproduktion von 3D-Formteilen wie Gießereikernen und -formen und anderen Artikeln, die in großen Stückzahlen benötigt werden.
In der europäischen Patentschrift EP 0 431 924 Bl wird ein Verfahren zur Herstellung dreidimensionaler Objekte aus Computerdaten beschrieben. Dabei wird ein Partikelmaterial in einer dünnen Schicht mittels Beschichter (Recoater) auf eine Plattform aufgetragen und dieses selektiv mittels eines Druckkopfes mit einem Bindermaterial bedruckt. Der mit dem Binder bedruckte Partikelbereich verbindet und verfestigt sich unter dem Einfluss des Binders und gegebenenfalls eines zusätzlichen Härters. Anschließend wird die Bauplattform um eine Schichtdicke abgesenkt oder die Beschichter- /Druckkopfeinheit angehoben und eine neue Schicht Partikelmaterial aufgetragen, die ebenfalls, wie oben beschrieben, selektiv bedruckt wird. Diese Schritte werden wiederholt, bis die gewünschte Höhe des Objektes erreicht ist. Aus den bedruckten und verfestigten Bereichen entsteht so ein dreidimensionales Objekt (Formteil).
Dieses aus verfestigtem Partikelmaterial hergestellte Objekt ist nach seiner Fertigstellung in losem Partikelmaterial eingebettet und wird anschließend davon befreit. Dies erfolgt beispielsweise mittels eines Saugers. Übrig bleiben
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iBestätigungskopiej
danach die gewünschten Objekte, die dann vom Restpulver, z.B. durch Abbürsten, weiter gesäubert werden.
In ähnlicher Weise arbeiten auch andere Pulver-gestützte Rapid-Prototyping- Prozesse, wie z.B. das selektive Lasersintern oder das Elektron-Beam-Sintern bei denen jeweils ebenso ein loses Partikelmaterial schichtweise ausgebracht und mit Hilfe einer gesteuerten physikalischen Strahlungsquelle selektiv verfestigt wird.
Im Folgenden werden alle diese Verfahren unter dem Begriff dreidimensionale Druckverfahren oder 3D-Druckverfahren zusammengefasst.
Diese Verfahren nutzen zum Teil unterschiedliche Möglichkeiten des Schichtauftrags. Bei einigen Verfahren wird das für die gesamte Schicht benötigte Partikelmaterial einer dünnen Klinge vorgelegt. Diese wird anschließend über den Baubereich bewegt und streicht das vorgelegte Material aus und glättet es dabei. Eine weitere Art des Schichtauftrags ist das kontinuierliche Vorlegen eines geringen Volumens von Partikelmaterial während der Verfahrbewegung der Klinge. Dazu ist die Klinge üblicherweise an der Unterseite eines beweglichen Silos befestigt. Direkt über oder neben der Klinge ist ein einstellbarer Spalt vorgesehen, durch welchen das Partikelmaterial aus dem Silo ausfließen kann. Die Anregung des Ausflusses geschieht dabei durch das Einbringen von Schwingungen in das Silo-Klingen- System.
Anschließend oder während des Schichtauftrages folgt die selektive Verfestigung mittels Flüssigkeitsauftrags und oder Strahlungseinwirkung. Vielfach ist es für die Qualität des Druckes notwendig, dass der Abstand der sich bewegenden Druckvorrichtung zur aktuellen Schichtebene möglichst konstant ist.
Die Bauteile liegen üblicherweise nach dem Drucken in einem Baubehälter vor. Dieser Baubehälter stellt meist ein quaderförmiges Volumen dar. Dieses Volumen wird mit den verschiedensten Geometrien beladen, um die Maschine gut auszulasten.
Drucker des Stands der Technik weisen zum Teil Baubehälter auf, die aus der Anlage entnehmbar sind und auch als Jobbox oder Baubehälter bezeichnet werden. Diese dienen als Begrenzung für das Pulver und stabilisieren so den Bauprozess. Durch das Wechseln des Baubehälters können Prozessschritte parallelisiert werden und die Anlage kann somit gut ausgelastet werden. Ebenso gibt es Anlagen, bei der auf eine Plattform gedruckt wird, die wie der Baubehälter aus der Anlage entnommen werden kann. Auch sind Verfahren bekannt, bei denen auf ein durchgehendes Förderband in einem bestimmten Winkel gedruckt wird. Die genannten Maschinenmerkmale konnten die Bauprozesse wirtschaftlicher machen und die Standzeiten reduzieren helfen. Allerdings weisen bekannte 3D-Drucker immer noch den Nachteil auf, dass erhebliche Standzeiten der Maschinen einem suboptimalen Auslastungsgrad bedeuten.
Das 3D-Drucken auf Basis pulverförmiger Werkstoffe und Eintrag flüssiger Binder ist unter den Schichtbautechniken das schnellste Verfahren. Mit diesem Verfahren lassen sich verschiedene Partikelmaterialien, dazu zählen - nicht erschöpfend - natürliche biologische Rohstoffe, polymere Kunststoffe, Metalle, Keramiken und Sande, verarbeiten.
Die Baufeldebene wird hingegen von der mit dem Pulver in Berührung stehenden Beschichterklinge und deren Verfahrachse bestimmt.
Wird nun eine oder mehrere der Komponenten Beschichterklinge, Druckkopf oder Strahlungsquelle getauscht, müssen die Ersatzteile und deren Aufnahmen entweder so genau gefertigt sein, dass die geforderte Parallelität
wiedergegeben ist, oder es müssen Einrichtungen an einem der beiden Elemente vorhanden sein, die eine Justage zueinander ermöglichen.
Üblicherweise reicht die Fertigungsgenauigkeit der Maschinenteile bzw. Ersatzteile nicht aus, um den genannten Genauigkeits-Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund erfordert der Tausch einer der Komponenten das Abschalten der Anlage für die Dauer des Wechsels und der Neujustage. Dies kann je nach Anlagentyp mehrere Stunden Anlagenstillstand erfordern. Zudem muss die Arbeit von einem versierten Techniker vor Ort an der Anlage durchgeführt werden.
Die genannten Standzeiten der 3D-Druckanlagen implizieren erhebliche wirtschaftliche Nachteile und insbesondere bei 3D-Druckanlagen oder Anlagenstraßen, die drauf ausgelegt sind, einen hohen Fertigungsdurchsatz zu erzielen, sind die oben genannten Standzeiten problematisch oder sogar unvereinbar mit den erforderlichen Produktionszielen.
Auch können vielfach 3D-Druckmaschinen nicht in eine Serienproduktion eingebunden werden, da sie zu lange Standzeiten für Wartungsarbeiten benötigen und damit die anderen Produktionsschritte mitverlangsamen.
Es ist daher eine der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der eine maximale Ausbringung an gedruckten Teilen mit einem hohen Automatisierungsgrad erzielt wird bei gleichzeitiger Minimierung von Standzeiten.
Es ist eine weitere der Anmeldung zugrundeliegende Aufgabe eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die neben einem hohen Automatisierungsgrad und vorzugsweise eine in-line Qualitätskontrolle ermöglicht.
Kurze Zusammenfassung der Offenbarung
Die Offenbarung betrifft eine Anordnung zum schichtweisen Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend
zumindest eine der Anordnung, vorzugsweise automatisch, zuführbare und einbaubareProzesseinheit, die eine Druckeinheit und einen Beschichter mit einem dynamischen Befüllsystem aufweist; oder/und einen automatischen Einzug für einen Baubehälter; und eine Justiervorrichtung zur offline Vorbereitung der Prozesseinheit.
Die Offenbarung betrifft in einem Aspekt eine Anordnung zum schichtweisen Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend zumindest eine der Anordnung, zuführbare und einbaubare Prozesseinheit, die eine Druckeinheit und ein Beschichtersystem aufweist und eine Justiervorrichtung zur offline Vorbereitung der Prozesseinheit.
Die Offenbarung betrifft in einem Aspekt eine Anordnung zum schichtweisen Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend zumindest eine der Anordnung, zuführbare und einbaubare Prozesseinheit, die eine Druckeinheit und ein Beschichtersystem und eine mit der Prozesseinheit verfahrbare Digital-, Zeilenkamera oder eine IR-Kamera zur Messung der Baufeldtemperatur oder/und des Druckbildes.
Vorzugsweise weist die Anordnung nach der vorliegenden Erfindung einen Wärmesensor, beispielsweise eine IR Kamera, zur Messung einer Baufeldtemperatur, und ggf. ein Klimagerät auf. Dieser Wärmesensor kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorzugsweise über eine Steuer- und Prozesseinheit mit dem Klimagerät verbunden sein.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist im Bereich zwischen der Beschichtereinheit und der Druckeinheit ein Zeilensensor vorgesehen.
Vorzugsweise ist dieser Zeilensensor mir einer weiteren Prozess- und Steuereinheit verbunden, um abhängig von der Messung durch den Zeilensensor direkt eine Korrektur der Prozessfaktoren vorzugsweise im closed-loop zu ermöglichen.
Kurze Beschreibung der Figuren
Figur 1 zeigt eine schematische Frontansicht einer Anordnung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 2 zeigt einen Querschnitt einer Prozesseinheit nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 3 zeigt die Prozesseinheit nach Figur 2 in einer Draufsicht;
Figur 4 zeigt eine Justiervorrichtung nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in einer Frontansicht;
Figur 5 zeigt eine Transportbox nach einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung in einer Frontansicht;
Figur 6 zeigt eine Darstellung einer Entnahmehilfe gemäß einer bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 7 zeigt einen Beschichter und Vorlagebehälter nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Figur 8 zeigt den Baubehältereinzug (Job-Box-Einzug) nach einer bevorzugten Ausführungsform in einer Draufsicht (a) und Frontalansicht (b).
Ausführliche Beschreibung der Offenbarung
Im Folgenden werden einige Begriffe näher definiert. Andernfalls sind für die verwendeten Begriffe die dem Fachmann bekannten Bedeutungen zu verstehen.
Im Sinne der Offenbarung sind „Schichtbauverfahren" bzw. „3D- Druckverfahren" alle aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren, die den Aufbau von Bauteilen in dreidimensionalen Formen ermöglichen und mit den hier im Weiteren beschriebenen Verfahrenskomponenten und Vorrichtungen kompatibel sind.
Unter „Binder-Jetting" im Sinne der Offenbarung ist zu verstehen, dass schichtweise Pulver auf eine Bauplattform aufgebracht wird, jeweils die Querschnitte des Bauteils auf dieser Pulverschicht mit einer oder mehreren Flüssigkeiten bedruckt werden, die Lage der Bauplattform um eine Schichtstärke zur letzten Position geändert wird und diese Schritte solange wiederholt werden, bis das Bauteil fertig ist. Unter Binder-Jetting sind hier auch Schichtbauverfahren zu verstehen, die eine weitere Verfahrens- Komponente wie z.B. eine schichtweise Belichtung z.B. mit IR- oder UV- Strahlung benötigen und Verfahren, die auch als High Speed Sintering bezeichnet werden.
