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Federloses Sicherheitsschloß mit Doppelbart-Schlüssel Die gebräuchlichen
Sicherheitsschlösser sind mit Federn ausgerüstet, durch die die Zuhaltungen in die
Sperrstellung gebracht werden. DieseFedern stellen oft eine Fehlerquelle dar infolge
Ermüdung der Federn oder infolge Verschmierens durch verharztes 01, Staub
u. dgl. Es sind auch federlose Sicherheitsschlösser mit Doppelbart-Schlüssel bekannt.
Bei diesen Schlössern tritt an die Stelle der sonst gebräuchlichen. Federn das Eigengewicht
der einseitig schwenkbar gelagerten Zuhaltungen, oder es wird ein von Hand zu betätigender
zusätzlicher Schieber vorgesehen, der auf die Zuhaltungen einwirkt.
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Bei der an sich bekannten Anordnung von paarweise einander gegenüberliegenden
Zuhaltungen betätigen erfindungsgemäß die Schlüsselbartstufen mit ihrer Stirnfläche
und mit einer Seitenfläche je eine der paarweise gegenüberliegenden Zuhaltungen.
Jedes Schlüsselbartstufenpaar betätigt also zwei Zuhaltungen mit zusammen vier Angriffspunkten.
Ein Nachformen der Schlüssel des neuen Schlosses ist auf das äußerste erschwert
und ohne Fräs- oder Gravierwerkzeuge nicht möglich.
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Beim Erfindungsgegenstand werden die Zuhaltungen nicht kraftschlüssig
in einerRichtung durch Federn oder Eigengewicht, sondern zwangsläufig in beiden
Richtungen durch . Schlüsselbartstufen verstellt. Im Verlauf des Zuschließens setzen
sich bei der Erfindung die Schlüsselbärte nicht gleich ab von den Zuhaltungen und
überlassen das Einspringen der Zuhaltungen in die Schließstellung nicht einer Federkraft,
sondern sie, halten die Zuhaltungen so lange in der Aufschließstellung, bis die
Bewegung des Riegelwerks beendet ist. Dann werden die Zuhaltungen durch weiteres
Drehen des Schlüssels in die Schließstellung gedrückt. Der
Sicherheitsfaktor
wird dadurch gegenüber den bekannten Schlössern erhöht.
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Die Zuhaltungen sind im Schloßkern nach Art von Doppelhebeln schwenkbar
gelagert und an beiden Enden als Sperrhaken ausgebildet, von denen der eine in der
Schließstellung in eine Aussparung des Schloßgehäuses greift, während dies bei dem
anderen nur der Fall ist, wenn ein Nachschlüssel mit zu großer Bartstufenlänge benutzt
wird. Dies ergibt eine hohe Sicherheit gegen das unbefugte Öffnen des Schlosses
mit Hilfe von Nachschlüsseln.
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Der Vorgang des Aufschließens des Schlosses soll sich so abspielen,
daß zunächst die Zuhaltungen ausgelöst werden und hiernach einfach durch weiteres
Drehen des Schlüssels das Riegelwerk des Schlosses betätigt wird. Sinngemäß soll
sich der umgekehrte Vorgang beim Zuschließen abspielen. Nach der Erfindung bildet
der mit dem Riegelwerk verbundene Schloßkern mit einer durch den Schlüssel gedrehten.
Mitnehmerscheibe eine Schleppkupplung, die eine relative Drehung zwischen beiden
um etwa 45' zuläßt. In diesem Bereich einer Drehung von 45° findet das Entsperren
bzw. Sperren der Zuha.ltüngen statt. Die Mitnehmerscheibe wird in der Aufschließstellung
mit dem Schloßkern durch einen Doppelhebel verriegelt, der am Schloßkern schwenkbar
gelagert ist und bei Beginn der Drehung des Schloßkerns im Sinne des Aufschließens
sowie am Ende der Zurückdrehung des Schloßkerns durch Anschläge am Schloßgehäuse
in die Verriegelungs- bzw. Entriegelungsstellung bewegt wird.
