DE9108281U1 - Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung - Google Patents
Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit FremdbelüftungInfo
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Description
91 S 3 3 O 6 OE
Siemens Aktiengesellschaft
Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung, bestehend aus einer
Filteraufnahme, einem Schutzrahmen und einem Luftdurchlaßbereich eines Schaltschrankteils, wobei die Filteraufnahme den
Luftdurchlaßbereich an einer Innenseite dieses Schaltschrankteils einrahmt und der Schutzrahmen den Luftdurchlaßbereich
an einer Außenseite dieses Schaltschrankteils abdeckt.
Im Handel sind Schaltschränke mit Fremdbelüftung erhältlich, die in einem Schaltschrankteil mit einem Luftdurchlaßbereich
versehen sind (Siemens Firmenprospekt "Antriebstechnik mit System", Bestell-Nr. E319/1126, April 1979, Seiten 84 und 87;
Siemens Firmenprospekt "Drehzahlveränderbare Antriebe in der Praxis", Bestell-Nr. A19100-E319-A365, März 1989, Seiten 44
und 48). In Abhängigkeit der Schutzarten, die gemäß DIN 40050 bzw. IEC 529 geregelt werden, ist der Luftdurchlaßbereich des
Schaltschrankteils an dessen Innenseite mit einer Filtermatte versehen, die durch eine Filteraufnahme fixiert wird, und/oder
an dessen Außenseite durch eine Schutzrahmen abgedeckt.
Bei diesen Schaltschränken muß zunächst bei Wartungsarbeiten die elektrische Ausrüstung des Schaltschrankes abgeschaltet
werden. Um die Filtermatten auszuwechseln, muß dann die Tür des Schaltschrankes geöffnet und die Filteraufnahme abgeschraubt
werden. Diese Handlungen dürfen nur vom Fachpersonal ausgeführt werden.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 79 15 920 ist ein Luftgitter bekannt, das aus einem lösbar befestigten, feste oder verstellbare
Lamellen aufweisenden Abdeckrahmen besteht, der direkt an einer Wandöffnung oder an einem Einbaurahmen gehalten wird. Der
Abdeckrahmen oder der Einbaurahmen ist mit einem den gesamten
Ur/Bim / 02.07.1991
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Strömungsquerschnitt abdeckenden Staubfilter ausgerüstet. Zur Reinigung des Staubfilters bzw. zum Austausch des mit Staub
vollgesaugten Staubfilters wird der Deckrahmen entfernt, so daß der Staubfilter zugänglich ist.
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In dem deutschen Gebrauchsmuster 83 07 610 ist eine Ausgestaltung
eines Lamellengitters für die Spritzwassersicherheit gegeben. Die Spritzwassersicherheit wird dadurch erreicht, daß
die Lamellen des Lamellengitters im Winkel von 45* zur Rahmenebene
stehen und sich mit den einander zugekehrten Seiten benachbarter Lamellen nicht überlappen, sondern jeweils in einer
senkrecht zur Rahmenebene stehenden Ebene liegen. Die dem Rahmen zugekehrten inneren Stirnflächen der Lamellen verlaufen
parallel zur Rahmenebene und bilden mit den oberen Konturflächen der Lamellen Ablaufkanten. Das ist besonders dann von Bedeutung,
wenn der Rahmen zusätzlich Filtermatten oder dgl. aufnimmt, die an den Lamellen anliegen.
