DE973794C - Antrieb von je zwei Achsen eines Schienenfahrzeuges durch einen einzigen, am Fahrzeugrahmen befestigten Elektromotor - Google Patents
Antrieb von je zwei Achsen eines Schienenfahrzeuges durch einen einzigen, am Fahrzeugrahmen befestigten ElektromotorInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
- B61C—LOCOMOTIVES; MOTOR RAILCARS
- B61C9/00—Locomotives or motor railcars characterised by the type of transmission system used; Transmission systems specially adapted for locomotives or motor railcars
- B61C9/38—Transmission systems in or for locomotives or motor railcars with electric motor propulsion
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Description
- Antrieb von je zwei Achsen eines Schienenfahrzeuges durch einen einzigen, am Fahrzeugrahmen befestigten Elektromotor Für den elektrischen Antrieb von Schienenfahrzeugen, insbesondere von Straßenbahnwagen, ist die übliche Anordnung der Tatzlagermotor, bei dem ein Teil des Motorgewichts nicht abgefedert ist. Man ist seit langem bemüht, die Achsen des Fahrzeugs vom unabgefederten statischen und dynamischen Gewicht des Tatzlagermotors zu befreien, um bessere Laufeigenschaften zu erzielen, den Oberbau zu schonen usw. Man hat den Motor am Fahrzeugrahmen fest aufgehängt, so daß er mit der Achse durch bewegliche Kupplungen verbunden werden muß. Um Gewicht und Raumbedarf des Motors einzuschränken, hat man die Drehzahl erhöht. Das verlangt aber Übersetzungsverhältnisse in der Größenanordnung von i : io, und damit ergeben sich am Übersetzungsgetriebe kleine Ritzeldurchmesser und hohe Zahndrücke oder Schnekken- bzw. Hypoidgetriebe, die immer verhältnismäßig teuer und schwer werden, also den am Motor selbst durch den Schnellauf erzielten Fortschritt im Preis und Gewicht wieder nahezu aufheben.
- Man kann bei Antrieben eines Schienenfahrzeuges die Achse des antreibenden Fahrmotors entweder in Längsrichtung des Fahrzeuges oder quer hierzu anordnen. Im letzten Fall ist durch die Spurbreite die axiale Breite des Antriebsmotors aus räumlichen Gründen beschränkt. Weiterhin ist es bekannt, die Treibachsen eines Schienenfahrzeuges über Gelenkwellen anzutreiben; solche Gelenkwellen sind jedoch in der Herstellung wesentlich teurer als eine starre Antriebswelle. Außerdem gibt die Verwendung von Gelenkwellen bei Schienenfahrzeugen Anlaß zu Störungen. So sind Gelenkwellen nicht den plötzlichen, gerade im Bahnbetrieb sehr häufigen Stoßbeanspruchungen gewachsen, wie sie sich ergeben, wenn beispielsweise bei rutschenden Rädern vom Fahrer Sand gegeben wird; die dann auftretenden hohen Stoßkräfte brechen die Gelenke der Gelenkwellen oft aus.
- Es ist ferner ein Antrieb eines Schienenfahrzeuges bekannt, bei dem die Achse des starr am Fahrzeugrahmen befestigten Motors in Längsrichtung des Fahrzeuges weist und die zu beiden Seiten des Motors befindlichen Treibachsen über Vorgelege und ebenfalls am Fahrzeugrahmen starr gelagerte, die Treibachsen umschließende Hohlwellen angetrieben werden, wobei zwischen jede Treibachse und ihre zugehörige Hohlwelle beidseits Federtöpfe eingeschaltet sind. Da bei dieser bekannten Anordnung für jede Treibachse eine Hohlwelle und zwei Abfederungseinrichtungen erforderlich sind, ist diese bekannte Anordnung sehr aufwendig.
- Ferner ist ein Antrieb eines Schienenfahrzeuges bekannt, bei dem ein am Fahrzeugrahmen befestigter Elektromotor mit in die Längsrichtung des Fahrzeuges weisender Achse über Achsvorgelege zwei Treibachsen antreibt. Die Antriebswellen der Achsvorgelege sind hierbei zu einer starren Antriebswelle vereinigt, an deren einem Ende sich der antreibende Motor befindet. Nachteilig ist bei dieser bekannten Konstruktion, daß die Beanspruchung des elastischen Gliedes zwischen der starren Antriebswelle und dem Motor auf Grund der verschieden langen Hebelarme zwischen den Angriffspunkten der Vertikalkräfte und dem elastischen Glied ungleich ist.
