DE9319566U1 - Zweigeteilter Rolladen für schrankartige Möbelstücke - Google Patents
Zweigeteilter Rolladen für schrankartige MöbelstückeInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft einen zweigeteilten Rolladen für schrankartige
Möbelstücke, und wobei die beiden Rolladenelemente aus schwenkbar miteinander
verbundenen Profilen bestehen, und wobei die beiden Rolladenelemente miteinander durch Verbindungselemente verbunden sind, über
welche die Bewegung des einen Rolladenelementes synchron auf das andere
Rolladenelement in Form einer Gegenbewegung übertragbar ist.
Aus der EP 0 382 435 A1 ist ein derartiges Rolladenelement bekannt.
Das dort beschriebene System verwendet auf beiden Schmalseiten des Möbelstücks öffnungsnah jeweils im oberen und unteren Seitenwandbereich
eine Laufrolle, über die ein Stahlseil oder ein Gewebeband läuft. Die beiden Endleisten des oberen und unteren Rolladenelementes werden an
dem Seil oder dem Gewebeband befestigt. Sobald die eine Endleiste beim ersten Rolladenelement bewegt wird, wird die andere Endleiste mit dem
zweiten Rolladenelement durch das Seil-Gewebebandsystem in die andere
Richtung bewegt.
Der Nachteil dieses Systems wird darin gesehen, daß die Rollen relativ
klein ausgeführt werden müssen, damit die vertikalen Seilabschnitte
nicht zu weit voneinander entfernt liegen. Werden die Rollen zu klein gewählt, ist das gesamte System schwer zu bewegen, weil sich die Seile
- in der Regel werden hier aus Haltbarkeitsgründen Stahlseile gewählt
- zu schwer über den kleinen Rollenumfang biegen lassen. Die Bruchgefahr
für die Stahlseile ist in diesem Fall groß. Werden textile Bänder für dieses System, gewählt, ist der Verschleiß in kurzer Zeit vorbestimmt.
Außerdem ist bei solchen Bändern leicht ein Verzug gegeben, so daß die erforderliche Spannung im System nachläßt.
Werden die Führungsrollen nicht zu klein, sondern zu groß gewählt,
wird der Abstand der Seile bzw. der Bänder in der Bewegungsmimik zu groß.
Blatt 2
Die Endleiste für das zugeordnete Rolladenelement, die mit dem entferntesten
Seil verbunden wird, muß dann in der Führungsschiene sehr gut geführt werden, um überhaupt eine Rolladenbewegung zu gestatten.
Diese Führung kann aufwendig mit mehreren kleinen Führungsrollen erfolgen, die ihrerseits in der Gleitschiene des Rolladenelementes
laufen. Ohne diese zusätzliche Führung würde insbesondere bei großflächigen Rolladenelementen die exzentrierte Antriebskraft zur Klemmung
der Rolladenelemente bzw. zu einem unkorrekten Lauf führen.
Ein ähnliches System wie das vor beschriebene ist aus dem Britischen Patent 885, 999 bekannt. Das dort beschriebene System läuft nicht über ein flexibles Band als Verbindungsmittel, sondern über Stahldrähte. Die vor beschriebenen Nachteile treffen auf dieses System ebenfalls in vollem Umfang zu.
Ein ähnliches System wie das vor beschriebene ist aus dem Britischen Patent 885, 999 bekannt. Das dort beschriebene System läuft nicht über ein flexibles Band als Verbindungsmittel, sondern über Stahldrähte. Die vor beschriebenen Nachteile treffen auf dieses System ebenfalls in vollem Umfang zu.
