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DE8900545U1 - Hebebühne - Google Patents

Hebebühne

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Publication number
DE8900545U1
DE8900545U1 DE8900545U DE8900545U DE8900545U1 DE 8900545 U1 DE8900545 U1 DE 8900545U1 DE 8900545 U DE8900545 U DE 8900545U DE 8900545 U DE8900545 U DE 8900545U DE 8900545 U1 DE8900545 U1 DE 8900545U1
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DE
Germany
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support member
lifting platform
rack
halves
pinion
Prior art date
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Expired
Application number
DE8900545U
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English (en)
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Slift Hebezeug 7533 Tiefenbronn De GmbH
Original Assignee
Slift Hebezeug 7533 Tiefenbronn De GmbH
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Publication date
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Priority to DE8900545U priority Critical patent/DE8900545U1/de
Publication of DE8900545U1 publication Critical patent/DE8900545U1/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F7/00Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts
    • B66F7/26Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts for selective lifting of parts of vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
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    • B66F7/10Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms supported directly by jacks
    • B66F7/16Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms supported directly by jacks by one or more hydraulic or pneumatic jacks
    • B66F7/20Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms supported directly by jacks by one or more hydraulic or pneumatic jacks by several jacks with means for maintaining the platforms horizontal during movement

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

17 762 B/va
SLIFT Hebezeug GmbH
Daimlerstraße 9
7533 Tiefenbronn
Hebebühne
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hebebühne mit einem befahrbaren, anhebbaren Tragglied sowie einem den Fahrzeugachsen und/oder der Fahrzeugkarosserie zuordnenbaren Zusatzglied, wobei das Tragglied und das Zusatztragglied aus jeweils zwei Hälften bestehen
und jede Traggliedhälfte mit zugehöriger Zusatztraggliedhälfte
mittels eines gemeinsamen Arbeitszylinders zumindest anhebbar ist und eine Gleichlaufvorrichtung für die beiden Arbeitszylinder aus je einer Zahnstange mit Ritzel besteht, wobei die beiden Ritzel
mittels einer starren Welle synchronisiert sind. Eine Hebebühne dieser Art ist beispielsweise durch das DE-GM 88 07 373 bekannt geworden und sie hat sich auch gut bewährt. Die beiden Zahnstangen der beiden Hubvorrichtungshelften sind dort mit je einer Traggliedhälfte verbunden. Dadurch werden die beiden Traggliedhäiften synchron gehoben und gesenkt. Jede Zusatztraggiiedhäifte ist mit dem freien Ende des mehrstufig ausgebildeten Kolbens \ ihres Arbeitszylinders verbunden. Weil sie über die Traggliedhälfte hinaus anhebbar ist, muß das Tragglied mit einem weniger weit ausfahrbaren Kolbenelement des mehrstufigen Kolbens, insbesondere dem vom freien Ende her gemessen nächstfolgenden Kolbenelement, verbunden sein. Zwangsläufig endigt damit die Parallelführung am Tragglied. Das Zusatztragglied ist zwar nur um einen vergleichsweise geringen Betrag gegenüber dem Tragglied anhebbar, so daß sich geringfügige Abweichungen des Gleichlaufs nicht oder zumindest nicht wesentlich auswirken, jedoch sind Anwendungsfälle denkbar, bei denen man doch auf eine exakte Parallelführung der Zusatztraggliedhälften beim Heben und Senken Wert legt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht infolgedessen darin, eine Hebebühne der eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden, daß ein unterschiedliches Anheben und Senken der Zusatztraggliedhälften vermieden wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Hebebühne gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechend
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dem kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebildet ist. Nachdem nun erfindungsgemäß die oberen Zahnstangenenden nicht mehr mit den Traggliedhälften, sondern den Zusatztraggliedhälften verbunden sind, bewirkt die Gleichlaufvorrichtung deren synchrone Verstellung .