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Um das unbefugte, Öffnen des Schlosses mit Hilfe eines sogenannten
Sperrwerkzeuges zu verhindern, sind die Zuhaltungslagen durch zwei übereinanderliegende,
nur mit den notwendigen Durchtrittsöffnungen, versehene Stahlplättchen unterteilt,
von denen eines mit dem Schloßkern und das andere mit der Mitnehmerscheibe verbunden
ist. Schließlich hat das kappenartige Schloßgehäuse eine Doppeldecke, in welche
harte Stahlplättchen so eingelegt sind, daß diese beim Anbohren des Schlosses sich
mit dem angesetzten Bohrer drehen, ein Weiterbohren also verhindern.
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Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
dargestellt, und zwar zeigt Fig. i einen senkrechten Mittelschnitt durch das Schloß,
wobei jedoch der Deutlichkeit halber nur ein. Zuhaltungspaar dargestellt ist, Fig.
2 die Seitenansicht des zu dem neuen Schloß gehörenden Schlüssels, Fig. 3 und 4
Schnitte durch den Schlüsselbart nach den Linien III=III bzw. IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein Zuhaltungspaar und den mit diesen beiden Zuhaltungen
im Eingriff befindlichen Schlüsselbart, Fig. 6 die Mitnehmerscheibe für den Schloßkern
und den zur Verriegelung der beiden dienenden Doppelhebel in Draufsicht, Fig. 7
eine ähnliche Darstellung wie Fig. i, jedoch mit einer größeren Anzahl von Zuhaltungen
und mit den die Zuhaltungslagen unterteilenden Stahlplättchen, Fig. 8 einen Grundriß
zu Fig. 7, Fig. g einen senkrechten, Mittelschnitt durch das Schloßgehäuse und Fig.
io einen Grundriß zu Fig. g.
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Das Schloßgehäuse setzt sich gemäß Fig. i und g zusammen aus dem Oberteil
i i und dem Unterteil 12. Das Oberteil i i ist kappenartig ausgebildet. Seine Vorderseite
läßt sich nicht abschrauben. Ober- und Unterteil sind durch die Kopfschrauben 13
miteinander verbunden, die in mit Muttergewinde versehene Distanzrohre 1¢ eingeschraubt
sind. Die Haltepunkte des Schloßgchäuses und andere wichtige Stellen, an denen man
das Schloß anbohren würde, um Sperrwerkzeuge wirksam ansetzen zu können, sind durch
harte Stahlplättchen 15 gesichert, die in der Doppeldecke 16, 17, Fig. g, so gelagert
sind, daß sie beim Auftreffen des beim Anbohren des Schlosses benutzten Bohrers
sich mit dem Bohrer drehen, ein Weiterbohren also verhindern.
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Fig. 2 bis 5 zeigen den Schlüssel und seine Wirkungsweise. Der Schlüssel
ist ein Doppelbart-Schlüssel, der jedoch nicht wie die bekannten Doppelbart-Schlüssel
mit jeder Stufe zwei Angriffsstellen, sondern erfindungsgemäß vier Angriffsstellen
an den Zuhaltungen ergibt. Fig. 5 zeigt zwei Zuhaltungen 18, ig: Auf die Zuhaltung
18 wirkt der Schlüsselbart 2o mit seiner Stirnfläche. und der Schlüsselbart 21 mit
seiner einen Seitenfläche ein. Auf die Zuhaltung ig wirkt der Schlüsselbart 20 mit
seiner einen Seitenfläche und der Schlüsselbart 21 mit seiner Stirnfläche ein. Die
Zuhaltungen sind auf den Bolzen 22, 23 schwenkbar gelagert, die an dem mit dem Riegelwerk
verbundenen Schloßkern angebracht sind. Beide Enden der als Doppelhebel ausgebildeten
Zuhaltungen sind außen mit Sperrhaken versehen. Dies sind bei der Zuhaltung 18 die
Teile 18a und 18b, bei der Zuhaltung ig die Teile iga und igb. Normalerweise ist
nur einer dieser Sperrhaken wirksam, und zwar der Haken 18a bzw. 1911 in der Schließstellung
des Schlosses. Die genannten hakenartigen Teile der Zuhaltungen greifen dann durch
Schlitze 24 des Schloßgehäuses 12 nach außen hindurch und verhindern, damit das
Drehen des Schloßkerns und damit des Riegelwerks. Das Herausdrücken der Zuhaltungen
aus der in; Fig. 5 dargestellten Lage in die Schließstellung erfolgt durch die Stifte
25, die auf einer durch den Schlüssel gedrehten, in Fig. 6 näher dargestellten Mitnehmerscheibe
befestigt sind. Die Stifte 25 treffen im letzten Teil der Schließbewegung des Schlüssels
auf die schrägen Flächen 18c und igc der Zuhaltungen und drücken diese dadurch zwangsläufig
nach außen.
