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Schreibunterlage Gegenstand der Erfindung ist eine Schreibunterlage
mit einer als Unterlage für das Papier dienenden rechteckigen Platte mit an der
Unterseite dieser Platte angebrachtem Stützteil, mittels welchem die Schreibunterlage
auf dem Oberschenkel des Schreibenden ruhen kann. Bei einem früheren, insbesondere
für Flugzeugführer bestimmten Schreibgerät dieser Art bestand der Stützteil aus
einer einen Rahmen für ein Rollenpapierband und einen Schreibblock tragenden Platte,
die mit Riemen versehen ist, um auf dem Bein des Flugzeugführers festgeschnallt
werden zu können. Diese Schreibunterlage ist ziemlich verwickelt im Aufbau und schwer
und zu gewöhnlichen Schreibzwecken nicht brauchbar.
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Erfindungsgemäß ist der Stützteil in Form von zwei einander gegenüberliegenden
Tragteilen und einem zwischen diesen befestigten Stütztuch ausgebildet, wobei die
Tragteile in an sich bekannter Weise um mit der Unterseite der Platte parallele
Achsen derart drehbar sind, daß sie gegen die Unterseite klappbar und von der Unterseite
wegklappbar sind. Eine solche Vorrichtung ist leicht und einfach zu tragen und kann
beispielsweise zum Aufnehmen von Stenogrammen und Diktaten in Büros benutzt werden,
wozu man sich bisher mit mehr oder weniger behelfsmäßigen Unterlagen für das Papier
begnügen mußte, wenn der Schreiber in einem Stuhl saß und kein geeigneter Schreibtisch
zur Verfügung stand. Vorteilhafterweise sind die Tragteile in der ausgeklappten
Lage senkrecht zur Platte feststellbar. Auch in der eingeklappten Lage, in welcher
sie an der Unterseite der Platte liegen und gegeneinander gerichtet sind, können
sie zweckmäßig feststellbar sein. Eine besondere Ausführungsform der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Tragteil in der Hauptsache bügelförmig,
das Stütztuch mit den die Bodenteile der Bügel bildenden Stangen verbunden ist und
die Schenkel jedes Bügels mit einem gegenüber den Schenkeln abgewinkelten Zapfen
fest verbunden sind, welcher in einer an der Unterseite der Platte befestigten Lagerhülse
gelagert ist, in welcher der Zapfen in zwei verschiedenen Drehlagen, und zwar in
der senkrechten zur Platte ausgeschwenkten und in der gegen die Unterseite der Platte
eingeklappten Lage des Bügels feststellbar ist. Die erfindungsgemäße Schreibunterlage
kann aber im einzelnen sehr verschieden ausgeführt sein.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung in einigen Ausführungsbeispielen
dargestellt.
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Fig. i zeigt eine Ausführungsform ' in der Gebrauchslage in schaubildlicher
Ansicht; Fig.2 ist ein senkrechter Schnitt durch diese Ausführungsform; Fig. 3 ist
ein Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2,; Fig. 4 ist eine Ansicht der Schreibunterlage
nach Fig. 2, 3 von unten gesehen mit eingeklappten Tragteilen für das Stütztuch;
Fig. 5 ist eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform; Fig. 6 zeigt einen
Einzelteil in Ansicht, teilweise im Schnitt in vergrößertem Maßstab; Fig. 7 ist
ein Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 6; Fig.8 ist eine Ansicht entsprechend
der Linie VIII-VIII der Fig. 6.
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In den Fig. i bis 3 ist i eine rechteckige Platte mit abgerundeten
Ecken, beispielsweise aus Holz, Kunststoff oder anderem geeignetem Stoff. Entlang
zwei winklig aufeinanderstoßenden Rändern sind auf der Oberseite dieser Platte i
zwei Leisten 2, 2' oder vorstehende Kanten angebracht. An der Unterseite der Platte
sind Tragteile 3 für ein Stütztuch 4 od. dgl. aus Stoff, Kautschuk, Kunststoff oder
anderem biegsamem Material befestigt. Dieses Stütztuch ist mit zwei entgegengesetzten
Randteilen an den Tragteilen 3 beispielsweise dadurch befestigt, daß diese Randteile
Stangen oder Metalldrähte 5 umfassen, die in winkelförmige Nuten der Tragteile 3
eingeschoben sind. Der eine Schenkel 6 dieser winkelförmigen Nuten ragt von der
Innenseite in jeden Tragteil hinein, an den sich ein in der Höhenrichtung des Tragteiles
verlaufender Schenke17 anschließt, der breiter ist als der Schenkel6. Der in jeden
Schenkel 7 eingeschobene Draht 5 mit umkleidetem Randteil des Stütztuches q. hat
eine solche Dicke, daß der äußere Schenkel 6 der Nut, durch welche das Stütztuch
aus jedem Tragteil herausgeführt ist, diese Teile nicht aufnehmen kann. Der Rand
des Stütztuches wird also in der Nut 6, 7 verankert. Diese Nut verläuft durch den
Tragteil 3 in seiner ganzen Längsrichtung, und jeder Metalldraht 5 mit umkleideter
Stütztuchöse wird in seiner Lage gegen Verschieben in der Längsrichtung des Drahtes
5 nur durch die Reibung zwischen dem Stoff des Stütztuches und den Wänden der Nut
zurückgehalten. Nach Bedarf können also die Metalldrähte 5 und die diese umfassenden
Teile des Tuches 4 aus den Nuten 6, 7 herausgezogen und von den Tragteilen entfernt
werden.