Hier setzt die Erfindung ein, die es sich zur Aufgabe gestellt hat,
ein gegenbewegliches Antriebssystem für solche Rolladenelemente vorzugeben,
das jegliche Bewegungsschwierigkeit vermeidet und ein betreffendes RoIladensystem angibt, welches auch nach langer Zeit der Benutzung
noch dieselben exzellenten Laufei genschaften aufweist wie am Anfang. Erfindungsgemäß wird dazu vorgeschlagen, daß im Öffnungsbereich
des Möbelstückes arr den gegenüberliegenden Seitenwänden randnah Führungsprofile
angeordnet sind, welche zwei zur Aufnahme von gezahnten Bauteilen vorgesehene, hintereinander liegende Längsnuten aufweisen,
daß die Längsnuten der Führungsprofile parallel zum Innenraum des Möbelstückes gerichtete Schlitzöffnungen besitzen, daß in den Längsnuten
gegeneinander verschieblich angeordneten gezahnten Bauteilen über Verbindungsmittel mit je einem der Rolladenelemente verbindbar sind,
und daß der Abstand zwischen den hintereinander angeordneten Längsnuten durch einen Hohlbereich des Führungsprofil gebildet ist, der durch
wenigstens ein ortsfest auf einer Achse angeordnetes drehbares Zahnrad derart überbrückt ist, daß die Zähne des Zahnrades mit den Zähnen der
gezahnten Bauteile kämmen.
Blatt 3 .*: · · :
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Zahnrad-Bewegungsmimik liegt
gegenüber der Seilzugmechanik in der leichten Bewegungsmöglichkeit, da
sich hier keine Umlenkung um verschiedene Rollen mehr oder weniger
großen Durchmessers ergibt. Das Zahnradsystem der Erfindung kann relativ kompakt ausgebildet sein, wobei das einzelne Bauteil mit
Zähnen beispielsweise eine Abmessung von 5 &khgr; 5 mm aufweisen kanni
Obwohl die beiden Bauteile des Systems hintereinander angeordnet werden müssen, baut das System sehr klein, da neben den geringen
Abmessungen auch ein Zahnrad kleinster Abmessung verwendet werden kann;
Der weitere Vorteil ist darin zu sehen, daß das erfindungsgemäße Zahnradsystem
leicht zu montieren isti Bei dem Seilsystem des Standes der Technik muß dagegen das Bewegungsseil gespannt werden und die Endleisten
der Rolladenelemente müssen exakt an der richtigen Stelle mit dem Stahlseil verbunden sein, da sonst die Endleisten nicht parallel
sind und ein korrektes Laufen in den Führungsschienen nicht gewährleistet ist.
Schließlich sind die erfindungsgemäßen gezahnten Bauteile steife Profile, Z;B; Zahnstangen, gezahnte Blechstreifen und dergleichen, die
auf ihrer ganzen Länge in den Führungsnuten der Führungsprofile geführt werden^ Die Endleisten der Rolladenelemente können daher mechanisch
an den Bauteilen fixiert werden, so daß die Endleisten von den Bauteilen geführt werden. Dadurch wird in jedem Fall verhindert, daß
die Endleisten in der zugeordneten Führungsschiene klemmen.
Als letzter Vorteil ist gegenüber den bekannten Systemen zu erwähnen,
daß durch die erfindungsgemäßen gezahnten Bauteile ein Brechen des Stahldrahtes oder ein Reißen des textlien Bandes ausgeschlossen ist.
Die starre Bewegungsmimik der Erfindung verhindert auch ein Verkanten der Endleisten in den Führungsschienen.
In dem erfindungsgemäßen System ist es vorteilhaft, daß an das Führungsprofil
eine nach außen gerichtete, U-förmige Nutenöffnung angeformt ist, in welche die freien Enden der Rolladenelemente eingreifen.
Blatt 4
Vorteilhaft kann in diese U-förmige Nutenöffnung ein Führungssteg aufragen,
welcher in eine Nut an den freien Enden der Rolladenelemente führend eingreift.
Die Verbindungsmittel zwischen den erfindungsgemäßen gezahnten Bauteilen
und den Rolladenelementen sind zweckmäßigerweise winkelförmige
Laschen, die einerseits mit der Endleiste des zugeordneten Rolladenelementes und andererseits mit dem zugeordneten Bauteil im Führungsprofil mechanisch verbunden sind.
