DE8520306U1 - Einrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Einrichtung für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Stribel GmbH 1013DE
Benzstraße
74-4-3 Frickenhausen
Einrichtung für ein Kraftfahrzeug
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
Bekannte Einrichtungen dieser Art werden zumeist kurz als Zentralelektrik bezeichnet, die in einem
Isoliergehäuse ein Leiterpaket aufweist, das aus in verschiedenen Ebenen übereinander angeordneten,
vorzugsweise plattenförmig ausgestanzten Flachleitern
und dazwischen angeordneten Isolierplatten besteht. Die Zentralelektrik erfüllt im wesentlichen
eine Verteilerfunktion, um die elektrischen Verbraucher des Kraftfahrzeugs, wie z.B. Lampen,
Scheibenwischer, Blinker und dergleichen, über Leiterstränge bzw. Kabelbäume mit elektrischer
Spannung zu versorgen, die Funktionstüchtigkeit der Verbraucher zu überwachen und etwaige Fehler
zu ermitteln und anzuzeigen. Die Ansteuerung der elektrischen Verbraucher erfolgt dabei über Schaltgeräte,
die auf der Oberseite der Zentralelektrik, ebenso wie die Sicherungen der Verbraucherstrom-
kreise, steckbar angeordnet sind, wobei Steckerstifte in Steckerbuchsen eingreifen, die an Endbereichen
der Flachleiter in Richtung zur Oberseite hin ausgebildet sind. Die Kabelbäume sind dabei
an der Unterseite der Zentralelektrik über Steckverbinder kontaktiert. Die aufgesteckten Schaltgeräte
beinhalten zumeist eine elektronische Steuerschaltung, über die die jeweilige Ansteuerung
des zugehörigen elektrischen Verbrauchers erfolgt. Der eigentliche Schaltvorgang für das Ein- und
Ausschalten des Verbrauchers wird über ein im Schaltgerät vorgesehenes Relais vorgenommen. Da
die verschiedenen Verbraucher unterschiedliche elektronische Ansteuerungen benötigen, ist in
jedem einzelnen Schaltgerät eine entsprechende elektronische Steuerung vorzusehen, was verhältnismäßig
aufwendig ist, da jedes einzelne Schaltgerät
zudem durch zusätzliche bauelement aufwendige
Schaltungsmaßnahmen gegen im Bordnetz des Kraftfahrzeugs auftretende negative Impulse, wie
Spannungsspitzen und dergleichen, zu schützen ist. Wird ein Schaltgerät im Falle eines defekten
Relais ausgetauscht, muß zwangsläufig auch die Elektroniksteuerung mit verworfen bzw. erneuert
werden.
Aufgrund der konstruktiv fertigungstechnischen Flachleiter- und Steckerbuchsenauslegung ist die
Zentralelektrik hinsichtlich ihrer Verteilerfunktion
starr festgelegt und nur durch einen überdurchschnittlich großen Aufwand auf verschiedene unterschiedliche
Anforderungen einstellbar bzw. anpassbar .
6.
Anders verlaufende Flachleiterführungen sind nur
durch besonders kostenintensive Werkzeugänderungen realisierbar, was insbesondere bei kleinen Serien
in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Einrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 dahingehend weiterzubilden, daß entsprechend den jeweiligen Erfordernissen wahlweise
verschiedene Flachleiterstromkreise mit einfachen Mitteln schaltungsmäßig individuell
festgelegt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten
der Erfindung sind den Merkmalen der Unteransprüche, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung
zu entnehmen, die schematischer Darstellung bevorzugte Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es
stellen dar:
FIG. 1 eine Sprengbilddarstellung einer erfindungsgemäßen Zentralelektrik und
FIG. 2 eine erfindungsgemäße Zentralelektrik
ähnlich der FIG. 1, jedoch mit einem anders ausgeführten Isoliergehäuse.
06.
- 10 -
Die in der Zeichnung dargestellte Zentralelektrik 1 ist für den Einbau in ein Kraftfahrzeug vorgesehen
und so ausgeführt, daß hier eine Vielzahl von elektrischen Steuerleitungen und Stromkreisen
für Verbraucher, wie Lampen, Scheibenwischer, Blinker, Heckscheibenheizung, Sitzheizung, Spiegelheizung,
Magnetventile und dergleichen, mittels Steckverbindungen zentral zusammengefaßt werden
können.
