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DE9300181U1 - Atemschutz-Halbmaske - Google Patents

Atemschutz-Halbmaske

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DE9300181U1
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Germany
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respiratory protection
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mask according
protection half
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DE9300181U
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Moldex Metric AG and Co KG
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Moldex Metric AG and Co KG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B7/00Respiratory apparatus
    • A62B7/10Respiratory apparatus with filter elements
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B18/00Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort
    • A62B18/02Masks
    • A62B18/025Halfmasks

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Respiratory Apparatuses And Protective Means (AREA)

Description

G 2569-204/SÜ
Beschreibung
Die Neuerung bezieht sich auf eine Atemschutz-Halbmaske der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
Eine derartige Atemschutz-Halbmaske ist aus der DE-AS 1 213 251 bekannt. Die bekannte Halbmaske besteht aus einem über Mund und Nase reichenden, die Augen freilassenden Maskenkörper aus Gummi. Im Mundbereich ist auf jeder Seite des Maskenkörpers jeweils eine Filterkapsel angeordnet. Die Filterkapsel ist fest mit dem Maskenkörper verbunden und steht über ein im Maskenkörper vorgesehenes Einatemventil mit dem Inneren des Maskenkörpers in Verbindung. Das Einatemventil weist eine Öffnung im Maskenkörper und einen rund um die Öffnung angeordneten Ventilsitz sowie einen mittels Stiften am Maskenkörper befestigten, flexiblen Lappen als Ventilteil auf. Im Maskenkörper ist weiterhin ein Ausatemventil vorgesehen, das unterhalb des Einatemventils und zwischen beiden Filterkapseln angeordnet ist. Die Filterkapseln sind offensichtlich nicht austauschbar, so daß die gesamte Maske weggeworfen werden muß, wenn das Filtermaterial erschöpft ist. Aber selbst wenn sich die Kapseln öffnen ließen, um das darin enthaltene Filtermaterial auszuwechseln, so hätte die bekannte Halbmaske trotzdem eine begrenzte Lebensdauer, da das notwendigerweise recht dünne Material des Einatemventils im Laufe der Zeit nicht mehr flach und dichtend auf dem Ventilsitz aufliegt, sondern sich wölbt und somit eine Gefahrenquelle darstellt.
Um diese Gefahrenquelle durch undichte Einatemventile auszuschalten, wird in der US-PS 3 029 812 vorgeschlagen, das Einatemventil durch eine Trägerstruktur zu ersetzen, die das Filtermaterial von innen stützt und einen Labyrinthweg für die Luft bildet. Trotz Anordnung eines Ausatemventils ist jedoch nicht auszuschließen, daß beim Ausatmen durch das Filtermaterial der darin enthaltene Staub aufgewirbelt wird, in die Labyrinthführung gelangt und beim nächsten Einatmen in das Innere der Maske gesogen wird. Das Filtermaterial der bekannten Halbmaske ist in einem gekrümmten Behälter enthalten, der im wesentlichen die gesamte Vorderseite des Maskenkörpers überdeckt. Seine Herstellung ist somit recht kompliziert, was die Kosten zum Austauschen der Filtereinheit erhöht. Darüber hinaus sind auch der Labyrinthweg und ein an der Außenseite der Filtereinheit angeordneter Staubfänger recht kompliziert ausgestaltet und somit teuer.
Der Neuerung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine preisgünstige und sichere Atemschutz-Halbmaske bereitzustellen.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die neuerungsgemäße Ausgestaltung können Filtermaterial und Einatemventil als Einheit ausgewechselt werden, wenn das Filtermaterial erschöpft ist, so daß Gefahrenquellen weitgehend ausgeschaltet werden. Darüber hinaus ist es mit der neuerungsgemäßen Ausgestaltung ohne weiteres möglich, Patronen für unterschiedliche Belastungsfälle bereitzuhalten, so daß die neuerungsgemäße Atemschutz-Halbmaske auf einfache Weise an unterschiedliche Belastungsfälle,
