EP3578740B1 - Türgriff und fertigungsverfahren hierzu - Google Patents
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- EP3578740B1 EP3578740B1 EP19176965.2A EP19176965A EP3578740B1 EP 3578740 B1 EP3578740 B1 EP 3578740B1 EP 19176965 A EP19176965 A EP 19176965A EP 3578740 B1 EP3578740 B1 EP 3578740B1
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- E05B81/64—Monitoring or sensing, e.g. by using switches or sensors
- E05B81/76—Detection of handle operation; Detection of a user approaching a handle; Electrical switching actions performed by door handles
Definitions
- a core of the invention is that the line in the transition area is not led through a side wall of the recess in the base part, so that this breakthrough, which is necessary for this, has to be sealed.
- This seal in particular presents particular problems, since the casting compound quickly overcomes this seal due to its high viscosity. In this case in particular, more or less a large part of the casting compound runs out of the recess in the base part, which ultimately means that the door handle manufactured up to that point becomes completely unusable and ultimately has to be disposed of.
- the line in a transition area protrudes beyond at least one side wall of this recess. This would mean that the casting compound would ultimately have to run up the line, which is known to be hardly feasible, in order to be able to run out of the recess.
- the line may have at least one electrical conductor as a current path, preferably at least two conductors.
- the individual conductors of the line are expediently galvanically separated from one another in order to form different current and/or data paths.
- the line advantageously has at least two ends, with at least the ends of the line being galvanically refined. This refinement serves to improve contact and/or corrosion protection and can be carried out by a coating that contains at least chromium, tin, zinc, copper, silver, gold. Gold in particular is particularly advantageous because it does not corrode. Silver, on the other hand, is a cheaper material than gold and easier to coat. Since copper and tin are relatively inexpensive compared to silver, the entire line can be coated with it. Ideally, the line can be shaped three-dimensionally, in particular partially into a bridge. The basic shape of the line thus already enables a side wall of the recess in the base part to be bridged, as already described.
- a plug part is present at at least one end of the cable in order to enable contact to be made with a mating plug - in particular for the vehicle's electrical system - without further connection points.
- the end of the cable can also protrude into the plug part or the ends can be shot into the plug part, thereby safely avoiding further connection points.
- the plug part can have at least one locking means in order to be able to lock positively in particular with a vehicle-side mating plug.
- the plug part has a sealing means in order to be able to be coupled to a vehicle-side mating plug in a manner that is protected against moisture.
- an optical display element (with at least one light source) is provided, wherein the display element is preferably (also) electrically connected to the line.
- This display element can be used to provide, for example, apron lighting.
- the user of the vehicle can also be shown, for example, by a green signal that the vehicle is freely accessible, whereas a red signal indicates the locked state.
- the display element can be designed to be structurally separate from the electronic unit, in particular the circuit board. It is also possible to position the display element freely on the door handle - independently of the electronic unit. The display element is therefore arranged on the base part itself outside the recess.
- a conductor of the lines is not led from the circuit board to the plug part, but is coupled to the electrical contact, in particular as a conductive spring contact and/or latching contact, in a section between the plug part and the circuit board.
- This electrical contact can be led outwards on an upper side of the carrier element and can contact an inner side of the cover part there when it is put on to close the door handle.
- the inner side of the cover part which can in particular have a chrome plating or metal cladding, is thus electrically coupled to the circuit board in a simple manner by the line.
- a further proximity sensor can be used to differentiate between an approach from the outside of a door handle and an approach from the inside of a door handle.
- the proximity sensors are preferably designed as capacitive sensors, which are particularly robust and maintenance-free.
- a Hall sensor By using a Hall sensor, the position of the door handle in relation to a door handle carrier can be reliably determined.
- the Hall sensor is arranged at a working end of the door handle, as this is where the greatest adjustment path is made when it is operated.
- the door handle system can be suitable for opening a door, flap or hood (as a movable part) particularly easily.
- a simple pulling movement on the door handle can be sufficient to open the movable part.
- the door handle is designed as a pull handle, particularly a vehicle pull handle.
- step a) a1) Gripping an optical display element and bending the associated conductor until the display element reaches its defined position outside the recess of the base part.
- the door handle 10 according to the invention is shown in three-dimensional view with a base part 11 and cover part 12.
- This door handle 10 has a longitudinal extension L (which in Figure 4 is shown) and has a working end 10.1 and a bearing end 10.2, which protrude through a (door) plate on a door or flap of the movable part 101 of the vehicle 100 in order to mechanically interact there with a handle carrier 91 of the door handle system 90 according to the invention.
- the door handle carrier 90 ensures that the door handle 10 according to the invention is received and fastened (see Figure 13 , in which the handle carrier 91 is shown in dashed lines since it is located on the inside of the door 101).
- the base part 11 has a recess 13 into which the electronic unit 14 can be inserted at least partially or completely.
- the recess 13 in the base part 11 has side walls 13.1 in order to form a container (closed at the bottom) for the potting compound 23 to be filled later.
- the casting compound 23 has a flat surface 23.1, with a line 18 for contacting 17 for electrically connecting the electronic unit 14 to the vehicle-side electrics 102 protruding from the casting compound 23 in a transition region 21 and forming a bridge 22 in this region.
- This bridge 22 prevents a side wall 13.1 of the recess 13 in the base part 11 from being interrupted in order to lead the line 18 out at this point. This means that sealing this point can also be dispensed with.
- the transition region 21 is shown schematically, in which the line 18 emerges from the surface 23.1 of the casting compound 23 and projects beyond a side wall 13.1 of the recess 13 in the base part 11.
- the intersection angle ⁇ between the surface 23.1 and the casting compound 23 and the line 18 can also be clearly seen. In the present case, this is preferably 90°.
- the comparable door handle 10 is made of Figure 3a but without the casting compound 23. It can be clearly seen that the electronic unit 14 is inserted in the recess 13, which is later filled with the casting compound 23.
- the electronic unit 14 is fixed in the recess 13 via a carrier element 24 and is connected via the line 18 electrically connected in particular to the vehicle-side electrics 102.
- the electronics unit 14 is inserted into the cover part 12 via the opening 13.2 of the recess 13.
- the line 18 is shown with the individual conductors 18.1 and the formed bridge 22.
- the individual conductors 18.1 are made from a stamped grid 19 and have been formed.
- the line 18 has a contact 27, which can be designed as a conductive spring contact and/or latching contact, in particular in order to be able to make electrically conductive contact 17 with a cover part 12. Since the cover part 12 can also have a chrome layer or a chrome element, the contact 17 between the electronic unit 14 and the cover part 12 can thus be made in a particularly simple manner.
- Line 18 was Figure 6 covered with a carrier element 24 in order to give the three-dimensional shape of the line 18, in particular the formed bridge 22, more stability.
- the carrier element 24 was molded around the line 18 or the individual conductors 18.1 and forms an injection-molded part made of plastic, whereby the individual conductors 18.1 are simultaneously electrically insulated.
- holding means 24.1 can also be provided on the carrier element 24 in order to be able to at least partially accommodate and fasten the electronic unit 14.
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Türgriff gemäß der im Oberbegriff des unabhängigen Vorrichtungsanspruchs näher definierten Art. Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Türgriffsystem gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Systemanspruchs sowie ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Verfahrensanspruchs.
- Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, dass derartige Türgriffe bei Fahrzeugen eingesetzt, um mechanische Handhaben zur Betätigung einer Tür oder Klappe und auch Kommunikationsfunktionen und/oder Schaltfunktionen zur Verfügung zu stellen.
- Die Druckschrift
EP 2 607 581 A2 offenbart z. B. einen Fahrzeugtürgriff, der eine Elektronikeinheit aufweist, um somit den Komfort des Fahrzeuges beim Zugang zu erhöhen. Dabei ist es bekannt, dass die elektrischen und elektronischen Bauteile innerhalb des Türgriffes mit einer Vergussmasse versehen werden, um diese vor äußeren Witterungseinflüssen, wie Feuchtigkeit und mechanischen Einflüssen zu schützen. Nachteilig ist bei dieser bekannten Lösung, dass die Vergussmasse über eine hohe Viskosität verfügt, damit sie in sämtliche Ritzen und Spalten der Elektronikeinheit laufen kann, um diese ohne Lufteinschlüsse zu umhüllen bzw. zu versiegeln. Aufgrund der hohen Viskosität der Vergussmasse neigt diese leider dazu, sich auch entlang von Kabeln oder herausragenden Gegenständen zu ziehen oder an sonstigen Teilen entlang zu kriechen, wodurch einerseits die Fertigung verkompliziert wird und andererseits ein Großteil der Vergussmasse verloren gehen kann. - Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen soliden und einfach zu fertigenden Türgriff zu erstellen. Insbesondere soll der Türgriff auch ohne Probleme automatisierbar zu fertigen sein.
- Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch einen Türgriff mit den Merkmalen des unabhängigen Vorrichtungsanspruchs, ein Türgriffsystem mit den Merkmalen des unabhängigen Systemanspruchs sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Türgriff beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren, und jeweils umgekehrt, so dass bzgl. der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
- Die Aufgabe wird insbesondere gelöst durch einen Türgriff für ein Fahrzeug mit einem Basisteil, welches eine Ausnehmung mit wenigstens einer Seitenwandung aufweist, wobei in der Ausnehmung eine Elektronikeinheit anordbar ist, und wobei die Elektronikeinheit eine Leiterplatte aufweist, die mit elektronischen Bauteilen bestückbar ist, und wobei eine Kontaktierung der Leiterplatte durch zumindest eine Leitung erfolgt, und durch diese Leitung mit der fahrzeugseitigen Elektrik verbindbar ist. Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Leitung in einem Übergangsbereich aus der Ausnehmung ragt, und wenigstens eine Seitenwandung der Ausnehmung überragt, wobei die Leitung in dem Übergangsbereich nicht durch eine Seitenwandung der Ausnehmung des Basisteils durchgeführt wird und wobei ein optisches Anzeigeelement vorhanden ist, wobei das Anzeigeelement am Basisteil außerhalb der Ausnehmung angeordnet ist.
- Ein Kern der Erfindung ist es, dass die Leitung in dem Übergangsbereich nicht durch eine Seitenwandung der Ausnehmung des Basisteils durchgeführt wird, so dass dieser Durchbruch, der dafür notwendig ist, abgedichtet werden muss. Gerade diese Dichtung stellt besondere Probleme dar, da die Vergussmasse aufgrund ihrer hohen Viskosität, schnell diese Dichtung überwindet. Gerade in diesem Fall läuft mehr oder weniger dann ein Großteil der Vergussmasse aus der Ausnehmung des Basisteils heraus, was letztendlich dazu führt, dass der bis dahin gefertigte Türgriff vollständig unbrauchbar wird und letztendlich entsorgt werden muss. Um gerade dieses Problem zuverlässig zu verhindern, ist es vorgesehen, dass die Leitung in einem Übergangsbereich wenigstens eine Seitenwandung dieser Ausnehmung überragt. Damit müsste die Vergussmasse letztendlich die Leitung hochlaufen, was bekanntlich kaum realisierbar ist, um aus der Ausnehmung auslaufen zu können.
- Optional kann es vorgesehen sein, dass die Leitung im Übergangsbereich aus der Ausnehmung eine Brücke bildet, um wenigstens eine Seitenwandung zu überragen. Durch die vorhandene Brücke ist es möglich, dass die Leitung aus der Ausnehmung herausragt und eine Seitenwand überragt. Anschließend kann die Leitung unterhalb der obersten Kante der Seitenwandung herunter geführt werden, ohne das Vergussmasse an dieser Leitung entlang fließen kann. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Vergussmasse, die in die Ausnehmung eingefüllt wird, darin verbleibt und nicht die (Steig-)Leitung entlang läuft.
- Ferner kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass die in der Ausnehmung angeordnete Elektronikeinheit zumindest teilweise mit Vergussmasse, die vorzugsweise in die Ausnehmung einfüllbar ist, überdeckt ist. Hierbei kann die Leitung im Übergangsbereich aus der Vergussmasse ragen, und vorzugsweise einen Schnittwinkel zwischen der Leitung und einer Oberfläche der Vergussmasse von größer 25°, bevorzugt 35°, besonders bevorzugt 60°, ideal größer 80° aufweisen. Durch den gewählten Schnittwinkel zwischen der Leitung und der Oberfläche der Vergussmasse, die im Wesentlichen eine Ebene bildet, kann sichergestellt werden, dass auch die Vergussmasse mit ihrer hohen Adhäsionskraft, nicht die Leitung hochläuft. Besonders empfehlenswert ist, wenn die Leitung senkrecht aus der Oberfläche der Vergussmasse, d.h. mit einem Schnittwinkel α von ungefähr 90°, herausgeführt wird. Hierbei ist es besonders sichergestellt, dass die Vergussmasse in der Ausnehmung verbleibt. Anschließend kann in der Leitung (nach dem Austritt aus der Vergussmassse bzw. dem Übergangsbereich) ein Winkel oder Knick folgen, um die Leitung horizontal über die Seitenwandung der Ausnehmung zu führen (s. zur Orientierung
Fig. 3b ). An diesem horizontalen Schenkel kann ein weiterer Winkel angrenzen, um die Leitung wieder herabzuführen. Insgesamt bildet sich so eine quasi V- oder U-förmige umgekehrte Brücke, wobei die auf- und abverlaufenden Schenkel der Brücke idealerweise fast parallel zur Seitenwandung der Ausnehmung verlaufen. Durch diese Ausgestaltung der Leitungen mit der Brücke können auf weitere Abdichtungsmaßnahmen der herausgeführten Leitungen aus der Ausnehmung bei der einfüllten Vergussmasse verzichtet werden. - Ferner ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, dass die Ausnehmung im Basisteil eine Längserstreckung aufweist, wobei insbesondere bei einer horizontalen Ausrichtung der Längserstreckung die Ausnehmung im Basisteil eine nach obenhin gerichtete Öffnung aufweist (s. zur Orientierung
Fig. 3a, 3b ). Dabei ist es vorstellbar, dass die Oberfläche der Vergussmasse im Wesentlich parallel zur Längserstreckung ausgerichtet ist. Auch ist es denkbar, dass die Vergussmasse zumindest teilweise oder vollständig die vorhandene Öffnung verschließt. Zweckmäßigerweise ragt nur die Leitung (als Teil der Elektronikeinheit) aus der Vergussmasse heraus und der übrige Rest ist in der Vergussmasse angeordnet. Damit ist ein optimaler Schutz für die Elektronikeinheit und deren Kontaktstellen gewährleistet. - Bspw. kann es vorgesehen sein, dass ein Trägerelement vorhanden ist, der die Leitung im Übergangsbereich unterstützt. Um die Stabilität der Leitung zu verbessern, gerade in dem Bereich der Brücke, kann das zusätzliche Trägerelement vorgesehen sein. Dieses Trägerelement kann auch gleichzeitig zur elektrischen Isolation der einzelnen Leiter dienen. Zusätzlich ist es vorstellbar, dass das Trägerelement zumindest die Elektronikeinheit teilweise oder auch vollständig (mechanisch) unterstützt. Das Trägerelement kann ein 1K oder mehr K-Spritzgussteil aufweisen, wobei insbesondere der Stecker sowie ein erster Teil und ein zweiter Teil des Trägerelements aus unterschiedlichen Kunststoffen bestehen kann. Das Trägerelement kann auch dabei die Leitung zwischen Leiterplatte und einem Steckerteil nicht nur teilweise sondern auch vollständig unterstützen. Auch ist es erfindungsgemäß möglich, dass das Trägerelement die Elektronikeinheit, insbesondere die Leiterplatte unterstützt. Damit kann dem genannten Trägerteil mehrere Funktionen gleichzeitig zukommen, sodass es ein Mehrfunktionsbauteil bildet.
