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Verfahren zur Erstellung von Außenwänden von Gebäuden Die Erfindung
bezieht sich auf eine kombinierte Bauweise zur Erstellung von ein- und mehrstockigen
Wohn- und Geschäftshäusern. Bisher wurden hierfür vorwiegend Nfassivbauten aus natürlichen
und künstlichen Steinen und Holzfachwerkbauten erstellt. Erstere erforderten viel
Baumaterial, eine lange Bau- und, Trockenzeit und große `Wandstärken, für Holzfachwerkbauten
benötigte man viel Holz, dessen Lebensdauer begrenzt ist. In jüngster Zeit sind
verschiedene neue Bauweisen, wie die Schüttbetonbauweise, Stahlskelettleichtkonstruktionen
und fabrikmäßig vorgefertigte Häuser eingeführt worden. Bei der Schüttbauweise sind
wiederum größere Wandstärken und viel Schalarbeiten erforderlich, bei der Stahlskelettbauweise
und bei den fabrikmäßig hergestellten Häusern ist man mehr oder weniger an ein gewisses
Schema und auf die Fabrik angewiesen.
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Die Erfindung bezweckt, die großen Wandstärken wie bei den Nlassivbauten
zu verringern und so Baumaterial zu sparen, die lange Bau- und Trockenzeit zu kürzen,
den Wohnraum durch die Verringerung der Wandstärken und die Lebensdauer gegenüber
den Holzfachwerkbauten zu erhöhen; vor allem aber werden die Rohbaukosten wesentlich
gesenkt.
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Dieser Zweck wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die kombinierte
Bauweise aus verschiedenen Bauelementen besteht. Leichtbauplatten und nagelbare
Schal- und Befestigungsleisten werden als Schalung angewendet zur Aufnahme der Füllstoffe,
wie Stahlbeton, Schüttbeton, auch evtl. Back- oder Schwemmsteinmauerwerk. Dadurch
werden nur halb so starke Außenwände erforderlich. Das geringe Gewicht und die einfache
Befestigung der Leichtbauplatten usw. ermöglichen einen sehr raschen Aufbau. Eine
Trockenzeit für den Rohbau kommt überhaupt nicht in Frage wegen der geringen Mauer-
oder Betonmassen. Die Lebensdauer ist eine unbegrenzte. Eine Verringerung der Rohbaukosten
tritt dadurch ein, daß etwa 40 bis 5o°/o weniger Baustoffe benötigt werden und die
Arbeiten mit wenig Facharbeitern ausgeführt werden 'können.
Auch
bei dein Innenwandverputz tritt eine '%7erbilligung ein, da durch die Leichtbauplatte
eine glatte Fläche mit ganz wenig Fugen entsteht und so nur eine schwache Verputzstärke
notwendig ist.
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Auf den Abb. i bis 8 ist die Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
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Abt>. i zeigt einen teilgrundriß und Draufsicht einer Eckaußenwand
mit Fenstern von einem Wohngebäude; Abb. 2 ist ein Schnitt nach der Linie A-13 der
Abb. i und Seitenansicht der Innenwand mit Schalvorgang; Abb.3 zeigt einen zweiten
Teilgrundriß und Draufsicht einer Eckaußenwand, wonach an Stelle der äußeren Leichtbauplatte
a eine Holzschalung verwendet wird; Abb. 4 ist ein Teilgrundriß einer tragenden
Zwischenwand in Verbindung mit der Außenwand und einer Türöffnung; Abb. 5 zeigt
einen Teilgrundriß einer schwachen, nichttragenden Zwischenwand in Verbindung mit
der Außenwand und einer Türöffnung; Abb.6 ist ein Schnitt nach der Linie C-D der
Abb. 4 ; Abb.7 zeigt die Ansicht der Türöffnung nach Abb. 4 und den Schalvorgang
in der Ansicht; Abb. 8 ist ein Schnitt nach der Linie E-F der Abt>. 5. Für die kombinierte
Bauweise nach Abb. i bis 8 werden verwendet die Außenwandleichtbauplatte a und die
Innenwandleichtbauplatte b. Beide «-erden mit Flachkopfnägeln an den Schal- und
Befestigungsleisten c befestigt. Dadurch entsteht eine Schalung mit verschiedenen
großen Füllräumen. Die Schal- und Befestigungsleisten c sind aus nagelbarem Beton
mit Holzstabeinlagen hergestellt, an beiden Innenseiten mit einer Aussparung d versehen,
die zur Verankerung des Stahl- und Schüttbetons oder Mauerwerks dient.
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In die Füllräume werden der Stahlbeton für die nach einem Rastermaß
angeordneten Säulen e, der Schüttbeton f und der Beton für den Gurtträger g eingebracht.
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Die Stärken der Stahlbetonsäulen e, des Schüttbetons f und der Gurtträger
g nach den Abb. i, und 3 richten sich nach der Zahl der Stockwerke bzw. nach der
Beanspruchung, wonach die Schal-und Befestigungsleisten c entsprechend breit angeordnet
werden.
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Wird, wie in Abb. 3 dargestellt, auf die Außenwandleichtbauplatte
a verzichtet, so wird an deren Stelle eine Holzschalung h verwendet, die nach der
Abbindezeit des Betons entfernt wird.
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Sind zur Ausmauerung der Zwischenfelder i (Abt). 3) alte Backsteine
aus Gebäuderuinen, gleich welcher Größe, oder neue Back- oder Schwemmsteine vorhanden,
so können diese anstatt des Schüttbetons f verwendet werden. In der Mitte des Zwischenfeldes
i wird der Stein k an die Innenwandleichtbauplatte b angemauert, diese wird
durch die verzinkte Flacheisenklammer i, die an beiden Enden aufgespalten und umgebogen
ist, gesichert. Zwischen Backstein h und der Innenwandleichtbauplatte
b wird der Isolierraum m gebildet. Bei dieser Ausführung mit Backsteinen
ist nur eine einfache Holzschalung n an den Stahlbetonsäulen e erforderlich, die
an die Schal- und Befestigungsleisten c genagelt wird.
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Die Innenzwischenwände der kombinierten Bauweise der Abb. 4, 6 und
7 sind im wesentlichen so wie in der Abb. i und 3 dargestellt und beschrieben, nur
finden die Leichtbauplatten a und b keine Anwendung.
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Die Türleisten o der Abt). .4, 6 und 7 bestehen aus Holz und werden
mit den umgebogenen Nägeln p anbetoniert. Sie dienen zunächst als Schalung für die
Säulen e, nachher zur Befestigung der Türfutter und Türverkleidungen.
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Die Innenwand der Abb.5 und 8 besteht aus den Leichtbauplatten g.
Sie sind aus Holzabfällen und Zement hergestellt, mit Holzleisteneinlagen versehen,
die Stöße mit einer Nut- und Federverbindung r ausgebildet. Sie haben Stockwerkshöhe
und werden unten und oben in die Stahlbetonträgerdecke s eingespannt.
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Wärmetechnisch entspricht die kombinierte Bauweise einer etwa 55 bis
6o cm dicken Vollziegelmauer. Sie kann bei jeder Grundriß- und Gebäudeart angewendet
werden.