„Formkörper" oder„Bauteil" oder„3D-Formteil" oder„3D-Bauteil" im Sinne der Offenbarung sind alle mittels 3D-Druckverfahren hergestellte dreidimensionale Objekte, die eine Formfestigkeit aufweisen.
„3D-Drucker" oder„Drucker" im Sinne der Offenbarung bezeichnet das Gerät in dem ein 3D-Druckverfahren stattfinden kann. Ein 3D-Drucker im Sinne der Offenbarung weist ein Auftragsmittel für Baumaterial, z.B. ein Fluid wie ein Partikelmaterial, und eine Verfestigungseinheit, z.B. einen Druckkopf oder ein Energieeintragsmittel wie einen Laser oder eine Wärmelampe, auf. Weitere
dem Fachmann bekannte Maschinenkomponenten und im 3D-Druck bekannte Komponenten werden je nach den speziellen Anforderungen im Einzelfall mit den oben erwähnten Maschinenkomponenten kombiniert.
„Baufeld" ist die Ebene oder in erweitertem Sinn der geometrische Ort, auf dem oder in dem eine Partikelmaterialschüttung während des Bauprozesses durch wiederholtes Beschichten mit Partikelmaterial wächst. Häufig wird das Baufeld durch einen Boden, die„Bauplattform", durch Wände und eine offene Deckfläche, die Bauebene, begrenzt.
„Prozesseinheit" oder „Funktionseinheit" bezeichnet im Sinne der Offenbarung ein Mittel oder ein Bauteil mit dessen Einsatz das Ergebnis der Vorgänge Beschichten und selektives Verfestigen verwirklichen werden kann; dazu können gehören Beschichter (Recoater), Druckkopf, Düsen, Lasereinheit, Wärmequelle, UV-Lichtquelle oder/und weitere Schichtbehandlungsmittel.
Der Prozess „Drucken" oder „3D-Drucken" im Sinne der Offenbarung bezeichnet die Zusammenfassung der Vorgänge Materialauftrag, selektives Verfestigen oder auch Bedrucken und Arbeitshöhe verstellen und findet in einem offenen oder geschlossenen Prozessraum statt.
Unter einer„Aufnahmeebene" im Sinne der Offenbarung ist die Ebene zu verstehen, auf die Baumaterial aufgetragen wird. Offenbarungsgemäß ist die Aufnahmeebene immer in einer Raumrichtung durch eine lineare Bewegung frei zugänglich.
„Verfahrachse" im Sinne der Offenbarung ist eine Achse, die eine Prozesseinheit trägt oder die entlang dieser erstellt werden können, über den Baufeldwerkzeugen angeordnet ist und einen gegenüber den anderen Achsen im System weiten Verfahrweg aufweist.„Verfahrachse" kann aber auch die Richtung angeben, in der z.B. ein Baufeldwerkzeug getaktet und in
Koordination mit anderen Vorrichtungsteilen bewegt werden kann. Auch ein Druckkopf kann auf einer„Verfahrachse" bewegt werden.
„Baufeldwerkzeug" oder„Funktionale Einheit" im Sinne der Offenbarung sind alle Mittel oder Vorrichtungsteile, die für den Fluidauftrag, z.B. Partikelmaterial, und die selektive Verfestigung bei der Herstellung von Formteilen eingesetzt werden. So sind alle Materialauftragsmittel und Schichtbehandlungsmittel auch Baufeldwerkzeuge oder funktionale Einheiten.
„Ausstreichen" im Sinne der Offenbarung bedeutet jegliche Art und Weise, mit der das Partikelmaterial verteilt wird. Beispielsweise kann an der Startposition einer Beschichtungsfahrt eine größere Pulvermenge vorgelegt werden und durch eine Klinge oder eine rotierende Walze in das Schichtvolumen verteilt oder ausgestrichen werden.
Als „Baumaterial" oder „Partikelmaterial" oder „Pulver" im Sinne der Offenbarung können alle für den 3D-Druck bekannten fließfähigen Materialien verwendet werden, insbesondere in Pulverform, als Schlicker oder als Flüssigkeit. Dies können beispielsweise Sande, Keramikpulver, Glaspulver, und andere Pulver aus anorganischen oder organischen Materialien wie Metallpulver, Kunststoffe, Holzpartikel, Faserwerkstoffe, Cellulosen oder/und Laktosepulver sowie andere Arten von organischen, pulverförmigen Materialien sein. Das Partikelmaterial ist vorzugsweise ein trocken, frei fließendes Pulver, aber auch ein kohäsives schnittfestes Pulver kann verwendet werden. Diese Kohäsivität kann sich auch durch Beimengung eines Bindermaterials oder eines Hilfsmaterials wie z.B. einer Flüssigkeit ergeben. Die Beimengung einer Flüssigkeit kann dazu führen, dass das Partikelmaterial in Form eines Schlickers frei fließfähig ist. Als Baumaterialien im Sinne der Offenbarung kommen auch Kunstharze wie z.B. Epoxide oder Acrylate in Betracht. Generell können Partikelmaterial im Sinne der Offenbarung auch als Fluide bezeichnet werden.
Die „Überschussmenge" oder „Overfeed" ist dabei die Menge an Partikelmaterial, die bei der Beschichtungsfahrt am Ende des Baufeldes vor dem Beschichter hergeschoben wird.
„Beschichter" oder„Recoater" oder„Materialauftragsmittel" im Sinne der Offenbarung ist die Einheit, mittels derer ein Fluid auf das Baufeld aufgebracht wird. Dieser kann aus einem Fluidvorratsbehälter und einer Fluidauftragseinheit bestehen, wobei gemäß der vorliegenden Erfindung die Fluidauftragseinheit einen Fluidauslass und eine„Rakeleinrichtung" umfasst. Diese Rakeleinrichtung könnte eine Beschichterklinge sein. Es könnte aber auch jede andere erdenkliche geeignete Rakeleinrichtung verwendet werden. Denkbar sind beispielsweise auch rotierende Walzen oder eine Düse. Die Materialzufuhr kann über Vorratsbehälter frei fließend oder Extruderschnecken, Druckbeaufschlagung oder andere
Materialfördereinrichtungen erfolgen. Es kann ein Beschichter mit einer Materialaustrittsöffnung oder zwei Materialaustrittsöffnungen in entgegengesetzten Richtungen Anwendung finden. An den Materialaustrittsöffnungen können Klingen angebracht sein zum Aufträgen des Materials. Diese können durch eine Schwingungserzeugung gesteuert sein und so kann mittels Brückenbildung oder Schüttkegelbildung im Pulvermatierial der Auslass gesteuert werden oder durch Einblasen von Gas, z.B. Umluft, die Brückenbildung oder Schüttkegelbildung aufgebrochen werden und eine Steuerung erfolgen. Der Beschichter kann mit seitlich daran angeordneten Druckköpfen kombiniert sein und so eine Beschichtung bidirektional erfolgen und auch der Bindereintrag kann dann in beide Richtungen bei der Überfahrt erfolgen. Diese Anordnung kann auch mit kombiniert werden, wobei vorzugsweise an beiden Seiten eine Digital-, Zeilenkamera oder eine IR Kamera, zur Messung der Baufeldtemperatur oder/und des Druckbildes angebracht ist. Der Beschichter kann Teil einer Prozesseinheit sein.
Der „Druckkopf' oder Mittel zum selektiven Verfestigen im Sinne der Offenbarung setzt sich üblicherweise aus verschiedenen Komponenten zusammen. Unter anderem können dies Druckmodule sein. Die Druckmodule verfügen über eine Vielzahl an Düsen, aus denen der „Binder" in Tröpfchenform auf das Baufeld gesteuert ausgestoßen wird. Die Druckmodule sind relativ zum Druckkopf ausgerichtet. Der Druckkopf ist relativ zur Maschine ausgerichtet. Damit kann die Lage einer Düse dem Maschinenkoordinatensystem zugeordnet werden. Die Ebene in der sich die Düsen befinden wird üblicherweise als Düsenplatte bezeichnet. Ein weiteres Mittel zum selektiven Verfestigen kann auch ein oder mehrere Laser oder andere Strahlungsquellen oder eine Wärmelampe darstellen. Dabei kommen auch Arrays solcher Strahlungsquellen, wie z.B. Laserdiodenarrays in Betracht. Es ist im Sinne der Offenbarung zulässig, dass die Einbringung der Selektivität von der Verfestigungsreaktion getrennt erfolgt. So kann über einen Druckkopf oder eine oder mehrere Laser eine selektive Behandlung der Schicht erfolgen und durch andere Schichtbehandlungsmittel, die Verfestigung gestartet werden. Als Beispiel hierfür wäre das Bedrucken der Schicht mit UV reaktiven Harzen zu nennen, die anschließend über eine UV- Lichtquelle verfestigt werden. In einer anderen Ausführungsform wird das Partikelmaterial mit einem IR-Absorber bedruckt und anschließend mit einer Infrarotquelle verfestigt. Der Druckkopf kann Teil einer Prozesseinheit sein.
„Schichtbehandlungsmittel" im Sinne der Offenbarung sind alle Mittel, die geeignet sind, um einen bestimmten Effekt in der Schicht zu erzielen. Dies können die vorgenannten Einheiten wie Druckkopf oder Laser aber auch Wärmequellen in Form von IR-Strahlern oder andere Strahlungsquellen wie z.B. UV-Strahler sein. Denkbar sind auch Mittel zur De- oder Ionisierung der Schicht. Allen Schichtbehandlungsmitteln gemein ist, dass ihre Wirkungszone auf die Schicht linienförmig verteilt ist und dass sie wie die anderen Schichteinheiten wie Druckkopf oder Beschichter über das Baufeld geführt werden müssen, um die gesamte Schicht zu erreichen.
„Aktorik" im Sinne der Offenbarung sind alle technischen Mittel, die geeignet sind innerhalb einer wechselbaren Funktionseinheit die Bewegung von Schichtbehandlungsmitteln relativ zueinander auszulösen, oder innerhalb der Schichtbehandlungsmittel Bewegungen von Einzelteilen oder Baugruppen durchzuführen.
„Einfuhröffnung" im Sinne der Offenbarung ist der Bereich an einer 3D- Druckmaschine, an der die wechselbare Funktionseinheit in die 3D- Druckmaschine zum Wechseln ein- und ausgeschoben wird; diese Einfuhröffnung kann offen sein oder mit geeigneten Mitteln verschließbar sein wie einem Verschluss oder einer verschließbaren Klappe. Das Öffnen und Verschließen kann mit einer gesonderten Steuerung erfolgen oder durch das Ein- und Ausfahren der wechselbaren Funktionseinheit wird der Verschluss automatisch geöffnet und wieder verschlossen. Es kann auch eine Art Barriere an der Einfuhröffnung vorhanden sein, wie eine geschlitzte Folie oder Borsten, durch die die wechselbare Funktionseinheit hindurchgeschoben werden kann.
