EP1587172B1 - Steckbuchse zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift, insbesondere Flachsteckstift - Google Patents
Steckbuchse zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift, insbesondere Flachsteckstift Download PDFInfo
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- EP1587172B1 EP1587172B1 EP05005668A EP05005668A EP1587172B1 EP 1587172 B1 EP1587172 B1 EP 1587172B1 EP 05005668 A EP05005668 A EP 05005668A EP 05005668 A EP05005668 A EP 05005668A EP 1587172 B1 EP1587172 B1 EP 1587172B1
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Classifications
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Definitions
- a socket according to the preamble of claim 1 is made DE 19727478 A1 known.
- the EP 1 122 832 A2 relates to a socket for electrically conductive connection to a pin. It comprises a base member having a tubular receiving portion which forms an enclosed receiving space with an insertion opening for the plug pin. It also forms in the receiving space a contact portion for the plug pin.
- the base member further includes a terminal portion for electrically conductive connection to the conductor of a cable.
- the base member may be made of a first material adapted to its function.
- the spring element has a second region, which is bent by approximately 180 ° to the first region. This is located inside the base element, i. essentially in the receiving space of the base element. It comprises a section which, starting from the insertion opening, extends further into the receiving space and extends toward the contact section of the base element. Following this, a section is again provided on the wall of the tubular receiving section.
- the shape of this separate spring element requires that a connection to the tubular receiving portion is made by welding to achieve a secure support.
- the spring element is intended to consist of a ferrous metal material, for example of a stainless steel or a spring steel.
- the base member is made of an aluminum or an aluminum alloy.
- the spring element is bent in a U-shape from a flat material and forms two opposite contact points, between which the plug pin enters to make an electrical contact.
- the spring element is received in the receiving space of the receiving portion of the base member and contacted this electrically conductive.
- the electrically conductive contact between the male pin and the female connector is made in the region having the less favorable electrical conduction properties. The plug pin only comes into contact with the spring element.
- FIG. 4 shows an embodiment of a socket 101, in which an even more compact design of the base member 102 can be achieved in the region of the receiving portion 105, as in connection with the embodiment according to FIGS. 1 to 3 is possible.
- the contact portion 112 is generated in the socket 101 in the region of the receiving portion 105 of the base member 102 in that the third wall 109 is provided with a projecting into the receiving space 106 imprint. This forms the in the receiving space 106 protruding contact portion 112, which is opposite to the transitions of the spring element 103.
Landscapes
- Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
- Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
- Multi-Conductor Connections (AREA)
- Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
Description
- Die Erfindung betrifft eine Steckbuchse zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift, insbesondere Flachsteckstift mit einem Basiselement, das einen rohrförmigen Aufnahmeabschnitt aufweist, der einen umschlossenen Aufnahmeraum mit einer Einführöffnung für den Steckstift bildet, das einen Kontaktabschnitt für den Steckstift bildet, das einen Anschlussabschnitt aufweist, der zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Leiter eines Kabels dient, einem separaten Federelement, das einen Schenkelabschnitt aufweist, der von der Einführöffnung weg in den Aufnahmeraum weiter hineinreicht und auf den Kontaktabschnitt zu verläuft.
- Solche Steckbuchsen werden beispielsweise zu mehreren in einem Gehäusekörper aufgenommen und werden beispielsweise in Steckverbindungen an Kabelbäumen für Kraftfahrzeuge eingesetzt.
- Eine Steckbuchse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus
DE 19727478 A1 bekannt. - Die
EP 1 122 832 A2 betrifft eine Steckbuchse zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift. Sie umfasst ein Basiselement, das einen rohrförmigen Aufnahmeabschnitt aufweist, der einen umschlossenen Aufnahmeraum mit einer Einführöffnung für den Steckstift bildet. Es bildet ferner in dem Aufnahmeraum einen Kontaktabschnitt für den Steckstift. Das Basiselement weist ferner einen Anschlussabschnitt auf, der zum elektrisch leitenden Verbinden mit dem Leiter eines Kabels dient. Das Basiselement kann aus einem an seine Funktion angepassten ersten Werkstoff hergestellt sein. - Die Steckbuchse umfasst ferner ein separates Federelement, das blattfederartig gestaltet ist und zwei Bereiche umfasst, von denen der erste Bereich eine Haltezunge bildet, die außerhalb des Basiselementes angeordnet ist und beispielsweise zur Festlegung der Steckbuchse in einem Steckverbindergehäuse dient.