- Es sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass das Trägerelement nicht unbedingt auch das Steckerteil umfassen muss. So ist es auch denkbar, dass das Steckerteil ein separates Bauteil zum Trägerelement ist, welches z.B. an das Trägerelement anschließt, um ein Ende der Leitung aufnehmen zu können. Dieses Steckerteil kann somit in einem separaten Schritt an der Leitung mit dem Trägerelement angeflanscht oder befestigt werden. Allerdings ist es auch vorstellbar, dass auch das Trägerelement (als ein Spritzgussteil) das Steckerteil umfasst, so dass das Trägerelement ein monolithisches, stoffschlüssiges und ggf. materialeinheitliches Bauteil mit dem Steckerteil bildet.
- Des Weiteren ist es im Rahmen der Erfindung optional möglich, dass die Leitung wenigstens einen elektrischen Leiter als Strompfad aufweist, vorzugsweise wenigstens zwei Leiter aufweist. Zweckmäßigerweise sind die einzelnen Leiter der Leitung von einander galvanisch getrennt, um somit unterschiedliche Strom- und/oder Datenpfade zu bilden. Vorteilhafterweise weist die Leitung zumindest zwei Enden auf, wobei zumindest die Enden der Leitung galvanisch veredelt sind. Diese Veredelung dient dazu die Kontaktierung und/oder den Korrosionsschutz zu verbessern und kann durch eine Beschichtung erfolgen, die zumindest Chrom, Zinn, Zink, Kupfer, Silber, Gold aufweist. Gerade Gold ist besonders vorteilhaft, da es nicht korrodiert. Silber hingegen ist dagegen kostengünstiger vom Material als Gold und einfacher zu beschichten. Da Kupfer und Zinn im Vergleich zu Silber recht kostengünstig sind, kann die ganze Leitung damit beschichtet werden. Idealerweise können die Leitung dreidimensional, insbesondere teilweise zu einer Brücke, ausgeformt sein. Damit ermöglicht bereits die Grundform der Leitung die Überbrückung einer Seitenwand der Ausnehmung des Basisteils, wie bereits beschrieben.
- Ein weiterer Vorteil kann im Rahmen der Erfindung erzielt werden, wenn die Leitung als ein Stanzgitter aus einem Metallblech mit zumindest einem Leiter ausgestaltet ist. Dieses Stanzgitter lässt sich in einem Stanzschritt herstellen und kann gleichzeitig oder in einem weiteren Schritt zur gewünschten Form verformt werden. Damit ist eine einfache und kostengünstige Fertigung möglich. Ferner kann durch die Dicke des Metallblechs auch direkt die mechanische Stabilität beeinflusst werden, so dass ggf. weniger Kunststoff für ein mögliches Trägerelement eingespart werden kann. Auch kann bei ausreichender mechanischen Stabilität des Stanzgitters das Trägerelement nur zu Isolationszwecken verwendet werden. In einem extremen Fall reicht ein Isolationslack aus, um eine Isolation zwischen den Leitern der Leitung zu erzielen.
- Ferner kann es vorgesehen sein, dass zumindest ein Leiter der Leitung elektrisch leitenden Draht aufweist, wobei optional ein Draht eines Leiters mehradrig ausgestaltet ist. Ebenfalls kann durch die Dicke (Querschnitt) des Drahtes die mechanische Stabilität beeinflusst werden. Derartige Drähte sind auch bereits mit Isolation in unterschiedlichsten Ausgestaltungen kostengünstig zu erhalten. In diesem Fall kann das Trägerelement auch nur abschnittsweise zur Unterstützung der Leitung eingesetzt werden, was selbst bei einem Stanzgitter denkbar ist. Sofern jedoch weniger stabile (oder starre) Drähte oder Drähte mit flexiblen Leitern zum Einsatz kommen, empfiehlt es sich das Trägerelement vollständig zwischen den Enden der Leitung zur Unterstützung vorzusehen.
- Von weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass die Leitung zumindest teilweise mit Kunststoff umspritzt ist und dieses Spritzgussteil das Trägerelement bildet. Damit erfüllt dieses Trägerelement zumindest 2 Funktionen gleichzeitig. Auch ist es denkbar, dass das Trägerelement zumindest zwischen den Enden der Leitung, ganz, teilweise oder abschnittsweise vorhanden ist. Hierdurch kann Kunststoff eingespart werden, der schwerer als die Leitung selber recyclebar ist. Ebenfalls ist es möglich, dass das Trägerelement Halteelemente aufweisen kann, die zur Unterstützung und/oder der Aufnahme der Elektronikeinheit, insbesondere der Leiterplatte, in der Ausnehmung des Basisteils dienen. Damit erfüllt ein derartiges Trägerelement zumindest 3 Funktionen gleichzeitig.
- Bei der Herstellung des Trägerelementes in einem Spritzgussverfahren werden durch Umspritzen der elektrischen Leiter (mit Kunststoff) einerseits die Lagebeziehungen zwischen Steckverbinder und Kontakten für die Leiterplatte festgehalten, weiterhin die Leitungen gegeneinander und gegenüber der Umwelt isoliert und reproduzierbare Lagebeziehungen zwischen den Kontakten und der Leiterplatte realisiert.
- Sowohl ein Kunststoff für das Trägerelement als auch die Vergussmasse können zu elektrischen Isolationszwecken vorteilhafterweise eine Durchschlagfestigkeit von größer 8 KV/mm aufweisen. Idealerweise können hierdurch auch Kriechströme zwischen den Leitern sicher vermieden werden.