Ein „geeignetes AufnahmemitteP im Sinne der Offenbarung ist ein an der Zielposition angeordnetes Mittel, das die Positionierung und die richtige Funktion der wechselbaren Funktionseinheit an der Zielposition unterstützt. Somit wird durch ein geeignetes Aufnahmemittel die Lagetoleranz einer wechselbaren Funktionseinheit innerhalb der 3D-Druckmaschine definiert, und damit auch die Lagetoleranz der Schichtbehandlungsmittel zum Baufeld.
„Verbindungsmittel" im Sinne der Offenbarung können Schienen, Rahmen oder andere Teile sein, mit denen die funktionellen Einheiten der wechselbaren Funktionseinheit miteinander verbunden und in ihren drei Dimensionen angeordnet werden und die optional auch dazu dienen können das Ein- und Ausfahren der wechselbaren Funktionseinheit in bzw. aus der 3D-Druckmaschiene zu unterstützen. Die funktionellen Einheiten können in einer besonderen Ausführungsform auch direkt miteinander verbunden sein
und zusätzlich können Mittel an dieser wechselbaren Funktionseinheit angebracht sein, die für das Ein- und Ausfahren bestimmt sind. Vorzugsweise sind die Verbindungsmittel so gestaltet, dass die einzelnen funktionellen Einheiten leicht zugänglich sind, um sie in Ihrer Lage zu justieren oder auszutauschen.
„Verschlussmittel" im Sinne der Offenbarung ist jedes Mittel, das zum Verschließen der Einfuhröffnung für die wechselbare Funktionseinheit dient, z.B. eine Klappe, Türe, ein Schieber, eine Bürstenreihe, etc.
„Versorgung" im Sinne der Offenbarung ist die Zufuhr von Energie, Baumaterial oder anderen Medien wie z.B. Druckluft oder Kühlwasser zu den einzelnen funktionalen Einheiten. Die Versorgung ist vorzugsweise durch geeignete Maßnahmen schnell kuppelbar ausgeführt. Die Kupplung erfolgt vorzugsweise an einer gemeinsamen Kuppelposition in Form einer Kupplungsleiste oder eines Kupplungsblockes. Die Versorgung lässt sich vorzugsweise ohne zusätzliche manuelle Interaktion z.B. nur durch das Ein- und Ausfahren kuppeln.
„Voreingestellt" im Sinne der Offenbarung bezeichnet, dass die in der wechselbaren Funktionseinheit enthaltenen funktionellen Einheiten in Lage und Position so aufeinander abgestimmt sind, dass ein einfaches Einfahren an die Zielposition, Nutzung der Sicherungsmittel und Herstellung der Medien-Versorgung ausreicht, damit die 3D-Druckmaschiene sofort nach dem Einfahren wieder in Betrieb genommen werden kann, ohne dass im Wesentlichen eine Justierung oder Nachjustierung oder irgendwelche Einstellung in Bezug auf die wechselbare Funktionseinheit erforderlich ist.
„Zielposition" im Sinne der Offenbarung ist die Stelle in der 3D- Druckmaschine bis zu der die wechselbare Funktionseinheit eingeschoben wird und an der diese vorzugsweise mit den Sicherungsmitteln festgestellt wird.
„Entnahmeposition" im Sinne der Offenbarung ist die Stelle in der 3D- Druckmaschine an der die Funktionseinheit stehen muss, um sie aus dem Gerät auszufahren. Die Steuerung des 3D-Druckers verfügt entsprechend über einen Befehl, bei dem die Entnahmeposition von der wechselbaren Funktionseinheit mit hinreichender Genauigkeit angefahren wird. Vorteilhafterweise befindet sich diese Position über dem Baufeld. Noch vorteilhafterweise liegt die Entnahmeposition in etwa mittig über dem Baufeld. Weniger geeignet sind die beiden möglichen Endlagen der wechselbaren Funktionseinheit, da sich dort zumeist die Wartungseinheiten für die Baufeldwerkzeuge befinden und diese beim Ein- bzw. Ausfahren beschädigt werden könnten. Beim Wechseln der Funktionseinheit sollten die Baufeldwerkzeuge vorteilhafterweise nicht im Eingriff mit einer aktuellen Schicht stehen. Dies kann z.B. dadurch sichergestellt werden, in dem die Bauplattform vorher um einen entsprechenden Betrag abgesenkt wird. Auch dieser Vorgang kann in der Steuerung hinterlegt werden, so dass das Absenken der Bauplattform und das Anfahren der Entnahmeposition als kombinierte Abfolge zur Vorbereitung des Wechsels der Funktionseinheit erfolgt.
Unter„Prozesseinheit" im Sinne der Offenbarung wird die Kombination aus mehreren Schichtauftragsmitteln, Schichtbehandlungsmitteln und Druckkopf verstanden. Vorzugsweise besteht die Prozesseinheit aus einem zentralen Baufeldbreiten Druckkopf mit einer Druckkopfverfahrachse, daran anschließend zu beiden Seiten befinden sich zwei Beschichter oder auch Schichtauftragsmittel, mit den zugehörigen Befülltrichtern zur Zuführung des Partikelmaterials. Daran anschließend sind weitere Schichtbehandlungsmittel z.B. in Form von IR-Strahlern montiert. Zusätzlich können sich auf der Prozesseinheit noch weitere Inspektionsmittel wie z.B. Zeilenkameras befinden. Die Prozesseinheit verfügt über eine selbsttragende Struktur und kann über eine entsprechende Kupplungsvorrichtung von der Anlage getrennt werden.
Unter„Kupplungspunkt" im Sinne der Offenbarung versteht man die Position der Prozesseinheit in der Anlage, die am Besten geeignet ist, die Prozesseinheit aus der Anlage zu entnehmen. Dies kann z.B. eine mittige Position sein, bei der die Prozesseinheit seitlich oder nach oben entnommen werden kann.
„Auftragseinheit" oder„Schichtauftragseinheit" bezeichnet eine Kombination aus Beschichter und Befülltrichter.
„Nullpunktspanner" im Sinne der Offenbarung bezeichnen Spannmittel, die einer widerholbaren genauen Positionierung des jeweiligen Spanngutes dienen.
Für eine Qualitätssicherung ist es interessant, z.B. mit einer Zeilenkamera, jede prozessierte Schicht optisch aufzunehmen und evtl über eine spezielle Software auszuwerten. So kann z.B. bei entsprechendem Kontrast zwischen bedruckten und unbedrucktem Partikelmaterial, festgestellt werden, ob der Druckvorgang einwandfrei erfolgte. In der Regel genügt bei einem 3D- Drucker des Standes der Technik dafür eine Digitalkamera mit entsprechendem Objektiv, die z.B. in einer Ecke des Bauraumes aufgehängt ist und auf das Baufeld zielt. Bei der erfindungsgemäßen Ausführung verdeckt die Prozesseinheit jedoch jede Schicht derart, dass kein freier Blick auf das bedruckte Partikelmaterial möglich ist. Vielmehr findet sich nach jeder Überfahrt der Prozesseinheit eine bedruckte und bereits mit einer neuen Lage Partikelmaterial bedeckte Schicht.
Um trotzdem zu einem auswertbaren Bild zu gelangen, kann eine sogenannte Zeilenkamera eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine Digitalkamera, deren Bildpunkte nur länglich und zwar über die gesamte Breite des Baufeldes verteilt angeordnet sind. Ein zweidimensionales Bild entsteht nur, wenn die Kamera über das aufzunehmende Bild verfahren wird
und die aufgenommenen Punkte mit der jeweiligen Position der Zeilenkamera abgespeichert werden. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass die Kamera nur sehr wenig Platz . benötigt und einfach in die Prozesseinheit nach dem Druckkopf integriert werden kann. Vorzugsweise verfügt die Prozesseinheit dann über zwei Zeilenkameras, die links und rechts des Druckkopfes montiert sind, um jede Schicht aufnehmen zu können. Ohne Beschränkung der Allgemeinheit können aber auch andere Kamerasysteme eingesetzt werden, die z.B. über eine entsprechende Optik verfügen, um ein Bild zwischen Druckkopf und Beschichter aufnehmen zu können. Auch in diesem Fall verfügt die Vorrichtung vorzugsweise über wenigstens zwei Kamerasysteme die jeweils ihre Bilder links und rechts des Druckkopfes aufnehmen bzw. über eine Kamera, die über entsprechende Optiken Bilder links und rechts des Druckkopfes aufnehmen. Bei Verwendung einer normalen Kamera, mit einem zweidimensionalen Bildfeld wird ein komplettes Schichtbild wie bei Verwendung einer Zeilenkamera über Zusammensetzung mehrerer Einzelbilder hergestellt, die bei Bewegung der Prozesseinheit über das Baufeld aufgenommen werden.
Unter „Versatzachse" im Sinne der Offenbarung wird die Einrichtung zur Verschiebung des Druckkopfes quer zur Druckrichtung bezeichnet. Um eine Überlagerung schwacher oder fehlerhaft funktionierender Düsen am Druckkopf zu vermeiden, ist es vorteilhaft den Druckkopf vor jeder Druckfahrt um einen bestimmten, am Besten nicht gleichen Betrag zu verschieben. Diese erfolgt mit der Versatzachse. Damit das Druckbild eine hohe Qualität aufweist, muss die Versatzachse hinreichend genau und gut auflösend sein. Üblicherweise sollte die Auflösung der Verfahrbewegung mindestens der halben Druckauflösung entsprechen. Die Positioniergenauigkeit der Versatzachse sollte sogar noch höher sein. Für diese Aufgabe eignen sich Kombinationen aus Linearführungen und einem Kugelgewindetrieb mit Servomotor.
Alle Auftragseinheiten einschließlich des Druckkopfes bedürfen einer regelmäßigen Reinigung. Diese Reinigung kann passiv, z.B. über stehende Bürsten erfolgen. Die Reinigungsvorrichtungen können den Reinigungsvorgang jedoch auch aktiv mit eigenen Bewegungsmitteln durchführen.
Die Offenbarung betrifft in einem Aspekt eine Anordnung zum schichtweisen
Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend
zumindest eine der Anordnung, vorzugsweise automatisch, zuführbare und einbaubare Prozesseinheit, die eine Druckeinheit und einen Beschichter mit einem dynamischen Befüllsystem aufweist;
einen automatischen Einzug für einen Baubehälter; und
eine Justiervorrichtung zur offline Vorbereitung der Prozesseinheit.
In einem weiteren Aspekt betrifft die Offenbarung eine Anordnung zum schichtweisen Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend zumindest eine der Anordnung zuführbare und einbaubare Prozesseinheit, die eine Druckeinheit und ein Beschichtersystem und eine mit der Prozesseinheit verfahrbare Digital-, Zeilenkamera oder eine IR-Kamera zur Messung der Baufeldtemperatur oder/und des Druckbildes.
