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DE9307373U1 - Niedervolt-Leuchtanlage - Google Patents

Niedervolt-Leuchtanlage

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DE9307373U1
DE9307373U1 DE9307373U DE9307373U DE9307373U1 DE 9307373 U1 DE9307373 U1 DE 9307373U1 DE 9307373 U DE9307373 U DE 9307373U DE 9307373 U DE9307373 U DE 9307373U DE 9307373 U1 DE9307373 U1 DE 9307373U1
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tube
low
lighting system
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metal
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DE9307373U
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  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

DR.-iNG. ERNST STRATMANN
PATENTANWALT D-4OOO DÜSSELDORF 1 · SCHADOWPLATZ 9
VNR: 109 126
Düsseldorf, 10. Mai 1993
9311 Gm
Ferdinand Sonnleitner und
Susan Zimmer
4000 Düsseldorf 12
NjedervoIt-Leuchtanlage
Die Erfindung betrifft eine Niedervolt-Leuchtanlage, mit zwei elektrischen, zu einer Niedervolt-Spannungsguelle führbaren Leitern, die mit zumindest einem Paar elektrisch leitenden, von einer Aufhängung getragenen Stäben verbunden sind, zwischen denen wenigstens ein Leuchtenkopf mit einer Niedervolt-Lampe elektrisch angeschlossen ist, wobei der Leuchtenkopf bezüglich der Stäbe und die Stäbe bezüglich ihrer Aufhängung jeweils um eine Achse drehbar sind, die im wesentlichen senkrecht zu den Stabachsen verläuft.
Eine derartige Anordnung ist bereits aus der DE 36 20 920 bekannt. Es sind auch Niedervolt-Leuchtanlagen bekannt, bei denen voneinander isoliert zwei Leiter an der Decke o. dgl. montiert sind, zwischen welchen zwei Leitern dann die Leuchteinrichtungen angebracht werden, derart, daß die beiden Anschlüsse der Leuchteinrichtungen mit jeweils einem der beiden Leiter mechanisch und elektrisch verbunden werden, siehe einen Prospekt mit der Bezeichnung "Grafik-
POSTSCHECK; BERLIN WEST (BLZ 1OOIOOIO) I32736-1O9 · DEUTSCHE BANK (BLZ 3OO 7OO &Igr;&Ogr;) 616&Ogr;253
Design, Konzeption: R. Pieconka - Iserlohn, Dez. 1988". Aus einem Prospekt der Firma "Sölken Leuchten" sind Niedervolt-Stromschienensysteme bekannt, die für Halogenlampen vorgesehen sind und mit denen das Schienensystem sich beliebig lang montieren läßt. Das Schienensystem basiert auf einem Rastersystem von Rohren mit einer Länge von annähernd einem Meter, die mittels Metallsäge individuell kürzbar sind. Mit Hilfe von flexiblen Eckverbindungen können bauliche Gegebenheiten mit Winkeln zwischen 90° und 45° oder auch S-Verbindungen vorgesehen werden. Für den senkrechten Aufbau stehen ebenfalls flexible Eckverbinder oder eine 90°-Verbindung zur Verfügung. Das Schienensystem basiert darauf, zwei Stromleiter in einem kurzen Abstand zueinander aber unabhängig voneinander nebeneinander zu montieren. Entsprechende Halteeinrichtungen, die von der Decke herabhängen, halten diese Stromschiene in dem entsprechenden Abstand.
Es gibt auch Steckverbinder und Distanzbolzen für die End- ! montage, sowie Kreuzverbinder, mit denen zwei sich kreuzende Schienenpaare miteinander verknüpft werden können, sowohl j mechanisch wie elektrisch.
Von den durch zwei Leitungen gebildeten Stromschienen gehen dann die Leuchtenköpfe ab, bestehend jeweils aus entweder ' einem Stab, in dem zwei Anschlußleitungen untergebracht sind, oder durch zwei Stäbe, die jeweils für sich einen Pol bilden.
Aus dem Prospekt "Innenbeleuchtung" der Firma Optelma AG, ; CH-4537 Wiedlisbach, ist unter der Bezeichnung "XEN" die Verwendung von Leitstrecken bekannt, bei denen in einem : hohlen Metallrohrstück ein koaxialer Leiter isoliert gehalten ist. Mehrere derartige Metallrohrstücke lassen sich zusammenstecken und verschrauben, und zwar unter Zwischenschaltung von entweder einfachen Verbindern und/oder von
einem einen (&zgr;. &Bgr;. änderbaren) Winkel bildenden Eckelement, oder mittels T-Stücken, die entweder eine Verzweigung ermöglichen, um eine Leitstrecke abzweigen zu können, oder die Anbringung eines Lampenelements ermöglichen, das mit Stecker und (z. B. auch flexiblem) Anschlußrohr versehen ist.
Über besonders gestaltete Verbinder kann ein Stromanschluß verwirklicht werden. Derartige Verbinder können aber auch mit Befestigungseinrichtungen zur Aufhängung an der Decke versehen sein.
