DE8313760U1 - Heissluftbehandlungsvorrichtung fuer kontinuierlich transportiertes textilgut - Google Patents
Heissluftbehandlungsvorrichtung fuer kontinuierlich transportiertes textilgutInfo
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Description
Heißluftbehandlungsvorrichtung für kontinuierlich transportiertes Textilgut
Die Neuerung betrifft eine Heißluftbehandlungsvorrichtung für kontinuierlich transportiertes Textilgut,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Für verschiedene Behandlungsarten ist es aus der Praxis hinreichend bekannt, Textilgut nacheinander
in mehreren übereinander liegenden Etagen zu trocknen, zu fixieren oder in anderer Weise zu behandeln.
In jeder Behandlungsetage sind oberhalb und/oder unterhalb des das Textilgut transportierenden Tragband-Obertrums
Einrichtungen (z.B. Düsenkästen oder dergleichen) zum Zuführen von Behandlungsluft
zum Textilgut angeordnet, wobei das Textilgut während des Transports vorzugsweise lose und vielfach
in Falten auf dem Tragband aufliegt, wodurch es im Bedarfsfalle frei krumpfen kann. Nach Durohlaufen
einer Behandiungsetage wird es vom Ende des zugehörigen Tragbandes auf das Tragband der
darunter liegenden Behandlungsetage übergeben, die etwa gleichartig aufgebaut sein kann wie die obere
Etage.
25
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe zugrunde, bei einer Heißluftbehandlungsvorrichtung der im Oberbegriff
des Anspruches 1 genannten Art den übergabebereich einer Behandlungsetage zu der unmittelbar
darunter liegenden Behandlungsetage so zu gestalten, daß das Textilgut unter Vermeidung von Gutanhäufungen
auf verhältnismäßig einfache und zu-
III···
verlässige Weise überführt werden kann.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Bei dieser neuerungsgemäßen Ausführungsform wird eine am Textilgut-Übergabeende des Tragbandes der
oberen Behandlungsetage ohnehin für die Bandumkehrung erforderliche Umlenkrolle in Form einer
drehend angetriebenen Saugtrormel mit perforiertem Umfangsmantel ausgeführt, so daß an diesem
Tragbandende das auf der übrigen Länge des Tragbandes lose aufliegende Textilgut durch den hier
lediglich im eigentlichen Textilgut-übergabeabschnitt wirkenden Umfangsbereich weiterhin am Tragband
festgehalten wird, bis es zuverlässig auf das darunter liegende Tragband abgelegt werden kann.
Dieses Festhalten des in die untere Behandlungsetage zn überführenden Textilgutes kann mit Hilfe
des ausgeübten Saugzuges sehr materialschonend durchgeführtiwerden, ohne daß es bei dieser übergabe
zu Materialstauungen kommen kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Neuerung ergibt sich aus dem Anspruch 4. Hierdurch
wird das schonende und stauungsfreie Überführen
des Textilgutes von der oberen in die untere Behandlungsetage noch durch die zusätzliche Anordnung
des relativ kurzen Überführungsförderbandes unterstützt. Diese Ausbildung der Behandlungsvorrichtung
bietet sich vor allem dann an, wenn der Höhenabstand
zwischen den Tragbändern der jeweils übereinander liegenden Behandlungsetagen so groß ist, daß
allein durch das Vorsehen der Saugtrommel am Textilgut-Übergabeende
des oberen Tragbandes ein stauungsfreies Überführen des Textilgutes nicht immer bzw.
nicht mehr gewährleistet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche und
werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig.1 eine schematisch gehaltene Teil-Längsschnittansicht
durch die Heißluftbehandlungsvorrichtung;
Fig.2 eine im vergrößerten Maßstab gehaltene, weitgehend schematische Längsschnittansicht
lediglich von dem unmittelbaren Übergabebereich von einem Tragband auf das
darunterliegende.