Die Justiervorrichtung zur offline Vorbereitung der Prozesseinheit ist insbesondere auch vorgesehen, um die Stillstandzeiten der Anordnung im Produktionsbetrieb zu minimieren. Es wird daher vorgeschlagen, die Justage der Prozesseinheit offline in einer eigens dafür entwickelten Vorrichtung zu machen. Diese Vorrichtung kann beispielsweise mit integrierter Messeinrichtung vorgesehen sein, die es erlaubt, die Prozesseinheit in einer der Maschine nach gestellten Einbausituation aufbauen, vermessen und ggf. nachjustieren zu können. Dazu kann die Justiervorrichtung beispielsweise mit geeigneten Führungselementen ausgerüstet sein, vorzugsweise eine Ebenheit von +/-0.02mm über den gesamten Verfahrbereich, vorzugsweise ca. Im x
1.5m, um den Messkopf in X und Y an der Prozesseinheit entlang zu bewegen. Idealerweise handelt es sich bei dem Messkopf um ein elektronisches Gerät sodass die Messdaten automatisch in ein Protokoll eingetragen werden können.
Vorzugsweise weist die Anordnung nach der vorliegenden Erfindung einen Wärmesensor, beispielsweise eine IR Kamera, zur Messung einer Baufeldtemperatur, und ggf. ein Klimagerät oder eine Wärmequelle z.B. in Form eines IR-Strahlers auf. Dieser Wärmesensor kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorzugsweise über eine Steuer- und Prozesseinheit mit dem Klimagerät und oder mit der Wärmequelle verbunden sein.
Da im allgemeinen bei 3-D Druckverfahren das Wärmemanagement einen entscheidenden Beitrag zur Bauteilqualität beträgt, wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, die Anordnung nach der Erfindung mit einem IR Sensor, bspw. einem IR Kamerasystem auszustatten, das eine kontinuierliche Beobachtung der Baufeldtemperatur ermöglicht. Wenn dieser Sensor dann noch über eine Prozess- und Steuereinheit mit dem Klimagerät verbunden ist, könnte ein in-line closed-loop Wärmemanagement erfolgen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist im Bereich zwischen der Beschichtereinheit und der Druckeinheit ein Zeilensensor vorgesehen.
Vorzugsweise ist dieser Zeilensensor mir einer weiteren Prozess- und Steuereinheit verbunden, um abhängig von der Messung durch den Zeilensensor direkt eine Korrektur der Prozessfaktoren vorzugsweise im closed-loop zu ermöglichen.
Ein großer Nachteil der am Markt verfügbaren Systeme ist, dass das Druckergebnis erst mit Ende des kompletten Druckes, heißt beim Auspacken der Jobbox sichtbar wird. Da dies teilweise mehrere Stunden dauern kann, vergeht viel kostbare Zeit. Neuere System benutzen bereits gängige Kamerasystem, um das Druckbild nach Fertigstellen der jeweiligen Schicht zu inspizieren.
Insbesondere bei einer bidirektionalen Arbeitsweise kann diese Technik nicht angewandt werden. Es wird daher vorgeschlagen, einen Sensor zwischen Druckkopf und Beschichter zu montieren, damit auch bei der bidirektionalen Arbeitsweise eine insitu Inspektion des Druckbildes möglich ist. Hierzu wurde jeweils eine Zeilenkamera zwischen Druckkopf rechtem und linkem Beschichter integriert und dann mit einer speziell angepassten Software ausgerüstet, die dann das reale Druckbild mit dem Sollbild vergleichen und so dem Bediener frühzeitig Störungen im Ablauf anzeigen kann. Der Bediener kann dann entscheiden ob er den Druck abbricht oder bis zum Ende durchlaufen lässt. Des Weiteren könnte der Anlagenbetreiber bei einem gleichzeitigen Druck von mehreren Bauteilen auch einzelne Bauteile, die evtl, auffällige Bilder zeigen, aussortieren.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es nun unter anderem möglich, dass Standzeiten verringert werden, da beispielsweise durch die Verwendung einer Prozesseinheit für den Wechsel dieser zudem Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die einen schnellen Austausch und eine kurzfristige Wiederinbetriebnahme der Vorrichtung ermöglichen.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird es vorteilhafter Weise möglich, die Standzeiten von 3D-Druckmaschinen verursacht durch Wartungsarbeiten oder den nötigen Austausch von verschleißanfälligen Teilen oder funktionellen Komponenten zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Somit kann die Maschinenlaufzeit erhöht werden und es wird möglich eine oder mehrere 3D-
Druckmaschinen, in einen Verbund von anderen Herstellungsanlagen, z.B. in der Serienfertigung, z.B. im Fahrzeugbau, einzubinden.
Mit der Erfindung wird es somit erstmals möglich, 3D-Druckmaschinen in im Wesentlichen vollautomatisierte Produktionsabläufe einzubinden.
Früher mussten bestimmte mit 3D-Druck hergestellte Bauteile vorproduziert werden und diese Teile stellten unter Umständen einen zeitlimitierenden Faktor bei anderen Produktionsprozessen dar. Außerdem waren mit der Lagerung und Anlieferung Organisationsaufwand und Kosten verbunden.
Es wird mit der Erfindung möglich, 3D- Formteile direkt vor Ort und integriert in andere halb-automatisierte oder vollautomatisierte Herstellungsprozesse herzustellen. Damit wird eine Vereinfachung von komplexen Herstellungsprozessen möglich.
Die Erfindung trägt somit vorteilhafter Weise zu einer weiteren Automatisierung von 3D-Druckprozessen an sich sowie 3D-Druckverfahren nutzenden anderen Herstellungsverfahren und Serienproduktionen bei.
Eine derartige 3D-Druckmaschine weist die oben ausgeführten Vorteile auf und löst gleichermaßen die der Anmeldung zugrunde liegenden Aufgaben.
Weiterhin kann eine hier offenbarte 3D-Druckvorrichtung eine Einfuhröffnung mit einem Verschlussmittel aufweisen, wobei das Verschlussmittel geöffnet und verschlossen werden kann oder das Verschlussmittel durch die Prozesseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8 beim Ein- und Ausfahren geöffnet oder durchdrungen wird.
In einem weiteren Aspekt betrifft die Offenbarung ein Verfahren zum Einoder/und Ausfahren, d.h. zum Wechseln bzw. Auswechseln, einer wechselbaren Prozesseinheit wie oben beschrieben in eine oder aus einer 3D-
Druckvorrichtung, wobei die Prozesseinheit gegebenenfalls mit einem Hebemittel, optional ein Kran, eine Hebebühne oder ein Hebewagen, an die 3D-Druckvorrichtung herangefahren wird, die Prozesseinheit in die Einfuhröffnung eingefahren wird, an der Zielposition in der 3D- Druckvorrichtung positioniert wird und mittels einem oder mehreren Sicherungsmitteln festgestellt wird.
Mit einem derartigen Verfahren wird es erstmals möglich, schnell und unkompliziert mehrere Prozesseinheiten einfach auszuwechseln ohne dass komplizierte Justierarbeiten an der Maschine selbst während dem Auswechseln nötig sind mit den damit verbundenen beschriebenen Nachteilen. Vorteilhafter Weise wird eine wechselbare Prozesseinheit verwendet, die mehrere funktionelle Einheiten umfasst und die vorjustiert sind, sodass aufwendige und zeitintensive Einstellarbeiten an der Maschine selbst entfallen.
Weitere Aspekte der Offenbarung sind im Folgenden dargestellt.
Bei bekannten 3D-Druckmaschinen sind Druckköpfe und Beschichterklingen wesentliche Verschleißteile. Hinzukommen je nach Prozess Belichtungseinheiten und/oder Bestrahlungseinheiten.
Diese Aggregate müssen für ein gutes Druckergebnis in einem bestimmten Rahmen zueinander ausgerichtet sein. Der Beschichter definiert die Lage der Schichtebene im Raum und der Druckkopf sollte in möglichst konstantem Abstand zur Schichtebene geführt werden.
Tauscht man eine einzelne Komponente aus, muss diese je nach Ausführung anschließend zu den jeweils anderen Komponenten justiert werden. Aufgrund der Größe der Maschinen reicht die Fertigungsgenauigkeit der Teile zueinander in Regel nicht aus, um ohne Justierung zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
Eine Justage in der Maschine kann außerdem aufwändig sein, da sie unter begrenzten Platzverhältnissen stattfindet und die Zugänglichkeit nicht gegeben ist. Zudem kann es sein, dass die Anlage zur Einrichtung in einem speziellen sicheren Einrichtbetrieb versetzt werden muss, damit ein Bediener an den Aggregaten hantieren kann. Nicht zuletzt befinden sich evtl.
Prozessmedien in der Maschine, vor denen der Einrichter geschützt werden muss.
Der Beschichter ist ein Aggregat zur Abgabe von fluiden Medien wie Partikelmaterialien, Harzen, Schlicker oder Pasten in definierter Form auf eine Unterlage, so dass eine ebene Schicht dieses Mediums in vorbestimmter Stärke entsteht. Es kann ein Beschichter zum Auftrag von Pulver- /Partikelmaterialien verwendet werden.
Der Beschichter könnte z.B. als Walze ausgebildet sein, die sich gegenläufig zur Beschichtungsrichtung dreht. Die Walze könnte um ein
Partikelmaterialreservoir erweitert sein. Das Reservoir könnte z.B. über eine Zellradschleuse gesteuert Partikelmaterial vor die Walze dosieren.
Eine weitere Ausführungsform betrifft einen Schwing-Beschichter mit einem schwingend aufgehängtem Pulverreservoir und einem baufeldbreiten Spalt im unteren Bereich an einer Seite des Pulverbehälters, die in Beschichtungsrichtung zeigt. Der Beschichter verfügt zudem über einen Antrieb, der das Reservoir in Schwingungen versetzt und dabei das Pulver aus dem Spalt rieseln lässt.
Als Druckkopf können in einem Aspekt Geräte nach Art einer Tintenstrahlvorrichtung verwendet werden, es ist aber auch denkbar selektive Belichtungseinheiten wie Laser, Projektoren oder Spiegel zu verwenden, über die selektive Bestrahlungseinheiten auf das Baufeld projiziert werden können. Alternativ können auch andere Geräte zur
Informationsabgabe zum Einsatz kommen, wie z.B. Toner oder Farb- Transferwalzen, die z.B. aus Laserdruckern oder Offsetdrucken bekannt sind.
Daneben kann es sein, dass weitere Einheiten wie z.B. Belichtungseinheiten mitgeführt werden, die ähnlich wie der Beschichter auf die gesamte Breite der Einheit wirken. Diese Belichtungseinheiten können z.B. im UV Bereich aber auch im Wärmestrahlungsbereich Energie an das Baufeld abgeben. Es kann auch sein, dass Trocknungsaggregate mitgeführt werden, die z.B. über die Zu- und Abfuhr von Warmluft arbeiten.