- Vorteilhaft ist es zudem, wenn an zumindest einem Ende der Leitung ein Steckerteil vorhanden ist, um eine Kontaktierung mit einem Gegenstecker - insbesondere für die fahrzeugseitige Elektrik - ohne weitere Verbindungsstellen zu ermöglichen. Auch kann hierbei das Ende der Leitung in das Steckerteil hineinragen bzw. die Enden können in das Steckerteil hineingeschossen werden, wodurch weitere Verbindungsstellen sicher vermieden werden. Um auch bei Vibrationen im Fahrzeug eine zuverlässige Steckerkupplung zu erhalten, kann das Steckerteil zumindest ein Rastmittel aufweisen, um insbesondere mit einem fahrzeugseitigen Gegenstecker formschlüssig verrasten zu können. Zusätzlich oder optional ist es denkbar, dass das Steckerteil ein Dichtungsmittel aufweist, um insbesondere feuchtigkeitsgeschützt mit einem fahrzeugseitigen Gegenstecker koppelbar zu sein. Ebenfalls ist es vorstellbar, dass das Basisteil zumindest teilweise oder ganz das Steckerteil bildet oder zumindest teilweise das Steckerteil umgibt bzw. aufnimmt. Zweckmäßigerweise werden in diesem Fall die Enden der Leitung in das derartige Steckerteil eingeschossen. Idealerweise ist das Steckerteil an einem Lagerende des Türgriffs, insbesondere vom Basisteil angeordnet. Hierdurch kann die Montage des Türgriffs am Fahrzeug mit einem Griffträger erleichtert werden.
- Erfindungsgemäß ist ein optisches Anzeigeelement (mit zumindest einer Lichtquelle) vorhanden, wobei vorzugsweise das Anzeigeelement (auch) mit der Leitung elektrisch verbunden ist. Durch dieses Anzeigeelement kann z.B. eine Vorfeldbeleuchtung realisiert werden. Auch kann dem Benutzer des Fahrzeugs bspw. durch ein grünes Signal der freie Eintritt zum Fahrzeug angezeigt werden, wohingegen bspw. ein rotes Signal den Verriegelungszustand andeutet. Um die Fertigung des Türgriffs grundsätzlich zu erleichtern, kann das Anzeigeelement baulich getrennt zur Elektronikeinheit, insbesondere der Leiterplatte, ausgestaltet sein. Auch ist es somit möglich, dass Anzeigeelement frei am Türgriff - unabhängig von der Elektronikeinheit - zu positionieren. Somit ist das Anzeigeelement am Basisteil selbst außerhalb der Ausnehmung angeordnet. Ebenfalls ist es erfindungsgemäß vorstellbar, dass das Anzeigeelement zumindest eine LED oder OLED als Lichtquelle aufweist, das sichtbares Licht in vorzugsweise unterschiedlich, steuerbaren Farben ausstrahlt. Dabei können die Einsatzmöglichkeiten des Türgriffs, wie zuvor beschrieben, deutlich erhöht werden. Auch ist es zweckmäßig, wenn insbesondere das Anzeigeelement ein zumindest teilweise lichtdurchlässiges Gehäuse aufweisen kann. Somit muss nicht das Basisteil oder das Deckelteil einen lichtdurchlässigen Bereich für das Anzeigeelement aufweisen. Hierdurch vereinfacht sich auch die Fertigung der beiden Bauteile.
- Vorteilhafterweise kann bei der Erfindung möglich sein, dass zumindest ein Leiter der Leitung als elektrischer Kontakt, insbesondere als leitfähiger Federkontakt und/oder Rastkontakt, aus dem Trägerelement herausragt, um ein Deckelteil für das Basisteil elektrisch leitend zu kontaktieren. Hierbei kann vorzugsweise dieser elektrische Kontakt mit dem Leiter der Leitung verschweißt, verlötet, verpresst und/oder vercrimpt sein. Auch ist es denkbar, dass der elektrische Kontakt durch Umbördeln oder Verdoppeln des Leiters stabiler ausgestaltet wird.
- Auch ist es vorstellbar, dass ein Leiter der Leitungen von der Leiterplatte aus nicht bis zum Steckerteil geführt wird, sondern in einem Abschnitt zwischen Steckteil und Leiterplatte mit dem elektrischen Kontakt, insbesondere als leitfähiger Federkontakt und/oder Rastkontakt, gekoppelt ist. Dieser elektrische Kontakt kann auf einer Oberseite des Trägerelementes nach außen geführt sein und kann dort eine Innenseite des Deckelteils kontaktieren, wenn dieser zum Verschließen des Türgriffes aufgesetzt wird. Damit ist die Innenseite des Deckelteils, welches insbesondere eine Verchromung oder Verblendung aus Metall aufweisen kann, mit der Leiterplatte auf einfache Art und Weise durch die Leitung elektrisch gekoppelt.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Elektronikeinheit zumindest einen Näherungssensor, insbesondere einen kapazitiven Sensor, eine Antenne, einen Hall-Sensor, einen Beschleunigungssensor, einen Temperatursensor oder eine Steuereinheit aufweist, wobei vorzugsweise die Elektronikeinheit wenigstens zwei Näherungssensoren, insbesondere kapazitive Sensoren, aufweist, nämlich einen Näherungssensor für eine Türgriffinnenseite und einen Näherungssensor für eine Türgriffaußenseite aufweist. Durch den Einsatz der genannten Sensoren kann der Bedienungskomfort des gesamten Fahrzeuges sowie des Schließsystems deutlich erhöht werden. So kann bspw. durch die Näherungssensoren eine rechtzeitige Annäherung eines Benutzers an das Fahrzeug bzw. den entsprechenden Türgriff messtechnisch detektiert werden, um einen Authentifizierungsvorgang mit einem (externen) ID-Gerber, der insbesondere als Schlüssel für das Schließsystem dient, zu starten. Durch einen weiteren Näherungssensor kann zwischen einer Annäherung von einer Türgriffaußenseite und einer Türgriffinnenseite messtechnisch unterschieden werden. Vorzugsweise sind die Näherungssensoren als kapazitive Sensoren ausgestaltet, die besonders robust und wartungsfrei sind. Durch den Einsatz eines Hall-Sensors lässt sich die Lage des Türgriffes zu einem Türgriffträger zuverlässig feststellen. Idealerweise ist der Hall-Sensor an einem Arbeitsende des Türgriffs angeordnet, da dieses den größten Verstellweg bei einer Betätigung durchläuft.
- Bevorzugt kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass wenigstens ein Näherungssensor als kapazitiver Sensor mit einer Elektrodenfläche ausgestaltet ist, wobei insbesondere die Elektrodenfläche durch die Leiterplatte ausgebildet ist. Damit kann dieser Näherungssensor besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden.
- Vorteilhaft ist es zudem, wenn die Elektronikeinheit mit SMD-Bauteilen, insbesondere beidseitig, bestückt ist. Hierdurch kann eine besonders (geometrisch) kompakte und automatisch gefertigte Elektronikeinheit hergestellt werden. Diese Elektronikeinheit kann auch bei kleinen Türgriffen oder Türgriffen mit einer kleinen Ausnehmung zum Einsatz kommen.
- Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Türgriffsystem mit einem Türgriff nach einem der vorherigen Ansprüche. Hierbei ist vorgesehen, dass ein Griffträger vorhanden ist, der an einer Innenseite eines beweglichen Teils, wie bspw. einer Tür oder einer Klappe, vom Fahrzeug anordbar ist, um den Türgriff betätigbar am Fahrzeug zu befestigen. Damit bringt das erfindungsgemäße Türgriffsystem die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf den zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Türgriff offenbart worden sind.
- Zudem kann das Türgriffsystem geeignet sein, eine Tür, Klappe oder Motohaube (als bewegliches Teil) besonders einfach öffnen zu können. Dabei kann eine einfache Zugbewegung am Türgriff zum Öffnen des beweglichen Teils ausreichen. Idealerweise ist der Türgriff somit als Ziehgriff, insbesondere Fahrzeugziehgriff, ausgestaltet.
