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DE9410989U1 - Vorrichtung zur Einbruchsicherung an einer Tür - Google Patents

Vorrichtung zur Einbruchsicherung an einer Tür

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DE9410989U1
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DE9410989U
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WOCKELMANN GUENTHER
WUTTKE LOTHAR GEORG
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WOCKELMANN GUENTHER
WUTTKE LOTHAR GEORG
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B15/00Identifying, scaring or incapacitating burglars, thieves or intruders, e.g. by explosives
    • G08B15/02Identifying, scaring or incapacitating burglars, thieves or intruders, e.g. by explosives with smoke, gas, or coloured or odorous powder or liquid

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

"Vorrichtung zur Einbruchsicheruncr an einer Tür"
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einbruchsicherung an einer Tür mit einem ersten, an der Türrückseite befestigten Halterungselement und einem zweiten, an dem zugeordneten Türrahmenpfosten befestigten Halterungselement, wobei an einem Halterungselement ein kettenförmiges Verschlußteil befestigt ist, welches bei geschlossener Tür mit dem anderen Halterungselement verbindbar ist, wobei in das zweite Halterungselement ein Fluidreservoir mit einer Fluidfördereinrichtung zur Ausbringung des Fluids in den Raum vor der Türvorderseite integriert ist, wobei die Fluidfördereinrichtung mit dem kettenförmigen Verschlußteil verbunden und durch Zug auf das kettenförmige Verschlußteil auslösbar ist.
Eine solche Vorrichtung ist aus FR 26 31 479 Al bekannt. Mit einer solchen Vorrichtung läßt sich ein wirksamer Einbruchschutz erreichen, da ein potentieller Einbrecher durch Öffnen der Tür die Vorrichtung auslöst und zwangsläufig mit dem Fluid besprüht wird, was je nach Eigenschaften des Fluides zur Abschreckung oder zeitweisen Ausschaltung des Einbrechers führen kann. Diese Vorrichtung ist erkennbar unabhängig von der Wachsamkeit von Wohnungsnachbarn oder Hausnachbarn, da auf den Einbrecher unmittelbar eingewirkt
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wird. Allerdings ist von Nachteil, daß sofort ein physische Beeinträchtigung des die Tür Öffnenden erfolgt, was insbesondere dann unerwünscht ist, wenn eine an sich berechtigte Person versehentlich die Tür ohne Entriegelung der Einbruchsicherung öffnet. Ähnliche Lösungen sind aus FR 25 33 725 Al, DE 88 04 829 Ul und DE 24 42 548 B2 bekannt .
Es ist auch schon bekannt geworden, an Stelle eines durch das kettenförmige Verschlußteil auslösbaren Fluidreservoirs ein Halterungselement an der Tür oder am Türrahmen mit einer Alarmsignaleinrichtung auszurüsten, mit dem das eine Ende der Verschlußkette verbunden ist. Wird gewaltsam eine mit einer solchen Vorrichtung ausgestatteten Tür geöffnet, so wird auf die Verschlußkette eine Zugbelastung ausgelöst, welche den Alarm der Alarmsignaleinrichtung auslöst. Eine solche Einbruchsicherung ist aber nur dann wirkungsvoll, wenn dieser Alarm wahrgenommen wird, was jedoch häufig nicht der Fall ist, insbesondere bei Einfamilienhäusern oder auch größeren, häufig anonymen Wohneinheiten.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Lösung zu schaffen, mit der ein wesentlich besserer Einbruchschutz an Türen erreicht werden kann.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Fluidffördereinrichtung über ein durch Aufbringung einer vorgegebenen Kraft lösbares Sperrelement mit dem kettenförmigen Verschlußteil verbunden ist, und daß in das erste Halterungselement eine Alarmsignaleinrichtung integriert ist, welche unmittelbar mit dem kettenförmigen Verschlußteil verbunden und durch Zug auf das kettenförmige Verschlußteil auslösbar ist.
Mit einer solchen Vorrichtung wird ein wirksamer Einbruchsschutz erreicht, der zusätzlich weitgehend unempfindlich gegen Fehlbedienungen ist, d.h. an sich berechtigte Personen werden durch die Einbruchsicherung nicht beeinträchtigt. Durch das Öffnen der Tür wird nämlich zunächst der Alarm ausgelöst, wodurch einige Einbrecher bereits abgeschreckt werden bzw. berechtigte Benutzer daran erinnert werden, daß zunächst die Vorrichtung zu entriegeln ist, bevor die Tür weiter geöffnet werden kann. Erst nach einer weiteren Öffnung der Tür und damit Aufbringung einer größeren Zugkraft auf das kettenförmige Verschlußteil wird das Sperrelement entriegelt bzw. zerstört und dann das Fluidreservoir ausgelöst, d.h. der Einbrecher wird erst dann physisch beeinträchtigt.