Nachteilig ist hier, daß die Konstruktion sehr aufwendig ist. Die Verschraubung verhindert zudem nach Fertigstellung der Montage eine Verdrehung um die Achse der Rohrstücke, was die Ausrichtungsmöglichkeiten der Lampenelemente einschränkt. Konstruktionsbedingt haben die Metallrohrstücke und die Verbinder keinen einheitlichen Außendurchmesser. Das ist ästhetisch nachteilig.
Nachteilig beim Stand der Technik, DE 36 20 920 C2, ist die Tatsache, daß die Stromschienen jeweils aus zwei voneinander getrennten Leitern bestehen, was die Flexibilität beeinträchtigt, da diese Leiter aufgrund ihrer festliegenden Montageebene, die durch die beiden Leiterachsen führt, Umständlichkeiten beim Verlegen in Ecken und Kanten bewirken. Auch ist die Anbringung von Leuchtköpfen nur dann unproblematisch, wenn diese senkrecht von dieser durch die beiden Schienenachsen gebildeten Ebene verlaufen, oder doch in einer Achse montiert werden, die innerhalb dieser Ebene liegt. Dadurch wird die Bewegungsmöglichkeit des Leuchtkopfes eingeschränkt.
Oft bedeutet die Anordnung von zwei getrennten Leitungen komplizierte Zusatzeinrichtungen, um alle möglichen Anwendungsfälle zu verwirklichen.
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- 4 —
Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannte Niedervolt-Leuchtanlage dahingehend weiterzubilden, daß diese Nachteile nicht mehr vorhanden sind.
Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß die Stäbe von seitlichen, elektrisch leitenden Ansätzen eines Rohrstücks ausgehen, das aus zwei koaxialen, voneinander elektrisch isolierten Metallrohren gebildet wird, wobei der eine Ansatz mit dem einen (z. B. inneren) und der andere Ansatz mit dem anderen (z. B. äußeren) Metallrohr elektrisch verbunden ist.
Durch diese Anordnung ergibt sich eine Niedervolt-Leuchtanlage, die ästhetischer aussieht, da statt zweier Schienen nur noch ein Rohr zur Halterung und zur Versorgung der einzelnen Leuchtkörper erforderlich ist. Auch ermöglicht diese Anordnung wesentlich einfachere Zusatzteile, um aus verschieden geformten Bauteilen beliebige Anordnungen zu schaffen.
Desweiteren ergibt die Anordnung die Möglichkeit, den Leuchtkopf nicht nur um eine oder zwei Achsen zu verschwenken, sondern sogar um drei Achsen, was die Vielgestaltigkeit der Beleuchtungsmöglichkeiten drastisch erhöht.
Gemäß einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist der Ansatz von einer Gewindestange gebildet, die in eine vom Außenrohr gebildete Gewindebohrung eingeschraubt ist. Entsprechend kann der andere Ansatz von einer Gewindestange gebildet werden, die in eine Gewindebohrung eingeschraubt ist, die von einem Isolierstück zwischen den Metallrohren als Durchgangsgewindebohrung und/oder von einer Gewindebohrung (vorzugsweise als Sackgewindebohrung) in dem inneren Metallrohr oder Metallstab gebildet wird. Diese Konstruktionen sind besonders einfach zu verwirklichen und besonders flexibel.
Die Gewindestangen können elektrisch isolierende Hülsen oder
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Beschichtungen tragen, die einerseits einen Anschlag am äußeren bzw. innern Metallstab oder -rohr bilden, anderseits einen Anschlag für die auf die freien Enden der Gewindestangen mit Enddurchbrüchen aufgebrachte Stäbe, die ihrerseits mittels Muttern, wie Kugelkopfmuttern, gehalten werden können. Durch diese Maßnahme ergibt sich die Möglichkeit, einen Leuchtkopf bereits um zwei Achsen zu verschwenken.
Das Außenrohr kann auch ein- oder beidendig einen äußeren Rücksprung zum Aufstecken eines Anschlußrohres bilden. ,' Dadurch ergibt sich ein kostengünstiges Stecksystem, außer- ! dem vor allem die Möglichkeit, den Lampenkopf in einer noch ; anderen Richtung zu drehen, nämlich um die Außenrohrachse.
j Das Außenrohr kann ein- oder beidendig einen inneren Rück-
. sprung zum Aufstecken eines Anschlußrohres bilden. Besonders
! günstig ist es, wenn das Innenrohr oder der Innenstab über
' das Außenrohr ein- oder beidendig hinausragt, weil dieses
eine besonders stabile Einsteckmöglichkeit gibt.
Das Außenrohr kann aber auch über das Innenrohr ein oder ; beidendig hinausragen, was für die Gegenanschlußsteckver-, bindung von Vorteil sein kann.
Das Anschlußrohr kann mit dem gleichen Außendurchmesser wie das Außenrohr versehen sein, und im Endbereich einen Innendurchmesser aufweisen, der auf den rückspringenden Bereich mit Preßpassung aufschiebbar ist, wobei das Anschlußrohr ein inneres Metallrohr mit einer Axialbohrung aufweist, in die das Innenrohr oder der Innenstab unter Kontaktberührung einschiebbar ist. Das Anschlußrohr kann vorzugsweise mittig mit einem Halter, wie Kette, Stab, Klemmleiste o. dgl. verbunden sein.