beispielsweise durch feste Partikel (Stäube) oder Tröpfchen (Nebel) anzupassen ist. Darüber hinaus ist das Auswechseln des Filtermaterials äußerst einfach und sehr schnell durchzuführen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Neuerung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Befestigung der Patronen durch Einknöpfen und die Ausgestaltung der Knöpfverbindung gemäß den Ansprüchen 2 bis 4 erlaubt ein sehr schnelles Auswechseln der Patronen und sichert einen dichten Abschluß zwischen dem Maskenkörper und der Patrone.
Der feste Sitz der Patrone im Maskenkörper wird weiterhin durch die Anordnung der Kopfbebänderung gemäß Anspruch 5 verbessert.
Die Ausgestaltung der Frontseite der Patrone gemäß den Ansprüchen 6 bis 8 schützt einerseits das Filtermaterial gegen Beschädigung und bewirkt andererseits, daß der Luftstrom beim Eintritt in die Filterpatrone umgelenkt wird, so daß gröbere Partikel bereits vor der Patrone aus der Luft abgeschieden werden.
Die Ausgestaltung und Anordnung des Ausatemventils gemäß den Ansprüchen 11 und 12 erleichtert das Atmen und vergrößert das Gesichtsfeld des Maskenträgers.
Anspruch 13 beschreibt eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Patrone.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer neuerungsgemaßen Atemschutz-Halbmaske,
Fig. 2 der vergrößerte Schnitt II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 die perspektivische Darstellung einer Filterpatrone, und
Fig. 4 die Ansicht einer neuerungsgemaßen Halbmaske vom Träger aus.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine Atemschutz-Halbmaske 1, die den Träger gegen das Einatmen insbesondere partikel- und tropfchenförmiger Schadstoffe schützt. Die Atemschutz-Halbmaske 1 weist einen Maskenkörper 2 aus einem flexiblen und dennoch relativ biege- und verwindungssteifem Material, insbesondere Gummi, auf. Der Maskenkörper 2 ist derart bemessen und geformt, daß er über Mund und Nase des Trägers getragen werden kann. Zu diesem Zweck ist eine Kopfbebänderung 3 vorgesehen, die über den Hinterkopf des Trägers führt und den Maskenkörper 2 mit dem aus Fig. 4 ersichtlichen, breiten Dichtrand 4 gegen das Gesicht des Trägers zieht.
Im Mundbereich des Trägers ist an jeder Seite des Maskenkörpers 2 jeweils eine Filterpatrone 5a bzw. 5b in einer Öffnung 6 (Fig. 2) des Maskenkörpers 2 befestigt. Jede der Filterpatronen 5a, 5b hat ein Filtergehäuse in Form einer zylindrischen Gehäusekapsel 7 aus steifem Kunststoff, in deren Innerem ein in der Zeichnung nur angedeutetes Filtermaterial 8 untergebracht ist.
Eine Stirnseite der Gehäusekapsel 7 ist als Rückwand 9 ausgebildet und weist eine Durchgangsöffnung 10 für ein Einatemventil 11 auf. Die Durchgangsöffnung 10 hat einen Durchmesser, der knapp halb so groß ist wie der Durchmesser der Gehäusekapsel 7 und enthält eine Stützeinrichtung 12 mit Stützrippen 12a, die sich mit Abstand zueinander von einer zentralen Nabe 12b radial nach außen erstrecken. Die Stützeinrichtung 12 verhindert, daß Filtermaterial 8 aus der Gehäusekapsel 7 in das Innere des Maskenkörpers 2 gelangt.
An der nach außen weisenden Seite der Rückwand 9 ist über einen mittigen Befestigungsknopf 13 ein Ventilteil 14 des Einatemventils 11 an der mittigen Nabe 12b befestigt. Das Ventilteil 14 besteht aus einer Scheibe aus einem dünnen, leichten und flexiblen Material und ist so groß, daß das Ventilteil 14 die Öffnung 10 vollständig überdeckt. Rund um die Öffnung 10 ist ein Ventilsitz 15 in Form eines in Richtung auf das Ventilteil 14 vorstehenden Umfangsflansches 15 angeformt. Das Ventilteil 14 ist so groß, und ist derart auf der Nabe 12b befestigt, daß es mit leicht nach innen, d.h. in das Innere des Maskenkörpers 2 hineingebogenen ümfangsrand vollständig auf dem ümfangsflansch 15 aufliegt.
In der Nähe des ümfangs der Rückwand 9 ist an der Gehäusekapsel 7 ein ümfangsflansch 16 mit L-förmigem Querschnitt angeformt, der mit der Rückwand 9 eine sich nach außen öffnende Nut 17 zum Aufnehmen eines sich rund um die Öffnung 6 im Maskenkörper 2 erstreckenden Knöpfflansches 18 bildet. Kurz vor dem äußeren Ende der Nut 17 ist die Rückwand 9 in einer Schrägfläche 19 abgewinkelt, so daß sich die Nutbreite vergrößert. An dieser Schrägfläche 19 liegt eine korrespondierende
