DE9404914U1 - Niedervolt-Stromleitung - Google Patents
Niedervolt-StromleitungInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Niedervolt-Stromleitung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Niedervolt-Stromleitungen gemäß der Erfindung bilden die stromführende Baugruppe eines Systems, welches je
nach Anzahl und Art seines Zubehörs aus mehreren Stromverbrauchern und gegebenenfalls einem Trafo
besteht, welcher die Netzspannung in den Niedervoltbereich transformiert. Vorzugsweise handelt es sich bei
der erfindungsgemäßen Niedervolt-Stromleitung um die Stromzuführung zu einer Beleuchtungsanlage, deren
Leuchten mit Halogenlampen bestückt sind. Solche Systeme werden über große Flächen, z.B. Raumdecken
verlegt, um den Raum selbst oder bestimmte Gegenstände im Raum auszuleuchten.
Bei diesen und anderen Systemen übernimmt die erfindungsgemäße
Niedervolt-Stromleitung zusammen mit ihren Trägern, die sie an der Verlegefläche halten, außer der
Stromversorgung die Funktion, die von den mit ihr unmittelbar verbundenen Baugruppen ausgehenden Belastungen,
insbesondere durch deren Gewicht abzutragen. Bei den vorgenannten Beleuchtungssystemen handelt es sich
dabei im wesentlichen um die Aufhängungen der Leuchten. Infolge des Rechteckquerschnittes entwickelt die erfindungsgemäße
Niedervolt-Stromleitung ihre größere Tragfähigkeit in Richtung der längeren Achse des Rechteckquerschnittes,
die deswegen mit der y-Achse im Raum übereinstimmt. Handelt es sich um ein an einer Raumdecke
aufgehängtes System, verlaufen die längeren Seiten des Leitungsquerschnittes senkrecht.
Die die Stromphasen eines derartigen Systems bildenden Metallgewebebänder sind elektrisch durch den Isolator
getrennt, bilden jedoch durch ihre Befestigung auf dem Isolator mit diesem einen Materialverbund, in dem der
aus einem Dielektrikum bestehende Isolator durch die Metallbänder in seiner Tragkraft verbessert wird. Die
Metallgewebebänder haben eine verhältnismäßig geringe Dicke, bieten aber einen vergleichsweise geringen elektrischen
Widerstand. Sie können daher vollflächig mit dem Isolator verbunden, beispielsweise verklebt werden.
Solche Niedervolt-Stromleitungen für Beleuchtungsanlagen sind an sich bekannt (DE-GM 89 12 824). Die
Stromleitung bildet ein allseits flexibles Band. Hierbei hat der Isolator einen von Rechteckflächen
bestimmten Umriß, auf dessen längeren Seiten die Metallgewebebänder befestigt sind, die deshalb mit
ihren Kanten frei liegen und aus dem Umriß des Isolators vorstehen. Das Stromband ist biegsam und muß
deswegen an beiden Enden festgelegt sowie an einem Ende mit einem Isolierspanner in aufrechter Stellung
gehalten werden. Die Verdrillfestigkeit dieses Bandes ist dennoch vergleichsweise gering. Das erfordert hohe
Zugkräfte zum Abspannen der Leitung. Trotzdem sind die frei tragenden Bandlängen gering. Schweres Zubehör, wie
z.B. im engen Abstand angeordnete Leuchten erfordern eine Vielzahl von Bandträgern. Ferner ist der gerade
Bandverlauf im allgemeinen vorgegeben. Wenn das System aufgrund örtlicher Bedingungen Bandstrecken erfordert,
die in der Ebene des Systems gegeneinander abgewinkelt sind, muß das Band in den Winkelscheiteln durch
abgespannte Kurvenstücke geführt werden. Das schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten solcher Systeme stark ein.
Die bekannte Niedervolt-Stromleitung ist für ausgedehnte Lichtsysteme auch nicht geeignet, weil sie
nur zwei Stromphasen aufweist. Denn bei solchen
Systemen wird u.U. eine so große Anzahl von Stromverbrauchern erforderlich, daß die freiliegenden
Metallgewebebänder nicht mehr berührungssicher sind.
Die Erfindung geht demgegenüber einen anderen Weg, dessen Grundgedanke im Anspruch 1 wiedergegeben ist. Weitere
Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche .
Erfindungsgemäß wird durch die Profilierung und deren
erfindungsgemäß gewählte Formgebung eine Schiene
geschaffen, die in horizontaler Ebene, d.h. in x-Richtung flexibel, jedoch in y-Richtung biegesteif ist. Sie
ist zwischen ihren Trägern vorspannungsfrei und verkantungssicher verlegbar. Die bisher erforderlichen
Abspannungen und Isolierspanner entfallen. Da das Profil außerdem in seiner Haupt- bzw. y-Achse schlank
ausgeführt ist, läßt es sich in x-Richtung nach verhältnismäßig engen Radien krümmen, ohne einzuknicken
und zu verkanten. Dadurch sind bogenförmige Bandstrekken möglich, in denen die Krümmung auch einen erhöhten
Formwiderstand bewirkt, weshalb auch derartige Bogenstrecken keine Abspannung benötigen.
Erfindungsgemäß ist ferner die Profilierung der Schiene so gewählt, daß die Metallbänder nicht mehr seitlich
aus dem Querschnitt des Isolators vorstehen, sondern in den profilierten Seitenflächen versenkt sind. Dadurch
werden die Kanten der Metallbänder und ihre Verbindungen mit dem Isolator abgedeckt. Gleichwohl tragen die
Metallbänder statisch mit, so daß auch bei hoher Gewichtsbelastung der Niedervolt-Stromschiene gemäß der
Erfindung die Knickbeanspruchungen praktisch verformungsfrei abgetragen werden.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß sich das Profil des Isolators aus einem einheitlichen Kunststoff nach gängigen
Formungsverfahren, beispielsweise durch Extrudieren
herstellen läßt. In den Verformungsvorgang kann gegebenenfalls nach Abkühlen des extrudierten Profiles
die Befestigung der Metallgewebebänder eingeschlossen werden. Bei der Verwendung der neuen Niedervolt-Stromleitung
in Systemen, insbesondere in Beleuchtungssystemen, bieten sich neue Möglichkeiten der Verlegung,
die mit weniger Zubehör, insbesondere an den verhältnismäßig kostspieligen Trägern und ohne Isolierspanner
auskommt. Die durch die Profilierung des Isolators erhöhte Belastbarkeit ermöglicht eine ausreichende
Anzahl von Leuchten und eine geeignete Verteilung der Stromverbraucher über die freitragenden Längen der
Stromschiene.
In der Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 2 ist das Profil des Isolators symmetrisch ausgebildet.
Die Symmetrie des Profils verlegt den Schwerpunkt des Profils in die Bandmitte und hat deshalb den Vorteil,
daß die Verkantungssicherheit gesteigert wird.
Vorzugsweise erhält der Profilumriß die im Anspruch 3 wiedergegebene Form. In diesem Falle können jedem Metallgewebeband
eigene Profilkammern zugeordnet werden und die Anzahl der Metallgewebebänder läßt sich auf
eine durch zwei teilbare Zahl vergrößern. Eine solche Niedervolt-Stromleitung hat den Vorteil, daß sie für
mehrere je für sich schaltbare Systeme verwendbar ist, deren Stromphasen zuverlässig gegeneinander isoliert
werden müssen.
In der im Anspruch 4 gekennzeichneten Ausführungsform der Erfindung wird eine praktisch bevorzugte Schlankheit
des Isolatorprofils beschrieben. Hierbei und im
allgemeinen ist die Anzahl der Stromphasen in dem Isolator grundsätzlich beliebig. In der Praxis benötigt
man allerdings nur eine begrenzte Anzahl von Stromphasen, wobei im Regelfall zwei Systeme ausreichen, so
daß sich vier Metallgewebebänder und zwei Doppel-T-Profile
für das Gesamtprofil des Isolators ergeben. Für diese Fälle sind die in den Ansprüchen 4 und 5 wiedergegebenen
Abmessungen bevorzugt vorgesehen und ergeben ein hinreichend biegesteifes und knick- bzw. verkantungssicheres
Band.
Die Doppel-T-Profil-Querschnitte haben außerdem den erheblichen
Vorteil, daß sie beiderseits Profilkammern ausbilden, die für die Verlegung der Metallgewebebänder
ausgenutzt werden können. Diese Ausführungsformen sind Gegenstand des Anspruches 6.