Die Erfindung betrifft des weiteren eine Hebebühne mit einem befahrbaren, anhebbaren, aus zwei Hälften bestehenden Tragglied, wobei jede Traggliedhälfte mittels eines separaten Arbeitszylinders zumindest anhebbar ist und die beiden Arbeitszylinder mit einer Gleichlaufvorrichtung versehen sind, die aus einer Zahnstange mit Ritzel für jeden Arbeitszylinder besteht, wobei die beiden Ritzel mittels einer relativ zum Boden oder einer Grube ortsfesten Welle synchronisiert sind. Nachdem sich die beiden Ritzel nur mit gleicher Winkelgeschwindigkeit und jeweils auch um denselben Winkel bzw. die gleiche Anzahl von Umdrehungen drehen können, können die beiden mit den Traggliedhälften verbundenen Zahnstangen nur jeweils um den gleichen Betrag in Auf- oder Abwar tsrichtung verschoben werden, wodurch man in bekannter Weise den Gleichlauf der Traggliedhälften erreicht. Man hat es allerdings bei der bekannten Hebebühne als nachteilig angesehen, daß die Welle im unmittelbaren Bereich der Arbeitszylinder angeordnet ist, also beispielsweise bei einer Hebebühne mit zugehöriger Grube etwa in Grubenmitte. Infolgedessen ist das Fahrzeug in seinem mittleren Bereich wegen der dort störenden Welle nicht besonders gut zugänglich.
Eine weitere Aufgabe der Erindung wird infolgedessen darin gesehen, eine Hebebühne gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 2 so weiterzubilden, daß die Fahrzeugunterseite des anzuhebenden Fahrzeugs ohne Beeinträchtigung durch die Welle der Gleichlaufvorrichtung überall gleich gut zugänglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Hebebühne gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 2 entsprechend dem kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebildet ist. Nachdem nunmehr die Welle von der durch die beiden Arbeitszylinder gelegten Vertikalebene weit genug weg ist, sie sich insbesondere an einer der beiden Schmalseiten einer Grube oder bei einer Hebebühne ohne Grube an einer entsprechenden Stelle des Bodens befindet, stört sie die Zugänglichkeit zur Unterseite des angehobenen Fahrzeugs od. dgl. nicht mehr. Wenn in diesem Zusammenhang von einer Zuordnung der Welle zu "dem einen Endbereich der beiden Traggliedhälften" die Rede ist, so bezieht sich dies auf die abgesenkte Stellung der Traggliedhälften. Die Welle ist bei dieser Gattung von Hebebühnen ja nicht an den Traggliedhälften angebracht, sondern ortsfest am Boden oder im Bereich des oberen Grubenendes.
Eine Weiterbildung der eingangs beschriebenen Hebebühne besteht darin, daß die starre Welle dem einen Endbereich der beiden Traggliedhälften zugeordnet und daran und/oder an einem Verbindungselement der beiden Traggliedhälften gelagert ist, wobei jedes
Ritzel über einen Zwischentrieb mit seinem zugeordneten Ende der starren Welle antriebsverbunden ist. Damit ist auch bei dieser Hebebühne die Welle zur starren Kupplung der beiden Ritzel der Gleichlaufvorrichtung von den Arbeitszylindern bzw. dem wichtigsten Bereich der Grube unterhalb der Hebebühne oder der entsprechenden Bodenfläche der Werkstatt so weit entfernt, daß sie das Arbeiten unter dem Fahrzeug nicht behindert.
Eine weitere Ausgestaltung der beschriebenen Hebebühnen ist dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zwischentrieb aus zwei Kettenrädern und einer über beide geführten Kette besteht, wobei jeweils das erste Kettenrad .rehfest an der starren Welle gehalten und das zweite Kettenrad drehfest mit dem zugordneten Ritzel verbunden ist. Die Hubbewegung der einen Zahnstange überträgt 3ich auf das zugeordnete Ritzel. Dieses und das damit starr gekuppelte, fest verbundene oder gar einstückig gefertigte Kettenrad drehen sich in gleichem Drehsinne und mit gleicher Drehgeschwindigkeit.
Diese Drehbewegung wird über die Kette auf das wellenseitige andere Kettenrad übertragen. Die andere Zahnstange muß sich nunmehr zwangsläufig mit gleicher Geschwindigkeit und in gleicher Richtung wie die erste verschieben, weil der zweite Zwischentrieb mit dem ersten starr gekuppelt ist.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Hebebühne mit jeweils an einem Lagerbock od. dgl. gelagertem Ritzel kennzeichnet sich dadurch, daß wenigstens einer der beiden Lagerböcke od. dgl.
