DE8317710U1 - Vorrichtung zum Strangpressen von Hohlprofilen - Google Patents
Vorrichtung zum Strangpressen von HohlprofilenInfo
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Description
Bonn, den 13.07.1987 *: .· J J .· *,.* .·
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Vorrichtung zum Strangpressen von Höh]profilen.
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Strangpressen von Hohlprofilen, die außen über die Profillänge abgestufte Querschnitte
aufweisen, wobei ein Barren mit der Preßscheibe in einem Rezipienten eingebracht und über einen beweglichen Dorn
mit Hilfe eines Hohlstempels durch eine Matrize gepreßt wird.
Eine Metallstrangpresse zum Herstellen von Hohlprofilen, insbesondere
aus Aluminium, ist nach DE-OS 21 23 528 mit mehreren hintereinander lösbaren Matrizen ausgerüstet, die das Auspressen
von abgesetzten Profilen ermöglichen. Zur Erzielung von innen abgesetzten Hohlprofilen ist der Dorn an seiner Spitze im Matrizenbereich
abgesetzt und im Preßstempel längsbeweglich angeordnet. Um zugleich über die Profillänge außen abgesetzte
Hohlprofile herstellen zu können, sind mehrere hintereinander angeordnete lösbare Matrizen vorgesehen, die durch schräg nach
außen bewegliche Widerlager gehalten und freigegeben werden.
Die Herstellung und Verwendung von mehreren hintereinander angeordneten lösbaren Matrizen ist kompliziert und aufwendig.
Durch die Teilung der Matrizen können Maßungenauigkeiten und ein vorzeitiger Verschleiß auftreten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die beschriebenen Nachteile zu vermeiden und eine Vorrichtung zu entwickeln, die
eine einfache, verschleißarme Herstellung von abgestuften Hohlprofilen hoher Maßhaltigkeit ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die eingangs geschilderte Vorrichtung aus einer Strangpresse mit Preßzylinder, Pr<aßstempel,
Rezipient, beweglichem Dorn und mindestens einer Matrize besteht. Die Vorrichtung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Matrize 4 und Gegenhalter 15 ein Werkzeugpaket 14, bestehend aus Verschlußplatte 5 und Druckring
10 angeordnet ist, das quer zur Strangpreßrichtung verschieblich ist.
Es ist vorteilhaft, daß die Matrize 4 mit dem Rezipienten 3 zusammen verfahrbar ist. Dadurch werden die Werkzeugbewegungen
verringert und die Preßgeschwindigkeit erhöht.
Bs ist ferner von besonderem Vorteil, daß in der Verschlußplatte 5 eine Zentrierbohrung 9 für den Dorn 8 vorgesehen ist.
Dadurch können Profile mit hoher Maßgenauigkeit hergestellt werden, die eine gradfreie Oberfläche besitzen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht ferner die Verwendung einer einteiligen rotationssymmetrischen Matrize 4. Dadurch
werden die Werkzeugkosten herabgesetzt und der Festigkeitsverlauf innerhalb der Matrize günstig beeinflußt.
Ein wesentliches Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es, daß der Dorn 8 in Preßrichtung mindestens einen Dornabsatz 13 aufweist, der eine QuerschnitteVerringerung gegenüber
dem Dornausgangsdurchmesser von 30 bis 50% herbeiführt. Mit dieser Ausbildung des Dornabsatzes sind beliebige Konturen eines
Hohlprofils bei hohen Umformgraden herstellbar.
Durch die besondere Konstruktion des erfindungsgemäßen Werkzeugpakets 14 ist die Matrize 4 im Werkzeughalter 6 bzw. im Druckring 10 zentrierbar gelagert. Dies ist besonders wichtig, da
bei einem Werkzeugwechsel ohne Zentrierbarkeit keine Maßhaltigkeit der Profile gewährleistet ist.
Es ist zweckmäßig, daß beim Preßbeginn der Dorn 8 in eine endseitig verschlossene Matrize 4 einfährt, daß beim Anstauchen
der Querschnittsvergrößerung der Hohlstempel 12 das zu verpressende Material über den Dorn 8 fließen läßt, bis die geschlossene Matrize vollständig gefüllt ist, daß der Rezipient 3 mit
dem Dorn 8 und der Matrize 4 in Richtung Zylinderhalter zurückfährt, woraufhin ein profilierter Druckring 10 in Preßrichtung
hinter die Matrize in Preßposition gebracht wird und der Hohlprofilquerschnitt durch Vorfahren des Hohlstempels 12 ausgepreßt wird.
Heiterhin ist vorteilhaft, daß ein Hohlbarren 1 in den Rezipienten 3 eingebracht wird, der ein Temperaturgefälle in Preßrichtung aufweist. Das Temperaturgefälle ist so auszubilden, daß
dje eigentliche Preßtemperatur bei Verwendung von Aluminium-Werkstoffen zwischen 400 und 5600C liegt.
Vorzugsweise wird eine einteilige Matrize 4 im Werkzeugpaket 14
verwendet. Dadurch kann eine größere Maßhaltigkeit und Werkzeugstandfestigkeit garantiert werden.
