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DE8513468U1 - Verkaufsstand - Google Patents

Verkaufsstand

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Publication number
DE8513468U1
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DE
Germany
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rectangular
table top
parts
beyer
patent attorney
Prior art date
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Expired
Application number
DE19858513468
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English (en)
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FUGMANN STEPHAN
FUGMANN THOMAS 4000 DUESSELDORF DE
Original Assignee
FUGMANN STEPHAN
FUGMANN THOMAS 4000 DUESSELDORF DE
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Publication date
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Expired legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • A47F5/11Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like
    • A47F5/118Combinations of cardboard and other materials, e.g. wood
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • A47F5/11Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like
    • A47F5/112Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like hand-folded from sheet material

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Assembled Shelves (AREA)

Description

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Patentanwalt Dipl.-lng. R. Be^er Am'Di'ckyisbach'8 D-»4o3O Ratingen
erkaufsstand
Gattung
Die Neuerung betrifft einen Verkaufsstand für Messen, Festwiesen, Kirmes, für den Strandverkauf o. dgl., mit einer Tischplatte, mindestens einem als FuQ dienenden Unterteil und mindestens einem mit Abstand unterhalb der Tischplatte angeordneten Regalteil, das eine parallel zur Tischplatte verlaufende Aufstellfläche aufweist.
Stamd der Technik
Verkaufsstände dieser Art sind bekannt. Sie bestehen in der Regel aus Holz oder Metall und werden durch Zusammenschrauben, Zusammennageln oder Kleben hergestellt. Die Verkaufsstände besitzen ein erhebliches Gewicht, verlangen entsprechend hohe Investitionen und sind oftmals regelrecht
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Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am Dttfcelsba'ch #0-4030 Ratingen
- 10 -
unpraktisch, weil sie nicht nur von einer einzelnen Person schwer gehandhabt werden können, sondern in der Regel nur für kurze Zeitspannen überhaupt verwendet werden sollen, und dann nutzlos herumstehen, so daß es sich in der Regel nicht lohnt, solche Verkaufsstärde anzuschaffen. Besonders für Messen, z. B. zum Verkauf von Imbissen und Getränken und als Informationsstände, lohnen sich derartige Investitionen nur selten, besonders wenn sie von den ausstellenden Firmen selbst vorgenommen werden sollen, die ihre Kunden auf dem Messestand mit Getränken oder Imbissen bewirten wollen.
Dijs gilt auch für alle anderen in der Gattung aufgezählten Anwendungsfälle.
Oftmals wäre es besser, wenn man einen Verkaufsstand hätte, der nach dem Verstreichen des betreffenden Ereignisses, beispielsweise nach der Messe, einfach weggeworfen werden könnte.
Der Herstellung aus Plastik stehen oft erhebliche Umweltbedenken im Wege, da Plastikteile von Bodenbakterien in der Regel selbst in Jahrtausenden nicht abzubauen sind*
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Patentanwalt DipUlrig. R.1 Beyer Am DicRfefsbacltS Ε)"-·4030 Rattngen
- 11 -
' Das Verbrennen solcher Materialien scheitert ebenfalls ! an der Umweltbelastung, die heutzutage immer mehr an ; Bedeutung zunimmt.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verkaufsstand gemäß der vorausgesetzten Gattung so auszugestalten, daß mit möglichst wenigen Einzelteilen ein Verkaufsstand hergestellt werden kann, der nur geringe Investitionskosten verursacht und sich deshalb auch zum Einsatz auf Messeständen o. dgl. lohnt, andererseits nach dem Verstreichen des Ereignisses ohne weiteres weggeworfen werden kann. Der neuerungsgemäß angestrebte Verkaufsstand soll darüberhinaus von dem Anwender, auch wenn er Laie ist, selbst mit wenigen Handgriffen aufzubauen und auch leicht zu transportieren sein. Die nach dem Vernichten des betreffenden Verkaufsstandes auftretenden Umweltbelastungen sollen minimal sein.
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Patentanwalt D!p|.-jrig. R. Beyer AWDicWolsbach^ Ο·^»030 Rätirigeh 6
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Ausgehend von einem Verkaufsstand der im Schutzanspruch 1 yoraüsgssetzten Gattun." y/ird disss Aufnsbe nsusrun^s^siDsS durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Einige Vorteile
! Ein neuerungsgemäßer Verkaufsstand besteht aus Wellpappe.
Tischplatte, Unterteil, Regalteil und sonstige zur Verstärkung dienenden Teile u/erden in einfacher Weise durch Zusammenstecken angeordnet, vi/as mit wenigen Handgriffen geschehen kann. Solche aus Wellpappe bestehenden Teile lassen sich aus Industrieabfällen, Hausmüll ο. dgl.
j herstellen, der leicht verrottungsfähig ist und deshalb es ermöglicht, das ein solcher Verkaufsstand nach dem Verstreichen des Ereignisses, z. B. einer Kirmes, einer Messe ö. dgl., in den Müll geworfen wird. Dabei treten keine nennenswerten Umweltprobleme auf. Wellpappe läßt sich leicht zusammenpressen und nimmt dadurch beim Müllabtransport nur einen geringen Raum ein. Beim Verbrennen
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Patentanwalt Dipl.-lng. R. Beyer Am'Dld<?t5lsbäcii'6O-i/iÜ30 Rätingen έ
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von aus Wellpappe bestehenden Teil treten keine gefährlichen Unm/eltbeanspruchungen auf. Außerdem sind solche Teile durch Bodenbakterien leicht abzubauen, so daß auch Müllhalden dadurch nicht nennenswert beansprucht «/erden.