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in vertikaler und in horizontaler, quer zur Ritzellagerachse verlaufender Richtung bei ständigem Zahneingriff gegenüber einem traggliedhälftenfesten Stützglied etwas verlagerbar ist. Diese verhältnismäßig geringfügige, in der Regel aus einer vertikalen und einer horizontalen Bewegung überlagerte, schräg verlaufende Bewegung verhindert Spannungen und Belastungen im La>j£rbock, Lagergehäuse od. dgl., die insbesondere bei hoch angehobenem Trag-"> glied (Hubplattform) und ungünstiger Gewichtsbelastung über die Zahnstange auf das Getriebe aufgegeben werden können oder mildert sie zumindest stark ab. Der Lagerbock od. dgl. weicht aufgrund der auftretenden Belastung in Hub- und/oder Querrichtung aus und führt dabei eine Art entlastende Kippbewegung durch.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, daß sich wenigstens an den einen Enden der Traggiiedhälften je eine schwenkbar gelagerte Rolle befindet, deren Länge etwa der Breite des Traggliodhälftenendes entspricht und deren Durchmesser geringer ist, insbesondere etwa der Hälfte der Höhe des Traggliedhalftenendes entspricht. Hierbei ist unterstellt, daß das Tragglied in abgesenktem Zustand auf dem vom Fahrzeug zu befahrenden Fußboden aufliegt, d.h. sich seine gesamte Höhe oberhalb des Fußbodens befindet. Für eine teilweise unter dieses Niveau absenkbare Traggliedhälfte ist bezüglich der Dimensionierung dfes Durchmessers der Rolle die über das Bodenniveau hinausragende Teilhöhe der Traggliedhälften maßgebend. Die beiden seitlich nebeneinander positionierten Rollen ermöglichen oin Überwinden der Gesamthöhe vom
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Fußboden bis zur Befahrfläche der Traggliedhälften in zwei Stufen. Dadurch erfolgt das Befahren der Traggliedhälften einfacher, ruckfreier und mit geringerem Aufwand.
Es ist zwar bereits bekannt, zumindest an einem der beiden Enden der Traggliedhälften eine schwenkbar gelagerte, rampenartige Auffahrplatte zu befestigen, jedoch hat diese den Nachteil, daß ihr freies, am Fußboden aufliegendes Ende beim Hochfahren der Traggliedhälften aus der abgesenkten Stellung oder Wehrend der Absenk-Endbewegung entlang dem Boden scheuern und dort entsprechende Kratzer, ja sogar Beschädigungen verursachen. Letzteres vermeidet man in vorteilhafter Weise, wenn man stattdessen an jeder Traggliedhälfte mindestens an einprr. Lade eine schwenkbar gelagerte Rolle verwendet, die bei den genannten Anfangs- bzw. End-Hubbewegungen am Boden entsprechen^ abrollt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen dieser Hebebühnen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen.
Die Zeichnung zeigt in schematisierter Darstellung und teilweise auch abgebrochen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung. Hierbei stellen dar:
Fig. 1 in Schrägbilddarstellung eine erste Ausführungsform einer Hebebühne mit einem Tragglied und einem Zusatztragglied,
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Fig. 2 eine vergleichbare Darstellung einer zweiten Ausfüh rungsform mit teilweise angedeuteter Grube,
Fig. 3 eine weitere Variante der Hebebühne, nochmals mit
Wcisc äü^cucü te tct vjrüjL/G,
Fig. 4 einen Schnitt durch die firube mit eingebauter Hebe- / bühne in Vorderansicht,
Fjg. 5 eine abgebrochene Darstellung des Tragglieds der
Hebebühne einer anderen Ausführungsform in Seitenansicht .
