DE9110068U1 - Befestigungselement zur Befestigung von Isolierelementen - Google Patents
Befestigungselement zur Befestigung von IsolierelementenInfo
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Description
PATENTANWALT
ARNE MISSLING Dipl.-Ing. «* (0641) 71019, 63 Giessen
15- August 1991
Mi/Zu 91.134GM
EJOT Adolf Bohl GmbH & Co. KG, Adolf-Böhl-Str. 7,
D-5920 Bad Berleburg
Beschreibung:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Befestigungselement zur
Befestigung von Isolierelementen, mit einer Druckplatte, einem Dübel und einem durch die Druckplatte in den Dübel
einbringbaren Spreizelement.
Befestigungselemente der genannten Art sind beispielsweise
aus der DE-PS 30 45 986 oder der EP-Bl-74 469 vorbekannt.
Um Isolierelemente, insbesondere Isoliermatten oder Isolierplatten
an Außenwänden von Gebäuden zu befestigen, muß ein auf der Außenseite des Isolierelementes angeordnetes
Widerlager geschaffen werden, um die Befestigungskräfte in
das Isolierelement einleiten zu können. Dieses Widerlager wird bei den bekannten Befestigungselementen durch eine
Druckplatte gebildet, welche an der Außenseite des Isolierelementes anliegt und über den Dübel und das Spreizelement
in dem Mauerwerk oder der Wand verankert ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Haltekräfte über die Druckplatte
auf das Isolierelement zu übertragen. Daraus wie-
;-■ 2 -'
derum folgt, daß die Druckplatte eine ausreichende Festigkeit
aufweisen muß, um Beschädigungen auch bei großen Kräften zu vermeiden. Derartige große Kräfte treten beispielsweise
als Windkräfte oder Windsogkräfte auf, welche besonders bei großflächigen Gebäudefassaden erhebliche Werte
aufweisen können.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen sehen jeweils eine relativ kleine, scheibenförmige Druckplatte vor,
welche, von der Außenseite der fertigen Isolierung betrachtet, konvex ausgebildet und mit Versteifungen oder Verstrebungen
versehen ist, um "die Festigkeit zu steigern. Diese Versteifungen oder Verstrebungen führen zu einer erheblichen
Vergrößerung der Dicke der Druckplatte, welche jedoch nur ein bestimmtes Maß erreichen kann, welches wiederum
durch die Dicke der auf die Außenseite des Isolierelements aufgebrachten Putzschicht bestimmt wird, um zu verhindern,
daß das Befestigungselement durch die Putzschicht hindurchragt oder die Putzschicht im Bereich des Befestigungselements
keine ausreichende Dicke aufweist. Da vielfach nach dem Befestigen der Isolierelemente mittels der Befestigungselemente
eine Glasfasermatte oder ähnliches zur besseren Verankerung des Verputzes und zu dessen Versteifung
aufgebracht wird, erhöhen sich die beschriebenen Nachteile noch, da auch die Glasfasermatte im Bereich der vorstehenden
Befestigungselemente ausgewölbt wird und zu einer weiteren
Verdickung führt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Befestigungselemente
ergibt sich im Hinblick auf die Art und Ausgestaltung der Isolierelemente. Während früher hauptsächlich Isolierelemente
verwendet wurden, bei welchen die einzelnen Fasern (Glaswolle, Steinwolle o. ä.) parallel zu der Plattenebene
ausgerichtet waren, haben sich in letzter Zeit Isolierelemente durchgesetzt, bei welchen die einzelnen Fasern senkrecht
zu der Isolierplatte oder Isoliermatte stehen.
