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Haltevorrichtung für Heizkörperverkleidungen od. dgl. Die Erfindung
betrifft eine Haltevorrichtung für Heizkörp.erverkleidungen od. dgl., die mittels
Tragzapfen in Einhängplatten mit Einführschlitzen lösbar aufgehängt werden können.
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Das Neuartige bei dem Gegenstand der Erfindung besteht darin, daß
die Einhängp,latten zum Einführen der Tragzapfen zwei sich gegenüberliegende, etwa
waagerecht angeordnete Einführschl.itze von gleicher Tiefe aufweisen, die nach den
Seiten der Einhängplätte offen sind und in einen etwa senkrecht verlaufenden Aufhängschlitz
zusammenlaufen. Die Einführschlitze und der Aufhängschlitz greifen vorzugsweise
nur so tief in die Einhängplatte hinein, daß ein genügend starker Boden verbleibt.
Ähnliche Ha'ltevorriehtungen finden außer für das Anbringen der Verkleidung bei
Heizkörpern auch für das Anbringen der Abschlußdeckel bei Schau- und Ausstellkästensowie
für das Abschließen der Flügel bei Türen und Fenstern Verwendung. Bei Sehau- und
Aus.stellkästen dient die Haltevorrichtung zum Halten des abnehmbaren Abschiußdeckels,
während sie bei Türen und Fenstern vorwiegend bei solchen Verwendung findet, bei
denen .der Flügel vermittels einer Hebevorrichtung heb- und senkbar ist und zur
Erzielung der Abdichtung im geschlossenen Zustand gesenkt und zum Zweck des Öffnens
wieder gehoben wird.
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Die meisten der vorbekannten Haltevorrichtungen bestehen aus zwei
Teilen, von denen der eine,
der beispielsweise an dem abnehmbaren
Teil der Heizkörperverkleidung angebracht ist, einen Tragzapfen aufweist, während
der andere Teil der Haltevorrichtung eine Einhängplatte mit einem Einfuhrschlitz
darstellt, der in einen Aufhängschlitz ausläuft. Bei dem Einhängen des abnehmbaren
Teiles wird der Tragzapfen des einen Teiles von der Seite her in den Einfuhrschlitz
des anderen Teiles eingeführt und dann durch Senken in den Aufhängschlitz eingeschoben.
Diese Haltevorrichtungen haben jedoch den Nahteil, daß für jede Seite eine besondere
Einhäuglatte vorgesehen p werden m@uB.
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Weiter sind für .derartige Zwecke noch Haltevorrichtungen bekanntgeworden,
bei denen beiderseits der Verkleidung Einhängplatten vorgesehen sind, von denen
die untere einen nach oben offenen Einfuhrschlitz mit einem an seinem unteren Ende
anschließenden, nach vorn ansteigenden Führungsschlitz aufweist. Auch diese Vorrichtung
hat den Nachteil, daB für jede Seite der Verkleidung eine besondere Einhängplatte
vorzusehen ist.
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Es sind jedoch auch schon Haltevorrichtungen für den gleichen Zweck
bekanntgeworden, die die vorstehend geschiilderten Nachteile nicht aufweisen. Hierbei
weisen die beiderseitigen Einhängplatten von dein von einer Seite ausgehenden Einfuhrschlitz
je einen entgegengesetzt zueinander gerichteten Aufhängschlitz auf, so daß sie sowohl
rechts- als auch linksseitig verwendbar sind. Diese Vorrichtungen haben jedoch den
Nachteil, daß die Einhängplatten lang ausfallen, in der Ausführung massig sind,
daher viel Baustoff benötigen und in der Herstellung teuer sind und infolge des
größeren Gewichtes auch höhere Versandkosten verursachen. Bei der Herstellung solcher
Verkleidungen aus Holz ist für das Einlassen der Einhängplatten mehr Stemmarbeit
erforderlich.
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Es sind zweiter noch Haltevorrichtungen bekanntgeworden, bei denen
die Einhängplatten aus einer einfachen Blechplatte besteht, die mittels Senkschrauben
angebracht wird und wobei die Bohrungen für die Schrauben beiderseits versenkt sind,
um so die Platten sowohl links- als auch rechtsseitig verwenden zu können. Diese
Bauart ist unschön, denn ,nach dem Anschrauben der Platte ist .das Holz, welches
für das Einführen des Tragzapfens ausgestemmt werden muB, durch den Schlitz zu.
sehen. Soll dieses unschöne Aussehen vermieden werden, so wird beim Anschrauben
der Einhängplatte eine Blechplatte od. dgl. untergelegt, so daß jede Vorrichtung
anstatt aus zwei aus drei Tetilen ,besteht. Für schwere Verkleidungen und. für Türen,
Fenster od. dgl. ist 'diese Bauart nicht zu verwenden.
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Diese Nachteile werden nach der Erfindung dadurch behoben, daß die
Einhängplatte zwei gegenüberliegende, etwa waagerecht angeordnete Einführschlitze
von gleicher Tiefe aufweist, die nach den Seiten der Einhängplatte hin offen sind
und in einem etwa senkrecht verlaufenden Aufh.ängschlitz zusammenlaufen. ' Der Gegenstand
der Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise dargestellt. Es zeigt Abb. i eine
Ansicht einer Einhängplatte, Abb. a eine Seitenansicht davon, Abib. 3 einen' senkrechten
Mittelschnitt nach der Linie A-A der Abb. i, Abb. q. eine Ansicht gegen die Tragplatte
mit dem Tragzapfen, Abb. 5 einen senkrechten Mittelschnitt nach der Linie B-B der
Abb. q. und A:bb. 6 einen senkrechten Mittelschnitt durch die Haltevorrichtung bei
eingeschobenem Tragzapfen. a ist die Einhängplatte mit den beiden Einführschlitzen
b und hl, die ungefähr in der :Mitte der Platte in den etwa senkrechten Aufhängschlitz
c zusammenlaufen. d ist der Boden (Grundplatte), durch *den die beiden Einfuhrschlitze
und der Aufhängschlitz nach der Rückseite der Platte hin begrenzt sind. e sind die
Bohrlöcher, die zum Durchführen der Schrauben dienen, mit denen die Einhängplatte
bei der Bauart aus Holz angeschraubt wird. f ist die Tragplatte mit dem Tragzapfen
g, der mittels Senkkopf d angenietet ist. 1a sind die Bohrlöcher, die zum Durchführen
der Schrauben dienen, mit denen die Tragplatte bei der Bauart aus Halz angeschraubt
wird. Für den Fall, daß die beiden Platten oder auch nur eine an einem Teil aus
Eisen od. dgl. angebracht werden sollen, können die Bohrlöcher e und 1a auch
zum Annieten benutzt werden. Es können auch die Kanten an der Rückseite der Platten
abgeschrägt sein, um ein Anschweißen zu ermöglichen oder zu erleichtern.