Ferner ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 75 02 439 ein kastenförmiges Belüftungsgitter mit Luftleitflächen und Prallflächen
bekannt. Eine Vorderwand des Belüftungsgitters weist eine schlitzförmige, tiefliegende Eintrittsöffnung auf und die
Rückwand eine Anzahl als Hutzen ausgebildeter Austrittsöffnungen. Die Vorderwand ist integraler Bestandteil einer Abdeckplatte
für eine rechteckige Aussparung eines Schrankteils. Um den Durchtritt von Spritzwasser durch das Belüftungsgitter zu
verhindern, liegen die Austrittsöffnungen über der Eintrittsöffnung. Durch die als Prallfläche wirkende Rückwand und weiterer
Prallflächen bildet sich unter den Austrittsöffnungen eine Zone beruhigter Luftströmung aus, in der sich mitgeführte
Schmutzteilchen und Wassertröpfchen absetzen. Dadurch verringert sich die Verschmutzung des zu belüftenden Raumes erheblich.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Luftführungssystem
für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung anzugeben, wodurch sich die Wartungsarbeiten erheblich vereinfachen und
die Sicherheit sich erhöht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als Luftdurchlaßbereich des Schaltschrankteils eine viereckige Aussparung
vorgesehen ist, daß als Filteraufnahme ein mit einem perforierten Boden und einer zur Aussparung korrespondierenden
Öffnung versehener Filterkasten vorgesehen ist, dessen Seitenteile
wenigstens zwei Haltenasen aufweisen und dessen Öffnung mit einer umlaufenden Auflagefläche versehen ist, und daß der
Schutzrahmen einstückig ausgebildet und an den Haltenasen mittels Aufnahmeöffnungen eingehängt ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Einzelteile und
deren Kombination ist ein Luftführungssystem entstanden, bei dem mit einfachen Handgriffen eine Filtermatte ausgetauscht
werden kann. Bei dieser Wartungsarbeit braucht die elektrische Ausrüstung des Schaltschrankes nicht mehr abgeschaltet werden,
da bei geschlossenem Schaltschrank die Filtermatte von außen zugänglich ist. Da die Anlage nicht mehr abgeschaltet und der
Schaltschrank nicht mehr geöffnet werden muß, kann der Wechsel einer Filtermatte von jedermann durchgeführt werden.
Dazu wird der Schutzrahmen aus den Haltenasen des an der Innenseite
des Schaltschrankteils angebrachten Filterkastens ausgehängt. Dadurch ist die Filtermatte frei zugänglich, die nun
gegen eine neue ausgetauscht werden kann. Danach wird der Schutzrahmen mittels seiner Aufnahmeöffnungen wieder an die
Haltenasen gehängt. Durch die Kombination des Filterkastens und des Schutzrahmens sind die Wartungsarbeiten sehr vereinfacht
worden, bei gleichzeitiger Vergrößerung der Sicherheit.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des Luftführungssystems sind deren Einzelteile, nämlich der Filterkasten und der Schutzrahmen,
jeweils aus einem Tafelzuschnitt aus beliebigem homogenen Material einstückig durch Auf- bzw. Abkanten hergestellt.
Durch die Verwendung jeweils eines Tafelzuschnitts können die Einzelteile des Luftführungssystems mit einfachen Mitteln hergestellt
werden, wobei weitgehend auf nicht lösbare Verbindungstechniken verzichtet werden kann.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des Luftführungssystems
ist der in den Haltenasen des Filterkastens eingehängte Schutzrahmen durch eine von außen zugängliche lösbare
Verbindung mit dem Schaltschrankteil verbunden. Dadurch erhält man eine Schutzerdung des Schutzrahmens, die bei dem Filterkasten
durch eine nicht lösbare Verbindungstechnik, beispielsweise Punktschweißung, erreicht wird.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen, in der ein Ausführungsbeispiel des Luftführungssystems
für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung nach der Erfindung schematisch veranschaulicht ist.
Figur 1 zeigt ein Schaltschrankteil mit dem erfindungsgemäßen Luftführungssystem,
Figur 2 stellt einen Tafelzuschnitt für den Filterkasten des
Luftführungssystem dar,
Figur 3 zeigt eine Seitenansicht von links der Raumform des erstellten Filterkastens,
Figur 4 stellt einen Tafelzuschnitt für den Schutzrahmen des
Figur 3 zeigt eine Seitenansicht von links der Raumform des erstellten Filterkastens,
Figur 4 stellt einen Tafelzuschnitt für den Schutzrahmen des
Luftführungssystems dar und in Figur 5 ist eine Schnittdarstellung des Schutzrahmens entlang
der Schnittlinie V-V nach Figur 1 dargestellt.