- Der Erfindung, die sich mit dem Antrieb von je zwei Achsen eines Schienenfahrzeuges mit Hilfe einer gemeinsamen Antriebswelle durch einen einzigen am Fahrzeugrahmen befestigten Elektromotor mit in die Längsrichtung des Fahrzeuges weisender Achse befaßt, liegt die Aufgabe zugrunde, die erwähnten Nachteile zu vermeiden.
- Gemäß der Erfindung werden die Antriebswellen der auf jeder der beiden Fahrzeugachsen sitzenden Achsvorgelege zu einer starren Antriebswelle vereinigt, die etwa in ihrem mittleren Teil durch die hohle Motorwelle oder durch die hohle Abtriebswelle eines Motorvorgeleges hindurchgeht und mit der Hohlwelle über eine die gegenseitige Beweglichkeit der beiden Wellenachsen zulassende Einrichtung gekuppelt ist. Abweichend von der bekannten Anordnung, bei der der Antriebsmotor an dem einen Ende der starren Welle außerhalb des Radstandes angeordnet ist, sieht also die Erfindung vor, den Motor in Höhe des mittleren Teiles der Antriebswelle innerhalb des Radstandes anzuordnen, wobei die starre Antriebswelle durch die hohl ausgebildete Motorwelle oder die hohle Abtriebswelle eines Motorvorgeleges hindurchgeführt wird. Hierdurch wird erreicht, daß die Beanspruchung des zwischen dem Motor und der starren Antriebswelle liegenden elastischen Zwischengliedes von beiden Treibachsen her gesehen gleich groß ist. Darüber hinaus erlaubt die gemäß der Erfindung vorgesehene Verwendung einer an sich bekannten Motorhohlwelle oder einer hohlen Abtriebswelle eines Motorvorgeleges die günstige Aufhängung des Motors zwischen den von ihm angetriebenen Radsätzen, so daß sich eine hinsichtlich der Gewichtsverteilung und der Raumausnutzung günstige Anordnung ergibt. Außerdem ist nur eine Hohlwelle und ein Federungselement erforderlich.
- An Hand der Ausführungsbeispiele der Fig. i und 2 sei die Erfindung näher erläutert. Im Ausführungsbeispiel der Fig. i ist am Fahrzeugrahmen i eines Schienenfahrzeuges, beispielsweise eines Straßenbahnwagens, der Antriebsmotor q. aufgehängt, der die beiden Fahrzeugachsen 2 und 3 antreibt. An den Fahrzeugachsen 2 und 3 sind für die Anpassung der Antriebsdrehzahl die Vorgelege 5 und 6 angebracht, die beispielsweise als Schneckenantriebe ausgebildet sind. Die Antriebswellen der Vorgelege 5 und 6 bilden nun eine gemeinsame starre Welle 7, die durch die hohle Welle des Motorankers mit Spielraum hindurchgeht. Für den Antrieb der Welle 7 durch die hohle Motorwelle ist ein Zwischenglied 8 vorgesehen, das die erforderliche Beweglichkeit der mit den Fahrzeugachsen mitgehenden Vorgelegewelle 7 gegenüber der Motorwelle zuläßt. Das Zwischenglied kann zu diesem Zweck in bekannter Weise beispielsweise als Gelenkkupplung ausgebildet sein oder als Federtopfkupplung, oder es können für die Übertragung des Drehmomentes von der Motorwelle auf die Welle 7 Kupplungen mit Gummizwischenlagen benutzt werden. Bei dieser Übertragung des Drehmomentes von der Motorwelle auf die Welle 7 muß die letztere wieder größere Biegungskräfte aufnehmen, weil sie wieder als Drehmomentstütze dient.
- Bei der Anordnung der Fig. i besitzen die Vorgelege 5 und 6 ein hohes Übersetzungsverhältnis. Sie werden daher verhältnismäßig teuer und bedürfen auch einiger Wartung. Ferner müssen auch die Zwischenwelle 7 und die Kupplung 8 für eine hohe Drehzahl ausgewuchtet und bemessen sein. In dieser Hinsicht wird ein wesentlicher Fortschritt erzielt, wenn man den Motor über ein Vorgelege, insbesondere ein einfaches Stirnradvorgelege, das etwa im Übersetzungsverhältnis i : 3 arbeitet, auf die Zwischenwelle 7 arbeiten läßt. Dann werden die Achsvorgelege 5 und 6 billiger und leichter, und die Zwischenwelle 7 läuft ebenfalls mit entsprechend niedriger Drehzahl.