Das Trägerrohr für den Lampenkopf und das Anschlußrohr können bezüglich ihrer Mitte symmetrisch aufgebaut sein, was
die Handhabung vereinfacht.
Der Halter kann ähnlichen Aufbau aber kleineren Durchmesser wie das Trägerrohr bzw. das Anschlußrohr haben, was die Montage zwischen den beiden Rohren erleichtert.
Der Halter kann ein Außenrohr umfassen, in das eine von einer Isolierschicht oder Isolierrohr umgebene Gewindestange angeordnet ist, wobei die Gewindestange in einen von einem Isolierrohr oder einem Metallrohr oder Metallstab gebildete Gewindebohrung eingeschraubt ist, wobei das äußere Metallrohr koaxial dazu eine seitliche Bohrung aufweist, die zumindest die Isolierung der Gewindestange umschließt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Niedervolt-Leuchtanlage in Form einer Stehlampe, aufgebaut aus mehreren, austauschbaren Elementen, wobei die Stehlampen z. B. ein oder zwei Lampenelemente trägt;
Fig. 2 eine beispielsweise an der Decke aufgehängte, aus mehreren Leuchtköpfen bestehende Niedervolt-Leuchtanlage zur Zimmerbeleuchtung;
Fig. 3 in einer perspektivischen Ansicht ein Metallrohrelement mit einem daran angebrachten Beleuchtungskopf ;
Fig. 4 eine Schnittansicht durch ein Rohrelement mit einer Ausführungsform der Befestigung des Lampenelementes ;
5 eine andere - 7 - . 5 bzw. Fig. 4 des in Fig. 4 dar
Ausführungsform das als Verbindungselement
Fig. 6 gestellten Rohrelementes; kann; passendes Steckelement,
ein zur Fig und als Träger dienen
Fig.
Fig. 7 ein Winkelelement;
Fig. 8 ein dazu passendes Verbindungselement;
Fig. 9 schematisch ein 3-Verbindungselement;
Fig. 10 ein Anwendungsbeispiel für das 3-Verbindungselement der Fig. 9; und
Fig. 11 schematisch ein anderes Anwendungsbeispiel .
In Fig. 1 ist eine Niedervolt-Leuchtanlage in Form einer Stehlampe 12 zu erkennen, bestehend aus einem Fuß 14, der über ein Kabel 16 an einer Steckdose anschließbar ist und in dem vorzugsweise ein Niedervolt-Transformator untergebracht ist, der aufgrund seines Gewichtes der Stehlampe auch die nötige Stabilität gibt. Von dem Fuß 14 geht ein Ständer 20 aus, der nahe seinem oberen Ende mittels zweier elektrisch leitender, voneinander isolierter Stäbe 24, 26 mit einem Leuchtenkopf 36 verbunden ist, wobei der Leuchtenkopf 36 von handelsüblicher Form sein kann, d. h. mit zwei von ihm weg sich erstreckenden Klemmkontakten 28, 30 versehen ist, die auf Stäbe geeigneten Durchmessers, wie beispielsweise auf die Stäbe 24, 26, aufklemmbar sind und dadurch den Glühfaden einer Halogenbirne 32, die von einem Reflektorspiegel 34 umringt sein mag, mit den Stäben elektrisch verbindet. Ein derartiger Lampenkopf 36 kann beispielsweise um eine Achse
Lampenkopfes 36 auf den zu beleuchtenden Gegenstand zu
38 verschwenkbar sein, um so den gebündelten Strahl des
richten. Da beim Stand der Technik die Stäbe oder Drähte 24, 26 fest installiert sind, nämlich beispielsweise den Lampenständer 20 bilden, beschränkt sich bei dem Stand der Technik die Ausrichtbarkeit des Lampenkopfes auf die Drehung um die Achse 38.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sind die Stäbe 24, 26 am Ständer 20 derart in noch zu beschreibender Weise befestigt, daß eine weitere Schwenkbarkeit gegeben ist, nämlich eine Schwenkbarkeit der Stäbe 24, 26 um die Achse 42, die senkrecht zur Ständerachse 40 liegt, parallel aber zur Achse 38. Durch diese Schwenkbarkeit kann der Lampenkopf 36 bei entsprechender Länge der Stäbe 24, 26 vom zu beleuchtenden Gegenstand weiter entfernt oder näher heran angeordnet werden, während die Schwenkbarkeit um die Achse 38 eine Richtungsänderung bewirkt. Die Länge der Stäbe 24, 26 könnte zudem mittels Teleskopeinrichtung veränderlich sein, was auch den Bewegungsradius der jeweiligen einzelnen Lampenköpfe variierbar machen würde.