Die Zentralelektrik 1 weist ein Gehäuse 2 auf, das aus elektrisch isolierendem Kunststoff besteht
und eine Bodenplatte 3 sowie eine mit der Bodenplatte 3 dicht abschließende Haube 4- umfassen
kann. An der Unterseite der Bodenplatte 3 ragen Stecker 5 heraus, an denen die mit Steckverbindern
versehenen elektrischen Leiterstränge und Kabelbäume angeschlossen werden können. An der Oberseite
6 des Gehäuses 2 sind Schlitzausnehmungen 7 ausgebildet, unter denen sich Steckerbuchsen 8 befinden.
Auf der Oberseite 6 sind aufgesteckte Bauteile, wie elektrische Sicherungen 9 und ein Relais enthaltende
Schaltgeräte 10, angeordnet, die mit ihren Steckerteilen 11 durch die Schlitzausnehmungen
7 hindurch in die Steckerbuchsen 8 eingreifen.
Im Gehäuse 2 befinden sich elektrische Flachleiter 12, die bevorzugt aus Metallblechen hergestellt
und entsprechend ausgestanzt und gebogen sind. Die Flachleiter 12 sind in mehreren Ebenen übereinander
geschichtet und gegeneinander durch
!5 23 306.
- 11 -
plattenförmige Zwischenisolationen 13 elektrisch
isoliert, so daß insgesamt ein plattenartig geschichtetes Leiterpaket 1J+ gebildet ist.
Der Zeichnung ist zu entnehmen, daß an der einen Längsseite 15 des Leiterpaketes M+ auf Abstand
zueinander zwei Leiterplatten 16,17 angeordnet sind, während auf der gegenüberliegenden Längsseite
15' des Leiterpaketes 1J+ auf Abstand eine dritte
Leiterplatte 18 sich befindet. Die Leiterplatten 16,17,18 sind so ausgerichtet, daß ihre Ebene
quer zur Ebene der Flachleiter 12 und Zwischenisolationen 13 verläuft. Weiterhin ist zu erkennen,
daß an den beiden Längsseiten 15,15' des Leiterpaketes &lgr; J+ flachrechteckf örmige Leiterteile 19
herausragen. Diese Leiterteile 19 befinden sich in verschiedenen Ebenen und erstrecken sich parallel
zu den Ebenen der Flachleiter 12. Einige der Leiterteile 19 sind von den Flachleitern 12 abgezweigt,
während die anderen Leiterteile 19 von den Steckerbuchsen 8 nach den Seiten hin weggeführt sind.
Beim Ausführungsbeispiel der FIG. 1 durchsetzen die seitlich abstrebenden Leiterteile 19 die z.B. als
Einzelplatten ausgeführten längsseitigen Wandungen 20 des Gehäuses 2 in Richtung zu den Leiterplatten 16,17,18 hin, während
beim Ausführungsbeispiel der FIG.2 die Leiterteile 19 unmittelbar vom Leiterpaket 14- zu den Leiterplatten
16,17,18 hin sich erstrecken.
Die Leiterteile 19 können materialeinheitlich einstückig mit den Flachleitern 12 bzw. den Steckerbuchsen
8 ausgeführt sein oder als separater
- 12 -
Leitersteg am Flachleiter 12 bzw. an der Steckerbuchse 8 z.B. durch Vernietung befestigt sein.
Es kann jedoch bei verschiedenen Anwendungen auch günstig sein, die von den Flachleitern 12 und
Steckerbuchsen 8 seitlich abstrebenden Leiterteile 19 auf einer elektrisch isolierenden Trägerplatte
21 anzuordnen, wobei die Leiterteile 19 z.B. als auf die Trägerplatte 21 aufkaschierte oder auch
herausgeätzte Metallfolienleiter ausgeführt sein können. Die in der FIG. 1 dargestellte Trägerplatte
21 mit den z.B. aufkaschierten Leiterteilen 19 erstreckt sich parallel zur Ebene der Flachleiter
12 in Richtung zur Leiterplatte 18, an der die Leiterteile 19 mit den Leiterbahnen 22 der Leiterplatte
18 elektrisch verbunden sind. Die Verbindung kann bevorzugt als Lötverbindung ausgeführt sein,
jedoch kann es auch günstig sein, die elektrische Kontaktierung der Leiterteile 19 mit den Leiterbahnen
22 als Steckverbindung mit federnden Kontaktzungen bzw. Federbuchsen auzuführen. Darüber hinaus
können die seitlich abstrebenden Leiterteile 19 wahlweise über Leiterbrücken 23 miteinander verbunden
sein, die vorteilhaft an den Leiterplatten 16,17,18 angeordnet bzw. ausgebildet sein können.
