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DE9207859U1 - Glasscheibenhalter - Google Patents

Glasscheibenhalter

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DE9207859U1
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SCHLUTZ GUENTER 3501 NAUMBURG DE
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)

Description

Patentanwalt
Diplom-Physiker
Reinfried Frhr. v. Schorlemer
D-35OO Kassel Brüder-Grimm-Platz 4 D 6449 Telefon (O561) 1 53 35
Günter Schlutz, 3501 Naumburg-Altenstädt
Glasscheibenhalter
Die Erfindung betrifft einen Glasscheibenhalter der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Glasscheibenhalter dieser Art dienen bei der Herstellung von Zellenanordnungen mit Glaselementen, insbesondere bei mit Glasabdeckungen zu versehenden Wintergärten od. dgl. dem Zweck, die jeweilige Verglasung an ihren Seitenrändern fest einzuspannen und gleichzeitig mit tragenden Elementen der Zellenanordnung fest zu verbinden. Bei bekannten Glasscheibenhaltern besteht allerdings der Nachteil, daß die Abstandhalter jeweils eine Höhe aufweisen, die einer vorgewählten Glasscheibendicke entspricht. Da die Glasscheiben jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen Anwendungszweck bzw. der Größe der Zellenanordnung, Glasabdeckung od. dgl. zahlreiche unterschiedliche Dicken, z.B. im Bereich zwischen 16 mm und 32 mm, aufweisen können, ist für jede dieser Dicken ein besonderer Glasscheibenhalter, zumindest aber ein oberes oder unteres Halteprofil mit einem an die gewünschte Scheibenstärke angepaßten Abstandhalter erforderlich. Dadurch ergibt sich ein beträchtlicher Produktions- und Lageraufwand mit der Folge entsprechend hoher Kosten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Glasscheibenhalter der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß er für eine Vielzahl unterschiedlicher Scheibenstärken brauchbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die konstruktive Maßnahme, die Abstandhalter so auszubilden, daß sie entsprechend der jeweiligen Scheibendicke miteinander verbunden werden können, kann der erfindungsgemäße Glasscheibenhalter auf einfache Weise an unterschiedliche Scheibendicken
angepaßt werden. Daraus ergibt sich der Vorteil, daß nur wenige unterschiedliche Teile benötigt und dadurch insbesondere Werkzeug- und Lagerkosten reduziert werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein oberes Halteprofil eines erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters;
Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Abstandprofil des erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters;
Fig. 3 bis 5 Querschnitte durch drei unterschiedliche untere Halteprofile des erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters; und
Fig. 6 und 7 Querschnitte durch erfindungsgemäße Glasscheibenhalter im zusammengesetzten Zustand bei unterschiedlicher Scheibenstärke.
Nach Fig. 1 enthält ein oberes Halteprofil 1 eines erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters ein im wesentlichen plattenförmiges Oberteil 2. Dieses weist an seinen seitlichen Längsrändern jeweils zwei parallele, im wesentlichen vertikal nach unten ragende Stege 3 auf, die an ihren unteren Enden mit um 90° abgewinkelten Haltezungen 4 versehen sind, so daß in Verbindung mit der Unterseite des Halteprofils 1 zwei zur Längsrichtung parallele und vorzugsweise über deren ganze Länge erstreckte Aufnahmetaschen 5 mit im wesentlichen rechteckigen Querschnitten entstehen, die an ihrer Unterseite einen Einführungsschlitz 6 aufweisen.
In einem mittleren Teil ist das Halteprofil 1 mit einem Abstandhalter 7 versehen, der im Ausführungsbeispiel zwei im wesentlichen vertikal nach unten ragende Stege 8 aufweist, die zusammen mit der Unterseite des Halteprofils 1 einen U-förmigen Querschnitt bilden und länger als die Stege 3 ausgebildet sind. An ihren unteren, freien Enden weisen die Stege 8 je einen Ansatz 9 auf, der eine nach innen, d.h. zum jeweils anderen Steg 7 hin gerichtete
Hinterschneidung bzw. Schulter 10 bildet, die im wesentlichen aus einer senkrecht zu einer Mittelebene 11 des gesamten Glasscheibenhalters verlaufenden Fläche besteht und an eine mit dieser einen Winkel bildende, als Gleitfläche wirksame Schrägfläche 12 grenzt. Im übrigen sind die Stege 8 mit Abstand und im wesentlichen spiegelsymmetrisch zur Mittelebene 11 angeordnet.