Hierdurch verringert sich die Festigkeit des Isolierelementes erheblich, so daß eine weitaus größere Zahl an Befestigungselementen
herkömmlicher Bauart benötigt werden. Dies wiederum führt zu einer erheblichen Steigerung des Montageaufwands
und bringt weiterhin den Nachteil mit sich, daß, bedingt durch die Vielzahl der Dübel und Bohrlöcher, die
Gefahr eines Eindringens von Feuchtigkeit in das Mauerwerk vergrößert wird. Will man die Zahl der Dübel verringern,
muß man diese auf dem Armierungsgewebe anbringen, was andererseits den Nachteil mit sich bringt, daß die Putzstärke
wegen der erforderlichen Überdeckung auch der Dübel insgesamt vergrößert werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Befestigungselement der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welches
eine hohe Festigkeit aufweist, einfach zu montieren ist und bei minimaler Anzahl von Befestigungselementen pro m2 eine
sichere Halterung von Isolierelementen gewährleistet, auch bei geringer Dicke des Verputzes anwendbar und auch unterhalb
des Armierungsgewebes montierbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Druckplatte als im wesentlichen ebene, flache Platte mit
geringer, im wesentlichen konstanter Dicke ausgebildet ist und aus einem hochfesten Kunststoff gefertigt ist.
Das erfindungsgemäße Befestigungselement zeichnet sich
durch eine Reihe erheblicher Vorteile aus. Durch die flache, plattenartige Ausgestaltung steht das Befestigungsele-0
ment nur in sehr geringem Maße über die Oberfläche des Isolierelements vor, so daß sich hinsichtlich der Aufbringung
des Verputzes keinerlei Probleme ergeben. Es sind darüberhinaus nur wenige Dübel erforderlich, da die Druckplatte
wegen ihrer großen Festigkeit großflächig ausgebildet werden kann. Insbesondere ist es erfindungsgemäß möglich, die
Befestigungselemente und/oder das Isolierelement mit einer Glasfasermatte abzudecken (Armierungsgewebe), welche zur
Verankerung des Verputzes dient. Durch die große Fläche der Druckplatte wird eine sichere Verankerung auch bei Isolierelementen
gewährleistet, welche aus senkrecht zur Ebene des Isolierelements angeordneten Fasern bestehen.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Fertigung der Druckplatte
aus einem hochfesten Werkstoff kann auf die aus dem Stand der Technik bekannten Versteifungsrippen verzichtet
werden, so daß erstmals eine sehr flache Druckplatte geschaffen wurde, welche nur im geringsten Maße über die
Ebene des Isolierelements vorsteht. Der Fachmann hatte es, wie der Stand der Technik zeigt, stets als erforderlich angesehen,
die Druckplatte konvex auszubilden und mit Versteifungen oder verdickten Teilen zu versehen. Erfindungsgemäß
wird nunmehr ein gänzlich anderer Weg beschritten, es wird nämlich eine hochfeste Druckplatte größeren Durchmessers
verwendet.
Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Druckplatte mit einer Vielzahl
von Ausnehmungen versehen ist. Diese Ausnehmungen dienen als Durchdringungsöffnungen zur Verankerung der aufzutragenden
Putzschicht, so daß auch bei einer größeren Fläche der Druckplatte eine sichere Verankerung des Verputzes gewährleistet
ist. Die Querschnitte der Öffnungen sind so ausgebildet, daß eine Verzahnung, d. h. eine formschlüssige
Verbindung mit dem Putz, erhalten wird.
Um die Festigkeit der Druckplatte weiter zu erhöhen und um
eine ausreichende Anzahl an Ausnehmungen zur Verankerung des Verputzes vorzusehen, ist es besonders günstig, wenn
die Ausnehmungen gleichmäßig über die gesamte Fläche der Druckplatte verteilt angeordnet sind und die Druckplatte
somit gitterartig ausgestaltet ist. Die einzelnen Rippen dieser gitterartigen Ausgestaltung der Druckplatte gewährleisten
ein hohes Maß an Festigkeit und Biegesteifigkeit. Es können somit durch die Druckplatte auch sehr hohe Windsogkräfte
aufgenommen werden.
Die Druckplatte ist bevorzugterweise aus einem hochwertigen Kunststoff gefertigt. Dieser kann in günstiger Weise einen
Glasfaseranteil von mehr als 30 %, bevorzugterweise mehr als 50 % aufweisen. Als Kunststoff zur Fertigung der Druckplatte
bietet sich Polyamid an, es sind jedoch auch andere Kunststoffe mit entsprechenden Eigenschaften verwendbar.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Kunststoff selbstverlöschend ist, so daß sich hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen
keine Nachteile ergeben.