Weiterhin ist vorteilhaft, daß ein solcher Verkaufsstand bei relativ geringem Gewicht durch geschickte Anordnungen von knickstellen, Aussteifungsrippen und Umbiegungen eine beachtliche Stabilität aufweist. Dieses geringe Eigengewicht macht es möglich, daß selbst Kinder solche Verkaufsstände leicht bewegen, insbesondere wegtragen, können.
Die zum Aufbau des Verkaufsstandes notwendigen Wellpappe-, teile können vom Herstellerwerk mit geeigneten Faltmarkierungen und Einstanzungen dem Kunden in einer flachen, paketförmigen Verpackung dargeboten werden, aus der die Teile zu entnehmen und mit wenigen Handgriffen in ihrer Aufbauposition zu bringen sind.
Im Bedarfsfalle lassen sich die relativ großen Flächen der Wellpappeteile auch mit geeigneten Aufdrucken, beispielsweise mit Folien, kaschiere.
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Patentanwalt Dlpl.-lng. R. Beyer Am Dlc^löbäch 8 *D^4O3o'Rat"ifigen'6*
- 14 -
Statt formschöner Folien lassen sich natürlich auch geeignete Aufkleber mit Werbesymbolen und/oder Werbesprüchen, Slogans o, dgl. aufkaschieren, so daß z. B. Firmen auf der Messe ihre Verkaufsstande rn.i.i: ihrRn Firmen— farben, ihren Firmenwafenzeicheh o. dgl, uefsehen können.
Des «/eiteren ermöglicht es der neuerungsgemäße Verkaufsstand, die einzelnen Teile in der gewünschten Farbe einzufärben und/oder mit in der gewünschten Farbe versehenen Aufklebern, Folien, Leinen o. dgl. zu kaschieren.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß der Preis für einen solchen Verkaufsstand relativ gering sein kann. Metallteile, Holz, Kunststoffbretter, Klammern, Nägel, Schrauben o. dgl. werden nicht benötigt. Es kann allerdings erwünscht sein, die eine oder andere Stelle mit einem geeigneten Klebstoff zu bestreichen, obwohl dies nicht unbedingt zur Funktionsfähigkeit eines neuerungsgemäßen Verkaufsstandes erforderlich ist.
Aussteller brauchen sich bei Verwendung eines neuerungs- : gemäßen Verkaufsstandes nach dem Verstreichen· der Messe
Patentanwalt Dipl Ing. R. Beyer Am Dicke]sba*ch 8 D'-'Wtt RatirrgemS1
- 15 -
um den Abtransport von solchen Verkaufsständen nicht
mehr zu kümmern. Vielmehr werden nach dem Verstreichen J
de& Ereignisses die Verkaufsstände stehengelassen und von der städtischen Müllabfuhr oder der Messemüllabfuhr beseitigt. Selbst eine große Anzahl solcher Verkaufsstände stört dabei nicht, da sie in den üblichen Müllfahrzeugen ν auf ein sehr geringes Volumen zusammengepreßt werden können.
Heitere Ausfüliraiigsfoiieii
In Schujitzanspruch 2 ist eine bevorzugte Ausführungsform der Neuerung beschrieben. Diese bietet bei relativ geringem Gewicht eine erhebliche Fläche zum Unterbringen von Gegenständen, «>ie Dosen, Flaschen und Verpackungen. Ein solcher Verkaufsstand eignet sich auch als sogenannter "Probiepstand" auf Messen. Die erforderliche Hygiene kann besonders dann gewahrt sein, wenn die mit der Ware in Berührung gelangenden Oberflächen durch glatte Folien kaschiert sind.
Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am Ofcke'lsbach's d'-4030 ßatifigen 6
- 16 -
In Sdhiutzanspruch 3 ist eine vorteilhafte Konstruktion für die Tischplatte beschrieben, während Schutzarnispruch die bei einer weiteren Ausführungsform der Neuerung vorgesehene Versteifung für die Tischplatte beschreibt.
Aus !Schutzanspruch 5 ist eine sehr vorteilhafte Konstruk-I
tion für das Regalteil zu entnehmen.
Das i3us Schutzanspruch 6 ersichtliche Ankündigungsschild kann im Bedarfsfalle auch entfallen oder durch andere Konstruktionen, z.B. eine Markise, Hohlkörper o. dgl. ersetzt u/erden. Auf diesem Schild können der Firmenname, die Warenbezeichnung, ein Warenzeichen, ein Slogan, eine Abbildung o. dgl., vorgesehen sein.