Anhand von Fig.1 sei zunächst der allgemeine Aufbau der Heißluftbehandlungsvorrichtung 1 erläutert,
bei der es sich beispielsweise um einen Heißlufttrockner handeln kann und durch die
Textilgut 2 in loser Form in Richtung der Pfeile transportiert wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel enthält die Behandlungsvorrichtung 1 zwei
übereinandorliegende Behandlungsetagen 1a, 2a; selbstverständlich können auch mehr als zwei solche
Behandlungsetagen in der Behandlungsvorrichtung
• I 1 · · ·
übereinander angeordnet sein. In jeder Behandlungsetage 1a, 1b befindet sich ein endlos umlaufendes,
perforiertes Tragband 4 bzw. 5, das jeweils in an sich bekannter und daher nicht näher veranschaulichter
Weise mit der geeigneten Geschwindigkeit angetrieben werden kann. Auf dem Obertrum 4a bzw. 5a
jedes Tragbandes 4, 5 liegt das Textilgut 2 in der entsprechenden Behandlungsetage 1a bzw. 1b lose
auf und wird dabei in Richtung des Pfeiles 3 transportiert. Im Teil-Längsschnitt der Fig.1 und 2 weisen
die beiden Tragbänder an ihren Umkehrenden je eine Art Umlenkrolle 6 bzw. 7 auf. Während die Umlenkrolle
7 des unteren Tragbandes 5 (also im Bereich des Gutaufnahmeendes dieses Tragbandes) in
herkömmlicher Weise ausgeführt sein kann, ist die in der Zeichnung veranschaulichte, in Textilgut-Transportrichtung
(Pfeil 3) hintere Umlenkrolle des oberen Tragbandes 4 in Form einer drehend angetriebenen Saugtrommel 6 mit perforiertem Umfangsmantel
8 ausgeführt, wobei das so gebildete hintere Ende des Tragbandes 4 das Textilgut-Obergabeende
zum Tragband 5, also zu der darunterliegenden Behandlungsetage 1b bildet.
In jeder Behandlungsetage 1a bzw. 1b der Behandlungsvorrichtung 1 können - wie in Fig.1 angedeutet
- oberhalb und/oder unterhalb des Obertrums 4a bzw. 5a der Tragbänder 4, 5 in bekannter Weise
Düsenkästen 9 oder alle anderen geeigneten Arten von Einrichtungen zum Zu- und Abführen von Behandlungsluft
angeordnet sein, wobei diese Einrichtungen in jeder Etage in einer einzigen oder in
a« #■·· η ti··
• ft**· I · · i
I · Il t · · ■ ·
<
-δι mehreren, in Transportrichtung hintereinanderliegenden
Zonen vorgesehen sein können.
Von Bedeutung ist hier lediglich die Ausbildung des Übergabebereiches von einer oberen Etage zu
der darunterliegenden bzw. von dem entsprechenden oberen Tragband zu dem darunterliegenden.
Aus diesem Grunde ist - wie bereits erwähnt - die Umlenkrolle des Textilgut-übergabeendes jedes
oberen Tragbandes (in diesem Beispiel also des
Tragbandes 4) in Form der rotierenden Saugtrommel 6 ausgebildet.
Wie sich aus Fig.2 besonders gut erkennen läßt, ist im Ιηηε/iraum 10 der Saugtrommel 6 etwa koaxial
hierzu ein im wesentlichen über die ganze Trommellänge (senkrecht zur Zeichenebene) verlaufendes
Ansaugrohr 11 angeordnet, dessen Rohrwand auf der
'■' ganzen axialen Rohrlänge innerhalb des Trommel-
; 20 innenraumes 10 eine Umfangsöffnung 11a aufweist,
. an deren Längsrändern sich unmittelbar daran befestigte Wände 12, 12a anschließen, die sich über
die innere Trommellänge erstrecken. Diese Wände 12, 12a reichen von den genannten Längsrändern
der Umfangsöffnung 11a jeweils bis zur Innenum-
fangsseite des Trommelnantels 8, von dem sie - wie
aus Fig.2 ersichtlich - lediglich einen geringen Abstand einhalten; gegebenenfalls kann zwischen
den radialen Enden dieser Wände 12, 12a und der Innenumfangsseite des Trommelmantels 8 jeweils
eine Dichtungslippe angeordnet sein. Die Wände ■ ' 12, 12a begrenzen gemeinsam mit dem Ansaugrohr
einen vom Trommelinnenraum 10 abgeteilten Unterdruckrauiti
13, der unter Saugzug steht (wie durch Pfeile 14 angedeutet) und dem eigentlichen Textilgut-Übergabeabschnitt
an diesem Ende des Tragbandes 4 zugeordnet ist. Das Ansaugrohr 11 ist - wie allgemein von der Konstruktion von SaugtrommeIn
an sich bekannt und daher nicht näher veranschaulicht - aus der einen Stirnseite der Saug trommel
6 herausragend verlängert und über dieses Ende an eine Saugleitung 15 angeschlossen, die ihrerseits
an die Saugseite 16a eines Gebläses 16 angeschlossen ist. Auf diese Weise ist der Umfangsmantel
8 der Saugtrommel 6 lediglich in seinen jeweils den eigentlichen Textilgut-Ubergabeabschnitt
bildenden Umfangsbereich 8a, der in Umfangsrichtung von den beiden Begrenzungswänden 12, 12a begrenzt
ist, mit der Saugseite 16a des Gebläses verbunden.