- Das Federelement weist einen zweiten Bereich auf, der sich um annähernd 180° abgebogen an den ersten Bereich anschließt. Dieser befindet sich innerhalb des Basiselementes, d.h. im wesentlichen im Aufnahmeraum des Basiselementes. Es umfasst einen Abschnitt, der ausgehend von der Einführöffnung weiter in den Aufnahmeraum hineinreicht und auf den Kontaktabschnitt des Basiselementes zu verläuft. Daran anschließend ist ein wieder auf die Wandung des rohrförmigen Aufnahmeabschnittes zu verlaufender Abschnitt vorgesehen. Die Form dieses separaten Federelementes erfordert, dass eine Verbindung zu dem rohrförmigen Aufnahmeabschnitt durch Schweißen hergestellt wird, um eine sichere Halterung zu erzielen.
- Die
DE 41 05 293 A1 betrifft eine Steckbuchse zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift. Sie umfasst ein Basiselement, das einen rohrförmigen Aufnahmeabschnitt aufweist, der einen umschlossenen Aufnahmeraum mit einer Einführöffnung für den Steckstift bildet. Es weist ferner einen Anschlussabschnitt auf, der zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Leiter eines Kabels dient. Ferner ist ein separates Federelement vorgesehen, das an einem Ende mit Vorsprüngen versehen ist, die in Aufnahmelöcher der Seitenwandungen eingreifen. Das Federelement ist blattfederartig ausgebildet und verläuft zum anderen Ende hin bogenförmig ansteigend und danach wieder abfallend und ist mit dem anderen Ende an der Innenwand der Bodenwandung des Aufnahmeabschnitts abgestützt. Der Verlauf ist in der Draufsicht zungenartig, so dass sich ein mittlerer ausgebauchter Abschnitt ergibt, welcher in Vertiefungen hineinragt, die in den Seitenwandungen des Aufnahmeabschnittes angeordnet sind. - Die
DE 42 00 368 C2 beschreibt eine Steckbuchse, die sich von der vorangehend beschriebenen Steckbuchse dadurch unterscheidet, dass das blattförmige Federelement im Zwischenbereich zwischen seinen beiden Enden zusätzlich mit seitlichen Vorsprüngen versehen ist, die in Längsschlitze in den Seitenwandungen des Aufnahmeabschnittes des Basiselementes eingreifen. - Die
WO 96/42121 A1 - Die Steckbuchse umfasst ferner ein separates, aus einem Flachmaterial hergestelltes Federelement, das insgesamt in dem Aufnahmeraum aufgenommen ist. Dieses Federelement umfasst insgesamt vier Abschnitte, die zueinander abgewinkelt sind. Das zu einem ersten Abschnitt gehörende erste Ende ist an dem rohrförmigen Aufnahmeabschnitt nahe dem Einführende befestigt. Der das freie Ende aufweisende vierte Abschnitt liegt ebenfalls im Bereich zur Einführöffnung des rohrförmigen Aufnahmeabschnittes hin und bildet einen Abschnitt, gegen den der Steckstift beim Einführen stößt. Ferner ist ein Anschlag vorgesehen, der das Durchbiegen des dritten Abschnittes, der in Richtung zur Einführöffnung dem vierten Abschnitt vorgeschaltet ist, begrenzt, um eine Überbeanspruchung des Federelementes zu vermeiden.