Die Figur 1 zeigt ausschnittsweise ein Schaltschrankteil 2, beispielsweise eine Schaltschranktür eines Schaltschrankes mit
Fremdbelüftung. Dieser Schaltschrankteil 2 ist mit einem Luftführungssystem versehen, das aus einem Filterkasten 4, einer
Filtermatte 6, einem Luftdurchlaßbereich 8 und einem Schutzrahmen 10 besteht. Dabei ist der Filterkasten 4 auf der Innenseite
12 des Schaltschrankteils 2 derart angeordnet, daß der Luftdurchlaßbereich 8 vom Filterkasten 4 eingerahmt ist. Die
Öffnung 14 des Filterkastens 4 entspricht in seinen Abmessungen den des Luftdurchlaßbereichs 8. Der Boden des Filterkastens
ist perforiert, wobei die Tiefe des Filterkastens 4 auf die Dicke der verwendeten Filtermatte 6 abgestimmt ist. Außerdem
ist der Filterkasten 4 mit wenigstens zwei Haltenasen 16, insbesondere vier Haltenasen 4, ausgestattet, die aus der Ebene
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der Außenseite 18 der Schaltschranktür 2 senkrecht herausragen.
Der zu diesem Filterkasten 4 gehörende Tafelzuschnitt ist in der Figur 2 näher dargestellt, wobei in Figur 3 eine
Seitenansicht von links der entstandenen Raumform dieses FiI-terkastens
4 veranschaulicht ist.
Als Luftdurchlaßbereich 8 ist in der Schaltschranktür 2 eine
viereckige Aussparung vorgesehen, deren Abmessungen mit den Abmessungen der verwendeten Filtermatte 6 derart übereinstimmt,
daß diese Filtermatte 6 durch diesen Luftdurchlaßbereich aus dem Filterkasten 4 genommen werden kann.
Der Schutzrahmen 10 ist wegen der Übersichtlichkeit von seiner Befestigungsebene, nämlich der Außenseite 18 der Schaltschranktür
2, entfernt dargestellt. Als Schutzrahmen 10 ist ein Lamellengitter vorgesehen, wobei deren Lamellen 20 derart ausgerichtet
sind, daß kein Spritzwasser gemäß Schutzart IP53 ins Innere des Schaltschrankes gelangen kann. Der zu diesem Lamellengitter
10 gehörende Tafelzuschnitt ist in der Figur 4 näher dargestellt.
Der Schutzrahmen 10 weist wenigstens zwei, insbesondere vier, Aufnahmeöffnungen 22 auf, die zu den Haltenasen 16 des Filterkastens
4 korrespondieren. Damit der Schutzrahmen 10 ebenfalls wie der Filterkasten 4 geerdet ist, wird der Schutzrahmen 10
mindestens mit einem von außen zugänglichen lösbaren Befestigungsmittel
24, beispielsweise einer Schraube, mit der Schaltschranktür 2 verbunden. Eine Schutzerdung des Filterkastens 4
wird dadurch erreicht, daß der Filterkasten 4 an der Innenseite 12 der Schaltschranktür 2 mittels einer nicht lösbaren Verbindungstechnik,
beispielsweise Punktschweißung, mit dieser verbunden ist. Für die Möglichkeit einer Verbindung des Filterkastens
4 mit der Innenseite 12 der Schaltschranktür 2 ist der Filterkasten 4 um deren Öffnung 14 herum mit einer Auflagefläche
26 versehen.