Durch die wahlweise Verbindung über die Leiterbrücken 23 ist der Vorteil gegeben, daß aufwendige
Werkzeugänderungen für anders ausgeführte Flachleiter 12 nicht erforderlich sind, um eine
individuelle Anpassung an die verschiedenen Anforderungen zur Erzielung unterschiedlich geschalteter
Verbraucherstromkreise zu erreichen, so daß insbesondere werkseitig die verschiedensten
- 13 -
Stromkreise entsprechend den Erfordernissen allein
durch eine einfache Verlagerung der Leiterbrücken 23 geschaltet werden können.
Insbesondere der FIG. 1 ist zu entnehmen, daß einige der seitlich vom Leiterpaket 14- abstrebenden
Leiterteile 19 die erste Leiterplatte 16 durchsetzen und an der zweiten parallelen Leiterplatte
17 kontaktiert sind. Die zur zweiten Leiterplatte 17 geführten Leiterteile 19 können durch die erste
Leiterplatte 16 ohne irgend eine elektrische Kontaktierung hindurchgeführt sein, sie können
aber auch mit einer Leiterbahn 22, wie sie an der zweiten Leiterplatte 17 ausgebildet ist, oder
mit der Leiterbrücke 23 verbunden bzw. verlötet sein. Die Leiterteile 19 können an ihren freien
Enden vorteilhaft Zapfen 24. besitzen, die mit
den Leiterbahnen 22 bzw. mit den Leiterbrücken 23 bevorzugt verlötet sind.
Außerdem ist den FIG. 1 und 2 zu entnehmen, daß mindestens an der einen seitlichen Leiterplatte
17 elektronische Bauteile, wie z.B. Widerstand 25, Kondensator 26, Transistor 27, Mikroprozessor
28 und dergleichen, vorgesehen sein können. Dabei ist es besonders günstig, die elektronischen Bauteile
25 bis 28 unter Einbeziehung der Leiterbahnen 22 schaltungsmäßig so zu vereinen, daß solche
elektronischen Steuerschaltungen erzielt werden, wie sie bisher in den bekannten aufsteckbaren
Schaltgeräten zur Ansteuerung, überwachung und Regelung der elektrischen Verbraucher des Kraft-
-u-
fahrzeugs verwirklicht wurden. Bei der vorgeschlagenen Zentralelektrik 1 sind somit die
elektronischen Steuerungen für die elektrischen Verbraucher getrennt von den oben in die Steckerbuchsen
8 einsteckbaren Schaltgeräten 10 ausgeführt und an mindestens einer der seitlichen Leiterplatten 16, 17, 18
realisiert. Die an der Leiterplatte 17 positionierten elektronischen Steuerungen für die elektrischen
Verbraucher sind schaltungsmäßig über die mit den seitlich abstrebenden Leiterteilen 19 verbundenen
Steckerbuchsen 8 und Flachleiter 12 mit den elektrischen Verbrauchern bzw. Verbraucherstromkreisen
gekoppelt. Durch diese Ausbildung wird der besondere Vorteil erreicht, daß die elektronischen
Steuerungen für die elektrischen Verbraucher mit einfachen Mitteln kostengünstig an den Leiterplatten
16,17,18 hergestellt werden können. Die aufsteckbaren Schaltgeräte 10 können dadurch ebenfalls
wesentlich einfacher und kostengünstiger hergestellt werden, da weitgehend gleichbleibende
Serienausführungen z.B. nur mit einer Relaisbestückung praktiziert werden können. Sollte es einmal
notwendig sein, ein Schaltgerät 10 auszutauschen, so ist auch diese Maßnahme wesentlich günstiger
als bisher ausführbar, da die elektronische Steuerung an der Zentralelektrik 1 verbleibt und nur
das Schaltgerät 10 mit dem Relais auszuwechseln ist.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist bei der vorgeschlagenen Zentralelektrik 1 dadurch zu erreichen,
daß die an der Seite des Leiterpaketes 14- an mindestens einer der Leiterplatten 16,17,18
angeordneten elektronischen Steuerungen
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- 15 -
für die verschiedenen elektrischen Verbraucher des Kraftfahrzeugs in einem Mikrocomputer 29 zentral
zusammengefaßt sind. Der Mikrocomputer 29 weist dazu mindestens den als elektronischen Rechner
ausgebildeten Mikroprozessor 28 mit mindestens einem Programmspeicher sowie mindestens eine Ein-
