DE9202074U1 - Spritzschutz-Verkleidung für eine Werkzeugmaschine - Google Patents
Spritzschutz-Verkleidung für eine WerkzeugmaschineInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spritzschutz-Verkleidung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten
Art.
Bei höher werdenden Schnittleistungen moderner Werkzeugmaschinen besteht die Notwendigkeit, Werkstücke und
Werkzeuge intensiv zu kühlen bzw. zu schmieren. Aus diesem Grund werden bei modernen Werkzeugmaschinen in den
Schnittbereich erhebliche Mengen eines Kühl- und Schmiermittels gespritzt. Insbesondere bei Werkzeugmaschinen
mit rotierenden Werkzeugen oder rotierenden Werkstücken wird das Kühlmittel nach außen geschleudert.
Derartige Werkzeugmaschinen werden deshalb in zunehmendem Maße mit Spritzschutzkabinen verkleidet, die das
nach außen geschleuderte Kühlmittel auffangen und im allgemeinen in einen Sammelbehälter leiten, aus dem es
nach einer Filterung wieder in den Kühlkreislauf zurückgefördert wird.
Bekannte Spritzschutz-Verkleidungen bestehen im allgemeinen
aus festen Wandabschnitten sowie einer oder mehreren Türen zum Öffnen und Schließen eines Zugangs zum
Inneren der Spritzschutz-Verkleidung. Die Türen müssen verhältnismäßig groß sein, damit sperrige Werkstücke
ohne Schwierigkeiten in den Arbeitsraum der Maschine gebracht bzw. aus diesem abgeführt werden können.
Es sind bereits Spritzschutz-Verkleidungen der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art bekannt, bei
denen die Türen als herkömmliche Schwenktüren ausgebildet sind. Diese Türen werden nach außen geöffnet, da im
Innenraum der Spritzschutzverkleidungen der erforderliche Platz fehlt. Ein Nachteil dieser Konstruktion wird
darin gesehen, daß die geöffneten Türen jeweils weit über den durch die geschlossene Verkleidung definierten
Umfang überstehen, so daß sie häufig den Arbeitsablauf in der Umgebung der Maschine stören; in jedem Fall muß
aber der Schwenkbereich der Türen als mehr oder weniger nutzloser Raum freigehalten werden.
Es sind auch bereits Spritzschutz-Verkleidungen mit Schiebetüren bekannt. Auch für diese gilt, daß sie im
geöffneten Zustand jeweils über den Umfang Spritzschutzverkleidung überstehen, so daß der entsprechende Raum in
der Umgebung der Maschine freigehalten werden muß. Da die Schiebetüren auch im geöffneten Zustand durch Führungsschienen
geführt sein müssen, sind entsprechende, über den Umfang der Spritzschutzverkleidung überstehende
Schienen vorgesehen, die auch bei geschlossenen Türen störend in die Umgebung der Maschine ragen. Außerdem hat
es sich gezeigt, daß Führungsschienen stets zur Verschmutzung neigen und zu Störungen Anlaß geben.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Spritzschutz-Verkleidung der im Oberbegriff des Anspruches
1 genannten Art zu schaffen, die im geöffneten Zustand einen auch für sperrige Werkstücke ausreichend
großen Zugang zum Arbeitsraum der Maschine freigibt, wobei jedoch bei geöffneter Verkleidung möglichst keine
Bauteile über den durch die geschlossene Verkleidung definierten Umfang dieser Verkleidung überstehen sollen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im Anspruch
1 beschriebenen Merkmale gelöst.
Zum Öffnen der Spritzschutz-Verkleidung ist wenigstens ein Schwenkwandelement vorgesehen, welches aus einem
einen Sektor des Arbeitsraumes umgreifenden Seitenwandabschnitt gebildet ist und um eine im wesentlichen im
Bereich des Sektormittelpunktes angeordnete vertikale Schwenkachse schwenkbar ist. Das Schwenkwandelement bewegt
sich dadurch im wesentlichen auf der den Umfang der Spritzschutz-Verkleidung definierenden Linie, wie anhand
eines Ausführungsbeispieles noch genauer erläutert wird.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, das Schwenkwandelement aus einer den Arbeitsraum abschließenden Schließstellung
in eine diesen weitgehend freigebende Öffnungsstellung zu verschwenken, ohne daß dieses dabei wesentlich
über den die Außenkontur der Maschinenanlage bei geschlossener Spritzschutz-Verkleidung übersteht. Als
wesentlicher Vorteil wird dabei angesehen, daß das Schwenkwandelement eine Verschiebebewegung auf einen
Kreisbogen ausführt, die Lagerung des Schwenkwandelementes jedoch als reine Schwenklagerung ausgebildet
sein kann, so daß keine Schiebeführungen vorgesehen sein müssen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Schwenkwandelement eine Bodenwand und/oder eine Dekkenwand
hat, an denen Schwenklager für die Schwenkbewegung des Schwenkwandelementes angeordnet sind. Die Bodenwand
und gegebenenfalls die Deckenwand haben außer ihrer Funktion als Teil der Verkleidung auch noch die
Aufgabe, als Schwenklagerarme für das Schwenkwandelement zu dienen.