- In der
DE 103 23 106 A1 ist eine Steckbuchse zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift, insbesondere Flachsteckstift, beschrieben, welche ein Basiselement und ein Federelement umfasst. Das Basiselement weist einen rohrförmigen Aufnahmeabschnitt auf, der einen umschlossenen Aufnahmeraum mit einer Einführöffnung für den Steckstift bildet. Das Basiselement weist ferner einen Anschlussabschnitt auf, der zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Leiter eines Kabels dient und zwar beispielsweise durch Crimpen. Das Basiselement ist aus einem Werkstoff hergestellt, der eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion aufweist. Das Federelement ist aus einem Werkstoff, der sehr gute Federeigenschaften aufweist, hergestellt. Das Federelement ist mit dem den Steckbuchsenkörper bildenden Basiselement durch Eingriffsabschnitte verbunden. - Das Federelement soll dabei aus einem Eisenmetallwerkstoff, beispielsweise aus einem Edelstahl oder einem Federstahl, bestehen. Das Basiselement ist aus einem Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt. Das Federelement ist U-förmig aus einem Flachmaterial gebogen und bildet zwei gegenüberliegende Kontaktstellen, zwischen die der Steckstift eintritt, um einen elektrischen Kontakt herzustellen. Das Federelement ist in dem Aufnahmeraum des Aufnahmeabschnittes des Basiselementes aufgenommen und kontaktiert dieses elektrisch leitend. Bei dieser Ausführungsform wird der elektrisch leitende Kontakt zwischen dem Steckstift und der Steckbuchse in dem Bereich hergestellt, der die ungünstigeren elektrischen Leiteigenschaften aufweist. Der Steckstift tritt ausschließlich mit dem Federelement in Kontakt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steckbuchse vorzuschlagen, bei der die Leitfähigkeit zwischen dem Steckstift und der Steckbuchse verbessert ist und einfach herzustellen und zu montieren ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
- dass es zwei erste Schenkelabschnitte aufweist, die voneinander wegweisende Eingriffsabschnitte aufweisen, welche in Befestigungsdurchbrüche des Basiselementes eingreifen,
- dass es einen zum jeweiligen ersten Schenkelabschnitt abgebogenen und den von der Einführöffnung weg in den Aufnahmeraum weiter hineinreichenden zweiten Schenkelabschnitt aufweist, der auf den Kontaktabschnitt zu verläuft.
- Von Vorteil bei dieser Anordnung ist, dass das Federelement lediglich benutzt wird, um einen intensiven Kontakt unmittelbar zwischen dem Basiselement, das mit einem Kabel verbunden ist und dem Steckstift, der ebenfalls mit einem Kabel oder einem Gerät verbunden ist, herzustellen. Es wird also ein elektrisch leitender Kontakt unmittelbar zwischen den Teilen vorgesehen, die auch leitend mit den anzuschließenden Teilen, beispielsweise dem Kabel oder einem Anschluss eines Gerätes in Verbindung stehen.
- Das Federelement kann so ausgelegt sein, dass es der Anpressfunktion dauerhaft gerecht wird. Das Material des Federelementes ist nicht von Bedeutung für die Leitfähigkeit der Steckbuchse in Verbindung mit dem Steckstift. Der Steckstift tritt unmittelbar mit dem Aufnahmeabschnitt des Basiselementes in elektrisch leitenden Kontakt. Dies bedeutet, dass die Bauteile unmittelbar miteinander in Kontakt sind, die aus einem hochleitfähigen Werkstoff hergestellt werden sollen. Eine Übertragung über Zwischenglieder, die diese Funktion mindern, entfällt.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Federelement anschließend an den zweiten Schenkelabschnitt einen dritten Schenkelabschnitt aufweist, der zum zweiten Schenkelabschnitt so abgebogen ist, dass er von dem Kontaktabschnitt wegstrebt, und dass ein Übergang des Federelementes zwischen dem zweiten Schenkelabschnitt und dem dritten Schenkelabschnitt die Stützbasis für den Steckstift bildet. Mit dieser Lösung wird eine wesentliche Verbesserung insofern erzielt, als das Federelement gegen Überbeanspruchung geschützt ist. Wird ein vorgegebener Federweg erreicht, legt sich das Federelement mit dem freien Ende des dritten Schenkelabschnittes an eine Wand, die den Aufnahmeraum umschließt, an.
- Vorzugsweise weist das Basiselement einen im Querschnitt rohrförmigen Aufnahmeabschnitt auf. Dessen Aufnahmeraum ist von rechtwinklig zueinander angeordneten Wänden im Querschnitt umschlossen.