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Die hakenartigen Teile 18b, igb würden ein Drehen des Schloß-,verks
und des Riegelwerks verhindern, wenn die Schlüsselbartstufen 2o, 21 un.-vorschriftsmäßig
große Länge haben.
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Der mit den Stiften 28 zum Antrieb des Riegelwerks versehene Schloßkern
27 bildet eine Schleppkupplung mit einer durch den Schlüssel gedrehten
Mitnehmerscheibe
26. Die Schleppkupplung ist so ausgebildet, daß zwischen der Mitnehmerscheibe 26
und dem Schloßkern 27 eine Drehung um etwa 45° möglich ist. In der Aufschließstellung
wird die Mitnehmerscheibe 26 mit dem Schloßkern 27 durch einen Doppelhebel 29 verriegelt,
der am Schloßkern bei 23 schwenkbar gelagert ist und bei Beginn der Drehung des
Schloßkerns im Sinne des Rufschließens durch den Anschlag 31 am Gehäuse und am Ende
der Zurückdrehung des Schloßkerns durch den Anschlag 32 am Schloßgehäuse in die
Verriegelungs- bzw. Entriegelurngsstellung bewegt wird.
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Gemäß Fig. 7 und 8 sind zwischen den oberen nicht gezeichneten Zuhaltungspaaren
und den unteren fünf Zuhaltungspaaren zwei übereinanderliegende, nur mit den. notwendigen
Durchtrittsöffnungen versehene Stahlplättchen 33, 34 angeordnet, von denen das Stahlplättchen
33 sich mit dem Schloßkern und das Stahlplättchen 34 sich mit der Mitnehmerscheibe
26 dreht. Durch diese Einrichtung wird eine Sperreinlage geschaffen, die das Schloß
unaufsperrbar macht. Die Zuhaltungen sind in zwei getrennte Lagen unterteilt. Das
Schlüsselloch. im oberen Plättchen 34 dreht sich mit seinen Bartlängen über das
im unteren Plättchen 33 und versperrt dadurch die Bartöffnungen. Ein Sperrwerkzeug,
das in einer Zuhaltungslage angesetzt wird, kann nicht in die andere Lage gezogen
oder geschoben werden, um auch diese zu sperren. Die Verschließeinrichtung, die
durch die Stahlplättchen 33, 34 gebildet wird, müßte erst zurückgedreht werden.
Bei solch einem Zurückdrehen gelangen aber die Zuhaltungen in beiden Lagen wieder
in die Schließstellung. Der genannte Versuch müßte von vorn beginnen; dabei ist
es gleichgültig, ob er in einer oberen oder einer unteren Zuhaltungslage begonnen
wird.
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Wenn bei dem neuen Schloß alle übereinander angeordneten Zuhaltungspaare
durch die Schlüsselbartstufenlängen, -seiten und -seiteneinfräsungen genau in die
Aufschließstellung gebracht sind, läßt sich der Schloßkern mit den Triebstiften
um etwa 35o° drehen. Beim Zurückdrehen des Schloßkerns bleiben die Zuhaltungen in
der Aufschließstellung, bis der Schloßkern die Rückwärtsdrehung um etwa 35o° ausgeführt
hat. Hiernach läßt sich die Mitnehrnerscheibe mit dem Schlüssel und den die Zuhaltungen
in die Sperrstellung drückenden Stiften 25 noch um etwa q.5'° weiterdrehen.