Der Arbeitsraum kann durch zwei vertikale im wesentlichen senkrecht aufeinanderstehende, und etwa durch die
Mitte der Maschine verlaufende Begrenzungsebenen in vier Quadrantensektoren geteilt werden; erfindungsgemäß
ist ein Schwenkwandelement im wesentlichen so ausgebildet, daß es einen derartigen Quadrantensektor umfaßt.
Der Seitenwandabschnitt eines Schwenkwandelementes ist vorzugsweise eine aus mehreren ebenen Einzelwandabschnitten
zusammengesetzte geknickte Wand. Vorzugsweise sind nur den vorderen, den eigentlichen Arbeitsraum bildenden
Quadrantensektoren derartige Schwenkelemente zugeordnet, während die hinteren Quadrantensektoren entweder
von festen Wänden umgeben oder nach außen offen sind.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Spritzschutz-Verkleidung zwei jeweils
nach einer Seite von der Maschine abstehende, in einer der genannten Begrenzungsebenen angeordnte feste
Rückwandabschnitte umfaßt, welche den vor der Maschine befindlichen Arbeitsraum von einem hinteren Bereich abgrenzen,
und daß der Arbeitsraum durch eine auf der Ebene der Rückwandabschnitte im wesentlichen rechtwinklig
stehende Symmetrieebene in zwei Quadrantensektoren geteilt wird, denen jeweils ein diesen in ihrer Schließstellung
umfassenden Schwenkwandabschnitt zugeordnet ist. Die Schwenkwandabschnitte können aus ihrer Schließstellung
nach hinten verschwenkt werden, wobei sie den
gesamten vorderen Arbeitsraum freigeben. Dabei umfassen
sie den hinter den Rückwandabschnitten befindlichen, im allgemein von Bauteilen der Maschine sowie von Zusatzaggregaten
ohnehin eingenommenen Raum, ohne über diesen Raum wesentlich überzustehen.
Die Bodenwand eines Schwenkwandelementes ist vorzugsweise als Bodenrost oder dergleichen ausgebildet, welches
das von der Verkleidung aufgefangene Kühlmittel in eine unterhalb der Verkleidung befindliche Kühlmittelauffangwanne
hindurchtreten läßt. Die Deckenwand eines Schwenkwandelementes kann firstartige Aufbauten haben, in denen
beispielsweise bei der Schließstellung der Spritzschutz-Verkleidung bewegliche Maschinenteile aufgenommen werden,
wie anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert wird.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Schwenkwandelemente jeweils zumindest
teilsweise als transparente Wände ausgebildet sind, die der Bedienungsperson die Beobachtung des Arbeitsraumes
erlauben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Figur 1 in einer perspektivischen Darstellung eine Werkzeugmaschine mit zwei Schwenkwandelementen,
von denen eines teilsweise geöffnet ist;
Figur 2 schematisch die beiden Schwenkwandelemente aus der Figur 1 in ihrer Schließstellung;
Figur 3 schematisch ein Schwenkwandelement in einer Seitenansicht.
Figur 1 zeigt eine mit gestrichelten Linien angedeutete Werkzeugmaschine, genauer eine Vertikalbohr- und
fräsmaschine 2 mit einem Werkstücktisch 4, welcher an der Maschinenständer-Vorderseite in vertikaler Richtung
6 und in horizontaler Richtung 8 verfahrbar ist, sowie mit einem Spindelbock 10, welcher horizontal und senkrecht
zu den Verstellrichtungen 6, 8 verstellbar ist. Derartige Maschinen sind üblich und nicht Gegenstand der
vorliegenden Erfindung.
