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DE8706182U1 - Faltschachtel mit einer lösbaren Verrastung zwischen einem Gehäuseteil und Deckelteil - Google Patents

Faltschachtel mit einer lösbaren Verrastung zwischen einem Gehäuseteil und Deckelteil

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DE8706182U1
DE8706182U1 DE8706182U DE8706182U DE8706182U1 DE 8706182 U1 DE8706182 U1 DE 8706182U1 DE 8706182 U DE8706182 U DE 8706182U DE 8706182 U DE8706182 U DE 8706182U DE 8706182 U1 DE8706182 U1 DE 8706182U1
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tab
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DE8706182U
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CP Schmidt Verpackungs Werk GmbH and Co KG
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Description

Ill · I
Faltschachtel mit einer lösbaren Verrastung zwischen seinem Gehäuseteil und Deckelteil
Gegenstand der Erfindung ist eine Faltschachtel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer Faltschachtel dieser Art und in quaderförmiger Gestalt mit einem über eine Faltlinie einstückig mit dem Gehäuseteil verbundenen Deckelteil ist es bekannt, die lösbare Verrastung zwischen der vorderseitigen Deckel seitenwand und der von letzterer in der Schließstellung übergriffenen zugehörigen Gehäuseseitenwand anzuordnen, wobei die Lasche mit der Gehäuseseitenwand durch eine entlang ihres Randes verlaufende Faltlinie einstückig verbunden ist. Durch das beim Schließen der Faltschachtel erfolgende Überstülpen des Deckelteils über das Gehäuseteil wird die Lasche in eine Position gestellt, in der sie aufgrund von Eigenspannung in einen innenseitig an der zugehörigen Deckel seitenwand angeordneten Rücksprung einfaßt und dadurch einer Öffnungsbewegung des Deckelteils einen Widerstand entgegensetzt. Bei der bekannten Ausgestaltung ist dieser Widerstand zwar spürbar, jedoch verhältnismäßig gering, weil die Verrastung nachzugeben vermag und deshalb mit verhältnismäßig geringen Kräften zu Überdrücken ist. Die Labilität nimmt mit zunehmender Größe der Faltschachtel bzw. der Öffnung zu, weil die die Verrastung bildenden Seitenwände bei vorgegebenen üblichen Wandstärken mit zunehmender Größer labiler sind. In solchen Anwendungsfällen, in denen eine stabilere
Verrastung zur Verhinderung einer unbeabsichtigten
Öffnung der Faltschachtel erwünscht ist, z.B. in solchen Fällen, in denen ein verhältnismäßig schwerer Gegenstand wie eine Kassette in der Faltschachtel aufzunehmen ist, ist die bekannte Ausgestaltung nicht einsetzbar. B
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer FaHschachtei der eingangs bezeichneten Art die Verrastung zu stabilisieren. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist die die Lasche der Verrastung bildende Seitenwand durch den eingefalteten Verstärkungsabschnitt verstärkt, wobei die Lasche in einfacher Weise durch einen Einschnitt im die Seitenwand enthaltenden Zuschnitteil der Faltschachtel gebildet Ist. Hierdurch wird die die Lasche tragende Seitenwand, in die die Widerstandskräfte der Verrastung eingeleitet werden, beträchtlich verstärkt, und zwar gegen ein quer gerichtetes Ausweichen, wodurch die
Verrastung die angestrebte Stabilität erhält. Eine
Verstärkung der Lasche selbst ist grundsätzlich nicht erforderlich, weil letztere nicht auf Biegung sondern hauptsächlich auf Druck beansprucht wird und einer solchen Beanspruchung von Natur aus zu genügen vermag.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich deshalb insbesondere für Faltschachteln mit Öffnungsrändern beträchtlicher Länge, wie es insbesondere bei schalenförmigen Faltschachteln gemäß Anspruch 8 der Fall ist.
Die Ausgestaltung nacn Anspruch 2 ermöglicht Faltschachteln mit niedriger Höhe.