In Fig. 3 ist nochmals der Lampenkopf 36 mit seiner Befestigung über zwei Stäbe 24, 26 an einer Aufhängung, hier in Form eines schwenkbaren Rohrstückes 44 zu erkennen. Insbesondere sind die beiden Stäbe 24, 26 an ihrem nahe dem Rohrstück 44 liegenden Ende mit einer Querbohrung versehen, durch die beispielsweise eine Gewindestange oder Bolzen 46 bzw. 48 hindurchgeführt und in geeigneter Weise in dieser Querbohrung des Stapels 24 bzw. 26 festgelegt ist, z. B. dadurch, daß eine Kugelkopfmutter 50 aufgeschraubt wird, die zwischen sich und einer hier nicht erkennbaren Gegenmutter auf der anderen Seite die Stäbe 24 bzw. 26 einklemmt. Stattdessen kann aber auch ein Distanzstück, eine Bolzenverdickung oder ähnliches vorgesehen sein, das die Gegenhalterung bildet. Am anderen Ende der Stäbe 24, 26 sind Queransätze 56 an den Stäben 24, 26 befestigt, beispielsweise dadurch, daß in dem Rohr 24 oder 26 eine Axialbohrung
mit Gewinde vorgesehen wird, in die ein von dem Distanzstück 56 ausgehender Gewindebolzen einschraubbar ist. Von dem Distanzstück 56 geht dann ein Kontaktstück 58 aus, in das die Stiftfassung des Lampenkopfes 36 jeweils einsteckbar ist. Aus ästhetischen Gründen aber auch zu Befestigungszwecken kann auch hier eine kugelartige Anordnung wie Kugelkopfmutter 60 vorgesehen sein. Durch diese Kugelkopfmutter 60 könnte erreicht werden, daß bei deren geringfügigen Lösen das Kontaktstück 58 bezüglich des Distanzstückes 56 um eine Achse 38 verschwenkbar wird, wie bereits bezüglich der Fig. 1 erläutert. Nach Festziehen der Kugelkopfmutter 60 könnte diese Verschwenkbarkeit unterbunden oder erschwert werden, so daß der Lampenkopf 36 beliebig einstellbar ist, in dieser eingestellten Stellung aber auch dann festgehalten werden kann.
Aus Fig. 4 geht hervor, wie die Befestigung der Gewindestangen 46 bzw. 48 am Rohrstück 44 erfolgen könnte.
Wie Fig. 4 erkennen läßt, besteht das Rohrstück 44 aus zwei koaxialen, voneinander elektrisch isolierten Metallrohren 62, 64, wobei das Metallrohr 64 gemäß Fig. 4 massiv ist, also einen Metallstab darstellt, während es gemäß Fig. 6 tatsächlich eine Rohrform hat, also innen hohl ist. Der eine Gewindestab 46 ist nun in mit dem äußeren Metallrohr 62 elektrisch verbunden, beispielsweise dadurch, daß dieses äußere Metallrohr 62 eine Gewindebohrung 66 aufweist in die das Ende des Gewindestabes 46, über dem sich eine Hülse oder eine Isolierung 52 befindet, eingeschraubt werden kann, derart, daß der Gewindestab 46 gerade bis zur Isolierung reicht, die zwischen den beiden Rohren 64, 62 angeordnet ist, und diese Rohre elektrisch voneinander trennt. Um zu verhindern, daß das Ende des Gewindestabes 46 zu tief eingeschraubt wird und damit bis zum innern Metallrohr 64 vordringt, kann entweder das Isoliermaterial 68 ausreichend fest sein, oder die um den Gewindestab 46 herum geführte
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Hülse oder Isolierung 52 ist so dimensioniert, daß sie sich mit ihrer Stirnkante 70 an die Außenfläche 72 des Metallrohrs 62 anlegt und dadurch ein zu tiefes Einschrauben des Gewindestabes 46 in die Gewindebohrung 66 verhindert.
Koaxial gegenüberliegend befindet sich in dem Rohr ein Durchbruch 74, der größer ist als der Außendurchmesser der Gewindestange 48, so daß kein Kontakt zwischen dieser Gewindestatnge 48 und dem Metall des Rohres 62 sich ergibt, so daß ein Verschluß nicht entstehen kann. Zweckmäßigerweise hat der Durchbruch 74 einen Durchmesser, der ausreicht, um auch die Isolierung oder das isolierende Distanzstück 54 aufzunehmen, so daß sich dieses dann mit ihrer Stirnfläche 76 entweder an die Isolierung 68 oder aber an das Innenrohr 64 anlegen kann, wenn das Ende der Gewindestange 48 in eine entsprechende Gewindebohrung 78 eingeschraubt wird, die entweder nur in die Isolierung 68, oder nur in dem Innenrohr 64, oder auch in beiden, angeordnet ist. Durch diese Anordnung wird somit das Innenrohr 64 mit der Gewindestange 48 mechanisch oder elektrisch verbunden, während das Außenrohr 62 mit der Gewindestange 46 mechanisch oder elektrisch verbunden wird. Führt man dem Innenrohr 64 den einen Pol der elektrischen Versorgung zu, und dem Außenrohr 62 den anderen Pol, werden somit die beiden Stäbe 24, 26 mit elektrischer Spannung versorgt, die dann ihrerseits zur Versorgung des Lampenkopfes 36 herangezogen werden kann.
Das in Fig. 4 dargestellte Rohrstück 44 kann so lang sein, daß sie den Ständer 20 der in Fig. 1 dargestellten Stehlampe 12 bildet, so daß lediglich der Fuß 14 mit einer geeigneten Vorrichtung versehen sein muß, um das in Fig. 4 links dargestellte Ende der Stange aufzunehmen.