- Die Erfindung sieht zwei Möglichkeiten für die Bildung des Kontaktabschnittes vor. Eine erste Möglichkeit besteht darin, dass eine Wand mit einem in den Aufnahmeraum vorstehenden Abschnitt versehen ist, der den Kontaktabschnitt darstellt. Es kann also eine Einprägung vorgenommen werden, so dass ein definierter Kontaktabschnitt gebildet wird.
- Die Erfindung sieht des weiteren als Möglichkeit vor, dass mindestens eine aus einer Wand ausgestanzte und in den Aufnahmeraum hinein abgebogene Kontaktlasche den Kontaktabschnitt bildet.
- Für das Federelement sieht die Erfindung ebenfalls zwei Ausgestaltungsmöglichkeiten vor. Nach einer ersten Ausgestaltungsmöglichkeit ist das Federelement aus einem Runddraht gebogen und weist jeweils zwei erste Schenkelabschnitte, zwei zweite Schenkelabschnitte und zwei dritte Schenkelabschnitte auf, wobei die dritten Schenkelabschnitte miteinander verbunden und die Eingriffsabschnitte von den ersten Schenkelabschnitten voneinander wegweisend abgebogen sind. Es kann aber auch aus einem Flachmaterial gebogen sein.
- Ferner sind vom Grundsatz her zwei Fixiermöglichkeiten für das Federelement in dem Aufnahmeraum des Aufnahmeabschnittes der Steckbuchse vorgesehen. Bei der ersten Ausgestaltungsmöglichkeit sind die beiden ersten Schenkelabschnitte mit voneinander weg weisend abgebogenen Eingriffsabschnitten versehen, welche in Befestigungsdurchbrüche des Basiselements eingreifen. Es wird also eine formschlüssige Sicherung erzielt. Diese Ausführungsform gilt für die Herstellung des Federelementes aus einem Runddraht. Aber auch wenn das Federelement aus einem Flachmaterial gebogen ist, weist es zwei erste Schenkelabschnitte aufweist, die voneinander weg weisende Eingriffsabschnitte aufweisen, welche in Befestigungsdurchbrüche des Basiselementes eingreifen.
- In beiden Fällen kann eine zusätzliche Sicherung dergestalt vorgesehen sein, dass das Basiselement eine Sicherungslasche aufweist, die zwischen die beiden ersten Schenkelabschnitte eingreift und somit ein Austreten der Eingriffsabschnitte aus den Befestigungsdurchbrüchen verhindert.
- Vorzugsweise besteht das Basiselement aus einem elektrisch hochleitfähigen Werkstoff. Es ist vorzugsweise durch Ausstanzen und Biegen aus einem Blechmaterial hergestellt.
- In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt.
- Es zeigt
- Figur 1
- eine perspektivische Explosionsdarstellung der Einzelteile einer ersten Ausführungsform einer Steckbuchse mit Zuordnung eines Steckstiftes,
- Figur 2
- das Federelement von
Figur 1 als Einzelteil in vergrößerter perspektivischer Darstellung, - Figur 3
- einen Abschnitt des Aufnahmeabschnitts des Basiselementes mit dem daran montierten Federelement im Längsschnitt,
- Figur 4
- eine Darstellung im Längsschnitt vergleichbar zu
Figur 3 für eine Steckbuchse mit einem zur Ausführungsform gemäßFiguren 1 bis 3 abgeänderten Kontaktabschnitt im Aufnahmeraum des Aufnahmeabschnitts, - Figur 5
- eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Steckbuchse, die der Ausführungsform gemäß
Figuren 1 bis 3 entspricht, mit Zuordnung eines aus einem Flachmaterial hergestellten Federelementes, vor dessen Montage, - Figur 6
- eine perspektivische Darstellung des Federelementes von
Figur 5 als Einzelteil, - Figur 7
- eine Darstellung entsprechend
Figur 3 , jedoch mit dem aus denFiguren 5 und6 ersichtlichen Federelement und - Figur 8
- eine Ausführungsform der Steckbuchse, bei der das Basiselement dem von
Figur 4 entspricht und das Federelement dem derFiguren 5 bis 7 entspricht. - Zunächst wird eine erste Ausführungsform anhand der