Zur Verbindung der Druckplatte mit dem Dübel ist diese bevorzugterweise
mit einem zentrischen, rohrartigen Ansatz versehen, durch welchen das Spreizelement in den Dübel eingebracht
werden kann. In Abhängigkeit von dem Anwendungsgebiet kann es günstig sein, wenn die Druckplatte einstückig
mit dem Dübel ausgebildet ist. Es kann hierdurch insbesondere das Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk vermieden
werden.
Weiterhin kann es günstig sein, wenn der rohrartige Ansatz zur Abdeckung eines Kopfes des Spreizelements mittels eines
Deckels verschließbar ist. Hierdurch wird zum einen das Spreizelement vor Korrosion geschützt, zum anderen wird
eine Feuchtigkeitseinwirkung auf das Mauerwerk unterdrückt.
Der Deckel kann einstückig mit der Druckplatte ausgebildet
sein, wobei er über den Verbindungsbereich scharnierartig mit der Druckplatte oder dem rohrförmigen Ansatz verbunden
ist.
Das erfindungsgemäße Befestigungselement ist somit sehr
einfach aufgebaut und kann kostengünstig unter Verwendung einfachster Vorrichtungen hergestellt werden. Weiterhin ist
die Montage des Befestigungselements sehr vereinfacht, da dieses mit einer großen Fläche gegen das Isolierelement anliegt.
Es werden somit, verglichen mit dem Stand der Technik, nur eine sehr geringe Anzahl an Befestigungselementen
pro m2 benötigt, um das gleiche Maß an Festigkeit zu erzielen.
Als Spreizelement können Nägel, Schrauben oder Stifte verwendet werden, welche wahlweise mit einer Umhüllung versehen
sein können, um eine dichtende Anlage zumindest im äußeren Bereich des Dübels und der Druckplatte zu gewährleisten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei
zeigt:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Befestigungselements
im vormontierten Zustand,
Fig. 2 eine Ansicht, ähnlich Fig. 1, im fertigmontierten
Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das in den Fig. 1 und 2 gezeigte Ausführungsbeispiel des Befestigungselements
,
Fig. 4 eine vormontierte Ansicht, ähnlich Fig. 1, eines weiteren mit einem Deckel versehenen Ausführungsbeispiels des Befestigungselements,
Fig. 5 eine Darstellung des in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiels
im fertigmontierten Zustand,
Fig. 6 eine Draufsicht auf das in Fig. 4 gezeigte Befestigungselement
und
Fig. 7 einen Schnitt nach Linie VII-VII in Fig. 6.
In den Fig. 1-3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgeraäßen Befestigungselements dargestellt. Dieses
umfaßt eine Druckplatte 2, welche als kreisscheibenförmige, ebene Platte ausgebildet ist. Im zentrischen Bereich ist
die Druckplatte 2 mit einer Ausnehmung 9 versehen, durch welche ein Spreizelement 4, welches mit einem Kopf 7 versehen
ist, durchführbar ist. Der zentrische Bereich der Druckplatte 2 ist einstückig mit einem rohrförmigen Ansatz
6 verbunden, welcher in einen Dübel 3 übergeht. Es ist auch möglich, den Dübel 3 getrennt von der Druckplatte herzustellen.
Druckplatte und Dübel sind dann miteinander verrastet. Der Dübel ist als üblicher Spreizdübel ausgebildet,
das Spreizelement 4 kann in Form einer Schraube ausgestaltet sein. Die Fig. 1 zeigt einen vormontierten Zustand, in
welchem der Dübel 3 noch nicht gespreizt ist. Das Befestigungselement kann somit durch ein Isolierelement 1 (Isoliermatte
oder Isolierplatte) durchgesteckt und in ein Bohrloch 10 eingeschoben werden, welches in ein Mauerwerk
11 eingebracht wurde, um das Isolierelement 1 zu verankert.
Die Fig. 2 zeigt einen vollständig montierten Zustand, bei welchem der Dübel 3 gespreizt ist, so daß das Befestigungselement
in dem Mauerwerk Il verankert ist. Der Kopf 7 des
Spreizelements 4 ist vollständig in die Ausnehmungen 9 eingebracht,
so daß sich eine im wesentlichen ebene Außenfläche ergibt.