Alternativ kann aber auch der Ständer 20 aus mehreren Teilen bestehen, beispielsweise aus einem Teil 44, wie es in Fig. 4 dargestellt ist, und einem weiteren Teil 80, wie es aus Fig.
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6, linke Hälfte, hervorgeht. Es können auch mehrere Lampen vorhanden sein, wie gestrichelt angedeutet. Auch das in Fig. dargestellte Rohrstück umfaßt ein äußeres Metallrohr 162 und ein inneres Metallrohr 164, von einer Isolierung 168 voneinander getrennt. Das Ende des Rohrstücks 80 ist nun so ausgestaltet, daß das äußere Metallrohr 162 über das innere Metallrohr 164 (und auch über die Isolierung 168) vorspringt und so die Möglichkeit eröffnet, das in Fig. 4 links dargestellte Ende des dortigen Rohrstücks kupplungsartig aufzunehmen, indem das über das dort dargestellte äußere Metallrohr 62 hinausragende Ende des inneren Metallrohrs in die vom Metallrohr 164 gebildete Bohrung 82 steckerartig aufgenommen werden kann, wobei der Außenumfang des äußeren Metallrohr 62 gemäß Fig. 4, zumindest in seinem Endbereich, einen solchen Umfang 84 aufweist, daß er vom Innendurchmesser 86 des äußeren Metallrohrs 162 gemäß Fig. 6 aufgenommen werden kann, vorzugsweise mit einer gewissen Klemmwirkung, so daß sich eine elektrische und mechanische Gleitbzw. Preßverbindung ergibt, die ausreichend stabil ist. Führt man das in Fig. 6 auf der linken Seite von der Linie 87 dargestellte Rohrstück oder Kupplungsstück axial-symmetrisch aus, d. h., daß auf der rechten Seite eine ähnliche Konstruktion wie auf der linken Seite gemäß Fig. 6 sich ergibt, kann dann auf der rechten Seite von dem in Fig. 6 dargestellten Rohrstück 80 erneut ein Rohrstück gemäß Fig. eingesetzt werden. Alternativ kann aber auch natürlich die rechts von der Linie 86 angeordnete Konstruktion eine ähnliche Gestalt aufweisen, wie sie auf der Fig. 4 links zu erkennen ist. Auf diese Weise wäre es möglich, mehrere derartige Rohrstücke miteinander zu verbinden und so einen mehrteiligen Stehlampenständer 20 zu erhalten, wie er in Fig. 2 angedeutet ist. Das obere Ende des Stabes 20 kann mit einem Kopf 88 versehen sein, der ähnlich aufgebaut sein kann wie das linke Ende von Fig. 6, aber blind endet.
Durch diese unterschiedlich geformten Rohrstücke 44 bzw.
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läßt sich beispielsweise auch eine Niedervolt-Leuchtanlage zusammenstellen, wie siehe in Fig. 2 dargestellt ist. Dort sind auf der einen Seite beispielsweise drei Rohrstücke 44 gemäß Fig. 4 mit jeweils angebrachter Lampenanordnung zu erkennen, verbunden jeweils durch Rohrstücke 80, konstruiert gemäß Fig. 6, linke Hälfte. Diese Rohrstücke 44 oder 80 können durch geeignete Klemm- oder Trägereinrichtungen, hier nicht näher dargestellt, an der Decke aufgehängt werden. In den Eckbereichen können entsprechend gebogen geformte, wiederum koaxiale Rohrstücke 180 vorgesehen werden. Es wären auch Rohrstücke gemäß Fig. 4 denkbar, die einen Lampenanschluß nicht aufweisen, lediglich zur Verbindung von Rohrstücken gemäß Fig. 6 dienen. Sie mögen die Bezugszahl 144 tragen.
An irgendeinem Ende der mehreren Rohrstücke kann dann in geeigneter Weise ein Anschluß von einem Transformator 90 erfolgen, der beispielsweise mit einem handelsüblichen Koaxialstecker in eine Kupplungskonstruktion gemäß Fig. 6, linke Seite, einsteckbar sein mag. Alternativ ist aber auch eine Kupplungsrohrkonstruktion gemäß Fig. 6, rechte Seite, denkbar, siehe Bezugszahl 380, bei der von dem Rohrstück senkrecht ein Anschlußrohr 280 ausgeht, das als Energieversorgung dienen kann, gleichzeitig aber auch als Aufhängevorrichtung, wenn dies sinnvoll erscheint. Die Konstruktion ist beispielsweise derart getroffen, daß das Außenrohr 162 mit dem Außenrohr 262 des Rohrstückes 280 in elektrischer und ggf. auch in mechanischer Verbindung steht, wobei die Isolierung 268 soweit nach innen reicht, daß eine Kontaktgabe zwischen dem inneren Rohr 264 und dem Außenrohr 162 nicht erfolgt. Vielmehr ist das Innenrohr 264 des Rohrstückes 280 mit dem Innenrohr 164 elektrisch und ggf. auch mechanisch verbunden, beispielsweise in ähnlicher Weise verschraubt, wie gemäß Fig. 4 erläutert, so daß letztendlich eine mechanische und elektrische Verbindung zwischen dem Rohr 264 und dem Rohr 164 einerseits und dem Rohr 262 und
162 andererseits sich ergibt. Das Rohrstück 280 kann dann seinerseits mit einem Transformator 90 oder mit einer sonstigen Energieguelle verbunden sein, wie es in Fig. 2 angedeutet ist.