C In der Zeichnung ist die Neuerung - teils schematisch an einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 einen Verkaufsstand in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 den aus Fig. 1 ersichtlichen Verkaufsstand, ebenfalls in perspektivischer Darstellung,
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Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am D'ickelsbach 8* D*A*030 Ratingen 6
- 17 von der anderen Seite her gesehen;
Fig. 3 die Tischplatte des aus den Figuren 1 und
2 ersichtlichen Verkaufsstandes in der Abwicklung; j
Fig. 4 eine Versteifung für die aus Fig. 3 ersichtliche j Tischplatte; i
Fig. 5 einen Riegel in der Draufsicht; ;
Fig. 6 das rechte Unterteil in der Abwicklung; Fig. 7 das linke Unterteil in der Abwicklung;
Fig. 8 ein Regalbrett, ebenfalls in der Abwicklung und
Fig. 9 einen Arbeitsablaufplan zur Herstellung eines neuerungsgemäßen Verkaufsstandes (Fig. 9a bis Fig. 9e ) .
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Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am DictfSIsb&ch 8 Ds-4030
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■ In der Zeichnung ist die Neuerung in Anwendung auf einen
aus Wellpappe hergestellten Verkaufsstand veranschaulicht. Dieser Verkaufsstand besteht bei der dargestellten Aus-
|, führungsform aus einer Tischplatte lv einem mit Abstand darunter angeordneten Regalteil 2, das eine parallel
zur Oberseite der Tischplatte verlaufende Abstellfläche Vy aufweist und zwei Unterteilen 3 bzw. 4, die in der noch
τ zu beschreibenden Art und Weise miteinander gekuppelt
sind.
Des weiteren weist der Verkaufsstand ein Ankündigungsschild 5 auf, das durch zwei mit Abstand zueinander
angeordneten, parallel zueinander verlaufenden Stangen
( 6 und 7 im Abstand oberhalb der Tischplatte 1 gehaltert ist.
Das Bezugszeichen 8 bezeichnet eine Versteifung für
die Tischplatte 1 (Fig.4), während 9 und iO Riegel darstellen (Fig. 5).
Nachfolgend werden zunächst die Einzelteile des neuerungsgemäßen Verkaufsstandes beschrieben:
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Patentanwalt Dlpi.-lng. R. Beyer Am Dickelsbäch's D*-4o3O ßätingen
- 19 -
Die aus Fig. 3 ersichtliche Abbildung der Tischplatte zeigt einen rechteckförmigen Ansatz 11, der über ein schmales Trapezteil 12 an ein längeres Rechteckteil 13 materialmäßig einstückig angeschlosser) ist, das an seinen Breitseiten über je zwei mit Abstand sowie parallel zueinander verlaufende, vorgeformte Faltstellen 14, 15 bzw* 16, 17 materialmäßig einstückig mit je einem Lappen 18 bzw. 19 von in der Draufsicht rechteckfÖrmige oder quadratischer Form verbunden ist. Die parallel zueinander verlaufenden Seitenbegrenzungen 20 und 21 des Trapezteiles 12 sind ebenfalls als vorgeprägte Faltstellen ausgebildet. Auch die Seite 22 des Rechteckteils 13 ist eine Faltstelle. Alle in der Anmeldung beschriebenen Faltstellen sind fabrikatorisch vorgefertigt bzw. vorgeprägt oder in sonstiger Weise vorgeformt, so daß der Benutzer an diesen Stellen die Teile problemlos umbiegen kann. Diese Faltstellen treten räumlich in Erscheinung.
An das Rechteckteil 13 ist wiederum ein weiteres Trapezteil 24 angeschlossen, dessen untere Basisseite 25 parallel zur Längsseite 22 verläuft und ebenfalls als Faltstelle ausgebildet ist. Daran schließt sich wiederum materialmäßig einstückig ein Rechteckteil 26 an, dessen parallel zur
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Patentanwalt Dipt.—Ing. R. Beyer Am Dlcßelsbach 8 D^^03O Ratirrgerrti
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! Basisseite bzw, Faltstelle verlaufende Längsseite 27 ebenfalls eine Faltstelie ist.
Die Seiten 28 und 2" verlaufen parallel zueinander· jewel in der gleichen Ebene wie die Seiten 30 und 31 der Lappen 18 und 19.
An das Rechteckteil 26 schließt sich über die Längsseite 27 als die längste Basisseite ein Trapezteil 32 an, wobei die Längsseite 27 und die Seite 33 wiederum Faltstellen sind.
Mit 34 und 35 sind von der Längsseite 27 hinweg konvergierende Seiten des Trapezez 32 bezeichnet, die ebenfalls als Faltstellen ausgebildet sind.
