Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen eines Profils an einer
Gebäudewand, mit einem U-förmigen Halter mit einer zur Befestigung an der
Gebäudewand eingerichteten Basisplatte und zwei von der Basisplatte winkelig
abstehenden Schenkeln, die flächig an zwei Seiten des Profils zur Anlage
bringbar und dort mit dem Profil verbindbar sind.
Derartige Vorrichtungen werden insbesondere zur Befestigung von Fassadenelementen
an Bauwerkswänden verwendet. Das mittels des U-förmigen
Halters an der Gehäudewand befestigte Profil ist beispielsweise als geschosshohes
Kastenprofil ausgebildet, an dem Fassadenplatten befestigbar sind.
Es ist bekannt, das Kastenprofil mit dem U-förmigen Halter als Festpunkt zu
verbinden, während für die Ausbildung von Gleitpunkten, die unterschiedliche
thermische Ausdehnungen der Unterkonstruktion und der Fassadenplatten
aufnehmen können, durch Winkelagraffen mit vertikalen Langlochschlitzen
realisiert werden, in denen Befestigungsmittel für einen flachen Schenkel, beispielsweise
eines T-Profils einsetzbar sind. Die Verwendung der bekannten
Winkelagraffen führt allerdings zu einer Ausbildung eines Drehmoments am
Befestigungspunkt der Agraffen an der Gebäudewand.
Durch EP 0 067 970 B1 ist eine Agraffe bekannt, die aus einem V-förmigen
Aluminiumteil besteht, das mit dem Boden des V an der Gebäudewand befestigt
ist und dessen beide Schenkel jeweils Schlitze aufweisen, in die entsprechende
Vorsprünge einer flächigen Halteplatte unter Ausnutzung der Elastizität
der Schenkel einschnappbar sind. Auf diese Weise gelingt beispielsweise die
Befestigung eines T-Profils ohne Einleitung eines Drehmoments in den regelmäßig
durch einen Dübel mit Schraube gebildeten Befestigungspunkt in der
Gehäudewand.
Für schwere Fassadenplatten oder sich über mehrere Geschosse erstreckende
Halteprofile für die Fassadenplatten ist es vorteilhaft, die Profile zur Aufnahme
größerer Lasten auszubilden, beispielsweise als Kastenprofil, als Hutprofile, als
U-Profile usw. Für derartige Profile ist die aus EP 0 067 970 bekannte Halterung
nicht verwendbar.
Die Verwendung der für die Ausbildung von Festpunkten bekannten U-förmigen
Halter weist darüber hinaus den Nachteil auf, dass für verschiedene
Abstände der Fassadenplatten von den Gebäudewänden auch unterschiedliche
U-förmige Halter mit unterschiedlichen Schenkellängen benötigt werden und
demzufolge auf Lager gehalten werden müssen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung
der eingangs erwähnten Art zu erstellen, die die Befestigung von eine hohe
Stabilität gewährleistenden Profilen, wie Kastenprofilen, U-Profilen usw., ermöglicht,
eine hohe Stabilität gewährleistet, den Aufwand für die Lagerhaltung
verringert und einfach herstellbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß eine Befestigungsvorrichtung
der eingangs erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel des
U-förmigen Halters durch einstückig mit dem U-förmigen Halter verbundene
Schenkelansätze und jeweils flächig überlappend an den Schenkelansätzen
anliegend mit diesen verbundenen flächigen Schenkelplatten ausgebildet sind.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für die Befestigung von stabilen
Profilen mittels eines U-förmigen Halters ist somit mehrteilig aufgebaut und
besteht aus dem U-förmigen Halter, der jedoch nur vergleichsweise kurze
Schenkelansätze aufweist und nicht unmittelbar mit dem Profil verbunden ist.
Die Verbindung mit dem Profil wird über die flächigen Schenkelplatten hergestellt,
die flächig überlappend an den Schenkelansätzen anliegen und mit diesen
verbunden werden.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Befestigungsvorrichtung ermöglicht,
dass auch für unterschiedliche Abstände der Fassadenplatten von Gebäudewänden
immer gleiche U-förmige Halter verwendbar sind und lediglich die
leicht zu lagernden flächigen Schenkelplatten in mehreren, den Abstand überbrückenden
Längen vorrätig gehalten werden.