Neben diesen Komponenten in der wechselbaren Prozesseinheit ist aber auch denkbar, dass die wechselbare Prozesseinheit aus Kombinationen aus mehreren Beschichtern, einem oder mehreren Druckköpfen und mehreren Bestrahlungseinheiten besteht.
In der Anlage selbst sind Verfahrachsen so montiert, dass sie die wechselbare Prozesseinheit einfach aufnehmen können und diese über das Baufeld bewegen. Vorzugsweise ist dafür nur noch ein Achsenpaar nötig, das sich parallel zur Beschichtungsrichtung jeweils seitlich des Baufeldes befindet.
In einer Ausführungsform wird die wechselbare Prozesseinheit von einer Umkehrposition zur jeweils anderen verfahren und stellt bei dieser Verfahrbewegung eine voll prozessierte Schicht her.
Die Maschine kann zudem über Wartungseinheiten verfügen, die Teile der wechselbaren Prozesseinheit betreffen und die ebenfalls von Zeit zu Zeit angefahren werden müssen. Dies kann z.B. eine Druckkopfreinigungsstation und oder eine Recoaterreinigungsstation sein. Derartige Wartungseinheiten könnten in alternativen Ausführungsformen auch an der wechselbaren Prozesseinheit montiert sein und mit dieser gewechselt werden.
Die Anlage verfügt des Weiteren über Aggregate zur Versorgung der wechselbaren Prozesseinheit mit Medien, wie z.B. Partikelmaterialien, Tinten und Energie.
Die Anlage verfügt über ein rechteckiges Baufeld. Rechteckige Baufelder haben sich gemäß der vorliegenden Offenbarung und im Kontext der vorliegenden Offenbarung in dem hier angewendeten im Binder-Jetting 3D- Druckverfahren und der Vorrichtungsanordnung gemäß der Offenbarung als vorteilhaft gegenüber quadratisch, oder anders geformten Baufeldern herausgestellt. In dieser Weise kann vorteilhafter Weise die Ausbringung der Auftragsmittel optimiert werden.
In einem Aspekt verfügt das Baufeld über eine kurze Seite und eine lange Seite. Die Auftragsmittel werden über die kurze Seite über das Baufeld verfahren. Beispielsweise beträgt die kurze Seitenlänge zwischen 0,3 und 2,5 m, z.B. zwischen 0,5 und 1,5 m. Die lange Seite misst beispielsweise zwischen 1,2 und 4 x mal der kurzen Seite, noch vorteilhafterweise zwischen 1,2 und 2,5 mal der Abmessung der kurzen Seite.
Entlang der beiden kurzen Seiten finden sich Mittel, um die Auftragseinheiten über das Baufeld in vorbestimmtem Abstand und Geschwindigkeit zu führen. Dafür eignen sich besonders gut Linearachsen. Diese können über einen Riemenantrieb und Servomotoren die Auftragsmittel über das Baufeld führen. Es sind aber auch Linearachsen mit Spindelantrieb oder Linearmotor möglich. Der Antrieb der beiden Achsen kann über eine Verbindungswelle synchronisiert werden oder aber auch über eine sogenannte elektrische Koppelung von individuellen elektrischen Antrieben an beiden Achsen.
Die Antriebe müssen in der Lage sein, die Auftragsmittel über das Baufeld mit gleichförmiger Bewegungsgeschwindigkeit von 0,2 - 2 m/s zu bewegen.
Die Linearachsen verfügen über Kupplungspunkte, auf denen die Auftragseinheiten in einer sogenannten Prozesseinheit integriert aufgesetzt werden. Die Kupplungspunkte sind so gestaltet, dass sie ein schnelles Wechseln der Prozesseinheit zulassen und die Prozesseinheit ohne weitere Justage Schritte wieder in die geeignete Position bringen.
Die Kupplungspunkte können über eine Kombination von sogenannten Nullpunktspannern gestaltet sein.
Die Prozesseinheit verfügt über Auftragseinheiten für das Partikelmaterial sowie ein oder mehrere Fluide. Zudem über weitere Schichtbehandlungsmittel wie Strahlungsquellen oder Begasungsmittel und Inspektionseinheiten wie Zeilenkameras.
Die Prozesseinheit ist vorzugsweise symmetrisch ausgeführt und verfügt zentral über einen oder mehrere Druckköpfe. Vorzugsweise 1 bis zwei Druckköpfe. Ein Druckkopf ist so ausgeführt, dass er die gesamte lange Seite des Baufeldes überspannt und in einem Überfahrschritt vollständig in geeigneter Weise mit einem Fluid bedrucken kann. Bei den Druckköpfen handelt es sich um sogenannte Drop-on-demand Druckwerke mit einer Vielzahl einzeln ansteuerbarer Düsen. Die Auflösung eines Druckkopfes beträgt üblicherweise 90 - 2000 dpi, vorteilhafterweise 150 bis 1200 dpi.
Der oder die Druckköpfe verfügen über eine oder mehrere Fluidleitungen. Zudem verfügen sie über elektrische Kontakte zur Übermittlung der Daten und der Ansteuerspannung sowie Leitungen zur Erzeugung eines Über- oder Unterdruckes an den Düsen. Alle Zu- und Ableitungen an dem oder den Druckköpfen sind vorzugsweise direkt am Druckkopf oder in dessen Nähe kuppelbar ausgestaltet.
Der oder die Druckköpfe verfügen über einen Halter, der in geeigneter Weise die Lage des Druckkopfes zu dem Baufeld und die Höhe über dem Baufeld des oder der Druckköpfe einstellen und fixieren lässt.
Zudem sind der oder die Druckköpfe an einer sogenannten Versatzachse montiert, die eine Querbewegung des Druckkopfes in Richtung der langen Seite des Baufeldes zulässt. Die Achse ist so ausgestaltet, dass sie den Druckkopf mindestens um eine Düsenbreite besser noch um 50 bis 200 Düsenbreiten verschieben kann.
Die Verschiebung des Druckkopfes wird vor jeder Druckfahrt in geeigneter Weise aktiviert, um das Überlagern einzelner Düsen über den Schichtbau zu vermeiden. Damit können ausgefallene Düsen kompensiert werden.
Als Versatzachse eignen sich besonders Spindelantriebe mit Servomotor. Geeignet sind jedoch auch Linearmotoren.
Zu beiden Seiten des oder der Druckköpfe befinden sich Auftragsmittel bzw. Beschichter für das Aufträgen von Schichten aus dem Partikelmaterial.
Das Partikelmaterial wird dem Drucker vorzugsweise von Oben zugeführt. Das Partikelmaterial kann in einem Silo aufbewahrt oder in anderer Weise kontinuierlich zugeführt werden, wobei sich die Partikelmaterial Bevorratung im Wesentlichen außerhalb der Anlage befindet. Von dort wird das Partikelmaterial mit einer Fördertechnik zum Drucker transportiert. Für diese Aufgabe eignen sich insbesondere Förderschnecken oder Schrauben oder Über -oder Unterdruckbasierte Systeme. Das Material wird dann in einem Vorlagebehälter zwischengelagert. Der Vorlagebehälter dient auch dazu, das Material über die gesamte Beschichterbreite zu verteilen. Letztlich handelt es sich bei dem Vorlagebehälter um ein länglich ausgeprägtes Silo, dessen Länge im Wesentlichen der Beschichterbreite entspricht. Die Breite des Vorlagebehälters ist üblicherweise an die Breite des Beschichtertrichters
angepasst. Zumindest im unteren Auslassbereich sollte die Breite des Vorlagebehälters kleiner als die des Beschichtertrichters sein. Die Höhe des Vorlagebehälters muss so ausgestaltet sein, dass ausreichend Partikelmaterial auch im Randbereich für mehr als eine Beschichtungsfahrt zur Verfügung steht. Noch vorteilhafterweise sollte soviel Partikelmaterial zur Verfügung stehen, dass der Beschichtertrichter vollständig befüllt werden kann. Die Verteilung des Partikelmaterials im Vorlagebehälter kann über den Schüttkegel erfolgen, was aber größere Höhen des Behälters erfordert. Oder, das Partikelmaterial wird über eine Verteileinrichtung, z.B. eine Spirale oder eine Schnecke, die sich im oberen Teil des Behälters über die Länge des Behälters befindet. Am Unteren Teil des Vorlagebehälters befindet sich eine verschließbare Auslassöffnung. Diese Öffnung ist so gestaltet, dass sie in den Beschichtertrichter reicht und dorthin das Partikelmaterial befördert. Vorzugsweise ist ein Verschlußmechanismus am Vorlagebehälter so gestaltet, dass er eine Befüllung des Beschichtertrichters auf immer gleichem Niveau ermöglicht, unabhängig vom Befüllzustand des Beschichtertrichters vor der Wiederbefüllung. Dafür kommen unterschiedliche Konzepte in Betracht. Eine mögliche Lösung ist ein Schiebmechanismus mit einer Folge von Öffnungen und Stegen und einem stehenden Gegenstück in gleicher Weise geformt. Wird der bewegliche Teil so gegenüber dem stehenden Teil verschoben, dass die Öffnungen Übereinanderliegen, fließt Partikelmaterial ab. Wird der Mechanismus hingegen so verschoben, dass die Öffnungen jeweils auf die Stege treffen, kann kein Partikelmaterial ausfließen.
Eine andere Ausführungsform eines geeigneten Verschlusses umfasst eine Klappe, die sich über die Länge des Vorlagebehälters erstreckt und an den Schmalseiten mit jeweils einem Drehpunkt aufgehängt ist. Eine geeignete Form einer Klappe stellt z.B. ein Rohrabschnitt dar, wobei die Drehpunkte vorteilhafterweise mit dem Zentrum des Rohrquerschnitts zusammenfallen. Eine derartige Klappe kann z.B. leicht mittels eines Hebels und eines pneumatischen Zylinders betätigt werden. Ist der Vorlagebehälter über dem Befülltrichter und die Klappe wird geöffnet, fließt Partikelmaterial aus dem
Vorlagebehälter in den Befülltrichter bis sich ein Schüttkegel am Übergang von Vorlagebehälter zu Befülltichter einstellt und der Partikelmaterialfluss gestoppt wird. Wird dann die Sandklappe betätigt, trennt diese den Schüttkegel und verschließt den Vorlagebehälter. Der Befülltrichter ist dann auf der gesamten Breite gleichmäßig befüllt.