Figuren 1 bis 3 erläutert. AusFigur 1 sind das Basiselement 2 und das Federelement 3 vor dem Verbinden derselben miteinander ersichtlich. Beide zusammen bilden die Steckbuchse 1. Ferner ist der Steckstift 4 dargestellt, der in die Steckbuchse 1 zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung einführbar ist. - Die Steckbuchse 1 umfasst einen rohrförmigen Aufnahmeabschnitt 5, der einen Aufnahmeraum 6 umschließt. Der Aufnahmeabschnitt 5 ist ausgehend von einem blechförmigen Material durch Biegen geformt und umfasst eine erste Wand 7, eine dazu rechtwinklig angeordnete zweite Wand 8, eine dazu wiederum rechtwinklig angeordnete dritte Wand 9, die im wesentlichen parallel zur ersten Wand 7 verläuft und eine vierte Wand 10, die im wesentlichen parallel zur zweiten Wand 8 verläuft und rechtwinklig zur ersten Wand 7 angeordnet ist. Diese umschließen also den im Querschnitt rechteckigen Aufnahmeraum 6, der eine Einführöffnung 11 für den Steckstift 4 bildet. Aus den beiden zueinander parallelen Wänden 8, 10, nämlich der zweiten Wand 8 und der dazu parallelen vierten Wand 10, ist jeweils eine Lasche ausgestanzt und nach innen in den Aufnahmeraum vorstehend abgebogen, so dass sie zusammen einen Kontaktabschnitt 12 bilden, der insbesondere bezüglich der aus der zweiten Wand 8 vorstehenden Lasche ersichtlich ist. Der Steckstift 4 tritt mit dem Kontaktabschnitt 12 beim Einführen in den Aufnahmeraum 6 durch die Einführöffnung 11 in Kontakt. In der zweiten Wand 8 und der vierten Wand 10 ist mit Abstand zur Einführöffnung 11 jeweils ein Befestigungsdurchbruch 13 vorgesehen. Ferner ist in einem Bereich zwischen den beiden Befestigungsdurchbrüchen 13 eine Sicherungslasche 15 aus der ersten Wand 7 ausgestanzt und in einen Bereich zwischen die beiden Befestigungsdurchbrüchen 13 abgebogen, wobei zu diesen jeweils ein Abstand verbleibt. Um das Einführen des Steckstiftes 4 in Richtung auf den Kontaktabschnitt 12 zu erleichtern, ist von der dritten Wand 9 ein Abschnitt durch die Einführöffnung 11 in den Aufnahmeraum 6 zur Bildung eines Leitelementes 14 abgebogen.
- An den Aufnahmeabschnitt 5 schließt sich weg von der Einführöffnung 11 ein Übergangsabschnitt 17 an, an den wiederum ein Anschlussabschnitt 16 angeschlossen ist. Der Anschlussabschnitt 16 umfast Crimplaschen, von denen ein Paar zur Kontaktierung des Leiters eines Kabels und das andere zur Kontaktierung der Isolierung des Kabels dient. Der Aufnahmeabschnitt 5, der Übergangsabschnitt 17 und der Anschlussabschnitt 16 sind einstückig ausgebildet und vor dem Biegen als Stanzteil gefertigt.
- Das in
Figur 1 noch nicht mit dem Basiselement 2 verbunden dargestellte Federelement 3 ist inFigur 2 als Einzelteil dargestellt und wird anhand desselben nachfolgend näher erläutert. Das Federelement 3 ist aus einem Runddraht aus einem nichtrostenden Federstahl, beispielsweise einem Edelstahl, durch Biegen geformt. Es umfasst zwei im wesentlichen in einer Ebene liegende erste Schenkelabschnitte 18, zu denen die daran anschließenden beiden zweiten Schenkelabschnitte 19 so abgebogen sind, dass sie annähernd mit den ersten Schenkelabschnitten 18 ein V bilden. An diese zweiten Schenkelabschnitte 19 schließt sich vorzugsweise jeweils mit einem Übergang 21 ein dritter Schenkelabschnitt 20 an. Die beiden dritten Schenkelabschnitte 20 sind durch einen Bogen miteinander verbunden. Die beiden ersten Schenkelabschnitte 18, die beiden zweiten Schenkelabschnitte 19 und die beiden dritten Schenkelabschnitte 20 liegen jeweils paarweise in einer separaten Ebene. Die beiden dritten Schenkelabschnitte 20 sind wieder auf die beiden ersten Schenkelabschnitte 18 zu verlaufend abgebogen. Die freien Enden der beiden ersten Schenkelabschnitte 18 sind rechtwinklig abgebogen und bilden entgegengesetzt verlaufende Eingriffsabschnitte 22. - Es ist auch möglich, die beiden dritten Schenkelabschnitte 20 entfallen zu lassen und die beiden zweiten Schenkelabschnitte 19 an ihren freien Enden zu verbinden.