An die Seite 33, einer Faltstelle, schließt sich ein Rechteckteil 36 an, dessen zur Seite 33 parallel verlaufende Längsseite 37 gleichfalls eine Faltstelle bildet, die wiederum eine Basisseite für ein Anschließen des Trapezteils 38 darstellt, dessen zur Längsseite 37 parallel verlaufende andere Seite 39 eine Faltstelle und gleichzeitig die Längsseite für ein anschließendes
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Patentanwalt Dipl.—Ing. R. Beyer Am Dlck^lsbäch 8
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Rechteckteil 40 ist, dessen parallel zur Längsseite 39 verlaufende andere Längsseite 41 die Abwicklung der Tischplatte nach außen hin begrenzt. Die als Faltstellen
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einstückig in Lappen 44 und 45 über.
^J Mit Abstand zu den Seiten 34 und 35 sind gleichfalls als Faltstellen ausgebildete Seiten 46 und 47 angeordnet. Die Seiten 46 bzw. 47 sind seitliche Begrenzungen von Parallelogrammen 48 bzw. 49, die außen durch Seiten 50 bzw. 51 begrenzt werden, die parallel zu den Seiten 46 bzw. 47 verlaufen.
Die Parallelogramme 48 und 49 weisen in ihrem mittleren Längenabschnitt je ein Klappstück 52 bzw. 53 auf, die wesentlich schmaler als die Parallelogramme 48 und ausgebildet sind. Diese Klappstücke 52 und 53 sind an ihren Breitseiten 54, 55 bzw. 56, 57 durchtrennt, während die den Seiten 50 bzw. 51 gegenüberliegenden Längsseiten 58 bzw. 59 als Faltstellen ausgebildet sind.
Im Abstand der Breitseiten 54 und 56 sowie parallel zu diesen jeweils verlaufend ist je eine Faltstelle 60 bzw. 61 angeordnet.
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Patentanwalt Dlpl.-Ing. β. Beyer Affi Dlckelsbach 8 D-4030 tfätlngen
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Die Fig. 3 läßt außerdem erkennen, daß die Pärällelögratntrte 48 und 49 in Richtung auf die Lappen 44 bzw, 45 weisen bzw. zu diesen verschoben sind.
Mit den Bezugszeichen 62 und 63 sind Durchgangslöcher bezeichnet, die von der Queimittenachse 64 der Tischplatte 1 gleichweit entfernt sind, wobei die Mittelpunkte der Durchgangslöcher auf einer Linie liegen, die die Quermittenachse 64 rechtwinklig schneidet.
Mit 65 und 66 sind rechteckförmige Ausstanzungen bezeichnet, deren Längsachsen von der Quermittenachse 64 gleichweit entfernt sind und parallel zu dieser verlaufen. Die Ausstanzungen 65 und 66 erstrecken sich in ihrer Längsrichtung jeweils gleichweit über die als Faltstellen ausgebildeten Seitenbegrenzungen 20 und 21.
Die Versteifung 8 wird in der Regel unterhalb der Tischplatte 1, d. h. von außen nicht sichtbar, angeordnet, z.B. verklebt. Die Versteifung 8 ist ebenfalls mit zwei Durchgangslöchern 67 und 68 versehen, wobei das Loch 62 koaxial j zu dem Durchgangsloch 67 und das Durchgangsloch 63, koaxial zum Durchgangsloch 69 im eingebauten Zustand angeordnet ist.
Patentanwalt Dlpl.-Ing. R. Beyer Am DicKKlsbäch 8 \?-kO50 RatiRgen'ö
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Die Riegel 9 und 10 sind im wesentlichen quadratisch ausgebildet und besitzen in ihrem mittleren Längenbereich eine rechteckförmige, etwa bis zur Mitte verlaufende Aussparung 126.
Was die beiden Unterteile 3, 4 anbelangt, so sind sie ν gewissermaßen spiegelbildlich zueinander ausgebildet, d. h., daß das eine Unterteil 3 auf der linken Seite des Verkaufsstandes und das andere 4 auf der rechten Seite der Tischplatte 1 des Verkaufsstandes angeordnet wird. Deswegen wird nur die eine Abwicklung beschrieben. Für die entsprechenden Teile des anderen Unterteils wurden die gleichen Bezugszeichen eingetragen, um einen Vergleich zu erleichtern.
, jedes Unterteil 3 bzw. 4 ist in der Abwicklung im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet und besteht aus mehreren einstückige aneinander über Faltstellen 70, 71, 72 und 73 angeschlossenen Rechteckteilen 74, 75, 76, 77 und 78. Die Faltstellen 70 bis 73 verlaufen parallel zueinander und quer zur gemeinsamen Längsachse 79 des durch die beschriebenen Rechteckteile gebildeten großen Rechtecks.
Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am DicRfelsbach 8 B-4B*.?ü RatlttgemS
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Das Rechteckteil 74 weist im mittleren Längenbereich eine etwa rechteckförmige, einwärts gerichtete Aussparung 80 auf. Vor der Faltstelle 70 ist an der die Aussparung aufweisenden Seite des Rechteckteils 74 ein rechteckförmiger Aussparung 81 angeordnet, die parallel zur Faltstelle 70 verläuft. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine ebenfalls rechteckförmige Aussparung 82 vorgesehen, die in eine pfeilförmige Verengung 83 ausmündet. Die Spitze dieser pfeilförmigen Verengung 83 liegt auf der Faltstelle 70. Außerdem ist die Breitseite 84 bei 85 abgeschnitten, während auf der gegenüberliegenden Seite im Abstand von der Breitseite 86 die Abschneidung 87 beginnt und an einer parallel zur Faltstelle 70 verlaufenden Seitenbegrenzung 88 endet.
