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Vorrichtung an Schleifmaschinen zum Messen einer Rachenlehre Die Erfindung
bezieht sich auf Vorrichtungen an-Schleifmaschinen zum Messen des am Arbeitsmaß
- einer Rachenlehre noch fehlenden Betrages schon vor der Fertigstellung.
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Man hat bereits Taster verwendet, die zwischen die Meß'dächern der
Rachenlehre während des Schleifens einschwenkbar sind und mit einer Meßuhr zusammenarbeiten.
Mit dieser Vorrichtung lassen sich aber nur sog.
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Werklehren mit einigermaßen Genauigkeit herstellen. Die Messung von
Urrachenlehren ist auf diese Weise nicht -möglich, da hierzu immer Meßscheiben erforderlich
sind.
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Die Messung von Rachenlehren mittels Meßscheiben hat man bisher so
vorgenommen, daß die Rachenlehre entweder von Hand - oder in einer gewichtsbelasteten
Haltevorrichtung über eine Meßscheibe geführt wurde. Man hat auch bereits die Meßscheibe
mit regelbarer Gewichtsbelastung in eine auf einen Schenkel aufgesetzte, ins labile
Gleichgewicht gebrachte und in dieser Lage durch eine drehbare Stütze gehaltene
Rachenlehre eingeschwenkt. Eine Messung der Rachenlehre mittels Meßscheibe schon
vor ihrer Fertigstellung war jedoch deshalb praktisch nicht möglich, weil die Rachenlehre
zu diesem Zweck immer aus der Schleifmaschine ausgespannt werden mußte und weil
man die Rachenlehre nach der Messung niemals wieder mit der erforderlichen Genauigkeit
in die vorherige Schleifstellung bringen und einspannen konnte.
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Diese Nachteile vermeidet die vorliegende Erfindung dadurch, daß
der auf dem Maschinenbett angeordnete Werkstückträger mit der eingespannten Rachenlehre
wahlweise entweder in die Bearbeitungsstellung an die Schleifscheibe oder in die
mit der Rachenöffnung der Lehre senkrecht aufwärts gerichtete Prüfstellung unter
eine mit regelbarer Gewichtsbelastung in die Rachenöffnung einführbare Meßscheibe
schwenkbar und/oder auf dem Maschinenbett verschiebbar ist. Da die Abhängigkeit
des Maßes der Aufweitung der Rachenlehre von der Belastung bekannt ist, gibt das
über die vorgeschriebene Gewichtsbelastung der Meßscheibe erforderliche Zusatzgewicht
an, um wieviel die Rachenlehre noch zu eng ist. Auf diese Weise ist es möglich,
die Messung auch während des Schleifens der Rachenlehre vorzunehmen, um so das genaue
Arbeitsmaß mit - Sicherheit zu erreichen, das dann vorhanden ist, wenn die Meßscheibe
bei der vorgeschriebenen Gewichtsbelastung gerade zwischen die Meßflächen der Rachenlehre
hindurchgleitet.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise
dargestellt, und zwar zeigen Abb. I die in einem schwenkbaren Werk--stückträger
eingespannte Rachenlehre, Abb 2 die mit der Rachenöffnung senkrecht aufwärts gerichtete,
im Werkzeugträger eingespannte Rachenlehre.
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Die Rachenlehren ist mittels einer Spannvorrichtung,
die
beispielsweise aus einer Spannbacke e und einem Feststellhebel 1 besteht, an dem
Werkstückträger 1 des kreuzweise verschiebbaren Schlittens g, k, der auf dem Maschinenbett
m angeordnet ist, in Bearbeitungsstellung eingespannt. Der Werkstückträger f ist
mit dem Kreuzschlitten g, k durch einen Bolzen 11 schwenkbar verbunden.
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Er kann aus der Bearbeitungsstellung um go" geschwenkt werden, so
daß die eingespannte Rachenlehree in die mit der Rachenöffnung der Lehre senkrecht
aufwärts gerichtete Prüfstellung gebracht wird. Die Bearbeitungsstellung ist in
der Abb. I gestrichelt, die Prüfstellung dagegen mit vollen Linien dargestellt.
Der in der Prüfstellung befindliche Werkstückträger kann nötigenfalls durch bekannte
Mittel in dieser Stellung festgestellt werden. Ebenso wird der Werkstückträger in
der Bearbeitungsstellung der Rachenlehre durch einen Feststellhebel 1 festgeklemmt.
Vor dem Schleifen der Meßflächen c der Rachenlehre wird nötigenfalls eine zusätzliche
Spannvorrichtung t angebracht, die rerhindert, daß die Schenkel der Rachenlehre
durch den Schleifdruck aufbiegen. Diese Spannvorrichtungt ist unabhängig von der
Haupteinspannung durch die Spannbacke e. Zur Durchführung der Messung muß diese
zusätzliche Spannvorrichtung t entfernt werden.
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In der in Abb. I gezeichneten Stellung befindet sich die Rachenlehree
unter der Meßscheibe d, die an einem Faden q, der über zwei Rollen r und s gelegt
ist, aufgehängt und in einer Haltevorrichtung 11 befestigt ist.
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Über der Prüflehred befindet sich eine Gewichtssdiale 0. Auf der anderen
Seite des Fadens q ist eine Gewichtsschale p angebracht.
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Durch Belasten dieser Gewichtsschalen können beliebige Gewichtsänderungen
und damit Meßdrücke hervorgerufen werden. Gleitet die Meßscheibe bei dem vorgeschriebenen
Druck noch nicht zwischen die Meßflächen, sondern erst bei einem größeren Druck,
so ist dieser zur Aufbiegung der Rachenlehre erforderliche zusätzliche Druck ein
Maß für die noch erforderliche Spannabnahme.
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Die gleiche Messung läßt sich auch mit der Vorrichtung nach Abb.
2 durchführen. Hier ist die Rachenlehre a bereits so im Werkstückträger eingespannt,
daß die Rachenöffnung der Lehre senkrecht aufwärts gerichtet ist.
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In dieser Stellung wird die Rachenlehre an die Schleifscheibe b herangeführt.
Zur Messung braucht man den Werkstückträger nur auf dem Maschinenbett zu verschieben,
so daß die bereits in Prüfstellung eingespannte Rachenlehre unter die Meßscheibe
d gelangt. Diese Stellung ist in der Abb. 2 gestrichelt eingezeichnet. Die Messung
der Rachenlehre vor ihrer Fertigstellung mittels der gewichtsbelasteten Meßscheibe
erfolgt ebenso wie in Abb. I.
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PATENTANSPRÜCIIE: 1. Vorrichtung an Schleifmaschinen zum Messen des
am Arbeitsmaß einer Rachenlehre noch fehlenden Betrages schon vor der Fertigstellung,
dadurch gekennzeichnet, daß der auf dem Maschinenbett angeordnete Werkstückträger
(f) mit der eingespannten Rachenlehre (a) wahlweise entweder in die Bearbeitungsstellung
an die Schleifscheibe (b) oder in die mit der Rachenöffnung der Lehre (a) senkrecht
aufwärts gerichtete Prüfstellung unter eine mit regelbarer Gewichtsbelastung in
die Rachenöffnung einführbare Meßscheibe (d) schwenkbar und/oder auf dem Maschinenbett
(m) verschiebbar ist.