Die Verbindung zwischen den Schenkelansätzen des U-förmigen Halters und
den Schenkelplatten kann mit üblichen Befestigungsmitteln, also mit Schrauben
und/oder Nieten erfolgen. Dabei ist eine Ausbildung als Festpunkt, aber
auch als Gleitpunkt möglich, indem die Schrauben oder Nieten durch Löcher
hindurchragen, von denen eines als vertrikales Langloch ausgebildet ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die
Verbindung zwischen einer flächigen Schenkelplatte und dem zugehörigen
Schenkelansatz unter Verwendung von durch Stanzen und Biegen der flächigen
Materialien hergestellten Verbindungsmitteln. Hierdurch wird die Verwendung
gesonderter Verbindungsmittel, wie Schrauben oder Nieten überflüssig.
Darüber hinaus ergibt sich eine sehr einfache Fertigung, da sowohl der U-förmige
Halter als auch die flächigen Schenkelplatten, jeweils mit den Verbindungsmitteln
aus Flachmaterial herstellbar sind. Insbesondere diese Ausführungsform
ermöglicht die Verwendung von korrosionsgeschütztem Stahlblech
für die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung, da die Ausbildung des Halters
aus Strangpressprofilen nicht erforderlich ist.
In bevorzugter Ausbildung der so hergestellten, einstückig mit den Teilen der
Befestigungsvorrichtung gebildeten Verbindungsmitteln ist ein gebogener Ansatz
und ein zugehöriger vertikaler Schlitz so angeordnet, dass ein schräges
Einführen des Ansatzes in den vertikalen Schlitz und flächiges Aufeinanderliegen
der überlappenden Teile von Schenkelansatz und Schenkelplatte mit einer
Schenkelbewegung um eine vertikale Achse im Bereich des Ansatzes erfolgt
und der Ansatz dann einen Anschlag für eine translatorische Bewegung der
Schenkelplatte relativ zu dem Schenkelansatz in Richtung des Schenkels bildet.
Diese Ausbildung ermöglicht ein Einhängen der Schenkelplatte an dem
zugehörigen Schenkelansatz, insbesondere wenn zwei Ansätze und zwei zugehörige
vertikale Schlitze untereinander angeordnet sind.
Beim Einschwenken der Schenkelplatte zum flächigen Anliegen an den Schenkelansatz
findet vorzugsweise eine Verriegelung von Schenkelansatz und
Schenkelplatte zueinander statt, und zwar mit Abstand von den vertikalen
Schlitzen.
Die Verriegelung wird vorzugsweise durch einen mit einer Ausnehmung zusammenwirkende
Abkröpfung gebildet, wobei die Verriegelung durch eine elastische
Rastung der Abkröpfung in einer Ausnehmung realisiert sein kann oder
vorzugsweise die Abkröpfung ein Kopfstück und ein kleineres Halsstück aufweist
und zur Ausbildung der Verriegelung eine Durchführungsöffnung für das
Kopfstück der Abkröpfung vorgesehen ist, wobei sich die Durchführungsöffnung
nach unten so verkleinert, dass das Halsstück hindurchtritt, das Kopfstück
jedoch nicht mehr hindurchführbar ist. Die Durchführungsöffnung ist
somit nach Art einer Schlüssellochöffnung ausgebildet, wobei die Verriegelung
durch das Gewicht des in der Durchführungsöffnung nach unten gleitenden
flächigen Elements erfolgt.
In allen Fällen kann die Verriegelung so ausgebildet sein, dass eine relative
translatorische Bewegung senkrecht zur Ebene des Schenkels ermöglicht wird,
um einen Gleitpunkt zu realisieren.
Die einwandfreie Funktion der Verriegelung wird dadurch unterstützt, dass die
Verkleinerung der Durchführungsöffnung mittels einer Schräge realisiert ist
und dass vorzugsweise auch der Übergang von dem Kopfstück zum Halsstück
der Abkröpfung durch eine Schräge gebildet ist.
Für eine sichere Führung der Verbindung von Schenkelansatz und Schenkelplatte,
insbesondere bei der Ausbildung als Gleitpunkt kann es zweckmäßig
sein, wenn abgewinkelte Führungsstücke in vertikalen Langlochöffnungen geführt
bewegbar sind.
Für die Herstellung ist es zweckmäßig, wenn alle Biegevorgänge an den flächigen
Verbindungsplatten vorgenommen werden und der U-förmige Halter lediglich
mit ausgestanzten Öffnungen versehen wird.