Im Abstand von der Aussparung 82 ist eine weitere Aussparung 89 vorgesehen, die ebenfalls durch konvergierende Seiten begrenzt ist, die wie die Spitze der pfeilförmigen Verjüngung 83 auf der über die gesamte Länge parallel zur Längsachse 79 verlaufenden Faltstelle 90 endet. Im Abstand von dieser streifenförmigen Faltstelle 90 verläuft nach auswärts eine weitere Faltstelle 91, in deren Bereich einerseits die p.feilförmlge Verjüngung 83
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Patentanwalt Dipl.-lng. R. Beyer Am Dicke'lsbach's d'-4O3O ßatingen
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und andererseits aber auch die zueinander konvergierenden Seitenwände der Aussparung 89 beginnen. Die konvergierenden Seitenwände der Aussparung 89 enden auf den Faltstellen 71 und 72 im Bereich der Faltstelle 90.
Wiederum im Abstand von der Aussparung 89 ist abermals eine Klappe 92 angeordnet, die durch eine pfeilförmige Verjüngung 93 begrenzt ist, die wiederum im Höhenbereich der Fa3tstelle 91 beginnt und mit ihrer Spitze auf der Faltstelle 90 sowie auf der Faltstelle 73 endet. Mit 131 ist eine Faltstelle bezeichnet, während 132, 133, 134 und 135 Durchtrennungen sind.
Die Breitseite 94 weist an der einen Seite mit Abstand von dieser eine rechteckförmige Ausstanzung 95 auf, die parallel zu den Faltstellen 70 bis 73 verläuft und deren eine Längsseite in Flucht mit einer Faltstelle 96 angeordnet ist. Diametral gegenüberliegend zur Ausstanzung 95 ist eine ebenso große Ausstanzung 97 vorgesehetij deren eine Längsseite ebenfalls mit der Faltstelle 96 in Flucht liegt. Die Ausstanzung 97 beginnt allerdings im größeren Abstand, weil hier ein Eckbereich - bei 98 - weggestanzt ist.
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Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am Dickeisbäch 8 D-403O RatfrfgeY? IS
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Das Bezugszeichen 99 bezeichnet einen Lappen, der auf diametral gegenüberliegenden Seite 100 und 101 durch Ausstanzen von dem übrigen Material abgetrennt ist, während die Seite 102 noch materialmäßig einstückig mit dem übrigen Material verbunden ist und als Faltstelle dient. Der Lappen 99 springt über die Begrenzung der Abwinklung hervor und weist an seinem nach außen kragenden Endabschnitt eine etwa halbkreisförmige Aussparung auf.
Das Bezugszeichen 104 bezeichnet eine schlitzförmige Ausstanzung, wobei die eine Längsseite - bei 105 - eine halbkreisförmige Erweiterung besitzt.
Das Regalteil 2 weist die aus Fig. 8 ersichtliche Abwicklung auf, die im wesentlichen aus einem Trapez 106, einen sich daran anschließenden Rechteckteil 107, einen sich daran anschließenden Trapezteil 108, einem sich wiederum daran anschließenden Rechteckteil 109 und einem sich daran anschließenden Trapezteil 110 bssteht. Die Teile 106 bis 110 sind materialmäßig einstückig miteinander verbunden, bestehen mithin aus einem einzigen Wellpappeteil.
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Patentanwalt Dip (.-Ing. R. Beyer Am Dlckelsbach 6'D-4030 Rating 6 '
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Die Seitenbegrenzungen 111 und 112 einerseits sowie 113 bzw. 114 andererseits verlaufen jeweils paarweise parallel zueinander, folglich unter dem gleichen Neigungswinkel .
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Die Längsseiten 115, 116, 117 und 118 der Rechteckteile 107 und 109 verlaufen ebenfalls parallel zueinander Und sind als Faltstellen ausgebildet,
Die Trapezteile 106, 1Ö8 und 11Ö weisen im LMngenabstand von der Längsmittenachse 119 der aus Fig. 8 ersichtlichen Abwicklung des Regalteils gleichweit entfernt angeordnete Durchgangsiöcher 120, 121, 122, 123, 124 und 125 auf, die beim Zusammenfalten der aus Fig. 8 ersichtlichen Abwicklung auf jeder Seite dieser Abwicklung jeweils koaxial zueinander verlaufen, so daß sich das brettförmiges Regalteil 2 ergibt, das mit seinen Endseiten jeweils durch die schlitzförmigen Ausstanzungen 104 durchgesteckt werden kann. Daraufhin lassen sich die Stangen 6 und 7 durch die Durchgangslöcher 62, 63 der Tischplatte 1 und 67, 69 der Verstärkung 8 sowie der damit ebenfalls in Flucht liegenden Löcher 120 bis des Regalteils 2 hindurchstecken und bis gegen den Boden,
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Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am Dlckelsbach 8'D-4030*Rä{|ngen έ'
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auf dem der Verkaufsstand steht, schieben (vgl. Fig. 2- Stange 6 ) .