Das Gebläse 16 kann - wie Fig.1 zeigt - noch innerhalb
des Vorrichtungsgehäuses 1c oder auch unmittelbar außerhalb dieses Gehäuses angeordnet sein. Besonders
vorteilhaft ist es dabei jedoch, wenn dieses Gebläse 16 gleichzeitig das diesem Abschnitt der
Behandlungsvorrichtung 1 zugeordnete, ohnehin erforderliche Abluftgebläse bildet, so daß für die
Übergabe- bzw. Überführungsfunktion der Saugtrommel
6 kein gesondertes Gebläse erforderlich ist. Somit wird mit Hilfe dieses Gebläses 16 die aus diesem
Vorrichtungsbereich abzuführerde Abluft entsprechend den Pfeilen 14 in Fig.2 über den entsprechenden Umfangsabschnitt
8a des Saugtrommelmante.ls 8 abgesaugt
und dadurch gleichzeitig das Textilgut in dem davon gebildeten übergabeabschnitt festgehalten und erst
an der Unterseite der Saugtronunel 6 wieder abgegeben.
Insbesondere bei verhältnismäßig eng übereinanderliegenden Tragbändern ist es möglich, das Textilgut
2 von der Saugtrommel 6 direkt an das Obertrum (z.B. 5a) des darunterliegenden Tragbandes abzugeber
ohne daß dadurch Textilgutstauungen auftreten können.
Wenn jedoch - wie in den Fig.1 und 2 veranschaulicht
- ein etwas größerer Höhenabstand zwischen den beiden übereinanderliegenden Tragbändern 4 und 5
vorhanden ist bzw. wenn ein besonders zuverlässiges und stauungsfreies Überführen gewünscht wird, dann
ist es besonders günstig, wenn im Bereich unterhalb des Textilgut-Übergabeabschnittes der Saugtrommel
6 - wie veranschaulicht - noch ein relativ kurzes Überführungsförderband 17 angeordnet ist. Das das
Textilgut 2 fördernde Obertrum 17a dieses Überführungsförderbandes
17 verläuft vom Textilgutübergabeabschnitt der Saugtrommel 6 schräg nach
unten bis zum darunter liegenden Obertrum 5a des Förderbandes 5. Wie besonders gut aus Fig.2 zu erkennen
ist, wird es vorgezogen, daß das dicht über dem Förderbandtrum 5a befindliche untere Ende dieses
Überführungsförderbandes 17 eine Umlenkrolle 18 aufweist,
deren Durchmesser so klein wie möglich gehalten ist (jedenfalls deutlich kleiner als die obere
Umlenkrolle 19 dieses Überführungsförderbandes), damit das Textilgut 2 von diesem überführungsförderband
17 so dicht wie möglich bis auf das Obertrum 5a des unteren Tragbandes 5 gefördert werden
kann.