Vorzugsweise ist das Fluidreservoir als Rauch-, Nebel- und/ oder Reizgaspatrone ausgebildet, wobei herkömmliche, auf dem Markt befindliche Patronen Verwendung finden können.
Dazu ist in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehen, daß die Patrone mit einem Sprühkopf versehen ist, welcher über einen schwenkbaren Betätigungshebel aktivierbar ist, wobei der Betätigungshebel über das Sperrelement mit dem kettenförmigen Verschlußteil verbunden ist. Es kann dann beispielsweise eine auf dem Markt erhältliche, gängige Reizgassprühflasche verwendet werden, deren Sprühkopf über den Betätigungshebel durch das beim Aufbrechen der Tür unter Zug stehende kettenförmige Verschlußteil ausgelöst wird.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Patrone in ein am Türrahmen befestigtes Gehäuse integriert ist, an welchem der Betätigungshebel angelenkt ist, wobei das Gehäuse im Bereich des Sprühkopfes eine Austrittsöffnung aufweist. In Anpassung an übliche Reizgaspatronen oder dgl. ist ein solches Gehäuse relativ klein und benötigt somit im Bereich des Türrahmens nur relativ wenig Platz, so daß es kaum stört.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt in:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf das am Türrahmen befestigte Vorrichtungsteil, teilweise im Schnitt,
Fig. 3 das Gehäuse des Vorrichtungsteils nach Fig. 2 mit eingesetzter Reizgaspatrone im Schnitt,
Fig. 4 in Draufsicht die Anordnung des Vorrichtungsteils nach Fig. 2 an einem Türrahmen,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Gehäuse nach Fig. 3,
Fig. 6 in vereinfachter Darstellung eine mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattete Tür in teilweise geöffneter Stellung und in
Fig. 7 in derselben Darstellung wie in Fig. 6 die Tür in weiter geöffneter Stellung mit ausgelöster Reizgaspatrone .
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Einbruchsicherung an einer Tür 1 eignet sich grundsätzlich zur Sicherung von Türen oder anderen durch Verschwenkung bzw. Verschiebung gegenüber einem Rahmen offenbaren Verschlußelementen, wobei
ein Einsatz bevorzugt jedoch für Wohnungs- und/oder Haustüren vorgesehen ist. Eine solche Tür 1 ist in üblicher Weise schwenkbar in einem Türrahmen angeordnet, wobei der Türrahmenpfosten, an den die Tür 1 schwenkbar angelenkt ist, mit 2 bezeichnet ist und der andere Türrahmenpfosten mit 3, in welche die Tür 1 in verschlossenem Zustand einrastet. Beim Öffnen und Schließen ist die Tür 1 in üblicher Weise auf der vorderen Türseite, d.h. der Türaußenseite 4 mit einem Türknauf 5 und auf der innenseitigen Türrückseite 6 mit einem Türgriff 7 versehen.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Einbruchsicherung einer solchen Tür weist nun zunächst ein erstes Halterungselement 8 auf, welches an der Türrückseite 6 befestigt ist. Dieses erste Halterungselement 8 ist mit einer nutförmigen Aufnahme 9 versehen, in welche lösbar das Ende eines kettenförmigen Verschlußteils 10 einführbar ist. Vorzugsweise ist in das erste Halterungselement 8 eine an sich bekannte Alarmsignaleinrichtung integriert, welche ausgelöst wird, wenn auf das kettenförmige Verschlußteil Zug ausgeübt wird und sich dann das Ende des kettenförmigen Verschlußteils am als Anschlag dienenden Ende der Aufnahme 9 befindet.
Die Vorrichtung weist darüber hinaus am Türrahmenpfosten 3 innenseitig ein allgemein mit 11 bezeichnetes zweites Halterungselement für das kettenförmige Verschlußteil 10 auf.
Dabei ist das kettenförmige Verschlußteil 10 über einen von außen mittels eines Schlosses in bekannter Weise entriegelbaren Zapfen 20 endseitig fest an einem Betätigungshebel 12 angeordnet, welcher an einem am Türrahmenpfosten 3 befestigten Gehäuse 13 des zweiten Halterungselementes 11 schwenkbar angeordnet ist, wie am besten aus Fig. 2 hervorgeht, wobei die Schwenkachse mit 14 bezeichnet ist.
In Ruheposition ist der schwenkbare Betätigungshebel 12 im wesentlichen vertikal, parallel zum Türrahmenpfosten 3 angeordnet und im Bereich der Befestigung des kettenförmigen Verschlußteils 10 mittels eines Sperrelementes 15, das vorzugsweise als in einer Seitenwand des Gehäuses 13 angeordnete Spreizniete als Sicherungsstift ausgebildet ist, am Türrahmenpfosten 3 befestigt. Dieses Sperrelement 15 ist so dimensioniert, daß bei Zug auf das kettenförmige Verschlußteil 10 beim Öffnen der Tür 1 zunächst der Betätigungshebel 12 festgehalten wird und nur nach Überwindung einer vorgebbaren Kraft abbricht und dann den Betätigungshebel 12 freigibt, d.h. erst dann, wenn die Tür 12 ausreichend weit gewaltsam geöffnet wird.