Die Fig. 9 zeigt die Herstellung des Verkaufsstandes mit den entsprechend den Fig. 1 bis 8 durch Ausstanzen und Anordnen von Faltstellen gewonnenen Einzelteilen, wobei der Arbeitsfortschritt bei Fig. 9a beginnend bis zum Fertigprodukt, das in Fig. 9 1 dargestellt ist, veranschaulicht wurde. Deutlich ist zu ersehen, an welchen Faltstellen die jeweils materialmäßig aus Wellpappe bestehenden Einzelteile umgeknickt, gefaltet bzw. eingesteckt werden müssen, um allmählich zur Tischplatte 1, zu dem Regalteil 2, den Unterteilen 3, 4, dem Ankündigungsschild 5 und schließlich zu dem fertigen Verkaufsstand zu gelangen. Die eingetragenen Bezugszeichen ermöglichen durch Vergleich mit den in den vorangegangenen Abbildungen dargestellten Abwicklungen eine leichte Orientierung.
Bei 127, 12-8, 129 und 130 ist die Wellpappe durchtrennt, so daß sich ein Schlitz zum Durchstecken der Lappen 99 ergibt.
Patentanwalt Dipl.-lng. R. Beyer Am Dlckelsbach 8 ß-4030 Ratingen
« 28a -
An dem gegenüberliegenden Parallelogramm 49 sind für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen wer· wendet Worden.
Die in den Schutzansprüchen Und in der Beschreibung beschriebenen sowie in der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung des Raumformgedankens wesentlich sein.
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 1.2
14
Patentanwalt Dlpl.-lng. R. Beyer Am Dickelsbach 8* D^030 Ra'ting'en
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Bezug szexeltnenliste
Tischplatte Regalteil Unterteil Il
Ankündigungsschild Stange Il
Versteifung Riegel Il
rechteckförmiger Ansatz Trapezteil Rechteckteil Faltstelle
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Lappen
Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am Dickeisbach 'U D-4030 äätirigen 6 " ' '
- 30 -
20 Seitenbegrenzung
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22 Seite
23 Faltstelle
24 Trapezteil
25 Basisseite, Faltstelle
26 Rechteckteil
27 Längsseite
28 Seite
29 Il
30 11
31 Il
32 Trapezteil
33 Seite, Faltstelle
34 Seite, "
35 Il It
36 Rechteckteil
37 Längsseite
38 Trapez teil
39 Seite
40 Rechteckteil
41 Längsseite
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Patentanwalt Dipl.-lng. R. Beyer Am Dickeisbach D-4030 Ffätirigen 6 "
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69 Durchgangsloch
70 Faltstelle
71 Il
72 Il
73 Il
74 Rechteckteil
75 Il
76 Il
77 Il
78 Il
79 Längsachse
80 Aussparung
81 rechteckförmige Aussparung
82 Il
83 Verengung
84 Breitseite
85 Abschnitt
86 Breitseite
87 Abschnitt
88 Seitenbegrenzung
89 Aussparung
90 Faltstelle
91 Il
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Patentanwalt Dipl.-lng. R. B-syer Am D'ckelsbach 8 D-i(030 Ratingen
- 33 -
92 Klappe ti MM t I I f I t >» M
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93 Verjüngung
94 Breitseite
95 Ausstanzung
96 Faltstelle
97 Ausstanzung
98 Eckbereich
99 Lappen
100 Seite
101 Il
102 Il
103 Aussparung
104 schlitzförmige Ausstanzung
105 halbkreisförmige Erweiterung
106 Trapez
107 Rechteckteil
108 Trapezteil
109 Rechteckteil
110 Trapezteil
111 Seitenbegrenzung
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115 Längsseite
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Patentanwalt DlpL-Ing* R* Beyer Am Dickelsbach 8 D-^030 Ratlngen 6
- 34
119 Längsmittenachse Ii
120 Durchgangsloch Faltstelle
121 Il Durchtrennungen
122 It Il
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125 Il
126 Aussparung
127 Dufchtrennung
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Claims (1)

  1. Dk''
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    Patentanwalt Dipl.-lng. R.' Beyer Am Dick'e'lsbach *8 D-4030 Ratingen 6
    3767/3
    27. März 1985
    I.
    Stephan Γ ι g ι a n η
    Uedesheimer Straße D-4000 Düsseldorf
    II.
    Thomas Γ u g ι a n η
    Salierstraße D-4000 Düsseldorf
    Schutzansprüche
    1. Verkaufsstand für Messer- Festwiesen, Kirmes, für den Strandverkauf o. dgl., mit einer Tischplatte, mindestens einem als Fuß dienenden Unterteil und mindestens einem mit Abstand unterhalb der Tischplatte angeordneten Regalteil, das eine parallel zur Tischplatte verlaufende Aufstellfläche aufweist,
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    Patentanwalt Dipl.-Ing. R. Beyer Am Bicke)sbacn*8 D"-4030 Ratingen
    dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (1), das Unterteil oder die Unterteile (3, 4) und das Regalteil (2) jeweils für sich materialmäßig einstückig aus Wellpappe bestehen und daß diese Teile vorzugsweise nur durch Zusammenstecken und/oder Umbiegen vors Wellpappeteilen zu dem Verkaufsstand miteinander verbunden sind.