- Die Erfindung betriff auch ein Fahrzeug, insbesondere KFZ, mit zumindest einem erfindungsgemäßen Türgriff und/oder Türgriffsystem. Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Fertigung eines Türgriffs, nach einem der entsprechenden Ansprüche, für ein Fahrzeug mit einem Basisteil, welches eine Ausnehmung mit wenigstens einer Seitenwandung aufweist, wobei in der Ausnehmung eine Elektronikeinheit anordbar ist, wobei die Elektronikeinheit eine Leiterplatte aufweist, die mit elektronischen Bauteilen bestückbar ist, und wobei eine Kontaktierung der Leiterplatte durch zumindest eine Leitung erfolgt, und durch diese Leitung mit der fahrzeugseitigen Elektrik verbindbar ist. Hierbei ist vorgesehen, dass zumindest die folgenden Schritte ausgeführt werden:
- a) Einlegen der Elektronikeinheit in die Ausnehmung des Basisteils
- b) Vergießen der Ausnehmung mit der eingelegten Elektronikeinheit durch Vergussmasse
- c) Befestigen eines Deckelteiles auf dem Basisteil. Damit bringt das erfindungsgemäße Zweckmäßigerweise finden die Schritte a) bis c) in zeitlicher Reihenfolge mit oder ohne Überschneidungen statt. Auch ist es im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass die einzelnen Schritte automatisiert durchgeführt werden, um kurze Fertigungszeiten und geringe Kosten zu realisieren. Außerdem bringt das Verfahren die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf den Türgriff und/oder das Türgriffsystem beschrieben worden sind.
- Ein weiterer Vorteil im Rahmen der Erfindung ist erzielbar, wenn zeitlich nach Schritt a) der folgende Schritt vorgesehen ist:
a1) Greifen eines optischen Anzeigeelementes und Umbiegen des zugehörigen Leiters bis das Anzeigeelemente seine definierte Position außerhalb der Ausnehmung des Basisteils erreicht. - Auch dieser Schritt kann vorzugsweise automatisiert durchgeführt werden. Zweckmäßigerweise erfolgt der Schritt a1) zeitlich nach Schritt a) und vor Schritt b). Besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn der zugehörigen Leiter des Anzeigeelementes in der Ausnehmung des Basisteils unterhalb der Oberfläche der Vergussmasse das Elektronikteil kontaktiert und/oder umgebogen wird, da dann auch diese Kontaktstelle sicher geschützt untergebracht ist.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
- Fig. 1
- dreidimensionale Ansicht auf einen erfindungsgemäßen Türgriff mit Basisteil und Deckelteil,
- Fig. 2
- um 180° gedrehte dreidimensionale Ansicht auf den Türgriff aus
Figur 1 , - Fig. 3a
- den Türgriff aus
Figur 1 , jedoch ohne Deckelteil, um die Sicht auf die Ausnehmung im Basisteil freizugeben, - Fig. 3b
- schematische Schnittansicht auf den Übergangsbereich einer Leitung, die aus der Ausnehmung und der Vergussmasse herausragt,
- Fig. 4
- vergleichbare Ansicht zu
Fig. 3a , wobei bei dem Türgriff die Vergussmasse fehlt, - Fig. 5
- um 180° gedrehte Ansicht auf den erfindungsgemäßen Türgriff aus
Figur 4 , mit einem eingesetzten Anzeigeelement, - Fig. 6
- dreidimensionale Ansicht der Leitung mit einer Brücke, wobei die Leitung ein Stanzgitter aufweist mit verschiedenen Leitern,
- Fig. 7
- dreidimensionale Ansicht der Leitung aus
Figur 6 mit einem Trägerelement umhüllt, - Fig. 8
- vergleichbare Ansicht zu
Figur 7 , wobei jedoch die Leitung gestrichelt bzw. verdeckt im Trägerelement dargestellt ist, - Fig. 9
- dreidimensionale Ansicht einer Elektronikeinheit, unterstützt von einem Trägerelement, an dem auch die Leitung angeordnet ist,
- Fig. 10
- vergleichbare Ansicht zu
Figur 9 , jedoch ohne die Elektronikeinheit, - Fig. 11
- vergleichbare Ansicht zu
Figuren 9 und 10 , wobei die Leitung, das Trägerelement und die Elektronikeinheit separiert dargestellt sind, - Fig. 12
- Seitenansicht auf ein Trägerelement mit einem Schnitt A-A kurz vor dem Steckerteil durch die Leitungen,
- Fig. 13
- erfindungsgemäßes Fahrzeug mit dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem und zumindest zwei erfindungsgemäßen Türgriffen und
- Fig. 14
- Verfahrensablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens.
- In den nachfolgenden Figuren werden für die gleichen technischen Merkmale auch von unterschiedlichen Ausführungsbeispielen die identischen Bezugszeichen verwendet.
- In den
Figuren 1 und 2 ist der erfindungsgemäße Türgriff 10 in dreidimensionaler Ansicht mit einem Basisteil 11 und Deckelteil 12 dargestellt. Dabei verfügt dieser Türgriff 10 über eine Längserstreckung L (die inFigur 4 eingezeichnet ist) und weist ein Arbeitsende 10.1 und ein Lagerende 10.2 auf, die durch ein (Tür-)Blech an einer Tür oder Klappe las bewegliches Teils 101 des Fahrzeuges 100 ragen, um dort mechanisch mit einem Griffträger 91 von dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem 90 zusammen zu wirken. Der Türgriffträger 90 sorgt dabei für eine Aufnahme und Befestigung des erfindungsgemäßen Türgriffes 10 (s.Figur 13 , in der der Griffträger 91 gestrichelt dargestellt ist, da er sich an der Innenseite der Tür 101 befindet). - Da der erfindungsgemäße Türgriff 10 nicht nur rein mechanisch die Funktionen am Fahrzeug 100 übernimmt, sondern auch einen schlüssellosen Fahrzeugzugang ermöglicht, ist eine Elektronikeinheit 14 im Inneren des Türgriffes 10, insbesondere im Basisteil 11, vorgesehen. Diese Elektronikeinheit 14 ist über zumindest ein Steckerteil 25 mit der fahrzeugseitigen Elektrik 102 kontaktierbar 17.