Ein erfindungsgemäßes Abstandprofil 14 enthält nach Fig. 2 zwei mit Abstand und parallel zueinander angeordnete Seitenteile 15 und 16, die durch wenigstens einen Verbindungssteg 17 miteinander verbunden und zweckmäßig mit diesem aus einem Stück hergestellt sind. Die Seitenteile 15 und 16 sind an ihren unteren Enden zunächst um 90° nach außen und dann um 180° nach innen abgewinkelt, wodurch zwei zur Mittelebene 11 spiegelsymmetrische, U-förmige Führungen 18 entstehen, deren einander zugewandte Abschnitte offen und mit Abstand angeordnet sind.
Das Abstandprofil 14 ist mit einer Verzahnung 20 versehen, die hier aus je einer Vielzahl von untereinander liegenden und über die gesamte Länge des Abstandprofils 14 erstreckten Zähnen 21 besteht. Diese sind in den Außenwänden der Seitenteile 15 und 16 ausgebildet und bestehen aus je einer oberen, von oben nach unten und schräg von innen nach außen verlaufenden Flanke 22 sowie einer unteren, im wesentlichen senkrecht zur Mittelebene 11 verlaufenden Flanke 23, wobei die schrägen Ranken 22 etwa unter demselben Winkel wie die Schrägflächen 12 zur Mittelebene 11 geneigt sind. Dadurch hat jede Verzahnung einen sägezahnförmigen Verlauf.
Gemäß Fig. 3 weist ein unteres Halteprofil 26 des erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters ein im wesentlichen plattenförmiges Unterteil 27 auf. Dieses weist an seinen seitlichen Längsrändern Stege 28 auf, die im wesentlichen wie die Stege 3 des oberen Halteprofils 1 ausgebildet sind, jedoch im wesentlichen vertikal nach oben ragen und den Aufnahmetaschen 5 entsprechende, nach oben offene Aufnahmetaschen 29 bilden.
In einem mittleren Teil ist das Halteprofil 26 mit einem Abstandhalter 30 versehen, der im Ausführungsbeispiel zwei vertikal nach oben ragende Stege 31 aufweist, die zusammen mit der Oberseite des Halteprofils 26 einen U-förmigen Querschnitt bilden. An ihren oberen, freien Enden weisen die Stege 31 je einen nach außen, d.h. vom jeweils anderen Steg 31 wegragenden, zweckmäßig über die ganze Länge des Halteprofils 26 erstreckten Führungs-
steg 32 auf. Dabei sind der Abstand dieser Führungsstege 32 voneinander und die Lage der Führungsstege 32 oberhalb des Unterteils 27 so gewählt, daß das Abstandprofü 14 in noch zu erläuternder Weise mit seinen beiden Führungen 18 auf die Führungsstege 32 aufgeschoben bzw. aufgedrückt werden kann, um diese formschlüssig zu umgreifen.
Die Stege 31 können je nach erforderlicher Stabilität des Halteprofils 26 z.B. an das entsprechend Fig. 3 mehrfach abgewinkelte Unterteil 27 oder entsprechend Fig. 5 an ein im wesentlichen planparalleles Unterteil 33 oder entsprechend Fig. 4 an ein plattenförmiges Profil 34 angeformt sein, das seinerseits mit Hilfe eines Mittelstegs 35 mit einem Unterteil 36 verbunden ist. Dabei können die Stege 31 zusätzlich durch wenigstens einen Verbindungssteg 37 (Fig. 3) miteinander verbunden sein. Außerdem können die Unterseiten der die Führungen 18 bildenden Abschnitte der Seitenteile 15 bzw. 16 der Abstandprofile und die Oberseiten der Führungsstege 32 mit zusammenwirkenden Schräg- bzw. Gleitflächen 38 bzw. 39 versehen sein. Im übrigen sind bei den unteren Halteprofilen 26 nach Fig. 3 bis 5 gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen.