    2.
    Verkaufsstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (1) von ihrer Längsmittenachse gleich\i/eit entfernt liegend zwei Durchgangslöcher (62, 63) aufweist, die mit Durchgangslöchern (67, 69) in der Versteifung (8) der Tischplatte (l) und mit den darunter befindlichen Durchgangslöchern (z. B. 120) im Regalteil (2) korrespondieren und daß durch die jeweils koaxial zueinander angeordneten Durchgangslöcher je eine Stange (6, 7) hindurchgesteckt ist, die an ihrem oberen Ende i/iit Abstand oberhalb der Tischplatte (1) ein Ankündigungsschild (5) tragen und daß zwei kastenförmig ausgebildete Unterteile (3, 4) vorgesehen sind, die mit ihren Schmalseiten auf dem Boden aufruhßn und mit ihren entgegengesetzten Sehnalseiten die Tischplatte (l) und deren Versteifung (8) tragen* wobei das Regalteil (2) mit seinen gegenüberliegenden Schmalseiten und mit den hier vorgesehenen Seitenbegrenzungen (111, 112 bzw* 114, 113)
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    Patentanwalt DlpUlng.'R. deyef Am Ölckelsba"ch *£? Ό-4030 Ratingen
    in schlitzförmige Ausstanzungen (lO4) Von nach innen gerichteten Rechteckteilen (74) eingeschoben ist und däß die hier vorgesehenen Durchgangslöcher (120, 121, 122 bzw. 123, 124, 125) zur Aufnahme der Stangen (6 bzw. 7) so durchgreifen, daß sie z.B. gegen die einander zugekehrten Seitenwände der Rechteckteile (74) im Sinne einer Anschlagsbegrenzung für das Regalteil (2) anliegen oder im Innern der kastenförmigen Unterteile (3,4) verlaufen (Fig. 9e) und daß die Rechteckteile (78) der Unterteile (3, 4) gegeneinander abgebogen sind und die zu Kästen abgebogenen Teile der Unterteile (3, 4) eine nach drei Seiten hin geschlossene Seitenwand bilden, die von der Rückseite zur Erreichung des Regalteils (2) zugänglich ist, wobei innen Ausstanzungen (95) vorgesehen sind, die an Rechteckteilen der Unterteile (3, 4) gebildet sind und die um körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen (S6) rechtwinklig abgebogen sind, derart, daß die Rechteckteile der beiden Unterteile (2, 3) flächig Rücken an Rücken liegen, derart, daß oben und unten, gebildete, nach oben und unten offene schlitzförmig'e Ausstanzung (95, 97) durch von oben bzw. von unten eingeschobene, mit Aussparungen (126) versehene Riegel . (9, 10) gegeneinander verriegelt sind, wobei die etwa U-förmigen Riegel (9, 10)
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    Patentanwalt Dlpl.-lng. R. Beyer Am Dickelsbach 8 D-4030 Ratingen
    flächig an der Innenseite der Unterteile (3, 4) und hinter dem Regalteil (2) liegen und daß die Tischplatte (l) mit lappenförmigen Abwicklungen (99) in Ausatanzungsn, die in voneinander abgekehrten Seitenwänden der Unterteile (3, 4) angeordnet sind, eingreifen und dadurch die Tischplatte (1) ebenfalls mit den Unterteilen (3, 4) verbinden.