und Ausgabeeinheit und zugehörige Peripheriegeräte (elektronische Bauteile) auf. Dadurch wird eine
kompakte und kostengünstige Zusammenfassung mehrerer verschiedener Elektroniksteuerungen zur Ansteuerung
der verschiedenen elektrischen Verbraucher des Kraftfahrzeugs erzielt. Die zentrale Zusammenfassung
der unterschiedlichen elektronischen Steuerungen im Mikrocomputer 29 ist dabei ebenfalls unabhängig
von den nur mit einem Relais zu bestückenden Schaltgeräten 10 ausgeführt und beinhaltet außerdem
die vorteilhafte Möglichkeit, eine erhebliche Erweiterung der verschiedensten Steuerfunktionen
auf kleinstem Raum durchzuführen. Zudem wird durch die Zusammenfassung im Mikrocomputer 29 der Vorteil
einer erhöhten Funktionssicherheit erzielt, da gegenüber den bisherigen einzelnen elektronischen
Ansteuerungen in den aufsteckbaren Schaltgeräten wesentlich weniger Bauelemente erforderlich sind.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß für die Mikrocomputer-Steuerelektronik 29 der Zentralelektrik
1 nur noch eine einzige Absicherung gegen Spannungsspitzen, Überspannungen und negative Impulse
des Bordnetzes notwendig ist.
- 16 -
Die FIG. 1 zeigt, daß an der seitlich neben dem Leiterpaket 14 vorgesehenen zweiten Leiterplatte
17 bevorzugt in Gruppen zusammengefaßte Kontaktstecker
30 angeordnet sein können. Die Kontaktstecker 30 können als im Querschnitt flachrechteckförmige
oder auch kreisringförmige Stifte ausgeführt sein, die seitlich aus der Zentralelektrik 1 herausgeführt
sind und auf die an Kabelsträngen befindliche Mehrfachstecker aufgesteckt werden können.
Beim Ausführungsbeispiel der FIG. 1 sind zwei Seitenhauben 31»31* vorgesehen, die die Leiterplatten
16,17,18 überdecken und an den seitlichen Wandungen 20 des Gehäuses 2 anliegen. In der Seitenhaube
31 sind zwei Ausnehmungen 32,32' ausgebildet, in die unterschiedlich gestaltete Mehrfachstecker
von Kabelsträngen eingesetzt werden können. In die Ausnehmung 32 ragen die im Querschnitt kreisringförmig
ausgeführten Kontaktstecker 30 hinein, während die im Querschnitt flachrechteckformigen
Kontaktstecker 30 in die Ausnehmung 32' der Seitenhaube 31 hineingeführt sind. Auf der Oberseite
6 des Gehäuses 2 kann zudem eine Dachhaube 33 vorgesehen sein, welche die Sicherungen 9 und
Schaltgeräte 10 überdeckt. Die Dachhaube 33 liegt dabei zweckmäßig mit einem Umfangsrand 34 auf
dem Gehäuse 2 dicht auf und kann zudem an Randteile 35 der Seitenhauben 31,31' dicht angrenzen, so
daß insgesamt eine weitgehend dichte Gehäuseabkapselung erreicht werden kann. Es ist jedoch
zu erwähnen, daß die Dachhaube 33 bei den überwiegend vorkommenden Anwendungsfällen nicht er-
- 17 -
forderlich ist, da die Zentralelektrik 1 auch ohne diese Dachhaube 33 für eine optimale Dauerfunktion
durch das Gehäuse 2 und die Seitenhauben 31,31' gegen äußere Einwirkungen zuverlässig geschützt
ist.
Der FIG. 2 ist zu entnehmen, daß bei diesem Ausführungsbeispiel
die Bodenplatte 3 des Gehäuses 2 verbreitert ausgeführt ist, so daß an beiden Längsseiten 15,15' des Leiterpaketes 14- überstehende
Bodenteile 36,36' gegeben sind. Die seitlichen Leiterplatten 16,17,18 sind in den Bereichen der
überstehenden Bodenteile 36,36' angeordnet. Die Haube 4- ist entsprechend größer ausgebildet, und
zwar so, daß ihre untere Umfangskante 37 am äußeren Rand 38 der verbreiterten Bodenplatte 3 dicht
anliegt. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind demnach keine separaten Seitenhauben erforderlich, da
die Haube U des Gehäuses 2 sowohl das Leiterpaket 14- als auch die Leiterplatten 16,17,18 mit den
vorbeschriebenen Teilen im Bereich der verbreiterten Bodenplatte 3 insgesamt überdeckt.