Die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 3 bis 6 und bis 11 tragen zu einer weiteren Stabilisierung der Verrastung bei, wobei gemäß den Ansprüchen 10 und &Pgr;
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Auch die Ausbildung nach Anspruch 12 führt zu einer wesentlichen Stabilisierung der Verrastung, und zwar insbesondere bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 10, weil die die Verrastung bildenden Seitenwände durch die Halterung aneinander im Gelenk stabilisiert sind.
Dagegen werden durch eine Ausgestaltung gemäß Anspruch mit einer Griffausnehmung die Verrastungen nicht beeinträchtigt, weil die durch die Griffausnehmung hervorgeru- ^- fene Verringerung der Festigkeit dieser Seitenwand keinen Einfluß nimmt auf die die Verrastungen bildenden
1S Seitenwände.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in einer vereinfachten Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Faltschachtel in halb geöffneter Position
in perspektivischer Darstellung;
Fig, 2 den Teilschnitt H-II in Fig. 1; F1g. 3 den Schnitt III-III in Fig. 1;
Fig. 4 ein Zwischenprodukt des Gehäuseteils der Faltschachtel 1n der Draufsicht;
Fig. 5 ein Zwischenprodukt des Deckelteils der Faltschachtel in der Draufsicht.
Die 1ri Flg. 1 allgemein mit 1 bezeichnete Faltschachtel besteht aus einem schalenförmigen Gehäuseteil 2 mit
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die Faltschachtel einer. Klappdeckel aufweist (Klappdeckel- | faltschachtel). I
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einem Boden 3 und Seitenwänden 4, 5 sowie 6 und einem schalenförmigen Deckelteil 7, mit einer Deckelwand 8 und Seitenwänden 9 sowie 11, wobei das Oeckelteil 7 das Gehäuseteil 2 übergreift.
Das Deckelteil 2 ist ein sogenannter Klappdeckel 12,
der im hinteren Bereich der Seitenwände 5 um eine horizontale Schwenkachse 13 schwenkbar mit dem Gehäuseteil 2 verbunden ist. Das allgemein mit 14 bezeichnete Schwenk gelenk wird durch zwei Nieten, hier zwei Hohlnieten gebildet, die die einander benachbarten, sich quer zur Schwenkachse 13 erstreckende Seitenwände 5, 11 &ngr; in Löchern durchfassen.
Das Deckelteil 7 weist an seiner Rückseite keine Seitenwand 15
auf. Eine solche wird durch die rückseitige Seitenwand 6 des Gehäuseteils 2 ersetzt. Zwecks verbesserter Abdichtung weist die rückseitige Seitenwand 6 an ihrem oberen Ende einen entlang einer Faltlinie 15 parallel zum
Boden 3 eingebogenen Randstreifen 16 auf. 20
Die Faltschachtel 1 dient der Aufnahme einer nicht dargestellten Kassette, insbesondere einer Videokassette. Aus dieser Verwendung ergibt sich die flache Bauweise
( mit nach oben zu öffnendem Deckelteil 7. Bei einer V 26
solchen Faltschachtel stellt sich das Problem, daß sie bei ihrem Transport bzw. bei ihrer Handhabung sowohl oberseitig als auch unterseitig gehalten werden muß, da bei einem Ergreifen nur eines dieser beiden Teile
der gefüllten Faltschachtel 1, z.B. bein. Ergreifen 30
des Deckelteils 7 das Gehäuseteil 2 aufgrund des Gewichts der Kassette aufklappt. Eine automatische Handhabung, z.B. mittels Saugglieder aufweisenden Handhabungswerkzeugen 1st bei einer so weit beschriebenen Faltschachtel somit
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j Zur Verhinderung des unbeabsichtigten Öffnens weist die Faltschachtel 1 jeweils eine, zwischen den sich quer zur Schwenkachse 13 erstreckenden Seitenwänden 5, 11 wirksame, allgemein mit 17 bezeichnete Verrastung
,. auf. Die beiden Verrastungen 17 sind jeweils gleich,
jedoch spiegelbildlich zueinander ausgebildet und wirksam. Jede Verrastung 17 wird durch eine Lasche 18 und einen Rlicksprung 19 gebildet, in den die Lasche 18 aufgrund eigener Spannung in der Schließstellung des Deckelteils 7 zwecks Sperrung der Öffnungsbewegung einrastet. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Laschen 18 an den Seitenwänden 5 des Gehäuseteils 2 angeordnet und sie befinden sich außermittig zu diesen Seitenwänden 5 im Bereich der Seiter.wandhälften 21, die der Schwenkachse
13 abgewandt sir.d, d.h. sie befinden sich im vorderen 15
Bereich der Seitenwände 5. In diesem Bereich, d.h.