    Verkaufsstand nach Anspruch 1 und/oder 2, gekennzeichnet, daß die Tischplatte (1) in der Abwicklung ein Rechteckteil (11) aufweist, an das sich unter Zwischenschaltung eines schmalen Trapezteils (12) ein weiteres Rechteckteil (13) anschließt, wobei die parallel zueinander verlaufenden Seitenbegrenzungen (20, 21) körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen bilden und daß auch das Rechteckteil (13) an seinen Breitseiten (15, 16) körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen aufweist, von denen mit Abstand sowie parallel zueinandner verlaufend weitere körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen (14, 17) angeordnet sind, an die sich materialmäßig einstückig je ein Lappen (18 bzw. 19) von rechteckförmiger oder quadratischer Grundgestalt anschließen,
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    Patentanwalt Dlpi.-lng.' R. Beyer Am Di'ckelsbach*8fD-/(030 Rätlngen
    und daß sich an das Rechteckteil (13) ein weiteres Trapezteil (24) anschließt, auf das wiederum materialmäßig einstückig ein Rechteckteil (26) folgt, an
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    und daß die Längsseiten (25, 27) des Rechteckteils (26) und die parallel zueinander verlaufenden Seitenbegrenzungen (27, 33) des Trapezteiles (32) ebenfalls als körperlich in Erscheinung tretenden Faltstellen ausgebildet sind und daß sich an das Trapezteil (32) ein Rechteckteil (36) anschließt, dessen Längsseiten (33 bzw. 37) wiederum körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen bildet und daß sich an dieses Rechteckteil (26) abermals ein Trapezteil (38) anschließt, dem wiederum ein Rechteckteil (40) folgt und daß auch die aneinander angrenzenden Seitenbegrenzungen (37, 39) abermals als körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen ausgebildet sind und daß das Rechteckteil (40) an jeder Breitseite (42 bzw. 43) je einen Lappen (44 bzw. 45) materialmäßig einstückig aufweist und daß die Breitseiten (42 bzw. 43) abermals als körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen ausgebildet sind, Wobei sich an das mittlere Rechteckteil (32) auf jeder Seite
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    ,, j" ' ' ' ' . · * Patentanwalt Dipi.-ing. R4 Beyer Am riickelsbäch ΪΜ030 Ratingen
    ein Parallelogramm mater!älmaßig einstückig über ein schmales Parallelogramm über zwei mit Abstand Sowie parallel zueinander verlaufende Faltstellen (34, 46 bzw* 35, 47) anschließt und daß jedes Parallelogramm (48, 49) je ein mittleres Klappstück aufweist, daß an seinen Breitseiten (54, 55 bzw. 56, 57) durchtrennt ist und daß parallel zu der einen durchtrennten Breitseite (54 bzw. 56) eine körperlich in Erscheinung tretende Faltstelle (60 bzw. 61) des Klappstückes (52 bzw. 53) angeordnet ist und daß die materialmäßig einstückig mit dem jeweiligen Parallelogramm (48, 49) verbundene Längsseite (58, 59), als körperlich in Erscheinung tretende Faltstelle ausgebildet ist, wobei die Klappstücke (52,53) Durchtrennungen (127, 128, 129, 130) aufweisen, so daß sich Schlitze zum Durchstecken der Lappen (99) ergeben, und daß sich über die beiden Rechteckteile (11), das schmale Trapezteil (12) und das Rechteckteil (13) mit Abstand von einer Quermittenaehse (64) gleichweit mit ihren Längsachsen angeordnet je eine Ausstanzung (65 bzw. 66) befindet.
    Verkaufsstand nach Anspruch 1 oder einem oder mehreren der folgenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet:, daß die unterhalb des Tisches (1) angeordnete Versteifung (8) mit Abstand von ihrer Quermittenachse
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    Patentanwalt Dipl.-lng. R.' Beyer Am DicRfclsWcrre*E>«ib30 Ratingen 6
    mit je einem Durchgangsloch (67, 68) versehen ist.
    5. Verkaufsstand nach Anspruch 1 oder einem oder mehreren der folgenden Schutzansprüche, dadurch) gekennzeichnet, daß das Regalteil (2) in der Abwicklung aus einem Trapez (106) mit zwei Durchgangslöchern (120, 123) besteht, die jeweils gleich weit von einer Langsmittenachse (119) angeordnet sind und daß die Mittelpunkte dieser Durchgangslöcher (120, 123) auf einer Linie liegen, die die Längsachse (119) rechtwinklig schneidet und daß sich an das Trapezteil (106) ein Rechteckteil (107) anschließt, dessen Längsseiten (115, 116) körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen bildet und daß sich an dieses Rechteckteil (107) ein Trapezteil (108) anschließt, das wiederum Durchgangslöcher (121, 124) aufweist, die gleichweit von der Längemittenachse (119) angeordnet sind, deren Mittelpunkte auf einer Linie liegen, die die Langsmittenachse (119) schneidet und daß sich an dieses Trapezteil (108) ein Rechteckteil (109) anschließt, dessen Längsseiten (117, 118) körperlich in Erscheinung tretende Faltstellen sind und daß sich an diesös Rechteckteil (109) eiri Träpezteil (HO) anschließtj das abermals Durchgangslöcher (I22j 125) aufweist, dessen Mittelpunkte
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    Patentanwalt Dip|.-|ng, R: Beyer Am DicfteisbacH "8 B'-^030 Ratingen 6
    gleichweit entfernt von der Längsachse (119) liegen und daß die Mittelpunkte auf einer Linie angeordnet sind, die abermals die Längsachse (119) rechtwinklig schneidet und daß beim Zusammenfalten der Abwicklung alle Durchgangslöcher (120, 121, 122) auf der einen Seite der Längsmittenachse bzw. auf der anderen Seite (123, 124, 125) der Längsmittenachse (119) jeweils koaxial zueinander angeordnet sind.
    6. Verkaufsstand nach Anspruch 1 oder einem oder mehreren der folgenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankündigungsschild (5) als rechteckförmige Tafel ausgebildet ist, die auf einer Seite nach unten offene Rohrmuffen aufweist, wobei in jede der Rohrmuffen eine der Stangen (6 bzw. 7) von unten her eingesteckt ist und daß die Stangen (6 bzw. 7) sich auf dem Boden, auf dem der Verkaufsstand aufruht, abstützen.
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