Schrägfläche 20 an, die am Knöpfflansch 18 angeformt ist. Auf diese Weise wird die Berührungsfläche zwischen dem Knöpfflansch 18 des Maskenkörpers 2 und der Gehäusekapsel 7 stark vergrößert, so daß sowohl die Haltewirkung als auch die Dichtwirkung verbessert wird.
Noch weiter verbessert wird die Dichtwirkung durch die Anordnung der Kopfbebeänderung 3. An der dem Knöpfflansch 18 gegenüberliegenden Außenseite des Maskenkörpers 2 ist eine Führungsfläche 21 vorgesehen, die über fast den gesamten Umfang der Öffnung 6 führt. Über diese Führungsfläche 21 ist jeweils ein Kopfband 3a der Bebänderung 3 derart, d.h. mindestens auf der dem Träger abgewandten Seite geführt, daß jeder Zug am Kopfband 3a während des Tragens der Maske den Knöpfflansch 18 tiefer in die Nut 17 der Filterpatrone 5a bzw. 5b drückt. Die Einleitung einer Zugkraft in die Kopfbänder 3a wird noch durch die Anordnung eines Kopfbügeis 3b verbessert, der aus zwei winklig an den Kopfbändern 3a zusammenlaufenden Halbrundbügeln besteht.
Die der Rückwand 9 gegenüberliegende Seite der Gehäusekapsel 7 ist als Frontplatte 22 ausgebildet und wird durch eine Vielzahl von Lufteintrittsoffnungen 23 durchsetzt. Die Lufteintrittsoffnungen 23 sind bevorzugt als Schlitze ausgebildet, die mit Abstand und gleichmäßig verteilt auf der gesamten Frontplatte 22 vorgesehen sind. Im Inneren der Gehäusekapsel 7 sind hinter der Frontplatte 22 Prallplatten 24 vorgesehen. Die Prallplatten 24 sind im wesentlichen deckungsgleich in ihren Abmessungen und ihrer Form mit den Lufteintrittsoffnungen 23 ausgebildet und im Abstand zur Frontplatte 22 sowie fluchtend mit den Lufteintrittsoffnungen 23 an der Frontplatte 22 befestigt. Die Luft strömt, wie durch die Pfeile
angedeutet, seitlich an den Prallplatten 24 vorbei und ändert dabei ihre Richtung. Auf diese Weise wird sowohl das Filtermaterial gegen Beschädigung geschützt als auch eine Richtungsänderung der Luft erzwungen, so daß bereits gröbere Staubpartikel abgeschieden werden können.
Obwohl vorstehend nur die Filterpatrone 5a beschrieben wurde, soll darauf hingewiesen werden, daß beide Filterpatronen 5a, 5b identisch ausgebildet sind. Das in ihnen enthaltene Filtermaterial kann speziell auf verschiedene Belastungen abgestimmt werden, so daß nach Bedarf, beispielsweise wenn sich die Art der Belastung ändert oder wenn das Filtermaterial seine Lebensdauer erreicht hat, jede der Filterpatronen in einfacher Weise aus ihrer Knöpfverbindung in der Öffnung 6 des Maskenkörpers 2 gelöst und durch eine andere Filterpatrone ersetzt werden kann.
Wie insbesondere in den Fig. 1 und 4 ersichtlich, ist zwischen den seitlich angeordneten Filterpatronen 5a, 5b und oberhalb (während des Tragens) ihrer Einatemventile 11 ein herkömmliches Ausatemventil 25 angeordnet. Das Ausatemventil besteht aus einem Ventilgehäuse 26, in dem ein Ventilsitz und eine Scheibe aus einem leichten, dünnen und flexiblen Material als Ventilteil untergebracht ist. Das Ventilgehäuse 26 ist an der dem Träger zugewandten Innenseite des Maskenkörpers 2 an einer Stelle befestigt, an der sich Luftaustrittsöffnungen 27 in Form von Schlitzen durch den Maskenkörper 2 erstrecken (Fig. 1). Durch die Verlagerung des Ausatemventils nach innen kann dieses oberhalb der Filterpatronen angeordnet werden, so daß die relativ großen Filterpatronen 5a, 5b relativ weit unten am Maskenkörper 2 befestigt werden können. Auf
diese Weise wird das Gesichtsfeld des Trägers so wenig wie möglich eingeschränkt. Insbesondere kann der Träger im wesentlichen ungehindert auf die direkt vor ihm liegende Arbeit blicken.
In Abwandlung des beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiels können die Filterpatronen durch andere, bekannte Maßnahmen lösbar am Maskenkörper befestigt werden. Es ist weiterhin möglich, die Knöpfnut am Maskenkörper vorzusehen. Die Bebänderung kann durch herkömmliche Maßnahmen an der Maske befestigt werden. Die Form der Lufteinleitöffnungen und der Prallplatten kann variiert werden. Bei Bedarf können die Gehäusekapseln aus Metall oder einem anderen Material gefertigt werden.