passe-d hierzu, befinden sich die Rücksprünge 19 an aen Sei ten wunder. 11 des Deckelteils 7 und zwar an deren Innenwänden.
Die Laschen 18 sind durch Einschnitte 22 in Seitenwand-Verstärkungsabschnitten 23 gebildet, die um sich entlang üen Ran«4 &eegr; 24 der betreffenden Seitenwände 5 erstreckende Faltlinian 25 eingefaltet ur.d verklebt sind. Dabei
sind die Lasehen 18 nach außen um die sie durchqueren-26
den F'itlinien 25 gebogen, d.!<. im · ?r«··? &ldquor;h des betreffenden Randes 24, wo sie eine nach außen, insbesondere schräg abwärts gerichtete Position einnahmen.
Die RUcksprünge 19 werden durch Ausschnitte 26 in Verstär-
kungsabschnitten 27 gebildet, die um sich entlang den Rändern 28 der deckelteiIseitigen Seltenwände 11 erstreckende Faltlinie 29 eingefaltet und mit den Innenseiten der Seltenwände 11 verklebt sind. Dabei werden die
Riicksprünge 19 durch die sich parallel zu den Rändern 35
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28 erstreckenden Begrenzungskanten 31 der Ausschnitte 26 gebildet.
Zwecks zusätzlicher Verstärkung der sich quer zur Schwenkachse 13 erstreckenden gehäuseteilseitigen Seitenwände 5 ist zwischen den mit 32 bezeichneten Außenwänden und den Verstärkungsabschnitten 23 jeweils ein weiterer Verstärkungsabschnitt 33 angeordnet, der von einer Innenlage 34 des zweilagigen Bodens 3 hochsteht und dabei um eine Faltlinie 35 nach oben abgebogen ist und sich bis in die Nähe des zugehörigen Randes 24 erstreckt.
Die Verstärkungsabschnitte 23 und 27 am Gehäuseteil 2 und am Deckelteil 7 erstrecken sich jeweils über die gesamte Länge der zugehörigen Seitenwände 5 bzw. 11. Dagegen sind die Verstärkungsabschnitte 33 des Gehäuseteils 2 geringfügig kürzer bemessen und von den Ecken bzw. von den Seitenwänden 4 und 6 um die mit a und b bezeichneten Maße beabstandet, wodurch Freiraum für Verbindungslaschen 37 (Fig. 4) geschaffen wird, die von den Seitenwänden 4 und 6 ausgehen und sich zwischen die Außenwände 32 und die Verstärkungsabschnitte 23 erstrecken und dort ebenfalls verklebt
sind.
25
In der frontseitigen Seitenwand 9 des Deckelteils 7 ist mittig ein Ausschnitt 38 vorhanden, der eine Eingrifföffnung darstellt, in die zwecks Öffnung des Deckelteils 7 manuell eingefaßt werden kann. 30
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel 1st die Faltschachtel zweiteilig (Gehäuseteil 2, Deckelteil ?), und es sind deshalb auch zwei Zuschnitte 41, 42 zur Bildung des Gehä'useteils 2 und des Deckelte11 s 7 vorhanden. Im
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Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch möglich, die Faltschachtel 1 aus nur einem Zuschnitt zu fertigen.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht die Faltschachtel 1 aus Karton. Beide in den Fig. 3 und 4 darge-6
stellten Zuschnitte 41, 42 sind einstückig; das Gehäuseteil 2 kann einstückig aus dem Zuschnitt 41 bzw. Zwischenprodukt und das Deckelteil 7 einstückig aus dem Zuschnitt 42 bzw. Zwischenprodukt aufgerichtet werden.
