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Verfahren zum Abscheren von Profilstäben u. dgl. und Vorrichtung zur
Ausübung des Verfahrens Dem bekannten Verfahren zum Abscheren von Profilstäben u.
dgl. haftete der Nachteil an, daß das Schergut mehr oder weniger deformiert wurde
und daß je nach der Art des zu bearbeitenden Materials Blätter- oder Schuppenbildung
unvermeidlich wurde. Die Praxis hat gezeigt, daß das Maß der Schuppenbildung immer
in einem bestimmten Verhältnis zum Querschnitt des Schergutes steht, d.h. die Schuppenbildung
ist stärker bei Schergut von großem Querschnitt. Es hat sich ferner gezeigt,
daß Schnittwinkel und Messerform von erheblichem Einfluß auf die Schuppenbildung
sind.
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Den angeführten Übelständen soll durch die Erfindung abgeholfen werden.
Dieselbe bezieht sich auf ein Verfahren zum Abscheren von Profilstäben u. dgl. und
auf eine Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung besteht darin, daß das Schergut
zuerst von mindestens zwei Seiten her angeschert und erst nachher vollständig abgeschert
wird.
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Die Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens weist zwei miteinander
in Wirkungsverbindung stehende, in bezug aufeinander verschiebbar gelagerte, mit
je einer zentralen Ausnehmung zur Aufnahme des Schergutes versehene, unter dem Einfluß
von Betätigungsorganen stehende Messer auf.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zur Ausübung
des Verfahrens dargestellt, und zwar zeigt
Abb. z einen Schnitt
durch die nur teilweise dargestellte Vorrichtung, wobei sich dieeinzelnen Teile
derselben in der Lage befinden, in der das Anscheren des Schergutes von der einen
Seite her beginnen kann, Abb. a einen Schnitt durch die nur teilweise dargestellte
Vorrichtung, wobei sich die einzelnen Teile derselben in der Lage befinden, in der
das Anscheren des Schergutes von der einen Seite her erfolgt ist, Abb. 3 einen Schnitt
durch die nur teilweise dargestellte Vorrichtung, wobei sich die einzelnen Teile
derselben in der Lage befinden, in. der das Anscheren des Schergutes von der anderen
Seite her erfolgt ist, Abb. 4 einen Schnitt durch die nur teilweise dargestellte
Vorrichtung, wobei sich die einzelnen Teile derselben in der Lage befinden, in der
das vollständige Abscheren des Schergutes bereits stattgefunden hat, Abb. 5 - eine
Einzelheit.
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Mit i ist die Matrizenplatte bezeichnet, die auf nicht näher -dargestellte
Weise in dem nicht g zeichneten Maschinenständer ortsfest gelagert ist und die eine
horizontale Bohrung 2 aufweist, durch welche der das Schergut bildende Rundstab
.S eingeführt werden kann.
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3 bezeichnet ein mit einer zentralen Ausnehmung versehenes Messer,
das einerends -eine trichterförmige Ausnehmung 4 aufweist; um die Einführung des
Rundstabes S zu erleichtern. Das Messer 3 steht unter dem Einfluß des Betätigungsbolzens
5, der vertikal verschiebbar in einer passenden Aüsnehmung der Matrizenplatte i
angeordnet ist und der seinen Antrieb von einem nicht dargestellten Kurvenhebel
aus erhält. Der dem Bolzen 5 abgekehrte Teil des Messers 3 steht unter dem Einfluß
der Flachfeder 6, deren beide aus der Z5eichnung nicht ersichtliche Enden abgebogen
sind und an der oberen Wand der im Anschlag 7 vorgesehenen Ausnehmung 7' anliegen
und die das Bestreben hat, das Messer 3 in die aus Abb. i ersichtliche Lage zu drücken.
Das Messer 3 ist in dem durch die Matrizenplatte i und den Anschlag 7 g2-bildeten
Gehäuse begrenzt verschiebbar belagert.
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Mit 8 ist der Schlitten bezeichnet, auf dem das aus den beiden gleichgeformten
Hälften 9, g' (Abb. 5,) gebildete Messer angeordnet ist. Die Messerhälfte 9 wird
durch den mit einer entsprechenden Ausnehmung versehenen Halter i o und die Messerhälfte
g' durch den mit einer passenden Ausnehmung 8' (Abb. 2, 3 und 4) versehenen Führungsschlitten
8 gegen Herausfallen gesichert: Mit dem Führungsschlitten 8 ist auf nicht näher
dargestellte Weise der Anschlag io' verbunden, der in bezug auf das Schergut einstellbar
ist. Die beiden Messerhälften 9, g' besitzen auf der gegeneinandergerichteten Seite
je eine halbkreisförmige, zur Aufnahme des Schergutes dienende Ausnehmung. Die beiden
Messerhälften 9, g' stehen unter dem Einfluß der gegeneinandergerichteten Spreizkörper
i i, i i', die in,den Führungen 12, 12' untergebracht sind und die unter -dem Einfluß
der Schraubenfedern 13, 13'
stehen, welch letztere das Bestreben haben, die
beiden, Spreizkörper i i,,i i' gegeneinanderzudrücken; um dadurch die beiden Messerhälften
9, g auseinanderzubewegen.
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In dem Schlitten 8 ist der vertikale Bolzen 14 angeordnet, der unter
dem Einfluß eines nicht dargestellten Antriebsorgans steht, und zwar ist die Einrichtung
so getroffen, daß der Schlitten 8 in einer bestimmten Lage durch Verriegelung mittels
nichtnäher dargestellter Organe gegen Verschieben gesichert werden kann.
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Mit 15 ist die Matrize, mit 16 der Zuführungskanal für den Rohling,
mit 17, 18 die beiden:gegeneinanderwirkenden, unter dem Einfluß nicht dargestellter
Betätigungsorgane stehende Preßstempel bezeichnet; währenddem mit i9 der Abstreifer
angedeutet ist.
