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DE9416068U1 - Möbelsystem, insbesondere für Büro-, Schreib- oder Arbeitszwecke - Google Patents

Möbelsystem, insbesondere für Büro-, Schreib- oder Arbeitszwecke

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DE9416068U1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Möbelsystem, insbesondere für Büro-, Schreib- oder Arbeitszwecke.
Büroräume sind generell von unterschiedlicher Größe und sind entsprechend mit einem oder mehreren Schreibtischen oder Arbeitsplätzen eingerichtet. Dabei sind die vorbestimmten Stell- und Bedienungsflächen und der Raum für den Zugang einzuhalten. Weiterhin spielt die Organisationsform der Büroarbeit eine wesentliche Rolle, und mit welchen Medien, also Computern, CAD etc. gearbeitet wird.
Ziel jeglicher Büroraumplanung sollte nach neueren arbeitspsychologischen und ergonomischen Erkenntnissen sein, dem Einzelnen soviel Entscheidungsraum zu lassen, daß er mitbestimmen kann, wie die Anordnung des Arbeitsplatzes erfolgt und wie er nach seiner Vorstellung die Abläufe der
20 Büroarbeit einordnet.
Bei den bisher bekannten Schreibtisch-Konfigurationen, die nach einem allgemein geforderten Funktionsschema konstruiert werden, ist jedoch dem Einzelnen zu wenig Freiraum gegeben, eigene Vorstellungen dem vorgegebenen Zwangsablauf entgegenzusetzen. Dies gilt ganz besonders bei dem Wunsch, einen Arbeitsplatz nach individuellen Wünschen zu erweitern und/oder den Arbeitsplatz neuen Arbeitsanforderungen, beispielsweise einer neuen EDV-Ausstattung oder dergleichen anpassen zu können oder sich gegen Störungen aus dem Umfeld, also speziell Geräusche, Licht, Zugluft oder dergleichen abzuschirmen.
Der bisher geübte Dogmatismus der Arbeitsplatzgestaltung bestimmt von vorneherein den nach Stellenplan ermittelten Platz- bzw. Raumbedarf, auch für Gerätschaften (Bildschirme, Drucker, Kopierer etc.) und die gesammelten
·: :.Sette:-:1.-
[File:ANM\GU0189B1.doc] Beschreibung, 29.09.94
WAlBEL, Walter Dingolfing
Informationen (Archive, Bibliotheken etc.). Zwar ist bekannt, daß auch eine Erweiterung des Arbeitsplatzes in eine weitere Dimension/ nämlich die Höhe möglich ist, meist ist der Grund hierfür jedoch die Einsparung von weiterer Grundfläche, also eine wirtschaftliche Erwägung. Dennoch hat die Erweiterung des Arbeitsplatzes in der vertikalen Richtung, also in die Höhe, ergonomische Vorteile, insbesondere dann, wenn diese Arbeitsplatzerweiterung im direkten Zugriffsbereich des Benutzers erfolgt und erfüllt gleichzeitig den wirtschaftlichen Wunsch, weitere Stell- und Bedienfläche, also teure Raumfläche einzusparen.
Es ergibt sich somit eine besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Konzipierung und Realisierung derartiger Arbeitsplätze aus dem Wunsch des Einzelnen, ungestört und kreativ arbeiten zu können in Kombination mit der Forderung des Einzelnen, zur komfortablen Erfüllung dieser Vorstellungen Einzelräume zu schaffen, die erstens den gewünschten Freiraum der Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten und zweitens individuelle und schöpferische Gestaltung so möglich zu machen, daß sich der Nutzer besonders wohl fühlt.
Insbesondere im nordamerikanischen Raum hat sich die Vorgehensweise etabliert, einen einzigen großen Raum durch U-förmig angeordnete Stellwände mit an den Stellwänden eingehängten Tischplatten in einzelne Raumzellen zu untergliedern. Zwar wird hierdurch der Notwendigkeit Rechnung getragen, die einzelnen arbeitenden Personen vor Störungen durch äußere Einflüsse, insbesondere Geräusche wie Telefonklingeln, Gespräche oder dergleichen zu schützen, den einzelnen arbeitenden Personen somit quasi "Arbeitsklausen" zu verschaffen, aber aufgrund der starren und unflexiblen Raumaufteilung mittels der darüber hinaus sehr teuren Stellwände erfolgt eine absolute Arbeitsplatzgestaltung, deren Grenzen darin bestehen, daß das Hauptgewicht bei der Raumausbildung liegt, also bei der individuellen Ausgestaltung oder Dekorierung der Raumzelle mittels individuellen Ge-
[File:ANM\GU0189B1.doc] WAIBEL, Walter Dingolfing
Beschreibung, 29.09.94
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staltungsmöglichkeiten wie Postern, Pflanzen oder dergleichen. Der Tisch ist jedoch nach wie vor wandgebunden und individuelle Gestaltungswünsche sind sehr einengt. Bei dieser Büroraum-Forra verschiebt sich die Gewichtung vom individuellen, quasi abgekapselten Arbeitsplatz immer wieder in den offenen Kommunikationsbereich, also in Besprechungsräume oder -bereiche, Bibliotheken, Archive, Cafeterien oder dergleichen.
Eine speziell im mitteleuropäischen Raum häufig anzutreffende Form der Büroraumgestaltung ist, einzelne Arbeitsplätze oder -areale durch bewegbare Stellwände von angrenzenden Bereichen oder Arbeitsplätzen abzutrennen. Die Trennwände dienen hierbei gleichzeitig als Sicht- und Schallschutz und sind entweder frei im Raum selbststehend oder boden- und/oder deckenseitig verankert. Aufgrund der durch Mietpreise oder dergleichen diktierten Notwendigkeit der Flächeneinsparung verleitet auch dieses System dazu, die Arbeitsplätze und damit auch die Stellwände möglichst gedrängt und damit sich einer individuellen Gestaltung weitestgehend entziehend anzuordnen. Als weiteres, der individuellen Arbeitsplatzgestaltung entgegenstehendes Hindernis kommt hierbei hinzu, daß die Trennwände oftmals sowohl boden- als auch deckenseitig verankert werden müssen, da sie in der Regel dazu dienen, die vom Benutzer gewünschte vertikale Aufrüstung des Arbeitsplatzes durch zusätzliche Ablageflächen oder dergleichen zu ermöglichen. Durch das Gewicht von Aktenordnern, Kommunikationsgeraten oder dergleichen wird die Standsicherheit derartiger Trennwände sehr rasch bis an ihre Grenzen belastet, so daß von den freistehenden und damit im gewissen Rahmen noch individuell und kreativ handhabbaren Trennwänden abgegangen werden muß und die Trennwände aus Gründen der Betriebssicherheit boden- und/oder deckenseitig verankert werden müssen. Sobald eine derartige Verankerung vorgenommen worden ist, sind Änderungen des Arbeitsplatzes, sei es nun aus individuellen oder
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Dingolfing __
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ergonomischen oder auch betriebstechnischen Gründen, wenn schon nicht unmöglich, so doch sehr aufwendig geworden.
Aus den eben geschilderten Sachverhalten ergibt sich, daß eine zukunftsgerechte Büroorganisation oder -einrichtung das Ziel haben muß, die Dominanz von Funktion und Arbeitsabläufen zurückzunehmen zugunsten einer freieren Arbeitsorganisation des Mitarbeiters. Es besteht damit ein Bedürfnis nach angepaßten und individuell oder organisatorische anpaßbaren Arbeitsplätzen, die eine persönliche und/oder organisationsbedingte Veränderung, Neugestaltung oder Erweiterung des Arbeitsplatzes ermöglichen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Möbelsystem zu schaffen, das es gestattet, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Die vorliegende Erfindung schafft ein Möbelsystem, insbesondere für Büro-, Schreib- oder Arbeitszwecke mit mindestens einem Tisch, welcher aufweist: eine Tischplatte; und ein die Tischplatte tragendes Untergestell mit einer Mehrzahl von senkrecht zur Tischplatte verlaufenden Gestellbeinen, von denen wenigstens zwei in den beiden hinteren Eckbereichen der Tischplatte derart angeordnet sind, daß die Tischplatte mit ihrer Hinterkante vor dem zwischen den beiden Gestellbeinen liegenden Zwischenraum endet; und wobei die beiden Gestellbeine Profile sind zur Aufnahme von vertikalen Stützprofilen, die an Stützflächen gegenüber dem jeweiligen Gestellbein abgestützt sind.