Es ist ferner besonders vorteilhaft, daß beim Preßbeginn der Dorn 8 durch die Matrize 4 in eine zentrische Verschlußstellung
der geschlossenen Druckplatte (Verschlußplatte 5) einfährt. Die zentrische Verschlußstellung sorgt trotz hoher Preßdrücke
dafür, daß die Außenkontur des Hohlprofils absolut maßhaltig bleibt.
Nach dem Anstauchen der Querschnittsvergroßerung und nach dem
Verfahren des Rezipienten 3 mit der Matrize 4 wird die Verschlußplatte 5 quer zur Strangrichtung verfahren und gegen eine
Druckplatte 7 mit profiliertem Durchbruch ausgewechselt. Durch die Querverfahrbarkeit wird ein beschleunigter Ablauf des Preßverfahrens ermöglicht, so daß auch abschreckempfindliche Legierungen, insbesondere die nachfolgend erwähnten Legierungen
AlMgSi, AlMgMn, AlCuMg, AlZnMgCu.
Die besonderen Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind folgende:
1. die ungeteilte Matrize ermöglicht sehr hohe Preßdrücke bei sehr hohen Werkzeugstandzeiten,
2. Verringerung der Werllczeugbewegung und daher beschleunigte
Preßgeschwindigkeit Ibzw. beschleunigter .Ablauf des gesamten
Preßvorganges,
3. durch den beschleunigten Ablauf wird es erst möglich, auch
abschreckempfindliche Legierungen für ein solches Verfahren einzusetzen,
4. Einhaltung hoher Maßgenauigkeit,
5. Herstellung gratfreier Profile,
6. beliebige Außenkotttur,
7. die Preßtemperaturen liegen im Bereich von 400-5600C
bei Verwendung von Al-Legierungen,
8. Legierungen des Typs: Rein-Al, AlMgSi, AlMg, AlMgMn,
AlCuMg, AlZnMgCu u.a. können verwendet werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Strang- und Rohrpresse nach der Einfügung des Hohlbarrens vor Preßbeginn,
Fig. 2 = Teilquerschnitt nach Fig. 1 nach Einfahren des Domes,
Fig. 3 = Teilquerschnitt der Strangpresse beim Anstauchen
des Flansches,
Fig. 5 = Teilansicht der Strangpresse beim Auspressen des Rohres.
Erfindungsgemäß wird ein Barren, vorzugsweise ein Hohlbarren 1,
mit der Preßscheibe 2 in den Rezipienten 3 eingebracht. Das Einsatzwerkzeug, bestehend aus einer ungeteilten Matrize 4,
stützt sich in Preßstellung gegen eine geschlosssene Druckplatte (Verschlußplatte 5) ab und ist in einem Werkzeughalter
befestigt. Das Werkzeugpaket mit der profilierten Druckplatte befindet sich in Warteposition.
• t · f *
In Fig. 2 ist nun das Einfahren des Dornes in die Matrize dargestellt. Dabei wird der Dorn 8 in eine Zentrierbohrung 9 der geschlossenen Druckplatte 5 zentriert und kann selbst bei hohen,
&igr; exzentrisch wirkenden Preßdrücken nicht abwandern.
fi' Fig. 3 zeigt das Ans tauchen des Flansches beim Beginn des Preß-
!·■'■ Vorganges. Das zu verpressende Material fließt über den Dorn 8
fj
und füllt das durch die Verschlußplatte geschlossene Binsatz-
p
durch die Druckplatte 7 und den Druckring 10 aufgenommen.
I In Fig. 4 ist der Werkzeugwechsel dargestellt. Der Rezipient 3
', fährt mit dem Dorn 8 und der Matrize 4 zurück in Richtung Laufholm 11 bzw. in Richtung Zylinderhalter. Das vorher in Warteposition befindliche Werkzeugpaket mit der profilierten Druckplatte 7 fährt nun quer zur Strangpreßrichtung in Preßposition.
Fig. 5 zeigt das Auspressen des Rohres durch Vorfahren des Hohlstempels 12 im Rezipienten 3.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Strangpressen von Hohlprofilen, bestehend aus
einer Strangpresse mit Preßzylinder, Preßstempel, Rezipient, beweglichem Dorn und mindestens einer Matrize, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Matrize (4) und Gegenhalter (15) ein Werkzeugpaket (14), bestehend aus Verschlußplatte (5) und
Druckring (10), angeordnet ist, das quer zur Strangpreßrichtung verschieblich ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Matrize (4) mit dem Rezipienten (3) zusammen verfahrbar ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1-2, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Verschlußplatte (5) eine Zentrierbohrung (9) für den D< rn (8) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet,
daß eine einteilige, rotationssymmetrische Matrize (4) verwendet wird.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1-4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Dorn (8) in Preßrichtung mindestens einen Dornabsatz (13) aufweist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1-5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Matrize (4) im Werkzeughalter (6) bzw. im Druckring (10) zentrierbar gelagert ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE19838317710 DE8317710U1 (de) | 1983-06-18 | 1983-06-18 | Vorrichtung zum Strangpressen von Hohlprofilen |
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Publications (1)
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DE19838317710 Expired DE8317710U1 (de) | 1983-06-18 | 1983-06-18 | Vorrichtung zum Strangpressen von Hohlprofilen |
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DE (1) | DE8317710U1 (de) |
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1983
- 1983-06-18 DE DE19838317710 patent/DE8317710U1/de not_active Expired
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