Neben den schon erwähnten bzw. üblichen Verbindungslaschen
37 ist beim Zuschnitt 41 auch die Innenlage 34 des Bodens 3 ein einstückiges Teil des Zuschnitts 41, das um eine entlang des Randes 24 der vorderseitigen Seitenwand 4 verlaufenden Falzlinie 43 eingefa1*et ist. Parallel zu den zugehörigen Faltlinien 44 bis 47 zwischen den Seitenwänden 4 bis 6 und dem Boden 3 sind die Innenlage 34 begrenzende Faltlinien 48 bis 50 vorhanden, die das Aufrichten eines die vorderseitige Seitenwand 4 verstärkenden inneren Wandabschnitt 51, der Verstärkungsab-
schnitte 33 und eines die rückseitige Seitenwand 6 verstärkenden inneren Wandabschnitts 52 ermöglichen. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der die Innenlage 34 enthaltende eingefaltete Abschnitt des Zuschnitts 41 lediglich im Bereich des inneren Wandabschnitts 51 mit dem übrigen Abschnitt, d.h. mit der vorderen Seitenwand 4 verklebt. Die Halterung der übrigen Abschnitte der Innenlage 34, z.B. des inneren Wandabschnitts 52, ergibt t,ich durch die Aufrichtung des Zuschnitts 41
von selbst.
30
Auch der in Fig. 5 dargestellte Zuschnitt 42 für das Deckelteil 7 weist zum Zweck seiner Verstärkung eine Innenlage 55 auf, die um eine rückseitige Faltlinie
56 eingefaltet und verklebt ist. Es ist auch ein innerer 35
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Wandabschnitt 57 für die vordere Seitenwand 9 vorhanden, jedoch geht dieser nicht von der Innenlage 55 aus, sondern er ist um eine Faltlinie 58, die sich entlang des Rande, 29 der vorderen Seitenwand 9 erstreckt,
c eingefaltet und verklebt. Der Ausschnitt 38 wird durch ein sich beiderseits der Faltlinie 58 erstreckendes Loch gebildet, wdurch sich nach der Einfaltung eine zum Rand 29 auslaufende Aussparung in der Seitenwand 9 ergibt.
Beim Deckelteil 7 bzw. beim Zuschnitt 42 sind die sich
zwischen den Seitenwänden 9, 11 und der Deckelwand 8 erstreckenden Faltlinien mit 61 bis 63 bezeichnet.
,_ Aufgrund der lösbaren Verrastung 17 zwischen dem Gehäuse-
teil 2 und dem Deckelteil 7 ist es möglich, die gefüllte Schachtel 1 zwecks ihrer Handhabung am Deckelteil 7 zu erfassen, z.B. mittels eines Sauggliedes an der Außenseite der Deckelwand

Claims (14)

  1. ANSPRÜCHE
    Faltschachtel, insbesondere aus Karton, bestehend aus einem durch einen Boden mit Seitenwänden gebildeten Gehäuseteil und einem wenigstens eine Seitenwand und eine Deckelwand aufweisendes Deckelteil, wobei in der Schließstellung des Deckelteils eine lösbare Verrastung zwischen einer Deckelseitenwand und einer daneben liegenden Gehäuseseitenwand wirksam ist, die durch eine mit einem Vor- oder Rücksprung zusammen wirkende Lasche gebildet ist,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die die Lasche (18) aufweisende Seltenwand (5) durch einen um eine entlang ihres Randes (24) verlaufende Faltlinie (25) gefalteten Verstärkungsabschnitt (23) verstärkt ist und die Lasche (18) durch einen Einschnitt (22) in den diese Seitenwand (5) enthaltenden Zuschnitten der Faltschachtel (1) gebildet ist.