Um die Führung der gezahnten Bauteile in den Längsnuten des Führungsprofils noch zu verbessern, erscheint es vorteilhaft, daß in den
lichten Innenraum der Längsnuten wenigstens eine Führungsnase hineinragt, welche in eine längsverlaufende Führungsnut in dem zugeordneten
Bauteil eingreift. Die Bauteile für das erfindungsgemäße System können aus Metall oder Kunststoff gefertigt sein, wobei die Zähne der
Bauteile gestanzt, gesägt oder gespritzt sind.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Rolladensystems
schematisch dargestellt; es zeigt:
Fig.1 einen Schnitt durch den vorderen Teilbereich eines Möbelstücks
mit montiertem Führungsprofil und kurzer Verbindungslasche.
Fig.i2 einen Schnitt gemäß Fig.1 mit langer Verbindungslasche und Zahnradi
Fig.3 einen Schnitt gemäß Fig.1 mit anderer Gestaltung der Führungsnut
für die Rolladenelemente.
Fig.4 eine perspektivische Teilansicht des Führungssystems.
Fig.5 die perspektivische Darstellung eines Schrankelementes mit angedeutetem
Führungssystem.
Blatt 5
In Fig.1 ist die Seitenwand 12 des Möbelstückes 1 angedeutet. Zum Öffnungsbereich
11 des Möbelstückes 1 gerichtet ist das Führungsprofil 2 angeordnet. Das Führungsprofil 2 kann mechanisch und/oder durch Verkleben
mit der inneren Oberfläche 13 der Seitenwand 12 verbunden sein. Das Führungsprofil 2 besitzt nach außen gerichtet die'Nutenöffnung 26,
in welche die Endleisten 71, 81 eingreifen und dort geführt werden. Hinter der Nutenöffnung 26 sind im Führungsprofil 2 die Längsnuten 21,
22 angeordnet, welche die gezahnten Bauteile, hier gezeigte Zahnstangen 3, 4 aufnehmen. Die Zahnstangen 3, 4 sind so in den Längsnuten 21,
22 angeordnet, daß die Zähne 31, 41 aufeinander zugerichtet sind.
Die Längsnuten 21, 22 besitzen nach außen gerichtete Schlitzöffnungen
23, 24, die für das Eingreifen und Befestigen von Befestigungselementen 51, 52 für die Verbindungsmittel 5, 6 dienen. In Fig. 1 ist über
ein solches Befestigungselement 51 das Verbindungsmittel 5 an der Zahnstange 3 derart festgelegt, daß das Verbindungsmittel 5, welches
als winkelförmige Lasche ausgebildet ist, mit der Endleiste 71 des zugeordneten Rolladenelementes 7 fest verbunden ist, während zur Oberfläche
des Führungsprofils 2 ein genügend großer Freiraum bleibt, daß die Bewegungsmöglichkeit der winkelförmigen Lasche 5 gegenüber dem
Führungsprofil 2 erhalten bleibt.
Das Führungsprofil 2 besitzt in den hintereinander liegenden Längsnuten
21, 22 jeweils wenigstens eine Führungsnase 27, 28, welche in den lichten Innenraum der Längsnuten 21, 22 hineinragt und in eine zugeordnete
längsverlaufende Führungsnut 32, 42 in der zugeordneten Zahnstange
eingreift.
Die hintereinander angeordneten Längsnuten 21, 22 des Führungsprofils
2, welche die Zahnstangen 3, 4 aufnehmen, sind durch einen Hohlbereich 25 voneinander getrennt.
Aus Fig.2 ergibt sich, daß dieser Hohlbereich 25 durch ein ortsfest
auf der Achse 91 angeordnetes drehbares Zahnrad 9 überbrückt ist.
Blatt 6
Die Überbrückung erfolgt dergestalt, daß die Zähne 92 des Zahnrades 9
mit den Zähnen 31, 41 der Zahnstangen 3, 4 kämmen. Auf diese Weise läßt sich die gewünschte gegenläufige Bewegung der Zahnstangen 3, 4
und damit der Rolladenelemente 7, 8 erzielen.