Dadurch, daß die beiden Gestellbeine im hinteren Eckbereich der Tischplatte derart angeordnet sind, daß die Tischplatte mit ihrer Hinterkante vor dem zwischen den beiden Gestellbeinen liegenden Zwischenraum endet, wobei die Gestellteile weiterhin Profile sind zur Aufnahme von vertikalen Stützprofilen ist es möglich, in der vertikalen Ebene hinter dem Tisch, die von der auf dem Tischgestell liegen-
lF\le:ANM\GU0189B1.doc] Beschreibung, 29.09.94 WAIBEL1 Walter
Dingolfing
den Tischplatte nicht mehr erreicht wird oder erreicht werden kann, eine zusätzliche Aufrüstmöglichkeit sowohl in vertikaler als auch horizontaler Richtung zu schaffen. Die hierfür benötigten Anschlagepunkte liefern die vertikalen Stützprofile, die in den jeweiligen Gestellbeinen abgestützt sind. Unter "horizontaler Aufrüstungsmöglichkeit" sei insbesondere eine Verkettung von mehreren Tischen in einer geradlinigen oder beliebig abgewinkelten Konfiguration verstanden und unter "vertikaler Aufrüstungsmöglichkeit" sei die Möglichkeit der Errichtung oder Ausbildung weiterer Arbeits- oder Ablageebenen oberhalb der Tischplatte verstanden.
Eine Aufrüstung in vertikaler Richtung wird durch die in der Regel höhenverstellbar ausgelegte Tischplatte nicht behindert, da deren Hinterkante vor dem zwischen den beiden Gestellbeinen liegenden Zwischenraum endet.
Beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist das bisher herrschenden Prinzip von der eigenständigen Existenz von Tisch und hierzu gehörigen Aufrüstmitteln, insbesondere Trennwänden aufgehoben. Mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist es möglich, raumbildende Elemente, d.h. von der Umgebung gegenüber Fremdeinflüssen geschützte oder gar abgeschottete räumlich begrenzte Bereiche zu schaffen, damit dort ein störungsfreier Arbeitsplatz eingerichtet werden kann. Die Möglichkeit der Erweiterung des erfindungsgemäßen Möbelsystems sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung gestattet es, ohne Aufgabe dieses Abschirmungprinzipes den Arbeitsplatz entweder individuell den jeweiligen Arbeitsvorgaben angepaßt in ergonomischer Weise aus- oder weiterzugestalten und/oder im Laufe des Arbeitsprozesses hinzukommenden neuen räumlichen Anforderungen wie beispielsweise Stellflächen für neue Arbeits- oder Kommunikationsmitteln nachzukommen.
[Rle:ANM\GU0189B1.doc] WAIBEL, Walter Dingolfing
Beschreibung, 29.09.94
Die vorliegende Erfindung stellt somit eine vollständige Abkehr von bisher bekannten Büroraum-Einrichtungssytemen dar. Anstelle einer durch die systeminhärente Unflexibilität hervorgerufenen Starrheit bei der im nordamerikanisehen Raum verbreiteten Einrichtungsweise oder einer architektonisch oder gebäudegebundenen Starrheit bei der im mitteleuropäischen Raum verbreiteten Einrichtungsart bietet das Möbelsystem gemäß der vorliegenden Erfindung die Möglichkeit, einzelne Arbeitsplätze oder auch Gruppenarbeitsplatze organisatorischen, ergonomischen, individuellen oder sonstigen Anforderungen anpassen zu können, ohne daß hierbei das geschlossene Gesamterscheinungsbild, also der einheitliche Charakter eines mit dem erfindungsgemäßen Möbelsystem ausgestatteten Raumes verloren geht.
Mit dem erfindungsgemäßen Möbelsystem ist es demnach möglich, einen Büroraum kreativitätsfördernd und individuell angepaßt einerseits, hierbei jedoch optisch in sich logisch und geschlossen und damit einem Einrichtungskonzept (Corporate Identity) folgend andererseits einzurichten.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich durch die Unteransprüche.
Die beiden Gestellbeine sind in den beiden hinteren Eckbereichen der Tischplatte bevorzugt derart angeordnet, daß ihre Längsmittelachsen zumindest annähernd mit den seitlichen Stirnkanten der Tischplatte fluchten. Bei einer linearen Verkettung einzelner Tischuntergestelle in dem erfindungsgemäßen Möbelsystera ist es hierdurch möglich, beispielsweise zwei Tischplatten durch zwei Tischuntergestelle mit insgesamt sechs Gestellbeinen (drei an der Vorderkante, drei an der Hinterkante) zu errichten, wobei das mittlere Gestellbeinpaar sich die Aufgabe teilt, die beiden hier aneinandergrenzenden Tischuntergestelle mit den daraufliegenden Tischplatten zu tragen. Eine lineare Aneinanderreihung
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[File:ANM\GU0189B1.doc] Beschreibung, 29.09.94 WAIBEL,.Walter Dingolfing
von zwei oder mehr Tischen, ohne das vorgegebene Rastermaß zu sprengen ist hierdurch möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsmöglichkeit sind vertikale Stützprofile unterschiedlicher Länge vorgesehen, die an oder in den Gestellbeinen derart aufnehmbar sind, daß jeweils eine Teillänge des Stützprofils vom oberen Ende des Gestellbeines vertikal unterschiedlich weit vorragt. Hierdurch ist es möglich, eine Erweiterung des erfindungsgemäßen Möbelsystems in vertikaler Richtung in unterschiedliche Höhenlagen zu ermöglichen.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltungsform sind die vertikalen Stützprofile an oder in den Gestellbeinen derart vertikal verschiebbar, daß unterschiedliche Teillängen des Stützprofils vom oberen Ende des Gestellbeines vertikal vorragen. Auch hierdurch ist es möglich, eine vertikale Erweiterung des erfindungsgemäßen Möbelsystems in unterschiedliche Höhenlagen zu ermöglichen.
Sowohl bei der Ausgestaltungsmöglichkeit mit den Stützprofilen in unterschiedlichen Längen als auch dem einzelnen, innerhalb des Gestellbeines vertikal verschiebbaren Stützprofil sind die jeweils miteinander in Anlage befindliehen Profile bevorzugt als Hohlprofile ausgebildet, so daß auf die vorragende Teillänge des Stützprofiles wenigstens ein Verlängerungsrohr aufschiebbar ist. Das Stützprofil dient hierbei nunmehr dazu, eine in vertikaler Richtung erhebliche Verlängerung des Gestellbeines dadurch zu ermögliehen, daß es als innere Stützmuffe die Möglichkeit bietet, ein Verlängerungsrohr aufzuschieben, mit welchem die vertikale Höhenerstreckung des Gestellbeines beliebig verlängerbar ist.
Hierbei hat das Verlängerungsrohr bevorzugt gleichen Außen- und Innenquerschnitt wie das Gestellbein. Dies ermöglicht, daß das Gestellbein und das Verlängerungsrohr -
[File:ANM\GU0189B1 .doc] WAIBEL1 Walter Dingolfing
Beschreibung, 29.09.94
mit Ausnahme der horizontalen Fuge im gegenseitigen Auflagebereich - quasi nahtlos ineinander übergehen. Weiterhin bietet dies den Vorteil einer vereinfachten Lagerhaltung seitens der Herstellers, da zur Herstellung der Verlängerungsrohre und des Gestellbeines Hohlprofile mit gleichen Querschnitten verwendet werden können.
Ist ein Stützprofil vorgesehen, welches in dem Gestellbein vertikal verschiebbar ist, um die unterschiedlichen, vom oberen Ende des Gestellbeines vorragenden Teillängen zu erzeugen, so weist das vertikale Stützprofil bevorzugt einen Klemmechanismus auf, um die unterschiedlichen Höhenlagen in den Gestellbeinen festlegen zu können. Der Kleinmechanismus besteht hierbei gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform aus einem am unteren Ende des vertikalen Stützprofiles angeordneten Konus, der über eine Gewindestange im Stützprofilinneren, welche vom oberen Ende des Stützprofiles her betätigbar ist, derart verstellbar ist, daß das untere Ende des Stützprofiles selektiv aufweitbar ist. Ein derartiger Klemmechanismus ist einfach und stabil im Aufbau, zuverlässig im Betrieb und erlaubt eine stufenlose Verstellung der Höhenlage des Stützprofiles gegenüber dem zugehörigen Gestellbein.