Etwa in der Ebene der Maschinenständer-Vorderseite sind zwei jeweils nach einer Seite der Maschine abstehende
feste Rückwandabschnitte 12 bzw. 14 angeordnet, welche einen vor der Maschine befindlichen Arbeitsraum von
einem hinteren Maschinenbereich abgrenzen. Der hintere Maschinenbereich enthält den eigentlichen Maschinenständer
sowie die der Maschine zugeordneten Zusatzaggregate, wie Schaltschränke, Kühlwasseraufbereitungsanlagen, hydraulische
Aggregate usw..
Den vorderen Arbeitsraum der Maschine kann man sich durch eine auf der Ebene der Rückwandabschnitte 12, 14
senkrecht stehende vertikale Symmetrieebene in zwei Quadrantensektoren geteilt denken. Jedem dieser Quadrantensektoren
ist ein Schwenkwandelement 16 bzw. 18 zugeordnet. Diese Schwenkwandelemente 16, 18 sind um vertikale
Achsen zwischen einer Schließstellung, bei der sie den ihnen zugeordneten Quadrantensektor umfassen, und einer
zurückgeschwenkten Öffnungsstellung, bei der sie den jeweils zugeordneten Quadrantensektor freigeben, verschwenkbar
gelagert.
Figur 2 zeigt das in der Figur 1 rechte Schwenkwandelement 16 in seiner Schließstellung und das linke
Schwenkwandelement 18 in einer teilsweise geöffneten Stellung.
Wie insbesondere auch die Figuren 2 und 3 erkennen lassen, besteht jedes Schwenkwandelement aus vertikal stehenden
Seitenwänden, einer Bodenwand und einer Deckenwand. Die einzelnen Seitenwände 20, 22 und 24 des in der
Figur 2 rechten Schwenkwandelementes 16 bilden einen geknickten Seitenwandabschnitt, welcher bei geschlossenem
Schwenkwandelement die äußere Umfangskontur des zugeordneten Quadrantensektors definiert. Wie zu erkennen ist,
ist diese Umfangskontur grob einem Kreissegment angenähert, dessen Mittelpunkt mit der Schwenkachse 2 6 des
Schwenkwandelementes 16 zusammenfällt. Bei einem Verschwenken des Schwenkwandelementes 16 aus der in den Figuren
1 und 2 dargestellten Schließstellung in eine um 90° nach hinten verschwenkte Öffnungsstellung bewegen
sich die einzelnen Seitenwände 20, 22 und 24 auf einem Kreisbogen um die Schwenkachse 26, behalten also ihren
Abstand zur Maschine im wesentlichen bei, so daß das Schwenkwandelement bei seiner Öffnungsstellung im wesentlichen
keinen zusätzlichen Raum der Werkstatt beansprucht .
Da das Schwenkwandelement 18 symmetrisch zum Schwenkwandelement 16 ausgebildet ist, erübrigt sich eine genaue
Beschreibung dieses Schwenkwandelementes 18; auch im folgenden wird deshalb lediglich auf das in den Figuren
1 und 2 rechte Schwenkwandelement bezuggenommen.
Wie die Figuren zeigen, weist das Schwenkelement 16 eine Bodenwand 28 sowie eine Deckenwand 30 auf. Die Bodenwand
28 und die Deckenwand 30 reichen in jedem Fall bis zur Schwenkachse 26. Sowohl an der Bodenwand 28 als auch an
der Deckenwand 30 sind nicht näher dargestellte Lagerungseinrichtungen angeordnet, die in an der Maschine
angeordnete Lager eingreifen und mit diesen eine
Schwenklagerungsanordnung zum Verstellen des Schwenkwandelementes zwischen seiner Schließstellung und seiner
Öffnungsstellung bilden.
Wie insbesondere Figur 1 erkennen läßt, ist die Bodenwand 28 als Bodenrost oder Bodengitter ausgebildet, so
daß die von dem Schwenkwandelement aufgefangene Kühlflüssigkeit nach unten in eine Kühlmittelsammelwanne 32
der Maschine ablaufen kann.
Die Deckenwand des Schwenkwandelementes 16 hat in ihrem in der Schließstellung dem zweiten Schwenkwandelement 18
zugewandten Bereich einen nach oben ausgebuchteten Abschnitt 34; wie Figur 2 erkennen läßt, ergänzen sich die
beiden ausgebuchteten Abschnitte der beiden Schwenkwandelemente 16, 18 bei der Schließstellung zu einem firstartigen
Aufbau, welcher den Spindelbock 10 der Maschine 2 aufnimmt. Dieser firstartige Aufbau ermöglicht die horizontale
Arbeitsbewegung des Spindelbockes.