Aus ästhetischen Gründen und auch wegen der leichteren Säuberungsfähigkeit ist es günstig, wenn die Außendurchmesser der ineinandergesteckten Rohrstücke 80, 180, 44 usw. gleich sind, lediglich das Anschlußrohr 280 kann einen zweckmäßigerweise kleineren Durchmesser aufweisen. Um diese gleichen Außendurchmesser zu erreichen, ist gemäß Fig. 4 und 5 im Bereich des Anschlusses der Durchmesser 84 reduziert, er geht über in einen Durchmesser 184, der größer ist und zweckmäßigerweise gleich dem Außendurchmesser des Rohrstückes 80 bzw. 380 ist.
Um diese Reduzierung des Außendurchmessers zu erreichen, kann das Rohrstück mit dem Außendurchmesser 184 abgedreht werden, einfacher ist jedoch oft eine Konstruktion, bei der man von einem Rohrstück ausgeht, wie es in Fig. 5 dargestellt ist, und das einen Außendurchmesser von 184 aufweist, während der Außendurchmesser 84 von einem zweiten Rohrstück gebildet wird, das in das Rohr mit dem Außendurchmesser eingesteckt ist. Dieses eingesteckte Rohr 84 kann sich über die gesamte Länge des Rohrstückes erstrecken, oder aber nur im Endbereich vorhanden sein.
! In Fig. 7 ist dargestellt, daß ein Rohrstück gemäß dem j Aufbau von Fig. 4 (alternativ gemäß dem Aufbau von Fig. 6) an einem Ende schräg abgeschnitten ist, beispielsweise in einem Winkel vonod, der 45° aber auch irgendein anderer geeigneter Winkel sein kann, der mit einem ebenfalls schräg abgeschnittenen, vorzugsweise im gleichen WinkeloC, derart verbunden ist, daß die beiden Schnittflächen derart aufeinander zu liegen kommen, daß die äußeren Metallrohre 62 miteinander verlötbar oder verschweißbar sind. Nach dem
* &tgr;= j-j^— —
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Verlöten oder Verschweißen ergibt sich somit ein Winkelstück, das einen Winkel von 2 OC umschließt, wobei der Winkel 2 ©C &zgr;. B. 90° sein kann, wenn ein rechter Winkel gewünscht wird, oder aber auch einen Winkel von 45°, 60°, 120°, 130°, 145° einschließen kann, oder irgendeinen anderen geeigneten Winkel, wie er für einen speziellen Aufbau benötigt wird, wobei der maximale Winkel 180° beträgt, der minimale Winkel lediglich beschränkt ist durch die Möglichkeit, noch eine ausreichend stabile Stoßverbindung zwischen den beiden Metallrohren 62 zu erlangen.
Wegen des koaxialen Aufbaus ergibt bei einem Aufeinanderliegen der beiden äußeren Metallrohre 62 entlang der Schnittebene 63 automatisch auch ein Aufeinanderliegen der zugehörigen Isolationsbereiche 68, vorausgesetzt, die beiden
', Schnittebenen haben etwa gleiche Schrägung, sowie auch ein
Aufeinanderliegen der inneren Metallrohre 64. Es ist denkbar, die inneren Metallrohre etwas überstehen zu lassen und dadurch beim Zusammenfügen und Verschweißen oder Verlöten der beiden äußeren Rohre 62 einen Preßkontakt zwischen den
• inneren Rohren herzustellen, so daß auch bei ihnen eine Kontaktgabe sich ergibt, ohne daß eine besondere Verlötung in diesem inneren Bereich unbedingt notwendig wäre.
&igr; Alternativ könnte aber auch das innere Metallrohr jeweils ', zumindest an seinem zu der Schnittfläche 63 weisenden Ende &igr; ein Außengewinde tragen, siehe Bezugszahl 65, mit dem es innerhalb des äußeren Metallrohrs isoliert von diesem, also insbesondere durch eine entsprechende Führung innerhalb der Isolierung 68, das z. B. auch ein Gewinde tragen kann, durch Drehen bezüglich der Isolierung axial verschieblich ist und daher beispielsweise durch Ansetzen eines Werkzeuges an das andere Ende des inneren Metallrohres 64 solange verdreht werden kann, bis es sich mit seiner Spitze 67 gegen die entsprechende Spitze des angesetzten anderen Rohres legt und dadurch den elektrischen Kontakt herstellt. Zum Drehen kann
das gegenüberliegende Ende 69 des inneren Metallrohres 64 mit einer zum Eingriff z. B. eines Schraubenziehers geeigneten Einsenkung 69 versehen sein.
Auf das Winkelstück gemäß Fig. 7 kann dann ein Anschlußstück gemäß Fig. 8 aufgesteckt werden, auf dieses wiederum ein weiteres Winkelstück gemäß Fig. 7, so daß z. B. aus mehreren derartigen Bauteilen eine Kreisform oder beliebig andere Formen gestaltet werden können.