Zwischen den aufeinander zu weisenden Rändern der Gestellbeine und Verlängerungsrohre im aufeinandergeschobenen Zustand sind bevorzugt Zwischenstücke angeordnet. Hierdurch läßt sich das Aussehen des Überganges zwischen Gestellbein und zugehörigem Verlängerungsrohr verbessern. Weiterhin kann durch diese Zwischenstücke eine Zentrierung zwischen Gestellbein und Stützprofil erfolgen und darüber hinaus ergibt sich eine Reibungsrainderung zwischen Gestellbein und Stützprofil, wenn gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform die Gestellbeine und Verlängerungsrohre und die hierin geführten Stützprofile Rundrohre sind. Hierdurch ist es nämlich möglich, zumindest die Verlängerungsrohre um die inneren Stützprofile herum drehbar auszugestalten, wodurch
[File:ANM\GU0189B1.doc] Beschreibung, 29.09.94
WAIBEL, Walter Dingolfing
sich eine Vielzahl von Erweiterungsmöglichkeiten und Anpassungsmöglichkeiten in dem erfindungsgeraäßen Möbelsystem ergibt. Bei einer derartigen Drehung des Verlängerungsrohres um das innere Stützprofil herum würde sich bei fehlendem Zwischenstück eine erhebliche Reibung zwischen den aufeinander zu weisenden Rändern von Gestellbein und Verlängerungsrohr ergeben. Diese Reibung kann durch das zwischengeschaltete Zwischenstück vermindert werden, insbesondere, wenn dieses Zwischenstück aus einem entsprechend widerstandsfähigem Kunststoff gefertigt ist.
Zwischen benachbarten Gestellbeinen und/oder Verlängerungsrohren können horizontal verlaufende Traversen angeordnet werden. Die Querstabilität des Tisches in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem kann hierdurch erheblich verbessert werden.
Die Befestigung der Traversen erfolgt bevorzugt mittels Ringlaschen, welche endseitig an den Traversen befestigt sind und von den vertikalen Stützprofilen durchsetzt werden. Im Zuge der Auf- oder Nachrüstung oder generell gesagt der Erweiterung oder individuellen Anpassung des erfindungsgemäßen Möbelsystems an die herrschenden Bedingungen können hierdurch die Traversen - wie benötigt - einfach ohne irgendwelchen Werkzeugaufwand montiert werden.
Die vertikale Höhenerstreckung der Ringlaschen entspricht bevorzugt dem halben Durchmesser der Traversen, wobei die Ringlaschen ober- oder unterhalb der Mittellängsebenen der Traversen angeordnet sind. Bei einer linearen oder auch winkelförmig erfolgenden Verkettung mehrer Tischgestelle in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem wird hierdurch sichergestellt, daß die horizontal verlaufenden Traversen sich auch über eine längere Verkettung hinweg gesehen stets in der gleichen Höhenlage befinden. Die Einbaulage einander benachbarter Traversen wird hierzu jeweils um 180° versetzt vorgenommen, so daß die beiden Ringlaschen
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Dingolfing
mit dem halben Durchmesser einer ganzen Traverse vertikal übereinander zu liegen kommen und gemeinsam von dem hier vorhandenen Stützprofil durchsetzt werden.
Die Traversen weisen bevorzugt in einer horizontalen Ebene liegende Bohrungen auf. Dies ergibt eine zusätzliche Befestigungsmöglichkeit von Ausbau- und Zubehörartikeln in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem.
Beispielsweise können an den Bohrungen horizontal verlaufende Ausleger ein- und/oder beidseitig der Traverse befestigt werden. Diese Ausleger können als Lastenträger, als Vergrößerung einer Befestigungsfläche bei weit ausladenden Regalen oder dergleichen verwendet werden.
Die von den Traversen und den Gestellbeinen und/oder Verlängerungsrohren begrenzte Fläche kann von einem plattenförmigen Bauteil ausgefüllt werden. Dieses plattenförmige Bauteil kann als Sichtschutz, Schallschutz, als Pinwand oder dergleichen dienen. Beispiele derartiger plattenförmiger Bauteile sind Schalldämmplatten, transparente oder opake Kunststoffplatten, stoffbezogene Spanplatten, Korkplatten, Verbundplatten hieraus oder dergleichen.
Das plattenförmige Bauteil wird von den Traversen und den Gestellbeinen und/oder Verlängerungsrohren randseitig gehalten. Dies ist eine bevorzugte Ausführungsform, da hierdurch eine einfache Montage ohne Befestigungsrahmen oder dergleichen möglich ist.
Bevorzugt weist hierzu das plattenförmige Bauteil randseitig umlaufend eine Keilnut auf, wodurch eine Selbstzentrierung des plattenförmigen Bauteiles an den Traversen und den Gestellbeinen und/oder Verlängerungsrohren erfolgt.
Alternativ zu dem plattenförmigen Bauteil kann die von den Verlängerungsrohren und den Traversen begrenzte Fläche
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[File:ANM\GU0189B1.DOC] Beschreibung, 29.09.94 WAIBEL, Walter
Dingolfing'
von einem kastenförmigen Bauteil ausgefüllt werden. Dieses kastenförmige Bauteil kann eine Aktenfachablage oder dergleichen sein, bietet somit zusätzlichen Ablageraum mit gleichzeitigem Sicht- und auch Schallschutz.
Die obere freie Endöffnung des Gestellbeines und/oder des Verlängerungsrohres kann von einer Kappe verschließbar sein. Dies verbessert das Aussehen des erfindungsgemäßen Möbelsystems. Die Kappe ist hierbei bevorzugt in die obere freie Endöffnung einschraubbar, so daß die Kappe weitestgehend verlustsicher ist. Weiterhin kann hierdurch ein Zusammenspanneffekt der aus Gestellbein und Verlängerungsrohr errichteten Tragsäule erzielt werden.
Wenigstens ein Gestellbein und/oder wenigstens ein Verlängerungsrohr weist bevorzugt zumindest einen radial vorstehenden Ausleger auf. Dieser radial vorstehende Ausleger kann als zusätzlicher Geräteträger, als Telefonhalter, Vorlagenhalter oder dergleichen verwendet werden. Sind die entsprechenden Profile - wie weiter oben ausgeführt - von rohrförmigen! Querschnitt, ergibt sich der weitere Vorteil, daß diese Ausleger in einer horizontalen Ebene beliebig verdreh- oder schwenkbar ist.
Das erfindungsgemäße Möbelsystem gestattet die Lösung der gestellten Aufgabe auch ausgehend von einer Stell- oder Trennwand als Grundbauteil, anstatt ausgehend vom Tisch. Hier weist die Trennwand Wandelemente mit randseitigen vertikalen Stützen und die Stützen verbindenden Traversen auf, zwischen denen plattenförmige Bauteile gehalten sind, das ganze derart, daß eine vertikale Säule zwischen zwei benachbarten Wandelementen beiden Wandelementen zugleich angehört, also nicht verdoppelt wird. Hierdurch ergibt sich ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung und Anordnung der Stellwandelemente, die unterschiedliche Höhen, unterschiedliche Breiten und insbesondere unterschiedliche Winkelstellungen zueinander haben können.