Schließlich sei noch erwähnt, daß es bei der vorgeschlagenen Zentralelektrik 1 mit an mindestens einer
der Leiterplatten 16,17,18 angeordneten elektronischen Steuerungen für die elektrischen Verbraucher besonders
günstig sein kann, in dem oben in die Steckerbuchsen einzusteckenden Schaltgerät 10 statt eines
elektromagnetischen Relais einen vorzugsweise auf
einer Halbleiterbasis beruhenden elektronischen
Schalter vorzusehen. Dieser elektronische Schalter
elektromagnetischen Relais einen vorzugsweise auf
einer Halbleiterbasis beruhenden elektronischen
Schalter vorzusehen. Dieser elektronische Schalter
18 -
kann zweckmäßig als Schalttransistor ausgeführt und bevorzugt als Leistungstransistor für hohe
Schaltströme ausgelegt sein. Durch den Einbau des elektronischen Schalters kann eine noch einfachere
und kostengünstigere Herstellung des Schaltgerätes 10 und eine verbesserte Dauerfunktionstüchtigkeit
mit erhöhter Schalthäufigkeit erreicht werden.
Claims (16)
- Stribel GmbH 1013DEBenzstraße74-4-3 FrickenhausenEinrichtung für ein KraftfahrzeugAnsprüche1 . Einrichtung für ein Kraftfahrzeug zum zentralen Anschluß elektrischer Bauteile, wie Sicherungen, Steckverbinder, Kabelbäume, elektronische Steuerungen für elektrische Verbraucher, Schaltgeräte, mit einem plattenartig geschichteten Leiterpaket, das in verschiedenen Ebenen übereinander angeordnete Flachleiter aufweist, die durch Zwischenisolationen voneinander getrennt sind und denen Steckerbuchsen zur Aufnahme von an den Bauteilen befindlichen Steckerteilen zugehörig sind, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer der Steckerbuchsen (8) mindestens ein das Leiterpaket (14·) an mindestens einer Seite (15,15') überragender Leiterteil (19) angeordnet ist, der mit mindestens einem weiteren an mindestens einer Seite (15,15') des Leiterpaketes (14) herausragenden und an mindestens einem der isoliert übereinander liegenden Flachleiter (12) angeordneten Leiterteil (19) über eine Leiterbrücke (23) an der Seite (15,15') des Leiterpaketes (14-) wahlweise verbindbar ist.e.
- 2. Einrichtung nach vorstehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß an der Seite (15,15') des Leiterpaketes (14·) mindestens eine den herausgeführten Leiterteilen (19) der Steckerbuchse (8) und des Flachleiters (12) zugeordnete Leiterplatte (16,17,18) quer zur Ebene der Flachleiter (12) und Zwischenisolationen (13) angeordnet ist.
- 3. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbrücke (23) an der Leiterplatte (16,17,18) angeordnet und an dieser mit den von der Steckerbuchse (8) und dem Flachleiter (12) seitlich herausgeführten Leiterteilen (19) kontaktiert ist.
- 4. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der vom Leiterpaket (14) seitlich abstrebenden Leiterteile (19) die Leiterplatte (16) durchsetzt und an einer zweiten Leiterplatte (17) kontaktiert ist, die parallel neben der ersten Leiterplatte (16) angeordnet ist.
- 5. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlich vom Leiterpaket (14) abstrebenden Leiterteile (19) selbst oder ein an diesen ausgebildeter Zapfen (24) mit Leiterbahnen (22) und/oder mit der Leiterbrücke (23) der Leiterplatte (1 6,17,18)elektrisch
verbunden sind. - 6. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der seitlichen Leiterplatte (16,17,18) Bauteile, wie Widerstand (25), Kondensator (26), Transistor (27), Mikroprozessor (28), der elektronischen Steuerungen für die verschiedenen elektrischen Verbraucher des Kraftfahrzeugs getrennt von den in die Steckerbuchsen (8) einsteckbaren Schaltgeräten (10) angeordnet und über die Leiterbahnen (22) mit den seitlich vom Leiterpaket (14·) abstrebenden Leiterteilen (19) verbunden sind.