Fig. 6 zeigt die Montage eines erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters bei Anwendung eines unteren Halteprofils 26 nach Fig. 4. Dabei wird zunächst das untere Halteprofil 26 mit nicht dargestellten Schrauben od. dgl. an ebenfalls nicht dargestellten, beispielsweise aus Holz bestehenden, tragenden Rahmenteilen od. dgl. befestigt. Danach oder auch zuvor wird das Abstandprofü 14 mit seinen Führungen 18 auf die Führungsstege 32 aufgeschoben. Alternativ kann zunächst eine der Führungen 18 auf ihrer ganzen Länge hinter dem zugehörigen Führungssteg 32 verhakt und danach die andere Führung 18 mit ihrer Schrägfläche 38 gegen die zugehörige Schrägfläche 39 des anderen Führungsstegs 32 gedrückt werden, bis dieser durch elastische Verformung der zusammenwirkenden Teile in der Führung 18 einrastet und dann beide Führungsstege 32 U-förmig von den nutenartig ausgebildeten Führungen 18 umgriffen sind. Das Abstandprofil 14 ist jetzt fest und senkrecht zur Oberseite des Unterteils 27 durch Formschluß mit dem unteren Halteprofil 26 verbunden.
Die aus Fig. 6 ersichtlichen Glasscheiben 41 und 42 werden nun auf Dichtungen 43 aufgelegt, die vorzugsweise über die ganze Länge des Halteprofils 26 erstreckt sind, z.B. aus Gummi bestehen, vorher in die Taschen 29 eingesetzt worden sind und teilweise aus diesen herausragen. Abschließend werden die oberen Halteprofile 1, in deren Taschen 5 durch die
Einführungsschlitze 6 hindurch ebenfalls aus Gummi od. dgl. bestehende Dichtungen 44 eingesetzt worden sind, von oben her in Richtung der Glasscheiben 41,42 bewegt, wobei gleichzeitig die Stege 8 mit ihren Ansätzen 9 (Fig. 1) in der aus Fig. 6 ersichtlichen Weise von außen an die Verzahlung 20 angesetzt werden. Bei ausreichendem Druck auf das obere Halteprofil 1 gleiten deren Schrägflächen 12 dabei an den Zähnen 21 der Verzahnung 20 bzw. deren schrägen Flanken 22 entlang auf dem Abstandprofil 14 immer tiefer, bis die Dichtungen 44 schließlich auf den Glasscheiben 41,42 fest aufliegen und eine weitere Abwärtsbewegung des Halteprofüs 1 unmöglich ist. Da sich die Hinterschneidungen 10 jeweils hinter dem untersten erreichten Zahn 21 bzw. dessen Flanke 23 verhaken, ist das Halteprofil 1 gleichzeitig durch Formschluß bzw. nach Art einer Schnappverbindung mit dem Abstandprofil 14 in Fügerichtung, d.h. senkrecht zu den Mittelebenen der Glasscheiben 41 bzw. 42, fest verbunden.
Fig. 6 zeigt die Anwendung des erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters auf z.B. 32 mm starke Glasscheiben, wobei die eine Glasscheibe 41 z.B. aus Plexiglas besteht, während die Glasscheibe 42 z.B. eine Isolierglasscheibe ist, die auf beiden Seiten eines Abstandhalters eine Einfachscheibe 46 bzw. eine aus miteinander verklebten Verbundglasscheiben bestehende Mehrfachscheibe 47 aufweist. Dabei ist die im Einzelfall verwendete Glasscheibensorte an sich beliebig.