[File:ANM\GU0189B1.DOC] Beschreibung, 29.09.94 WAIBEL, Walter
Dingolfing
Dies kann durch Anwendung der zuvor im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau des Möbelsystems ausgehend vom Tisch beschriebenen Bauprinzipien erfolgen, wobei darüber hinaus an eine so ausgebildete Stellwand auch ein Tisch angebaut werden kann, so daß sich letztendlich auch ausgehend von der Stellwand als Grundbauteil dasselbe komplexe Möbelsystem umfassend Stellwand und Tisch sowie sonstige Elemente ergeben kann, wie dies im Falle des Ausgehens vom Tisch vorstehend bereits erläutert ist. Soweit an einem Stellwandelement ein Tisch fehlt, werden dessen hintere Gestellbeine durch analog ausgebildete vertikale Stützen ersetzt, die durch Stützprofile verlängert oder einteilig mit diesen ausgebildet sein können.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen anhand der beiliegenden Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische und ausexnandergezogene
Darstellung einer Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Möbelsystems in Teilansicht;
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung einer anderen Ausgestaltungsform;
Fig. 3 eine vergrößerte Teilansicht eines Verbindungsbereiches zwischen horizontalen und vertikalen Elementen in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem; 30
Fig. 4 eine Längsschnittdarstellung durch ein Stützprofil für das erfindungsgemäße Möbelsystem;
Fig. 5 eine gegenüber Fig. 4 verkleinerte perspektivisehe Außenansicht des Stützprofiles;
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[File:ANM\GU0189B1.DOC] Beschreibung, 29.09.94 WAIBEL, Walter
Dingolfing
Fig. 6 eine schematisch vereinfachte Draufsicht auf zwei horizontal verkettete Tische in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem;
Fig. 7 eine schematisch vereinfachte Seitenansicht auf
eine Tischplatte im Bereich derer hinteren Längskante;
Fig. 8 einen Horizontalschnitt durch eine Verbindungsstelle zwischen einem Gestellbein und einem
plattenförmigen Bauteil in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem;
Fig. 9 eine Schnittdarstellung durch ein Zwischenstück für das erfindungsgemäße Möbelsystem;
Fig. 10 eine Längsschnittdarstellung durch einen Ausleger für das erfindungsgemäße Möbelsystem;
Fig. 11 eine Schnittdarstellung durch einen Kantenbereich eines plattenförmigen Bauteils in dem erfindungsgemäßen Möbelsystem;
Fig. 12 eine schematisch vereinfachte Draufsicht auf einen mit dem erfindungsgemäßen Möbelsystem er
richteten Arbeitsplatz; und
Fig. 13 eine Fig. 12 entsprechende Ansicht einer anderen Ausgestaltungsform eines Arbeitsplatzes.
30
Es sei vorab festgehalten, daß die nachfolgende Beschreibung von Ausführungsbeispielen als rein illustrativ zu verstehen ist und keinerlei Einschränkungen des Erfindungsgegenstandes darstellt. Weiterhin sind die einzelnen Figuren der Zeichnung teilweise zueinander nicht maßstäblich.
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[File:ANM\GU0189B1.DOC] Beschreibung, 29.09.94
WAIBEL1 Walter ZZ
Dingolflng
Fig. 1 zeigt eine perspektivische und auseinandergezogene Teilansicht eines erfindungsgemäßen Möbelsystems 2.
Das Möbelsystem 2 weist wenigstens einen Büro-, Schreib- oder Arbeitstisch auf, von dem in Fig. 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung lediglich das eine Tischplatte tragende Tischuntergestell 4 dargestellt ist. Das Tischuntergestell 4 besteht aus zwei im Bereich der seitlichen Stirnkante der Tischplatte angeordneten Gestellteilen 6 und 8, von denen jedes aus zwei Gestellbeinen 10 und 12 bzw. 14 und 16 aufgebaut ist. Die Gestellbeine 12 und 16 stehen hierbei zu der Tischplatte senkrecht und die Gestellbeine 10 und 14 verlaufen schräg zu der Tischplatte und weisen darüber hinaus einen oberen waagerecht verlaufenden Bereich 18 bzw. 20 auf, der mit seinem freien Ende an den Gestellbeinen 12 und 16 anschlägt. Zwischen den waagerecht verlaufenden Bereichen 18 und 20 bzw. den Gestellteilen 6 und 8 allgemein verläuft eine im dargestellten Ausführungsbeispiel doppelt aufgebaute Zarge 22. Die Zarge 22 wird an den waagerechten Bereichen 18 und 20 geeignet angeschlagen, beispielsweise mit von den Bereichen 18 und 20 vorspringenden Laschen, welche in den beiden hohlen Aufnahmerohre der Zarge 22 eingreifen.
Die Gestellbeine 10 bis 16 weisen an ihren unteren bodenseitigen Enden verstellbare Füße 24 bis 30 auf. Die Füße der Gestellbeine 10 und 14 sind hierbei halbkugelförmig ausgebildet, da die Gestellbeine 10 und 14 einen schrägen Verlauf haben, so daß durch die halbkugelförmige Ausgestaltung der Füße 24 und 26 auch bei einer Drehung dieser Füße 24 und 26 zur Höheneinstellung bzw. -anpassung sichergestellt ist, daß die Füße 24 und 26 einen definierten Stand haben.
Fig. 3 zeigt eine gegenüber Fig. 1 vergrößerte Teilansicht im Bereich des rechten Gestellbeines 16. Man erkennt zunächst, daß der Fuß 30 (und analog hierzu der Fuß 28)
[File:ANM\GU0189B1.DOC] Beschreibung, 29.09.94 WAIBEL, Walter
Dingolfing
zweigeteilt ausgeführt ist mit einem oberen Teil 32, der in das Gestellbein 16 einschraubbar ist, sowie einem unteren Teil 34, der wiederum in den oberen Teil 32 einschraubbar ist. Zwischen diesen beiden Teilen läßt sich eine Platte 36 festklemmen, deren Funktion noch nachfolgend erläutert werden wird.
Das Gestellbein 16 (und analog das Gestellbein 12), also die Gestellbeine, welche zur Tischplatte senkrecht verlaufen, sind als Profile zur Aufnahme von vertikalen Stützprofilen ausgebildet, die an Stützflächen gegenüber dem jeweiligen Gestellbein 16 (oder 12) abgestützt sind. Die Stützprofile sind in den Fig. 1 und 2, sowie in Fig. 3 mit den Bezugszeichen 38 und 40 versehen.
Die Fig. 4 und 5 zeigen die Stützprofile 38 bzw. 40 im Detail. Die Stützprofile 38 bzw. 40 sind als Hohlprofile und bevorzugt als Rundprofile oder Rohre ausgebildet. Nachfolgend sei nur das in den Fig. 1 und 2 rechte Stützprofil 40 näher betrachtet. Das Stützprofil 38 hat identischen Aufbau. Das Stützprofil 40 weist an einem oberen Endbereich 42 eine eingeschweißte Scheibe 44 mit einer mittigen Durchgangsbohrung 46 auf. An ihrem unteren Ende weist das Stützprofil 40 umfangsseitig eine Mehrzahl von axialen Schlitzen 48 auf. Zwischen dem oberen Endbereich 42 und einem unteren Endbereich 50 des Stützprofiles 40 verläuft eine Gewindestange 52. Die Gewindestange 52 durchtritt die Scheibe 44 und ist oberhalb und unterhalb der Scheibe 44 mittels gesicherten Muttern 54 und 56 drehbar, jedoch in axialer Richtung weitestgehend unbeweglich gelagert. Am unteren Endbereich 50 des Stützprofiles 40 ist die Gewindestange 52 in einen Konus 58 eingeschraubt. Der Konus 58 ist mittels einer Madenschraube 60, die in einem der Schlitze 48 verläuft, gegenüber dem Stützprofil 40 axial beweglich, jedoch hierin drehfest gehalten. Der obere Endbereich 42 des Stützprofiles 40 ist mittels einer Kappe 62 verschlossen, wobei die Kappe 62 mit einem Innengewinde 64 auf den axial
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oberhalb der Mutter 54 vorstehenden Gewindeabschnitt der Gewindestange 52 aufschraubbar ist.
Das so aufgebaute Stützprofil 40 wird in das Gestellbein 16 eingeführt. Bei abgenommener Kappe 62 ist die obere Mutter 54 mittels eines Steckschlüssels oder dergleichen zugänglich und in Drehung versetzbar. Da die Mutter 54 durch eine Punktschweißung oder dergleichen drehfest mit der Gewindestange 52 verbunden ist, wird die Drehung der Mutter 54 auf die Gewindestange 52 übertragen. Da der Konuns 58 aufgrund der Madenschraube 60 zwar axial zu dem Stützprofil 40 beweglich ist, hierzu jedoch drehfest geführt ist, bewirkt eine Drehung der Gewindestange 52 eine Änderung der Eingriffslänge zwischen der Gewindestange 52 und dem Innengewinde 66 in dem Konus 58. Abhängig von der Drehrichtung der Gewindestange 52 wird somit der Konus 52 entweder axial in das Innere des Stützprofiles 40 hineingezogen, oder hieraus herausgeschoben. Da der untere Endbereich 50 des Stützprofiles 40 die Mehrzahl von Schlitzen 48 aufweist, bewirkt ein Hineinziehen des Konus 58 in das Innere des Stützprofiles 40 eine Aufweitung des unteren Endbereiches 50. Mittels dieses aufgeweiteten Endbereiches 50 kann das Stützprofil 40 im Inneren des Gestellbeines 16 in einer beliebigen vertikalen Höhenlage festgeklemmt werden derart, daß unterschiedliche Teillängen des Stützprofiles 40 vom oberen Endes des Gestellbeines 16 vertikal vorragen.