Das Partikelmaterial im Befülltrichter wird während der Beschichtungsfahrt dem Beschichter zugeführt. Dies erfolgt entweder passive durch einfaches Abließen oder aktiv z.B. durch eine Zellradschleuse am unteren Ende des Befülltrichters. Für den Beschichter gibt es verschiedene Ausführungsformen. Eine mögliche Ausführungsform umfasst eine Walze, die sich länglich quer zur Beschichtungsrichtung erstreckt und gegenläufig zur Beschichtungsrichtung betrieben wird. Eine vorteilhaftere Ausführungsform umfasst einen Spaltbeschichter, der wiederum aus einem länglichen Behälter aufgebaut ist, der Partikelmaterial aufnehmen kann. Der Behälter ist so aufgehängt, dass er eine Schwingbewegung um die Längsachse ausführen kann und wird durch einen Antrieb in Schwingungen versetzt. Im Unteren Bereich des Behälters gibt es eine spaltförmige Auslassöffnung für das Partikelmaterial, die sich in Richtung der Längsachse erstreckt. Die Öffnung kann entweder nach unten auf das Baufeld oder seitlich zum Baufeld gerichtet sein. Im Schwingbetrieb fließt dann Partikelmaterial auf das Baufeld.
Neben den Verschlussmechanismen der Vorlagebehälter befinden sich vorteilhafte Einrichtungen zur Absaugung evtl, entstehender Stäube, die sich durch die Befüllbewegung des Partikelmaterials in die Befülltrichter bilden. Eine derartige Vorrichtung kann aus einem geschlitztem Rohr bestehen, das mit Unterdrück z.B. über eine Absaugeinrichtung beaufschlagt wird. Durch den Unterdrück werden schwebende oder langsam sinkende Partikel in der Bauraumatmosphäre abgesaugt. Ein derartiges Rohr wird vorzugsweise entlang der Breite jedes der beiden Vorlagebehälter geführt.
Vorzugsweise befindet sich der Beschichter, dessen Befülltrichter gerade befüllt wird, über einem Abwurftrichter. Der Abwurftrichter ist ein Behälter, der sich unterhalb der Bauebene seitlich des Baufeldes befindet und über eine Öffnung in der Bauebene verfügt, die mindestens so breit wie das Baufeld ist, vorzugsweise aber etwas breiter. Der Abwurftrichter nimmt überschüssiges Partikelmaterial auf, das sich z.B. nach einer Beschichtungsfahrt vor dem Beschichter befindet. Im Abwurftrichter landet auch Partikelmaterial, das bei der Befüllung des Beschichters bzw. des Befülltrichters aus den beiden Behältern entweicht oder nach der Befüllung evtl, abgestrichen wird.
Bei der Vorrichtung gemäß der Offenbarung können sich zwei Abwurftrichter zu beiden Längsseiten des Baufeldes anordnen lassen. Ein solcher Abwurftrichter kann über eine trichterartige Form verfügen, die eine Entleerung erleichtert. So kann an der untersten Stelle des Trichters das Partikelmaterial so zusammengeführt werden, dass es leicht über eine pneumatische Fördereinrichtung oder eine Schraubenförderung oder eine Förderschnecke abtransportiert werden kann.
Neben den beiden Öffnungen für die Abwurftrichter befinden sich in der Bauebene zwei weitere Öffnung links und rechts. Diese sind so ausgestaltet, dass in ihnen einerseits eine Reinigungsstation für die Beschichter und anderseits eine Reinigungsstation für den Druckkopf untergebracht werden kann. Da beim Reinigen des Beschichters Partikelmaterial aus dem Beschichter entweichen kann und dieses den Reinigungsvorgang des Druckkopfes negativ beeinflussen könnte, macht es Sinn beide Funktionen auch räumlich zu trennen. Dadurch wird es auch einfacher unterschiedliche Reinigungsmedien zu verwenden. So können die Beschichter z.B. trocken über gerichtete Druckluft oder Bürsten, die entlang oder quer zum Beschichter geführt werden gereinigt werden. Es sind auch andere Reinigungsmechanismen wie z.B. eine Wischeinheit mit feuchten Trägermedium oder eine Abziehklinge denkbar. In allen Fällen kann die
Reinigungsvorrichtung passiv oder aktiv ausgeführt werden. Passive heißt, dass eine Relativbewegung zwischen Reinigungsmedium und Beschichter durch aktive Fahrt des Beschichters erfolgt. Aktive bedeutet, dass der Beschichter steht und sich die Reinigungsvorrichtung relativ zum Beschichter bewegt. Es sind auch Kombinationen aus passiver und aktiver Reinigung bzw. verschiedenen Reinigungsmechanismen denkbar.
Der Druckkopf kann hingegen über ein flüssiges Reinigungsmedium gereinigt werden, dass z.B. über eine Bürste, eine Wischlippe, eine saugfähige Wischlippe, eine Schwammwalze an der Dosierseite des Druckkopfs entlanggeführt wird. In beiden Reinigungsfällen ist es sinnvoll die Reinigungsvorrichtungen außen anzuordnen, damit die Vorrichtungen für den Bediener leicht zugänglich gehalten werden können. Der Zugang ist notwendig, um die Funktion der Reinigungsvorrichtungen zu überprüfen bzw. regelmäßige Wartungen und Reinigungen durchzuführen.
Der Druckkopf selbst besteht aus einer Vielzahl an Druckmodulen, die über eine begrenzte Zahl an Düsen verfügen. Derartige Druckmodule stoßen nach Anlegen des entsprechenden elektrischen Signals üblicherweise mit Hilfe von Piezoaktuatoren einzelne Tröpfchen eines flüssigen Binders aus ihren Düsen aus. Die Düsen weisen üblicherweise Durchmesser von 10 - 100 pm auf. Die Druckmodule werden entweder einzeln oder in kleineren Gruppen in einen sogenannten Druckkopfträger eingesetzt. Dabei ist zu beachten, dass die Druckmodule im Druckkopfträger so zueinander ausgerichtet sind, dass die Düsen aller Module möglichst den gleichen Abstand quer zur Druckrichtung aufweisen. Der Druckkopfträger erstreckt sich in der erfindungsgemäßen Ausführungsform über die gesamte Länge des Baufeldes und um eine kleine Distanz darüber hinaus. Diese Distanz wird dazu genutzt, um den Druckkopf nach jeder Überfahrt quer zur Druckrichtung um einen bestimmten Betrag verschieben zu können. Die Verschiebung wird dazu genutzt, um fehlerhafte Düsen im Druck mehrerer Schichten nicht übereinander liegen zu lassen.
Der Druckkopfträger verfügt über geeignete Aufnahmen für die Druckmodule und ist so ausgelegt, dass er das Gewicht der Module und mindestens sein eigenes Gewicht so tragen kann, dass der Durchhang des Druckkopfe über seine Länge nur wenige Zehntelmillimiter beträgt. Üblicherweise beträgt der Abstand des Druckkopfes zum Baufeld 1 - 8 mm, mehr bevorzugt 2 - 5 mm. Damit das zu erzeugende Druckbild auf dem Baufeld möglichst dem Datenmodel entspricht, muss dieser Abstand an jeder Position des Baufeldes möglichst gleich sein.
Über dem Druckkopfträger mit den Druckmodulen befindet sich ein Tanksystem zur Versorgung der Druckmodule mit Binderflüssigkeit. Zudem sind Platinen zur Versorgung der Druckmodule mit den notwendigen elektrischen Signalen vorhanden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist der Druckkopfträger so ausgelegt, dass er alle Anbauteile trägt und an den beiden Stirnseiten Mittel zur Positionierung und Fixierung in der Anlage aufweist. Die Anlage selbst weist wiederum die geeigneten Gegenstücke auf und zudem eine Einrichtung zur Verschiebung des Druckkopfes quer zur Druckrichtung. Diese Einrichtung besteht z.B. aus einem Gewindespindelantrieb auf einer Seite der Druckkopfaufnahme und einer verschieblichen Lagerung auf der gegenüberliegenden Seite. Der Gewindespindelantrieb wird über einen Servomotor mit angeflanschtem Drehgeber betrieben.
Zur positionsgenauen Generierung der Druckkopfsignale verfügt die Ablage über einen Linearmaßstab, der sich z.B. parallel zu einer der beiden Führungssysteme für die Bewegung der Prozesseinheit befindet. Der Tastkopf dieses Linearmaßstabes ist an einem der Kupplungspunkte auf den Linearachsen angebracht und gibt seine Signale bei Verfahren der Prozesseinheit ab. Auf diese Signale hin werden die Module des Druckkopfes angesteuert. Damit wird sichergestellt, dass das gewünschte Druckbild
unabhängig von der Verfahrgeschwindigkeit der Prozesseinheit über das Baufeld richtig abgesetzt wird.
Die Anlage beziehungsweise Anordnung verfügt über einen Baubehälter, vorzugsweise über eine wechselbare Job-Box mit einer darin befindlichen Bauplattform. Eine Job-Box ist im Wesentlichen ein Rahmen, der das Abfließen des Partikelmaterials von der Bauplattform verhindern soll. Entsprechend verfügt die Bauplattform über eine umlaufende Dichtung zur Job-Box-Wand. Die Job-Box einschließlich der Bauplattform muss so ausgeführt sein, dass sie das Gewicht des Partikelmaterials nach einem ganzen Job tragen kann. Je nach Bauvolumen und Material können dies mehrere Hundert Kilogramm sein. Eine weitere Anforderung ist, dass kein oder mindestens nur sehr wenig Partikelmaterial zwischen Job-Box-Wand und Bauplattform hindurch nach unten abfließt auch wenn sich die Bauplattform während des Baujobs nach unten bewegt.
Zur Verkürzung der Rüstzeit zwischen den Baujobs verfügt die erfindungsgemäße Anlage gemäß einer bevorzugten Ausführungsform über ein Wechsel-Job-Box-System. Das bedeutet gleichartige Job-Boxen können wechselweise in die Anlage ein- und wieder ausgefahren werden. Damit dies ohne Bedienerinteraktion erfolgt, werden die Job-Boxen mittels eines sogenannten Einzugssystem von einer vor der Anlage befindlichen Fördereinrichtung in die Anlage transportiert. Als Einzugssystem, das im Übrigen auch das Ausfahren der Job-Box ermöglicht eignet sich z.B. ein Kettenfördersystem in der Anlage das vorzugsweise zu beiden Seiten der Job-Box eingreift und die Box über seitlich angebrachte Führungsrollen auf Schienen in die Anlage einzieht bzw. aus ihr herausführt. Es liegt nahe, dass sich für die Lösung dieser Aufgabe auch andere Prinzipien wie Pneumatikzylinder, angetriebene Rollen und dergleichen eignen. Das Fördersystem vor der Anlage, das die Job-Box außerhalb aufnimmt kann z.B. über eine angetriebene Rollenbahn verfügen, auf der die Job-Box steht und
die das sichere Ein- und Ausfahren dieser Box in und aus der Anlage ermöglicht.
Dieses Fördersystem kann statisch vor der Anlage montiert sein aber auch ein selbstfahrendes Transportsystem sein. Letzteres hat vor allem den Vorteil, dass der Raum vor der Anlage nur während der Entladezyklen blockiert ist.
Im folgenden Absatz wird kurz auf die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anordnung eingegangen.