Die Aufteilung der Stromphasen auf das Profil des Isolators in Ausführungsformen der Erfindung, welche für
mehrere Systeme und damit für mehr als zwei Metallgewebebänder vorgesehen sind, können nach den Merkmalen des
Anspruches 7 erfolgen. In diesem Fall, sind die Systeme jeweils auf einer Seite der Stromleitung angeordnet.
Die Einspeisung des Stromes kann daher auf jeder Seite in besonders einfacher Ausführung erfolgen.
Die Unterbringung der Metallgewebebänder sollte aus Sicherheitsgründen
bevorzugt mit den Merkmalen des Anspruches 8 erfolgen. Da hierbei die Bänder mit ihrem
Querschnitt voll in den Profilkammern versenkt sind, ergeben sich durch die isolierenden Profilflansche
praktisch keine Kurzschlußgefahren.
Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
einer Ausführungsform anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 den Querschnitt der Niedervolt-Stromleitung,
Fig. 2 eine abgebrochen dargestellte Seitenansicht des Gegenstandes der Fig. 1 und
Fig. 3 ein Beleuchtungssystem, welches die Niedervolt-Stromleitung
zur Stromversorgung eines Verbrauchers benutzt, jedoch mit mehreren Verbrauchern
besetzt sein kann, in perspektivischer Darstellung.
Die allgemein in Fig. 1 mit 1 bezeichnete Niedervolt-Stromleitung weist einen Isolator 2 sowie auf beiden
Breitseiten des Isolators Metallgewebebänder 3, 4 und 5, 6 auf. Diese führen jeweils eine Stromphase in dem
in Fig. 3 dargestellten Beleuchtungssystem. Sie sind auf den Breitseiten von Rechteckquerschnitten des Isolators
2 befestigt.
Der Isolator weist ein mehrfach geflanschtes und in seiner y-Achse, die die Hauptachse des Profils darstellt,
schlankes Profil auf. Die Metallbänder sind in Profilkammern 7 bis 10 untergebracht. Diese werden von
Rechteckquerschnitten 11, 12 und Profilflanschen 14 bis 16 begrenzt und sind nach außen offen. Das Profil des
Isolators 1 ist spiegelsymmetrisch zu den Hauptachsen &khgr; und y ausgebildet. Sein Profilumriß ist aus zwei Doppel-T-Profilen
17, 18 zusammengesetzt, die miteinander verschmolzen sind. Die beiden Profile sind an ihren
einander zugekehrten Flanschen in dem Flansch 15 vereinigt und bilden dergestalt eine Baueinheit. Das Ver-
hältnis der größten Profilbreite b zur Profilhöhe h
verhält sich wie ca. 5:30. Die Dicke d der im wesentlichen rechteckigen Flansche 14 bis 16 der beiden Doppel-T-Profile
17, 18 beträgt im Vergleich zu der Stärke e des Profilgurtes 19 etwa 3:4.
Die Metallgewebebänder sind mit ihren den Rechteckquerschnitten 11 und 12 zugeordneten Seiten mit der diesem
zugeordneten Profilwand der Profilkammern 7 bis 10 verklebt. Ihre Längskanten, die in der Seitenansicht nach
Fig. 2 für das Metallgewebeband 5 bei 20 und 21 und für das Metallgewebeband 6 bei 22 und 23 erscheinen, liegen
den Unterseiten der Profilflansche nicht an und lassen sich daher leicht in den Profilkammern verkleben. Ihre
damit geschaffene vollflächige Verbindung mit dem Profil des Isolators 2 führt zu einer Verbesserung des
Knick- und Biegewiderstandes in y-Richtung des Profils, während in der x-Richtung das Profil weitgehend elastisch,
d.h. bei Krümmung rückstellbar ist und dadurch in einem gegebenen System zwischen zwei Trägern 24 und
25, die die Niedervolt-Stromschiene 1 im Abstand von einer Raumdecke 26 halten, einen gleichmäßig gekrümmten
Bogen 27 bilden.