In der Figur 2 ist der Tafelzuschnitt und in Figur 4 ist eine
Seitenansicht von links der erstellten Raumform des Filterkastens 4 des Luftführungssystems für einen Schaltschrank mit
Fremdbelüftung näher dargestellt. In dieser Darstellung ist einerseits der Tafelzuschnitt bzw. das Blechformteil vor dem
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Arbeitsgang "Biegen", gekennzeichnet durch eine Strich-Punkt-Linie,
und andererseits nach dem Arbeitsgang "Biegen", gekennzeichnet mit einer durchgezogenen Linie, veranschaulicht. Das
Blechformteil ist im Bereich, der den Boden des Filterkastens 4 darstellen soll, perforiert bzw. mit parallelen Schlitzen
versehen, die in mehreren parallelen Reihen angeordnet sind. Die sich an diesen Bereich an dessen Kanten anschließenden
streifenförmigen Flächen 28 sind für ein Seitenteil 30 und 32, ein Stirnteil 34 und 36 und für eine umlaufende Auflagefläche
26 vorgesehen. Diese aufgezählten Teile 30 und 26 bzw. 32 und 26 bzw. 34 und 26 bzw. 36 und 26 werden jeweils aus einer streifenförmigen
Fläche 28 dadurch erstellt, daß zunächst die streifenförmige Fläche 28 um 90" nach oben, d.h. aus der Zeichenebene
heraus, gebogen wird. Anschließend werden die Teile der Flächen 28, die die umlaufende Auflagefläche 26 bilden sollen,
wieder um 90° nach unten gebogen. Wenn nun alle Teile des Blechformteils in der angegebenen Weise maschinell und/oder von Hand
gebogen werden, entsteht der Filterkasten 4 in der in Figur 1 dargestellten Raumform.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 83 37 607 ist bekannt, daß mittels einer linienförmigen Folge von Perforationen entlang
von Kantlinien eine einfache manuelle Kantung ermöglicht wird. Eine scharfe Kantung wird erreicht, wenn die Breite der Perforation
jeweils etwa der Stärke der zu perforierenden Tafel entspricht. Durch ein derartiges Hilfsmittels kann ohne großen
apparativen Aufwand durch Auf- und/oder Abkantungen die Raumform des Filterkastens 4 erstellt werden.
Das Blechformteil der Figur 2 zeigt außerdem, daß die streifenförmigen
Flächen 28, die jeweils für die Seitenteile 30 bzw. 32 und der zugehörigen Auflagefläche 26 vorgesehen sind, jeweils
an zwei Stellen zu einer Haltenase 16 ausgebildet sind. Dabei ist darauf geachtet worden, daß diese Haltenasen 16 Teile
der Seitenteile 30 und 32 sind, d.h., die Haltenasen 16 sind schmalseitige hakenförmige Fortsätze des Seitenteils 30 bzw.
In der Figur 4 ist ein Tafelzuschnitt des Schutzrahmens 10 des
Luftführungssystems eines Schaltschrankes nach Figur 1 und in
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Figur 5 ist ein Schnitt entlang der Linie V-V durch den Schutzrahmen
10 der Figur 1 näher dargestellt. Das Blechformteil des Schutzrahmens 10 bzw. des Lamellengitters 10 enthält Flächen
38, die in der erstellten Raumform des Lamellengitters 10 jeweils ein Seitenteil bilden. Aus dem Blechteil, das zwischen
den beiden Flächen 38 angeordnet ist, werden die Konturen jeder einzelnen Lamelle 20 derart geschnitten, daß jeweils zwischen
zwei Lamellen 20 ein Blechstreifen AO erhalten bleibt, der seinerseits mit den Flächen 38 in Verbindung ist. Die Enden
jeder Schnittlinie 42 sind in dieser Darstellung mittels einer unterbrochenen Linie miteinander verbunden. Diese unterbrochenen
Linien verdeutlichen jeweils eine Biegekante entlang dieser die Lamelle 20 aus der Zeichenebene heraus aufgekantet wird.