Grundsätzlich eignet sich die beschriebene Anlagenform für alle mit dem Binder-Jetting-Verfahren verarbeitbaren Werkstoffe. Das sind zum Beispiel Formsande, Plastikmaterialien, Keramik-Pulver und Metalle. Desweiteren kann die Anlage aber auch so ausgeführt werden, dass damit das sogenannte High-Speed-Sintering durchgeführt werden kann. In diesem Fall verfügt die Anlage über eine geeignete Baufeldheizung und weitere Einrichtungen zum Sintern des Partikelmaterials.
Die Anlage kann mit unterschiedlichen Bindersystemen betrieben werden. Dies können zwei oder ein-Komponenten Bindersysteme sein. Ohne Einschränkung der Allgemeinheit eignen sich z.B. Furanharze, Phenolharze, Acrylharze, Epoxide und anorganische Binder wie z.B. Wasserglas als Binder. Allerdings können auch andere Binder in Feststoffform in das Pulver gemischt werden und mittels einer Flüssigkeit aktiviert werden. Darunter fallen z.B. hydraulisch abbindende Binder wie Zemente, die mit wässrigen Lösungen bedruckt werden. Aber auch andere Stoffe wie Stärke, Zucker und dergleichen können eine Bindung im Partikelmaterial hervorrufen. Andere Bindungen werden durch das zumindest oberflächliche Anlösen der Partikelmaterialien ermöglicht. Hierfür eignen z.B. bestimmte Alkohole oder andere Lösungsmittel.
Im bevorzugten Fall wird die Anlage mit Formsand und gießereitypischen
Bindern wie Furanharz und Wasserglas betrieben.
Die Anlage wird dazu mit dem Partikelmaterial befüllt. Die Binderversorgung wird mit dem geeigneten Binder befüllt und die Reinigungssysteme mit dem entsprechenden Cleaner befüllt.
Die Prozesseinheit fährt zunächst in die Beschichterreinigungsposition. Dort werden beide Beschichter automatisch gereinigt. Dann fährt die Prozesseinheit in die Druckkopfreinigungsposition. Dort wird ein Reinigungszyklus für den Druckkopf durchgeführt. Dieser kann mehrere sogenannte Purges oder Spülvorgänge, Wischvorgänge mit Reinigungsflüssigkeit und sogenannte Spittings umfassen. Unter Purgen wird der Vorgang verstanden, bei dem das Druckkopf-Binder-reservoir mit Überdruck so beaufschlagt wird, dass Binder zu den Düsen austritt. Unter Spitting wird eine gesamte Ansteuerung aller Düsen des Druckkopfes für eine bestimmte Anzahl an Tropfenerzeugungen verstanden.
Dann wird der Anlage eine leere Job-Box zugeführt. Diese wird in die Anlage eingezogen. Die Z-Achse kuppelt automatisch mit der dafür vorgesehenen Kupplung die Bauplattform an und schiebt die Bauplattform in die oberste Stellung. Dann fährt die Prozesseinheit in eine Befüllposition. Dort füllt der Vorlagebehälter den jeweiligen Befülltrichter.
Nun wir die Prozesseinheit unter Abgabe von Partikelmaterial über das Baufeld verfahren, bis diese wieder in der gegenüberliegenden Befüllposition zum Stehen kommt. Hier wird der andere Befülltichter durch den entsprechenden Vorlagebehälter befüllt und der Beschichtungsvorgang wiederholt. Auf diese Weise entsteht durch mehrmaliges Überfahren des Baufeldes ohne Bedrucken, die sogenannte Startschicht. Diese kann aus mehreren Schichten bestehen und löst verschiedene Aspekte. Zum einen wird eine von der Lage der Bauplattform unabhängige Bauebene erzeugt. Zum anderen wird die Anlage sowie das Baufeld auf Prozesstemperatur
gebracht. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, kann mit dem eigentlichen Druckvorgang begonnen werden. Dafür sind die zu druckenden Daten in Form von einzelnen Bitmaps für die zu druckenden Schichten notwendig. Üblicherweise erfolgt die Zerlegung der 3D-Daten der Bauteile in einzelne Schichten und die Überführung dieser Daten in Bitmaps vor der Aufnahme des Druckjobs an einem Vorbereitungsrechner.
Nun Verfährt die Prozesseinheit von einer Befüllposition zur anderen und legt dabei vollständig prozessierte Schichten ab. Dies bedeutet, die Bauplatform wird jeweils um eine Schichtstärke abgesenkt, dann bedruckt die Prozesseinheit die vorige Lage mit Binder, trägt dann eine neue Lage Partikelmaterial auf und behandelt die Schicht z.B. mit IR-Strahlung.
Während des Schichtaufbaus werden die Auftragseinheiten wie Beschichter und Druckkopf in regelmäßigen Abständen gereinigt.
Nach Vollendung der letzten Schicht, kann die Bauplattform in der Job-Box abgesenkt und die Job-Box anschließend aus der Anlage transportiert werden. Unter Umständen wird der vollendete Druckjob weiteren Nachprozessen wie einer thermischen Härtung außerhalb der Anlage unterzogen.
Weitere Ausgestaltungen nach der Offenbarung sind im Folgenden dargestellt:
In einem Aspekt betrifft die Offenbarung eine Anordnung zum schichtweisen Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend zumindest eine der Anordnung zuführbare und einbaubare Prozesseinheit, die eine Druckeinheit und ein Beschichtersystem aufweist und eine Justiervorrichtung zur offline Vorbereitung der Prozesseinheit.
In einem weiteren Aspekt betrifft die Offenbarung eine Anordnung zum schichtweisen Aufbau von Formteilen aus einem Partikelmaterial, umfassend zumindest eine der Anordnung zuführbare und einbaubare Prozesseinheit, die eine Druckeinheit und ein Beschichtersystem und eine mit der Prozesseinheit verfahrbare Digital-, Zeilenkamera oder eine IR-Kamera zur Messung der Baufeldtemperatur oder/und des Druckbildes.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass sie eine Aufnahme für einen Baubehälter aufweist, die einen vorzugsweise automatischen Einzug für den Baubehälter aufweist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass das Beschichtersystem ein dynamisches Befüllsystem aufweist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass die Anordnung ein Klimagerät aufweist, vorzugsweise wobei eine Steuer- und/oder Prozesseinheit mit dem Klimagerät verbunden sind.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, wobei in einem Bereich zwischen der Beschichtereinheit und der Druckeinheit ein Zeilensensor vorgesehen ist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass der Zeilensensor mit einer weiteren Prozess- und/oder Steuereinheit verbunden ist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass die Anordnung einen bi-direktionalen Beschichter oder zwei Beschichter aufweist, wobei ein Beschichter für jeweils eine Beschichtungsrichtung vorgesehen ist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass ein Druckkopf zwischen zwei Beschichtern angeordnet ist oder beidseitig eines bi-direktionalen Beschichters jeweils ein Druckkopf angeordnet oder angebracht ist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass jeweils eine Digital-, Zeilenkamera oder eine IR- Kamera seitlich der Einheit Beschichter und Druckkopf angeordnet ist.
Eine Anordnung nach der Offenbarung kann bevorzugt dadurch gekennzeichnet sein, dass jeweils eine Digital-, Zeilenkamera oder eine IR- Kamera in vorwärts oder rückwärts Fahrtrichtung angebracht ist.
Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben.
Ein Beispiel einer Gesamtmaschine oder Gesamtanlage nach der Offenbarung wird z.B. in Fig. 1 beschrieben.
Wesentliche Komponenten des der Offenbarung zugrunde liegende 3D- Drucksystems sind:
• Das Maschinengestell (1.1)
• die Z-Achse (1.2)
• der Baubehälter (1.3)
• die Verfahrachse (1.4)
• die Prozesseinheit (1.5)
• die Umhausung (1.6)
• die Klimageräte (1.7)
• die Absaugung (1.10)
Einige beispielhafte Komponenten und das Zusammenspiel der Komponenten gemäß der Offenbarung werden im Folgenden anhand der Fig. 1-8 detaillierter beschrieben.
Beispiele für Prozesseinheiten, Justiervorrichtungen, eines Beschichters und eines Vorlagebehälters gemäß der Offenbarung sind in Fig. 2 und 7 dargestellt.
Für den vollautomatischen Baubetrieb ist es vorteilhaft die Prozesseinheit (siehe Fig. 2) mit Beschichter (2.2, 7.7) auszurüsten, die einen Baubetrieb für mehrere Schichten ermöglichen.
Damit die Beschichter (2.7, 7.7) befüllt werden können, sind sie mit geeigneten Befülltrichtern (7.11) ausgerüstet, geeignet heißt im vorliegenden Fall, dass beim Befüllen über die Vorlagenbehälter (7.11) infolge des real vorhandenen Abstandes und des sich ausbildenden Schüttgutkegel ein Trichter angeordnet ist, der das überschüssige Partikelmaterial, das aus dem Vorlagenbehälter nachläuft, aufnehmen kann. Die Zuführung des Partikelmaterials (7.8) erfolgt im vorliegenden Fall über horizontal ausgerichtete Kettenfördersysteme. Da beim Befüllen typischerweise auch Staub anfällt, wurde das System direkt an der Befüllstelle mit einem vorzugsweise waagrecht liegendem Rohsystem ausgerüstet, das als Absaugung (7.10) dient. Hierzu wurden die Rohre an entsprechender Stelle seitlich mit Öffnungen (7.9) wie Bohrungen oder Schlitze versehen. Durch geeignete Verschlußsysteme (7.13) kann der Absaugstrom entsprechend getrimmt werden.
Einen beispielhaften Job-Box-Einzug (Baubehältereinzug) gemäß der Offenbarung zeigt Fig. 8.
Um den schon mehrfach beschriebenen hohen Automatisierungsgrad zu erreichen, musste ein Job-Box-Einzug entworfen werden, der mit der
Systemverkettung (Rollenbahnsegment, 8.9) interagieren kann. Hierzu wurde das Drucksystem mit Zugmittel (8.5) ausgerüstet, die über die Mitnehmer (8.7, 8.8) den Baubehälter in die Maschine einziehen. Durch Wechsel der Drehrichtung der Antriebe (8.6) kommen die Mitnehmer am Zugmittel auf der anderen Seite des jeweiligen Baubehälter Mitnehmers zu liegen und können so die Box in die jeweils andere Richtung befördern. Damit die Box einen besseren Übergang von der Systemverkettung, Rollenbahn (8.9) zum 3D-Drucksystem erfährt, wurde das System mit Stützrollen (8.4) ausgerüstet. Vorzugsweise sind diese Stützrollen freilaufend, damit sie sich problemlos auf die Geschwindigkeit vom Zugmittel als auch auf die Geschwindigkeit der Rollenbahn (8.9) anpassen können.
Eine beispielhafte IR Kamera gemäß der Offenbarung ist in Fig. 1 dargestellt. Da im vorliegenden Prozess das Wärmemanagement einen wichtigen Beitrag zur Bauteilqualität beiträgt, wurde das vorliegende System mit einem IR Kamerasystem (1.8) ausgestattet, das eine kontinuierliche Beobachtung der Baufeldtemperatur (1.9) ermöglicht.