Innerhalb des Gehäuses 13 ist ein vorzugsweise als Patrone 16 ausgebildetes Fluidreservoir angeordnet, welches an der Oberseite mit einem Sprühkopf 17 versehen ist, der durch Druck von oben auf den Sprühkopf 17 betätigbar ist, d.h.
durch den Sprühkopf 17 tritt Fluid aus der Patrone 16 aus, wenn von oben auf den Sprühkopf 17 gedrückt wird, wie dies bei bekannten Sprühflaschen üblich ist. Dabei ist der schwenkbare Betätigungshebel 12 so ausgestaltet, daß er ein oberes hakenförmig umgebogenes Betätigungsende 12a aufweist, derart, daß dieses bei Verschwenkung desselben (ausgelenkte Position in Fig. 2) von oben auf den Sprühkopf 17 drückt und somit Produkt aus der Patrone 16 abgegeben wird.
Im Austrittsbereich des Sprühkopfes 17 ist im Gehäuse 13 eine Austrittsöffnung 13a angeordnet, aus welcher das Produkt aus der Patrone 16 und dem Gehäuse 13 austreten kann. Dabei ist, wie dies am besten aus den Fig. 4 und 7 hervorgeht, die Anordnung so getroffen, daß das austretende Fluid in den Raum vor der Tür 1 austritt, d.h. in den Raum, wo sich eine die Tür öffnen wollende Person befindet. Dieser Bereich ist in Fig. 7 mit 18 angedeutet.
Das Gehäuse 13 ist vorzugsweise oben offen oder mit einem offenbaren Deckel versehen, der in der Zeichnung nicht dargestellt ist, um die Patrone 16 einsetzen bzw. austauschen zu können. Das Gehäuse 13 läßt sich mittels Befestigungsschrauben 19 oder dergl. am Türrahmenpfosten 3 montieren. Um ein einwandfreies Austreten des Fluids aus der Patrone 16 durch die Austrittsöffnung 13a zu gewährleisten, kann innerhalb des Gehäuses 13 ein Anschlag 20 vorgesehen sein,
der eine exakte, verdrehsichere Ausrichtung der Patrone bewirkt.
Die Abmessungen des Gehäuses 13 sind so getroffen, daß vorzugsweise eine marktgängige handelsübliche Reizgaspatrone 16 oder dergl. eingesetzt werden kann.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die folgende:
Bei geschlossener Tür 1 wird die Vorrichtung verriegelt, indem das kettenförmige Verschlußteil 10 mit seinem freien Ende in das erste Halterungselement 8 bzw. in die nutförmige Aufnahme 9 eingeführt wird.
Wird anschließend die Tür, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist, um ein gewisses Maß geöffnet, beispielsweise freiwillig von einer berechtigten Person, die jedoch vergessen hat, daß die Vorrichtung verriegelt ist oder auch von einem Einbrecher, so wird zunächst auf das kettenförmige Verschlußteil 10 eine Zugkraft ausgeübt, welche sich auf die Alarmsignaleinrichtung auswirkt und diese betätigt. Eine zur Türöffnung berechtigte Person kann anschließend die Tür 1 sofort wieder schließen, die Vorrichtung von außen durch Aufschließen des Schlosses zur Freigabe des Zapfens 20 des kettenförmigen Verschlußteils 10 entriegeln und den Alarm
abstellen. Eine unberechtigte Person wird möglicherweise
durch den Alarm bereits abgeschreckt.
Ist dies nicht der Fall und die unberechtigte Person öffnet gewaltsam die Tür weiterhin, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist, so wird die auf das kettenförmige Verschlußteil 10
ausgeübte Zugkraft so groß, daß das Sperrelement 15 am Betätigungshebel 12 abbricht und darauf der Betätigungshebel 12 aus seiner Ruheposition ausgeschwenkt wird, wodurch der Sprühkopf 17 der Reizgaspatrone 16 betätigt wird. Es tritt dann Reizgas oder ein ähnliches Fluid durch die Austrittsöffnung des Gehäuses 13 in den Raum vor der Tür aus, in
welchem sich der Einbrecher befindet, der entsprechend mit Reizgas attakiert wird und wirksam von weiteren Einbruchsversuchen abgehalten wird.
Die Vorrichtung kann anschließend nach Ersatz des Sperrelementes 15 in gleicher Weise wiederverwendet werden.
Gleichfalls ist es auf einfache Weise möglich, die Reizgaspatrone zu wechseln, wenn diese leer ist, indem sie einfach von oben aus dem Gehäuse 13 entnommen und durch eine
neue ersetzt wird.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausgestaltungen sind
möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So kann
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grundsätzlich selbstverständlich auch ein anderes Fluidreservoir anstelle einer Patrone mit Sprühkopf verwendet werden, eine solche Gestaltung ist jedoch besonders einfach und deshalb vorteilhaft.