Auf diese vom oberen Endes des Gestellbeines 16 (und analog Gestellbein 12) vorragenden Teillängen des Stützprofiles 40 (38) können dann Verlängerungsrohre aufgeschoben werden. Diese Verlängerungsrohre sind in den Fig. 1 und 2 mit den Bezugs zeichen 68 und 70 versehen. Die Verlängerungsrohre 68 und 70 haben hierbei bevorzugt den gleichen Außendurchmesser wie die Gestellbeine 12 und 16, so daß sich ein gefälliges Äußeres ergibt. Die auf die Stützprofile 38 und 40 aufgeschobenen Verlangerungsrohre 68 und 70 erlauben eine Erweiterung des Möbelsystems 2 in vertikaler
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Richtung. Beispielsweise können zwischen die Verlängerungsrohre 68 und 70 gemäß Fig. 1 plattenförmige Bauteile 72 und 74 gesetzt werden. Hierzu wird wie folgt vorgegangen:
Der Kleinmkonus 58 in den Stützprofilen 38 und 40 wird gelockert und die Stützprofile 38 und 40 werden um einen gewünschten Betrag aus den Gestellbeinen 12 und 16 herausgezogen. Nachfolgend soll die weitere Vorgehensweise nur noch für das Stützprofil 40 bzw. das Gestellbein 16 beschrieben werden; die Vorgänge für das Gestellbein 12 sind analog hierzu. Auf das obere freie Ende des Gestellbeines 16 wird ein Zwischenstück 76 aufgesetzt. Dieses Zwischenstück 76 weist gemäß Fig. 9 eine zylindrische Innenwand 78, eine mit einem Doppelkonus versehene Außenwand 80 und einen mittigen, an der Außenwand 80 radial vorspringenden Flansch 82 auf. Die Abmessungen des Zwischenstückes 76 sind hierbei derart, daß das Stützprofil 40 sauber an der Innenwand 78 geführt wird, die Innenwand 78 somit als Stützfläche für das Stützprofil 40 dient. Die Außenwand 80 läßt sich mit dem in Fig. 9 unteren Teil des Doppelkonus in den Innenraum des Gestellbeines 16 soweit einführen, bis der Flansch 82 auf dem oberen umfangsseitigen Rand des Gestellbeines 16 aufsitzt. Im Anschluß daran kann das Verlängerungsrohr 70 über das von dem Gestellbein 16 vorstehende Stützprofil 40 geschoben werden, wobei dann das untere freie Ende des Verlängerungsrohres 7 0 auf der Oberseite des Flansches 82 aufsitzt.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Abwandlung dieser Befestigungsmöglichkeit dargestellt. Anstelle des Verlängerungsrohres 70 wird zunächst auf das in das Gestellbein 16 eingeführte Zwischenstück 76 ein vergleichsweise kurzes Zwischenrohr 84 aufgeschoben. Hierbei trägt das in den Fig. 1 und 2 rechte Zwischenrohr 84 noch einen radial abstehenden Ausleger 86. Der Ausleger 86 dient beispielsweise zur Aufnahme eines Telefonhalters, einer Aktenablage, eines Bildschirmhalters oder dergleichen. Sind die Hauptkomponenten
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des Möbelsystems 2, also die Gestellbeine 12 und 16, die Stützprofile 38 und 40, die Verlängerungsrohre 68 und 70 und die Zwischenrohre 84 Rundprofile, so ergibt sich der Vorteil, daß der Ausleger 86 dreh- oder schwenkbar ist. Die bei dieser Dreh- oder Schwenkbewegung erfolgende Reibung zwischen dem oberen Ende des Gestellbeines 16 und dem unteren Ende des Zwischenrohrs 84 wird von dem Zwischenstück 76 gemindert. Das Zwischenstück bzw. die Zwischenstücke 76 sind bevorzugt aus einem entsprechend verschleißfesten Kunststoff.
Nachdem das Zwischenrohr 84 auf das Stützprofil aufgeschoben wurde, wird auf das obere Ende des Zwischenrohrs 84 ein weiteres Zwischenstück 76 aufgesteckt. Im Anschluß daran wird zwischen dem Gestellbein 12 und dem Gestellbein 16 eine horizontal verlaufende Traverse 88 angebracht. Die Traverse 88 weist hierzu endseitig Ringlaschen 90 und 92 auf. Die Ringlaschen 90 und 92 haben hierbei eine vertikale Höhenerstreckung, welche dem halben Durchmesser der Traverse 88 entspricht. Weiterhin sind die Ringlaschen 90 und 92 ober- oder unterhalb der Mittellängsebene der Traverse 88 angeordnet. Der Grund hierfür wird später noch erläutert werden.
Die Traverse 88 wird mit ihren Ringlaschen 90 und 92 auf die Stützprofile 38 und 40 aufgeschoben, so daß die Unterseiten der Ringlaschen 90 und 92 auf dem Flansch 82 des Zwischenstückes 76 aufsitzen. Auf die Ringlasche 90 und 92 werden dann wieder Zwischenstücke 76 aufgesteckt und die Höhendifferenz, die dadurch hervorgerufen wird, daß die Ringlaschen 90 und 92 nur halb so hoch sind, wie die Traverse 88 dick ist, wird von einem Zwischenring 94 ausgeglichen. Auf den Zwischenring 94 wird dann wieder ein Zwischenstück 76 aufgesteckt und auf dieses Zwischenstück 76 wird dann das Verlängerungsrohr 7 0 gemäß den Fig. 1 und 2 aufgesteckt. Auf das obere freie Ende des Verlängerungsrohres 70 wird dann wieder ein Zwischenstück 76 aufgesteckt,
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sowie eine weitere Traverse 96 bzw. deren Ringlaschen 98 und 100. Es folgt wieder ein Zwischenstück 76 sowie ein Zwischenring 94 und ein abschließendes Zwischenstück 76. Im Anschluß daran wird die Klappe 62 gemäß Fig. 4 auf den vorstehenden Gewindeabschnitt der Gewindestange 52 aufgeschraubt derart, daß ein Flansch 102 der Kappe 62 auf dem Zwischenstück 76 aufsitzt und im Zuge der Aufschraubbewegung 62 die auf dem Stützprofil 40 "aufgefädelte" Abfolge von Zwischenrohr 84, Ringlaschen 92 und 100, Verlangerungsrohr 70, Zwischenringen 94 und Zwischenstücken 76 axial zusammengespannt wird. Insbesondere die obere Traverse 96 kann hierdurch nicht mehr ohne weiteres vertikal nach oben ausweichen oder abgehoben werden.
Zur Einbringung des plattenförmigen Bauteiles 74 (und 72) zwischen die Verlangerungs rohre 68 und 70 und die Traversen 88 und 96 wird vor dem Aufsetzen der oberen Traverse 96 die Platte 74 von oben her in den U-förmigen Rahmen gebildet von den Verlängerungsrohren 68 und 70 und der Traverse 88 - eingeschoben. Das plattenförmige Bauteil 72 bzw. 74 weist hierzu gemäß Fig. 11 eine umfangsseitig umlaufende Keilnut 104 auf. Durch diese Keilnut 104 ist das plattenförmige Bauteil 74 (72) zwischen den rohrförmigen Verlängerungsrohren 68 und 70 und den rohrförmigen Traversen 88 und 96 selbstzentrierend und unverlierbar gehalten.
Die plattenförmigen Bauteile 72 und 74 erfüllen Funktionen als Schall- und/oder Sichtschutz, als Pinwand oder dergleichen.
Soll etwa gemäß den Fig. 1 und 2 die gesamte Rückwand des Tischuntergestells 4 ebenfalls blickdicht gemacht werden, wird ein weiteres plattenförmiges Bauteil 106 eingesetzt. Dieses plattenförmige Bauteil 106 legt sich links und rechts an den Gestellbeinen 12 und 16 und oben an der Unterseite der Traverse 80 an. Das plattenförmige Bauteil 106 weist hierzu wieder die umlaufende Keilnut 104 auf. Ei-
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ne zusätzliche Befestigung bzw. Abstützung erfährt das plattenförmige Bauteil 106 durch die Platte 36 am unteren Ende der Gestellbeine 12 und 16, sowie durch am oberen Endbereich der Gestellbeine 12 und 16 vorstehende Laschen 108. Die Platten 36 und die Laschen 108 erlauben eine zusätzliche Verschraubung des plattenförmigen Bauteiles 106. Figur 8 zeigt einen Schnitt durch die Verschraubung im Bereich der Lasche 108. Die Lasche 108 wird von außen her unsichtbar in die Keilnut 104 eingeführt und mit einer Schraube an dem plattenförmigen Bauteil festgelegt.