Damit das Innere des Schaltschrankes gegen Spritzwasser geschützt werden kann, schließt jede Lamelle 20 mit der Rahmenebene einen Winkel von 45° ein. Die Flächen 38 werden außerdem
noch nach oben, d.h. aus der Zeichenebene heraus, um 90° aufgekantet. Damit der Schutzrahmen 10 an den Filterkasten 4 gehängt
werden kann, sind in dieser Darstellung zwei Lamellen jeweils mit zwei Aufnahmeöffnungen 22 versehen. Diese Aufnahmeöffnungen
22 sind beispielsweise mittels eines Lasers aus dem Blech der Lamelle 20 herausgeschnitten. Außerdem können die
Schnittlinien 42 mittels eines Lasers in das Blechformteil gebracht worden sein.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Filterkastens 4 und des Lamellengitters 10 erhält man ein Luftführungssystem
für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung, das es erlaubt, eine Filtermatte 6 zu wechseln, ohne dabei den Schaltschrank
öffnen zu müssen, d.h., ohne dabei die Anlage abschalten zu müssen. Da das Lamellengitter 10 im einfachsten Fall nur am
Filterkasten 4 eingehängt ist, vereinfacht sich diese Wartungsarbeit erheblich. Ist für die Schutzerdung des Lamellengitters
10 dieses am Schaltschrankteil 2 mittels eines Befestigungsmittels
24 lösbar befestigt, so ist dieses von außen zugängliche Befestigungsmittel 24 zu lösen. Da der Schaltschrank für Filtermattenwechsel
nicht mehr geöffnet werden braucht, können diese Wartungsarbeiten von jedermann durchgeführt werden.
Claims (7)
1. Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung, bestehend aus einer Filteraufnahme, einem Schutzrahmen
(10) und einem Luftdurchlaßbereich (8) eines Schaltschrankteils (2), wobei die Filteraufnahme den Luftdurchlaßbereich (8) an
einer Innenseite (12) dieses Schaltschrankteils (2) einrahmt und der &Xgr;^hutzrahmen (10) den Luftdurchlaßbereich (8) an einer
Außenseite (18) dieses Schaltschrankteils (2) abdeckt, d a durch gekennzeichnet, daß als Luftdurchlaßbereich
(8) des Schaltschrankteils (2) eine viereckige Aussparung vorgesehen ist, daß als Filteraufnahme ein mit einem
perforierten Boden und einer zur Aussparung korrespondierenden Öffnung (14) versehener Filterkasten (4) vorgesehen ist, dessen
Seitenteile (30,32) wenigstens zwei Haltenasen (16) aufweisen und dessen öffnung (14) mit einer umlaufenden Auflagefläche (26)
versehen ist, und daß der Schutzrahmen (10) einstückig ausgebildet und an den Haltenasen (16) mittels Aufnahmeöffnungen (22)
eingehängt ist.
2. Luftführungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterkasten (4) einstückig
ausgebildet ist.
3. Luftführungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für den Schutzrahmen (10)
ein Tafelzuschnitt aus beliebigem homogenen Material vorgesehen ist.
4. Luftführungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für den Filterkasten (4)
ein Tafelzuschnitt aus beliebigem homogenen Material vorgesehen ist.
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5. Luftführungssystem nach Anspruch 1, dad u r c h
gekennzeichnet , daß als Schutzrahmen (10) ein Lamellengitter vorgesehen ist, dessen Lamellen (20) sich parallel
und in vorgegebener Neigung zwischen zwei Seitenflächen
(38) erstrecken.
6. Luftführungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterkasten (4) nicht
lösbar mit dem Schaltschrankteil (2) verbunden ist.
7. Luftführungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Schutzrahmen (10) lösbar
mit dem Schaltschrankteil (2) verbunden ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE9108281U DE9108281U1 (de) | 1991-07-04 | 1991-07-04 | Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung |
Applications Claiming Priority (1)
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DE9108281U DE9108281U1 (de) | 1991-07-04 | 1991-07-04 | Luftführungssystem für einen Schaltschrank mit Fremdbelüftung |
Publications (1)
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DE9108281U1 true DE9108281U1 (de) | 1991-09-05 |
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ID=6868992
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