Die Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Druckplatte 2. Dabei ist insbesondere zu erkennen, daß die Druckplatte 2 gitterartig ausgestaltet ist und eine Vielzahl
von gleichmäßig angeordneten Ausnehmungen 5 aufweist, welche zur Verankerung eines nicht dargestellten, nachträglich
auf das Isolierelement 1 aufzubringenden Verputzes dient.
Die Fig. 4-6 zeigen ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel, welches sich lediglich durch einen Deckel 8 von dem
Ausführungsbeispiel der Fig. 1-3 unterscheidet. Gleiche Teile wurden mit gleichen Bezugsziffern versehen, so daß
auf eine wiederholte Beschreibung verzichtet werden kann. Der Deckel 8 ist im Bereich der Ausnehmung 9 einstückig mit
der Druckplatte 2 ausgebildet und kann, wie in Fig. 5 gezeigt, nach Beendigung des Montagevorganges verschwenkt
werden, um die Ausnehmung 9 vollständig zu verschließen. Hierdurch wird ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Dübelhohlraum
verhindert, gleichzeitig wird der Kopf 7 des Spreizelements 4 zur Umgebung hin abgedeckt. Vorteilhaft
wird der Dübel 3 und/oder der Deckel der Druckplatte 2 aus einem elastischen Thermoplast im Spritzverfahren hergestellt.
Der Deckel bildet gleichzeitig eine zusätzliche Isolation und schließt eine Wärmebrücke aus.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt, vielmehr ergeben sich für den Fachmann
im Rahmen der Erfindung vielfältige Abwandlungs- und Modiflkationsmöglichkeiten.
Fig. 7 zeigt einen Querschnitt durch die Druckplatte, wobei der Querschnitt jeder Öffnung an der Oberfläche größer als
auf der Unterseite ist. Hierdurch erreicht man beim Aufbringen des Putzes eine formschlüssige Verbindung zwischen
Putz und Dübel.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Befestigungselement zur Befestigung von Isolierelementen (1) mit einer Druckplatte
(2), einem Dübel (3) und einem durch die Druckplatte (2) in den Dübel (3) einbringbaren Spreizelement (4). Um bei hoher
Montagesicherheit unter Verwendung einer geringen Anzahl von Befestigungselementen die Isolierelemente sicher verankern
zu können, ist vorgesehen, daß die Druckplatte (2) als im wesentlichen ebene, flache Platte mit geringer, im wesentlichen
konstanter Dicke ausgebildet ist, eine große Fläche aufweist und aus einem hochfesten Werkstoff gefertigt
ist. (Fig. 1).
Claims (9)
1. Befestigungselement zur Befestigung von Isolierelementen (1), mit einer Druckplatte (2), einem Dübel (3) und einem
durch die Druckplatte (2) in den Dübel (3) einbringbaren
Spreizelement (4), dadurch gekennzeichnet, daß die
Druckplatte (2) als im wesentlichen ebene, flache Platte mit geringer, im wesentlichen konstanter Dicke ausgebildet
ist und aus einem hochfesten Kunststoff gefertigt ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckplatte (2) mit einer Vielzahl von Ausnehmungen (5) versehen ist, deren Öffnungsweite an der
Oberseite geringer als an der Unterseite ist.
3. Befestigungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmungen (5) gleichmäßig verteilt über die gesamte Fläche der gitterartig ausgestalteten
Druckplatte (2) angeordnet sind.
4. Befestigungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoff einen Glasfaseranteil von mehr als 30 %, bevorzugterweise mehr als 50 % aufweist.
5. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (2) aus Polyamid gefertigt ist.
6. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckplatte (2) einen zentrischen, rohrartigen Ansatz (6) aufweist, an den sich der Dübei
(3) anschließt.
7. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckplatte (2) einstückig mit dem Dübel (3) ausgebildet ist.
8. Befestigungselement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der rohrartige Ansatz (6) zur Abdeckung des Kopfes (7) des Spreizelements (4) mittels eines Deckels
(8) verschließbar ist.
9. Befestigungselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (8) einstückig mit der Druckplatte
(2) ausgebildet ist.
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