Selbstverständlich kann die Anordnung gemäß Fig. 7 auch bei einer Konstruktion gemäß Fig. 8 angewendet werden, d. h. daß dann das Verbindungsstück gemäß Fig. 8 schräg abgeschnitten ist, z. B. entlang einer Schnittfläche 163, daß dann das innere Rohr 364 im Bereich der Schnittfläche 163 ein Außengewinde trägt, ähnlich dem Außengewinde 65 von Fig. 7, um so das Rohr 364 in Preßkontakt mit einem entsprechenden Rohr eines schräg angesetzten weiteren Stücks zu bringen. Um hier das innerhalb des Außenrohrs 384 versteckte Innenrohr 364 drehen zu können, könnte auch hier das Ende des Rohres, das von der Schnittebene 163 entfernt liegt, mit einem für einen Schraubenzieher o. dgl. geeigneten Eingriffsschlitz o. dgl. versehen sein, um so das Schraubenzieherwerkzeug o. dgl. ansetzen zu können und das Rohr 364 verdrehen zu können.
Im Prinzip ist es möglich, bei Fig. 7 z. B. die beiden miteinander verbundenen Rohrenden entlang der Schnittebene 263 abzuschneiden, derart, daß erneut eine Schnittebene entsteht, auf die nun ein weiteres Rohrstück aufgesetzt werden kann.
Um die Anordnung möglich symmetrisch zu bekommen, kann gemäß Fig. 9 die Schnittlinie 263 geknickt werden, so daß sich die Schnittebenen 363, 463 ergeben, die zusammen beispielsweise mit der Schnittebene 63 jeweils um 180° auseinanderliegen.
In dieser Weise läßt sich die Konstruktion verwirklichen, wie sie in Fig. 10 dargestellt ist, nähmlich eine Anordnung von drei zueinander im Winkel von jeweils 120° angeordneten Trägerstangen für jeweils mehrere Beleuchtungseinrichtungen, die an der Decke aufgehängt sein können.
Ein fertiges Eckelement läßt sich auch dadurch verwirklichen, daß zwei, drei oder auch mehr Metallrohre derart, z. B. sternförmig, miteinander verschweißt werden, daß ihre hohlen Innenräume sich am Eck- oder Sternpunkt treffen. Anschließend werden dann, z. B. mit Innengewinde versehene, hohle Isolierrohre in die hohlen Metallrohre eingeschoben, die entweder Klemmpressung aufweisen oder mit der Innenfläche der Metallrohre verklebt werden, so daß sie festliegen. Anschließend können dann/die hohlen Isolierrohre die Innenleiter in Form von Gewindestangen o. dgl. eingesteckt bzw. eingeschraubt werden, soweit, daß sich diese am Eckbzw. Sternpunkt gegenseitig berühren und Kontakt herstellen.
Alternativ kann aber auch im Bereich der Verbindung 63 ein Anschlußrohr angebracht werden, wie es in Fig. 6 mit 280 näher erläutert worden ist. In dieser Weise sind dann räumliche Konstruktionen denkbar, wie sie beispielsweise aus Fig. 11 hervorgehen, wo eine vierseitige Pyramide dargestellt ist, deren Ecken jeweils drei aufeinanderzulaufende Rohre bilden, wobei zwei dieser Rohre gemäß Fig. 7 verwirklicht sein könnten, während ein senkrecht darauf stehendes weiteres Rohr gemäß dem Rohr 280 von Fig. 5 angeordnet sein könnte.
Wie zu erkennen ist, ist die erfindungsgemäße Konstruktion außerordentlich flexibel und es lassen sich mit Hilfe von relativ einfach vorzunehmenden handwerklichen Schritten, wie Verlöten und Einschrauben von inneren Rohren Lampenkonstruktionen jeglicher Form und Größe aufbauen, ohne daß dazu
eine große Zahl von Einzelteilen komplizierten Aufbaus erforderlich ist, wie es beim Stand der Technik zu erkennen war.

Claims (1)

  1. drying. Ernst Stratmann
    PATENTANWALT
    D-4000 DÜSSELDORF 1 · SCHADOWPLATZ 9 VNR: 109 126
    Düsseldorf,, 10. Mai 1993
    Gm
    Ferdinand Sonnleitner und
    Susan Zimmer
    Düsseldorf 12
    Schutzansprüche:
    Niedervolt-Leuchtanlage, mit zwei elektrischen, zu einer Niedervolt-Spannungsquelle (90) führbaren Leitern, die mit zumindest einem Paar elektrisch leitenden, von einer Aufhängung (44) getragenen Stäben (24, 26) verbunden sind, zwischen denen wenigstens ein Leuchtenkopf (36) mit einer Niedervolt-Lampe (32) elektrisch angeschlossen ist, wobei der Leuchtenkopf (36) bezüglich der Stäbe (24, 26) und die Stäbe bezüglich ihrer Aufhängung (44) jeweils um eine Achse (38; 42) drehbar sind, die im wesentlichen senkrecht zu den Achsen der Stäbe (24, 26) verlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (24, 26) von seitlichen, elektrisch leitenden Ansätzen (46, 48) eines Rohrstücks (44) ausgehen, das aus zwei koaxialen, voneinander elektrisch isolierten Metallrohren (62, 162; 64, 164) gebildet wird, wobei der eine Ansatz (48) mit dem einen (z. B. inneren) und der andere Ansatz (46) mit dem anderen (z. B. äußeren) Metallrohr elektrisch verbunden ist.