-
Figur 3 zeigt den montierten Zustand des Federelementes 3 im Aufnahmeraum 6 des Aufnahmeabschnittes 5 des Basiselementes 2. Dabei greifen die beiden Eingriffsabschnitte 22 jeweils in einen der Befestigungsdurchbrüche 13 des Aufnahmeabschnittes 5, d.h. in den beiden Wänden 8, 10, ein, wobei die Sicherungslasche 15 zwischen die beiden ersten Schenkelabschnitte 18 eingreift. Hierdurch sind die beiden Eingriffsabschnitte 22 in den Befestigungsdurchbrüchen 13 festgelegt. Die beiden ersten Schenkelabschnitte 18 stützen sich im Aufnahmeraum 6 auf der ersten Wand 7 ab. Sie verlaufen ausgehend von den Eingriffsabschnitten zunächst in Richtung auf die Einführöffnung 11 zu und danach von dieser weg tiefer in den Aufnahmeraum 6 hinein. Dabei kommen die Übergänge 21 so zu liegen, dass sie dem Kontaktabschnitt 12 gegenüberliegend angeordnet sind. - Der Steckstift 4 tritt in den Spalt zwischen dem Kontaktabschnitt 12 und den beiden Übergängen 21 des Federelementes 3 ein. Um zu verhindern, dass eine Überbeanspruchung des Federelementes 3 eintreten kann, sind die beiden dritten Schenkelabschnitte 20 so abgebogen, dass sie sich wieder von dem Kontaktabschnitt 12 entfernen und damit der ersten Wand 7 annähern. Erfolgt bei Belastung eine Einfederung, tritt das Federelement 2 mit dem die beiden dritten Schenkelabschnitte 20 verbindenden Bereich in Kontakt zur ersten Wand 7. Hierdurch wird eine das Federelement 3 möglicherweise überlastende Beanspruchung verhindert.
-
Figur 4 zeigt eine Ausführungsform einer Steckbuchse 101, bei der eine noch kompaktere Ausgestaltung des Basiselementes 102 im Bereich des Aufnahmeabschnittes 105 erzielt werden kann, als dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäßFiguren 1 bis 3 möglich ist. Der Kontaktabschnitt 112 wird bei der Steckbuchse 101 im Bereich des Aufnahmeabschnittes 105 des Basiselementes 102 dadurch erzeugt, dass die dritte Wand 109 mit einer in den Aufnahmeraum 106 vorspringenden Einprägung versehen ist. Diese bildet den in den Aufnahmeraum 106 vorstehenden Kontaktabschnitt 112, welcher den Übergängen des Federelementes 103 gegenüberliegt. - Das Federelement 103 entspricht dabei in seiner Ausbildung vollständig dem des ersten Ausführungsbeispiels und dem insbesondere in
Figur 2 als Einzelteil dargestellten Federelement 3. Desgleichen ist das Federelement 103 genauso wie bei der Ausführungsform gemäßFiguren 1 bis 3 über Eingriffsvorsprünge im Basiselement 102 durch Eingriff in entsprechende Befestigungsdurchbrüche gesichert. Lediglich der Einführungsbereich des Aufnahmeabschnittes 105 ist geringfügig anders gestaltet, insofern, als das Federelement 103 von der Einführungsöffnung weiter zurückversetzt ist als bei der Ausführung gemäßFiguren 1 bis 3 . - Bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel ist die Anordnung so getroffen, dass das Federelement 3 bzw. 103 jeweils den Kontaktstift 4 unmittelbar an den Kontaktabschnitt 12 bzw. 112 anpresst, um eine unmittelbare elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Steckstift 4 und dem Basiselement 2 bzw. 102 herzustellen, welche auch jeweils mit einem Leiter verbunden sind.
