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DE9208612U1 - Gebinde aus Blech - Google Patents

Gebinde aus Blech

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Publication number
DE9208612U1
DE9208612U1 DE9208612U DE9208612U DE9208612U1 DE 9208612 U1 DE9208612 U1 DE 9208612U1 DE 9208612 U DE9208612 U DE 9208612U DE 9208612 U DE9208612 U DE 9208612U DE 9208612 U1 DE9208612 U1 DE 9208612U1
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DE
Germany
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valve body
container
container according
valve
nozzle
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Application number
DE9208612U
Other languages
English (en)
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Huber Verpackungen GmbH and Co KG
Original Assignee
Huber Verpackungen GmbH and Co KG
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Publication of DE9208612U1 publication Critical patent/DE9208612U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/16Closures not otherwise provided for with means for venting air or gas
    • B65D51/1605Closures not otherwise provided for with means for venting air or gas whereby the interior of the container is maintained in permanent gaseous communication with the exterior
    • B65D51/1616Closures not otherwise provided for with means for venting air or gas whereby the interior of the container is maintained in permanent gaseous communication with the exterior by means of a filter

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Catalysts (AREA)

Description

Huber Verpackungen
GmbH +Co. F 14.197 fl/hi
GEBINDE AUS BLECH
Die Erfindung betrifft ein Gebinde aus Blech, insbesondere Feinblech, vorzugsweise Feinstblech, für die Aufnahme flüssiger, pastöser, pulvriger und/oder körniger Füllgüter, insbesondere solche gasabgebender Art, vornehmlich lösungsmittelhaltige Substanzen mit niedrigem Siedepunkt, mit von der Umgebungstemperatur abweichender Temperatur abgefüllte Substanzen und dergleichen, in dessen Wandung ein selbsttätig arbeitendes Druckausgleichsventil eingesetzt ist.
In Gebinde dieser Art werden unterschiedliche Füllgüter aufgenommen, hier in Rede stehend vom festen (körnig bzw. pulverförmig) bis zum flüssigen Aggregatzustand. Je nach Abfüllbedingungen bzw. Art der Füllgüter können nach Abfüllen und Schließen des Gebindes Über- oder Unterdruckverhältnisse im Gebindeinnenraum gegenüber der Umgebung des Gebindes auftreten; hierzu seien folgende Beispiele genannt: Füllgüter werden im Sinne einer leichteren Abfüllung in erwärmtem Zustand, d.h. über Raumtemperatur abgefüllt. Nach Abkühlen auf Umgebungstemperatur bewirkt dies bei gasdicht verschlossenen Ge-
binden einen Unterdruck, der zur Deformierung des Gebindes führen kann. Andererseits kann das Abfüllen unter Temperaturen erfolgen, die unter derjenigen der späteren Lager- bzw. Transporttemperatur liegt. Nach Verschließen des Behälters und entsprechender Lagerung bildet sich Überdruck und damit ebenfalls eine Deformierung des Gebindes. Desweiteren können Füllgüter der hier in Rede stehenden Art stark gasend, beispielsweise lösungsmittelhaltig sein, wie dies beispielsweise bei Schuh- oder Teppichklebern der Fall ist. Auch hier können sich leicht Überdrücke und damit Deformationen einstellen. Die vorerwähnten Gegebenheiten können teilweise in Kombination vorliegen.
Die vorerwähnten Deformationen können insbesondere auch die Stapelfähigkeit solcher Gebinde beeinträchtigen.
Es ist bekannt, druckabhängig reagierende Ventile für den Druckausgleich vorzusehen, die grundsätzlich druckrichtungsabhängig arbeiten und nicht nur gasförmige Stoffe, sondern auch das Füllgut, vor allen Dingen in flüssiger Form, durchlassen. Auch bei Anbringung eines solchen Ventils im Oberbodenbereich, unter welchem sich normalerweise nur gasförmige Stoffe aufhalten, wird aufgrund der Bewegung beim Transport nicht zu verhindern sein, daß das Füllgut selbst in den Bereich des Ventils gelangt und damit unter Überdruck aus dem Gebinde austritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei dem ein Druckausgleich unter normalen Bedingungen stattfindet, ohne daß Füllgut im Zuge dieses Druckausgleiches
die Behälterwandung durchtritt.
Ausgehend vom einem Gebinde der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch durch einen druckrichtungsunabhängig arbeitenden Ventilkörper aus einem porös gehaltenen Kunststoff, der unter den Abfüll- und Lager- bzw. Transport- Temperaturverhältnissen gasdurchlässig und für das Füllgut undurchlässig ist.
Der Ventilkörper, der vorzugsweise aus Polytetrafluoräthylen gebildet ist, aus verfilzten oder gewebten Fasern und/oder in aufgeschäumter Form, ist für gasförmige Stoffe unter entsprechenden Drücken durchlässig und gegenüber dem Füllgut auch flüssiger Konsistenz undurchlässig. Der insoweit porös gestaltete Kunststoff-Ventilkörper wirkt somit im klassischen Sinne weniger als Ventil denn als Filter. Dabei können Oberflächenspannungen der Füllgüter maßgeblich für die Bemessung der Porösität des Ventilkörpers sein.
Der Ventilkörper besteht vorzugsweise aus aufgeschäumtem und/oder fasrigem Polytetrafluoräthylen, das im letzteren Falle als Filz und/oder als - vorzugsweise mehrlagiges - Gewebe ausgebildet ist. Andere Kunststoffe ähnlicher Eigenschaften sind damit ebenso angesprochen.