Die Hebebühnen sind mit zwei parallelen Hubvorrichtungen in Form jeweils zweier hydraulischer Arbeitszylinder i und 2 ausgestattet. Die Hydraulikflüssigkeit befindet sich in einem Behälter 3. Die hydraulische Steuerung 4 ist in Fig. 4 schematisch eingezeichnet. Zu den Arbeitszylindern führen hydraulische Leitungen und 6. Die Zylinder der Hubvorrichtungen sind mit 7 und die Kolben allgemein mit 8 bezeichnet. Vorzugsweise handelt es sich um Stufenkolben, die aus mehreren, teleskopisch ausfahrbaren Kolbenteilen bestehen. Am oberen Ende des Kolbens bzw. des am weitesten ausfahrbaren Kolbenteils ist in Fig. 3 die Hubplattform od. dgl. bzw. das Tragglied befestigt, das bei allen Ausführungsbeispielen aus zwei Traggliedhälften 11 und 12 besteht. Jedem Arbeitszylinder ist eine Zahnstange 10 zugeordnet. Sie ist das eine Teil einer Gleichlaufeinrichtung, welches sicherstellt, daß beide Kolben um jeweils dasselbe Maß aus- und einfahren und deren
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anderes Teil ein Ritzel 13 bzw. 14 ist. Jedes Ritzel ist in nicht näher dargestellter Weise in einem Lagerbock 15 gelagert, der um ein geringes Maß in vertikaler und horizontaler, quer zur Ritzellagerachse verlaufender Richtung verlagerbar ist, wobei er allerdings in
ucxiivux«jcriti oauiicxn^i-xi. J. iiixt. ocxiicjl iiuycuiuucLcu üaitiia uauyc &igr; <-/ vcx.
bleibt.
Die Ritzel sind vorzugsweise mittels einer Welle 16 zwangsgekuppelt, welche sie mit einer Ausnahme bei allen Ausführungsbeispielen nicht direkt verbindet, vielmehr ist zwischen jedes Ritzel und das zugeordnete Wellenende ein Zwischentrieb 17 bzw. 18 geschaltet. In Fig. 2 ist alternativ eine Ausgestaltung gezeigt, bei der die Ritzel direkt über eine Welle 16a gekuppelt sind, wodurch dann der Zwischentrieb 17, 18 entfällt. Vorzugsweise besteht der Zwischentrieb bei allen Ausführungsformen aus einem ersten Kettenrad 19, einent zweiten Kettenrad 20 sowie einer über beide geführten Kette 21. Denkbar sind auch andere bekannte, schlüpffreie Zwischentriebe. Das erste Kettenrad 19 ist drehfest mit der Welle 16 verbunden, während das zweite Kettenrad 20 dem Ritzel 13 bzw. 14 seiner Hubvorrichtung zugeordnet ist. Demnach ist also auch jeweils eines der Ritzel 13 bzw. 14 drehfest mit einem zweiten Kettenrad 20 gekuppelt. Insbesondere den Fign. 1 bis 3 entnimmt man, daß aufgrund der Verwendung der Zwischentriebe 17 und 18 die Welle 16 weit genug von den Hubvorrichtungen bzw. Arbeitszylindern 1 und 2 entfernt ist und dadurch der Raum unter den Traggliedhälften 11 und 12 ohne Beeinträchtigung durch die Gleichlaufvorrichtung gut zugänglich ist. In der abgesenkten Lage der Traggliedhälften 11 und 12 ist die Welle 16 bei den Ausführungs-
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beispielen der Fign. 2 und 3 dem in der Zeichnung vorderen bzw. hinteren Ende der beiden Traggliedhälften zugeordnet, jedoch ist si« am Boden bzw. der Grube drehbar gelagert. Die entsprechenden Lager sind der Übersichtlichkeit wegen weggelassen. Das bsdsiitst daß sich isi Fälle einer Grut>e 22 die Welle 16 ~in einer?, der beiden schmalen Grubenenden befindet und sich die Zwischentriebe 17 und 18 entlang den entsprechenden Grubenlängswänden \ bzw. Längswandhälften erstrecken.
Demgegenüber ist die Welle 16 beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 unmittelbar den Traggliedhälften zugeordnet und somit mit diesen zusammen heb- und senkbar. Aus diesem Grunde sind die betreffenden Traggliedhälften mittels einer Abdeckplatte 23 für den mittleren Wellenbereich miteinander verbunden. Bei dieser Variante wandern somit auch die beiden Zwischentriebe 17 und i6, die zahnstangenseitigen zweiten Kettenräder 20 sowie die RiLzel 13 und 14 zusammen mit den Traggliedhälften auf- und abwärts.