ν: - 8 -
ψ 1 Generell kann für dieses Überführungsförderband |
17 jeder geeignete Fördergurt verwendet werden. 2
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn dieses ·|
:'■' überführungsförderband 17 einen Fördergurt mit j
5 einer Oberseite besitzt, die gegenüber dem Textil- ;
ι gut eine besonders haftende Wirkung ausübt, wodurch
; - zusammen mit der gewählten Neigung des Obertrums
' 17a - auf jeden Fall ein unerwünschtes Herunterglei-
ten des Textilgutes 2 auf dem Förderband 17 vermie-
den wird. Zu diesem Zweck kann beispielsweise die
mit dem Textilgut 2 in Berührung kommende Oberseite des Fördergurtes 20 oder auch der gesamte Gurt j aus einem abbremsenden Material hergestellt sein. |< Ein gleicher Effekt kann auch dadurch erzielt wer- 'A
mit dem Textilgut 2 in Berührung kommende Oberseite des Fördergurtes 20 oder auch der gesamte Gurt j aus einem abbremsenden Material hergestellt sein. |< Ein gleicher Effekt kann auch dadurch erzielt wer- 'A
den, daß die Oberseite des Fördergurtes 20 eine '
abbremsende Profilierung aufweist (beispielsweise j.,·
Noppen, Rippen oder dergleichen); gegebenenfalls
können auch abbremsendes Material und Profilierungen gleichzeitig vorgesehen sein. >■
können auch abbremsendes Material und Profilierungen gleichzeitig vorgesehen sein. >■
20
Eine andere Möglichkeit, von Seiten des Fördergur- ϊ\
tes 20 bzw. des überführungsförderbandes 17 eine >
haftende Wirkung gegenüber dem heranzufördernden ; ■* Textilgut 2 auszuüben, ist in Fig. 2 strichpunktiert I
angedeutet. Danach wird vorgeschlagen, den Förder- 'k
gurt 20 des Überführungsförderbandes 17 perforiert | auszuführen und jeweils das Obertrum 17a des Über- f
führungsförderbandes über die oben offene (ggf. I auch lediglich perforierte) Saugseite 21a eines
Saugkastens 21 hinwegzuführen. Dieser Saugkasten
21 ist zweckmäßig ebenfalls an die Saugseite 16a
des Gebläses 16 (über die Verbindungsleitung 22)
21 ist zweckmäßig ebenfalls an die Saugseite 16a
des Gebläses 16 (über die Verbindungsleitung 22)
Uli. ;
• »
angeschlossen. Das Textilgut 2 wird somit auch
während des größten Teils seines Transportes auf dem Überführungsförderband 17 mittels Saugluft
darauf festgehalten.
Damit das überführungsförderband 17 das vom oberen
ί Tragband 4 herangeförderte und abgegebene Textil-
gut 2 kontinuierlich, d.h. weder schneller noch
■ ' langsamer, weitertransportieren kann, ist es zweck-
10 mäßig mit dem oberen Tragband 4 in der Weise antriebsverbunden,
daß dieses überführungsförderband
II 17 dieselbe Transportgeschwindigkeit besitzt wie
das Tragband 4 (und in der Regel auch das darunterliegende Tragband 5). Das Überführungsförderband 17
und zumindest das obere Tragband 4 können dabei von einem gemeinsamen Antrieb (der hier nicht näher veranschaulicht
ist) angetrieben werden, wie es durch die in Fig.2 gestrichelt angedeutete Antriebsverbindung
(23) veranschaulicht ist.
20
Wie bereits weiter oben erwähnt worden ist, kann der Fördergurt 20 des Überführungsförderbandes 17
aus jedem geeigneten Material hergestellt sein. Besonders geeignet sind hierfür folgende Ausführungsarten:
Eine Herstellung dieses Fördergurtes 20 aus
einem temperaturbeständigen Silikon-Gewebeband; eine Herstellung dieses Fördergurtes 20 aus einem offenen
Gittergewebe mit aufgenähten, beispielsweise etwa 20 mm breiten Silikonstreifen, die quer über
äie ganze Bandbreite verlaufen; dieser Fördergurt 20
kann aber auch aus einem Gittergewebe bestehen, das mit einer Silikonbeschichtung versehen ist. Bei jeder
der zuvor genannten Ausführungsarten übt die Oberseite des Fördergurtes 20 die gewünschte abbremsende
Wirkung gegenüber dem zu überführenden Textilgut aus. Wenn der aus Gittergewebe hergestellte Fördergurt
dann auch noch in Verbindung mit dem Saugkasten 21 verwendet wird, besteht eine besonders zuverlässige,
rutschfreie Überführungsmöglichkeit von dem Förderband einer oberen Etage auf das Förderband der
darunter liegenden Etage.