Der Ventilkörper ist vorzugsweise in einen Ventilstutzen aufgenommen und in diesem mit Hilfe eines in den Stutzen einsetzbaren Halteeinsatzes festgelegt. Dieser Halteeinsatz kann - wie aus den nachfolgenden Beispielen ersichtlich - von außerhalb oder innerhalb des Gebindes her gesehen in den Ventilstutzen eingesetzt sein, wobei diese Betrachtung sich auf den in der Gebindewandung,
insbesondere der Gebindeoberwandung, eingesetzten Ventilstutzen bezieht. Dieser ist in jeder an sich bekannten Weise die Gebindewandung durchgreifend an der Wandung gehalten, beispielsweise durch Klemmsitz, aber auch durch Schweißen und dergleichen festgelegt. Der Halteeinsatz kann durch Klemmen, Verschrauben und/oder auch Verschweißen in seiner den Ventilkörper positionierenden Einsetzlage mit dem Ventilstutzen verbunden sein.
Die Durchtrittsöffnung durch den Ventilkörper kann durch unterschiedlich bemessene Öffnungen, insbesondere in dem Halteeinsatz, je nach Füllgut bzw. Druckverhältnissen bemessen sein, wobei beispielsweise der Halteeinsatz als entsprechend angepaßt wählbare Maske anzusehen ist. Desweiteren kann der Ventilkörper zum Gebindeinneren hin gesehen mit einer Abschirmung versehen sein, die einen Schwallschutz gegen Aufprall von Füllgut darstellt und insbesondere bei leichtflüssigen Füllgütern - verhindert, daß diese den Ventilkörper beaufschlagen.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Ventilkörpers als druckrichtungsunabhängiger Filter durchlässig für gasförmige und undurchlässig für Substanzen anderen Aggregatzustandes ermöglicht einen vielseitigen Einsatz bei unterschiedlichen Füllgütern und schützt das Gebinde bei Temperaturänderungen und/oder füllgutbedingten Überbzw. Unterdrücken gegen Verformungen, wodurch nicht nur die Gefahr von Beschädigungen vermieden, sondern auch die Stapelfähigkeit der Gebinde aufgrund deren annähernd konstanter Formhaltung gewährleistet ist.
Diese und weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen insbesondere in Verbindung mit den in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispielen, deren nachfolgende Beschreibung die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 einen Schnitt durch die Längsachse eines
insgesamt zylinderförmigen Ventils einer ersten Ausführungsform, eingesetzt in einen geschnitten wiedergegebenen Umgebungsbereich eines Gebindeoberbodens;
Figur 2 ein Schnittbild entsprechend demjenigen
gemäß Figur 1 einer zweiten Ausführungsform;
Figur 3 ein Schnittbild entsprechend demjenigen
nach Figur 1 einer dritten Ausführungsform und
Figur 4 ein Schnittbild entsprechend demjenigen
nach Figur 1 einer vierten Ausführungsform.
Die Ausführungsbeispiele weisen insgesamt mit 2 bezeichnete "Druckausgleichsventile" auf, die jeweils eine Ventilkörper 3 aufweisen, der zwischen einem Ventilstutzen 4 und einem Halteeinsatz 5 positioniert festgelegt ist. Figur 1 zeigt die Festlegung des Ventilstutzens 4 in der Oberbodenwandung des Gebindes 1. Diese Festlegung ist dadurch getroffen, daß eine abgekantet ausgeformte Berandung einer für die Aufnahme des Ventilstutzens 4 entsprechend bemessenen Gebindeöffnung in eine hinterschnittene, ringsumlaufende Nut 7 des Ventilstutzens 4
eingreift.
In den Ausführungsbeispielen nach den Figuren 1 und 2 ist jeweils der Halteeinsatz 5 von der Gebindeaußenseite her in den Ventilstutzen 4 eingesetzt, und zwar durch einen Preßvorgang, d.h. der Halteeinsatz 5 ist in dem Ventilstutzen 4 verklemmt. Der auf diese Weise in ihrem Kreisrandbereich zwischen dem Ventilstutzen 4 und dem Einsatzteil 5 aufgenommene und gehaltene Ventilkörper 3 besteht aus einem aufgeschäumten und/oder gewebten, verfilzten oder dergleichen aus Kunststoffasern zusammengesetzten Ventilkörper 3, der gasdurchlässig und gegen Flüssigkeiten und feste Güter undurchlässig ist. Die Größenordnung der Durchlässigkeit bzw. den für den Gasdurchlaß erforderlichen Druckunterschied kann man durch die Porösität des Kunststoffes bzw. dessen Dicke bestimmen. Desweiteren ist es möglich, den Übertrittsquerschnitt des Ventilkörpers 3 zu bestimmen, wie dies die unterschiedliche Ausbildung des Ventilstutzens 4 im Abstützbereich des Ventilkörpers 3 in den Figuren 1 und 2 erkennen läßt - Maskenöffnung 12.
In den Figuren 3 und 4 sind Ausführungen wiedergegeben, bei welchen die dem Gebindeinneren zugewandte Fläche des Ventilkörpers 3 durch einen Schwallschutzansatz 11 abgedeckt ist, der entweder an dem Ventilstutzen 4 - Halteeinsatz 5 von außen her in den Ventilstutzen eingesetzt, Figur 3 - oder an dem Halteeinsatz 5 ausgebildet ist, Halteeinsatz 5 vom Gebindeinneren her in den Ventilstutzen 4 eingesetzt, Figur 4. In den Figuren 3 und 4 sind Konturen erkennbar, die einen hinterschnittenen Eingriff 9 zwischen Halteeinsatz 5 und Ventilstutzen 4 erkennen lassen. Auch hier kann die Festlegung des Halteeinsatzes
5 an dem Ventilstutzen 4 insoweit durch Klemmen (Einpressen) erfolgen, es kann aber auch eine Art Gewinde vorgesehen sein; schließlich kann man den Halteeinsatz bei all diesen Ausführungsbeispielen in der Einsetzlage auch mit dem Ventilstutzen verschweißen, wie dies bei 10 angedeutet ist.
Der Ventilstutzen 4 ist mit einem radial äußeren Festlegeabschnitt 6 als rohrförmiger Körper versehen, der einen radial inneren Aufnahmeabschnitt 8 für die Festlegung des Halteeinsatzes 5 aufweist. Je nach Ausbildung und Größenordnung dieses radial inneren Aufnahmeabschnittes 8 sind zwischen diesem und der angrenzenden Wandung des radial äußeren Festlegeabschnittes 6 Verstärkungsrippen 13 ausgebildet.