Bei allen Varianten befinden sich zumindest die Zylinder der beiden Hubvorrichtungen in einem Kasten 24, dessen Größe und Form nur beispielsweise zu verstehen ist. Ein solcher Kasten wird insbesondere dann verwendet, wenn man auf eine gesonderte Grube 22 verzichtet. Aus diesem Grunde muß man sich bei den Ausführungsbeispielen nach den Fign. 2 und 3 im Falle der Verwendung einer Grube 20 den Kasten 24 jeweils wegdenken. Er würde das Begehen der Grube vom einen Grubenende zum anderen unmöglich machen. Stattdessen kann man dort die Zylinder und andere gegebenenfalls
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im Kasten 24 befindliche Elemente in anderer bekannter und geeigneter Weise schützen. Außerdem wird man beim Verzicht auf die Grube 20 und vorzugsweise der Verwendung eines Kastens 24 bei den Jiusführungsformen nach Fign. 2 und 3 entsprechende Vertiefungen im Boden für die Aufnahme der Zwischentriebe 17 und 13 sowie der Welle 16 vorsehen, die man selbstverständlich durch geeignete Bleche od. dgl. abdeckt. In Fig. 4 ist eine Abdeckung 25 einge- r zeichnet, wobei es sich gemäß Fig. 1 im Falle eines Kastens 24 um dessen Abdeckung handeln kann.
Die in den Fign. 1 und 2 gezeigten Varianten unterscheiden sich von derjenigen nach Fig. 3 vor allen Dingen dadurch, daß sie zusätzlich zu den Traggliedhälften 11 und 12 mit insbesondere kleineren Zusatztraggliedhälften 26 und 27 ausgestattet sind, wobei jeder Traggliedhälfte eine Zusatztraggliedhälfte, insbesondere mittig, zugeordnet ist. Die Zusatztraggliedhälften sind den Fahrzeugachsen und/oder der Fahrzeugkarosserie zuordnenbar und bilden zusammen ein Zusatztragglied. Außerdem können sie bzw. ihre Arme, wie die Zeichnung zeigt, ausziehbar sein und an jedem Ende eine nicht nur ausziehbare, sondern auch um eine vertikale Achee drehbare Tragplatte 28 aufweisen.
Jede Traggliedhälfte und jede Zusatztraggliedhälfte sind mittels ein- und desselben Arbeitszylinders 1 bzw. 2 anhebbar. Weil jede Zusatztraggliedhälfte gegenüber ihrer Traggliedhälfte zusätzlich anhebbar sein soll, ist sie am äußersten Kolbenelement 29 befestigt, während die Traggliedhälfte am, von oben nach unten ge-
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sehen, nächstfolgenden Kolbenelement 30, beispielsweise einem mittleren Kolbenelement, festgemacht ist.
Um nun auch einen Gleichlauf der Zusatztraggliedhälften zu gewährleisten, ist erfindungsgemäß die Zahnstange 10, welche ihrem Arbeitszylinder 1 bzw. 2 benachbart ist und sich parallel zu diesem erstreckt, mit ihrem oberen Ende an der zugeordneten Zusatztraggliedhälfte 26 bzw. 27 festgemacht. Unabhängig davon, ob die Zusatztraggliedhälfte eine Relativbewegung zur Traggliedhälfte ausführt, wird die Zahnstange 10 grundsätzlich dann angehoben, wenn der Arbeitskolben des hydraulischen Arbeitszylinders 1 bzw. 2 ausfährt. Dasselbe gilt für die Absenkbewegung. Andererseits führt aber auch jede Relativbewegung der Zusatztraggliedhälfte bzw. 27 gegenüber ihrer Traggliedhälfte 11 bzw. 12 bei diesen Varianten zu einer Verschiebung der Zahnstange und damit zu einem Drehen des zugeordneten Ritzels 13 bzw. 14 im jeweiligen Drehsinne.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist die Anbringung von Zusatztraggliedhälften nicht vorgesehen, weswegen dort das obere Ende jeder Zahnstange 10 in bisher bekannter Weise mit der Traggliedhälfte 11 bzw. 12 verbunden ist.