- 7. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronischen Steuerungen für die verschiedenen elektrischen Verbraucher des Kraftfahrzeugs auf der an der Seite (15,15') des Leiterpaketes (14) positionierten Leiterplatte (16,17,18) in einem Mikrocomputer (29) zentral zusammengefaßt sind, der mindestens einen als elektronischen Rechner ausgebildeten Mikroprozessor (28) mit mindestens einem Programmspeicher sowie mindestens eine Ein- und Ausgabeeinheit und zugehörige Peripheriegeräte aufweist.
- 8. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der seitlich neben dem Leiterpaket (14) vorgesehenen Leiterplatte (17) etwa in Verlängerung der seitlich abstrebenden Leiterteile (19) Kontaktstecker (30) zum Anschluß von Kabelsträngen angeordnet und seitlich herausgeführt sind.-A-
- 9. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Steckerbuchsen (8) und Flachleitern (12) über die seitlich abstrebenden Leiterteile (19) verbundenen Leiterplatten (16,17,18) an zwei gegenüberliegenden parallelen Seiten (15,15') des Leiterpaketes (14·) vorgesehen sind.
- 10. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlich vom Leiterpaket (14·) abstrebenden Leiterteile (19) der Flachleiter (12) und Steckerbuchsen (8) auf einer elektrisch isolierenden Trägerplatte (21) angeordnet sind, die parallel zur Ebene der Flachleiter (12) an der Seite (15,15') des Leiterpaketes (14-) vorsteht und etwa rechtwinklig an die Leiterplatte (18) angrenzt.
- 11. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Leiterplatte (16,17,18) im Bereich eines überstehenden Bodenteils (36,36') einer das Leiterpaket (14) und die Leiteplatte (16,17,18) gemeinsam untergreifenden Bodenplatte (3) eines Gehäuses (2) angeordnet ist und von einer an den Rändern (38) der Bodenplatte (3) festgelegten Haube (4) des Gehäuses (2) mit überdeckt ist.
- 12. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Steckerbuchsen (8) und den Flachleitern (12) abstrebenden Leiterteile (19) eine seitliche Wandung20 306.(20) des das Leiterpaket (1 A) umschließenden Gehäuses (2) durchsetzen, daß die Leiterplatte (16,17, 18) außen neben der Wandung (20) des Gehäuses (2) vorgesehen ist und daß eine die Leiterplatte (16,17,18) übergreifende Seitenhaube (31,31') an der Wandung (20) des Gehäuses (2) anliegt.
- 13· Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den gegenüberliegenden Längsseiten (15,15' )des Gehäuses (2) je eine an den Wandungen (20) anliegende Seitenhaube (31j31') vorgesehen ist.
- 14-. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der die Leiterplatte (16,17) überdeckenden Seitenhaube (31) mindestens eine Ausnehmung (32,32') für einen Mehrfachstecker ausgebildet ist, in die die Kontaktstecker (30) der Leiterplatte (17) hineinragen.
- 15· Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Oberseite (6) des Gehäuses (2) in die Steckerbuchsen(8) eingesteckten Schaltgeräte (10) und Sicherungen(9) von einer Dachhaube (33) überdeckt sind, die mit einem Umfangsrand (3A) auf dem Gehäuse (2) aufsitzt und bevorzugt an einen Randteil (35) der Seitenhaube (31,31') dicht angrenzt.
- 16.Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf der seitlichen Leiterplatte (16,17,18) angeordneter elektronischer Steuerung für die elektrischen Verbraucher im aufsteckbaren Schaltgerät (10) ein bevorzugt als Schalttransistor ausgeführter elektronischer Schalter vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
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DE19858520306 DE8520306U1 (de) | 1985-07-13 | 1985-07-13 | Einrichtung für ein Kraftfahrzeug |
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DE19858520306 DE8520306U1 (de) | 1985-07-13 | 1985-07-13 | Einrichtung für ein Kraftfahrzeug |
Publications (1)
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DE8520306U1 true DE8520306U1 (de) | 1991-07-18 |
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ID=6783119
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19858520306 Expired DE8520306U1 (de) | 1985-07-13 | 1985-07-13 | Einrichtung für ein Kraftfahrzeug |
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Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8520306U1 (de) |
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