    POSTSCHECKiBERLlNWESTtBLZ IOOIOoVo) f327^6-tO9 "deutsche bank (BLZ 30070010) 616&Ogr;253
    -* —
    2. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Ansatz (46) von einer Gewindestange (46) oder Stange mit Endgewinde gebildet wird, die in eine vom Außenrohr (62) gebildete Gewindebohrung (66) eingeschraubt ist.
    3. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der andere Ansatz (48) von einer Gewindestange (48) oder Stange mit Endgewinden gebildet wird, die in eine Gewindebohrung (78) eingeschraubt ist, die von einem Isolierstück (68) zwischen den Metallrohren (62, 64) als Durchgangsgewindebohrung und/oder von einer Gewindebohrung (vorzugsweise als Sackgewindebohrung) in dem inneren Metallrohr (164) oder Metallstab (64) gebildet wird.
    Niedervolt-Leuchtanlage nach einem der Ansprüche 2 oder
    3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindestangen (46, 48) elektrisch isolierende Hülsen (52, 54) oder Beschichtungen tragen, die einerseits einen Anschlag (70, 76) am äußeren bzw. inneren Teilstab oder -rohr bilden, andererseits einen Anschlag für die auf den freien Enden der Gewindestangen (46, 48) mit Enddurchbrüchen aufgesteckte Stäbe (24, 26), die ihrerseits mittels Muttern (50) , wie Kugelkopfmuttern gehalten werden.
    Niedervolt-Leuchtanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
    4, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (62) ein- oder beidseitig einen äußeren Rücksprung (84, 184) zum Aufstecken eines Anschlußrohrs (z. B. 80) bildet.
    Niedervolt-Leuchtanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (162) ein- oder beidendig einen inneren Rücksprung (86) zum Aufstecken eines Anschlußrohrs (z. B. 44) bildet.
    _s ·
    — 3 —
    7. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (164) oder der Innenstab (64) über das Außenrohr (62) ein- oder beidendig hinausragt (Fig. 4, Fig. 5).
    8. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (162) über das Innenrohr (164) ein- oder beidendig hinausragt (Fig. 6).
    9. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr (44; 80) einen gleichen Außendurchmesser (184) wie das Außenrohr (162) aufweist, und daß es im Endbereich einen Innendurchmesser (86) besitzt, der auf den rückspringenden Bereich (84) mit Preßpassung aufschiebbar ist, und daß das Anschlußrohr (80) ein inneres Metallrohr (164) mit einer Axialbohrung (82) aufweist, in die das Innenrohr oder der Innenstab (64) unter Kontaktberührung einschiebbar ist.
    10. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 9, dadurch ge-
    ! kennzeichnet, daß das Anschlußrohr (380), vorzugsweise mittig, mit einem Halter, wie Kette, Stab, Klemmleiste o. dgl. verbunden ist.
    11. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerrohr (44) für den Leuchtkopf (36) und das Anschlußrohr (80) jeweils bezüglich ihrer Mitte (z. B. 86) symmetrisch aufgebaut sind.
    12. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (280) ähnlichen Aufbau, aber kleineren Außendurchmesser wie das Trägerrohr (44) oder das Anschlußrohr (380) hat.
    13. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (280) ein Außenrohr (262) umfaßt, in das eine von einer Isolierschicht oder Isolierrohr (268) umgebene Stange (264) angeordnet ist, wobei die Stange (264) in eine vom Isolierrohr (168) oder innerem Metallrohr (164) oder Metallstab (74) des Trägerrohrs bzw. des Anschlußrohrs gebildete Gewindebohrung eingeschraubt ist, und daß das äußere Metallrohr (162) koaxial dazu eine Bohrung aufweist, die zumindest die Isolierung (268) der Gewindestange (264) hindurchläßt.
    14. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück (480 in Fig. 7) an einem Ende schräg (z. B. 63) abgeschnitten ist und mit (zumindest) einem ebenfalls abgeschnitten weiteren Rohrstück derart verbunden ist, daß die beiden (oder mehreren) Schnittflächen derart aufeinanderliegen, daß die größeren Metallrohre der beiden Rohrstücke (und ggf. auch deren innere Metallrohre) miteinander verlötbar oder verschweißbar sind.
    15. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Metallrohr (64; 364) an seinem zur Schnittfläche (63; 163) weisenden Ende ein Außengewinde (65) trägt, mit dem es innerhalb des äußeren Metallrohrs (62) isoliert (68) von diesem durch Drehen axial verschiebbar ist.
    16. Niedervolt-Leuchtanlage nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei miteinander verbundene Metallrohre an ihrem Verbindungsbereich mit zumindest einem weiteren koaxial aufgebautem Metallrohr (als Halter oder als weitere Verzweigung) in Verbindung stehen.
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