Die einzelnen Wände 20, 22 bzw. 24 der Schwenkwandelemente sind vorzugsweise zumindest zum Teil als transparente
Wände ausgebildet, so daß die Bediener der Maschine eine Sicht auf den Arbeitsbereich haben.
Die Schwenkwandelemente können mit Schließeinrichtungen zum Verriegeln derselben in ihrer Schließstellung sowie
mit Betätigungshandgriffen versehen sein, wie nicht näher dargestellt wurde.
Claims (10)
1. Spritzschutz-Verkleidung für eine Werkzeugmaschine, mit festen Wandabschnitten sowie mit verstellbaren
Wandabschnitten zum Öffnen und Schließen eines Zugangs zum Arbeitsraum der Maschine, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens ein Schwenkwandelement (16, 18) vorgesehen ist, welches aus einem einen Sektor
des Arbeitsraumes umgreifenden Seitenwandabschnitt (20, 22, 24) gebildet ist und um eine im wesentlichen
im Bereich des Sektormittelpunktes angeordnete vertikale Schwenkachse (2 6) schwenkbar ist.
2. Spritzschutz-Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkwandelement (16) eine
Bodenwand (28) und/oder eine Deckenwand (30) hat, an denen Schwenklager für die Schwenkbewegung des
Schwenkwandelementes (16) angeordnet sind.
3. Spritzschutz-Verkleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkwandelement
(16) einen durch zwei im wesentlichen rechtwinklig aufeinander stehende Begrenzungsebenen definierten
Quadrantensektor umfaßt.
4. Spritzschutz-Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenwandabschnitt
des Schwenkwandelementes (16) eine aus mehreren ebenen Einzelwandabschnitten (20, 22, 24) zusammengesetzte
geknickte Wand ist.
5. Spritzschutz-Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Bodenwand (28)
als Bodenrost oder Bodengitter ausgebildet ist.
6. Spritzschutz-Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet:, daß sie zwei jeweils
nach einer Seite von der Maschine (2) abstehende feste Rückwandabschnitte (12, 14) umfaßt, welche
einen vor der Maschine (2) befindlichen Arbeitsraum von einem hinteren Bereich abgrenzen, daß der Arbeitsraum
durch eine auf der Ebene der Rückwandabschnitte (12, 14) im wesentlichen rechtwinklig stehende
Symmetrieebene in zwei Quadrantensektoren geteilt wird, denen jeweils ein diesen in ihrer
Schließstellung umfassender Schwenkwandabschnitt (16, 18) zugeordnet ist.
7. Spritzschutz-Verkleidung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet:, daß die Schwenkwandabschnitte (16,
18) jeweils aus ihrer den zugeordneten Quadrantensektor umfassenden Schließstellung nach hinten in
eine Öffnungsstellung schwenkbar sind.
8. Spritzschutz-Verkleidung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkwinkel der Schwenkwandelement
(16, 18) jeweils wenigstens 90° beträgt.
9. Spritzschutz-Verkleidung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckenwand (30) der
beiden Schwenkwandelemente (16, 18) in ihrem in der Schließstellung aneinanderstoßenden Bereich je einen
nach oben ausgebuchteten Abschnitt (34) haben, die bei der Schließstellung sich zu einem firstartigen
Aufbau zur Aufnahme von Maschinenteilen (10) ergänzen.
10. Spritzschutz-Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände
(20, 22, 24) jeweils zumindest teilweise als transparente Wände ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9202074U DE9202074U1 (de) | 1992-02-18 | 1992-02-18 | Spritzschutz-Verkleidung für eine Werkzeugmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9202074U DE9202074U1 (de) | 1992-02-18 | 1992-02-18 | Spritzschutz-Verkleidung für eine Werkzeugmaschine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9202074U1 true DE9202074U1 (de) | 1992-05-14 |
Family
ID=6876262
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE9202074U Expired - Lifetime DE9202074U1 (de) | 1992-02-18 | 1992-02-18 | Spritzschutz-Verkleidung für eine Werkzeugmaschine |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9202074U1 (de) |
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1992
- 1992-02-18 DE DE9202074U patent/DE9202074U1/de not_active Expired - Lifetime
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