Die nicht mit den Schenkelansätzen überlappenden Teile der flächigen Schenkelplatten
dienen der Verbindung mit einem Profil, das vorzugsweise als
Kastenprofil, als U-Profil oder als Hutprofil ausgebildet ist und sich beispielsweise
vertikal geschosshoch erstrecken kann, sodass das Profil von mehreren
derartigen Befestigungsvorrichtungen gehalten wird.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung eignet sich aber auch für die
Montage horizontal angeordneter Profile, insbesondere wenn mit den Schenkelplatten
ein Profil verbunden ist, das mit einer äußeren Wandfläche mit den
Unterkanten und/oder den Oberkanten der Schenkelplatten fluchtet oder über
diese hinausragt, sodass die äußere Wandfläche als Befestigungsfläche für ein
Fassadenelemente tragendes Profil dienen kann. Vorzugsweise ist das mit den
Schenkelplatten verbundene Profil als U-Profil ausgebildet und übergreift die
Oberkanten der Schenkelplatten.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
- Figur 1 -
- eine explodierte Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
- Figur 2 -
- eine perspektivische Darstellung eines U-förmigen Halters
und einer flächigen Schenkelplatte beim Verbindungsvorgang
der beiden Teile
- Figur 3 -
- eine Seitenansicht des U-förmigen Halters und der flächigen
Befestigungsplatte im eingehängten und flächig aufeinander
geschwenkten Zustand
- Figur 4 -
- eine Seitenansicht gemäß Figur 3 im abgesenkten Zustand
der flächigen Schenkelplatte
- Figur 5 -
- eine Seitenansicht der komplett an einer Gebäudewand
montierten Befestigungsvorrichtung mit schematischer Andeutung
eines befestigten Profils, das eine Fassadenplatte
trägt
- Figur 6 -
- eine Seitenansicht gemäß Figur 5 eines zweiten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
mit einer gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel
längeren flächigen Schenkelplatte
- Figur 7 -
- eine Seitenansicht gemäß Figur 5 eines dritten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
zur Befestigung eines Profils, das als Halter für ein
eine Fassadenplatte tragendes horizontales Winkelprofil geeignet
ist
- Figur 8 -
- eine Darstellung gemäß Figur 2 für ein viertes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
mit einer flächigen Schenkelplatte, die einen anderen
Verriegelungsmechanismus mit dem U-förmigen Halter
aufweist.
Ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
ist in Figur 1 dargestellt und weist einen U-förmigen Halter 1, zwei flächige
Schenkelplatten (2) und ein U-förmiges Profil 3 auf. Wie schematisch
angedeutet, eignet sich die Befestigungsvorrichtung zur Halterung von Profilen
4, die beispielsweise als Kastenprofil 4a, als U-Profil 4b oder als Hutprofil 4c
ausgebildet sein können.
Der U-förmige Halter 1 weist eine zur Anlage an einer Gebäudewand vorgesehene
Basisplatte 5 und zwei senkrecht davon abstehende Schenkelansätze 6
auf. Die Basisplatte 5 ist zur Stabilisierung mit Versteifungssicken 7 versehen.
Die Schenkelansätze 6 weisen zur Basisplatte 5 benachbart zwei untereinander
angeordnete vertikalen Schlitze 8 auf. Mit Abstand von den vertikalen
Schlitzen 8 ist auf mittlerer Höhe eine speziell geformte Durchführungsöffnung
9 vorgesehen, die am oberen Ende eine große Breite, am unteren Ende eine
kleinere Breite und eine den Übergang zwischen der großen Breite und der
kleinen Breite herstellende Schräge 10 aufweist. Oberhalb und unterhalb der
Durchführungsöffnung 9 befinden sich jeweils ein vertikales Langloch mit einem
rechteckigen Öffnungsquerschnitt.
Das zugehörige flächige Schenkelstück 2 besteht aus einer rechteckigen
Blechplatte und weist an vorderen, d.h. zum U-förmigen Halter 1 zeigenden
Kanten zwei gebogene Ansätze 12 in Form eines L auf, wobei der freie
Schenkel des Ansatzes 12 etwa parallel zur Ebene der Schenkelplatte 2 zeigt.
Die Höhe der gebogenen Ansätze 12 ist kleiner als die freie Höhe der vertikalen
Schlitze 8, die zur Aufnahme der gebogenen Ansätze 12 bestimmt sind.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die gebogenen Ansätze 12 in den vertikalen
Schlitzen 8 vertikal bewegbar sind.
Mit horizontalem Abstand von den gebogenen Ansätzen 12 ist auf mittlerer
Höhe der Schenkelplatte 2 durch Stanzung und Biegen eine Abkröpfung 13
ausgebildet, die sich - wie insbesondere Figur 2 erkennen lässt - als etwa
L-förmiges Teil senkrecht zur Ebene der Schenkelplatte 2 mit einem schmalen
Halsteil 15 und einem breiteren Kopfteil 14 erstreckt, wobei der Übergang
zwischen Halsteil 15 und Kopfteil 14 durch eine Schräge 16 bewirkt ist.