- In den
Figuren 3a und 4 wurde das Deckelteil 12 vom Türgriff 10 entfernt, um somit einen Einblick ins Innere freizugeben. Hierbei ist in derFigur 3a gut zu erkennen, dass das Basisteil 11 eine Ausnehmung 13 aufweist, in die die Elektronikeinheit 14 zumindest teilweise oder ganz einsetzbar ist. Die Ausnehmung 13 im Basisteil 11 weist Seitenwandungen 13.1 auf, um somit einen (nach unten) geschlossenen Behälter für die später noch einzufüllende Vergussmasse 23 zu bilden. Wie in derFigur 3a gut zu erkennen ist, weist die Vergussmasse 23 eine ebene Oberfläche 23.1 auf, wobei in einem Übergangsbereich 21 eine Leitung 18 zur Kontaktierung 17 zur elektrischen Verbindung der Elektronikeinheit 14 mit der fahrzeugseitigen Elektrik 102 aus der Vergussmasse 23 herausragt und in diesem Bereich eine Brücke 22 bildet. Durch diese Brücke 22 wird verhindert, dass eine Seitenwandung 13.1 der Ausnehmung 13 im Basisteil 11 unterbrochen wird, um die Leitung 18 an dieser Stelle herauszuführen. Somit kann auch auf eine Abdichtung dieser Stelle verzichtet werden. - In der
Figur 3b ist der Übergangsbereich 21 schematisch dargestellt, bei dem die Leitung 18 aus der Oberfläche 23.1 der Vergussmasse 23 heraustritt und eine Seitenwandung 13.1 der Ausnehmung 13 im Basisteil 11 überragt. Dabei ist auch gut der Schnittwinkel α zwischen der Oberfläche 23.1 und der Vergussmasse 23 und der Leitung 18 zu erkennen. Dieser beträgt im vorliegenden Fall vorzugsweise 90°. - In der
Figur 4 ist der vergleichbare Türgriff 10 ausFigur 3a jedoch ohne Vergussmasse 23 dargestellt. Dabei ist gut zu erkennen, dass in der Ausnehmung 13 die Elektronikeinheit 14 eingesetzt ist, die später mit Vergussmasse 23 verfüllt wird. Die Elektronikeinheit 14 ist dabei über ein Trägerelement 24 in der Ausnehmung 13 fixiert und wird über die Leitung 18 elektrisch insbesondere mit der fahrzeugseitigen Elektrik 102 verbunden. Die Elektronikeinheit 14 wird über die Öffnung 13.2 der Ausnehmung 13 in das Deckelteil12 eingesetzt. - In der
Figur 6 ist die Leitung 18 mit den einzelnen Leitern 18.1 und der ausgeformten Brücke 22 dargestellt. Dabei sind die einzelnen Leiter 18.1 aus einem Stanzgitter 19 hergestellt und umgeformt worden. Zusätzlich weist die Leitung 18 einen Kontakt 27, der als leitfähiger Federkontakt und/oder Rastkontakt ausgestaltet sein kann, um insbesondere ein 100 Deckelteil 12 elektrisch leitend kontaktieren 17 zu können. Da das Deckelteil 12 auch eine Chromschicht oder ein Chromelement aufweisen kann, kann somit die Kontaktierung 17 zwischen der Elektronikeinheit 14 und dem Deckelteil 12 auf besonders einfache Art und Weise hergestellt werden. - In der
Figur 7 wurde die Leitung 18 ausFigur 6 mit einem Trägerelement 24 umhüllt, um der dreidimensionalen Form der Leitung 18, insbesondere der ausgeformten Brücke 22, mehr Stabilität zu verleihen. Dabei wurde das Trägerelement 24 um die Leitung 18 bzw. die einzelnen Leiter 18.1 herumgespritzt und bildet ein Spritzgussteil aus Kunststoff, wodurch die einzelnen Leiter 18.1 gleichzeitig elektrisch isoliert sind. Zusätzlich können an dem Trägerelement 24 auch Haltemittel 24.1 vorgesehen sein, um die Elektronikeinheit 14 zumindest teilweise aufnehmen und befestigen zu können. - In den
Figuren 7 und 8 ist auch das Steckerteil 25 an einem Ende 18.2 der Leitung 18 angeordnet, welches gleichzeitig mit dem Trägerelement 24 als ein Einspritzgussteil (1K-Spritzssgussteil) herstellbar ist. Auch ist es denkbar, dass dieses Steckerteil 25 separat zum Trägerelement 24 mit der Leitung 18 verbunden wird. An einem anderen Ende 18.3 der Leitung 18 (die beiden Enden 18.2, 18.3 sind inFigur 6 gut zu erkennen) kann eine Kontaktierung 17 mit einer Leiterplatte 15 der Elektronikeinheit 14 stattfinden. Zu diesem Zweck können die einzelnen Leiter 18.1 am Ende 18.3 durch (leitfähige) Bohrungen in der Leiterplatte 15 durchragen, um damit verlötet zu werden. Auch können die Enden 18.3 mit oberflächlichen Lötpads auf der Leiterplatte 15 kontaktiert 17 und verlötet werden, so dass diese nicht durch die Leiterplatte 15 selbst durchragen müssen. - Auch ist es vorstellbar, dass das Trägerelement 24 insgesamt zwei- oder mehrteilig ausgebildet ist, wobei ein erster Teil 24.2 zwischen der Leiterplatte 15 und dem Steckerteil 25 vorgesehen ist, und ein zweiter Teil 24.3 mehr oder weniger die Leiterplatte 15 unterstützt und in der Ausnehmung 13 in dem Basisteil 11 fixiert. Auch ist es denkbar, dass das Trägerelement 24 einteilig ausgestaltet ist, und somit nicht nur die Leitungen 18, sondern gleichzeitig auch die Elektronikeinheit 14 unterstützt.
- In den
Figuren 9-11 ist nur die Leitung 18, das Trägerelement 24 und die Elektronikeinheit 14 ohne den Türgriff 10 dargestellt, um diese Bauteile besser darstellen zu können. - In der
Figur 9 ist die Baueinheit aus Steckerteil 25, Leitung 18 und Trägerelement 24 sowie Elektronikeinheit 14 dargestellt, die als solche in die Ausnehmung 13 im Basisteil 11 eingesetzt wird. Diese Baueinheit ist vormontiert und wird von oben (maschinell) durch die Öffnung 13.2 in der Ausnehmung 13 im Basisteil 11 eingesetzt. Anschließend kann, sofern ein Anzeigeelement 26 vorgesehen ist, dieses über eine Umbiegung des zugehörigen Leiters 18.1 bis zu einer definierten Position außerhalb der Ausnehmung 13 des Basisteils 11, eingesetzt werden. Danach kann diese Baueinheit durch die erwähnte Vergussmasse 23 innerhalb der Ausnehmung 13 verfüllt werden. Da die Ausnehmung 13 einen in sich geschlossenen Behälter mit den umlaufenden Seitenwandungen 13.1 bildet, kann bei diesem Fertigungsschritt keine Vergussmasse 23 auslaufen. Damit ist sichergestellt, dass der (Prozess-)Schritt auch automatisierbar ist und in jedem Fall die Elektronikeinheit 14 mit ausreichender Vergussmasse 23 in der Ausnehmung 13 umhüllt ist. - In der