Aus dem Vorstehenden wird deutlich, daß man bei der in Fig. 2 gezeigten Variante aufgrund der gruben- oder bodenfesten Ritzel 13, 14 einen Gleichlauf sowohl der Traggliedhälften 11 und 12 als
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auch der Zusatztraggliedhälften 26 und 27 erreicht. Demgegenüber erstreckt sich der zwangsläufige Gleichlauf bei der in Fig. 1 dargestellten Variante nur auf die Zusatztraggliedhälften 26 und 27. Dieser Ausführungsform kommt also überall dort Bedeutung zu, wo man lediglich an einem Gleichlauf der Zusatztraggliedhälften interessiert ist. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß man beim Fehlen einer Grube den Raum unterhalb dem angehobe-(~\ nen Fahrzeug völlig frei hat, ohne die Welle 16 mit den Zwischentrieben 17 und 18 versenkt im Boden unterbringen zu müssen.
Gemäß Fig 5 befindet "ich an jedem Ende jeder Tragliedhälfte 11 und 12 je eine schwenkbar gelagerte Rolle 31. Sie befindet sich am einen, insbesondere längeren Hebelarm des als zweiarmiger Hebel ausgebildeten Schwenkhebels 33. Genauer gesagt, ist jede Rolle 31 mit zwei derartigen, ihren beiden Enden zugeordneten Schwenkhebeln 33 am freien Ende ihrer Traggliedhälfte schwenkbar gelagert. Der andere, kürzere Hebelarm bildet einen Schwenkanschlag 32. Er ist so ausgebildet und angebracht, daß die Rolle 31 bei genügend starker Anhebung der Traggliedhälften 11 und 12 eine nach unten verschwenkten Stellung einimmt. Dabei steht aber der sie tragende Hebelarm des zweiarmigen Hebels 33 noch in einer solchen Schrägstellung, daß beim Auftreffen der Rolle auf der lediglich angedeuteten Fußbodenebene 34 od. dgl. ein Hcchfüchwenken sicher gewährleistet ist, d.h. eine übertotpunktlage wird vermieden.
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Wenn man davon ausgeht, daß die Unterseite der Traggliedhälften 11 und 12 etwa bündig mit der Fußbodenebene 34 verläuft, so überbrückt die Rolle 31 aufgrund des gewählten Durchmessers die Gesamthöhe jedes Traggliedhalftenendes etwa zur Hälfte. Dadurch kann ein Rad eines die Hebebühne befahrenden Fahrzeugs diese Höhe in zwei Abschnitten überwinden. In nicht näher gezeigter Weise kann jeder Schwenkhebel federbeeinflussend sein, wob^i die Feder ~\ die Rolle 31 nach unten zieht, sobald ihr kein Widerstand in Form einer Auflagefläche entgegengesetzt wird.
Bei den Ausführungsvarianten der Fign. 2 und 3 sind anstelle dez schwenkbaren Rolle 31 der Fig. 5 abklappbare Platten 35, 36 angeordnet, deren freien Enden sich auf dem Fußboden abstützen können, wenn die Traggliedhälften 11, 12 ihre untere oder eine lediglich leicht angehobene Hublage einnehmen. Sie haben aber dir vorstehend geschilderten Nachteile gegenüber den schwenkbar gelagerten Rollen 31.