    Postadresse:
    Postfach 260132
    D-800C München 26
    BUroadrcsse: Steiflsdorfstraße JO , ,0-8000 München 22';
    Konten für Amtsgebühren:
    Postgiro München, Kto. 195 75-803 (SLZ 70010080) EPA-Kto. 28 000 206
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  2. 2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß der Einschnitt (22) im eingefalteten Verstärkungsabschnitt (23) angeordnet ist.
  3. 3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Lasche (18) um eine Faltlinie (25) ausgebogen ist, die in der Linie des Randes (24) der Seitenwand (4) liegt.
  4. 4. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, ^ dadurch gekennzeichnet,
    daß der eingefaltete Verstärku:»gsabschnitt (23)
    auf einen von einer inneren Lage (34 bzw. 55) des 15
    Bodens (3) bzw. der Deckelwand (8) aufgerichteten
    zweiten Verstärkungsabschnitt (27) gefaltet ist.
  5. 5. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
    daß die den Rücksprung (19) enthaltende Seitenwand (11) durch einen um eine entlang ihres Randes (28) verlaufende Faltlinie (29) eingefalteten Verstärkungsabschnitt (33) verstärkt ist und der Rücksprung (19)
    &ngr; durch einen Ausschnitt (26) im Verstärkungsabschnitt / Zo
    (33) gebildet ist.
  6. 6. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
    daß der oder die Verstärkungsabschnitte (23, 27) 30
    sich 1m wesentlichen Über die gesamte Länge des von der zugehörigen Seitenwand (5 bzw. 11) gebildeten Randabschnitts erstrecken.
    j
  7. 7. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Lasche (18) am Gehäuseteil (2) und der Vor- oder RUcksprung (19) am Deckelteil (7) angeordnet sind·
  8. 8. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Gehäuseteil (2) und das Deckelteil (7)
    _ In FoTm VOm flächen Schälen öüSyculluct 5"IMU.
  9. 9. Faltschachtel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
    daß an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwand-
    paaren (5, 11) jeweils eine Lasche (18) bzw. ein Ib
    Vor- oder Rücksprung (19) angeordnet sind.
  10. 10. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Deckelteil (7) ein schwenkbar am Gehäuseteil 20
    (2) gehaltener Klappdeckel (12) ist und die Lasche
    (18) sowie der Vor- oder Rücksprung (19) an wenigstens
    einer, vorzugsweise an beiden der sich quer zur
    Schwenkachse (".3) erstreckenden Seitenwände (5, 11) angeordnet si nd .
  11. 11. Faltschachtel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
    daß die wenigstens eine Lasche (18) und der wenigstens
    eine Vor- oder Rücksprung (19) an der oder den 30
    Seitenwänden (5, 11) außermittig auf der oder den
    Seitenwandhälften (21) angeordnet sind, die der Schwenkachse (13) abgewandt sind.
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    I t t f t · ·
  12. 12. Faltschachtel nach Anspruch 10 oder 11,
    dadurch gekennzeichnet, daß Hie Seitenwände (5, 11) des Gehäuse- und Deckelteils (2, 7) durch die Schwenkachse (13) bildende Steckachsen oder Nieten (61) miteinander verbunden
    sind.
  13. 13. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
    daß das Deckelteil (7) das Gehäuseteil (2) übergreift.
    /1 &Agr;/1·&Igr;&EEgr;&Igr;«&Igr;&idiagr;
    _ UUUUtVM
  14. 14. Faltschachtel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
    daß in der frontseitigen Seitenwand (9) des Deckelteils 15
    (7) eine Griffausnehmung (26) angeordnet ist.
DE8706182U 1987-04-29 1987-04-29 Faltschachtel mit einer lösbaren Verrastung zwischen einem Gehäuseteil und Deckelteil Expired DE8706182U1 (de)

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NL1027317C2 (nl) * 2004-10-22 2006-04-25 Peter Jozef Spiering Uit een plano gevouwen doos alsmede een dergelijke plano.

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