Figur 10 ist die Baugruppe ausFigur 9 ohne die entsprechende Elektronikeinheit 14 dargestellt. Dabei ist gut zu erkennen, dass im ersten Teil 24.2 des Trägerelements 24 auch die Leitungen 18 angeordnet sind, die mit ihren Enden 18.3 zur Kontaktierung 17 der Elektronikeinheit 14 bzw. der Leiterplatte 15 aus dem Trägerelement 24 herausragen. Zumindest an dem zweiten Teil 24.3 des Trägerelements 24 sind Haltemittel 24.1 vorgesehen, die zur Aufnahme und Befestigung der Elektronikeinheit 14 dienen und gleichzeitig auch eine Fixierung in der Ausnehmung 13 des Basisteils 11 vornehmen. In derFigur 10 ist auch gut die Brücke 22 im ersten Teil 24.2 des Trägerelements 24 zu erkennen. - In der
Figur 11 ist dann eine quasi Explosionsansicht der Baueinheit ausFigur 9 und 10 dargestellt. Hierbei ist die Leitung 20 mit den einzelnen Leitern 18.1, in Form eines Drahtes 20, dargestellt. - Die Elektronikeinheit 14 weist die Leiterplatte 15 auf, die zumindest an einer Stelle mit einem Knick versehen ist, vorzugsweise mit zwei Knicken versehen ist, um sie idealerweise der Ausnehmung 13 des Basisteils 11 anpassen zu können. Ferner ist die Leiterplatte 15 im vorliegenden Fall beidseitig durch mit sogenannten SMD-Bauteilen bestückt, wodurch eine einfache Fertigung und platzsparende Konstruktion möglich ist. Die Kontaktierung 17 für das Ende 18.3 der Leitung 18 ist in der
Figur 11 gut zu erkennen. Außerdem ist zumindest ein Hall-Sensor 28.2 (gestrichelt dargestellt, da er sich auf der anderen Seite der Leiterplatte 15 befindet) am Ende der Leiterplatte 15 vorgesehen, wodurch die Stellung des Türgriffes 10 im Verhältnis zum Griffträger 91 technisch erfassbar ist. Zusätzlich weist die Elektronikeinheit 14 einen Näherungssensor 28, vorzugsweise zwei oder drei, auf, die als kapazitive Elektrodenflächen 28.1 vorgesehen sind. Hierzu können entsprechende Elektrodenflächen 28.1 auf der Leiterplatte 15 ausgebildet sein, wie inFigur 11 dargestellt. - In der
Figur 12 ist eine Seitenansicht des Trägerelements 24 mit seinem ersten und zweiten Teil 24.2, 24.3, dargestellt. In dem ersten Teil 24.2 sind auch die einzelnen Leiter 18.1 der Leitungen 18 zwischen der Leiterplatte 15 und der Steckerteil 25 vorgesehen. Die Kontaktierung 17 durch das Ende 18.3 ist im Trägerelement 24 sichtbar. Auch sind die Haltemittel 24.1, die zur Aufnahme der Elektronikeinheit 14 dienen, gut erkenntlich. Oben rechts ist in derFigur 12 der Schnitt A-A dargestellt, der auch das Steckerteil 25 mit den vorhandenen Leitern 18.1 zeigt. An diesem Steckerteil 25 sind auch gut die Rastmittel 25.1 erkennbar. Im inneren des Steckerteils 25 ist strichpunktiert das Dichtmittel 25.2 angedeutet, welches mit einem Gegensteckerteil vom Fahrzeug 100 zusammenwirken kann. In derFigur 13 ist ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 100 mit dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem 90 gezeigt. Die innerhalb des Fahrzeuges 100 vorgesehenen Bauteile sind strichpunktiert dargestellt. Somit ist der Türgriff 10 im beweglichen Teil 101, der als Fahrertür und Eckfahrertür ausgestaltet ist, angedeutet. Durch einen ID-Geber 93 kann ein schlüsselloser Zugang zum Fahrzeug 100 gewährt werden. Das erfindungsgemäße Türgriffsystem 90 kann Bestandteil eines Keyless-Entry oder Keyless-Go (aktiv oder passiv) sein. Der Türgriff 10 ist innenseitig an dem beweglichen Teil 101 durch den Türgriffträger 91 befestigt. Fahrzeugseitige Elektrik 102 kann innerhalb der beweglichen Teile 101 oder auch im Motorraum vorgesehen sein. Beim arretieren der Türen 101 können mit elektromechanischen Schlösser 92 oder rein mechanische Schlösser 92 vorgesehen sein. - In der
Figur 14 ist der Verfahrensablauf des erfindungsgemäßen Fertigungsverfahrens mit den Schritten a) bis c) und dem optionalen Schritt a1) dargestellt. - Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie er durch die beigefügten Ansprüche definiert ist, zu verlassen.
-
- 10
- Türgriff
- 10.1
- Arbeitsende
- 10.2
- Lagerende
- 11
- Basisteil
- 12
- Deckelteil
- 13
- Ausnehmung
- 13.1
- Seitenwandung
- 13.2
- Öffnung
- 14
- Elektronikeinheit
- 15
- Leiterplatte
- 16
- Elektronische Bauteile, insbesondere SMD-Bauteile
- 17
- Kontaktierung
- 18
- Leitung
- 18.1
- Leiter
- 18.2
- Ende, erstes Ende
- 18.3
- Ende, zweites Ende
- 19
- Stanzgitter
- 20
- Draht
- 21
- Übergangsbereich
- 22
- Brücke
- 23
- Vergussmasse
- 23.1
- Oberfläche
- 24
- Trägerelement
- 24.1
- Haltemittel
- 24.2
- erster Teil
- 25
- Steckerteil
- 25.1
- Rastmittel
- 25.2
- Dichtmittel
- 26
- Anzeigeelement
- 26.1
- Gehäuse
- 26.2
- Lichtquelle, LED oder OLED
- 27
- Kontakt, elektrisch für 12
- 28
- Näherungssensor, insbesondere kapa. Sensor
- 28.1
- Elektrodenfläche von 28
- 28.2.
- Hall-Sensor
- 29
- Türgriffinnenseite
- 30
- Türgriffaußenseite
- 90
- Türgriffsystem
- 91
- Griffträger
- 92
- Schloss für 101
- 93
- ID-Geber
- 100
- Fahrzeug, insbesondere KFZ
- 101
- bewegliches Teil, wie z. B. Tür oder Klappe
- 102
- fahrzeugseitige Elektrik
- L
- Längserstreckung
- α
- Schnittwinkel
Claims (15)
- Türgriff (10) für ein Fahrzeug (100) mit einem Basisteil (11), welches eine Ausnehmung (13) mit wenigstens einer Seitenwandung (13.1) aufweist,wobei in der Ausnehmung (13) eine Elektronikeinheit (14) anordbar ist, undwobei die Elektronikeinheit (14) eine Leiterplatte (15) aufweist, die mit elektronischen Bauteilen (16) bestückbar ist, undwobei eine Kontaktierung (17) der Leiterplatte (15) durch zumindest eine Leitung (18) erfolgt, unddurch diese Leitung (18) mit der fahrzeugseitigen Elektrik (102) verbindbar ist,dadurch gekennzeichnet,dass die Leitung (18) in einem Übergangsbereich (21) aus der Ausnehmung (13) ragt, und wenigstens eine Seitenwandung (13.1) der Ausnehmung (13) überragt,wobei die Leitung in dem Übergangsbereich nicht durch eine Seitenwandung der Ausnehmung des Basisteils durchgeführt wird,wobei ein optisches Anzeigeelement (26) vorhanden ist,wobei das Anzeigeelement (26) am Basisteil (11) außerhalb der Ausnehmung (13) angeordnet ist.