Gemäß Fig. 2 befindet sich beispielsweise an der Unterseite jeder Traggliedhälfte 11, 12 ein verstellbares Riegelelement 37. Es kann entweder im Sinne des Doppelpfeils 38 hin und her verschiebbar oder in nicht näher gezeigter Weise um eine parallel zur Zahnstange angebrachter am zahnstangenfernen Ende vorgesehene Drehachse schwenkbar gelagert sein. Auf jeCen Fall nimmt dieses Riegelelement 37 eine wirkungslose und eine wirksame Stellung ein, wobei es im letzteren Falle die Verschiebebewegung seiner
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zugeordneten Zahnstange 10 sperrt. Hierbei ist insbesondere daran gedacht, daß das der Zahnstange zugekehrte bzw. von einer Schwenkachse entfernte Ende in eine Zahnlücke zwischen zwei Zäh nen der Zahnstange 10 eingreift. Die Verstellbewegung jedes Riegelglieds 37 kann über eine entsprechende Steuerung ntfolgen, wobei sich ei?! Elskt&iacgr;&tgr;&ogr;&idigr;£&Agr;&Lgr;&eegr;&idiagr;&idigr;t oder ein kleiner A2?k?eit5?*v!ii'*cl'?iT &lgr;&khgr;\~ bietet. Mit Hilfe dieser Sperreinrichtung aus dem Riegelelement 37 und der zugeordneten Zahnstange 10 können die Zusatz-Traggliehälften 27 und 28, beispielsweise in ihrer angehobenen Stellung arretiert werden und sie behalten diese Stellung auch dann bei, wenn sich die Druckverhältnisse in einem oder gar beiden der Arbeitszylindern 1,2 ändern. Über die Arretierung der Zahnstangen 10 mit Hilfe jeweils eines Riegelelements 37 erreicht man eine Ankupplung jeder Traggliedhälfte 11, 12 an die zugeordnete Zahnstange 10. Auf diese Weise wird dann auch der Gleichlauf der Traggliedhäiften Ii und &Idigr;2 gewährleistet. Dies sind insbesondere dann bedeutsam, wenn beispielsweise einer der beiden Arbeitszylinder 1, 2 ausfällt oder wenn z,B. das Absenken einer der beiden Traggliedhälften 11, 12 mechanisch blockiert wird, was in der Praxis dann vorkommen kann, wenn sie beim Absenken gegen eine in ihrem Bewegungsbereich stehende Werkzeugkiste od. dgl. läuft. Wäre die Gleichlaufeinrichtung für die beiden Traggliedhälften 11, 12 nicht vorhanden, so würde im Arbeitszylinder der nicht blockierten Traggliedhälfte ein Vakuum gezogen, jedoch würde sie an ihrer weiteren Absenkbewegung nicht gehindert. Es könnte infolgedessen zu einem folgenschweren Unfall kommen.
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Wie Fig. 2 des weiteren zeigt, kann man bei an den Zusatztraghalften 27 und 28 befestigten Zahnstangen 10 einen Gleichlauf der beiden Traggliedhälften 11 und 12 bei fehlenden Riegelelementen 37 auch dadurch erreichen, daß man an jeder Traggliedhälfte 11 und 12 je eine Zusatzzahnstange 39 befestigt, die sich parallel 7ur Zahnstange 10 e rs fr «niet. Die beiden Zusatzzahnstanaen 39 sind in nicht näher gezeigter Weise ebenfalls über eine Gleichlaufeinrichtung gekuppelt, d. h. in jede greift ein Zusatzritzel ein, wobei die beiden Zusatzritzel ebenfalls starr über eine Zusatzwelle miteinander gekuppelt sind. Wenn nunmehr die Traggliedhälften relativ zu den Zusatztraggliedhälften abgesenkt werden und eine davon gegen ein mechanisches Hindernis stößt, so verhindert die Gleichlaufeinrichtung der Zusatzzahnstangen das alleinige Absenken der nicht blockierten Traggliedhälfte.
Eoensu wie aen zannscangen iu Kann man aücn 39 je ein Riegelelement 40 zuordnen, das in gleicher Weise gesteuert zustellbar ist, wie das Riegelelement 37, Fernerhin kann man beispielsweise die angehobenen Traggliedhälften 11 und 12 mechanisch gegen unverwünschts Absenken blockieren.

Claims (11)

17 762 B/va
Ansprüche
i~\ 1. Hebebühne mit einem befahrbaren, anhebbaren Tragglied (11, 12) sowie einem den Fahrzeugachsen und/oder der Fahrzeugkarosserie zuordnen-baren Zusatztragglied (26, 27), wobei das Tragglied und das Zusatztragglied aus jeweils zwei Hälften bestehen und jede Traggliedhälfte (1 , 12) mit zugehöriger Zusatztraggliedhälfte (26, 27) mittels eii.es gemeinsamen Arbeitszylinders (1, 2) zumindest anhebbar ist und eine Gleichlaufvorrichtung für die beiden Arbeitszylinder aus je einer Zahnstange (10) mit Ritzel (13, 14) besteht, wobei die beiden Ritzel mittels einer starren Welle (16, 16a) synchronisiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß das in Gebrauchslage obere Ende jeder Zahnstange (10) mit seiner zugeordneten Zusatztraggliedhälfte (26, 27) verbunden ist.