In Fig. 4 ist eine beispielhafte Ausgestaltung einer Justiervorrichtung gemäß der Offenbarung zur offline Vorbereitung der Prozesseinheit beschrieben.
Um die Stillstandzeiten der Maschine im Produktionsbetrieb zu minimieren, empfiehlt sich deshalb die Justage der Prozesseinheit offline in einer eigens dafür entwickelten Vorrichtung zu machen. Hierzu wurde eine Vorrichtung mit integrierter Messeinrichtung entwickelt, welche es erlaubt die Prozesseinheit mit ihrem Schnellverschluss (4.3) in einer der Maschine (Fig. 1) nachgestellten Einbausituation aufbauen, vermessen und ggf. nachjustieren zu können. Dazu wurde die Vorrichtung mit geeigneten Führungselementen (4.4) ausgerüstet, mit vorzugsweise einer Ebenheit von +/-0.02mm über den gesamten Verfahrbereich, vorzugsweise ca. Im x 1.5m, um den Messkopf (4.5) in X und Y an der Prozesseinheit entlang zu bewegen. Um die Messpositionen reproduzierbar anfahren zu können
besitzen die Führungselemente (4.4) integrierte Wegmesssysteme, die am Bedienfeld (4.7) visualisiert werden können. Vorzugsweise wird ein Messkopf
(4.5) mit elektronischem Signalausgang verwendet, sodass die Messdaten zum einen am Bedienfeld visualisiert werden und zum anderen automatisch in ein Protokoll eingetragen werden können. Des Weiteren besitzt das Gerät eine Parkposition die einen Druckkopfverschluss (4.6) besitzt welcher ein Austrocknen des Druckkopfes (2.6, 3.6) verhindert.
Fig. 5 zeigt eine beispielhafte Transportbox mit permanenter Druckkopfbefeuchtung gemäß der Offenbarung.
Da es sich bei der Prozesseinheit (5.2) um eine hochsensible und auch kostenintensive Baugruppe handelt wurde eine Vorrichtung entwickelt, die es ermöglicht die Prozesseinheit (5.2) mit vollbestücktem Druckkopf in vorbereitet für die sofortige Verwendung für den 3D-Drucker zu lagern, heißt befüllt mit dem Druckmedium für mehrere Tage betriebsbereit zu halten. Transportbox bestehend aus Grundgestell (5.1) mit Druckkopfverschluss
(5.6) und stoßfester Abdeckung (5.4). Zur eindeutigen Positionierung der Prozesseinheit (5.2) werden wie in dem 3D-Drucker die Schnellverschlüsse (5.3) verwendet.
Fig. 6 illustriert eine beispielhafte Ausgestaltung einer Entnahmehilfe zum beschädigungsfreien Aus-/Einbau der Prozesseinheit gemäß der Offenbarung. Da das vorliegende 3D-Drucksystem für eine hohe Prozessautomation ausgelegt ist und demzufolge mehrere dieser Systeme im Verbund mit einer vollautomatischen Verkettung agieren werden, kann es dienlich sein, dass die Prozesseinheiten mit einem universellen Hebezeug (6.5) zu und weg von den Anlagen transportiert und in bzw. aus den Anlagen herausgehoben werden. Damit die hochsensible Prozesseinheit (6.2) dabei keinen Schaden erleidet wurde eine Vorrichtung entwickelt, die eine geführte Entnahme (6.6) aus der Anlage und einen Rundumschutz nach der Entnahme sicherstellt. Im vorliegenden Fall wurde eine rein mechanische Lösung (6.7) gewählt,
denkbar wäre aber auch eine. vollautomatische Lösung, die mit der jeweiligen Maschinensteuerung interagieren kann.
Fig. 1 - 3 beschreiben weiterhin eine beispielhafte Prozesseinheit gemäß der Offenbarung.
Um den Anforderungen nach einer hohen Verfügbarkeit und damit einhergehend einer reduzierten Wartungszeit gerecht zu werden, wurde das vorliegende 3D-Drucksystem mit einem Schnellwechselsystem für Druckkopf (2.6, 3.6), Horizontalversatz (3.8) , Beschichter (2.2, 3.2), IR-Strahler (2.4, 3.4) und sonstige relevanten Komponenten entwickelt. Hierzu wurden die relevanten Komponenten in einer hochintegrierten und selbsttragenden Prozesseinheit zusammengefasst. Ausgerüstet mit einem Schnellspannsystem (3.10) für die Befestigung der Prozesseinheit auf der Verfahrachse (1.4) und Schnellverschlüssen für sämtliche Medien (Strom, Luft, Binder, etc.) entstand so eine kompakte Einheit die gemäß den Anforderungen in kürzester Zeit in das 3D-Drucksystem ein- bzw. ausgebaut werden kann. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Lösung ist die multiple Verwendbarkeit, da wie an anderer Stelle erläutert ein 3D-Drucksystem- Verbund aufgebaut werden soll kann die Prozesseinheit in jedes zum Verbund gehörende 3D-Drucksystem eingesetzt werden. Dies wird auch durch die Offline-Justage der Prozesseinheit in der im folgenden beschriebenen Justiervorrichtung (siehe auch Fig. 4) ermöglicht. Im Wesentlichen besteht die Prozesseinheit aus den stirnseitigen Montageplatten (3.1) mit dem daran befestigten Schnellspannsystem (3.10) und dem Verbund aus: vollbreitem und eigensteifem Druckkopf (2.6 und 3.6) mit Horizontalversatz (3.8), Beschichtereinheit (2.2, 3.2) und IR-Strahler (2.4, 3.4) mit Wasserkühlung (2.5, 3.5). Durch die eigensteife Druckkopfkonstruktion wird des Weiteren zusätzlich auch ein Schnellwechsel des Druckkopfes (2.6, 3.6) ermöglicht. Ergänzt wird das System um die Zeilenkamera (2.7, 3.7) zur insitu Druckbilderfassung und dem Beschichterverschluss (2.3, 3.3), im vorliegenden Fall als Vakuumverschluss (2.3, 3.3) ausgeführt um bei der
Vielzahl der Zyklen mit minimalem Verschleiß größtmögliche Standzeit gewährleisten zu können.
Ein beispielhaftes Inspektionsmittel Zeilenkamera gemäß der Offenbarung zeigen Fig. 2 und Fig. 3.
Ein großer Nachteil der am Markt verfügbaren Systeme ist, dass das Druckergebnis erst mit Ende des kompletten Druckes, das heißt beim Auspacken des Baubehälters sichtbar wird. Da dies teilweise mehrere Stunden dauern kann vergeht viel kostbare Zeit. Bekannte Systeme benutzen bereits gängige Kamerasysteme um das Druckbild nach Fertigstellen der jeweiligen Schicht zu inspizieren (z.B. VUT, REVIEW OF AN ACTIVE RE-COATER MONITORING SYSTEM FOR POWDER BED FUSION SYSTEMS).
Bedingt durch die bidirektionale Arbeitsweise kann in der vorliegenden Maschine diese Technik nicht angewandt werden und es musste ein angepasstes System entwickelt werden, das zwischen Druckkopf und Beschichter montiert werden kann und damit auch bei der bidirektionalen Arbeitsweise eine insitu Inspektion des Druckbildes ermöglicht. Hierzu wurde jeweils eine Zeilenkamera (2.7, 3.7) zwischen Druckkopf (2.6, 3.6) rechtem und linkem Beschichter (2.2, 3.2) integriert und dann mit einer speziell angepassten Software ausgerüstet, die dann das reale Druckbild mit dem Sollbild vergleichen und so dem Bediener frühzeitig Störungen im Ablauf anzeigen kann. Der Bediener kann dann entscheiden ob er den Druck abbricht oder bis zum Ende durchlaufen lässt.
Bezugszeichenliste
Fig. 1
1.1 Maschinengestell (1)
1.2 Z-Achse (2)
1.3 Baubehälter / Job-Box (3)
1.4 Verfahrachse (4)
1.5 Prozesseinheit (5)
1.6 Umhausung (6)
1.7 Klimagerät(e) (7)
1.8 IR Kamera (Infrarotkamers) (8)
1.9 Baufeld (9)
1.10 Absaugung (10)
1.11 Vorlagebehälter ( 11)
Fig. 2
2.1 Montageplatte (1)
2.2 Beschichtereinheit (2)
2.3 Vakuumverschluss (3)
2.4 IR - Strahler (Infrarotstrahler) (4)
2.5 Wasserkühlung IR (Wasserkühlung Infrarot) (5)
2.6 Druckkopf (6)
2.7 Zeilenkamera (7)
Fig. 3
3.1 Montageplatte (1)
3.2 Beschichtereinheit (2)
3.3 Vakuumverschluss (3)
3.4 IR - Strahler (4)
3.5 Wasserkühkung IR (5)
3.6 Druckkopf (6)
3.7 Zeilenkamera (7)
3.8 Horizontalversatz (8)
3.9 Antrieb Horizontalversatz (9)
3.10 Schnellspannsystem (10)
4.1 Grundgestell (1)
4.2 Prozesseinheit (2)
4.3 Schnellverschluss (3)
4.4 X-Y-Führungssystem (4)
4.5 Messgerät (Messuhr) (5)
4.6 Druckkopfverschluss (6)
4.7 Bedienfeld mit Anzeige der Messwerte (7) Fig. 5
5.1 Grundgestell (1)
5.2 Prozesseinheit (2)
5.3 Schnellverschluss (3)
5.4 Abdeckung (4)
5.5 Verriegelung (5)
5.6 Druckkopfverschluss (6)
Fig. 6
6.1 Grundgestell (1)
6.2 Prozesseinheit (2)
6.3 Schnellverschluss (3)
6.4 Abdeckung (4)
6.5 Entnahmehilfe (5)
6.6 Führungselement (6)
6.7 Transportverriegelung (7)
Fig.7
7.1 Beschichtertrichter (1)
7.2 Beschichter (2)
7.3 Vakuumverschluss (3)
7.4 IR - Strahler (4)
7.5 Wasserkühlung IR (5)
7.6 Druckkopf (6)
7.7 Zeilenkamera (7)
7.8 Partikelmaterialzuführung (8)
7.9 Absaugöffnung (9)
7.10 Absaugung (10)
7.11 Vorlagenbehälter (11)
7.12 Vorlagenbehälter Verschluss (12)
7.13 Absaugung Verschluss (13)
Fig. 8
8.1 Maschinengestell ( 1)
8.2 Z-Achse (2)
8.3 Baubehälter (3)
8.4 Stützrollen (4)
8.5 Zugmittel (5)
8.6 Antrieb Einzug (6)
8.7 Mitnehmer Zugmittel (7)
8.8 Mitnehmer Baubehälter (8)
8.9 Rollenbahnsegment (9)