- Türgriff (10) für ein Fahrzeug (100) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Leitung (18) im Übergangsbereich (21) aus der Ausnehmung (13) eine Brücke (22) bildet, um wenigstens eine Seitenwandung (13.1) zu überragen. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass die in der Ausnehmung (13) angeordnete Elektronikeinheit (14) zumindest teilweise mit Vergussmasse (23), die vorzugsweise in die Ausnehmung (13) einfüllbar ist, überdeckt ist,wobei insbesondere die Leitung (18) im Übergangsbereich (21) aus der Vergussmasse (23) ragt, und vorzugsweise einen Schnittwinkel (α) zwischen der Leitung (18) und einer Oberfläche (23.1) der Vergussmasse (23) von größer 25°, bevorzugt 35°, besonders bevorzugt 60°, ideal größer 80° aufweist. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass die Ausnehmung (13) im Basisteil (11) eine Längserstreckung (L) aufweist, wobei insbesondere bei einer horizontalen Ausrichtung der Längserstreckung (L) die Ausnehmung (13) im Basisteil (11) eine nach obenhin gerichtete Öffnung (13.2) aufweist, und/oderdass die Oberfläche (23.1) der Vergussmasse (23) im Wesentlichen parallel zur Längserstreckung (L) ausgerichtet ist, und/oderdass die Vergussmasse (23) zumindest teilweise oder vollständig die vorhandene Öffnung (13.2) verschließt. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass ein Trägerelement (24) vorhanden ist, der die Leitung (18) im Übergangsbereich (21) unterstützt, und/oderdass das Trägerelement (24) die Leitung (18) zwischen Leiterplatte (15) und einem Steckerteil (25) vollständig unterstützt, und/oderdass das Trägerelement (24) die Elektronikeinheit (14), insbesondere die Leiterplatte (15) unterstützt. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass die Leitung (18) wenigstens einen elektrischen Leiter (18.1) als Strompfad aufweist, vorzugsweise wenigstens zwei Leiter (18.1) aufweist, und/oder wobei die einzelnen Leiter (18.1) der Leitung (18) von einander galvanisch getrennt sind, und/oderwobei die Leitung (18) zumindest zwei Enden (18.2, 18.3) aufweist, wobei zumindest die Enden (18.2, 18.3) der Leitung (18) galvanisch veredelt sind, und/oder wobei die Leitung (18) dreidimensional, insbesondere teilweise zu einer Brücke (22), ausgeformt sindund/oder dass die Leitung (18) als ein Stanzgitter (19) aus einem Metallblech mit zumindest einem Leiter (18.1) ausgestaltet ist, und/oderdass zumindest ein Leiter (18.1) der Leitung (18) elektrisch leitenden Draht (20) aufweist, wobei optional ein Draht (20) eines Leiters (18.1) mehradrig ausgestaltet ist. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass die Leitung (18) zumindest teilweise mit Kunststoff umspritzt ist und dieses Spritzgussteil das Trägerelement (24) bildet, und/oderwobei das Trägerelement (24) zumindest zwischen den Enden (18.2) der Leitung (18) vorhanden ist, und/oderwobei das Trägerelement (24) Halteelemente aufweist, die zur Unterstützung und/oder der Aufnahme der Elektronikeinheit (14), insbesondere der Leiterplatte (15), in der Ausnehmung (13) des Basisteils (11) dienen. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass an zumindest einem Ende (18.2) der Leitung (18) ein Steckerteil (25) vorhanden ist, und/oderwobei das Ende (18.2) der Leitung (18) in das Steckerteil (25) hineinragt, und/oder wobei das Steckerteil (25) ein Rastmittel (25.1) aufweist, um insbesondere mit einem fahrzeugseitigen Gegenstecker formschlüssig verrasten zu können, und/oder wobei das Steckerteil (25) ein Dichtungsmittel aufweist, um insbesondere feuchtigkeitsgeschützt mit einem fahrzeugseitigen Gegenstecker koppelbar zu sein, und/oderwobei das Basisteil (11) zumindest teilweise oder ganz das Steckerteil (25) bildet. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Anzeigeelement (26) mit der Leitung (18) elektrisch verbunden ist, und/oder wobei das Anzeigeelement (26) baulich getrennt zur Elektronikeinheit (14), insbesondere der Leiterplatte (15), ausgestaltet ist. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass zumindest ein Leiter (18.1) der Leitung (18) als elektrischer Kontakt (27), insbesondere als leitfähiger Federkontakt und/oder Rastkontakt, aus dem Trägerelement (24) herausragt, um ein Deckelteil (12) für das Basisteil (11) elektrisch leitend zu kontaktieren (17),wobei vorzugsweise dieser elektrische Kontakt (27) mit dem Leiter (18.1) der Leitung (18) verschweißt, verlötet, verpresst und/oder vercrimpt ist. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass die Elektronikeinheit (14) zumindest einen Näherungssensor (28), insbesondere einen kapazitiven Sensor, eine Antenne, einen Hall-Sensor, einen Beschleunigungssensor, einen Temperatursensor oder eine Steuereinheit aufweist, wobei vorzugsweise die Elektronikeinheit (14) wenigstens zwei Näherungssensor (28), insbesondere kapazitive Sensoren, aufweist, nämlich einen Näherungssensor (28) für eine Türgriffinnenseite (29) und einen Näherungssensor (28) für eine Türgriffaußenseite (30) aufweistund/oder dass wenigstens ein Näherungssensor (28) als kapazitiver Sensor (28) mit einer Elektrodenfläche (28.1) ausgestaltet ist,wobei insbesondere die Elektrodenfläche durch die Leiterplatte (15) ausgebildet ist. - Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,dass die Elektronikeinheit (14) mit SMD-Bauteilen (14), insbesondere beidseitig, bestückt ist, und/oderwobei das Anzeigeelement (26) zumindest eine LED oder OLED (26.2) aufweist, das sichtbares Licht in vorzugsweise unterschiedlich, steuerbaren Farben ausstrahlt, und/oderwobei insbesondere das Anzeigeelement (26) ein zumindest teilweise lichtdurchlässiges Gehäuse (26.1) aufweist. - Türgriffsystem (90) mit einem Türgriff (10) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Griffträger (91) vorhanden ist, der an einer Innenseite eines beweglichen Teils (101), wie beispielsweise einer Tür oder einer Klappe, vom Fahrzeug (100) anordbar ist, um den Türgriff (10) betätigbar am Fahrzeug (100) zu befestigen. - Verfahren zur Fertigung eines Türgriffs (10) nach einem der vorherigen Ansprüche für ein Fahrzeug (100) mit einem Basisteil (11), welches eine Ausnehmung (13) mit wenigstens einer Seitenwandung (13.1) aufweist,wobei in der Ausnehmung (13) eine Elektronikeinheit (14) anordbar ist, undwobei die Elektronikeinheit (14) eine Leiterplatte (15) aufweist, die mit elektronischen Bauteilen (16) bestückbar ist, undwobei eine Kontaktierung (17) der Leiterplatte (15) durch zumindest eine Leitung (18) erfolgt, unddurch diese Leitung (18) mit der fahrzeugseitigen Elektrik (102) verbindbar ist,dadurch gekennzeichnet,dass zumindest die folgenden Schritte ausgeführt werden:a) Einlegen der Elektronikeinheit (14) in die Ausnehmung (13) des Basisteils (11)b) Vergießen der Ausnehmung (13) mit der eingelegten Elektronikeinheit (14) durch Vergussmasse (23)c) Befestigen eines Deckelteiles (12) auf dem Basisteil (11).
- Verfahren zur Fertigung eines Türgriffs (10) nach dem vorherigen Anspruch,wobei ein optisches Anzeigeelement (26) für den Türgriff (10) vorhanden ist, undwobei das Anzeigeelement (26) über zumindest einen Leiter (18.1) mit der Leitung (18) elektrisch verbunden ist,dadurch gekennzeichnet,dass zeitlich nach Schritt a) der folgende Schritt vorgesehen ist:
a1) Greifen eines optischen Anzeigeelementes (26) und Umbiegen des zugehörigen Leiters (18.1) bis das Anzeigeelemente (26) seine definierte Position außerhalb der Ausnehmung (13) des Basisteils (11) erreicht.
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