2. Hebebühne mit einem befahrbaren, anhebbaren, aus zwei Hälften bestehenden Tragglied, wobei jede Traggliedhälfte (11, 12) mittels eines separaten Arbeitszylinders (1, 2) zumindest anhebbar ist und die beiden Arbeitszylinder mit einer Gleichlaufvorrichtung versehen sind, die aus einer Zahnstange (10) mit Ritzel (13, 14) für jeden Arbeitszylinder (1, 2) besteht, wobei die bei-
den Ritzel (13, 14) mittels einer relativ zum Boden oder einer Grube orstfesten starren Welle (16) synchronisiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß die starre Welle (16) bei abgesenkten Traggliedhälften (11, 12) dem einen Endbereich der letzteren zugeordnet und jedes Ritzel (13, 14) über einen Zwischentrieb (17, 18) mit seinem zugeordneten Ende der starren Welle (16) antriebsverbunden ist.
3. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
starre Welle (16) dem einen Endbereich der beiden Traggliedhalften (11, 12) zugeordnet und daran und/oder an einem Verbindungselement (23) der beiden Traggliedhalften gelagert ist, wobei jedes Ritzel (13, 14) über einen Zwischentrieb (17, 18) mit seinem zugeordneten Ende der starren Welle (16) antriebsverbunden ist.
4. Hebebühne nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zwischentrieb (17, 18) aus zwei Kettenrädern (19, 20) und einer über beide geführten Kette (21) besteht, wobei jeweils das erste Kettenrad (19) drehfest an der starren Welle (16) gehalten und das zweite Kettenrad (20) drehftist mit dem zugeordneten Ritzel (13, 14) verbunden ist.
5. Hebebühne nach Anspruch 3 oder 4 mit jeweils an einem Lagerbock (15) od. dgl. gelagertem Ritzel (13, 14), dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der beiden Lagerböcke (15) od. dgl. in vertikaler und in horizontaler, quer 3ur Ritzellagerachse
verlaufender Richtung bei ständigem Zahneingriff gegenüber einen traggliedhälftenfesten bzw. bodenfesten Stützglied verlagerbar ist.
6. Hebebühne nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens an den einen Er den der Traggliedhälften (11, 12) je eine schwenkbar gelagerte Rolle (21) befindet, deren Länge etwa der Breite des Traggliedhälftenendes entspricht und deren Durchmesser geringer ist, insbesondere etwa der Hälfte der Höhe des Traggliedhälftenendes ent spricht.
7. Hebebühne nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch einen Schwenkanschlag (32) an wenigstens einem zweier die Rolle (31) tragender Schwenkhebel (33), der die Rolle bei angehobenem Tragglied (11, 12) in einer nach unten geschwenkten, gegenüber der Vertikalen leicht geneigten Endlage hält, in der sie das Traggliedende, in Längsrichtung des Tragglieds gesehen, allenfalls unwesentlich überragt.
8. Hebebühne nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch ein« Belastungsfeder für die Rolle (31), welche letztere gegen ihre Ruhestellung hin belastet.
9. Hebebühne nach wenigstens einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich an jeder Traggliedhälfte (11
12) ein verstellbares Riegelelement (37) befindet, das in seiner Arbeitsstellung die Verschiebung der zugeordneten Zahnstange (10) sperrt, wobei es vorzugsweise in eine Zahnlücke der Zahnstange eingreift.
10. Hebebühne nach wenigstens einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 8, gekennzeichnet durch je eine Zusatzzahnstange (39) an jeder Traggliedhälfte (11, 12), die sich parallel zu der mit der Zusatztraggliedhälfte (26, 27) verbundenen Zahnstange 10 erstreckt.
11. Hebebühne nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch ein gegenüber dem Boden oder einer Grube (22) ortsfestes verstellbares Riegelelement (40), das in seiner Arbeitsstellung die Verschiebung der zugeordneten Zusätzzähnstänge (39) sperrt, wobei es vorzugsweise in eine Zahnlücke der zugeordneten Zusatzzahnstange eingreift.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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