Fig. 7 zeigt die Anwendung des erfindungsgemäßen Glasscheibenhalters auf z.B. 16 mm starke Glasscheiben 48 und 49. Im Vergleich zu Fig. 6 greift dabei die Hinterschneidung in Fig. 1 des oberen Halteprofils 1 nicht hinter den von oben ersten Zahn 21, sondern den von oben letzten Zahn 21 der Verzahnung 20 des Abstandprofils 14. Daher sind aus Fig. und 7 gleichzeitig die beim gewählten Ausführungsbeispiel größten und kleinsten verwendbaren Glasscheibenstärken ersichtlich. Weitere Glasscheibenstärken entsprechen mittleren Stellungen der Hinterschneidungen 10 längs der Verzahnungen 20 im montierten Zustand, wobei im Ausführungsbeispiel wegen der insgesamt je acht vorgesehenen Zähne 21 trotz Anwendung identischer Teile auch acht unterschiedliche Stellungen möglich, d.h. acht unterschiedlich dicke Glasscheiben 41,42 bzw. 48,49 montierbar sind. Dadurch ergibt sich einerseits der Vorteil, daß die beiden Abstandhalter 7 bzw. 30 unter Zuhilfenahme des Abstandprofils 14 jeweils entsprechend der Glasscheibendicke miteinander verbindbar sind. Andererseits kann die Verbindung wegen der beschriebenen Verzahnung 20 dennoch nach Art einer Schnappverbindung hergestellt und daher auch an schlecht zugänglichen Stellen,
Z.B. unter Dach- oder Wandvorsprüngen, leicht hergestellt werden. Im übrigen unterscheidet sich die Ausführungsform nach Fig. 7 von der nach Fig. 6 dadurch, daß das untere Halteprofil 26 nach Fig. 5 verwendet ist. Alternativ könnten natürlich auch bei der Ausführungsform nach Fig. 7 die Halteprofile 26 nach Fig. 3 oder 4 verwendet sein, ohne daß dadurch vom Grundgedanken der Erfindung abgewichen würde. Außerdem machen Fig. 6 und 7 deutlich, daß die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten im wesentlichen nur von der Länge der Stege 3 und 8, der Dicke der eingesetzten Dichtungen 43 bzw. 44 und der Zahl und den Abmessungen der Zähne 21 abhängen.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Beispielsweise wäre es möglich, das Abstandprofil 14 bzw. dessen Verzahnung 20 mit dem unteren Halteprofil 26 aus einem Stück herzustellen bzw. dessen Abstandhalter 30 mit der Verzahnung 20 zu versehen. Weiterhin könnte das Abstandprofil 14 mit dem oberen Halteprofü 1 verbindbar oder aus einem Stück hergestellt sein, da hierzu lediglich die Einzelteile vertauscht werden müssen. Ein zusätzliches, loses Abstandprofil 14 hat allerdings den Vorteil, daß bei Bedarf mehrere, unterschiedliche Verzahnungen 20 aufweisende Abstandsprofile 14 vorgesehen werden können, um dadurch unterschiediche Bereiche von Glasscheibenstärken abzudecken. Weiterhin könnten die Zähne 21 an den Innenseiten der Seitenteile 15,16 ausgebildet sein und entsprechend die Hinterschneidungen 10 nach außen weisen. Eine weitere denkbare Variante besteht darin, daß die Verzahnung am Abstandhalter 7 oder 30 vorgesehen ist und das Abstandprofil 14 lediglich dazu dient, die Verbindung zwischen den beiden Halteprofüen 1 bzw. 26 herzustellen, und dazu am einen oder anderen Ende die mit der Verzahnung 20 zusammenwirkende Hinterschneidung 10 aufweist. Weiterhin könnten die oberen und/oder unteren Halteprofile 1 bzw. 26 insgesamt als Hohlprofile ausgebildet sein. Denkbar wäre sogar, die Abstandhalter 7,30 separat von den Halteprofilen 1,26 herzustellen und sie anschließend durch Schnappverbindungen oder sonstwie mit diesen zu verbinden. Insbesondere bei einer solchen Variante wäre es nicht erforderlich, die Abstandhalter 7,30 über die gesamte Länge der Halteprofile 1,26 zu erstrecken.