Oberhalb und unterhalb der Abkröpfung 13 befinden sich jeweils zwei zueinander
zeigende freigestanzte und abgewinkelte Führungsstücke 17.
Zum hinteren Ende ist die Schenkelplatte 2 mit Bohrungen 18 versehen, die
zur Erleichterung der Befestigung der Profile 4, beispielsweise mittels selbstschneidender
Schrauben, dienen.
Das U-Profil 3 ist so dimensioniert, dass seine Schenkel 19 vertikal nach unten
zeigen, die beiden Schenkelplatten 2 flächig anliegend übergreifen und so mit
diesen Schenkelplatten 2 verbindbar sind. Der horizontal liegende Mittelteil 20
des U-Profils ist mit einer aufgestanzten und gebogenen Klemmfeder 21 versehen,
in die in an sich bekannter Weise ein Profilschenkel eines horizontal
verlaufenden Profils zur vorläufigen Festlegung einschiebbar ist, bis er endgültig,
beispielsweise durch Schrauben oder Nieten, mit dem horizontalen Teil 20
des U-Profils verbunden wird.
Die Figuren 2 bis 4 verdeutlichen die Montage einer Schenkelplatte 2 an dem
U-förmigen Halter 1. Hierzu wird die Schenkelplatte 2 mit den vorderen gebogenen
Ansätzen 12 nach außen zeigend schräg in den Innenraum des U-förmigen
Halters 1 geführt, wie dies in Figur 2 verdeutlicht ist. Die gebogenen
Ansätze 12 werden in die zugehörigen vertikalen Schlitze 8 eingeführt. Die
Schenkelplatte 2 ist dann um eine vertikale Achse im Bereich der gebogenen
Ansätze 12 gegen den zugehörigen Schenkelansatz 6 zur flächigen Anlage
schwenkbar, wenn die Schenkelplatte 2 in einer Höhe gehalten wird, in der
das Kopfstück 14 der Abkröpfung 13 durch die größere Breite der Durchführungsöffnung
9 hindurchtreten kann, wie dies in Figur 3 verdeutlicht ist. In
dieser Stellung befinden sich sowohl die gebogenen Ansätze 12 als auch die
abgewinkelten Führungsstücke 17 jeweils etwa am oberen Rand der vertikalen
Schlitze 8 bzw. der Langlöcher 11. Wenn das Kopfstück 14 vollständig durch
die Durchführungsöffnung 9 hindurchgetreten ist, also die Schenkelplatte 2
flächig am Schenkelansatz 6 des U-förmigen Halters 1 anliegt, kann die
Schenkelplatte 2 durch Druck oder durch ihr eigenes Gewicht nach unten gleiten
und die in Figur 4 dargestellte Stellung einnehmen. In dieser Position ragt
das Halsstück der Abkröpfung 13 durch die geringere Breite der Durchführungsöffnung
9, während das breitere Kopfstück die Durchführungsöffnung 9
horizontal überragt und somit eine Sicherung der Schenkelplatte 2 in der horizontalen
Anlage an dem zugehörigen Schenkelansatz 6 des U-förmigen Halters
bewirkt. Durch die Abwärtsbewegung der Schenkelplatte 2 bewegen sich sowohl
die gebogenen Ansätze 12 in dem zugehörigen vertikalen Schlitz 8 als
auch die abgewinkelten Führungsstücke 17 in dem zugehörigen Langloch 11
nach unten. In dieser Position ist das flächige Anliegen der Schenkelplatte 2
an den Schenkelansätzen 6 des U-förmigen Halters 1 sowohl durch die gebogenen
Ansätze 12 in Verbindung mit der Begrenzung des zugehörigen vertikalen
Schlitzes 8 als auch durch das Kopfstück 14 der Abkröpfung 13 in Verbindung
mit der Begrenzung der Durchführungsöffnung 9 gewährleistet. Eine ungleiche
thermische Ausdehnungen aufnehmende relative vertikale Verschiebung
zwischen Schenkelplatte 2 und U-förmigem Halter ist durch die Überdimensionierung
der vertikalen Schlitze 8, der Langlöcher 11 und der Ausbildung
der Durchführungsöffnung 9 gewährleistet. Die Schräge 16 der Abkröpfung
13 verhindert dabei in Verbindung mit der Schräge 10 der Durchführungsöffnung
9 eine etwaige Blockade der vertikalen Bewegbarkeit durch ein Verklemmen
nach einem Hochwandern des Kopfstücks 14 innerhalb der Durchführungsöffnung
9.