Wie sich unmittelbar aus den Fig. 1 bis 3 ergibt, ist das erfindungsgemäße Möbelsystem 2 ausgehend von dem Tischuntergestell 4 sowohl vertikal als auch horizontal beliebig erweiterbar. Abhängig davon, wie extensiv die vertikale Erweiterung ist, werden die Stützprofile 38 und 40 entsprechend weit aus den Gestellbeinen 12 und 16 herausgezogen und dann mittels des Klemmkonus 58 in der gewünschten Höhenlage festgelegt. Auf diese Stützprofile 38 und 40 können dann beliebige Verlängerungsrohre 68 und 70 - mit oder ohne Zwischenschaltung von Zwischenrohren 84 - aufgeschoben werden. Ist die in vertikaler Richtung erfolgende Vergrößerung derart extensiv, daß die in den Gestellbeinen 12 und 16 zur Verfügung stellbare axiale Erstreckung der Stützprofile 38 und 40 nicht mehr ausreicht, können die Stützprofile 38 und 40 vollständig aus den Gestellbeinen 12 und 16 herausgezogen werden und durch solche mit längerer axialer Erstreckung ersetzt werden. Alternativ hierzu ist es in einer weniger komfortablen und aufwendigen, dafür aber gegebenenfalls preiswerteren Ausgestaltungsform möglich, auf den Klemmechanismus für die Stützprofile 38 und 40 zu verzichten und diese in mehreren gerasterten Längenmaßen zur Verfügung zu stellen, wobei dann die Stützprofile einfach in die entsprechenden Gestellbeine gesteckt werden und entsprechend ihrer axialen Erstreckung um bestimmte Teillängen noch vom oberen Ende der Gestellbeine 12 und 16 vorstehen. Zur Lastaufnahme sind hierzu in den Gestellbeinen 12 und 16
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in deren unteren Bereichen Vorsprünge oder Scheiben eingeschweißt, auf welchen dann die unteren Enden der Stützprofile aufsitzen. Hierdurch wird auch eine zuverlässige und reproduzierbar genaue Einstecktiefe der unterschiedlich langen Stützprofile in die Gestellbeine sichergestellt.
Wie beispielsweise in den Fig. 1 und 2 am dortigen rechten Bildrand erkennbar ist, muß die Erweiterung in vertikaler Richtung nicht über die gesamte horizontale Er-Streckung des Möbelsystems 2 gleich hoch bleiben. So bildet beispielsweise die rechts der Traverse 88 liegende Traverse 110 den oberen Abschluß, das heißt es ist kein oberes plattenförmiges Bauteil etwa gemäß den Bauteilen 72 und 74 vorgesehen. Zum Anschluß der weiteren Traverse 110 an dem Verbindungsknoten zwischen dem Zwischenrohr 84, der Ringlasche 92, der Traverse 88 und dem Verlängerungsrohr 70 wird der Zwischenring 94 herausgenommen. Die Traverse 110 wird gegenüber der Traverse 88 um 180° um ihre Längsachse gedreht, so daß die Ringlasche 90 der Traverse 110 oberhalb der Längsmittelebene der Traverse 110 zu liegen kommt. Die Ringlasche 90 der Traverse 110 übernimmt somit nun die Funktion des bisher dort vorhandenen Zwischenringes 94, so daß das Rastermaß erhalten bleibt.
Da sämtliche am Aufbau des Möbelsystems 2 maßgeblich beteiligten Bauelemente rohrförmig sind, ist nicht nur eine geradlinige Verkettung oder Verlängerung etwa gemäß den Fig. 1 bis 3 möglich, sondern auch winkelförmige Verbindungen. Hierzu werden die Traversen um einen gewünschten Winkelbetrag um die Stützprofile herum gedreht, d.h., die Ringlaschen 90 und 92 dienen als Drehgelenke für die Traversen, so daß sich auch anspruchsvollere Arbeitsplatzgestaltungen mit dem Möbelsystem 2 realisieren lassen, wie nachfolgend noch unter Bezug auf die Fig. 12 und 13 erläutert werden wird. Bei derartigen Drehbewegungen schwenken auch die plattenförmigen Bauteile 72, und/oder 74 und/oder 106 um die jeweils benachbarten Gestellbeine oder Verlange-
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rungsrohre, wobei die Anlage zwischen den Gestellbeinen bzw. Verlangerungsrohren und den Keilnuten erhalten bleibt.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung des Systems von Fig. 1 insofern, als anstelle der plattenförmigen Bauteile 72 und 74 ein Rahmenbauteil 112 und ein kastenförmiges Bauteil 114 vorgesehen sind. Der übrige Aufbau entspricht demjenigen
von Fig. 1.
Das Rahmenbauteil 112 dient zur Aufnahme einer transparenten oder transluzenten Scheibe, um beispielsweise eine für den jeweiligen Arbeitsplatz notwendige Sichtverbindung nicht zu unterbrechen, oder aber um zwar die Lichtverhältnisse zu verbessern, und dennoch einen Sichtschutz zu haben. Das kastenförmige Bauteil 114 kann beispielsweise in Form eines Regalschränkchens, einer Mehrfachablage oder dergleichen ausgebildet sein. Zur sicheren und kippfreien Befestigung des kastenförmigen Bauteiles 114 an den entsprechenden Verlängerungsrohren und Transversen weisen die Traversen in einer horizontalen Ebene liegende Bohrungen (nicht dargestellt) auf. An diesen Bohrungen lassen sich dann horizontal verlaufende Ausleger ein- oder beidseitig der Traverse befestigen. Ein Beispiel eines derartigen Auslegers ist in Fig. 10 gezeigt. Der Ausleger 116 weist einen Auslegerarm 118 und einen Befestigungsarm 120 auf. Der Befestigungsarm 120 weist eine konkave Oberfläche entsprechend dem Außenradius der Traversen auf und ist über eine Bohrung 122 mit einer der Bohrungen in der Traverse verbindbar. Der Auslegerarm 118 weist seinerseits eine Mehrzahl von Bohrungen auf, mit welchen beispielsweise das kastenförmige Bauteil 114 von unten und/oder von oben her mit dem Ausleger 116 verschraubbar ist. Zur Verschraubung von oben her wird der Ausleger 116 aus der Position von Fig. 10 heraus um 180° gedreht, so daß der Schenkel des Befestigungsarmes 120 nach oben weist und die Schrauben den Auslegerarm 118 wieder in der korrekten Richtung, aber nun von oben her durchsetzen können.
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Wie bereits erwähnt, können die Ausleger 116 ein- und/oder beidseitig der jeweiligen Traverse angeschraubt werden, abhängig davon, wie groß die abzustützende Fläche bzw. wie hoch die aufzunehmenden Momente sind. Die Ausleger 116 können auch dazu verwendet werden, an den der Tischplatte unmittelbar benachbarten Traversen 88 Ablagefächer oder auch durchgehende Ablagebretter anzubringen.
Wie sich aus der bisherigen Darstellung des erfindungsgemäßen Möbelsystems 2 ergibt, läßt sich mit dem Möbelsystem 2 auf äußerst flexible und variantenreiche und dennoch konstruktiv einfache Art und Weise ein Erweiterung oder Verkettung sowohl in vertikaler als in horizontaler Richtung realisieren. Insbesondere die Möglichkeit, zwischen die Gestellbeine 12 und 16 bzw. die Verlängerungsrohre 68 und 7 0 nach Belieben platten- oder kastenförmige Bauteile oder dergleichen einzusetzen, eröffnet ein weites Variationsfeld. Erfindungswesentlich ist hierbei jedoch, daß die beiden hinteren Gestellbeine 12 und 16 in den beiden hinteren Eckbereichen der Tischplatte derart angeordnet sind, daß die Tischplatte mit ihrer Hinterkante vor dem zwischen den beiden Gestellbeinen 12 und 16 liegenden Zwischenraum endet. Dieser Sachverhalt ist in den Fig. 6 und 7 nochmals näher dargestellt.