In Fig.2 ist im Unterschied zu Fig. 1 das Verbindungsmittel 6 in Form
einer längeren Lasche verwendet, als sie beim Verbindungsmittel 5 in Fig.1 angegeben ist. Das Verbindungsmittel 6 verbindet die Zahnstange
4 mit der Endleiste 81 des zweiten Rolladenelementes 8S wobei die Verbindung
zur Zahnstange 4 in der gleichen Weise geschieht wie zu Fig. 1 beschrieben. Die Verbindung zur Endleiste 81 kann durch Kleben und/
oder Schrauben/ oder Nieten erfolgen. Die Achse 91 des Zahnrades 9 ist drehbar in einem Einsatztopf 93 gehalten,der wiederum in einer Wandöffnung
14 in der Seitenwand 12 des Möbelstücks 1 festgehaltert ist.
In Fig.3 ist der Grundaufbau von Fig.1 gezeigt mit einer anderen Gestaltung
der U-förmigen Nutenöffnung 26 für die Aufnahme der Endleisten 71, 81. Vom Boden 261 der Nutenöffnung 26 ragt in der gezeigten
Darstellung ein Führungssteg 27 auf, welcher in eine Nut (72, 82) an den freien Enden der Endleisten 71, 81 führend eingreift. Gezeigt ist
in Fig.3 nur der Eingriff des Führungssteges 27 in die Nut 72 der Endleiste
71. Die gleiche zusätzliche Führung läßt sich auch in der Endleiste 81 erzielen, wobei der Führungssteg 27 dann in die nicht gezeigte
Nut 82 eingreift. Es ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich, daß diese Führungen jeweils an beiden Seitenwänden des Möbelstücks
jeweils für die Endleisten 71, 81 vorgesehen sein müssen.
In Fig.4 ist eine perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäßen
Führungssystems dargestellt. Der Einfachheit halber ist hier auf die Wiedergabe der Möbelwände verzichtet worden. Gezeigt ist ein Führungsprofil 2 mit der nach oben abragenden Zahnstange 3, die in der Längsnut
21 angeordnet ist. In der Längsnut 22 befindet sich die nach unten abragende Zahnstange 4, wobei die Zähne 31, 41 aufeinander zugerichtet
sind.
Blatt 7
Die Endleiste 71 ist über das laschenförmige Verbindungsmittel 5 mit
der Zahnstange 3 über die Befestigungselemente 51 verbunden, wobei die Art der Verbindung zu Fig.1 beschrieben ist. Das längere laschenförmige
Verbindungsmittel 6 verbindet die Endleiste 81 des unteren Rolladenelementes 8 über die Befestigungselemente 61 mit der Zahnstange 4.
Das Zahnrad 9 ist in dieser Darstellung nicht gezeigt;
Die Wirkungsweise des Zahnrades 9 ergibt sich aus der perspektivischen
Darstellung eines Schrankelementes mit dem durchscheinend angedeuteten
Führungssystems. Gezeigt ist ein schrankartiges Möbelstück 1 mit einem oberen Rolladenelement 8 und einem unteren Rolladenelement 7. Die
Rolladenelemente 7, 8 besitzen für die Handhabung im mittleren Bereich
der Endleisten 71, 81 Griffelemente 73, 83.
In der vorderen Seitenwand ist durchscheinend die Bewegungsmimik dargestellt.
So ist das obere Rolladenelement 8 über das Verbindungsmittel 6 mit dem längeren Laschenschenkel mit der Zahnstange 4 in der beschriebenen
Weise fest verbunden. Das untere Rolladenelement 7 ist über die Endleiste und das Verbindungsmittel 5 mit dem kürzeren Laschenwinkel
mit der Zahnstange 3 verbunden. Im Zwischenraum zwischen den Zahnstangen 3, 4 ist auf der Achse 91 das Zahnrad 9 so angeordnet,
daß die Zähne 92 des Zahnrades 9 mit den Zähnen 31, 41 der Zahnstangen 3, 4 kämmen. Nachdem das Zahnrad 9 ortsfest angeordnet ist, können die
in den Längsnuten 21, 22 des Führungsprofils 2 angeordneten Zahnstangen
3, 4 auf dem Zahnrad 9 auf und ab laufen, und somit die Rolladenelemente
7, 8 in eine Auf-Zu-Bewegung bringen.