Claims (12)

Huber Verpackungen GmbH +Co. F 14.197 fl/hi Ansprüche
1. Gebinde (1) aus Blech, insbesondere Feinblech, vorzugsweise Feinstblech, für die Aufnahme flüssiger, pastöser, pulvriger und/oder körniger Füllgüter, insbesondere solche gasabgebender Art, vornehmlich lösungsmittelhaltige Substanzen mit niedrigem Siedepunkt, mit von der Umgebungstemperatur abweichender Temperatur abgefüllten Substanzen und dergleichen, in dessen Wandung ein selbsttätig arbeitendes Druckausgleichsventil (2) eingesetzt ist,
gekennzeichnet durch einen druckrichtungsunabhängig arbeitenden Ventilkörper (3) aus einem porös gehaltenen Kunststoff, der unter den Abfüll- und Lagerbzw. Transport- Temperaturverhältnissen gasdurchlässig und für das Füllgut undurchlässig ist.
2. Gebinde nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ventilkörper (3) aus Polytetrafluoräthylen gebildet ist.
- 2-
3. Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (3) aus verfilzten Kunststoffasern gebildet ist.
4. Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (3) aus einem Kunststoffasergewebe gebildet ist.
5. Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (3) aus aufgeschäumtem Kunststoff besteht.
6. Gebinde nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (3) aus mehreren Schichten gewebter Kunststoffasern gebildet ist.
7. Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (3) zwischen einen an der Gebindewandung, insbesondere der Gebindeoberbodenwandung (1) , festgelegten, diese durchgreifenden Ventilstutzen (4) und einen Halteeinsatz (5) aufgenommen ist, der durch Verklemmung, Verschraubung, Verschweißung oder dergleichen an dem Ventilstutzen (4) festgelegt ist.
8. Gebinde nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halteeinsatz (5) von der Gebindeaußenseite her in den Ventilstutzen (4) eingesetzt ist.
-3-
9. Gebinde nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Halteeinsatz (5) von dem Gebindeinneren her in den Ventilstutzen (4) eingesetzt ist.
10. Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchtrittsdurchmesser des Ventilkörpers (3) je nach Konsistenz des aufgenommenen Füllgutes unterschiedlich groß bemessen ist.
11. Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß vom Inneren des Gebindes her gesehen dem Ventilkörper (3) ein Schwallschutz (11) für eine Behinderung des Aufpralles flüssiger Füllgüter auf den Ventilkörper (3) vorgesehen ist.
12. Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ventilstutzen (4) einen radial äußeren Festlegeabschnitt (6) und einen radial inneren Aufnahmeabschnitt (8) für die Aufnahme des Halteeinsatzes (5) aufweist, zwischen denen Verstärkungsrippen (13) ausgebildet sind.
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Cited By (6)

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