- Die
Figuren 5 bis 7 zeigen eine dritte Ausführungsform einer Steckbuchse 301 mit dem Basiselement 302, das den Aufnahmeabschnitt 305 aufweist und welches der ersten Ausführungsform des Basiselementes 2 von denFiguren 1 bis 3 entspricht. Auch in diesem Fall sind Befestigungsdurchbrüche 313 wie bei der Ausführungsform gemäßFiguren 1 bis 3 vorgesehen. Es ist auch ferner eine Sicherungslasche 315 vorhanden. Im Zusammenhang mit dem Basiselement 302 wird jedoch zur Bildung der Steckbuchse 301 eine abgeändertes Federelement 303 benutzt, so wie es inFigur 6 als Einzelteil und inFigur 7 in einem dem Aufnahmeraum 306 eingebauten Zustand dargestellt ist. - Das in
Figur 6 dargestellte Federelement 303 ist aus einem Flachmaterial aus einem nicht rostendenden Federstahl, insbesondere Edelstahl, beispielsweise durch Stanzen hergestellt und umfasst zwei erste Schenkelabschnitte 318, von denen jeweils rechtwinklig abgewinkelt Eingriffsabschnitte 322 zum Eingriff in die Befestigungsdurchbrüche 313 vorstehen. Zwischen beiden ist ein Freiraum gebildet, in den im montierten Zustand die Sicherungslasche 315 eintritt. An die beiden ersten Schenkelabschnitte 318, die in einer Ebene liegen, schließt sich V-förmig abgewinkelt ein einziger zweiter flacher Schenkelabschnitt 319 an, zu dem wiederum der dritte Schenkelabschnitt 320 abgebogen angeschlossen ist, wobei zwischen beiden ein Übergang 321 gebildet ist. - In dem aus
Figur 7 ersichtlichen montierten Zustand des Federelementes 303 im Aufnahmeabschnitt 302 ist erkennbar, dass eine Montage, ähnlich zu der Ausführungsform gemäßFiguren 1 bis 3 , gegeben ist, d.h. der zweite Schenkelabschnitt 319 strebt auf den Kontaktabschnitt zu. Der dritte Schenkelabschnitt 320 strebt von diesem wieder weg. Das im Zusammenhang mit denFiguren 1 bis 3 beschriebene trifft hier ebenfalls zu. - Schließlich ist in der
Figur 8 eine vierte Ausführungsform einer Steckbuchse 401 dargestellt, welche ein Basiselement 402 umfasst, das dem Basiselement 102 gemäßFigur 4 entspricht. Sie umfasst ferner ein Federelement 403, das dem Federelement 303 gemäßFiguren 5 bis 7 entspricht und in dem Aufnahmeraum 406 sitzt. -
- 1, 101, 301, 401
- Steckbuchse
- 2, 102, 302, 402
- Basiselement
- 3, 103, 303, 403
- Federelement
- 4
- Steckstift
- 5, 105, 305
- Aufnahmeabschnitt
- 6, 106, 306, 406
- Aufnahmeraum
- 7
- erste Wand
- 8
- zweite Wand
- 9, 109
- dritte Wand
- 10
- vierte Wand
- 11
- Einführöffnung
- 12, 112
- Kontaktabschnitt
- 13, 313
- Befestigungsdurchbruch
- 14
- Leitelement
- 15, 315
- Sicherungslasche
- 16
- Anschlussabschnitt
- 17
- Übergangsabschnitt
- 18, 318
- erster Schenkelabschnitt
- 19,319
- zweiter Schenkelabschnitt
- 20, 320
- dritter Schenkelabschnitt
- 21,321
- Übergang
- 22, 322
- Eingriffsabschnitt
Claims (9)
- Steckbuchse (1, 101, 301, 401) zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Steckstift (4), insbesondere Flachsteckstift mit- einem Basiselement (2, 102, 302, 402),- das einen rohrförmigen Aufnahmeabschnitt (5, 105, 305, 405) aufweist, der einen umschlossenen Aufnahmeraum (6, 106, 306, 406) mit einer Einführöffnung (11) für den Steckstift (4) bildet,- das einen Kontaktabschnitt (12) für den Steckstift (4) bildet,- das einen Anschlussabschnitt (16) aufweist, der zum elektrisch leitenden Verbinden mit einem Leiter eines