Die in Fig. 3 wiedergegebene Beleuchtungsanlage ist allerdings nur einsystemig, d.h. der Transformator 28 ist
mit Hilfe einer Doppelklemme 29 an die außenliegenden Metallgewebebänder 5, 6 bzw. 4, 3 angeschlossen. Die
innenliegenden Metallgewebebänder sind in dem System nach Fig. 3 unbenutzt, würden aber bei ihrer Benutzung
für ein zweites System einen zweiten Transformator erfordern, welcher mit einer entsprechenden Klemme elektrisch
leitend mit den innenliegenden Metallgewebebändern verbunden ist. Die stromführenden Metallgewebebänder
5, 6 des Systems leiten den Strom zu einem Adapter 30, der über eine Aufhängung 31 eine Leuchte 32 speist.
Da die Adapter auf dem oben liegenden Außenflansch 14 bzw. 16 abgestützt sind, ist die elektrisch leitende
Verbindung der Adapter mit den stromführenden Metallgewebebändern 5, 6 durch einfache Kontaktfedern möglich,
die den Abstand zwischen dem Adapter und den mit den Außenkanten 32, 33 der Profilkammerwände im wesentlichen
fluchtenden Metallgewebebändern überbrücken.
Bei der dargestellten Ausfuhrungsform, bei der der
spiegelsymmetrische Isolator 2 zwei Doppel-T-Profile 17
und 18 aufweist, trennt der aus den Rechteckquerschnitten 11, 12 bestehende Mittelsteg die Metallgewebebänder
3, 4 bzw. 5, 6 der beiden Systeme und der Mittelflansch 15 trennt die Metallgewebebänder 3, 4 bzw. 2, 6 der
beiden Systeme elektrisch. Diese sind daher überschlagsicher .
Claims (11)
1. Niedervolt-Stromleitung (1), die einen Isolator (2) und auf beiden Breitseiten des Isolators (2)
als Stromphasen dienende Metallgewebebänder (3 bis 6) aufweist, die auf den Breitseiten eines
Rechteckquerschnittes (11, 12) des Isolators (2) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der
Isolator (2) eine Schiene mit einem mehrfach geflanschten, in seiner Hauptachse schlanken
Profil bildet und die Metallgewebebänder (3 bis 6) in Profilkammern (7 bis 10) angeordnet sind,
die von dem Rechteckquerschnitt (11, 12) und den Profilflanschen (14 bis 16) gebildet werden.
2. Niedervolt-Stromleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil des Isolators (2)
symmetrisch ist.
3. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Profilumriß aus Doppel-T-Profilen (17, 18)
besteht, die an ihren Flanschen (15) zu einer Baueinheit vereinigt sind.
4. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verhältnis der größten Profilbreite (b) zur Profilhöhe (h) ca. 5:30 beträgt.
5. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke
der im wesentlichen rechteckigen Flansche (14 bis 16) der Doppel-T-Profile (17, 18) bei den
Außenflanschen (14, 16) sich zur Dicke der Profilstege (11, 12) wie etwa 3:2 verhält und
das Verhältnis der Dicke der in der Baueinheit zu einem Gurt (19) verschmolzenen Flansche zur
Dicke der Profilstege (11, 12) etwa 4:2 beträgt.
6. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Doppel-T-Profilquerschnitt (17, 18) auf beiden Seiten ein in seiner Profilkammer (7 bis 10)
angeordnetes Metallgewebeband (3, 5; 4, 6) aufweist.
7. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die an
einer Seite des Isolators (2) angeordneten Metallgewebebänder (5, 6) einem oder mehreren
Systemen und die an der gegenüberliegenden Seite angeordneten Metallgewebebänder (3, 4) einem
oder mehreren weiteren Systemen zugeordnet sind.
8. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Metallgewebebänder (3 bis 6) derart in den Profilkammern (7 bis 10) versenkt sind, daß ihre
Außenseiten mit den Außenkanten (32, 33) der Profilkammerwände im wesentlichen fluchten.
9. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
spiegelsymmetrische Isolator (2) zwei Doppel-T-Profile (17, 18) aufweist, dessen Mittelsteg
(11, 12) die Metallgewebebänder (3, 4; 5, 6) zweier Systeme und dessen Mittelflansch (15) die
Metallgewebebänder (3, 5; 2, 6) der beiden Systeme elektrisch gegeneinander isoliert.
10. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die den
profilierten Isolator (2) bildende Schiene einen Vollquerschnitt aus extrudiertem Material
aufweist.
11. Niedervolt-Stromleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Isolator (2) aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
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