Figur 5 verdeutlicht die montierte Befestigungsvorrichtung gemäß Figur 4 an
einer Gebäudewand 22. Wird dabei für die Befestigung des U-förmigen Halters
1 ein Dübelkopf 23 verwendet, der eine ballig geformte Rückseite aufweist
und gegenüber dem Dübelkörper drehbar ist, können etwaige Schrägstellungen
durch die Befestigungsvorrichtung eingestellt bzw. kompensiert werden.
Figur 5 verdeutlicht, dass die flächigen Schenkelstücke 2 in einem mit den
Schenkelansätzen 6 überlappenden Bereich gehalten werden, der sich von den
gebogenen Ansätzen 12 bis nach hinten über die abgewinkelten Führungsstücke
17 erstreckt. Schematisch dargestellt ist in Figur 5 die Befestigung eines
vertikalen Kastenprofils 4a, das sich über mehrere, vertikal untereinander
angebrachte Befestigungsvorrichtungen erstreckt und an dem eine Fassadenplatte
24 befestigt ist. Das Kastenprofil 4a wird von den beiden Schenkelplatten
2 jeweils außen an zwei gegenüberliegenden Wänden übergriffen. In dem
übergriffenen Bereich werden mit Hilfe der Bohrungen 18 Verbindungsmittel
gesetzt, beispielsweise in Form von selbstschneidenden Schrauben.
Figur 6 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung,
bei der die Schenkelplatte 2' gegenüber der in Figur 5 dargestellten
Schenkelplatte 2 wesentlich länger ausgebildet ist, um einen größeren
Abstand der Fassadenplatte 24 von der Gebäudewand 22 zu überbrücken.
Das in der Ausführungsform gemäß Figur 5 nicht benötigte U-Profil 3 ist hier
zur Stabilisierung der Schenkelplatte 2' als Querverbindung zwischen den
Schenkelplatten 2' vorgesehen.
Bei dem in Figur 7 dargestellten Ausführungsbeispiel wird das U-Profil 3 dazu
verwendet, mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung in unveränderter
Montage an der Gebäudewand 22 auch ein horizontales Tragprofil 25
zu tragen, wenn Fassadenplatten 24 an horizontalen Tragprofilen 25 befestigt
werden sollen. In diesem Fall versteift das U-Profil 3 nicht nur die Befestigungsvorrichtung
im Bereich der Schenkelplatten 2 sondern dient auch zur
Befestigung eines horizontalen Schenkels des horizontalen Profils 25, das hier
als L-Profil ausgebildet ist.
Bei dem in Figur 8 dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
eine Schenkelplatte 2, 2' vorgesehen, bei der anstelle der Abkröpfung 13 des
ersten Ausführungsbeispiels eine Abkröpfung 13' vorgesehen ist, die als gebogenes
elastisches Teil ausgebildet ist und mit einer vertikalen Ausnehmung
26 anstelle der Durchführungsöffnung 9 des U-förmigen Halters 1 zusammenwirkt.
Selbstverständlich lassen sich derartige Verriegelungen mit oder
ohne elastische Elemente auch in zahlreichen Variationen realisieren.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele verdeutlichen, dass mit der erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung sowohl vertikale als auch horizontale
Halteprofile für Fassadenplatten befestigbar sind, ohne dass durch die Art der
Befestigung die kritischen Drehmomente um eine vertikale Achse in die Gebäudewand
eingeleitet werden.
Die erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtungen lassen sich komplett aus
flächigen Materialien herstellen, da der U-förmige Halter 1, die flächigen
Schenkelstücke 2 und das U-Profil 3 ausschließlich durch Stanzen und Biegen,
einschließlich der benötigten Verbindungsmittel, herstellbar sind. Dies ermöglicht
die Realisierung der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung aus
Stahlblech, vorzugsweise aus korrosionsgeschütztem Galvalum-Blech.
Da die Schenkelstücke 2, 2', 2" in die bereits an der Gebäudewand 22 befestigten
Schenkelstücke 6 des U-förmigen Halters 1 einhängbar sind, kann auch
nachträglich, d.h. bei bereits eingebrachter Wärmedämmung (Dämmwolle) ein
Austausch von Schenkelstücken 2, 2' vorgenommen werden, um beispielsweise
einen größeren Abstand der Fassadenplatten 24 von der Gebäudewand
22 zu realisieren.