Die oberen und unteren Halteprofile 1 bzw. 26 bestehen vorzugsweise aus gezogenen bzw. gerollten Aluminiumteilen, während das Abstandprofil 14 zweckmäßig aus einem Kunststoff, z.B. PVC, besteht und durch Extrudieren hergestellt wird. Andere Materialien können ebenfalls eingesetzt werden. Außerdem werden die Profile 1,14 und 26 vorzugsweise in
größeren Längen von z.B. 3 bis 8 m hergestellt und dann auf die im Einzelfall erforderliche Länge geschnitten. Damit die Schnappverbindungen zwischen den Teilen 10,21 bzw. 18,32, deren Fügbarkeit mittels der Schräg- bzw. Gleitflächen 12,22 bzw. 38,39 gefördert wird, noch leichter herstellbar sind und bleibende Verformungen vermieden werden, sollten die Teile 10,21 bzw. 18,32 zusätzlich an zumindest geringfügig elastisch verformbaren Teilen, z.B. den Stegen 8, den Seitenteilen 15,16 oder den Stegen 31, angebracht oder wie z.B. die Zähne 21 selbst elastisch verformbar ausgebildet sein.
Schließlich versteht sich, daß die Halteprofile 1,26 auch so ausgebildet sein können, daß sie nur zur Halterung je einer Glasscheibe bestimmt sind. In diesem Fall könnten alle diejenigen Teile fehlen, die in Fig. 6 und 7 zur Einsparung der jeweils zweiten Glasscheibe (z.B. 42 oder 49) benötigt werden.

Claims (11)

Ansprüche
1. Glasscheibenhalter, bestehend aus je einem oberen und unteren Halteprofil (1,26), wobei beide Halteprofile (1,26) zum Einspannen wenigstens einer Glasscheibe (41,42; 48,49) bestimmte Ober- bzw. Unterteile (2,27) und von diesen im wesentlichen vertikal abstehende, mittels Schnappverbindungen verbindbare Abstandhalter (7,30) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abstandhalter (7,30) entsprechend der jeweiligen Glasscheibendicke miteinander verbindbar sind.
2. Glasscheibenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mittels wenigstens einer am Abstandhalter eines der Halteprofile (26) vorgesehenen, mit wenigstens einer Hinterschneidung (10) am anderen Halteprofil (1) zusammenwirkenden Verzahnung (20) erfolgt.
3. Glasscheibenhalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzahnung (20) an einem zusätzlichen, mit dem Abstandhalter (30) des einen Halteprofils (26) verbindbaren Abstandprofil (14) ausgebildet ist.
4. Glasscheibenhalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandprofil (40) formschlüssig mit dem Abstandhalter (30) des einen Halteprofils (26) verbindbar ist.
5. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzahnung (20) an zwei gegenüber liegenden Längsseiten des Abstandhalters (14) oder Abstandprofils (26) ausgebildet ist und der Abstandhalter (7) des anderen Halteprofils (1) zwei U-förmig angeordnete, an ihren Enden mit je einer Hinterschneidung (10) versehene, auf die Verzahnung (20) aufschiebbare Stege (8) aufweist.
6. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandhalter (30) des einen Halteprofils (26) zwei in Längsrichtung verlaufende Führungsstege (32) und das Abstandprofil (14) zwei auf diese aufschiebbare oder aufklipsbare, U-förmige Führungen (18) aufweist.
7. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandprofil (14) aus zwei durch wenigstens einen Verbindungssteg (17) verbundenen Seitenteilen (15,16) besteht.
8. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzahnung (20) an Außenseiten des Abstandhalters oder Abstandprofils (14) angebracht ist und die Hinterschneidungen (10) nach innen gerichtet sind.
9. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzahnung (20) und/oder die Hinterschneidung (10) elastisch verformbar ist.
10. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzahnung (20) und/oder die Hinterschneidung (10) an elastisch verformbaren Teilen vorgesehen ist.
11. Glasscheibenhalter nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteprofile (1,26) aus Metall und das Abstandprofil (14) aus Kunststoff bestehen.
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