Fig. 7 zeigt eine schematisch vereinfachte Seitenansicht einer Tischplatte 124 bzw. 126, deren Hinterkante 128 vor dem zwischen den beiden Gestellbeinen 12 und 16 liegenden Zwischenraum 130 (Fig. 6) endet. Ein Abstand D zwischen der Kante 128 und dem Zwischraum 130 beträgt wenigstens 2,5 cm. Durch diesen Abstand D ist es zunächst möglich, von einem unterhalb der Tischplatte 124 bzw. 126 verlaufenden Kabelkanal (nicht dargestellt) eines oder mehrere Kabel 132 direkt zur Oberseite der Tischplatte zu führen. Weiterhin wird hierdurch die vertikale Höhenverstellung der Tischplatte (in Fig. 7 durch den Doppelpfeil angedeutet) nicht
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behindert. Eine derartige vertikale Verstellinöglichkeit von Tischplatten ist bei modernen Möbelsystemen, insbesondere bei Büromöbelsystemen unabdingbar. Schließlich wird durch diesen Abstand D sichergestellt, daß keine Teile der Tischplatte selbst, hieran bleibend oder entfernbar angebrachte Zusatzteile oder Teile des Kabelkanals oder des Tischuntergestells 4 in den Zwischenraum 130 ragen und die dortigen Auf- und Nachrustmoglichkexten behindern, einschränken oder unmöglich machen.
Wie weiterhin aus Fig. 6 hervorgeht, welche schematisch vereinfacht eine Draufsicht von oben auf zwei in Längsrichtung miteinander verkettete Tische bzw. Tischplatten 124 und 126 zeigt, sind die beiden Gestellbeine 12 und 16 in den beiden hinteren Eckbereichen der Tischplatte 124 bzw. 126 derart angeordnet, daß ihre Längsmittelachsen zumindest annähernd mit den seitlichen Stirnkanten 134 und 136 der Tischplatte 124 (und analog der Tischplatte 126) fluchten. Der Grund hierfür ist, daß dann bei einer in Fig. 6 gezeigten Verkettung in Längsrichtung von zwei oder mehreren Tischuntergestellen nicht zwei Gestellbeine einander angrenzender Tischuntergestelle nebeneinander zu liegen kommen. Es werden anstelle hiervon Gestellteile verwendet, welche entgegen der Darstellung in den Fig. 1 bis 3 nicht nur einseitig vorspringende Befestigungsmittel für die Zarge 22 aufweisen, sondern beidseitig vorspringende Befestigungsmittel. Hierdurch wird das Rastermaß nicht gestört und eine stabile Verkettung der einzelnen Tischuntergestelle 4 untereinander ist sichergestellt. Es sind auch dann keine doppelt, d.h. parallel zueinander verlaufende Verlängerunsrohre 68 und 70 vorhanden, welche ggfs. im oberen Endbereich aus Stabilitätsgründen untereinander verbunden werden müßten.
Die Fig. 12 und 13 zeigen schematisch vereinfachte Draufsichten auf mit dem erfindungsgemäßen Möbelsystem 2 aufgebaute Arbeitsplätze. Fig. 12 zeigt eine U-Kombination
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bestehend aus einem langen Tisch 138, einem kurzen Tisch 140, einem EDV-Arbeitstisch 142 mit abgewinkelter Platte, zwei Eckplatten 144, einem Beistellschränkchen 146 und einem Schreibpult 148. Weiterhin erkenntlich sind die oberen Traversen 96, welchen den oberen Abschluß der vertikalen Erweiterung bilden. Die Traversen 96 bilden darüber hinaus im Anschluß an den EDV-Tisch 142 eine obere Begrenzung einer Stellwand 150, wobei diese Stellwand 150 etwa so wie in den Fig. 1 und 2 am linken Bildrand veranschaulicht aufgebaut sein kann, also aus einem unteren plattenförmigen Bauteil 106 und einem oberen plattenförmigen Bauteil 72 jeweils in zweifacher Ausfertigung durch ein durchgehendes Verlängerungsrohr miteinander verbunden. Die Trennwand 150 ist in den Verbindungspunkten der einzelnen plattenförmigen Bauteile 72 bzw. 106 untereinander schwenkbar und kann beliebige Stellungen einnehmen.
Ähnlich verhält es sich bei dem Arbeitsplatz gemäß Fig. 13, der wieder aus einem langen Tisch 138 und einem kurzen Tisch 140, verbunden durch eine Eckplatte 144 aufgebaut ist. An dem langen Tisch 138 schließt sich ein Besprechungstisch 152 an, wobei der Raum um den Besprechungstisch wieder von einer Trennwand 150 abgeschottet werden kann. Im Bereich des Ecktisches 144 ist auf der oberen Traverse 96 noch eine Aktenablage 154 angeordnet. Weiterhin ist im Bereich des kurzen Tisches 140 oberhalb der dortigen oberen Traverse 96 ein Stehpult 148 oder dergleichen angeordnet. Das Stehpult 148 ist hierbei drehbar an dem dortigen Verlängerungsrohr angeschlagen.
Wie sich aus dem bisher gesagten und den exemplarisch zu verstehenden Figuren der Zeichnung entnehmen läßt, steht bei dem erfindungsgemäßen Möbelsystem 2 der Arbeitstisch, also das Tischuntergestell 4 mit der Tischplatte hierauf bzw. eine Mehrzahl von Tischuntergestellen mit den Tischplatten hierauf im Mittelpunkt der Planung und bildet praktisch die "Keimzelle" für zusätzliche horizontale und ver-
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tikale Erweiterungen abhängig von den Arbeitsgegebenheiten, den vorhandenen Arbeitshilfsmitteln und Geräten, den individuellen oder ergonomisch notwendigen Abschirmungen oder dergleichen. Die wesentlichen Komponenten, also die Gestellbeine, die Stützprofile und die Verlängerungsrohre sind bevorzugt als Rundrohre ausgebildet. Rundrohre lassen sich entsprechend leicht verformen im Gegensatz zu eckigen Rohren mit der vorausbestimmten Anschlußrichtung. Die dem Rundrohr eigene Dynamik von Beweglichkeit und Mittelpunktlage erlaubt eine Konstruktionsform des Tischgestells sowohl als tragendes Gerüst für den Arbeitstisch aber auch mit der Möglichkeit, die hinteren Gestellbeine so auszubilden, daß sie als Funktionsteil des Tischuntergestells dienen, also die Tischplatte tragen, und gleichzeitig für weitere Funktionen, insbesondere für die horizontale und vertikale Verkettung und/oder Erweiterung genutzt werden können. Das Prinzip von eigenständiger Existenz von Tisch und hierzu gehöriger Trennwand ist bei dem erfindungsgemäßen Möbelsystem aufgehoben. Es ist somit mit dem erfindungsgemäßen Möbelsystem möglich, die vorhandene Stellfläche flexibel, aufgabenbezogen oder auch dezentral zu nutzen. Ausgangspunkt ist jeweils der die Kernzelle des Arbeitsplatz bildende Tisch und um diesen Tisch herum oder ausgehend von diesem Tisch erfolgt dann die optimale oder im Laufe der Zeit problemlos optimierbare Erweiterung entsprechend den individuellen Wünschen und/oder den Arbeitsanforderungen.
Der Stell- oder Trennwand 150 kommt jedoch auch unabhängig von der Verwendung eines Tisches eigene Bedeutung bei. Eine solche Trennwand 150 kann ihrerseits als Grundbauteil oder Kernzelle des Möbelsystems dienen und in ihrer einfachsten Ausgestaltung die geschilderten Vorteile im Zusammenhang mit der Verwendung vertikaler Stützen und dazwischen angeordneter horizontaler Traversen nutzen, zwischen denen entsprechende plattenförmige Bauteile 72, 74, 106 (Paneele oder dergleichen) insbesondere mittels der Keilnut 104 sowie ggfs. bis mittels der Laschen 108 gehalten sind.