Kabels dient,- einem separaten Federelement (3, 103, 303, 403),- das einen Schenkelabschnitt aufweist, der von der Einführöffnung (11) weg in den Aufnahmeraum (6, 106, 306, 406) weiter hineinreicht und auf den Kontaktabschnitt (12, 112) zu verläuft,- wobei das Basiselement (2, 102 302, 402) aus einem Werkstoff mit hoher elektrischer Leitfähigkeit besteht und- wobei das separate Federelement (3, 103, 303, 403) aus einem nichtrostenden Federstahl besteht und insgesamt in dem Aufnahmeraum (6, 106, 306, 406) aufgenommen ist,dadurch gekennzeichnet,- dass das Federelement (3, 103, 303, 403) zwei erste Schenkelabschnitte (318) aufweist, die voneinander wegweisende Eingriffsabschnitte (322) aufweisen, welche in Befestigungsdurchbrüche (313) des Basiselementes (302, 402) eingreifen, und- dass es einen zum jeweiligen ersten Schenkelabschnitt (18, 318) abgebogenen und den von der Einführöffnung (11) weg in den Aufnahmeraum (6, 106, 306, 406) weiter hineinreichenden zweiten Schenkelabschnitt (19, 319) aufweist, der auf den Kontaktabschnitt (12, 112) zu verläuft.
- Steckbuchse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet
dass das Federelement (3, 103, 303, 403) anschließend an den zweiten Schenkelabschnitt (19, 319) einen dritten Schenkelabschnitt (20, 320) aufweist, der zum zweiten Schenkelabschnitt (19, 219, 319) so abgebogen ist, dass er von dem Kontaktabschnitt (12, 112) wegstrebt, und dass ein Übergang (21, 321) des Federelementes (3, 103, 303, 403) zwischen dem zweiten Schenkelabschnitt (19, 319) und dem dritten Schenkelabschnitt (20, 320) die Stützbasis für den Steckstift (4) bildet. - Steckbuchse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Basiselement (2, 102, 302, 402) einen im Querschnitt rohrförmigen Aufnahmeabschnitt (5, 105, 205) aufweist und der Aufnahmeraum (6, 106) von rechtwinklig zueinander angeordneten Wänden (7, 8, 9, 10; 109) umschlossen ist. - Steckbuchse nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Wand (109) mit einem in den Aufnahmeraum (106) vorstehenden Abschnitt versehen ist, der den Kontaktabschnitt (112) darstellt. - Steckbuchse nach Anspruch 3
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eine aus einer Wand (8, 10) ausgestanzte und in den Aufnahmeraum (6) hinein abgebogene Kontaktlasche den Kontaktabschnitt (12) bildet. - Steckbuchse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet
dass das Federelement (3, 103) aus einem Runddraht gebogen ist und jeweils zwei erste Schenkelabschnitte (18), zwei zweite Schenkelabschnitte (19) und zwei dritte Schenkelabschnitte (20) umfasst, wobei die dritten Schenkelabschnitte (20) miteinander verbunden und die Eingriffsabschnitte (22) von den ersten Schenkelabschnitten (18) voneinander wegweisend abgebogen sind. - Steckbuchse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Federelement (303, 403) aus einem Flachmaterial gebogen ist. - Steckbuchse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Basiselement (2, 302) eine Sicherungslasche (15, 315) aufweist, die zwischen die beiden ersten. Schenkelabschnitte (18, 318) eingreift. - Steckbuchse an Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Basiselement (2, 102, 302, 402) durch Ausstanzen und Biegen aus einem Blechmaterial hergestellt ist.
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