Claims (4)

Ansprüche;
1. Vorrichtung zur Einbruchsicherung an einer Tür mit einem ersten, an der Türrückseite befestigten Halterungselement und einem zweiten, an dem zugeordneten Türrahmenpfosten befestigten Halterungselement, wobei an einem Halterungselement ein kettenförmiges Verschlußteil befestigt ist, welches bei geschlossener Tür mit dem anderen Halterungselement verbindbar ist, wobei in das zweite Halterungselement ein Fluidreservoir mit einer Fluidfördereinrichtung zur Ausbringung des Fluids in den Raum vor der Türvorderseite integriert ist, wobei die Fluidfördereinrichtung mit dem kettenförmigen Verschlußteil verbunden und durch Zug auf das kettenförmige Verschlußteil auslösbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fluidfördereinrichtung (17) über ein durch Aufbringung einer vorgegebenen Kraft lösbares Sperrelement (15) mit dem kettenförmigen Verschlußteil verbunden ist, und daß in das erste Halterungselement (8) eine Alarmsignaleinrichtung integriert ist, welche unmittelbar mit dem kettenförmigen Verschlußteil (10) verbunden und durch Zug auf das kettenförmige Verschlußteil (10) auslösbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
• ·
daß das Fluidreservoir als Rauch-, Nebel- und/oder Reizgaspatrone (16) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Patrone (16) mit einem Sprühkopf (17) versehen ist, welcher über einen schwenkbaren Betätigungshebel (12) aktivierbar ist, wobei der Betätigungshebel (12) über das Sperrelement (15) mit dem kettenförmigen Verschlußteil (10) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Patrone (16) in ein am Türrahmen (3) befestigtes Gehäuse (13) integriert ist, an welchem der Betätigungshebel (12) angelenkt ist, wobei das Gehäuse (13) im Bereich des Sprühkopfes (17) eine Austrittsöffnung (13a) aufweist.
DE9410989U 1994-07-08 1994-07-08 Vorrichtung zur Einbruchsicherung an einer Tür Expired - Lifetime DE9410989U1 (de)

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