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Auch hier ergibt sich im Sinne vertikaler und insbesondere horizontaler Verkettung an den zwei benachbarten Wandelementen gemeinsamen Stützen eine hohe Flexibilität des Einsatzes, wobei problemlos den Tisch ersetzende, konventionelle untere Standhilfen für solche Stellwände 150 vorgesehen sein können, deren Wandelemente nicht in einem solchen Winkel zueinander angeordnet sind, daß sich hieraus bereits die entsprechende Standsicherheit ergibt. Auch ausgehend von der Stellwand 150 etwa gemäß den Fig. 12 und 13 kann sodann ein weiterer Ausbau des dadurch zunächst gebildeten Möbelsystems erreicht werden, wie dies weiter oben näher erläutert ist, um letztendlich ggfs. zu denselben Möbelsystemausbildungen zu kommen, wie sie in Fig. 12 und 13 beispielhaft veranschaulicht sind. Alle weiter oben getroffenen Feststellungen im Zusammenhang mit dem vom Tisch als Kernzelle ausgehenden Möbelsystem gelten genauso oder analog, wobei die Flexibilität der horizontalen Verkettung über die an einer gemeinsamen randseitigen Stütze gelagerten Traversen benachbarter Wandelemente durch die geschilderte Ausbildung mit halbhohen Ringlaschen sowie die Verwendung von Rundrohren für die Stützen unterstützt wird. Aus Sicht der Stellwand als Grundbauteil erscheint dann der Tisch mit dem Tischuntergestell 4, wie es beispielsweise in Fig. 1 und 2 veranschaulicht ist, als lediglich ein weiterhin mögliches Bauteil zur Ergänzung des Möbe1systems, ohne die zentrale Hervorhebung wie im Falle eines Ausgehens vom Tisch als Grundbauteil. Sollen also primär die Vorteile einer in der geschilderten Weise aufgebauten Stellwand erzielt werden, so kann ggfs. auf die Verwendung eines Tisches in diesem Möbelsystem auch verzichtet werden.
Das erfindungsgemäße Möbelsystem baut auf wenigen Grundkomponenten auf, welche bevorzugt gerastert zur Verfügung stehen, so daß trotz der großen Flexibilität und Individualität ein geordnetes Gesamtbild eines mit dem Möbelsystem eingerichteten Büros entsteht, was insbesondere sol-
. Saite «27. w
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chen Firmen entgegenkommt, welche großen Wert auf CI (Corporate Identity) legen.

Claims (1)

  1. Schutzansprüche
    1. Möbelsystem, insbesondere für Büro-, Schreib- oder Arbeitszwecke, mit mindestens einem Tisch, welcher aufweist:
    eine Tischplatte (124; 126); und
    ein die Tischplatte (124; 126) tragendes Tischuntergestell (4) mit einer Mehrzahl von senkrecht zur Tischplatte (124; 126) verlaufenden Gestellbeinen (10, 12, 14, 16),
    von denen wenigstens zwei (12, 16) in den beiden hinteren Eckbereichen der Tischplatte (124; 126) derart angeordnet sind, daß die Tischplatte (124; 126) mit ihrer Hinterkante (128) vor dem zwischen den beiden Gestellbeinen (12, 16) liegenden Zwischenraum (130) endet; und wobei
    die beiden Gestellbeine (12, 16) Profile sind zur Aufnahme von vertikalen Stützprofilen (38, 40), die an Stützflächen gegenüber dem jeweiligen Gestellbein (12, 16) abgestützt sind.
    2. Möbelsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gestellbeine (12, 16) in den beiden hinteren Eckbereichen der Tischplatte (124; 126) derart angeordnet sind, daß ihre Längsmittelachsen zumindest annähernd mit den seitlichen Stirnkanten (134, 136) der Tischplatte (124; 126) fluchten.
    3. Möbelsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß vertikale Stützprofile (38, 40) unterschiedlicher Länge vorgesehen sind, die an oder in den Gestellbeinen (12, 16) derart aufnehmbar sind, daß jeweils eine Teillänge des Stützprofiles (38, 40) vom oberen Ende des Gestellbeines (12, 16) vertikal unterschiedlich weit vorragt.
    4. Möbelsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Stützprofile (38, 40) an oder
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    in den Gestellbeinen (12, 16) derart vertikal verschiebbar sind, daß unterschiedliche Teillängen des Stützprofiles (38, 40) vom oberen Ende des Gestellbeines (12, 16) vertikal vorragen.
    5
    5. Möbelsystein nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (12, 16, 38, 40) als Hohlprofile ausgebildet sind, so daß auf die vorragende Teillänge jedes Stützprofiles (38, 40) wenigstens ein Verlängerungsrohr (68, 70, 84, 94) aufschiebbar ist.
    6. Möbelsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsrohr (68, 70, 84, 94) gleichen Außen- und Innenquerschnitt wie das Gestellbein (12, 16) hat.
    7. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Stützprofile (38, 40) jeweils mit einem Klemmmechanismus versehen sind, um sie in unterschiedlichen Höhenlagen in den Gestellbeinen (12, 16) festzulegen.
    8. Möbelsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmmechanismus aus einem am unteren Ende
    (50) des vertikalen Stützprofiles (38, 40) angeordneten Konus (58) besteht, der über eine Gewindestange (52) im Stützprofilinneren, welche vom oberen Ende (42) des Stützprofiles (38, 40) her betätigbar ist, derart verstellbar ist, daß das untere Ende (50) des Stützprofiles selektiv aufweitbar ist.
    9. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den aufeinander zu weisenden Rändern der Gestellbeine (12, 16) und Verlängerungsrohre (68, 70, 76, 84) Zwischenstücke (76) angeordnet sind.
    [File:ANM\GU0189A1.doc] Ansprüche, 29.09.94 WAIBEL1 Walter
    Dingolfing
    10. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gestellbeine (12, 16) und die Verlängerungsrohre (68, 70, 76, 84), sowie die hierin geführten vertikalen Stützprofile (38, 40) Rundrohre sind.
    11. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten Gestellbeinen (12, 16) und/oder Verlängerungsrohren (68, 70, 76, 84) horizontal verlaufende Traversen (88, 96, 110) anordenbar
    10 sind.
    12. Möbelsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der Traversen (88, 96, 110) mittels Ringlaschen (90, 92, 98, 100) erfolgt, welche endseitig an den Traversen (88, 96, 110) befestigt sind und von den vertikalen Stützprofilen (38, 40) durchsetzt werden.
    13. Möbelsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Höhenerstreckung der Ringlaschen (90, 92, 98, 100) dem halben Durchmesser der Traversen (88, 96, 110) entspricht und daß jede Ringlasche (90, 92, 98, 100) ober- oder unterhalb der Mittellängsebene der Traverse (88, 96, 110) angeordnet ist.
    14. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Traversen (88, 96, 110) in einer horizontalen Ebene liegende Bohrungen aufweisen.
    15. Möbelsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an den Bohrungen horizontal verlaufende Ausleger
    (116) ein- und/oder beidseitig der Traverse (88, 96, 110) befestigbar sind.
    16. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Traversen (88, 96,
    110) und den Gestellbeinen (12, 16) und/oder Verlängerungs-
    .Soiie-.S-..
    [File:ANM\GU0189A1.doc] Ansprüche, 29.09.94 WAIBEL1 Walter
    Dingolfing
    rohren (68, 70, 76, 84) begrenzte Fläche von einem plattenförmigen Bauteil (72, 74, 106) ausfüllbar ist.
    17. Möbelsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Bauteil (72, 74,. 106) von den Traversen (88, 96, 110) und den Gestellbeinen (12, 16) und/oder Verlangerungsrohren (68, 70, 76, 84) randseitig
    gehalten ist.
    18. Möbelsystem nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Bauteil (72, 74, 106) randseitig umlaufend eine Keilnut (104) aufweist.
    19. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Verlängerungsrohren (68, 70, 76, 84) und den Traversen (88, 96, 110) begrenzte Fläche von einem kastenförmigen Bauteil (114) ausfüllbar
    ist.
    20. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die obere freie Endöffnung des Gestellbeines (12, 16) und/oder des Verlängerungsrohres (68, 70, 76, 84) von einer Kappe (62) verschließbar ist.
    22. Möbelsystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (62) in die obere freie Endöffnung einschraubbar ist.
    23. Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Gestellbein (12, 16) und/oder wenigstens ein Verlängerungsrohr (68, 70, 76, 84) zumindest einen radial vorstehenden Ausleger (86) aufweist.
    24. Möbelsystem, insbesondere für Büro- oder Arbeitszwecke, mit mindestens einer Stellwand (150), welche aufweist:
    [File:ANM\GU0189A1.doc] Ansprüche, 29.09.94 WAIBEL, Walter
    Dingolfing
    Wandelemente, ihrerseits aufweisend vertikale Stützen (12, 16; 84; 68, 70, 76, 84) und horizontale Traversen (88, 96, 110), zwischen denen plattenförmxge Bauteile (72, 74, 106) angeordnet und randseitig gehalten sind, wobei die vertikalen Stützen (12, 16; 68, 70, 76, 84) zwei benachbarten Wandelementen zugleich angehören.
    25. Möbelsystem nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch die kennzeichnenden Merkmale wenigstens eines der Ansprüche 3 bis 23.
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