- Fig. 2 veranschaulicht eine derartige Anordnung mit den Achsvorgelegen 9 und io, die infolge ihrer niedrigen Übersetzung als Kegelradvorgelege ausgebildet sind. Die gemeinsame Welle 7 dieser beiden Vorgelege wird von dem Motor q. über die Abtriebswelle 1q. des mit dem Motor gekuppelten Stirnradvorgeleges ii angetrieben. Zu diesem Zweck ist die Abtriebswelle 1q. hohl ausgeführt und umschließt die Zwischenwelle 7 mit einem derartigen Spielraum, daß die erforderliche Beweglichkeit der Fahrzeugachsen und damit auch der Zwischenwelle 7 gegenüber dem Fahrzeugrahmen bzw. gegenüber der Abtriebswelle 14 des Stirnradvorgeleges gewährleistet ist. Für die Kupplung zwischen dieser Hohlwelle 1q. und der Welle 7 ist der Teil 12 vorgesehen, der für die Erreichung des freien Spieles der Welle 7 z. B. als Gelenkglieder- oder als Federtopfkupplung oder auch als Kupplung ausgeführt ist, bei der die Kraftübertragung von der Hohlwelle auf die Welle 7 über Gummizwischenlagen erfolgt. Die Antriebswelle 7 für die Achsvorgelege 9, io wird durch die Kupplung 12 auf Biegung beansprucht, da sie als Drehmomentstütze dienen muß. Es ist aber verhältnismäßig leicht, die Welle 7 mit genügender Biegungsfestigkeit auszustatten, da man die Abtriebswelle 14. des Vorgeleges ii leicht als Hohlwelle mit größerer Bohrung ausführen kann, so daß auch die Welle 7 trotz des erforderlichen Spieles noch einen genügenden Durchmesser aufweisen kann.
- Der Patentanspruch schützt ausschließlich die Gesamtkombination seiner sämtlichen Merkmale.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH: Antrieb von je zwei Achsen eines Schienenfahrzeuges durch einen einzigen am Fahrzeugrahmen befestigten Elektromotor, dessen Achse in die Längsrichtung des Fahrzeuges weist, mit Hilfe einer gemeinsamen Antriebswelle, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswellen der auf jeder der beiden Fahrzeugachsen (2 und 3) sitzenden Achsvorgelege (5 und 6 bzw. 9 und io) zu einer starren Antriebswelle (7) vereinigt sind, die etwa in ihrem mittleren Teil durch die hohle Motorwelle oder durch die hohle Abtriebswelle eines Motorvorgeleges hindurchgeht und mit der Hohlwelle über eine die gegenseitige Beweglichkeit der beiden Wellenachsen zulassende Einrichtung (8 bzw. 12) gekuppelt ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Schweizerische Patentschriften Nr. 79 897, 79 898, 89 364, gi o8o, iig 617, 124 469; »Brown Boveri Mitteilungen« vom Oktober/November 1945, S. 332, Abb. q..
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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DE973794C true DE973794C (de) | 1960-06-09 |
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ID=7478358
Family Applications (1)
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DES25455A Expired DE973794C (de) | 1951-11-02 | 1951-11-02 | Antrieb von je zwei Achsen eines Schienenfahrzeuges durch einen einzigen, am Fahrzeugrahmen befestigten Elektromotor |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE973794C (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE2325787A1 (de) * | 1973-05-22 | 1974-12-19 | Hurth Masch Zahnrad Carl | Antriebseinrichtung fuer die triebachsen von schienenfahrzeugen |
Citations (6)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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CH79897A (de) * | 1918-04-04 | 1919-05-16 | Bbc Brown Boveri & Cie | Zahnradantrieb an elektrischen Lokomotiven mit senkrecht über der Triebachse angeordnetem Motor |
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CH89364A (de) * | 1917-02-26 | 1921-05-16 | Albrecht Max | Elektrischer Fahrzeugantrieb. |
CH91080A (de) * | 1919-05-24 | 1921-10-17 | Const Electr De Belgique | Einrichtung zum elektrischen Antrieb von Fahrzeugen. |
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-
1951
- 1951-11-02 DE DES25455A patent/DE973794C/de not_active Expired
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