Claims (16)
1. Heißluftbehandlungsvorrichtung für kontinuierlich
transportiertes Textilgut, enthaltend wenigstens zwei übereinanderliegende Behandlungsetagen,
in denen je ein das Textilgut auf
dem Obertrum transportierendes, endlos umlaufen-
.anaeordnet ist./
des, perforiertes Tragband /wobei das - in Textil-
gut-Transportrichtung betrachtet - um eine Umlenkrolle umgelenkte hintere Tragbandende der
jeweils oberen Behandlungsetage das Textilgut-Oborcabeende
zum Tragband der darunter liegenden Behandlungsetage bildet,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umlenkrolle des Textilgut-Übergabeendes jeder oberen Behandlungsetage (1a) in Form
einer drehend angetriebenen Saugtrommel (6) mit perforiertem Umfangsmantel (8) ausgeführt ist,
der lediglich an seinem jeweils den eigentlichen Textilgut-übergabeabsschnitt bildenden
Umfangsbereich (8a) über den Innenraum (10, 13)
der Saugtrommel mit der Saugseite (16a) eines Gebläses (16) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Innenraum (10) der Saugtrommel
(6) etwa koaxial ein im wesentlichen über die
ganze TrommeHänge verlaufendes Saugrohr (11)
angeordnet ist, dessen Rohrwand auf der im
- 2
Trommelinnenraum (10) befindlichen Rohrlänge
eine ümfangsöffnung (11a) aufweist, wobei von
den Längsrändern dieser ümfangsöffnung ausgehende, sich über die innere TrommeHänge erstreckende
Wände (12, 12a) unter Einhaltung eines geringen Abstandes bis zur Innenumfangsseite des Trommelmantels
(8) reichen und gemeinsam mit dem Ansaugrohr (11) den dem Textilgut-Übergabeabschnitt
zugeordneten, unter Saugzug stehenden Unterdruckraum (13) des Trommelinnenraumes (10) begrenzen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das aus einer Stirnseite der Saugtrommel (6) herausragende eine Ende des Ansaugrohres
(11) über eine Saugleitung (15) an die
Saugseite (16a) des Gebläses (16) angeschlossen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn·- zeichnet, daß im Bereich unterhalb des Textilgut-Übergabeabschnittes
der Saugtrommel (6) ein relativ kurzes Überführungsförderband (17) angeordnet ist, dessen das Textilgut (2) förderndes
Obertrum (17a) vom Textilgut-Übergabeabschnitt
der Saugtrommel schräg nach unten
bis zum darunterliegenden Tragband (5) verläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Überführungsförderband (17)
an seinem dicht über dem unteren Tragband (5)
befindlichen unteren Ende eine Umlenkrolle (18) relativ kleinen Durchmessers aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fördergurt (20) des Überführungsförderbandes
(17) zumindest an seiner Oberseite eine gegenüber dem Textilgut (2) haftende Ausführung besitzt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Oberseite des Fördergurtes
(20) aus einem abbremsenden Material hergestellt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des Fördergurtes
(20) eine abbremsende Profilierung aufweist. 15
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fördergurt (20) des
Überführungsförderbandes (17) perforiert ist und
daß das Obertrum (17a) dieses überführungsförderbandes über die oben offene Saugseite (21a)
eines Ansaugkastens (21) hinweggeführt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkasten (21) an die Saugseite
(16a) desselben Gebläses (16) angeschlossen ist wie die Saugtrommel (6).
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gebläse (16) für Saugtrommel (6) und Saugkasten (21) gleichzei
tig ein Abluftgebläse für die Heißluftbehandlungsvorrichtung
(1) bildet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Überführungsförderband (17) und dem Tragband (4) der oberen
Behandlungsetage (1a) eine Antriebsverbindung fj
(23) für dieselbe Transportgeschwindigkeit von überführungsförderband und Tragband vorgesehen
ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Überführungsförderband (17)
und das obere Tragband (4) einen gemeinsamen Antrieb aufweisen.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fördergurt (20) des Überführungsförderbandes (17) aus einem temperaturbeständigen
Silikon-Gewebeband hergestellt ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Fördergurt (20)
des Überführungsförderbandes (17) aus einem offenen Gittergewebe mit aufgenähten, vorzugsweise
über die ganze Bandbreite querverlaufenden Silikon-Streifen hergestellt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7, 8 oder
9, dadurch gekennzeichnet, daß der Fördergurt (20) des Überführungsförderbandes (17) aus
einem Gittergewebe mit Silikonbeschichtung besteht.
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