Claims (13)

Schutzansprüche
1. Atemschutz-Halbmaske mit einem Maskenkörper aus einem luftundurchlässigen, flexiblen Material, wenigstens einem Kopfband, zwei seitlich am Maskenkörper angeordneten, mit Lufteintrittsöffnungen versehenen Filtergehäusen, in denen Filtermaterial untergebracht ist, jeweils einem dem Filtergehäuse zugeordneten Einatemventil und einem Ausatemventil, dadurch gekennzeichnet, daß die Filtergehäuse (7) aus einem gegenüber dem Material des Maskenkörpers (2) steiferen Material bestehen, und daß jeweils ein Filtergehäuse (7) mit Filtermaterial (8) und Einatemventil (11) zu einer Filterpatrone (5a, 5b) zusammengefaßt ist, die auswechselbar in einer Öffnung (6) im Maskenkörper (2) befestigt ist.
2. Atemschutz-Halbmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterpatrone (5a, 5b) in die Öffnung (6) im Maskenkörper (2) einknöpfbar ist.
3. Atemschutz-Halbmaske nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Filtergehäuse (7) und rund um die Öffnung (6) jeweils ein Knöpfflansch (16, 18) angeformt ist.
4. Atemschutz-Halbmaske nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Knöpf flansch (16) am Filtergehäuse (7) eine Seite einer Nut (17) begrenzt, auf deren anderer Seite eine die Nutbreite vergrößernde, schräge Anlagefläche (19) vorgesehen ist.
5. Atemschutz-Halbmaske nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopf band (3a) zur Befestigung am Maskenkörper (2) auf einer am Maskenkörper (2)
angeordneten Führungsfläche (21) aufliegt, die sich wenigstens auf der dem Träger abgewandten Seite in unmittelbarer Nähe des Knöpfflansches (18) um die Öffnung (6) erstreckt, so daß der Knöpfflansch (18) beim Zug am Kopfband (3a) in die Nut (17) am Filtergehäuse (7) eingedrückt wird.
6. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteintrittsöffnungen (23) mit einer Luftleiteinrichtung (24) zum Auslenken der Luftströmung versehen sind.
7. Atemschutz-Halbmaske nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleiteinrichtung eine Prallplatte (24) enthält, die mit Abstand und fluchtend hinter der in einer Frontplatte (22) des Filtergehäuses (7) angeordneten Lufteintrittsöffnung (23) liegt, wobei die Prallplatte (24) im wesentlichen deckungsgleich zur Lufteintrittsöffnung (23) ausgebildet und angeordnet ist und sich zwischen der Prallplatte (24) und der Frontplatte (22) ein Strömungsschlitz befindet.
8. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteintrittsöffnungen (23) als Schlitze ausgebildet sind.
9. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtergehäuse (7) an seiner dem Maskenkörper (2) zugewandten Seite eine Rückwand (9) aus steifem Material aufweist, an der der Ventilsitz (15) des Einatemventils (11) angeordnet ist.
10. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventilteil (14) des Einatemventils (11) eine mittig gelagerte Scheibe aus flexiblem Material ist.
11. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausatemventil (25) am Maskenkörper (2) zwischen den Filterpatronen (5a, 5b) und oberhalb deren Einatemventile (11) angeordnet ist.
12. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausatemventil (25) an der Innenfläche des Maskenkörpers (2) hinter sich durch den Maskenkörper (2) erstreckenden Luftaustrittsöffnungen (27) angeordnet ist.
13. Atemschutz-Halbmaske nach einem der Ansprüche 1 bis
12, gekennzeichnet durch eine als Filterpatrone (5a, 5b) ausgebildete Einheit aus einem kapseiförmigen Filtergehäuse (7) aus Kunststoff zur Aufnahme des Filtermaterials (8), wobei das Filtergehäuse (7) eine Frontplatte (22) aufweist, die mit Lufteintrittsöffnungen (23) und mit Abstand fluchtend ausgerichteten und deckungsgleich zu den Lufteintrittsöffnungen (23) ausgebildeten Prallplatten (24) versehen ist, und eine mit dem Einatemventil (11) versehen Rückwand (9) enthält, und wobei an das Filtergehäuse (7) ein eine Nut (17) begrenzender Flansch (16) zum Einknöpfen in die Öffnungen (6) des Maskenkörpers (2) angeformt ist.
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