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Das Verfahren zum Abscheren. von Profilstäben u. dgl. kann unter Verwendung
der beschriebenen Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens wie folgt durchgeführt
werden: Angenommen, die einzelnen Teile der beschriebenen Vorrichtung befinden sich
in der aus Abb. i ersichtlichen Lage und das vordere Ende des Rundstabes S sei entweder
von Hand oder mittels einer nicht dargestellten automatischen Vorschubeinrichtung
durch das Messer 3 hindurchgeführt und so weit in das aus den beiden gleichgeformten,
mit passenden Ausnehmungen versehenen Messerhälften 9, 9' bestehende Messer eingeschoben,
bis dessen vorderes Ende an dem einstellbaren Anschlag iö anliegt, und man wolle
das vordere, zwischen den beiden Messerhälften9, 9' liegende Stück des Rundstabes
S abschneiden, so wird der Bolzen 14 durch entsprechende Bewegung eines nicht näher
dargestellten Kurvenhebels so weit in Richtung des Pfeiles (Abb. i) bewegt, daß
die dem Bolzen 14 zugekehrte Messerhälfte g entgegen der Wirkung der Schraubenfedern
13, 13' so weit gegen die benachbarte Messerhälfte 9 verschoben wird, daß
die beiden Messerhälften 9, 9' den zwischen ihnen liegenden Teil des Schergutes
fest umfassen und ihn dadurch gegen Verschieben sichern und vor Deformierung schützen.
Zu Beginn dieses Arbeitsvorganges ist der Führungsschlitten durch nicht näher dargestellte
Organe mit dem Maschinenständer verriegelt worden, so daß -er die vorbeschriebene
Bewegung des Bolzens 14 nicht mitmacht. Alsdann wird der Bolzen 5 unter dem Einfluß
eines in der Zeichnung nicht dargestellten Kurvenhebels so weit in Richtung des
Pfeiles (Abb. i) verschoben, bis der obere Teil des Messers 3 an den Anschlag 7
anzuliegen kommt. Dabei wird die in der Ausnehmüng 7' liegende, auf das Messer 3
wirkende Flachfeder 6 gespannt. Der Anschlag 7 begrenzt also die Bewegung des Messers
3. Die Teile 5, 14 bilden die Betätigungsorgane der beiden Messer, die miteinander
in Wirkungsverbindung stehen. Durch den beschriebenen Arbeitsvorgang wird das Messer
3 in die aus Abb. 2 ersichtliche Läge bewegt, währenddem das aus den beiden Messerhälften
9, g bestehende Messer infolge Verriegelung des Führungsschlittens 8 unbeweglich
behalten wird. Dies hat
zur Folge, daß das Schergut, wie aus Abb.
z ersichtlich, von der einen Seite her angeschert wird. Hierauf wird die nicht gezeichnete
Verriegelung des Führungsschlittens 8 gelöst, worauf dieser unter dem Einfluß nicht
gezeichneter Betätigungsorgane, währenddem der Bolzen 5 und das Messer 3 stillstehen,
in Richtung des Pfeiles (Abb. 2) bewegt wird, so daß, wie aus Abb. 3 ersichtlich,
das Schergut von der anderen Seite her angeschert wird. Durch die nun folgende Weiterbewegung
des die beiden Messerhälften 9, 9' tragenden Führungsschlittens 8 werden die beiden
Messerhälften 9, 9' entlang der benachbarten Kante des Messers 3 weiter nach oben
verschoben, bis ein vollständiges Abscheren des zwischen den beiden Messerhälften
9, 9' befindlichen Schergutes erfolgt ist. Der beim Abscheren verursachte Längsdruck
wird durch den Anschlag iö aufgenommen.
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Die Bewegung des Führungsschlittens 8 kann, wie aus Abb. 4 ersichtlich,
so weit bewirkt werden, daß der abgeschnittene Rohling entsprechenden Bearbeitungswerkzeugen
zugeführt werden kann. je nach der Bearbeitungsart des abgeschnittenen Rohlings
ist natürlich auch eine Ausführungsform der Vorrichtung denkbar, gemäß welcher derselbe
in einen Sammelbehälter ausgeworfen wird.
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Das Ausstoßen des Rohlings aus den beiden Messerhälften 9, 9' kann
beispielsweise durch einen passenden Auswerferbolzen erfolgen, der von, nicht näher
dargestellten Antriebsorganen aus betätigt wird.
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In der aus Abb. i ersichtlichen unteren Endlage des Bolzens 1:I legt
sich der untere Teil der Messerhälfte 9' unter dem Einfluß der Schraubenfedern
13, i3', wie in Abb. i gezeigt, in die am oberen Ende des Führungsschlittens
8 vorgesehene Ausnehmung 8' ein, in welcher das Messer begrenzt verschiebbar ist.
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Die beschriebene Vorrichtung ermöglicht mit einfachen Mitteln ein
rasches und einwandfreies Abscheren von Profilstäben u. dgl., wobei Deformation
des Schergutes und Schuppenbildung vermieden wird.
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Statt zum Abscheren von Profilstäben könnte die beschriebene Vorrichtung
natürlich auch zum Abscheren anderer Werkstoffe, insbesondere von solchen aus Stahl
oder Metallen, eingerichtet sein. Es ist auch eine Ausführung der Vorrichtung denkbar,
gemäß welcher das Messer 3 ebenfalls aus zwei Teilen gebildet sein könnte.
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Statt wie beschrieben von zwei Seiten her, könnte das Anscheren des
Schergutes bei entsprechender Ausbildung der Vorrichtung auch von drei oder mehr
Seiten her erfolgen.