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Der Zweck der Erfindung geht am deutlichsten aus Fig. i hervor. Der
auf einem Stuhl sitzende Schreiber oder Zeichner bringt das Schreib- oder Zeichenpapier
auf der Platte i an, wobei sich diese in einer ungefähr waagerechten oder etwas
von außen nach innen unten geneigten Lage befindet, im letzteren Falle die Leiste
2' also niedriger als der entgegengesetzte Rand der Platte i ist. Das Stütztuch
4 ruht auf dem Oberschenkel des Schreibers oder Zeichners, wie bei 14 in Fig. i
angedeutet ist. Das auf der Platte angebrachte Papier wird nun am unteren Rand von
der Leistet' und an einem Seitenrand von der Leiste .2 gestützt. Da der Schreiber
oder der Zeichner mit seiner einen Hand die Platte festhält, erhält das Papier eine
solche Lage auf der Platte, daß das Schreiben oder Zeichnen bequem ausgeführt werden
kann.
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Die Tragteile 3 haben eine solche Form, daß, wenn sie auf einer ebenen
waagerechten Unterlage ruhen, die Platte i eine gewisse Neigung erhält. Diese Tragteile
3 sind gegeneinander und gegen die Unterseite der Platte i klappbar, indem sie mittels
Scharnieren 15 mit der Unterseite der Platte i in solcher Weise gelenkig verbunden
sind, daß sie von einer eingeklappten Stellung senkrecht zur Platte i ausgeklappt
werden können. Um die Tragteile in der senkrechten Lage lösbar zu sperren, ist an
jedem Tragteil ein winkelförmiger Sperrteil 16, 17 angeordnet. Der eine Schenkel
16 jedes Sperrteiles ist mittels Lagerösen i8 an der Innenseite jedes Tragteiles
3 drehbar gelagert, während der andere Schenkel 17, der an dem Außenende mit einem
Griff i9 versehen sein kann, schwenkbar ist und sich gegen die Unterseite der Platte
i innerhalb des Tragteiles 3 abstützt. In der wirksamen Lage ragt der Arm 17 im
Winkel zu der Längsrichtung des Tragteiles nach innen und verhindert dadurch ein
Einwärtsklappen des Tragteiles, wie aus Fig.2 und 3 hervorgeht. Wird dagegen der
Arm 17 gegen den Tragteil 3 geklappt, wobei der Arm von einem Ausschnitt 2o auf
der Innenseite des Tragteiles aufgenommen wird, wie mit gestrichelten Linien in
Fig. 2 und 4 gezeigt ist, hindert der Arm 17 nicht mehr das Einklapppen des Tragteiles
gegen die Unterseite der Platte i, wie aus Fig. 4 hervorgeht.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 bis 8 sind aus Metalldrähten oder
anderen Metallteilen gebildeteTragteile für das Stütztuch4 mit der Platte i gelenkig
verbunden und sowohl in wirksamer als auch unwirksamer Lage feststellbar. Zu diesem
Zweck sind die aus beispielsweise Stahldraht hergestellten Tragteile als Bügel mit
ungleich langen Schenkeln 23, 24 ausgebildet. Das Stütztuch 4 ist mit den Bodenteilen
25 der Bügel verbunden. Die Außenenden der Bügelschenkel laufen je in einen Zapfen
26 aus, der in einer Hülse 27 gelagert ist, die mit einem Drahtteil 21 bzw. 22 fest
verbunden ist. Die Drahtteile 21, 22 sind mit dem vorderen bzw. hinteren Rand der
Platte i fest verbunden. Mit jedem Zapfen 26 ist ein durch denselben diametral
hindurchgeführten
Stäbchen 28 fest verbunden, dessen Enden in winkelförmige Nuten der Hülse 27 hineinragen.
Jede solche Nut enthält einen in der Umfangsrichtung verlaufenden Teil29, der an
jedem Ende in eine in der Längsrichtung der Hülse 27 auslaufende Nut 3o bzw. 30'
übergeht, wobei sich diese beiden letzteren Nuten in entgegengesetzten Richtungen
von der in der Umfangsrichtung verlaufenden Nut 29 nach außen erstrecken. Wenn sich
die Tragteile 23 bis 25 in wirksamer Lage befinden, greifen die Enden der Stäbchen
28 in das eine Paar in der Achsrichtung verlaufender Nuten 30 ein, wie aus
Fig. 8 hervorgeht. Sollen nun die Tragteile 23 bis 25 gegen die Unterseite der Platte
i geklappt werden, so wird jeder Tragteil in Richtung des Pfeiles 32 in Fig. 5 verschoben,
so daß die Stäbchen 28 in die in der Umfangsrichtung verlaufenden Nuten 29 gelangen
können. Der Tragteil 23 bis 25 kann also nach innen etwa mit einer Vierteldrehung
gedreht werden, so daß der Teil 25 bis an die Unterseite der Platte kommt. In dieser
Lage kann der Tragteil dadurch lösbar festgestellt werden, daß er weiter in Richtung
des Pfeiles 32 verschoben wird, wobei die Enden des Stäbchens 28 in das andere Paar
in der Längsrichtung verlaufender Nuten 30' eingeschoben werden und dadurch eine
Drehung des Tragteiles verhindern. Dieser kann durch entgegengesetzte Bewegungen
in die Ausgangslage zurückgeführt werden.