Die Zahnstangen 3, 4 sind in der gezeigten Darstellung nur beispielhaft
wiedergegeben. Es kann für den erfindungsgemäßen Einsatz jedes anders figurierte Zahnelement verwendet werden, dessen Zähne in der
Lage sind, mit den Zähnen des Zahnrades 9 zu kämmen und auf diese Weise die Abrollbewegung auf die beiden Rolladenelemente zu übertragen.
- Schutzansprüche -
Claims (7)
1. Zweigeteilter Rolladen für schrankartige Möbelstücke, wobei die
beiden Rolladenelemente aus schwenkbar miteinander verbundenen Profilen bestehen, und wobei die beiden Rolladenelemente miteinander
durch Verbindungselemente verbunden sind, über welche die Bewegung des einen Rolladenelementes synchron auf das andere
Rolladenelement in Form einer Gegenbewegung übertragbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß im Öffnungsbereich (11) des Möbelstückes
(1) an den gegenüberliegenden Seitenwänden (12) randnah Führungsprofile (2) angeordnet sind, welche zwei zur Aufnahme von gezahnten
Bauteilen (3, 4) vorgesehene, hintereinander liegende Längsnuten (21, 22) aufweisen, daß die Längsnuten (21, 22) der Führungsprofile
(2) parallel zum Innenraum (13) des Möbelstückes (1) gerichtete Schlitzöffnungen (23, 24) besitzen, daß die in den
Längsnuten (21, 22) gegeneinander verschieblich angeordneten gezahnten Bauteile (3, 4) über Verbindungsmittel (5, 6) mit je
einem der Rolladenelemente (7, 8) verbindbar sind, und daß der Abstand zwischen den hintereinander angeordneten Längsnuten (21,
22) durch einen Hohlbereich (25) des Führungsprofils (2) gebildet ist, der durch wenigstens ein ortsfest auf einer Achse (91)
angeordnetes drehbares Zahnrad (9) derart überbrückt ist, daß die Zähne (92) des Zahnrades (9) mit den Zähnen (31, 41) der gezahnten
Bauteile (3, 4) kämmen.
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an das Führungsprofil
(2) eine nach außen gerichtete, U-förmige Nutenöffnung (26) angeformt ist, in welche die freien Enden der Rolladenelemente
(7, 8) eingreifen.
3. Rolladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in die U-förmige Nutenöffnung (26) ein Führungssteg (27) aufragt, welcher
in eine Nut (72, 82) an den freien Enden der Endleisten (71, 81) der Rolladenelemente (7,8) führend eingreift.
Blatt 2
4. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel
(5, 6) winkelförmige Laschen sind, die einerseits mit der Endleiste {71, 81) des zugeordneten Rolladenelementes (7, 8)
und andererseits mit dem zugeordneten gezahnten Bauteil (3, 4) im Führungsprofil (2) mechanisch verbunden sind.
5. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den lichten
Innenraum der Längsnuten (21, 22) eines Führungsprofils (2) wenigstens eine Führungsnase {27, 28) hineinragt, welche in eine
längsverlaufende Führungsnut {32, 42) in dem zugeordneten gezahnten Bauteil {3, 4) eingreift.
6. Rolladen nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die gezahnten Bauteile {3, 4) aus Metall oder Kunststoff bestehen.
7. Rolladen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne
{31, 41) der gezahnten Bauteile (3, 4) gestanzt, gesägt oder gespritzt sind.
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1998
- 1998-02-12 GR GR980400321T patent/GR3026147T3/el unknown
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